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Amtliche Mitteilungen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

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I

Amtsblatt

Amtliche Mitteilungen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Nr. 3 J a h r g a n g 2 0 2 0 15.02.2020

SC H U L V E R B A N D

MI T T E L S C H U L E SC H E I N F E L D

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2020 I. Der Schulverband Mittelschule Schein-

feld hat dem Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim als Rechtsauf- sichtsbehörde die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 vorgelegt. Die Haushaltssatzung enthält keine geneh- migungspflichtigen Bestandteile.

II. Die Haushaltssatzung wird hiermit gem.

Art. 9 Abs. 2 BaySchFG, Art. 25, Art. 41 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO, §§ 1 ff. der Bekanntma- chungsverordnung -BekV- vom 19.01.1993 amtlich bekannt gemacht.

Diese liegt mit ihren Anlagen während des ganzen Jahres in der Geschäfts- stelle der Verwaltungsgemeinschaft zur Einsicht auf. Gleichzeitig mit der Nieder- legung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan bis zur nächsten amt- lichen Bekanntmachung einer Haus- haltssatzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft in Scheinfeld, Hauptstr. 3, Zi.-Nr. 113, zur Einsicht öf- fentlich zugänglich gemacht.

Haushaltssatzung des Schulverbandes Mittelschule

Scheinfeld (Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim) für das Haushaltsjahr 2020 Aufgrund des Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BayRS 2230- 7-1-UK), Art. 26 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (BayRS 2020-6-1-I) sowie der Art. 63 ff. der Ge- meindeordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) erlässt der Schulver- band Mittelschule Scheinfeld folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungs- haushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 504.000 Euro und im Vermögenshaus- halt in den Einnahmen und Ausgaben mit 72.000 Euro ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und In- vestitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermö- genshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4 (1) Verwaltungsumlage

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Ver- waltungshaushalt wird für das Haus- haltsjahr 2020 auf 327.000 Euro fest- gesetzt und nach der Zahl der Ver- bandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.

2. Für die Berechnung der Verwal- tungsumlage wird die maßgebliche Schülerzahl nach dem 01.10.2019 auf 149 Verbandsschüler festgesetzt.

3. Die Verwaltungsumlage wird je Schü- ler auf 2.194,6308 Euro festgesetzt.

4. Die Verwaltungsumlage wird im fol- genden Jahr in Höhe der im abgelaufe- nen Jahr festgesetzten Vierteljahresbe- träge vorläufig erhoben, wenn die Haus- haltssatzung bei Beginn des Haushalts- jahres noch nicht erlassen ist.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Ja- nuar 2020 in Kraft.

Scheinfeld, den 18. Dezember 2019 Schulverband Mittelschule Scheinfeld

Claus Seifert, Vorsitzender LkrABl. Nr. 03/2020 _____________________

SC H U L V E R B A N D

GR U N D S C H U L E SC H E I N F E L D

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2020 I. Der Schulverband Grundschule Schein-

feld hat dem Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim als Rechtsauf- sichtsbehörde die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 vorgelegt. Die Haushaltssatzung enthält keine geneh- migungspflichtigen Bestandteile.

II. Die Haushaltssatzung wird hiermit gem.

Art. 9 Abs. 2 BaySchFG, Art. 25, Art. 41 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO, §§ 1 ff. der Bekanntmachungs- verordnung -BekV- vom 19.01.1993 amt- lich bekannt gemacht. Diese liegt mit ihren Anlagen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsge- meinschaft zur Einsicht auf. Gleichzeitig mit der Niederlegung der Haushaltssat- zung wird auch der Haushaltsplan bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung ei- ner Haushaltssatzung in der Geschäfts- stelle der Verwaltungsgemeinschaft in Scheinfeld, Hauptstr. 3, Zi.-Nr. 113, zur Einsicht öffentlich zugänglich gemacht.

Haushaltssatzung des Schulverbandes Grundschule

Scheinfeld (Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim) für das Haushaltsjahr 2020 Aufgrund des Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BayRS 2230- 7-1-UK), Art. 26 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (BayRS 2020-6-1-I) sowie der Art. 63 ff. der Ge- meindeordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) erlässt der Schulver- band Grundschule Scheinfeld folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungs- haushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 464.900 Euro und im Vermögenshaus- halt in den Einnahmen und Ausgaben mit 78.300 Euro ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und In- vestitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermö- genshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4 (1) Verwaltungsumlage

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Ver- waltungshaushalt wird für das Haus- haltsjahr 2020 auf 355.000 Euro fest- gesetzt und nach der Zahl der Ver- bandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.

Herausgeber:

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Konrad-Adenauer-Str. 1

91413 Neustadt a.d.Aisch Ansprechpartner: Doris Kotzer Telefon: 09161 92-1006 Telefax: 09161 92-91006 E-Mail: amtsblatt@kreis-nea.de Internet: http://www.kreis-nea.de Verantwortlich: Landrat Helmut Weiß Nächster Redaktionsschluss: 17.02.2020

(2)

II

2. Für die Berechnung der Verwal- tungsumlage wird die maßgebliche Schülerzahl nach dem 01.10.2019 auf 205 Verbandsschüler festgesetzt.

3. Die Verwaltungsumlage wird je Schü- ler auf 1.731,7073 Euro festgesetzt.

4. Die Verwaltungsumlage wird im fol- genden Jahr in Höhe der im abgelaufe- nen Jahr festgesetzten Vierteljahresbe-

träge vorläufig erhoben, wenn die Haus- haltssatzung bei Beginn des Haushalts- jahres noch nicht erlassen ist.

(2) Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht er- hoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Ja- nuar 2020 in Kraft.

Scheinfeld, den 18. Dezember 2019

Schulverband Grundschule Scheinfeld Claus Seifert, Vorsitzender

LkrABl. Nr. 03/2020 _____________________

Erscheinung: etwa 24 Ausgaben pro Jahr | Das Kreisamtsblatt steht zum Download auf www.kreis-nea.de zur Verfügung, wird über E-Mail verteilt (kurze Nachricht an amtsblatt@kreis-nea.de), bei Bedarf kostenlos versandt (Tel. 09161 92-1006) und kann in der Amtsbücherei des Landratsamtes eingesehen werden (Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch).

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