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Amtliche Mitteilungen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

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I

Amtsblatt

Amtliche Mitteilungen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Nr. 18 J a h r g a n g 2 0 2 0 19.09.2020

LA N D K R E I S

Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Ankündigung einer Vergabebekannt-

machung von Aufträgen im Offenen Verfahren

Offzielle Vergabebekanntmachung Auftraggeber:

Landkreis

Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neu- stadt a.d.Aisch

Tel.: 09161 92-1212; Fax: 09161 92-1060

a) Offenes Verfahren, VOB/A b) Ausführung von Bauleistungen

Abbruch & Neubau Gymnasium Scheinfeld, BA 2

c) Auftragsgegenstand:

NGS-2110 Trockenbauarbeiten Ausführungsfristen:

Beginn 08.03.2021 Ende 22.06.2021

 Trockenbauwände, GKB A, D 150mm 130 m²

 Trockenbauwände GKB H2, D 150mm 133 m²

 Vorsatzschalen, GKB H2 115 m²

 Installationswand, GKB H2, D 250mm 20 m²

 Akustikpinnwände, magnethaftend 160 m²

 GK-Lochplattendecke, Schallabsor. Kl. B 580 m²

 Fries GK glatt, B 15-35 cm 1050 m

 Fries KG glatt, B 35-76 cm 120 m

 Rasterdecke Streckmetall, 60/60 90 m²

 Akustik-Rasterdecke, MiWo-Platten,

60/60 1380 m²

 Scherentreppe Alu-Druckguss 2 St.

NGS-2120 Estricharbeiten Ausführungsfristen:

Beginn 15.03.2021 Ende 09.04.2021

 Abdichtung Bodenplatte, Bitumenbahn

KSK 995 m²

 Randdämmstreifen, H 250mm 1190 m

 Zementgebundene Schüttung,

PS-Granulat, D i.M. 33mm 90 m²

 Zementgebundene Schüttung,

PS-Granulat, D i.M. 63mm 90 m²

 Wärmedämmung EPS, D 80mm 230 m²

 Wärmedämmung EPS, D 90mm 680 m²

 Wärmedämmung EPS, D 30mm 90 m²

 Trittschalldämmung EPS, 25-2mm 90 m²

 Trittschalldämmung EPS, 35-2mm 1035 m²

 Trittschalldämmung EPS, 45-2mm 865 m²

 Abdeckung PE-Folie 0,2mm 1990 m²

 Zementestrich C40 F5, D 70mm 1310 m²

 Zementestrich C40 F5, D 75mm 680 m²

NGS-2140 Metallbauarbeiten - Stahltüren Ausführungsfristen:

Beginn 08.03.2021 Ende 30.04.2021 Zwischentermine: Vorlage Werkstattzeich- nungen 29.01.2021

 RS-Stahlrohrrahmentür, 1-flügelig, mehr- teilig, B/H 3010/3050mm 4 St.

 Feststellanlage mit Haftmagneten 1-Flü-

gelig 4 St.

 T30 RS-Stahlrohrrahmentür, 2-flügelig, mehrteilig, B/H 2510/3050mm 4 St.

 Feststellanlage mit Haftmagneten 2-flü-

gelig 4 St.

 Folienbeschriftung Streifen Stahlrohrrah-

mentüren 24 m

NGS-2160 Tischlerarbeiten - Innentüren Ausführungsfristen:

Beginn 26.04.2021 Ende 16.07.2021 Zwischentermine: Vorlage Werkstattzeich- nungen 29.01.2021

Innentürelemente mit Holzblockzarge, Zarge & Türblatt Eiche-Furnier:

 D-Innentürelement, 1-flügelig,

1010/2260 mm 8 St.

 D-Innentürelement, 1-flügelig, SSK II,

1135/2260 mm 16 St.

 DVS-Innentürelement, 1-flügelig, SSK II,

1135/2260 mm 4 St.

 T30 RS-Innentürelement, 1-flügelig,

1010/2260 mm 4 St.

 T30 RS-Innentürelement, 1-flügelig, SSK

II, 1135/2260 mm 2 St.

