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Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen

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Academic year: 2022

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erforderlich auch unter Einbeziehung von Erziehern und Lehrern, damit diese das Kind gut begleiten und fördern können. Dies schließt auch die Unterstützung der Eltern im Umgang mit eventuell vorliegenden ei- genen Belastungen, Konflikten und Schwie- rigkeiten in der Beziehung mit dem Kind oder Jugendlichen mit ein. Problemlösestra- tegien werden verbessert und das Lernum- feld des Kindes oder Jugendlichen gestärkt.

Für eine erfolgreiche Behandlung ist auch eine gute Kooperation zwischen Kinderpsy- chotherapeut und Haus- bzw. Kinderarzt wünschenswert. Grundsätzlich unterliegt der Psychotherapeut allerdings auch gegenüber Ärzten einer berufsrechtlichen Schweige- pflicht. Eltern und Jugendliche können ihn davon jedoch entbinden.

Zugangswege, Antragstellung und Kosten der Behandlung

Eltern können sich mit ihrem Kind direkt an einen Kinder- und Jugendlichenpsychothe- rapeuten wenden. Dies gilt auch für Ju- gendliche ab dem 15. Lebensjahr.

Die Kosten einer ambulanten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie werden bei entsprechender Indikationsstellung von den gesetzlichen Krankenkassen auf Antrag, von den Beihilfestellen entsprechend anteilig, von den Privatkassen je nach den vertrag- lich vereinbarten Versicherungsbedingungen übernommen.

Der Beruf des/der Kinder- und Ju- gendlichenpsychotherapeuten/in:

Eingangsvoraussetzung ist ein abgeschlos- senes Studium in Pädagogik oder Psycholo-

gie. Es erfolgt eine mehrjährige intensive Psycho- therapeutenausbildung in einem der anerkannten Verfahren an einer staatlich anerkannten Ausbil- dungsstätte. Die staatliche Abschlussprüfung führt zur Approbation als Kinder- und Jugendli- chenpsychotherapeut/in. Behandelt werden Kin- der und Jugendliche vom Säuglingsalter an bis zum 21. Lebensjahr sowie deren Eltern und Be- zugspersonen. Auch Psychologische Psychothera- peuten/innen und Ärzte mit einer entsprechenden psychotherapeutischen Weiterbildung sind be- rechtigt, Kinder und Jugendliche psychotherapeu- tisch zu behandeln.

Wo finden Kinder, Jugendliche und ihre Eltern fachliche Unterstützung?

Adressen niedergelassener Kinder- und Jugendli- chenpsychotherapeuten/innen in selbständiger Praxis finden Sie über die Kassenärztliche Verei- nigung Ihres Regierungsbezirkes, Ihre Kranken- kasse sowie über das örtliche Branchenverzeich- nis.

Anlaufstellen sind auch Beratungsstellen (wie z.B.

Erziehungsberatungsstellen, Psychologische Bera- tungsstellen, Kindernotdienste, Suchtberatungs- stellen) sowie Ambulanzen der Ausbildungsinsti- tute und der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Abteilungen für Psychotherapie und Psychosoma- tik, Sozialpädiatrische Zentren sowie die örtliche Jugendhilfe.

Praxisstempel:

Landes-

psychotherapeuten- kammer

Baden-Württemberg

Psychische Auffälligkeiten und

Verhaltenstörungen bei Kindern und Jugendli-

chen

Eine Information über Kinder- und Jugendlichen-

Psychotherapie für Eltern, Lehrer, Erzieher

und behandelnde Ärzte

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Psychische Probleme in der Entwick- lung von Kindern und Jugendlichen

Kindes- und Jugendalter sind die Lebensspannen, die mit den stärksten psychischen und körperli- chen Veränderungen einhergehen. Die Entwick- lung vom Säuglings- und Kleinkindalter, über das Kindergartenalter, die Grundschulzeit bis hin zur Pubertät und dem Jugendalter bringt für das Kind vielfältige Anforderungen und Entwicklungsauf- gaben mit sich. Diese sind verbunden mit typi- schen altersspezifischen Problemen oder Entwick- lungsauffälligkeiten, die nicht immer Ausdruck von Erkrankungen sind.

