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Amtsblatt
Amtliche Mitteilungen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Nr. 8 J a h r g a n g 2 0 1 9 27.04.2019
LA N D R A T S A M T
Bekanntmachung von Manövern Beim Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim wurde angemeldet, dass Ein- heiten der amerikanischen Streitkräfte ein Manöver durchführen, von welchem auch der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim berührt wird:
Übungsart: Hubschrauberlandeübungen (einschließlich Nachtlandungen) Übungszeitraum:
01.05.2019 bis 31.05.2019 Betroffene Gemeindegebiete:
Bad Windsheim, Burgbernheim, Dachs- bach, Gerhardshofen, Markt Nordheim, Markt Taschendorf und Trautskirchen Die Bevölkerung wird gebeten, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten.
Entschädigungsansprüche für Flur- und Forstschäden, für Schäden an privaten Straßen und Wegen sowie für sonstige Schäden sind umgehend, jedoch spä- testens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung schriftlich bei der Gemeinde oder innerhalb von drei Mo- naten nach dem Zeitpunkt, in dem der Ge- schädigte von dem Schaden und der betei- ligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schrift- lich bei der Schadensregulierungsstelle des Bundes anzumelden.
1. Schadensregulierungsstelle:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Regionalbüro Süd Nürnberg,
Krelingstraße 50, 90408 Nürnberg Tel. 0911 992610
2. Beschwerden bzgl. Flugbetrieb/Lärm:
Deutsch-Amerikanische Verbindungs- stelle, Frau Helga Moser, Katterbach Army Airfield, 91522 Ansbach, Tel. 0152 09114369
und/oder
Luftwaffenamt Köln, Abteilung Flugbe- trieb in der Bundeswehr, Luftwaffenkas- erne WAHN 501/11, Postfach 90 61 10, 51127 Köln, Tel. 0800 8620730 (gebüh- renfrei), Fax: 02203 9082776, E-Mail:
FLIZ@bundeswehr.org
3. Beschwerden bzgl. der festgelegten Landepunkte und Manöverschäden:
Manöverbeauftragte der US-Army, Tel.
09802 832634 oder Tel. 01577 1918155 LkrABl. Nr. 08/2019 ______________________
SC H U L V E R B A N D
GR U N D S C H U L E SC H E I N F E L D
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2019 I. Der Schulverband Grundschule Schein-
feld hat dem Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim als Rechtsauf- sichtsbehörde die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 vorgelegt. Die Haushaltssatzung enthält keine geneh- migungspflichtigen Bestandteile.
II. Die Haushaltssatzung wird hiermit gem.
Art. 9 Abs. 2 BaySchFG, Art. 25, Art. 41 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO, §§ 1 ff. der Bekanntmachungs- verordnung -BekV- vom 19.01.1993 amt- lich bekannt gemacht. Diese liegt mit ihren Anlagen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsge- meinschaft zur Einsicht auf. Gleichzeitig mit der Niederlegung der Haushaltssat- zung wird auch der Haushaltsplan bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung ei- ner Haushaltssatzung in der Geschäfts- stelle der Verwaltungsgemeinschaft in Scheinfeld, Hauptstr. 3, Zi.-Nr. 113, zur Einsicht öffentlich zugänglich gemacht.
Haushaltssatzung des Schulverbandes Grundschule
Scheinfeld (Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim) für das Haushaltsjahr 2019 Aufgrund des Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BayRS 2230- 7-1-UK), Art. 26 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (BayRS 2020-6-1-I) sowie der Art. 63 ff. der Ge- meindeordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) erlässt der Schulver- band Grundschule Scheinfeld folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungs- haushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 435.600 Euro und im Vermögenshaus- halt in den Einnahmen und Ausgaben mit 43.800 Euro ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und In- vestitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermö- genshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4 (1) Verwaltungsumlage
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Ver- waltungshaushalt wird für das Haus- haltsjahr 2019 auf 310.000 Euro fest- gesetzt und nach der Zahl der Ver- bandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.
2. Für die Berechnung der Verwal- tungsumlage wird die maßgebliche Schülerzahl nach dem 01.10.2018 auf 203 Verbandsschüler festgesetzt.
