• Keine Ergebnisse gefunden

Amtliche Mitteilungen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Amtliche Mitteilungen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim"

Copied!
6
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

I

Amtsblatt

Amtliche Mitteilungen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Nr. 01 J a h r g a n g 2 0 1 4 25.01.2014

NA C H R U F

Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim trauert um Herrn Konrad Wallmüller

ehem. Fleischkontrolleur, Schauerheim

Der Verstorbene war ab Januar 1969 beim Altlandkreis Neustadt a.d.Aisch und ab der Kreisgebietsreform 1972 bis Ende September 1996 beim Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim als Fleischkontrolleur tätig. Darüber hinaus war er für den Bereich der Trichinenuntersuchung

im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung bis 14.09.2007 weiterhin für den Landkreis tätig.

Der Landkreis, seine Berufskollegen sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren.

Dezember 2013

Landkreis Personalrat des Landratsamtes

Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Walter Schneider, Landrat Andrea Baumann, Vorsitzende

NA C H R U F

Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim trauert um Herrn Franz Woda

Kreisrat a. D., Iphofen

Der Verstorbene war von 1966 bis 1972 Mitglied im Kreistag des ehemaligen Landkreises Scheinfeld.

In dieser Zeit setzte er sich zielstrebig und pflichtbewusst zum Wohle der gesamten Kreisbevölkerung ein.

Der Kreistag, der Landkreis sowie die Verwaltung des Landratsamtes werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren.

Dezember 2013 Landkreis

Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Walter Schneider, Landrat

Sitzung des Kreisausschusses

Am Montag, 03.02.2014, findet um 14:00 Uhr die Sit- zung des 54. Kreisausschusses im Sitzungssaal des Landratsamtes in Neustadt a.d.Aisch, Konrad- Adenauer-Str. 1, statt. Die Bevölkerung ist zum öffent- lichen Teil der Sitzung freundlich eingeladen. Die Ta- gesordnung wird rechtzeitig im Landratsamt und in den Dienststellen aushängen.

LkrABl. Nr. 01/2014 ____________________________

Verleihung von Auszeichnungen des Landkreises Entsprechend § 6 Absatz 3 der Satzung über die Aus- zeichnungen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim wird bekannt gemacht, dass am 20.12.2013 Hildegard Schlez, Scheinfeld und Dieter Mäckl, Laubendorf für besondere Verdienste um den Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim mit der Kreisehrenmedaille in Silber ausgezeichnet wurde.

Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Walter Schneider, Landrat

LkrABl. Nr. 01/2014 ____________________________

Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfäl-

len im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim (Abfallwirtschaftssatzung) vom 02.01.2006

(Abl.-Nr. 01 v. 19.01.2006)

Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim er- lässt folgende

Änderungssatzung:

Art. 1

Die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim (Abfallwirtschaftssatzung) vom 02.01.2006 (Abl.-Nr. 01 v. 19.01.2006), zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom 16.11.2012 (Abl.-Nr. 22 v. 01.12.2012) wird wie folgt geändert:

(1) In § 15 Abs. 1 wird folgender Satz 4 angefügt:

„Bei missbräuchlicher Verwendung des Wert- stoffbehältnisses für Altpapier oder nur geringer Nutzung des zur Verfügung gestellten Volumens, insbesondere bei Gestellung eines Müllgroßbehäl- ters mit 1.100 l Füllraum kann der Landkreis die Einziehung bzw. den Tausch von Wertstoffbe- hältnissen anordnen.“

(2) In § 20 Abs. 2 wird die Bezeichnung „§ 61 KrW-/

AbfG“ ersetzt durch „§ 69 KrWG“.

Art. 2

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.

Neustadt a.d.Aisch, den 20. Dezember 2013 Walter Schneider, Landrat

LkrABl. Nr. 01/2014 ____________________________

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim vom 02.01.2006

(Abl.-Nr. 01 v. 19.01.2006)

Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim er- lässt folgende

Änderungssatzung:

Art. 1

Die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsor- gung des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Winds- heim vom 02.01.2006 (Abl.-Nr. 01 v. 19.01.2006), zu- letzt geändert mit Änderungssatzung vom 16.11.2012 (Abl.-Nr. 22 v. 01.12.2012) wird wie folgt geändert:

Herausgeber:

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch Konrad-Adenauer-Str. 1 91413 Neustadt a.d.Aisch

Ansprechpartner: Günter Püschel Telefon: 09161 92-102 Telefax: 09161 92-106 E-Mail: amtsblatt@kreis-nea.de Internet: http://www.kreis-nea.de Verantwortlich für den Inhalt ist der

jeweilige Verfasser

(2)

II

(1) § 4 Abs. 2 Buchst. a Satz 1 erhält folgende Fas- sung:

Die Jahresgebühr und die Entleerungsgebühr be- trägt:

Jahresgebühr Gebühr je Entleerung für einen Müllnorm-

behälter 80 l

122,04 € (10,17 €/mtl.)

