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Archiv "Organisationsreform der gesetzlichen Krankenversicherung: Positionen, Lösungsansätze" (26.08.1991)

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Individuelles Kassenwahlrecht

Regionalbezug Art und Ebene von

Ausgleichsverfahren Gleichstellung von

Arbeitern und Angestellten;

Aufgabe überholter Gliederungskriterien;

Diskriminierungsverbot der Kassen bei mehr Wahlfreiheit

Beibehaltung der Zuordnung zu den Primärkassen; Wahl-

rechte nur zu Ersatzkassen oder bei Neuerrichtungen von Primärkassen; kein Wahlrecht für Arbeitslose und Sozial- hilfeempfänger; Kontrahie-

rungszwang aller Kassen

kassenartenübergreifender Risikostrukturausgleich, i.d.R. auf der Landesebene,

u.U. ergänzend auch bundesweit

kassenarteninteme Finanz- (Beitragssatz-)Ausgleiche wie nach dem SGB V zunächst auf der Ebene der Landesverbände, danach

u.U. auch auf Bundesebene

Stärkung von regionalen Steuerungsmöglichkeiten;

funktionsfähige Selbstver- waltungsorgane aller Krankenversicherungsträger

in den Regionen keine Regionalisierung

von überregionalen Versicherungsträgem;

gemeinsame Steuerung regional unterschiedlicher.

Angebotsstrukturen durch alle Kassen vor Ort

- -- Orts- krankenkassen

Betriebs- krankenkassen

weitere Primärzuständigkeit der IKK. für Beschäftigte

im Handwerk;

zeitliche Bindungswirkung für Kassenwahlentscheidungen

kassenarteninteme Ausgleichsmechanismen;

gemeinsame Lösungen mit anderen Kassenarten bei speziellen Gemeinlasten (z.B. modifizierter KVdR-Ausgleich)

Vorzug von föderativen und regionalen gegenüber

zentralistischen Organisationsformen Innungs-

krankenkassen

Ersatzkassen für Angestellte und

Ersatzkassen für Arbeiter

weitere Eigenständigkeit von absoluter Vorrang für kassen- Arbeitern und Angestellten arteninterne Finanzausgleiche ("Berufsgruppenidentität"); bei unvertretbar hohen Kassenwahlrecht aller Arbeiter Beitragssatzunterschieden

zu Ersatzkassen für Arbeiter

keine regionalisierten Beitragssätze aller Kassen;

"überregionale Solidarität" durch bundeseinheitliche Beitrags-

sätze der Ersatzkassen Deutscher

Gewerk- schaftsbund

gleiche und weitgehend unbeschränkte Wahlfreiheit

für alle Versicherten

Risikostrukturausgleich zwischen allen Kassen und

Kassenarten auf noch näher zu bestimmender

regionaler Ebene

Entwicklung zu einem plura- listischen System mehrerer Regionalkassen, horizontal und vertikal verflochten durch gemeinsame Gremien/Verbände Bundes-

vereinigung der Deutschen Arbeitgeber- verbände

Zuweisung aller versicherungs- pflichtigen Arbeiter und Angestellten zu Primärkassen;

Wahlrechte zu Ersatzkassen nur für freiwillig Versicherte

weitestgehende Vermeidung von Finanzausgleichen;

wenn überhaupt, dann nur für bestimmte abgrenzbare Gruppen, wie z.B. Rentner

Festhalten an Primärfunktion von Orts-, Betriebs-, Innungs- krankenkassen wegen der Erfor-

dernis kompetenter Gesprächs- partner in Region und Land dauerhafter Risikostruktur- regionalisierte Beitragssätze ausgleich zwischen Kassen zur Förderung kostenbewußten

in einer Region und über- Verhaltens der Entscheidungs- regional (bundesweit); träger, Vermeidung von Wett- Aufhebung des bestehenden bewerbsverzerrungen zwischen KVdR-(Ausgaben-)Ausgleichs regionalen und überregionalen und Substitution durch den Kassen, Erhöhung der Beitrags- allgemeinen Risikostruktur- satzgerechtig,keit zwischen

