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Archiv "Medizinische und psychosoziale Versorgung: Gezielte Programme für Kinder und Jugendliche" (06.05.1994)

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Medizinische und psychosoziale Versorgung

Gezielte Programme für Kinder und Jugendliche

Die medizinische und psychoso- ziale Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen liegt in Deutschland — im internationalen Vergleich betrachtet — in manchen Bezügen noch im argen. Die Versor- gungsstrukturen und die Erreichbar- keit der Angebote müssen nicht zu- letzt wegen des in den letzten 20 Jah- ren erheblich verschobenen Krank- heitsspektrums dringend angepaßt werden. Insbesondere muß der fach- übergreifende, interdisziplinäre prä- ventivmedizinische Ansatz verstärkt werden. Dies ist das Fazit eines Ex- pertenforums von Vertretern der me- dizinischen Wissenschaft, der Psy- chologie und der pädagogischen Be- rufe während des „2. Gesundheits- wissenschaftlichen Kolloquiums" an der Universität Berlin, Sonderfor- schungsbereich Prävention und In-

ERBRECHLICH

11kIs wir für die seelische Gesundheit unserer Kinder tun müssen

Kinder und Jugendliche: Medizinische und soziale Betreuung im Abseits?

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psycho- LITIK

LEITARTIKEL / AKTUELL

anstandung und gutachtlichen Über- prüfung durch die Ärztekammern.

Die Bundesärztekammer erar- beitet mit überwiegend ehrenamtli- cher Unterstützung durch Berufsver- bände und Fachgesellschaften Emp- fehlungen, die bereits derzeit vor Be- kanntgabe mit dem Bundesministeri- um für Gesundheit, dem Bundesmi- nisterium des Inneren und dem Ver- band der privaten Krankenversiche- rung e. V. abgestimmt werden. Die Qualität der analogen Bewertungen der BÄK zeigt sich auch darin, daß diese in den Regierungsentwurf auf- genommen worden sind.

Interessant wäre es, ob Nord- rhein-Westfalen die Kosten eines Zulassungsgremiums kalkuliert hat, die dann für den Steuerzahler entste- hen. Dies trifft auch auf den Vor- schlag zu, die Begutachtung von Gebührenstreitfällen ärztekammer- unabhängigen Gutachterstellen zu übertragen. Auch dieser Vorschlag zielt auf eine Aushöhlung der Selbst- verwaltung ab. Die Gutachtertätig- keit der Ärztekammern auch als ob- jektiver Sachwalter und der Bundes- ärztekammer ist allseits anerkannt.

Eklatante

Benachteiligung

Die Forderung, die Punktwert- erhöhung, die ohnehin erst zum 1.

Januar 1995 in Kraft treten sollte, zu verschieben, ist für die Ärzteschaft eine Zumutung, denn ein Wegfall dieser minimalen Verbesserung wäre eine eklatante Benachteiligung der Ärzte gegenüber anderen Freien Be- rufen. Die mit der Punktwertanhe- bung verbundene Aufbesserung des Honorars um 3,6 Prozent gleicht ge- rade die Kostenentwicklung eines Jahres aus. Für den Zeitraum seit der letzten Punktwertanhebung zum 1.

Juli 1988 erfolgen damit weder ein angemessener Kostenausgleich noch eine Anpassung der Gebührensätze an die Inflationsentwicklung. Die Ärzteschaft muß sich nachdrücklich dagegen wenden, daß die GOÄ er- neut dazu eingespannt werden soll, insbesondere die finanziellen Inter- essen der Beihilfe zu bedienen (vgl.

hierzu auch die Stellungnahme der Bundesärztekammer, Deutsches

Ärzteblatt, Heft 14/1994). Der be- haupteten Mehrbelastung der Län- der und Gemeinden von 400 Millio- nen DM jährlich sind die Entlastun- gen der GOA-Novelle nicht gegen- übergestellt worden (aktualisiertes Leistungsverzeichnis und damit mehr Transparenz, Absenkung der Vergü- tungen für ärztliche Sachleistungen, Einschränkung der Delegierbarkeit von Laborleistungen, Förderung am- bulanter Leistungen zur Einsparung von Krankenhausleistungen, klarstel- lende Abrechnungsbestimmungen usw.); auch die gesamtwirtschaftli- chen und arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen werden vernachläs- sigt. Mehrbelastungen erwachsen auch aus den veralteten Strukturen des Leistungsverzeichnisses.

