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Landkreis Eichstätt FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT AMTSBLATT

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Academic year: 2022

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FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT

Gemeinsam herausgegeben vom Landkreis und der Stadt Eichstätt 85071 Eichstätt Druck: Hausdruck Landratsamt

Freitag, 05. November Nr. 44 2010

I n h a l t : 207 Stellenausschreibung

208 Aufruf zum Volkstrauertag am Sonntag, den 14. November 2010

209 Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben; Dorferneuerung Seuversholz II, Gemeinde Pollenfeld, Landkreis Eichstätt; Teil- nehmerversammlung - Bekanntmachung und Ladung -

210 Aufgebot von Sparbüchern (Sparkasse Eichstätt)

211 Aufgebot von Sparkassenbüchern und sonstigen Sparurkunden (Sparkasse Ingolstadt)

Bekanntmachungen des Landratsamtes

207 Stellenausschreibung

Landkreis Eichstätt

Wir suchen als Sachbearbeiter/in

im Bereich Hauptverwaltung / Organisation eine/n:

Beamten des gehobenen

nichttechnischen Verwaltungsdienstes (m/w) oder Angestellten mit Fachprüfung II (m/w) oder

Mitarbeiter (m/w) mit einem adäquaten Fachhochschulabschluss.

Erwartet werden Teamgeist, Flexibilität, Engagement, Organi- sations- und Verhandlungsgeschick, EDV-Erfahrung (E-Govern- ment), Loyalität und die Bereitschaft, neue Aufgabenbereiche zu übernehmen.

Die Stelle beinhaltet die Aufgabe als Erhebungsstellenleiter des Landkreises für den Zensus 2011.

Die Besoldung/Vergütung richtet sich nach den/dem entsprechen- den Vorschriften/Tarifvertrag der öffentlichen Verwaltung.

Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis spätestens zum 28.11.2010 an das

Landratsamt Eichstätt, Personalstelle Residenzplatz 1, 85072 Eichstätt

Bekanntmachungen der Stadt Eichstätt

208 Aufruf zum Volkstrauertag am Sonntag, den 14. Novem- ber 2010

Am Sonntag, den 14. November 2010, ist Volkstrauertag. Dieser Tag mahnt zum ehrenden Gedenken an die Toten der beiden Weltkriege, an die Opfer der NS-Gewaltherrschaft, der Vertreibung und Flucht aus der Heimat.

Die Stadt Eichstätt veranstaltet aus diesem Anlass am Sonntag, 14.

November 2010, um 11.30 Uhr, nach dem Gottesdienst um 10.30 Uhr im Hohen Dom, eine Gedenkfeier am Kriegerdenkmal am Domplatz in Eichstätt.

Im Stadtteil Buchenhüll findet nach Beendigung des um 9.30 Uhr beginnenden Gottesdienstes eine Gedenkfeier am Kriegerdenkmal mit Kranzniederlegung durch eine Abordnung des Stadtrats statt.

Im Stadtteil Landershofen wird nach dem um 9.15 Uhr beginnenden Gottesdienst am Ehrenmal für die Gefallenen eine Kranzniederlegung durch den Bürgermeister erfolgen.

Im Stadtteil Marienstein wird nach Beendigung des um 8.00 Uhr beginnenden Gottesdienstes, etwa um 8.45 Uhr, eine Gedenkfeier am Ehrenmal der Gefallenen mit Kranzniederlegung durch den Oberbürgermeister stattfinden.

Im Stadtteil Wasserzell findet nach Beendigung des um 8.30 Uhr beginnenden Gottesdienstes eine Gedenkfeier am Ehrenmal der Gefallenen mit Kranzniederlegung durch eine Abordnung des Stadtrats statt.

Im Stadtteil Wintershof wird nach Beendigung des um 9.00 Uhr beginnenden Gottesdienstes eine Kranzniederlegung an der Gedenktafel für die Gefallenen durch eine Abordnung des Stadtrates erfolgen.