ausgleich den Regionen und Erleichterung gemeinsamer Interessenver-

tretung der Kassen vor Ort Sachvers tändi-

genrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheits- wesen

grundsätzliche Erweiterung der Wahlrechte und Anglei- chung der Wahlrechte der Arbeiter an die der Ange-

stellten; langfristig Ent- stehung von Wahlkassen für

Arbeiter und Angestellte;

eigenständiges Wahlrecht für Familienmitversicherte

Organisationsreform der

gesetzlichen Krankenversicherung

Positionen,

Lösungsansätze

Nachdem vor zweieinhalb Jah- ren das „Gesundheitsreform-Ge- setz" in Kraft trat, steht in der lau- fenden Legislaturperiode des Deut- schen Bundestages eine Reform der Organisations- und Finanzierungs- strukturen der gesetzlichen Kran- kenversicherung auf der Tagesord- nung. Hauptanlaß hierfür sind die teilweise beträchtlichen Beitrags- satzunterschiede zwischen den Kran- kenkassen (bei nahezu einheitlichem Leistungskatalog) sowie nicht mehr zeitgemäße Unterschiede im indivi- duellen Kassenwahlrecht (insbeson- dere zwischen pflichtversicherten Arbeitern und Angestellten). Zu- sätzlich stellt sich zudem die Aufga- be, die Krankenversicherung in den neuen Bundesländern in möglichst kurzer Frist vollständig in das bun- desdeutsche Krankenkassensystem einzugliedern.

Nebenstehend sind in einer Syn- opse die wesentlichen Positionen von Krankenkassenverbänden, Sozial- partnern, Wissenschaft und Politik zusammengestellt. Dabei erfolgte eine Konzentration auf die drei Komponenten der Organisationsre- form, die in der öffentlichen Diskus- sion derzeit im Vordergrund stehen.

Wenigstens eine inhaltliche Er- läuterung scheint geboten, um mögli- chen Mißverständnissen vorzubeu- gen: Bei den vorgeschlagenen Aus- gleichsverfahren müssen zwei Aus- gleichsformen grundsätzlich von ein- ander unterschieden werden. Mit Fi- nanz-, Beitragssatz- oder Ausgaben- ausgleichen sind in der Regel solche Verfahren gemeint, die auf eine pau- schale Reduzierung von bestehen- den Beitragssatzunterschieden ab- zielen, ohne dabei jedoch die jeweili- gen (möglicherweise für die einzel- nen Kassen durchaus unterschiedli- chen) Ursachen für bestimmte Bei- tragssätze zu berücksichtigen. Kriti- ker solcher Ausgleichsverfahren ver-

missen dabei insbesondere ausrei- chende Anreize bei den Krankenkas- sen zum sparsamen Umgang mit Bei- tragsmitteln.

Ganz anders funktionieren da- gegen Risikostrukturausgleiche, die weder eine pauschale Angleichung von Beitragssätzen noch einen Aus- gleich tatsächlich erfolgter Lei- stungsausgaben bedeuten. Der Risi- kostrukturausgleich hat zum Ziel, Wettbewerbsverzerrungen zwischen

einzelnen autonomen Krankenkas-

sen zu vermindern, die dadurch her-

vorgerufen werden, daß die Kassen

teilweise über höchst unterschiedlich

zusammengesetzte Versichertenkol-

lektive verfügen. Ausgeglichen wer-

den sollen vor allem Unterschiede in

der Finanzkraft der Mitglieder, in der

Anzahl der mitversicherten Familien-

angehörigen sowie in der Alters- und

Geschlechtsstruktur der Versicher-

ten einer Kasse. Dr. Klaus Jacobs

A-2772 (24) Dt. Ärztebl. 88, Heft 34/35, 26. August 1991

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