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Archiv "Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie: Anwendungsbereiche von Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen" (18.08.2000)

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Der Wissenschaftliche Beirat Psychothe- rapie hat die folgende Zusammenfassung der wesentlichen Anwendungsbereiche von Psychotherapie bei Kindern und Ju- gendlichen in Anlehnung an den ICD-10- Schlüssel erstellt. Diese Zusammenfas- sung ergänzt die Bekanntmachung des Wissenschaftlichen Beirats Psychothera- pie zu den Anwendungsbereichen Psy- chotherapie bei Erwachsenen (Dt Ärzte- bl 2000; 97: A-59 [Heft 1–2]). Die Anwen- dungsbereiche sind nicht als Alternative zu geltenden Diagnoseschlüsseln wie dem ICD-10 oder zur nosologischen Klassifikation zu verstehen, die anderen, sehr viel weiteren Aufgabenstellungen dienen.

Der Wissenschaftliche Beirat über- prüft die Wirksamkeitsnachweise – unbe- schadet der Prüfung weiterer Kriterien der wissenschaftlichen Fundierung – für jeden Anwendungsbereich der vorliegen- den Liste getrennt und gibt an, für welche Anwendungsbereiche ein Verfahren ggf.

als „wissenschaftlich anerkannt“ gelten kann. Studien, die eine Übertragung der Wirksamkeitsnachweise auf die Versor- gungspraxis erlauben, werden bei der Be- wertung besonders gewichtet.

Dabei gelten folgende Grundsätze:

1.) Der Wirksamkeitsnachweis für ei- nen Anwendungsbereich kann in der Re- gel dann als gegeben gelten, wenn in min- destens drei unabhängigen, methodisch adäquaten Studien die Wirksamkeit für Störungen aus diesem Bereich nachge- wiesen ist.

2.) Die Anzahl von drei erforderlichen Studien für einen einzelnen Anwendungs- bereich kann teilweise reduziert werden, wenn – in der Regel ältere – methodisch adäquate Wirksamkeitsstudien ohne An- gabe eines spezifischen Störungsbereiches oder mit mehreren klar definierten Störungsgruppen vorliegen. Dies gilt aller- dings nur für die Anwendungsbereiche 1–5 der angeführten Liste. Liegen in der Regel mindestens fünf solche allgemei- nen, ansonsten methodisch adäquate Stu- dien vor, kann die Wirksamkeit für einen Anwendungsbereich aus dieser Gruppe bereits dann als hinreichend nachgewie- sen gelten, wenn lediglich zwei für diesen Anwendungsbereich spezifische Studien vorliegen. Die Wirksamkeit für die An- wendungsbereiche 6–8 der Anwendungs- bereichsliste kann lediglich durch spezielle

Wirksamkeitsnachweise im Sinne von 1.

nachgewiesen werden.

Empfehlungen für die Ausbildung und für die Anerkennung

von Ausbildungsstätten durch die Landesbehörden:

Grundsätzlich sollten alle acht Anwen- dungsbereiche in der Ausbildung berück- sichtigt werden. Übergangsweise wird für die Anerkennung von Ausbildungsstät- ten sowie für die ärztlichen Weiterbil- dungsordnungen vorgeschlagen:

1.) Nur solche Therapieverfahren, die für mindestens vier Anwendungsbereiche der Psychotherapie (1–8 der Anwen- dungsbereichsliste) oder mindestens drei der „klassischen“ Anwendungsbereiche (1–5) als wissenschaftlich anerkannt gel- ten können, sollen als Verfahren für die vertiefte Ausbildung zum Psychologi- schen Psychotherapeuten entsprechend

§ 1 Absatz 1 der Ausbildungs- und Prü- fungsverordnung für Psychologische Psy- chotherapeuten bzw. für die vertiefte Aus- bildung zum Kinder- und Jugendlichen- psychotherapeuten entsprechend § 1 Ab- satz 1 der Ausbildungs- und Prüfungsver- ordnung für Kinder- und Jugendlichen- psychotherapeuten zugelassen werden.

Um insgesamt die wissenschaftliche Anerkennung eines Verfahrens zu erzie- len, müssen sich die in der Summe minde- stens neun Wirksamkeitsstudien über verschiedene Altersstufen bis 18 Jahre erstrecken.

2.) Therapieverfahren, die für eine ge- ringere Anzahl von Anwendungsberei- chen, als unter 1.) benannt, als wissen- schaftlich anerkannt gelten können, kön- nen im Rahmen der vertieften Ausbil- dung als Zusatzverfahren gelehrt werden.

Wesentliche Anwendungsbereiche der Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen:

1. Affektive Störungen (F 30–F 39) und Belastungsstörungen (F 43)

Akute Belastungsreaktionen (F 43.0) Posttraumatische Belastungs- störungen (F 43.1)

Anpassungsstörungen (F 43.2) 2. Angststörungen (F 40–F 42) und

emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend (F 93) Phobische Störungen (F 40)

Andere Angststörungen (F 41) Zwangsstörungen (F 42) Emotionale Störungen des Kindesalters (F 93)

3. Dissoziative, Konversions- und soma- toforme Störungen (F 44–F 45) und andere neurotische Störungen (F 48) Dissoziative Störungen (F 44) Somatoforme Störungen (F 45) Neurasthenie und andere neurotische Störungen (F 48)

4. Essstörungen (F 50) und andere Verhaltensauffälligkeiten mit körper- lichen Störungen (F 5)

Essstörungen (F 50)

Nicht-organische Schlafstörungen (F 51)

Nicht-organische sexuelle Funktions- störungen (F 52)

Anpassungsstörungen, somatische Krankheiten (F 54)

5. Verhaltensstörungen (F 90–F 92, F 94, F 98) mit Beginn in der Kindheit und Jugend und Tic-Störungen (F 95) Hyperkinetische Störungen (F 90) Störungen des Sozialverhaltens (F 91) Kombinierte Störungen des Sozial- verhaltens und der Emotionen (F 92) Störungen sozialer Funktionen (F 94) Tic-Störungen (F 95)

Andere Verhaltensstörungen oder emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend (F 98)

6. Autistische Störungen (F 84) 7. Persönlichkeitsstörungen und Ver-

haltensstörungen (F 60, F 62, F 68–

F 69), Störungen der Impulskontrolle (F 63), Störungen der Geschlechts- identität und Sexualstörungen (F 64–

F 66), Abhängigkeit und Missbrauch (F 1, F 55), Schizophrenie und wahnhafte Störungen (F 20–F 29) 8. Intelligenzminderung (F 7), hirn-

organische Störungen (F 0) und Entwicklungsstörungen (F 80–F 83 sowie F 88 und F 89)

Köln, den 8. 6. 2000

Prof. Dr. S. O. Hoffmann (Vorsitzender)

Prof. Dr. J. Margraf (Stellv. Vorsitzender)

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

A

A2190 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 97½½½½Heft 33½½½½18. August 2000

Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie

Anwendungsbereiche von Psychotherapie

bei Kindern und Jugendlichen

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