Individuelles Kassenwahlrecht
Regionalbezug Art und Ebene von
Ausgleichsverfahren Gleichstellung von
Arbeitern und Angestellten;
Aufgabe überholter Gliederungskriterien;
Diskriminierungsverbot der Kassen bei mehr Wahlfreiheit
Beibehaltung der Zuordnung zu den Primärkassen; Wahl-
rechte nur zu Ersatzkassen oder bei Neuerrichtungen von Primärkassen; kein Wahlrecht für Arbeitslose und Sozial- hilfeempfänger; Kontrahie-
rungszwang aller Kassen
kassenartenübergreifender Risikostrukturausgleich, i.d.R. auf der Landesebene,
u.U. ergänzend auch bundesweit
kassenarteninteme Finanz- (Beitragssatz-)Ausgleiche wie nach dem SGB V zunächst auf der Ebene der Landesverbände, danach
u.U. auch auf Bundesebene
Stärkung von regionalen Steuerungsmöglichkeiten;
funktionsfähige Selbstver- waltungsorgane aller Krankenversicherungsträger
in den Regionen keine Regionalisierung
von überregionalen Versicherungsträgem;
gemeinsame Steuerung regional unterschiedlicher.
Angebotsstrukturen durch alle Kassen vor Ort
- -- Orts- krankenkassen
Betriebs- krankenkassen
weitere Primärzuständigkeit der IKK. für Beschäftigte
im Handwerk;
zeitliche Bindungswirkung für Kassenwahlentscheidungen
kassenarteninteme Ausgleichsmechanismen;
gemeinsame Lösungen mit anderen Kassenarten bei speziellen Gemeinlasten (z.B. modifizierter KVdR-Ausgleich)
Vorzug von föderativen und regionalen gegenüber
zentralistischen Organisationsformen Innungs-
krankenkassen
Ersatzkassen für Angestellte und
Ersatzkassen für Arbeiter
weitere Eigenständigkeit von absoluter Vorrang für kassen- Arbeitern und Angestellten arteninterne Finanzausgleiche ("Berufsgruppenidentität"); bei unvertretbar hohen Kassenwahlrecht aller Arbeiter Beitragssatzunterschieden
zu Ersatzkassen für Arbeiter
keine regionalisierten Beitragssätze aller Kassen;
"überregionale Solidarität" durch bundeseinheitliche Beitrags-
sätze der Ersatzkassen Deutscher
Gewerk- schaftsbund
gleiche und weitgehend unbeschränkte Wahlfreiheit
für alle Versicherten
Risikostrukturausgleich zwischen allen Kassen und
Kassenarten auf noch näher zu bestimmender
regionaler Ebene
Entwicklung zu einem plura- listischen System mehrerer Regionalkassen, horizontal und vertikal verflochten durch gemeinsame Gremien/Verbände Bundes-
vereinigung der Deutschen Arbeitgeber- verbände
Zuweisung aller versicherungs- pflichtigen Arbeiter und Angestellten zu Primärkassen;
Wahlrechte zu Ersatzkassen nur für freiwillig Versicherte
weitestgehende Vermeidung von Finanzausgleichen;
wenn überhaupt, dann nur für bestimmte abgrenzbare Gruppen, wie z.B. Rentner
Festhalten an Primärfunktion von Orts-, Betriebs-, Innungs- krankenkassen wegen der Erfor-
dernis kompetenter Gesprächs- partner in Region und Land dauerhafter Risikostruktur- regionalisierte Beitragssätze ausgleich zwischen Kassen zur Förderung kostenbewußten
in einer Region und über- Verhaltens der Entscheidungs- regional (bundesweit); träger, Vermeidung von Wett- Aufhebung des bestehenden bewerbsverzerrungen zwischen KVdR-(Ausgaben-)Ausgleichs regionalen und überregionalen und Substitution durch den Kassen, Erhöhung der Beitrags- allgemeinen Risikostruktur- satzgerechtig,keit zwischen
ausgleich den Regionen und Erleichterung gemeinsamer Interessenver-
tretung der Kassen vor Ort Sachvers tändi-
genrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheits- wesen
grundsätzliche Erweiterung der Wahlrechte und Anglei- chung der Wahlrechte der Arbeiter an die der Ange-
stellten; langfristig Ent- stehung von Wahlkassen für
Arbeiter und Angestellte;
eigenständiges Wahlrecht für Familienmitversicherte