Der Wunschzettel aus NRW sieht darüber hinaus vor, die techni- schen Leistungen (Labor) aus- schließlich aufgrund der „tatsächli- chen Kosten" zu bewerten, durchge- hend Leistungskomplexe in die GOA einzuführen und die sogenannte Li-

quidationskette im Krankenhaus auf- zuheben. Der NRW-Vorstoß blok- kiert eine Gesundheitspolitik, deren realistisches Anliegen es eigentlich sein müßte, das inzwischen 15 Jahre alte, völlig unzulängliche, überholte und fehlerhafte Leistungsverzeichnis der GOÄ unverzüglich an den Stand der medizinischen Wissenschaft an- zupassen und die „zuwendungsinten- siven" ärztlichen Grundleistungen ih- rem Stellenwert in der Versorgung der Bevölkerung entsprechend zu verbessern. Dafür nimmt die Ärzte- schaft die im Regierungsentwurf vor- gesehene, völlig unzureichende An- passung an die Preis- und Kostenent- wicklung und weitere Unzulänglich- keiten in Kauf. Die Bundesärztekam- mer appelliert daher an den Bundes- rat, die überfällige GOÄ-Novelle nicht gesellschaftspolitischen oder wahltaktischen Zielen zu opfern, sondern in der von der Bundesregie- rung vorgelegten Form mitzutragen.

Renate Hess,

Bundesärztekammer, Köln Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 18, 6. Mai 1994 (23) A-1267

(2)

POLITIK

tervention im Kindes- und Jugendal- ter unter Leitung von Prof. Dr. sc.

pol. Klaus Hurrelmann, Universität Bielefeld, Ende Januar 1994 in Biele- feld.

In einem „Memorandum" postu- liert die Bielefelder Fachkonferenz eine multidisziplinäre und multipro- fessionelle Kooperation aller in die gesundheitliche und psychosoziale Betreuung von Kindern und Jugend- lichen eingeschalteten Therapeuten.

Die ärztliche Betreuung müsse eben- falls psychologische und pädagogi- sche Angebote gleichberechtigt ein- beziehen. Große Bedeutung komme auch der Familie, der Schule, den Selbsthilfeorganisationen und der allgemeinen Gesundheitsbildung und -aufklärung zu. Nach Schätzungen der Bielefelder Präventionsanalyti- ker könnten in Deutschland 10 bis 15 Prozent der Familien keine angemes- sene soziale, psychische und gesund- heitliche Betreuung der eigenen Kin- der gewährleisten. Insbesondere Migrantenfamilien und Familien aus sozialen Brennpunkten seien hierbei

AKTUELL

besonders stark betroffen. Es müß- ten in diesen sozial und existentiell benachteiligten Familien die

„Schwellenängste" zu einer gezielten Betreuung abgebaut werden.

Barrieren abbauen!

Die Zugangsbarrieren ließen sich nicht nur durch Informations- kampagnen abbauen. Vielmehr müß- ten auch die Sprechstundenzeiten der Arztpraxen und anderer Thera- peuten ebenso wie die Öffnungszei- ten der Beratungsstellen der Kran- kenkassen auf die besondere Klientel der zu Betreuenden zugeschnitten werden. Empfohlen wird, das Modell der „aufsuchenden Sozialarbeit" wei- ter zu erproben und gegebenenfalls routinisiert einzusetzen.

Die Krankheitsfrüherkennungs- programme im Kindesalter, bereits seit 1971 als kostenlose Pflichtlei- stungen der gesetzlichen Kranken- versicherung verankert, müßten kon- sequenter als bisher genutzt und wei-

terentwickelt werden. Es komme auf die Komplettheit der Inanspruchnah- me an und nicht nur auf eine vor- übergehende gute Akzeptanz bei den ersten Früherkennungsuntersuchun- gen bei Neugeborenen. Es sei not- wendig, die Qualitätssicherungsmaß- nahmen auf diesem Feld auszu- bauen.

