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Archiv "GOÄ-Pläne: Abschaffung der Beihilfe für Beamte" (03.02.2006)

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A246 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 5⏐⏐3. Februar 2006

B R I E F E

sundheitsdaten meiner Patien- ten? Nein Danke!

Zu 3.: Das Älterwerden der Bevölkerung wird nicht berücksichtigt. Wir haben schon jetzt zwei Millionen Demenzkranke in der BRD, Tendenz steigend. Die, die sich die Gesundheitskarte ausgedacht haben, würde ich einmal gerne am Quartalsan- fang mit in ein Altenheim nehmen und die Karte dort vor Ort ausprobieren lassen.

Oder mit einem älteren Pati- enten in die Apotheke laufen lassen und mit ansehen las- sen, wie dieser seine Marcu- mar-Tabletten nicht be- kommt, weil das Diclofenac, das er schon vor einiger Zeit vom Orthopäden bekommen hat und längst nicht mehr nimmt, nicht von der Karte genommen wurde. Unsere äl- teren Patienten vergessen jetzt schon öfters die Karte oder wissen zum Teil nicht einmal die Namen ihrer Me- dikamente, die sie gerade einnehmen . . .

Zu 4.: Die Kostenproblema- tik unseres Gesundheitswe- sens liegt darin, dass die Medizin immer mehr kann und das Geld dafür aber von dem arbeitenden Teil der Be- völkerung schon gar nicht, und ich fürchte auch von der Gesamtbevölkerung (also auch den Rentnern) nicht, mehr aufgebracht werden kann oder werden will. Ich verweise auf die Arbeiten von Herrn Prof. Beske zu dieser Problematik, der aufzeigt, wohin sich der lohnbezogene Beitrag zur Krankenversi- cherung unter Einbeziehung der demographischen Ent- wicklung bewegt. Die Ein- spareffekte durch die elektro- nische Gesundheitskarte und die elektronische Patienten- akte, deren Softwarepflege dann durch Patient und Haus- arzt auch noch betrieben und bezahlt werden soll, halte ich für vernachlässigbar.

Allein die Einrichtung des Ganzen kostet Milliarden und jeden einzelnen Arzt Tausende von Euro in seiner Praxis . . .

Dr. Hans-Joachim Nagel, Auf dem Wasen 2, 71640 Ludwigsburg

GOÄ-Pläne

Zu dem Kommentar „Demontage“

von Renate Hess in Heft 47/2005:

Abschaffung der Beihilfe für Beamte

Das ganze Theater mit der längst überfälligen GOÄ-Re- form wäre schnell und pro- blemlos zu lösen mit der Ab- schaffung des Beihilferechts für Beamte. Bei einer versiche- rungstechnischen Gleichstel- lung der Beamten mit anderen Arbeitnehmern, jedoch unter Wegfall der Beitragsbemes- sungsgrenze, könnte der bishe- rige Beihilfegeber 50 Prozent der laufenden (Privat-)Versi- cherungsprämie übernehmen, die andere Hälfte der Beamte.

Als Nebeneffekt könnten die Beihilfestellen gestrichen wer- den. Der Verordnungsgeber hätte nicht die fragwürdige Pflicht, über eine GOÄ befin- den zu müssen, die sich direkt aus seinem Säckel bedient. Ich halte das Beihilfesystem für völlig anachronistisch!

Dr. Joachim Schmitz,Mozartstraße 2, 90768 Fürth

Grenzen austesten

Zu dem „Seite eins“-Beitrag „Bun- desgesundheitsministerium: Grenzen austesten“ von Samir Rabbata in Heft 50/2005:

Mit dem Latein am Ende?

„Sine Ulla spe“: „ohne jede Hoffnung“. Das ist richtiges La- tein. Nur die Rechtschreibung habe ich etwas bemüht, denn Ulla muss unbedingt klein ge- schrieben, pardon – klein ge- macht werden – ganz klein.

Denn wir sind ohne jede Hoff- nung, sine ulla spe. Dass ein fla- tus „per via naturalis“ ausge- schieden wird, ist schlechtes La- tein. Und intraluminales Gas wird ebenfalls nicht „per ano“

ausgeschieden. Die beiden letz- ten Zitate wurden anno 2005 dem Artikel von Harder, Her- nando-Harder und Singer ent- nommen, der – horribile dictu – im DÄ erschien, Heft 47/2005.

Dr. Ludger Schilgen,Hittorfstraße 46, 48149 Münster

nicht zu der Gruppe Menschen, die sich derart mit technischen Finessen auskennen, dass sie für die Sicherheit der von ih- nen verarbeiteten Daten ga- rantieren können. Wie man da- von ausgehen kann, dass unter solchen Bedingungen auch nur ansatzweise der Schutz der Pa- tientendaten gewährleistet werden kann, wie man davon ausgehen kann, dass Daten, die auf einem nicht näher beschrie- benen Server liegen, nicht ge- knackt werden können im Zeitalter von erfolgreichen Angriffen sogar auf die Rech- ner des Pentagons, wie man davon ausgehen kann, dass sol- che Datenverschiebereien ins Ausland, wie wir sie bei den DMP erlebt haben, in Zukunft ausbleiben sollten, das bleibt mir als dem „DAL“, dem dümmsten anzunehmenden Leser, schleierhaft . . . Dr. med. Alfried Schinz, Pöltnerstraße 20, 82362 Weilheim

Keine ärztliche Aufgabe

In diesem Artikel wird Herr Dr. jur. Jürgen Faltin zitiert, dass „hier der Arzt gefordert sei, den Patienten über die Konsequenzen einer unvoll- ständigen Akte oder Informati- onsweitergabe aufzuklären“.

Ich denke, diese Forderung darf an Herrn Faltin oder ir- gendwelche anderen Wasser- träger zurückgegeben werden.

Es ist nicht Sache der Ärzte- schaft, für Folgeprobleme völ- lig unmedizinischer Art den Ausputzer zu spielen. Vielmehr erwarte ich, dass der eCard- Owner mit dokumentierter Aufklärung durch andere bei mir völlig informiert erscheint;

auch der Altersdemente. Haus- besuche ohne solche Grund- voraussetzung datenrechtlicher Provenienz sind aus Gründen der Qualitätssicherung abzu- lehnen und zu verbieten . . . Dr. Alexander Ulbrich, Birkheckenstraße 1, 70599 Stuttgart

Vorteile werden überschätzt

Wenn Sie die Unterzeile „Die Nutzerperspektive muss bei

den Anwendungen der elek- tronischen Gesundheitskarte stärker berücksichtigt wer- den“ ernst nehmen, kann man nur zu dem Schluss kommen zu hoffen, dass die Gesund- heitskarte nicht kommt. Denn 1. wir brauchen sie nicht, 2. sie birgt Gefahren in sich, 3. sie behindert uns in unserer Ar- beit, und 4. sie wird die Ko- stenprobleme unseres Ge- sundheitswesens in keiner Weise lösen.

Zu 1.: Die Vorteile des Daten- zugriffs über die Karte werden maßlos überschätzt. Kein Arzt wird sich vor einer Transfusion auf die Blutgruppen-Daten auf der Karte verlassen. Zudem

kann der Patient bestimmen, was er als Information auf seiner Karte zulässt. Die viel bezichtigten Doppeluntersu- chungen kommen doch zum Großteil dadurch zustande, dass der Patient eine Zweit- meinung hören will oder ein Arzt sich aus juristischen Gründen nicht auf eine Voruntersuchung verlassen will oder weil unser Abrech- nungssystem die Zweitunter- suchung als Leistung höher honoriert als die Zweitmeinung an sich.

Zu 2.: Dazu nur stichwortartig:

Euroscheine, ec-Karten, On- line-Banking. All dieses sei si- cher, hat man uns in der Ver- gangenheit erzählt. Wir sind zwischenzeitlich eines Besse- ren belehrt worden. Und nun dieses Medium in so einem sensiblen Bereich wie den Ge-

Foto:Barbara Krobath

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