2,75 € für einen Müllnorm-

behälter 120 l

138,83 € (11,57 €/mtl.)

3,34 € für einen Müllnorm-

behälter 240 l

189,70 € (15,81 €/mtl.)

4,79 € für einen Müllgroß-

behälter 1.100 l

584,92 € (48,74 €/mtl.)

23,84 € für einen Müllgroß-

behälter 1.100 l

1.020,68 € (85,06 €/mtl.)

23,84 € (wöchentliche Ent-

leerung)

(2) In § 4 Abs. 6 werden folgende Sätze 7 und 8 an- gefügt:

„Für die Anlieferung, den Tausch oder die Abholung eines Wertstoffgefäßes für Altpapier wird keine Ge- bühr nach Satz 2 erhoben. Hiervon kann abgewichen werden, wenn der Vorgang entsprechend Satz 5 mit erhöhtem Aufwand verbunden ist.“

(3) In § 4 Abs. 7 wird der Betrag 199,00 € ersetzt durch 179,00 €.

Art. 2

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.

Neustadt a.d.Aisch, den 20. Dezember 2013 Walter Schneider, Landrat

LkrABl. Nr. 01/2014 ____________________________

BE K A N N T M A C H U N G

von Manövern

Beim Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim wurde angemeldet, dass Einheiten der amerikanischen Streitkräfte ein Manöver durchführen, von welchem auch der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim berührt wird:

Übungsart: Hubschrauberlandeübungen (einschließlich Nachtlandungen)

Übungszeitraum: 01.02.2014 bis 28.02.2014 Betroffene Gemeindegebiete:

Markt Erlbach und Uffenheim

Die Bevölkerung wird gebeten, sich von den Einrich- tungen der übenden Truppe fernzuhalten. Entschädi- gungsansprüche für Flur- und Forstschäden, für Schä- den an privaten Straßen und Wegen sowie für sonstige Schäden sind umgehend, jedoch spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung schriftlich bei der Gemeinde oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der Schadensregulierungsstelle des Bundes anzumelden.

1. Schadensregulierungsstelle:

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Regionalbüro Süd Nürnberg Krelingstraße 50

90408 Nürnberg Tel. 0911 376-0 Fax: 0911 376-2449

2. Beschwerden bezüglich Flugbetrieb/Lärm:

Deutsch-Amerikanische Verbindungsstelle Frau Helga Moser

Katterbach Army Airfield 91522 Ansbach Tel. 0152 09114369 und/oder

Luftwaffenamt Köln

Abteilung Flugbetrieb in der Bundeswehr Luftwaffenkaserne WAHN 501/11 Postfach 90 61 10, 51127 Köln Tel. 0800 8620730 (gebührenfrei) Fax: 02203 9082776, E-Mail: FLIZ@bundeswehr.org 3. Beschwerden bezüglich der festgelegten

Landepunkte:

Manöverbeauftragte der US-Army:

Tel. 09802 832634

LkrABl. Nr. 01/2014 ____________________________

Änderung der Kehrbezirke Neustadt-Bad Windsheim 6 und 8

Die Regierung von Mittelfranken hat am 20.12.2013 eine Änderung der Kehrbezirke Neustadt-Bad Winds- heim 6 und 8 gem. §§ 2 und 22 SchfG durchgeführt.

Die Neueinteilung gilt ab 01.01.2014. Die neuen Kehrbezirke sind im Anschluss aufgeführt. Der Ortsteil Fuchsau wird aus dem Kehrbezirk Neustadt-Bad Windsheim 8 ausgegliedert und dem Kehrbezirk Neu- stadt-Bad Windsheim 6 zugeschlagen. Die Bezirke sind außerdem auf der Internet-Seite des Landkreises (www.kreis-nea.de) abrufbar.