 Innentür m. Stahlumf.zarge, Türblatt HPL-Uni, 1010/2260 mm 8 St.

 Zulage Gleitschienentürschließer 1-flü- gelig, Öffnungsbegrenzung 8 St.

 Zulage Gleitsch.-Türschließer mit integr.

Rastfeststellung 8 St.

 Folienbeschriftung Raumnummer Klas- senräume auf Türblatt 20 St.

 Innenwandbekleidung GIFA A1, Ei-

chefurnier 22 m²

 Einbauelem. Öffn.HLS-Schacht, 1010/2260, GIFA Eichefurnier 4 St.

 Feuerlöscherkorpus, H/B/T

700/350/210mm, GIFA A1 6 St.

NGS-2210 Mobile Trennwand Ausführungsfristen:

Beginn 29.03.2021 Ende 16.07.2021

Zwischentermine:

Vorlage Werkstattzeichnungen 26.02.2021

UK Decke vorab 29.03.2021 – 09.04.2021 Montage mobile Trennwände

05.07.2021 – 16.07.2021

Trennwandanlage, Einzelelemente, 57 dB, Bekl. Holzspanpl. HPL

 D 100mm, Einzelelementbreite 1165 mm 45 m²

 Zulage für Akustikoberfläche Schall- absorption, einseitig 23 m²

 Zulage teilautomatische Bedienung mo-

bile Trennwand 2 St.

NGS-2240 Baureinigung Ausführungsfristen:

Beginn 08.03.2021 Ende 06.08.2021 Zwischentermine:

Grobreinigung vor Estrich

08.03.2021 – 12.03.2021 Grobreinigung vor Bodenbelag

21.06.2021 – 25.06.2021 Reinigung Fensterflächen

28.06.2021 – 02.07.2021 Feinreinigung 26.07.2021 – 06.08.2021

 Böden reinigen während Bauzeit, Est- richoberfläche, ca. 1990m² 1 psch.

 Erneute Reinigung glatter Bodenflächen,

ca. 1990 m² 1 psch.

 Bauendreinigung komplett, 2x2-Stöcki- ges Schulgebäude, Geschossfläche 995 m² inkl. aller Einbauten, Türen, Fenster

u.ä. 1 psch.

NGS-2300 Elektro- und Fernmeldetechnik Ausführungsfristen:

Beginn 08.03.2021 Ende 31.07.2021 Zwischentermine:

Elektrotrassen montieren

08.03.2021 – 19.03.2021 Rohinstallation Trockenbauwände

22.03.2021 – 16.04.2021 Rohinstallation in Decken

19.04.2021 – 16.06.2021 Fertiginstallation 17.06.2021 – 18.07.2021 Programmierung/Abnahmen

19.07.2021 – 31.07.2021

 Unterverteiler als Stockwerksverteiler 4 Stück

 Leitungsschutzschalter 16A/B 1pol 75 Stück

 Leitungsschutzschalter 10A/B 1pol 44 Stück

 Kabelrinne 200/60 80 m

 Sammelhalter Kunststoff 1400 Stück

 Sammelhalter Stahl 640 Stück

 Sammelhalter als Kabelbügel 800 Stück

 Brüstungskanal Aluminium

eloxiert 170x70 70 m

 NYM-J 3x1,5mm² 5230 m

Herausgeber:

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Konrad-Adenauer-Str. 1

91413 Neustadt a.d.Aisch Ansprechpartner: Doris Kotzer Telefon: 09161 92-1006 Telefax: 09161 92-91006 E-Mail: amtsblatt@kreis-nea.de Internet: http://www.kreis-nea.de Verantwortlich: Landrat Helmut Weiß Nächster Redaktionsschluss: 21.09.2020

(2)

