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FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT AMTSBLATT

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FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT

Gemeinsam herausgegeben vom Landkreis und der Stadt Eichstätt 85071 Eichstätt Druck: Hausdruck Landratsamt

Freitag, 01. Dezember Nr. 48 2017

I n h a l t :

201 Übungen der Bundeswehr Raum Eichstätt / Adelschlag / Nas- senfels / Buxheim

202 Übungen der Bundeswehr im Raum Eichstätt

203 Kraftloserklärung von Sparkassenbüchern und sonstigen Spa- rurkunden

Bekanntmachungen des Landratsamtes

201 Übungen der Bundeswehr Raum Eichstätt / Adelschlag / Nassenfels / Buxheim

Die Bundeswehr führt am 05.12.2017 im Raum Eichstätt/Adelschlag/Nassenfels/Buxheim eine Übung durch.

Ersatzansprüche für evtl. Schäden durch die Bundeswehr sind über die Gemeinde bei der Bundeswehr-Dienstleistungszentrum In- golstadt, Marlene-Dietrich-Str. 12, zu melden.

Die Gemeinden werden gebeten, für die ortsübliche Bekanntma- chung (ggf. auch in abgelegenen Gemeindeteilen und Gehöften) und die Verständigung der Jagdberechtigten zu sorgen und auf die Fristen für die Anmeldung von Manöverschäden hinzuweisen.

Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten. Die Bestimmungen über Räum- und Fundmunition und die einschlägigen Strafbestimmungen sind zu beachten.

202 Übungen der Bundeswehr im Raum Eichstätt

Die Bundeswehr führt in einem Zeitraum von 04.12.2017 bis 07.12.2017 im Raum Eichstätt eine Übung durch.

Ersatzansprüche für evtl. Schäden durch die Bundeswehr sind über die Gemeinde bei der Bundeswehr-Dienstleistungszentrum In- golstadt, Marlene-Dietrich-Str. 12, zu melden.

Die Gemeinden werden gebeten, für die ortsübliche Bekanntma- chung (ggf. auch in abgelegenen Gemeindeteilen und Gehöften) und die Verständigung der Jagdberechtigten zu sorgen und auf die Fristen für die Anmeldung von Manöverschäden hinzuweisen.

Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten. Die Bestimmungen über Räum- und Fundmunition und die einschlägigen Strafbestimmungen sind zu beachten.

Bekanntmachungen anderer Behörden

Sparkasse Ingolstadt Eichstätt

203 Kraftloserklärung von Sparkassenbüchern und sonsti- gen Sparurkunden

Gemäß Art. 39 AGBGB wurden nachstehend aufgeführte Spar- kassenbücher/Sparurkunden

3165415062

Durch Beschluss der Sparkasse Ingolstadt Eichstätt für kraftlos er- klärt.

Eichstätt, 28.11.2017 Sparkasse Ingolstadt Eichstätt

Doris M a t s c h u l l a Simone B e r n e c k e r

A M T S B L A T T

Referenzen

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Die Gemeinden werden gebeten, für die ortsübliche Bekanntma- chung (ggf. auch in abgelegenen Gemeindeteilen und Gehöften) und die Verständigung der Jagdberechtigten zu

Die Gemeinden werden gebeten, für die ortsübliche Be- kanntmachung (ggf. auch in abgelegenen Gemeindeteilen und Gehöften) und die Verständigung der Jagdberechtigten zu

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