Der Kinder- und Jugendärztli- che Dienst der Gesundheitsämter müsse aufgewertet werden und regel- mäßig Sprechstunden in Kindergär- ten und Schulen abhalten. Die Schul- eingangsuntersuchungen in den Bun- desländern müßten effizienter gestal- tet und die Untersuchungsmethoden vereinheitlicht werden. Familien, Kindergärten und Schulen werden als die wichtigsten „Gesundheitser- zieher" im Kindes- und Jugendalter bezeichnet. Noch Informationsdefizi- te gebe es auf dem Gebiet der Ernäh- rungsberatung, der Körperhygiene, der Mund- und Zahnhygiene, der kör- perlichen und geistigen Fitneß, des angemessenen Verbraucherverhal- tens und der Unfallverhütung. HC

Bayerische Ortskrankenkassen

Beratung über ,Ja oder Nein' zur Fusion

Um handfeste Unterlagen für die anstehende Entscheidung zu gewin- nen, ob die Allgemeinen Ortskran- kenkassen (AOK) Bayerns ihre bis- herige Selbständigkeit behalten oder sich zu einer größeren Einheit zu- sammenschließen sollen, entschloß sich der AOK-Landesverband zu ei- nem ungewöhnlichen Schritt. Auf ei- ner Sonder-Vertreterversammlung in München verständigten sich die De- legierten seiner 39 selbständigen Krankenkassen darauf, mit der Un- ternehmensberatung McKinsey ei- nen Beratervertrag zu schließen, der nicht nur die nötigen Entscheidungs- hilfen, sondern auch konkrete Vor- schläge zu ihrer praktischen Umset- zung erbringen soll.

Wie der Vorstandsvorsitzende des AOK-Landesverbandes Bayern, Fritz Schösser, dazu erklärte, sei mit dem Beratungsauftrag noch keine Aussage über das „ob und wie" einer

Regionalisierung verbunden. Viel- mehr müßten die AOK als größter Krankenversicherer in Bayern recht- zeitig sicherstellen, daß die nötigen Überlegungen zur künftigen Organi- sationsstruktur auf soliden unterneh- menspolitischen Grundlagen beru- hen. Der AOK-Landesverband läßt sich seinen Entschluß, „von Anfang an Klarheit über die künftige Kom- petenz- und Aufgabenverteilung zu schaffen", 2,3 Millionen DM kosten.

Der Unternehmensberatung wird nahegelegt, daran zu denken, daß in einer neuen Struktur die Zu- friedenheit der Kunden und das gün- stige Beitragsniveau (durchschnittli- cher Beitragssatz 13,2 v.H.) erhalten bleiben müssen. Zu den Auflagen, von denen die Beratung ausgehen muß, gehört außerdem, daß die re- gionalen Arbeitsplätze der rund 10 000 AOK-Mitarbeiter in allen Landesteilen erhalten werden.

Da das Ergebnis der Beratertä- tigkeit schon für September dieses Jahres erwartet wird, sollte allerdings nicht vergessen werden, daß frühere Tendenzen oder Vorschläge zur Re- gionalisierung bei manchen baye- rischen Ortskrankenkassen gelegent- lich auf massive Ablehnung gestoßen sind. So zum Beispiel im November 1992, als der damalige Landeschef Willi Heitzer auf dem Süddeutschen AOK-Tag in Nürnberg seinen Leu- ten „Kirchturmpolitik" und „Klein- staaterei" vorwarf.

Offenbar hat sich der Wind jetzt gedreht. Die Ende vorigen Jahres ausgegebene Parole „AOK-Fusionen verbessern die Wirtschaftlichkeit"

scheint im Hinblick auf 1996 bis an die Basis vorgedrungen zu sein. Der Beratungsauftrag an McKinsey signa- lisiert jedenfalls, daß eine Landes- AOK in Bayern zumindest nicht mehr unmöglich erscheint. KG A-1268 (24) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 18, 6. Mai 1994

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