II

 NYM-J 5x1,5mm² 1940 m

 NYM-J 3x2,5mm² 4270 m

 EIB / KNX Datenbus – Kabel 1400 m

 NHXH-J FE 3x1,5mm² E30 820 m

 Geräte-Verbindungsdose in Hohlwänden 620 Stück

 LED Einlegeleuchten 172 Stück

 LED Tafelleuchten 60 Stück

 LED Einbaulechten 64 Stück

 LED Feuchtraum Anbauleuchten 54 Stück

 Fangleitung für Blitzschutz 480 m

 Systemtelefone Wandmontage für Klas-

senzimmer 21 Stück

 Einbaulautsprecher für ELA Anlage 68 Stück

 Rauchmelder Streulicht Meldereinzel- kennung für BMA 37 Stück

 Signalgeber akustisch für BMA 52 Stück

 J-Y(St)Y 2x2x0,8 rot für BMA 1900 m

 19 Zoll Datenschrank 2000/800/800 2 Stück

 19 Zoll Patchfeld 1HE 6 Stück

 Duplex-Datenkabel 1400 m

 Simplex-Datenkabel 2300 m

 J-Y(St)Y 2x2x0,8 2800 m

 Full HD Ultrakurzdistanzbeamer mit

Wandhalterung 20 Stück

 Beamerverkabelung mit HDMI / VGA /

Audio 20 Stück

NGS-2430 Gebäudeleittechnik Ausführungsfristen:

Beginn 22.03.2021 Ende 30.07.2021 Zwischentermine:

Kabelzug in Trockenbauwänden

22.03.2021 – 30.04.2021 Kabelzug in abgehängten Decken

12.04.2021 – 04.06.2021

 Schaltschränke 3 Stück

 Datenpunkte 350 Stück

 Verkabelung 3000 m

NGS-2440 Dämmung an technischen Anlagen

Ausführungsfristen:

Beginn 12.04.2021 Ende 30.07.2021 Zwischentermine:

WäDä Sanitär- & Hzgs-Leitungen in Wän-

den bis 16.04.2021

WäDä in Decken bis 30.04.2021

 Wärmedämmung Rohr DN15 – DN100 1600 m

 Wärmedämmung Lüftungskanal 350 m²

 Wärmedämmung Lüftungsrohr DN100 –

DN355 85 m

d) Angebote in Lose: Nein e) Vergabeunterlagen:

Download unter:

www.staatsanzeiger-eservices.de

Bekanntmachungsnummern EU-Amtsblatt:

Bekanntmachungs-ID:

NGS-2110 Trockenbauarbeiten 200246 NGS-2120 Estricharbeiten 200252 NGS-2140 Metallbauarbeiten – Stahltüren

200319 NGS-2160 Tischlerarbeiten – Innentüren

200329 NGS-2210 Mobile Trennwand 200332 NGS-2240 Baureinigung 200349

NGS-2300 Elektro- & Fernmeldetechnik 200375 NGS-2430 Gebäudeleittechnik 200366 NGS-2440 Dämmung an technischen An-

lagen 200380

f) Angebotseröffnung:

05.10.2020

g) Änderungsvorschläge und Nebenange- bote sind nicht zugelassen

h) Finanzierungs- und Zahlungsbedingun- gen

Zahlungen nach VOB/B

i) Rechtsform der Bietergemeinschaft Siehe Verdingungsunterlagen j) Mindestbedingungen

Für den Auftrag kommen nur Bieter in Be- tracht, die bereits Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben, die mit der zu vergeben- den Leistung vergleichbar sind. Auf Verlan- gen der Vergabestelle sind für die Beurtei- lung der Eignung vorzulegen:

 Umsatz an Bauleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren

 In den letzten 3 Geschäftsjahren ausge- führte vergleichbare Leistungen mit An- gabe des Auftraggebers, der Ausfüh- rungsarten, der Ausführungszeit und der jahresdurchschnittlich beschäftigten Ar- beitskräfte

 Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich gere- geltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liqui- dation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestärkt wurde. Auf Verlan- gen wird der Insolvenzplan vorgelegt.

 Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß §6e VOB/A vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen

 Eintragung in die Handwerksrolle oder die Registrierung bei der Industrie- und Handelskammer oder vergleichbaren In- stitutionen in den Ländern der Europäi- schen Union

 Angaben, ob für die geforderten Leistun- gen Nachunternehmer eingesetzt werden.