Kehrbezirk NEA 6

Bezirkskaminkehrermeister Joachim Prosch Altmannshausen 61, 91477 Markt Bibart Tel. 09162 7512, Fax 09162 928516 Mobil 0151/23530677

E-Mail: joachim@schornsteinfeger-prosch.de Aus dem Markt Burghaslach:

 die Gemeinde Burghaslach und

 die Ortsteile Breitenlohe, Buchbach, Buchmühle, Burghöchstadt, Freihaslach, Fürstenforst, Gleißen- berg, Harthof, Kirchrimbach, Münchhof, Niedern- dorf, Oberrimbach, Rosenbirkach, Seitenbuch und Unterrimbach

Aus dem Markt Markt Bibart:

 die Gemeinde Markt Bibart und

 die Ortsteile Altenspeckfeld, Altmannshausen, Enz- lar, Fuchsau und Ziegenbach

Aus dem Markt Oberscheinfeld:

 die Gemeinde Oberscheinfeld und

 die Ortsteile Appenfelden, Herper, Herpersdorf, Herrnberg, Krettenbach, Lohmühle, Mannhof, Oberambach, Oefelesmühle, Prühl, Prühlermühle, Schloßmühle, Schönaich, Schönaichermühle, Seufertshof, Stierhöfstetten, Ziegelhütte und Zie- gelmühle

Aus der Stadt Scheinfeld:

 die Ortsteile Burgambach, Einsiedelei, Erlabronn, Grappertshofen, Neuses, Schnodsenbach und Zei- senbronn

Ergänzung:

Aus der Gemeinde Markt Bibart

 Fuchsau Kehrbezirk NEA 8

Bezirkskaminkehrermeister Erwin Münch Laubanger 14

96152 Burghaslach

Tel. 09552 1451, Fax. 09552 921385 www.erwin-muench.schornsteinfeger.de Aus der Stadt Bad Windsheim:

 die Stadt Bad Windsheim;

Ausgangspunkt: Oberntiefer Str. (Höhe Augusti- numstr.), Oberntiefer Straße, Bahnhofsplatz, Johan- niterstraße, Pastoriusstraße, vor: An der alten Weed, vor: der Schirmergasse, vor der Schwalbengasse, vor: Weinmarkt, hinter der Seegasse, Nürnberger Str., Staatsstraße 2253, Umgehungsstraße B 470 zur Ortsgrenze, östliche, westliche und nördliche Orts- grenze

und

 die Ortsteile Berolzheim, Erkenbrechtshofen, Humprechtsau, Külsheim, Oberntief, Rehhof, Rüdis- bronn, Unterntief, Walkmühle und Wiebelsheim Aus dem Markt Ipsheim:

 die Ortsteile Kaubenheim und Nundorfer Mühle Aus dem Markt Markt Nordheim:

 die Gemeinde Markt Nordheim und

 die Ortsteile Kottenheim und Seehaus Aus dem Markt Sugenheim:

 die Ortsteile Dutzental, Ezelheim, Hürfeld, Ingol- stadt, Krassolzheim, Krautostheim, Modelsmühle, Neundorf und Rüdern

Aus der Stadt Neustadt a.d.Aisch

 den Ortsteil Obernesselbach Aus der Gemeinde Dietersheim

 den Ortsteil Hausenhof Ausgliederung:

Aus dem Markt Markt Bibart:

 den Ortsteil Fuchsau

LkrABl. Nr. 01/2014 ____________________________

43.2-1711-I-2013-14

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes -BImSchG-

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errich- tung und Betrieb zweier Windenergieanlagen Öffentliche Bekanntmachung gem. § 21 a der 9. Bun-

des-Immissionsschutzverordnung (9. BImSchV) Das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim hat gegenüber der VWPA GmbH & Co. KG, Wall- mersbach 71, 97215 Uffenheim, vertreten durch Her- bert Vorlaufer, mit Bescheid vom 05.12.2013 die im- missionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BIm- SchG zur Errichtung und dem Betrieb zweier Wind- energieanlagen bei Welbhausen erteilt.

(3)

III

Die Windenergieanlagen befinden sich auf den Grund- stücken Fl.Nr. 483, 485 der Gmkg. Welbhausen auf einer Freifläche zwischen den Ortschaften Wallmers- bach und Welbhausen (Stadt Uffenheim), nördlich der Kreisstraße NEA 49 (Wallmersbach und Welbhausen) und östlich der BAB A 7 (Würzburg – Ulm).

Es handelt sich jeweils um eine Windenergieanlage des Typs VESTAS V 112 mit einer Nennleistung von 3,0 MW, einer Nabenhöhe von 140,0 m, einer Gesamthö- he von 196,0 m und mit einem Rotordurchmesser von 112,0 m.

Die Entscheidung über den Antrag ist öffentlich be- kannt zu machen, da das Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen war (§ 21 a Satz 1, Alt. 1 der 9. BImSchV).

