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Amtliche Mitteilungen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

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Amtsblatt

Amtliche Mitteilungen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Nr. 18 J a h r g a n g 2 0 1 8 06.10.2018

LA N D K R E I S

Einwohnerzahlen am 31. Dezember 2017

Vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung wurden die fortge- schriebenen Einwohnerzahlen zum Stand 31. Dezember 2017 bekannt gegeben.

Die Einwohnerzahl am 31. Dezember 2017 ist gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 der Verord- nung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Ge- meinden und Gemeindeverbänden (FAGDV 2002) vom 19. Juli 2002 (GVBl S.

418, BayRS 605-10-F), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 22.12.2015 (GVBl S. 473) auch für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen, der Zuweisungen nach Art. 7 (Kopfbeträge) und 9 BayFAG, der Investitionspauschalen nach Art. 12 BayFAG, der Zuweisungen nach Art. 15 FAG, der Krankenhausumlage nach Art.

10b Abs. 2 FAG sowie für die Ermittlung von Durchschnittszahlen je Einwohner für das Haushaltsjahr 2019 (Finanzaus- gleichsjahr) maßgebend.

Bevölkerungsstand der Gemeinden Bayerns am 31. Dezember 2017

Kreis Neustadt a.d.Aisch- Bad Windsheim, Mittelfranken

Gemeinde Einwohner

575 112 Bad Windsheim, St 12.368 575 113 Baudenbach, M 1.150 575 115 Burgbernheim, St 3.244 575 116 Burghaslach, M 2.529 575 117 Dachsbach, M 1.721

575 118 Diespeck 3.670

575 119 Dietersheim 2.194 575 121 Emskirchen, M 5.913 575 122 Ergersheim 1.079 575 124 Gallmersgarten 769 575 125 Gerhardshofen 2.479

575 127 Gollhofen 864

575 128 Gutenstetten 1.276 575 129 Hagenbüchach 1.437 575 130 Hemmersheim 652

575 133 Illesheim 933

575 134 Ippesheim, M 1.100 575 135 Ipsheim, M 2.164 575 138 Langenfeld 1.022 575 143 Marktbergel, M 1.557 575 144 Markt Bibart, M 1.855 575 145 Markt Erlbach, M 5.688 575 146 Markt Nordheim, M 1.130 575 147 Markt Taschendorf, M 1.007

575 150 Münchsteinach 1.340 575 152 Neuhof a.d.Zenn, M 2.128 575 153 Neustadt a.d.Aisch, St 12.941 575 155 Oberickelsheim 694 575 156 Obernzenn, M 2.660 575 157 Oberscheinfeld, M 1.159 575 161 Scheinfeld, St 4.599 575 163 Simmershofen 903 575 165 Sugenheim, M 2.237 575 166 Trautskirchen 1.309 575 167 Uehlfeld, M 2.987 575 168 Uffenheim, St 6.413

575 179 Weigenheim 954

575 181 Wilhelmsdorf 1.516

Kreissumme 99.641

LkrABl. Nr. 18/2018 ______________________

SC H U L V E R B A N D GR U N D S C H U L E

EH E G R U N D SU G E N H E I M

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2018 I. Der Schulverband Grundschule Ehegrund

Sugenheim hat dem Landratsamt Neu- stadt a.d.Aisch-Bad Windsheim als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushalts- satzung für das Haushaltsjahr 2018 vorge- legt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

II. Die Haushaltssatzung wird hiermit gem. Art.

9 Abs. 2 BaySchFG, Art. 25, Art. 41 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 Satz 3, Art. 26 Abs. 2 GO, §§ 1 ff. der Bekanntmachungs- verordnung -BekV- vom 19.01.1983 amt- lich bekannt gemacht. Diese liegt mit ihren Anlagen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemein- schaft zur Einsicht auf. Gleichzeitig mit der Niederlegung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haus- haltssatzung in der Geschäftsstelle der Ver- waltungsgemeinschaft in Scheinfeld, Hauptstr. 3, Zi.-Nr. 113, zur Einsicht öffent- lich zugänglich gemacht.

Haushaltssatzung des Schulverbandes Grundschule Ehegrund Sugenheim (Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Winds-

heim) für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schul- finanzierungsgesetzes (BayRS 2230-7-1- UK), Art. 26 des Gesetzes über die kom- munale Zusammenarbeit (BayRS 2020-6- 1-I) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeord- nung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) erlässt der Schulverband

Grundschule Ehegrund Sugenheim fol- gende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungs- haushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 286.900 Euro und im Vermögenshaus- halt in den Einnahmen und Ausgaben mit 33.800 Euro ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und In- vestitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermö- genshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4 (1) Verwaltungsumlage

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Ver- waltungshaushalt wird für das Haus- haltsjahr 2018 auf 203.000 Euro fest- gesetzt und nach der Zahl der Ver- bandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.

2. Für die Berechnung der Verwaltungs- umlage wird die maßgebliche Schüler- zahl nach dem 01.10.2017 auf 116 Ver- bandsschüler festgesetzt.

3. Die Verwaltungsumlage wird je Schüler auf 1.750,00 Euro festgesetzt.

4. Die Verwaltungsumlage wird im folgen- den Jahr in Höhe der im abgelaufenen Jahr festgesetzten Vierteljahresbeträge vorläufig erhoben, wenn die Haushalts- satzung bei Beginn des Haushaltsjah- res noch nicht erlassen ist.

(2) Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 45.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Ja- nuar 2018 in Kraft.

Sugenheim, den 19. September 2018 Schulverband Ehegrund Sugenheim

Reinhold Klein, Vorsitzender LkrABl. Nr. 18/2018 _____________________

Herausgeber:

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Konrad-Adenauer-Str. 1

91413 Neustadt a.d.Aisch Ansprechpartner: Rainer Kahler Telefon: 09161 92-1002 Telefax: 09161 92-1060 E-Mail: amtsblatt@kreis-nea.de Internet: http://www.kreis-nea.de Verantwortlich: Landrat Helmut Weiß Nächster Redaktionsschluss: 08.10.2018

Erscheinung: 23 bis 24 Ausgaben pro Jahr | Das Kreisamtsblatt steht zum Download auf www.kreis-nea.de zur Verfügung, wird über E-Mail verteilt (kurze Nachricht an amtsblatt@kreis-nea.de), bei Bedarf kostenlos versandt (Tel. 09161 92-1006) und kann in der Amtsbücherei des Landratsamtes eingesehen werden (Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch).

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