 Bescheinigung der Berufsgenossenschaft

 Bieter, die Ihren Sitz nicht in der Bundes- republik Deutschland haben, müssen eine Bescheinigung des für sie zuständi- gen Versicherungsträgers vorlegen.

 Weitere Bedingungen sind den Vergabe- unterlagen zu entnehmen.

k) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist:

11.12.2020

l) Nachprüfstelle behaupteter Verstöße Regierung von Mittelfranken, Prome- nade 27, 91552 Ansbach

Neustadt a.d.Aisch, den 24.08.2020 Landkreis

Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Landrat Helmut Weiß

LkrABl. Nr. 18/2020 _____________________

LA N D R A T S A M T

Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Wasserrecht und Recht der Umweltver-

träglichkeitsprüfung; Verfüllung des Mühlgrabens bei der Gründleinsmühle Fl.- Nr. 191, Gemarkung Oberlaimbach, Stadt Scheinfeld; Ergebnis der Vorprüfung nach

§ 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umwelt- verträglichkeits-prüfung (UVPG) Az. 42-6410.02-0002-2020-st

Bekanntmachung Gegenstand:

Die Gründleinsmühle GmbH beabsichtigt neue Gebäude und Anlagen auf ihrem An- wesen in der Vettermühle zu errichten und zu diesem Zweck auch den Mühlgraben östlich des bestehenden Mühlgebäudes zu verfüllen.

Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um einen Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

Nach § 68 Abs. 1 WHG benötigt der Ge- wässerausbau grundsätzlich eine Planfest- stellung durch das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim.

Die Gründleinsmühle GmbH beantragte mit Antragsunterlagen des Ingenieurbüros arc.grün, Kitzingen vom 18.02.2020 die was- serrechtliche Genehmigung nach § 68 WHG.

Für das hier beantragte wasserwirtschaftli- che Vorhaben war nach § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit der Nr. 13.18.1 Spalte 2 der Anlage 1 UVPG im Rahmen einer allgemei- nen Vorprüfung zu untersuchen, ob die be- antragte Verfüllung des Mühlkanals erheb- liche nachteilige Umweltauswirkungen her- vorrufen kann und daher eine Umweltver- träglichkeitsprüfung erfordert.

Bei der nach § 7 Abs. 1 Satz 2 UVPG als überschlägige Prüfung durchzuführende Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durch- führung einer Umweltverträglichkeitsprü- fung besteht.

Das Vorhaben hat nach Einschätzung der Behörde aufgrund der Vorprüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien keine erhebli- chen Umweltauswirkungen, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären.

1. Merkmale des Vorhabens 1.1 Größe und Ausgestaltung

Die Gründleinsmühle GmbH beabsichtigt den Mühlkanal östlich des Mühlengebäu- des in der Vettermühle zu verfüllen. Das dient dazu, zusätzliche Anlagen und Ge- bäude zu errichten.

Hierzu soll ein weiterer Abschnitt des Mühl- grabens auf einer Länge von 60 m östlich der ehemaligen Wassermühle mit 890 m³ verfüllt werden.

(3)

III

1.2 Zusammenwirken mit anderen be- stehenden oder zugelassenen Vorha- ben und Tätigkeiten

Bereits mit Bescheid vom 29.04.2015 wurde wasserrechtlich genehmigt einen Teil des Mühlkanals auf einer Länge von 20 m zu verfüllen.

1.3 Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Für das Vorhaben werden 250 m² Oberflä- chengewässer (Mühlgraben) in Anspruch genommen. Dazu wird das Gelände verfüllt.

Um den verloren gehenden Hochwasser- rückhalteraum auszugleichen, wird nord- westlich davon auf den Grundstücken Fl.- Nrn. 189 und 190 auf einer Fläche von 1.370 m² Boden mit einem Volumen von 890 m³ abgetragen.

Der Boden- und Wasserhaushalt wird ent- sprechend verändert.

Näheres ist im Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung erläutert.

1.4 Erzeugung von Abfällen

Abfälle fallen nicht an.