Der verfügende Teil des Bescheides lautet:

„Das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim erlässt folgenden

B E S C H E I D :

1. Immissionsschutzrechtliche Genehmigung (§ 4 BImSchG)

Für das nachstehend bezeichnete Vorhaben wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung (§ 4 BImSchG) nach Maßgabe der in Nr. 2 und Nr. 3 ent- haltenen Inhalts- und Nebenbestimmungen erteilt.

1.1 Beschreibung des Genehmigungsgegenstandes:

2 Windenergieanlagen vom:

Typ Vestas V 112

Nennleistung 3,0 MW

Nabenhöhe 140,0 m

Gesamthöhe 196,00 m

Rotordurchmesser 112,00 m 1.2 Bezeichnung der genehmigungsbedürftigen An-

lage nach Anhang 1 der 4. BImSchV:

„Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern und weni- ger als 20 Windkraftanlagen (Nr. 1.6.2 des An- hangs 1 der 4. BImSchV).“

1.3 Standort der Anlage/n

Flur-Nummern Gemarkung Koordinaten (WGS 84) WEA 1 483 Welbhausen 49° 32' 01,07" N

10° 11' 15,87" O WEA 4 485 Welbhausen 49° 31' 52,65" N

10° 11' 28,12" O 1.4 Genehmigungsunterlagen

Der Genehmigung liegen folgende Unterlagen zu- grunde, welche Bestandteil dieses Bescheides sind:

(…)“

Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigung mit Nebenbestimmungen (Auflagen und Bedingun- gen), einer Begründung und folgender Rechtsbehelfs- belehrung versehen wurde:

„RECHTSBEHELFSBELEHRUNG

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des

Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens be- zeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten.

Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Be- weismittel sollen angegeben, der angefochtene Be- scheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt wer- den. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschrif- ten für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

- Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.

- Die Klagerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig.

- Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.“

Eine Ausfertigung des gesamten Bescheids mit Be- gründung liegt in der Zeit vom 27. Januar 2014 bis einschl. 10. Februar 2014 im Landratsamt in Neustadt a.d.Aisch, Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch, Zimmer-Nr. A 205, Herr Herr, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus und kann dort eingesehen werden. Ebenso die zugehörigen Ge- nehmigungsunterlagen.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist (Ablauf des 10. Feb- ruar 2014) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten als zugestellt. Mit der Zustellung beginnt der Lauf der Rechtsbehelfsfristen.

Neustadt a.d.Aisch, den 13. Dezember 2013 Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

-Immissionsschutz- Dr. Achatz, Regierungsrat

LkrABl. Nr. 01/2014 ____________________________

AU S S C H R E I B U N G

Offenes Verfahren gemäß VOB/A 2012, Abschnitt 2 (Veröffentlichung auch unter http://www.simap.europa.eu) ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim SG 12.3 Technische Liegenschaften

Konrad-Adenauer-Straße 1 91413 Neustadt a.d.Aisch Deutschland (DE) Telefon: +49 9161 92-144 Telefax: +49 9161 92-129

E-Mail: waldemar.blank@kreis-nea.de http://www.kreis-nea.de

Sonstige Adressen und Kontaktstellen

I) Adressen und Kontaktstellen, die weitere Auskünf- te erteilen:

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, SG 12.3 Technische Liegenschaften

Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch, Deutschland (DE), Herr W. Blank, Telefon: +49 9161 92-144, Telefax: +49 9161 92- 129, E-Mail: waldemar.blank@kreis-nea.de II) Adressen und Kontaktstellen, bei denen Aus-

schreibungs- und ergänzende Unterlagen erhältlich sind:

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, SG 12.3 Technische Liegenschaften

Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch, Deutschland (DE), Herr W. Blank, Telefon: +49 9161 92-144, Telefax: +49 9161 92- 129, E-Mail: waldemar.blank@kreis-nea.de III) Adressen und Kontaktstellen, an die Angebo-

te/Teilnahmeanträge zu richten sind:

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, SG 12.3 Technische Liegenschaften

Raum B112, Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch, Deutschland (DE) ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND II.1) Beschreibung:

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:

Staatl. Berufsschule Neustadt a.d.Aisch, Raum- NOT-AUS

II.1.2) Art des Auftrags:

Bauauftrag für die Ausführung des Maschinen- Raum-NOT-AUS-Systems

Ort der Ausführung:

Ansbacher Str. 28-36, 91413 Neustadt a.d.Aisch II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaf-

fungsvorhabens:

Gewerk 21012 Raum-NOT-AUS II.1.8) Lose:

Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote:

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2) Menge oder Umfang des Auftrags:

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:

