Sozialabgaben '91
Die Höchstbeiträge zur Sozial-
versicherung werden sich ab Januar 1991 um rund 50 DM/Monat erhöhen.
Sie sind je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufzubringen.
Sozialversicherungsbeiträge insgesamt 1991 2.094,60
1.178,10 1990 2.044,35
1.215,50
Beitragsbemessungsgrenzen x Beitragssätze = Höchstbeiträge
DM/Monat Prozent DM/Monat
1990 1991 1990 1991
6.3001 6.500 Renten-
versicherung 270,90 279,50
6.300 6.500 4,3 Arbeitslosen-
versicherung 595,35 599,60
4,3 Kranken-
versicherung 4.725 4.875 12,6 12,3 18,7
Krankenversicherung 1991: Schätzung des BMA. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Institut der deutschen Wirtschaft Köln
Sozialabgaben '91: Stabilität in der Spitze
müssen Unterlassung beziehungs- weise Richtigstellung oder Verfü- gungsveröffentlichung erzwingen können.
Ethikkommissionen und klinische Prüfungen Die Richtlinien für die ordnungs- gemäße Durchführung klinischer Prü- fungen mit Arzneimitteln besagen jetzt, daß die Meinung einer den je- weiligen rechtlichen Erfordernissen des Mitgliedstaates entsprechenden Ethikkommission eingeholt werden muß. Diese soll um Stellungnahme dazu gebeten werden, ob Prüfungs- leiter und Protokoll den an die Stu- die zu stellenden Anforderungen entsprechen. Sie soll weiter prüfen, ob ausreichend und vollständig auf- geklärt, wie die Prüflinge rekrutiert und deren Einverständnis dokumen- tiert wurde. Der Ethikkommission müssen alle Erklärungen vollständig vorliegen. Sie prüft ferner den Versi- cherungsschutz und die Vergütun- gen für Prüfer und Prüflinge. Der Prüfleiter muß die Ethikkommission über Protokolländerungen und ern- stere unerwünschte Wirkungen in- formieren und ggf. eine Neubewer- tung beantragen.
Die Richtlinie legt die Verant- wortlichkeiten von Sponsor, Monitor und Prüfleiter, die Bearbeitung der Daten und ihre statistische Auswer- tung sowie die Qualitätssicherung fest und geht damit über die Vorga- ben der Mitgliedsländer in wesentli- chen Punkten hinaus.
Mit ärztlichem Sachverstand!
• Es ist damit zu rechnen, daß die Entwürfe nicht nur weiter modi- fiziert, sondern die endgültige Fas- sung bei der Umsetzung in Landes- recht Änderungen erfährt. Die Bun- desregierung sollte frühzeitig und umfassend ärztlichen Sachverstand nicht nur bei der Beratung im Hause, sondern auch bei den deutschen De- legationen in Brüssel einschalten.
Dr. med. Karl H. Kimbel Övelgönne 92 c
W-2000 Hamburg 52
Für die meisten Arbeitnehmer stehen zu Beginn des kommenden Jahres keine höheren Sozialabgaben ins Haus. Bei manchen werden die Sozialversicherungsbeiträge dank sinkender Krankenkassenbeiträge sogar etwas geringer ausfallen. Nur wer 6500 DM und mehr monatlich brutto verdient, muß infolge der hö- heren (dynamisierten) Beitragsbe- messungsgrenzen in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung 25 DM mehr abführen. Der gleiche Betrag trifft auch seinen Arbeitgeber gleichermaßen.
Zum 1. Januar 1991 erhöhen sich die Beitragsbemessungsgrenzen entsprechend der Einkommensent- wicklung im vorvergangenen Jahr.
Für die Anhebung im Januar 1991 ist also die Entwicklung der Bruttolöh- ne und -gehälter im Jahr 1989 maß- geblich. Daraus resultiert eine Erhö- hung der Beitragsbemessungsgren- zen um knapp 3,2 Prozent (Abbil- dung).
In der Renten- und Arbeitslo- senversicherung klettert die Bei- tragsbemessungsgrenze um 200 DM auf 6500 DM.
In der Krankenversicherung er- höht sich die Grenze um 150 DM auf
4875 DM (75 Prozent der Bemes- sungsgrenze in der Rentenversiche- rung).
In der Renten- und Arbeitslo- senversicherung bleiben die Bei- tragssätze, wie schon in den letzten drei Jahren, auch 1991 unverändert.
Krankenkassenbeitragssätze sind rückläufig
In der gesetzlichen Kranken- versicherung hat die 1989 wirksam gewordene „Gesundheitsreform"
schon 1990 zu einem deutlichen Rückgang der Beitragssätze geführt.
Verlangten die Kassen zum 1. Janu- ar 1990 im Durchschnitt noch 12,8 Prozent, waren es am 1. Juli nur noch 12,5 Prozent. Für den Herbst und den Jahreswechsel haben zahl- reiche Krankenkassen weitere Bei- tragssatzsenkungen angekündigt, so daß für den Jahresbeginn 1991 mit einem Durchschnittsbeitrag von 12,3 Prozent zu rechnen ist (in der DDR ist zum Start 1. Januar 1991 ein Bei- tragssatz von 12,8 Prozent vorgese- hen bei einer Beitragsbemessungs- grenze von 2250 DM in der Kranken- versicherung). EB
A-3518 (38) Dt. Ärztebl. 87, Heft 45, 8. November 1990