1.5 Umweltverschmutzungen und Be- lästigungen

Durch den Baubetrieb sind nur temporäre Verkehrs- und Immissionsbelastungen durch Baufahrzeuge und Baubetrieb zu er- warten. Wenn die Maßnahme fertig gestellt ist, fallen keine derartigen Verschmutzun- gen oder Belästigungen an.

1.6 – 1.6.2 Risiken von Störfällen, Unfäl- len und Katastrophen, insbesondere mit Blick auf verwendete Technologien Durch den geplanten Gewässerausbau ist, mit Blick auf die eingesetzten Stoffe und Technologien, nicht von einem gesteiger- ten umweltrelevanten Unfallrisiko auszuge- hen. Die für das Vorhaben eingesetzten Technologien entsprechen den bei Erd- bauarbeiten allgemeinen Techniken. Eine Anfälligkeit des Vorhabens für Störfälle im Sinne des § 2 Nr. 7 der Störfall-Verordnung ist nicht gegeben. Im Vorhabengebiet be- stehen keine Anlagen Dritter, die der Stör- fallverordnung unterliegen.

1.7 Risiken für die menschliche Ge- sundheit

Risiken für die menschliche Gesundheit sind durch die geplante Maßnahme nicht zu erwarten. Auch während des Baubetrie- bes sind keine Verfahren mit gefährlichen Stoffen oder erhöhten Unfallrisiken ge- plant. Allenfalls während der Bauarbeiten kann es vorkommen, dass Wasser oder Luft verunreinigt werden. Entsprechende Schutzmaßnahmen werden ergriffen.

2. Standort des Vorhabens

2. 1. Bestehende Nutzung des Gebiets (Nutzungskriterien)

Das Vorhabengebiet ist derzeit eine Was- serfläche. Die Retentionsfläche wird land- wirtschaftlich genutzt. Der Mühlgraben wird nicht genutzt. Die Flächen sind nicht für die Öffentlichkeit zugänglich. Die Mühle ist ein eigenständiger Weiler und daher nicht für die siedlungsnahe Erholung von Bedeutung.

Der Standort befindet sich zwischen Ober- und Unterlaimbach, nordöstlich der B8 und nordwestlich der Kreisstraße NEA 30.

2.2. Reichtum, Verfügbarkeit, Qualität und Regenerationsfähigkeit der natürli- chen Ressourcen, insbesondere Flä- che, Boden, Landschaft, Wasser, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, des Ge- biets und seines Untergrunds (Quali- tätskriterien)

Bei dem zu verfüllenden Gewässer handelt es sich um einen künstlich angelegten Ka- nal mit begleitender Brennnesselflur.

Im Gewässer ist Faulschlamm vorhanden.

Streng geschützte Arten von Libellen sind daher nicht zu erwarten. Lediglich örtlichen und weit verbreitete Libellenarten wurden nachgewiesen (Gebänderte Prachtlibelle, Blaue Federlibelle, Große Pechlibelle, Ge- meine Smaragdlibelle).

Es haben sich auch keine Hinweise auf Bach- muschelvorkommen ergeben, was sicher von der schlechten Wasserqualität herrührt.

Der Mühlgraben selbst besitzt keine be- sondere Landschaftsbildqualität, land- schaftsbildprägend ist der Talraum des Laimbachs mit einem gewässerbegleiten- den Gehölzsaum.

2.3. bis 2.3.11 Belastbarkeit der Schutz- güter unter besonderer Berücksichti- gung der Gebiete und von Art und Um- fang des ihnen jeweils zugewiesenen Schutzes (Schutzkriterien)

Vorliegend wurden für alle besonders ge- schützten Gebiete im Sinne der Kriterien nach Anlage 3 Nr. 2.3.1 bis 2.3.11 UVPG geprüft, ob diese im Einwirkungsbereich des Vorhabens liegen bzw. aufgrund der anlagenbedingten Wirkfaktoren erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf diese Gebiete zu erwarten sind.

Das Plangebiet weist nur das Landschafts- schutzgebiet im Naturpark Steigerwald nach Nr. 2.3.4 der Anlage 3 zum UVPG als Schutzgebiet auf. Die Flächen sind aber nur geringwertig, da intensiv landwirtschaftlich genutzt. Dementsprechend sind die Eingriffe durch die Baumaßnahmen nur sehr gering.