Gewerk 21012 Raum-NOT-AUS

Die Ausschreibung umfasst die Ausstattung von 12 Unter- richtsräumen mit dem Raum-NOT-AUS-System 1 St Demontage und Umzug der Bestandsanlage 2 St Schaltanlagen mit Elektroverteilung (neu) 1 St Schaltanlage (Anpassung)

2 St Unterverteilungen mit Tableaus 4 St Tableaus

53 St Maschinenanschlüsse 27 St NOT-AUS-Schaltgruppen

12 St Sicherheits-NOT-AUS-Steuerungen mit Program- mierung und Inbetriebnahme

1 St Dokumentation und Sachverständigenabnahme II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auf-

tragsausführung Gewerk 21012 Raum-NOT-AUS

Beginn: Juni 2014 / Abschluss: 9. KW. 2015

ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE ANGABEN

III.1) Bedingungen für den Auftrag:

III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten Sicherheit für die Vertragserfüllung: 5 % der Auf- tragssumme sofern die Auftragssumme mindes- tens 250.000 Euro für Rohbaugewerke und 100.000 Euro für Ausbaugewerke beträgt. Sicher- heit für Mängelansprüche: 3 % der Schlussrech- nungssumme

III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedin- gungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Nach VOB/B

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:

(4)

IV

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtig- tem Vertreter

III.2) Teilnahmebedingungen:

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Be- rufs- oder Handelsregister:

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit:

Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigener- klärungen gem. Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen auf ge- sondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähig- keiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzu- legen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eig- nung“ ist erhältlich bei http://www.innenministerium.bayern.de/bauen/

themen/vergabe-vertragswesen/16505/ bzw.

liegt den Vergabeunterlagen bei.

ABSCHNITT IV: VERFAHREN IV.2) Zuschlagskriterien

IV.2.1) Zuschlagskriterien: Niedrigster Preis IV.3) Verwaltungsangaben:

IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschrei- bung:

Der Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nach Anforderung. Zusätzlich werden die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis als DA 83-Datei und die Planunterlagen als PDF- Datei auf CD-Rom mitgeliefert. Zahlungsweise:

Verrechnungsscheck mit Angabe des Verwen- dungszwecks. Die Vergabeunterlagen werden nur versandt, wenn der Nachweis über die Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht er- stattet.

Gewerk 21012 Raum-NOT-AUS Preis: 15,00 EUR IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder

Teilnahmeanträge:

Gewerk 21012 Raum-NOT-AUS 11.02.2014, 10:00 Uhr

Ort: Anschrift siehe I.1) III), Raum B 112 IV.3.6) Sprache, in der Angebote verfasst werden können:

DEUTSCH

IV.3.7) Bindefrist des Angebots: bis: 31.03.2014 IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote:

Ort:

Anschrift siehe I.1) III), Raum B 112 Tag und Zeit: siehe IV.3.4) Personen, die bei der Öffnung der Angebote an- wesend sein dürfen:

Bieter und ihre bevollmächtigten Vertreter ABSCHNITT VI: WEITERE ANGABEN

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungs-verfahren:

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nach- prüfungsverfahren:

Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mit- telfranken, Promenade 27, D - 91522 Ansbach,

Deutschland (DE), Telefon: +49 98153-1277, Fax:

+49 98153-1837

Die Struktur und Nummerierungen sind analog der EU- Bekanntmachungen übernommen worden.

Neustadt a.d.Aisch, den 10. Dezember 2013 Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Walter Schneider, Landrat

LkrABl. Nr. 01/2014 ____________________________

VE R W A L T U N G S G E M E I N S C H A F T UF F E N H E I M

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2014 I. Die Gemeinschaftsversammlung der Verwal-

tungsgemeinschaft Uffenheim hat in der Sitzung am 27.11.2013 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen. Die Haushalts- satzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft. Die Haushaltssatzung wird hiermit amtlich bekannt gemacht. Sie liegt in der Geschäftsstelle der Ver- waltungsgemeinschaft in Uffenheim, Rathaus, Marktplatz 16 (Zi.Nr. 202) zur allgemeinen Ein- sichtnahme auf. Gleichzeitig mit der Niederlegung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan eine Woche lang, nämlich in der Zeit vom 27. Ja- nuar bis 4. Februar 2014, öffentlich aufgelegt (Ar- tikel 65 Absatz 4 GO).

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan lie- gen außerdem während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft in Uffenheim (Rathaus, Zi.Nr. 202) während der all- gemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit (§ 4 Abs. 2 Bekanntmachungsverordnung).

II. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmi- gungspflichtigen Bestandteile.

Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim für das Haushaltsjahr 2014

Aufgrund des Art. 8 Abs. 2 der Verwaltungsgemein- schaftsordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020- 2-1-I) in Verbindung mit den Art. 40, 41 ff des Geset- zes über die kommunale Zusammenarbeit (BayRS 2020-6-1-I) sowie der Art. 63 ff der Gemeindeord- nung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) er- lässt die Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim folgen- de Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haus- haltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.612.400,00 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 105.000,00 Euro ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsför- derungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Umlagen der Mitgliedsgemeinden nach Art. 8 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung werden wie folgt festgesetzt:

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanz- bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Jahr 2014 auf 1.440.000,00 Euro festgesetzt. Davon tragen

1. die Stadt Uffenheim:

61,5 % v. 1.440.000,00 Euro = 885.600,00 Euro 2. die Mitgliedsgemeinden (ohne Uffenheim):

38,5 % v. 1.440.000,00 Euro = 554.400,00 Euro Das Umlagesoll der übrigen Gemeinden richtet sich nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der Mit- gliedsgemeinden nach dem Stand vom 31.12.2012.

§ 5

Die Umlagen der Mitgliedsgemeinden für die Grund- und Mittelschule Uffenheim werden wie folgt festge- setzt:

Verwaltungsumlage

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Fi- nanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes für das Jahr 2014 wird auf 561.000,00 Euro festgesetzt und nach der Schülerzahl auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt.

2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebliche Schülerzahl nach dem 01. Okto- ber 2013 auf 477 Schüler festgesetzt.

3. Die Verwaltungsumlage wird je Schüler auf 1.176,10 Euro festgesetzt.

Investitionsumlage

1. Die Investitionsumlage im Vermögenshaushalt für das Jahr 2014 wird auf 46.000,00 Euro festgesetzt und nach der Schülerzahl auf die Mitgliedsge- meinden umgelegt.

2. Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebliche Schülerzahl nach dem 01. Okto- ber 2013 auf 477 Schüler festgesetzt.

3. Die Investitionsumlage wird je Schüler auf 96,44 Euro festgesetzt.

§ 6

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000,00 EURO festgesetzt.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2014 in Kraft.

Uffenheim, den 20. Dezember 2013 Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim

Schöck, Gemeinschaftsvorsitzender LkrABl. Nr. 01/2014 ____________________________

ZW E C K V E R B A N D

KU R Z E N T R U M BA D WI N D S H E I M

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2013/2014 I. Der Zweckverband „Kurzentrum Bad Windsheim”

hat der Regierung von Mittelfranken als Rechts- aufsichtsbehörde die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 vorgelegt. Die Haushaltssatzung wurde mit Schreiben der Regie- rung von Mittelfranken vom 12.12.2013, AZ 12.12.-1512 i - 5/2013, genehmigt.

II. Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich be- kannt gemacht. Sie liegt eine Woche in der Ge- schäftsstelle des Zweckverbandes Kurzentrum im Rathaus Bad Windsheim, Marktplatz 1, Zimmer 24, während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsicht auf.

(5)

V

Haushaltssatzung des

Zweckverbandes Kurzentrum Bad Windsheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 Aufgrund Art. 40 und 41 des Gesetzes über kommu- nale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband „Kur- zentrum Bad Windsheim” folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt

2013 2014 im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.539.857 EUR

2.508.029 EUR und im Vermögenshaus-

halt in den Einnahmen und Ausgaben mit

661.008 EUR

811.008 EUR ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitio- nen und Investitionsfördermaßnahmen wird im Jahr 2013 mit 0,00 Euro und 2014 mit 0,00 Euro festge- setzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

1. Zur Deckung des Schuldendienstes (9100.2320 und .2321) wird im Verwaltungshaushalt eine Umlage im Jahr 2013 mit 664.707 EUR und 2014 mit 647.879 EUR festgesetzt.

2. Die Höhe der Schuldendienstumlage wird wie folgt festgesetzt:

für die Stadt Bad Windsheim 2013 mit 443.160 EUR und 2014 mit 431.941 EUR für den Land- kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim 2013 mit 221.547 EUR und 2014 mit 215.938 EUR.

3. Die Schuldendienstumlagen sind zum 30. Juni des laufenden Jahres zur Zahlung fällig.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.

Bad Windsheim, den 16. Dezember 2013 Zweckverband Kurzentrum Bad Windsheim

Ralf Ledertheil

Vorsitzender des Zweckverbandes Kurzentrum Bad Windsheim und Erster Bürgermeister

LkrABl. Nr. 01/2014 ____________________________

SC H U L V E R B A N D MI T T E L S C H U L E SC H E I N F E L D

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2014 I. Der Schulverband Mittelschule Scheinfeld hat dem

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 vorgelegt. Die Haus- haltssatzung enthält keine genehmigungspflichti- gen Bestandteile.

