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Archiv "Kinderhospiz: Eine Stätte der Begegnung" (08.01.1999)

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ihn das Verfallsdatum für eine Pak- kung Antibiotika vermuten läßt.

Gäbe es noch ein allgemeines Standesbewußtsein, dann hätte diese Regelung einen Aufschrei auslösen müssen, hätte die Ärzteschaft selbst ei- nen Modus anbieten müssen, die Al- tersgrenze zu regeln. Dies ist nicht ge- schehen. Interessanterweise sind damit die drei klassischen Standesberufe der Juristen, Theologen und Ärzte nun wieder auf einer Ebene angesiedelt.

Richter und andere Juristen im Staats- dienst scheiden ebenso mit Erreichen der allgemeinen Pensionsgrenze aus wie Theologen, die – etwa als Profes- soren in theologischen Fakultäten – vom Staate besoldet werden. Der pen- sionierte Richter kann als freiberufli- cher Rechtsanwalt weiterhin tätig sein;

der Bischof, Kardinal oder andere Theologen außerhalb des Staatsdien- stes können bis zum Erreichen biolo- gisch bedingter Grenzen wirken. Eben- so steht es dem aus der Kassenzulas- sung entlassenen Arzt frei, eine Privat- praxis so lange fortzuführen, wie es ihm seine Kräfte erlauben. In dieser Hin- sicht unterscheiden sich die Angehöri- gen der klassischen Standesberufe nun nicht mehr von anderen Freiberuflern, seien es Kaufleute oder Handwerker.

Alle diese Entwicklungen zeigen einmal mehr, daß die Ärzteschaft sich gesamtgesellschaftlichen Strukturver- änderungen zwar nicht entziehen kann, andererseits sich jedoch auch darüber im klaren sein sollte, welche Interessen sie als Gesamtgruppe lang- fristig verfolgen möchte.

Nein, ein sehr attraktives Wort ist professionalization nach wie vor nicht, und der Begriff eines Standes- berufs scheint heute vollends veraltet.

Keiner wird jedoch abstreiten kön- nen, daß die historischen Entwicklun- gen, die hinter diesen Worten und Be- griffen stehen, erneut eine unerwarte- te Aktualität erhalten haben.

Zitierweise dieses Beitrags:

Dt Ärztebl 1999; 96: A-35–39 [Heft 1–2]

Anschrift des Verfassers Prof. Dr. Paul U. Unschuld

Institut für Geschichte der Medizin der LMU München

Lessingstraße 2 80336 München

A-39 Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 1–2, 8. Januar 1999 (39)

T H E M E N D E R Z E I T AUFSÄTZE/BERICHTE

amilien mit sterbenskranken Kindern befinden sich in ei- ner ganz besonderen Situation.

Zum einen fällt es den Eltern beson- ders schwer, die Pflege und Betreuung auch nur partiell zu delegieren, zum anderen ist es ein langwieriger Pro- zeß, die Krankheit als nicht therapie- fähig zu akzeptieren. Das erste deut- sche Kinderhospiz in Olpe, das im September seine Tore öffnete, will in erster Linie diesen Familien, die in ständiger psychischer und physischer Anspannung leben, Unterstützung und Entlastung ge-

währen. Die Funkti- on als Sterbeheim ist nachgeordnet.

„Zunächst fie- len wir in ein tiefes schwarzes Loch“, er- innert sich Birgit Grohe*, Mutter des an Mukopolysaccha- ridose (MPS) er-

krankten Till. „Als wir langsam wie- der zu uns kamen, wollten wir alles für Till tun, damit er noch eine schöne Zeit hat. Natürlich merkten wir, daß unsere anderen beiden Kinder zu kurz kamen.“ Im Kinderhospiz trifft Birgit Grohe auf Menschen, denen solche Reaktionen vertraut sind. Werner Weber, der die Eltern im Hospiz be- treut, kennt die Problematik aus eige- ner Erfahrung: sein Sohn starb vor gut einem Jahr an MPS. 1990 gründeten sieben Familien einer Selbsthilfegrup- pe den Kinderhospizverein e.V. mit dem Ziel, eine Stätte der Begegnung, des Austausches und der Erholung für

„austherapierte“ Kinder und ihre Fa- milien zu schaffen. Die „Gemein- nützige Gesellschaft der Franziskane-

rinnen zu Olpe mbH“ erklärte sich 1997 bereit, die Trägerschaft für das Projekt zu übernehmen, und bereits ein Jahr später konnten die ersten Gä- ste die neue Herberge besuchen.

Till ist jetzt 15 Jahre alt, seit vier Jahren an einen Rollstuhl gefesselt und muß mit einer PEG-Sonde künst- lich ernährt werden. Er hat im Kin- derhospiz sein eigenes Zimmer. Seine Mutter und seine Geschwister schla- fen eine Etage höher. Die Pflege Tills wird vom Personal übernommen. Bir- git Grohe hat jetzt endlich mal Zeit, mit ihren beiden an- deren Kindern et- was zu unternehmen.

Auch wenn im Haus

„Balthasar“ die mei- ste Zeit das Lachen und Spielen von Kin- dern zu hören ist, vergißt doch nie- mand, daß die kran- ken Kinder hier in einer nicht sehr fernen Zukunft ster- ben müssen. Die Familien entschei- den, ob sie in der letzten Phase lieber zu Hause oder im Hospiz sein wollen.

Am Ende eines Flurs befindet sich der Abschiedsbereich. In einem gekühlten Raum wird das verstorbe- ne Kind aufgebahrt. Die Eltern kön- nen mehrere Tage lang Abschied neh- men, in einem Vorraum Besuch emp- fangen und sich ihrer Trauer hinge- ben. Über eine außenliegende Wen- deltreppe erreichen sie ihr Schlafzim- mer, ohne den anderen begegnen zu müssen.

Die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe will so lange wie möglich an diesem in Deutschland einmaligen Projekt fest- halten, auch wenn seine Finanzierung nicht gesichert ist. Reimund Freye

Kinderhospiz

Eine Stätte der Begegnung

Das Haus „Balthasar“ in Olpe will Familien Unterstützung und Entlastung gewähren.

F

Informationen: Christoph Leiden, Gemeinnützige Ge- sellschaft der Franziskane- rinnen zu Olpe mbH, Maria- Theresia-Straße 30a, 57462 Olpe, Tel 0 27 61/92 65 38, Fax 92 65 18, Bankverbin- dung: Sparkasse Olpe, Konto 54 54, BLZ 462 500 49.

*Name von der Redaktion geändert

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