Psychische Probleme und Verhaltensauffälligkei- ten von Kindern und Jugendlichen sind dann An- lass zur Sorge für Eltern, Lehrer/innen, Erzie- her/innen und behandelnde Ärzte/innen, wenn sie das Kind anhaltend in seiner Entwicklung be- einträchtigen. Können anstehende Entwicklungs- aufgaben nicht mehr bewältigt werden oder be- lasten anhaltende Konflikte in der Familie, in der Schule und/oder mit wichtigen Bezugspersonen die weitere Entwicklung, sollte fachliche Hilfe durch eine/n Kinder- und Jugendlichenpsychothe- rapeuten/in in Anspruch genommen werden.

Anlässe psychotherapeutische Hilfe zu suchen, sind zum Beispiel:

 Starkes Schreien, Schlaf- und Fütterprobleme beim Säugling

 Entwicklungsstörungen im Bereich der Spra- che und des Sprechens oder/und schulischer Fertigkeiten, wie z.B. Lern- und Konzentrati- onsschwierigkeiten

 Verhaltensstörungen wie z.B. verweigernd- oppositionelles Verhalten oder starker Rück-

zug, auffallend aggressives Verhalten, Lügen, Stehlen oder Weglaufen

 Aufmerksamkeitsprobleme und hyperkinetisches Verhalten

 Emotionale Störungen wie z.B. Kontakt- und Beziehungsstörungen, Trennungs- und Ablö- sungsproblematiken, Ängste und Phobien, De- pression

 Funktionelle körperliche Störungen, wie z.B. Ein- und Durchschlafstörungen, Einnässen und Ein- koten, Essstörungen

 Belastungsreaktionen auf traumatische Erlebnis- se

 Chronische körperliche Erkrankungen wie Asth- ma, Diabetes, Neurodermitis

 Zwangsstörungen

 Tics

 Selbstverletzendes Verhalten

 Suizidales Verhalten

 Suchtverhalten

Diagnostik psychischer Störungen im Kindes- und Jugendalter

Sowohl die diagnostische Untersuchung als auch die psychotherapeutische Behandlung beruhen auf einem Vertrauensverhältnis. Die Schweigepflicht trägt zu einem sicheren Raum bei.

Bei der diagnostischen Abklärung geht es um die Erfassung von psychischen Störungen im Kindes- und Jugendalter. Dies umfasst in mehreren Ge- sprächen die eingehende Exploration des Kindes / Jugendlichen und ihrer Eltern. Jüngere Kinder wei- sen häufig im symbolischen Spiel auf ihre Ängste, Probleme und Konflikte hin. Falls erforderlich wer- den in Abstimmung mit dem Patienten und dessen Eltern auch weitere Bezugspersonen wie Erzie-

her/innen und/oder Lehrer/innen einbezogen.

Bestandteil kann auch je nach Fragestellung die Verhaltens- und Psychodiagnostik des Kindes, die Entwicklungs-, Intelligenzdiagnos- tik, und ggf. neuropsychologische Diagnostik sowie die Diagnostik psychosozialer Bedin- gungen sein.

Kinder- und Jugendlichen- Psychotherapie

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie be- ruht auf wissenschaftlich anerkannten Be- handlungsverfahren. Sie verfügt über ein brei- tes Inventar unterschiedlicher Behandlungs- konzepte in der Behandlung der vielfältigen psychischen Störungen im Kindes- und Ju- gendalter. Die Interventionen werden dabei dem jeweiligen Entwicklungsstand des Kindes und den besonderen Lebensumständen ange- passt. Dabei werden sowohl die Fähigkeiten als auch die Ressourcen des Kindes, des Ju- gendlichen, aber auch der Eltern beachtet.

Ziel ist es, problembezogene bewusste und nicht bewusste Inhalte im Erleben des Kindes im therapeutischen Prozess verstehend zu begleiten, die Konflikte zu bearbeiten, die Entwicklung anzuregen, ein aktives Lernen zu fördern und Veränderungen und Lösungen der Problematik des Kindes in der Familie und ggf. im sozialen Umfeld herbeizuführen.

Begleitende Gespräche mit Eltern, Bezugspersonen, Schule, Haus- und Kinderärzten

Parallel zur Behandlung erfolgen in der Regel kontinuierliche Gespräche mit den Eltern, falls

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