Die Arzneimittelkommissiom der deutschen Ärzteschaft informiert
Phenylbutazon- und oxyphenbutazonhaltige
Arzneimittel: Zulassung für 65 Präparate widerrufen, Indikationen für 206 umgestellt
Arzneimittel, die Phenylbutazon oder Oxyphenbutazon enthalten, dürfen in der Bundesrepublik Deutschland ab sofort nur noch zur Anwendung bei akutem Gichtanfall und zur Behand- lung von akuten Schüben von Mor- bus Bechterew vertrieben werden.
Damit reagieren pharmazeutische 'Unternehmer und Bundesgesund-
heitsamt auf schwere Nebenwirkun- gen, die von diesen Arzneimitteln ausgelöst worden sind.
206 Arzneimittel von 69 pharmazeuti- schen Unternehmern sind mit soforti- ger Wirkung umgestellt worden. Für 65 Arzneimittel von 33 pharmazeuti- schen Unternehmern hat das Bun- desgesundheitsamt den Widerruf der .Zulassung und die sofortige Vollzie-
hung der Entscheidung angeordnet.
Die vom Widerruf der Zulassung be- troffenen pharmazeutischen Unter- nehmer haben sich den Maßnahmen der anderen Hersteller phenylbuta- zon- und oxyphenbutazon-haltiger Arzneimittel nicht angeschlossen.
Insbesondere sind sie nicht der Auf- forderung des Amtes nachgekom-
Möglicherweise AIDS-kontaminierte Faktor VIII- und Faktor IX- haltige Arzneimittel
Die möglicherweise AIDS-kontami- nierte Charge Ch.-B. 07cI-4207 des Profilate 750 Faktor VIII-Konzentrat Human, Zul.-Nr. 866.02.00, wird vom Hersteller (Alpha Therapeutic) sofort zurückgerufen.
An der Herstellung dieser Charge Profilate 750 Faktor VIII-Konzentrat Human ist ein freiwilliger Vollblut- spender mit einer Vollblutspende be- teiligt gewesen, der an AIDS erkrankt ist. Die Spende erfolgte vor der Ein- führung des von der Food and Drug Administration geänderten Spender- auswahlprogramms im März 1983.
Die betroffenen Faktor VIII-Chargen tragen in den USA die Bezeichnun-
men, Ärzte und Apotheker auf die Ri- siken ihrer Arzneimittel umgehend und angemessen hinzuweisen. Unter diesen Umständen hatte das Amt im Interesse des Verbraucherschutzes die Zulassung mit sofortiger Wirkung zu widerrufen. Eine Einschränkung der Anwendung der Arzneimittel reicht in diesen Fällen zur Abwehr unvertretbarer Arzneimittelrisiken aus folgendem Grund nicht aus: Eine vom Amt angeordnete Beschränkung von Anwendungsgebieten und An- wendungsdauer, die lediglich Ein- gang in die für den Patienten be- stimmte Gebrauchsinformation, die sog. Packungsbeilage, findet, würde die verschreibenden Ärzte nicht so- fort und nach allen Erfahrungen auch nicht vollständig erreichen.
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft hat in ihrer In- formation in Heft 4/1984 des Deut- schen Ärzteblatts vom 27. Januar (Seite 202) bereits auf die Indika- tionsbeschränkungen hingewiesen.
Eine Liste der vom Zulassungswider- ruf betroffenen Präparate wird im nächsten Heft veröffentlicht.
gen a 3-2740, a 3-2461, a 3-3030, wo- bei die erstgenannte amerikanische Bezeichnung der deutschen Char- genbezeichnung Ch.-B. 07cI-4207 entspricht. Die betroffenen Faktor IX- Chargen weisen die amerikanischen Bezeichnungen b 1-0540 und b 1-0580 auf.
Inwieweit die betroffenen Chargen von Parallelimporteuren in der Bun- desrepublik Deutschland in den Ver- kehr gebracht worden sind, ist hier nicht genau bekannt.
Nach Kenntnis des Bundesgesund- heitsamtes kommen wenigstens fol- gende Firmen als Parallelimporteure von Profilate-Präparaten in Betracht:
1. MPA Vertriebsgesellschaft GmbH;
2. eurim pharm GmbH;
3. Medil GmbH;
4. Kolo-Med.
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
Einreise nach Persien BEKANNTMACHUNG DER BUNDESÄRZTEKAMMER
ten kann, empfiehlt Mutahhari ei- ne Ehe auf Zeit. Das ist eine ganz spezifische islamische Institution:
eine vertraglich befristete, vom Mullah abgesegnete eheliche Ge- meinschaft. Sinn der vertrag- lichen Fixierung ist es,. Vorkehrun- gen für eventuell kommende Kin- der zu schaffen (sie gelten als ehelich) und die Frau einigerma- ßen abzusichern. Die Frau darf sich, im Unterschied zur Dauer- ehe, einem Kinderwunsch des Mannes widersetzen. Jegliche Verhütungsmethoden sind im Iran ohnehin erlaubt (Abtreibung, auch aus medizinischer Indika- tion, hingegen im Iran verboten).
„Einer der heiligsten Berufe ist der Beruf des Arztes"
Spruch in der Wandelhalle vor dem Kongreßsaal in Teheran
Eine solche Ehe auf Zeit ist jeder- mann möglich, selbstverständlich auch erwachsenen Männern — ne- ben der normalen Ehe. Im Iran der Schah-Zeit hatte die Frauenbewe- gung — nur die der westlich orien- tierten Oberschicht wie es heißt — diese Institution scharf angegrif- fen. Heute wird sie empfohlen.
Unter den jungen Leuten, die ich getroffen habe, alles Studenten, oft etwas überalterten Studenten, ,die darunter zu leiden hatten, daß die Universitäten vier Jahre lang geschlossen waren (im Iran als Kulturrevolution bezeichnet) — un- ter diesen jungen Leuten also war freilich niemand, der sich der be- fristeten Ehe bedient hätte. Sie äußerten sich mir gegenüber in erstaunlich ernsthaften morali- schen Wendungen über die Hei- ligkeit der Ehe und die Würde der Frau. Norbert Jachertz
• Im nächsten Heft:
Leben und Denken auf zwei Ebenen
260 (20) Heft 5 vom 3. Februar 1984 81. Jahrgang Ausgabe A