II. Die Haushaltssatzung wird hiermit gem. Art. 9 Abs. 2 BaySchFG, Art. 25, Art. 41 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO, §§ 1

ff. der Bekanntmachungsverordnung -BekV- vom 19.01.1993 amtlich bekannt gemacht. Diese liegt mit ihren Anlagen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft zur Einsicht auf. Gleichzeitig mit der Niederlegung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan vom 25.01.2014 bis 04.02.2014 in der Geschäfts- stelle der Verwaltungsgemeinschaft in Scheinfeld, Hauptstr. 3, Zi.-Nr. 113, zur Einsicht öffentlich aufgelegt.

Haushaltssatzung

des Schulverbandes Mittelschule Scheinfeld (Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim)

für das Haushaltsjahr 2014

Aufgrund des Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzie- rungsgesetzes (BayRS 2230-7-1-UK), Art. 26 des Ge- setzes über die kommunale Zusammenarbeit (BayRS 2020-6-1-I) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeord- nung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) er- lässt der Schulverband Mittelschule Scheinfeld folgen- de Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haus- haltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 560.300 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 13.100 Euro ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsför- derungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4 (1) Verwaltungsumlage

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2014 auf 363.500 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.

2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebliche Schülerzahl nach dem 01.10.2013 auf 208 Verbandsschüler festgesetzt.

3. Die Verwaltungsumlage wird je Schüler auf 1.747,60 Euro festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft.

Scheinfeld, den 19. Dezember 2013 Schulverband Mittelschule Scheinfeld

Seifert, Vorsitzender

LkrABl. Nr. 01/2014 ____________________________

SC H U L V E R B A N D GR U N D S C H U L E SC H E I N F E L D

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2014 I. Der Schulverband Grundschule Scheinfeld hat

dem Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Winds- heim als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssat- zung für das Haushaltsjahr 2014 vorgelegt. Die

Haushaltssatzung enthält keine genehmigungs- pflichtigen Bestandteile.

II. Die Haushaltssatzung wird hiermit gem. Art. 9 Abs. 2 BaySchFG, Art. 25, Art. 41 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO, §§ 1 ff. der Bekanntmachungsverordnung -BekV- vom 19.01.1993 amtlich bekannt gemacht. Diese liegt mit ihren Anlagen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft zur Einsicht auf. Gleichzeitig mit der Niederlegung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan vom 25.01.2014 bis 04.02.2014 in der Geschäfts- stelle der Verwaltungsgemeinschaft in Scheinfeld, Hauptstr. 3, Zi.-Nr. 113, zur Einsicht öffentlich aufgelegt.

Haushaltssatzung

des Schulverbandes Grundschule Scheinfeld (Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim)

für das Haushaltsjahr 2014

Aufgrund des Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzie- rungsgesetzes (BayRS 2230-7-1-UK), Art. 26 des Ge- setzes über die kommunale Zusammenarbeit (BayRS 2020-6-1-I) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeord- nung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) er- lässt der Schulverband Grundschule Scheinfeld folgen- de Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haus- haltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 407.950 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 41.600 Euro ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsför- derungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4 (1) Verwaltungsumlage

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2014 auf 265.500 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.

2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebliche Schülerzahl nach dem 01.10.2013 auf 200 Verbandsschüler festgesetzt.

3. Die Verwaltungsumlage wird je Schüler auf 1.327,5000 Euro festgesetzt.

(2) Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft.

Scheinfeld, den 19. Dezember 2013 Schulverband Grundschule Scheinfeld

Seifert, Vorsitzender

LkrABl. Nr. 01/2014 ____________________________

(6)

Gemeinde

Einwohner am 30.06.2013

Anteil am Umlagesoll

zu multiplizieren mit Umlagesoll je Einwohner

Umlagesoll im Haushaltsjahr

2014 Markt Markt Bibart 1.834

48 %

71,1069 Euro 130.410,00 Euro

Markt Markt Taschendorf 1.018 72.386,79 Euro

Markt Oberscheinfeld 1.193 84.830,50 Euro

Markt Sugenheim 2.298 163.403,59 Euro

Gemeinde Langenfeld 993 70.609,12 Euro

Zwischensumme: 7.336 521.640,00 Euro

Stadt Scheinfeld 4.566 52 % 123,7648 Euro 565.110,00 Euro Gesamtsumme: 11.902 91,3082 Euro 1.086.750,00 Euro

V e r w a l t u n g s g e m e i n s c h a f t S c h e i n f e l d Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2014

I. Die Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld hat dem Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 vorgelegt. Die Haushaltssatzung enthält keine geneh- migungspflichtigen Bestandteile.