Das Vorhaben liegt vollständig im festge- setzten Überschwemmungsgebiet des Laimbachs nach § 76 WHG (Nr. 2.3.8 der Anlage 3 zum UVPG). Durch das Vorhaben sind aber keine negativen Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss zu befürchten.

Der verloren gehende Retentionsraum wird wieder ausgeglichen.

Weder die übrigen in Anlage 3 Nr. 2.3 ff.

des UVPG genannten gemäß Bundesna- turschutzgesetz geschützten Gebiete noch Wasserschutzgebiete nach § 51 WHG wer- den von dem Vorhaben beeinträchtigt bzw.

berührt.

Die Auswirkungen des Vorhabens auf die relevanten Umweltschutzgüter, Schutzgut- funktionen und sonstige Aspekte einer nachhaltigen Umweltvorsorge sind lokal begrenzt.

3. Art und Merkmale der möglichen Aus- wirkungen

3.1 Art und Ausmaß der Auswirkungen, insbesondere, welches geographische Gebiet betroffen ist und wie viele Perso- nen von den Auswirkungen voraus- sichtlich betroffen sind

Es geht ein naturferner Graben verloren.

Zudem kommt es baubedingt zu Verkehrs- und Immissionsbelastungen durch Bau- fahrzeuge und Baubetrieb. Bodenverdich- tungen sind im Arbeitsstreifen nicht auszu- schließen.

Das Vorhaben liegt 650 Meter südöstlich des Ortskerns von Oberlaimbach im Au- ßenbereich an der Ortsverbindungsstraße nach Unterlaimbach.

Ca. 40 m entfernt befindet sich ein zum Müh- lenstandort gehöriges Wohnhaus. Durch das Vorhaben entstehen keine Störungen und Beeinträchtigungen der Bewohner.

3.2 Etwaiger grenzüberschreitender Charakter der Auswirkungen

Das ist hier nicht gegeben.

3.3 Schwere und der Komplexität der Auswirkungen

Es geht um ein naturfernes, künstliches Gewässer, das auf einer Länge von 40 m verfüllt werden soll.

Die Grabenverfüllung ist räumlich auf den Mühlgraben beschränkt.

Eine Verunreinigung von Wasser oder Luft ist allenfalls während der Bauphase zu be- sorgen. Es werden dagegen Schutzmaß- nahmen ergriffen, um zu verhindern, dass wassergefährdende Stoffe ins Erdreich ge- langen können. Die die zeitlich beschränkte, aber kurzzeitig auftretende Geräusch- und Staubentwicklung sind keine nachteiligen Störungswirkungen zu erwarten.

Die dauerhafte Verfüllung führt zu einem Re- tentionsraumverlust. Dieser wird vollständig durch Abgrabung von 890 m³ entlang der Bibart westlich der Mühle ausgeglichen.

3.4 Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen Die o. g. Maßnahmen auf den Retentions- raum und das künstliche Gewässer treten mit Sicherheit ein, wenn die Maßnahmen

(4)

IV

umgesetzt werden. Im Übrigen ist die Wahrscheinlichkeit schwer abzuschätzen.

3.5 Voraussichtlicher Zeitpunkt des Ein- tretens sowie der Dauer, Häufigkeit und Umkehrbarkeit der Auswirkungen Die Auswirkungen auf Luft, Lärm und Grund- wasser treten nur während der Bauphase ein, die übrigen Auswirkungen dauerhaft.

3.6 Zusammenwirken der Auswirkun- gen mit den Auswirkungen anderer be- stehender oder zugelassener Vorhaben Die Maßnahme wird gemeinsam mit der be- reits genehmigten und z. T. begonnenen Gra- benverfüllung von 20 m endgültig umgesetzt.

3.7 Möglichkeit, die Auswirkungen wirk- sam zu vermindern

Die Schadstoffeinträge können bei ord- nungsgemäßer Bauausführung beschränkt bzw. verhindert werden. Der Retentions- raum wird ausgeglichen.