3. Die Verwaltungsumlage wird je Schü- ler auf 1.527,0935 Euro festgesetzt.
4. Die Verwaltungsumlage wird im fol- genden Jahr in Höhe der im abgelaufe- nen Jahr festgesetzten Vierteljahresbe- träge vorläufig erhoben, wenn die Haus- haltssatzung bei Beginn des Haushalts- jahres noch nicht erlassen ist.
(2) Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht er- hoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Ja- nuar 2019 in Kraft.
Scheinfeld, den 15. Januar 2019 Schulverband Grundschule Scheinfeld
Claus Seifert, Vorsitzender LkrABl. Nr. 08/2019 _____________________
SC H U L V E R B A N D
MI T T E L S C H U L E SC H E I N F E L D
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2019 I. Der Schulverband Mittelschule Schein-
feld hat dem Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim als Rechtsauf- sichtsbehörde die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 vorgelegt. Die Haushaltssatzung enthält keine geneh- migungspflichtigen Bestandteile.
II. Die Haushaltssatzung wird hiermit gem.
Art. 9 Abs. 2 BaySchFG, Art. 25, Art. 41 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO, §§ 1 ff. der Bekanntma- chungsverordnung -BekV- vom Herausgeber:
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Konrad-Adenauer-Str. 1
91413 Neustadt a.d.Aisch Ansprechpartner: Rainer Kahler Telefon: 09161 92-1002 Telefax: 09161 92-1060 E-Mail: amtsblatt@kreis-nea.de Internet: http://www.kreis-nea.de Verantwortlich: Landrat Helmut Weiß Nächster Redaktionsschluss: 29.04.2019
II
19.01.1993 amtlich bekannt gemacht.
Diese liegt mit ihren Anlagen während des ganzen Jahres in der Geschäfts- stelle der Verwaltungsgemeinschaft zur Einsicht auf. Gleichzeitig mit der Nieder- legung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan bis zur nächsten amt- lichen Bekanntmachung einer Haus- haltssatzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft in Scheinfeld, Hauptstr. 3, Zi.-Nr. 113, zur Einsicht öf- fentlich zugänglich gemacht.
Haushaltssatzung des Schulverbandes Mittelschule
Scheinfeld (Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim) für das Haushaltsjahr 2019 Aufgrund des Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BayRS 2230- 7-1-UK), Art. 26 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (BayRS 2020-6-1-I) sowie der Art. 63 ff. der Ge- meindeordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) erlässt der Schulver- band Mittelschule Scheinfeld folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungs- haushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 510.100 Euro und im Vermögenshaus- halt in den Einnahmen und Ausgaben mit 63.400 Euro ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und In- vestitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermö- genshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4 (1) Verwaltungsumlage
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Ver- waltungshaushalt wird für das Haus- haltsjahr 2019 auf 303.000 Euro fest- gesetzt und nach der Zahl der Ver- bandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.
2. Für die Berechnung der Verwal- tungsumlage wird die maßgebliche Schülerzahl nach dem 01.10.2018 auf 155 Verbandsschüler festgesetzt.
3. Die Verwaltungsumlage wird je Schü- ler auf 1.954,8387 Euro festgesetzt.
4. Die Verwaltungsumlage wird im fol- genden Jahr in Höhe der im abgelaufe- nen Jahr festgesetzten Vierteljahresbe- träge vorläufig erhoben, wenn die Haus- haltssatzung bei Beginn des Haushalts- jahres noch nicht erlassen ist.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Ja- nuar 2019 in Kraft.
Scheinfeld, den 15. Januar 2019 Schulverband Mittelschule Scheinfeld
Claus Seifert, Vorsitzender LkrABl. Nr. 08/2019 _____________________
SP A R K A S S E I M LA N D K R E I S
Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Kraftloserklärung
Das von der Sparkasse ausgestellte Spar- kassenbuch Nr. 3005256601 (1256601) wird, nachdem die Frist von drei Monaten zur Vorlage des Sparkassenbuches verstri- chen ist, für kraftlos erklärt.
Neustadt, 04.04.2019
gez. Berger, Sparkassendirektor LkrABl. Nr. 08/2019 ______________________
Erscheinung: 23 bis 24 Ausgaben pro Jahr | Das Kreisamtsblatt steht zum Download auf www.kreis-nea.de zur Verfügung, wird über E-Mail verteilt (kurze Nachricht an amtsblatt@kreis-nea.de), bei Bedarf kostenlos versandt (Tel. 09161 92-1006) und kann in der Amtsbücherei des Landratsamtes eingesehen werden (Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch).