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Archiv "§ 218: Makaber" (25.05.1984)

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Academic year: 2022

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BRIEFE AN DIE REDAKTION

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Aus unserem Buchprogramm

Fundierte Information zur

Gesundheitspolitik / Sozialmedizin

für niedergelassene und wissenschaftlich tätige Ärzte, Funktionsträger der Selbstverwaltungsorgane von Ärzten und Krankenkassen sowie Juristen, Wirtschafts- und Sozial- wissenschaftler, Unternehmensberater und EDV-Firmen

Veröffentlichungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland

Wissenschaftliche Reihe:

Band 26

Die Vergütung des Allgemeinarztes von R. Liebold

1983, 78 Seiten, 13 Tabellen, 8 Abbildungen, DM 19,80, ISBN 3-7691-8024-0

Band 27

Pflegeversicherung —

Modellkritik und Lösungsvorschläge von M. R. Heuser-Meye

ISBN 3-7691-8026-7

(in Vorbereitung, 1. Halbjahr 84) Band 28

Frühinvalidität in der Bundesrepublik Deutschland und in West-Berlin von 1950 bis 1980

von M. Kentner, W. Hop, D. Weltle und H. Valentin 1983, 88 Seiten, DM 19,80, ISBN 3-7691-8025-9 Band 29

Arzneiverordnung in Europa — eine Pilotstudie ISBN 3-7691-8027-5

(in Vorbereitung, 2. Halbjahr 84)

Tagungsberichte:

Band 4

EDV in der Arztpraxis

bearbeitet von E. Geiss, P. L. Reichertz und F. W. Schwartz

1981, 84 Seiten, DM 16,80, ISBN 3-7691-8203-0 Band 6

Einladungsmodelle zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern

bearbeitet von P. Allhoff

1983, 78 Seiten, DM 16,80, ISBN 3-7691-8205-7

Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.

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wesen einhandeln. Denn dann würde die unschätz- bare und wertvolle Berufs- erfahrung, die sich jeder niedergelassene Arzt in ei- nem jahrzehntelangen Be- rufsleben erarbeiten muß und erarbeitet hat, für un- ser Gesundheitswesen ver- lorengehen. Gerade bei einem niedergelassenen Arzt ist diese in einem lan- gen Berufsleben erworbe- ne Berufserfahrung emi- nent wichtig und durch nichts anderes zu erset- zen, so daß wertvolle Sei- ten der ärztlichen Versor- gung und der ärztlichen Berufstätigkeit leiden wür- den. Um umfangreiche

§ 218

Zu dem Leserbrief von Dr.

Diether Gärte („Schweres menschliches Problem"), in Heft 14/1984, Seite 1042:

Makaber

Aus des Verfassers eige- nem Mund ... sind dessen Argumente widerlegt. „Ge- wiß ist der Abbruch einer Schwangerschaft Mord".

Wenn der Verfasser trotz dieser Erkenntnis zum Ab- bruch einer Schwanger- schaft rät, dann rät der Ver- fasser somit zum Mord als Therapie. Der Vorsatz, die Schuld, die in jedem Falle bleibt, tragen zu helfen bzw. mit der Schuld umge- hen zu lehren, sowie das Stück Schuld für den Bera- ter (nur ein Stück?) zu be- rücksichtigen, ist makaber.

Sollte ein Bankräuber mich um Beistand bitten, müßte ich bereit sein, der Argumentation des Verfas- sers zur Folge, den Kassie- rer niederzuschießen (er könnte in die Versuchung kommen, Geld zu verun- treuen), anschließend dem Räuber mit seinen Schuld- gefühlen fertigwerden zu helfen und mein Honorar für Eingriff und Beratung einzustecken. Würde ich

Praxen handelt es sich hier aber in keinem Falle, so daß diese Ärzte der nach- rückenden Ärzte-Genera- tion niemals im Wege ste- hen werden und können.

Ergänzend ist hier noch darauf hinzuweisen, daß die Anwartschaften in den berufsständischen Versor- gungswerken, soweit die- se als die letzten einge- richtet wurden, für die jetzt 65 Jahre alten Ärzte in aller Regel niedrige bzw. zu niedrige sind.

Dr. med. Georg Vetter Im Fange Nr. 75 4500 Osnabrück

nicht dadurch ein bezahl- ter Mörder werden?

In einem hat der Verfasser Recht, es gibt das Pro- blem, solange Menschen sich lieben und ihrer Liebe in körperlicher Vereini- gung Ausdruck verleihen, doch nie ist bis zum heuti- gen Tag Mord als Lösung offiziell anerkannt worden.

Warum muß aber gerade das Produkt, auch ein Mensch, ermordet wer- den? Gibt es überhaupt noch jemanden in unse- rem Staat, der älter ist als 10 Jahre und der nicht über Empfängnisverhü- tung aufgeklärt wurde?

Das Produkt der körper- lichen Vereinigung nicht als „Wegwerfware" zu dis- kriminieren, ist eine dialek- tische Verschleierung, die an der Tatsache nichts än- dert: – „Gewiß ist der Ab- bruch einer Schwanger- schaft Mord". – Im übri- gen, mir ist ein Fall von In- terruptio bekannt, wo um die Gerechtfertigung erst im nachhinein angegan- gen war. Wo bleibt hier die

Schwangerschaftskonflikt- beratung? Existiert sie nicht vielmehr in der Pra- xis nur auf Papier?

Dr. med. Roger Clark Sedanstraße 8 3250 Hameln

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