Dieser Bekanntmachungstext ist auch auf den Internetseiten des Landkreises Neu- stadt a.d.Aisch-Bad Windsheim unter fol- gendem Link abrufbar:

www.kreis-nea.de/qr/27a

Neustadt a.d.Aisch, den 02.09.2020

Landratsamt

Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Sachgebiet 42 – Gewässerschutz - Abfall-

recht, Wust (Oberregierungsrat) LkrABl. Nr. 18/2020 _____________________

SC H U L V E R B A N D GR U N D S C H U L E

EH E G R U N D SU G E N H E I M

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2020 I. Der Schulverband Grundschule Ehegrund

Sugenheim hat dem Landratsamt Neu- stadt a.d.Aisch-Bad Windsheim als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushalts- satzung für das Haushaltsjahr 2020 vorge- legt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

II. Die Haushaltssatzung wird hiermit gem. Art.

9 Abs. 2 BaySchFG, Art. 25, Art. 41 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 Satz 3, Art. 26

Abs. 2 GO, §§ 1 ff. der Bekanntmachungs- verordnung -BekV- vom 19.01.1983 amt- lich bekannt gemacht. Diese liegt mit ihren Anlagen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemein- schaft zur Einsicht auf. Gleichzeitig mit der Niederlegung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haus- haltssatzung in der Geschäftsstelle der Ver- waltungsgemeinschaft in Scheinfeld, Hauptstr. 3, Zi.-Nr. 113, zur Einsicht öffent- lich zugänglich gemacht.

Haushaltssatzung des Schulverbandes Grundschule Ehegrund Sugenheim (Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Winds-

heim) für das Haushaltsjahr 2020

Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schul- finanzierungsgesetzes (BayRS 2230-7-1- UK), Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (BayRS 2020-6-1-I) sowie der Art. 63 ff. der Ge- meindeordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) erlässt der Schulver- band Grundschule Ehegrund Sugenheim folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungs- haushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 296.300 Euro und im Vermögenshaus- halt in den Einnahmen und Ausgaben mit 49.600 Euro ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und In- vestitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermö- genshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4 (1) Verwaltungsumlage

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Ver- waltungshaushalt wird für das Haus- haltsjahr 2020 auf 238.400 Euro fest- gesetzt und nach der Zahl der Ver- bandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.

2. Für die Berechnung der Verwaltungs- umlage wird die maßgebliche Schüler- zahl nach dem 01.10.2019 auf 149 Ver- bandsschüler festgesetzt.

3. Die Verwaltungsumlage wird je Schüler auf 1.600,00 Euro festgesetzt.

4. Die Verwaltungsumlage wird im folgen- den Jahr in Höhe der im abgelaufenen Jahr festgesetzten Vierteljahresbeträge vorläufig erhoben, wenn die Haushalts- satzung bei Beginn des Haushaltsjah- res noch nicht erlassen ist.

(2) Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 45.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Ja- nuar 2020 in Kraft.

Sugenheim, den 28. August 2020

Schulverband Ehegrund Sugenheim Reinhold Klein, Vorsitzender

LkrABl. Nr. 18/2020 _____________________

ZW E C K V E R B A N D

VE R K E H R S V E R B U N D GR O ß R A U M

NÜ R N B E R G

Satzung zur Änderung der Satzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund

Großraum Nürnberg - ZVGN -;

Hinweis auf die Bekanntmachung im Mit- telfränkischen Amtsblatt

Die von der 93. Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Großraum Nürnberg am 30. Juni 2020 be- schlossene und von der Regierung von Mit- telfranken am 6. August 2020 unter Az.:

RMF 12-1444-2-66 gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 KommZG rechtsaufsichtlich genehmigte Satzung zur Änderung der Satzung des Zweckverbandes Verkehrs- verbund Großraum Nürnberg - ZVGN - vom 7. August 2020 wurde im Mittelfränki- schen Amtsblatt Nr. 8 am 17. August 2020, S. 126 amtlich bekannt gemacht.

Sie trat am 18. August 2020 in Kraft.

LkrABl. Nr. 18/2020 _____________________

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