Ich lade die Bevölkerung, insbesondere die Hinterbliebenen, die weltlichen und kirchlichen Behörden sowie Organisationen und Vereine zu den Gedenkfeiern ein mit der Bitte, durch zahlreiche Beteiligung die Verbundenheit mit unseren Toten zu bekunden, deren Opfer für die Lebenden zugleich Vermächtnis und Verpflichtung sind.

Eichstätt, 28.10.2010

gez. Arnulf N e u m e y e r , Oberbürgermeister

A M T S B L A T T

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Amtsblatt für den Landkreis und die Stadt Eichstätt Nr. 44 vom 05. November 2010 Seite: 2

Bekanntmachungen anderer Behörden

Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben

209 Dorferneuerung Seuversholz II, Gemeinde Pollenfeld, Landkreis Eichstätt

Teilnehmerversammlung - Bekanntmachung und Ladung -

Die Grundeigentümer und Erbbauberechtigten im Flurbereini- gungsgebiet oder ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten werden hiermit zu einer

T e i l n e h m e r v e r s a m m l u n g geladen.

Versammlungsort: Gasthaus "Regler", Dorfstraße 26 in Seuversholz, Versammlungszeit: Dienstag, 23. November 2010 um 19:30 Uhr.

Tagesordnung:

I. Erläuterung der Wertermittlung der Grundstücke im Dorferneue- rungsverfahren

II. Bericht über den Stand des Flurbereinigungsverfahrens III. Informationen zum weiteren Verfahrensablauf IV. Allgemeine Aussprache

Die Niederschrift über die Grundsätze der Wertermittlung und die Wertermittlungskarte, welche die Ergebnisse der Wertermittlung enthält, werden nach der Versammlung 2 Wochen lang vom 24.11.2010 mit 07.12.2010 in der Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt, Pfahlstraße 17, 85072 Eichstätt zur Einsichtnahme für die Beteiligten öffentlich ausgelegt.

Eine Einzelbekanntgabe der Wertermittlungsergebnisse findet nicht statt. Die Beteiligten werden daher aufgefordert, sich durch Einsichtnahme in die Unterlagen über die Wertermittlung aller Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes zu unterrichten.

Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung aller Grundstücke, nicht nur der eigenen, können die Beteiligten während der Zeit der Auslegung der Wertermittlungskarte beim Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft am Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben, Dr.-Rothermel-Str. 12, Postfach 11 63, 86379 Krumbach (Schwaben), schriftlich vorbringen.

Krumbach, 29.10.2010 gez. M a y r , T.Amtsrat

Sparkasse Eichstätt

210 Aufgebot von Sparbüchern

Gemäß Art. 36 AGBGB ergeht hiermit auf Antrag der nachste- hend aufgeführten Antragsteller an den Inhaber des jeweiligen Spar- kassenbuches die Aufforderung, seine Rechte unter Vorlage der Ur- kunde binnen drei Monaten bei der Sparkasse Eichstätt anzumelden.

Wird die Urkunde innerhalb dieser Frist nicht vorgelegt, so wird das jeweilige Sparkassenbuch durch Beschluss des Vorstandes für kraftlos erklärt.

Antragsteller: Sparbuchnummer:

Waltraud Bergmann 3211454818

Eichstätt, den 28.10.2010

Der Vorstand der Sparkasse Eichstätt H o l l w e c k S c h l a m p

Sparkasse Ingolstadt

211 Aufgebot von Sparkassenbüchern und sonstigen Spar- urkunden

Gemäß Art. 35 und 36 AGBGB wird hiermit auf Antrag der nach- stehend aufgeführten Antragsteller der Inhaber des/der jeweiligen Sparkassenbuches/Sparurkunde aufgefordert, seine Rechte unter Vorlegung der Urkunde binnen drei Monaten bei der Sparkasse Ingol- stadt anzumelden. Wird die Urkunde innerhalb dieser Frist nicht vorgelegt, so wird das jeweilige Sparkassenbuch/die jeweilige Spar- urkunde durch Beschluss des Vorstandes für kraftlos erklärt.

Antragsteller Urkundennummer

Lupp Rosa 3120817683

Ingolstadt, 03.11.2010 Sparkasse Ingolstadt

gez. Hans W a g n e r Uschi B r a u n

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