II. Die Haushaltssatzung wird hiermit gem. Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 24, Art. 26 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO, §§ 1 ff. der Bekanntma- chungsverordnung -BekV- vom 19.01.1993 amtlich bekannt gemacht. Diese liegt mit ihren Anlagen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft zur Einsicht auf. Gleichzeitig mit der Niederlegung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan vom 25.01.2014 bis 04.02.2014 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft in Scheinfeld, Hauptstr. 3, Zi.-Nr. 113, zur Einsicht öffentlich aufgelegt.

Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld (Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim)

für das Haushaltsjahr 2014

Aufgrund des Art. 8 Abs. 2 Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-2-1-I) in Verbindung mit den Art. 40, 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (BayRS 2020-6-1-I) sowie der Art. 63 ff. der Gemein- deordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) erlässt die Verwaltungsge- meinschaft Scheinfeld folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.446.450 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 39.000 Euro ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4 (1) Verwaltungsumlage

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Fi- nanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2014 auf 1.086.750 Euro festgesetzt und auf die Mitglieder der Verwaltungs- gemeinschaft umgelegt.

(2) Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 230.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft.

Scheinfeld, den 10. Januar 2014

Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld

Seifert, Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft und Erster Bürgermeister LkrABl. Nr. 01/2014 ____________________________

SC H U L V E R B A N D EH E G R U N D SU G E N H E I M

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2014

I. Der Schulverband Ehegrund Sugenheim hat dem Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 vorgelegt. Die Haushaltssatzung enthält keine geneh- migungspflichtigen Bestandteile.

II. Die Haushaltssatzung wird hiermit gem. Art. 9 Abs. 2 BaySchFG, Art. 25, Art.

41 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO, §§ 1 ff. der Bekanntma- chungsverordnung -BekV- vom 19.01.1983 amtlich bekannt gemacht. Diese liegt mit ihren Anlagen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft zur Einsicht auf. Gleichzeitig mit der Niederlegung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan vom 25.01.2014 bis 04.02.2014 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft in Scheinfeld, Hauptstr. 3, Zi.-Nr. 113, zur Einsicht öffentlich aufgelegt.

Haushaltssatzung

des Schulverbandes Ehegrund Sugenheim (Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim)

für das Haushaltsjahr 2014

Aufgrund des Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BayRS 2230-7-1- UK), Art. 26 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (BayRS 2020-6-1-I) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1- 1-I) erlässt der Schulverband Ehegrund Sugenheim folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 311.500 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.000 Euro ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4 (1) Verwaltungsumlage

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2014 auf 254.600 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.

2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebliche Schüler- zahl nach dem 01.10.2013 auf 134 Verbandsschüler festgesetzt.

3. Die Verwaltungsumlage wird je Schüler auf 1.900,00 Euro festgesetzt.

(2) Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft.

Sugenheim, den 13. Januar 2014

Schulverband Ehegrund Sugenheim Klein, Vorsitzender

LkrABl. Nr. 01/2014 ____________________________

E

N D E A M T L I C H E R

T

E I L

VI

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

- Satzung „Allgemeine Vorschrift des Landkreises Kitzingen als Satzung über den Ausgleich für Tarifmaßnahmen bei der Beförderung im ÖPNV im Verkehrs- verbund

des Sparkassenbuches verstrichen ist, für kraftlos erklärt. Berger, Sparkassendirektor LkrABl. 3000059430 wird, nach- dem die Frist von drei Monaten zur Vorlage

Mai 2017 Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Uffenheim – Sachgebiet L 3.2 – Fachzentrum Agrarökologie erlässt als zu- ständige Behörde (Art.

Nr. Entschädigungsansprüche für Flur- und Forstschäden, für Schäden an privaten Straßen und Wegen sowie für sonstige Schäden sind umgehend, jedoch spä- testens

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich fur die Aufstellung des Lage- berichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermit-

Die Höhe der Gebühren bemißt sich nach dem Kostenverzeichnis (Kommunales Kostenverzeichnis, KommKVz), das An- lage zu dieser Satzung ist. Für Amtshand- lungen, die nicht

Um ein flächendecken- des Angebot für alle Bürger zu gewähr- leisten, hat die Volkshochschule Neu- stadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Außen- stellen in den Städten und Gemeinden des

(1) Der als Anlage beigefügte Haushalts- plan für das Haushaltsjahr 2017 wird hier- mit festgesetzt; er schließt im Verwaltungs- haushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit