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Archiv "Zur Verhütung der Influenza für die Saison 1990/91" (11.10.1990)

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DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

KURZBERICHT

Zur Verhütung der Influenza für die Saison 1990/91

Günther Maass, Wemer Lange

D

ie Inf1uenza-Saison 1989/90 begann nach Meldung der WHO im Oktober/Novem- ber mit Ausbrüchen in Asien, Euro- pa und Nordamerika. Es überwogen Infektionen mit Influenza-A-Viren des Subtyps H3N2. In Europa wur- den Epidemien aus Großbritannien, Belgien, Bulgarien, der Bundesrepu- blik Deutschland, Griechenland, Ita- lien, Norwegen, der Schweiz und der UdSSR gemeldet. In der CSFR, der DDR, Dänemark, Schweden und Ju- goslawien wurden sporadische Aus- brüche beobachtet. In Frankreich und Jugoslawien wurden außerdem H1N1-Viren isoliert. Sporadische Erkrankungen durch Influenza- B-Viren wurden in mehreren euro- päischen Ländern festgestellt. Auch in Deutschland wurden die ersten Influenzafälle im Oktober/Novem- ber 1989 nachgewiesen. Der Höhe- punkt der Influenza-Saison lag im Januar/Februar 1990. Gleichzeitig wurde eine starke Häufung von re- spiratorischen Erkrankungen mit un- terschiedlicher Atiologie beobachtet.

Unter den nachgewiesenen Influen- za-Fällen dominierten Infektionen mit H3N2-Viren.

Die H3N2-Isolate des Winters 1989/90 waren in ihrer Antigenstruk- tur uneinheitlich. Während ein Teil dem bereits bekannten Prototyp A/Shanghai/11/87 nahestand, ent- sprachen die anderen Stämme in Europa der Variante A/Eng- land/427/88; ein ähnliches Bild ergab sich in Deutschland. In anderen Ge- bieten der Welt wurden neue Vari- anten isoliert, die den Stämmen A/Guizhou/54/89, A/Guan- dong,/39/89 oder A/Beijing/353/89 entsprachen. Demgegenüber zeigten die wenigen H1N1-Isolate weiterhin weitgehende Übereinstimmung mit A/Singapore/6/86. Die im Winter 1989/90 isolierten Influenza-B-Stäm- me entsprachen entweder B/Yama- gata/16/88 oder B/Victoria/2/87.

Zugelassene Influenza- hupfstoffe

Aufgrund dieser Beobachtungen empfiehlt die WHO für den Winter 1990/91 die Beibehaltung der Anti- gene von A/Singapore/6/86 (H1N1) und B/Yamagata/16/88. Dagegen sol- len die Antigene von A/Sichuan/2/87 (H3N2) oder A/Shanghai/11/87 durch A/Guizhou/54/88 oder ähnli- che Antigene ersetzt werden.

Das Bundesamt für Sera und Impfstoffe (Paul Ehrlich-Institut) hat sich dieser Empfehlung ange- schlossen und für den Winter 1990/91 Influenza-Impfstoffe zuge- lassen, die Antigene von

A/Singapore/6/86 (H1N1) A/Guizhou/54/88 (H3N2) B/Yamagata/16/88

oder ähnliche Antigene enthalten.

Impf-Indikationen

In der Bundesrepublik Deutsch- land einschließlich Berlin (West) ist die Schutzimpfung gegen Influenza vorrangig angezeigt für:

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Erwachsene und Kin- der, die wegen bestimmter Grundleiden durch eine Influ- enza-Erkrankung gefährdet sind, zum Beispiel durch - Herzkrankheiten bei Nei-

gung zu kardialer Insuffi- zienz,

- chronische bronchopulmonä- re Krankheiten wie Asthma, chronische Bronchitis, Bron- chiektasien und Emphysem, - chronische Nierenkrankhei-

ten,

- Diabetes mellitus und andere chronische Stoffwechsel- krankheiten,

- chronische Anämien,

- angeborene oder erworbene Immundefekte, einschließ- lich bestimmter Neubildun- gen und immunsuppressiver Therapie.

e Personen über 60 Jahre

• Personen, die durch ih- ren Beruf in erhöhtem Maße einer Infektion ausgesetzt sind oder selbst durch ihre Berufs- tätigkeit die Infektion auf an- dere übertragen können, zum Beispiel in der Krankenversor- gung Tätige, zahnärztliches Personal, Personal der Behör- den der öffentlichen Sicher- heit, der Feuerwehr, der allge- meinen Vervvaltung mit regem Publikumsverkehr, der Ver- kehrsbetriebe, der Lebensmit- tel- und Energieversorgung und anderer für die Gemeinschaft wichtiger Berufsgruppen.

Schwangerschaft ist keine Kon- traindikation für eine Influenza- Schutzimpfung. Schwangere sollten nach den gleichen Kriterien wie Nichtschwangere beurteilt werden.

Bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern ab zvvölf Jahren wird ei- ne einmalige Verabreichung des Impfstoffes für ausreichend angese- hen. Bei Kindern zwischen drei und zwölf Jahren, die in den vergangenen vier Jahren noch keine Influenza- Schutzimpfung erhalten haben, wird die Verabreichung von zwei Impfdo- sen in einem Abstand von minde- stens vier Wochen für erforderlich gehalten, um einen ausreichenden Schutz zu erzeugen.

Wo bei Kleinkindern (bis zum dritten Lebensjahr) eine Impfung angezeigt ist, wird empfohlen, zwei- mal eine halbe Dosis der jeweiligen Impfstoffe im Abstand von minde- stens vier Wochen zu verwenden.

Die Influenza-Schutzimpfung wird im allgemeinen gut vertragen.

An der Injektionsstelle können leich- te Rötungen und Schwellungen auf- treten, die rasch wieder abklingen.

Eine gelegentlich beobachtete stär- kere allgemeine Reaktion mit Fie- ber, Muskelschmerzen, Kopfschmer- zen und allgemeinem Krankheitsge- A-3124 (48) Dt. Ärztebl. 87, Heft 41, 11. Oktober 1990

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Unter der Verabreichung von Amantadin-Hydrochlorid kann es zum Auftreten Amantadin-resisten- ter Influenzaviren kommen Die Häufigkeit dieses Ereignisses und die Bedeutung des Auftretens Amantadin-resistenter Influenzavi- ren für die Übertragbarkeit der In- fektion kann zur Zeit nicht abge- schätzt werden. Unter Beachtung der unten angegebenen Empfehlun- gen erscheint eine Chemoprophylaxe mit Amantadin unter folgenden Vor- aussetzungen angezeigt:

fühl ist gleichfalls nur von kurzer Dauer. Bei den heute gebräuchlichen Influenza-Impfstoffen sind darüber hinausgehende gesundheitliche Schä- den außerordentlich selten. Die in den Beipackzetteln aufgeführten Kontraindikationen sind zu beachten.

Obwohl als bester Zeitpunkt für die Schutzimpfung der Spätherbst (Oktober/November) angesehen wird, ist eine Schutzimpfung auch zu einem späteren Zeitpunkt, etwa bei Bekanntwerden einer beginnenden Epidemie, möglich.

Impf-Alternative

Neben der Schutzimpfung gegen Influenza kann in begrenztem Um- fang auch eine Chemoprophylaxe und -therapie eingesetzt werden, die jedoch nur gegen Infektionen mit In- fluenza-A-Viren wirksam ist. Das hierbei verwendete Amantadin-Hyd- rochlorid kann in etwa 70 bis 90 Pro- zent eine Infektion mit Influenza- A-Viren verhindern beziehungswei- se bei bereits erfolgter Infektion den Verlauf der Influenza kupieren.

Wird mit der Verabreichung von Amantadin-Hydrochlorid innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach Beginn der Erkrankung begonnen, so kann hierdurch die Dauer des Fiebers und anderer systemischer Symptome ver- ringert werden; es erfolgt eine schnellere Normalisierung der Funk- tion der peripheren Atemwege als bei Unbehandelten. Die Ausbildung einer Immunität bei bereits erfolgter Infektion oder nach vorausgegange- ner Influenza-Schutzimpfung wird hierdurch nicht behindert. Gegen ei- ne Infektion mit Influenza-B-Viren ist derzeit weder eine Chemoprophylaxe noch eine Chemotherapie möglich.

Da Amantadin-Hydrochlorid und verwandte Substanzen nur ge- gen Infektionen mit Influenza-A-Vi- ren wirksam sind, in der Bundesre- publik Deutschland in den letzten Jahren nur selten ausgeprägte Epi- demien durch Influenza-A-Viren auftraten, häufiger dagegen Atem- wegserkrankungen mit unterschiedli- cher Ätiologie verbreitet sind, kann der prophylaktische Einsatz von Amantadin derzeit nicht ohne Ein- schränkung empfohlen werden.

• bei drohendem Aus- bruch einer Epidemie oder Pandemie nach weitgehender Antigendrift oder nach shift ei- nes Influenza-A-Virus (Auftre- ten eines neuen Subtyps);

e bei noch nicht erkrank- ten Personen während einer erwiesenen Influenza-A-Epi- demie;

• zu Beginn eines Aus- bruchs der Influenza A in Insti- tutionen für Hochrisikopatien- ten, besonders wenn infolge drift oder shift der Influenza- A-Viren eine unzureichende oder fehlende Immunität zu befürchten ist. Die Verabrei- chung sollte so früh wie mög- lich beginnen, um eine weitere Ausbreitung der Infektion in der Institution zu verhindern;

• bei spät vorgenomme- ner Schutzimpfung (während der Influenza-Saison) von Hochrisikopersonen. Selbst bei bereits erfolgtem Ausbruch der Influenza ist es für die Schutz- impfung nicht zu spät; jedoch sollte zur Überbrückung der Zeit bis zum Einsetzen des Impfschutzes eine Chemopro- phylaxe durchgeführt werden (bis zum vollen Einsetzen des Impfschutzes vergehen norma- lerweise zwei Wochen);

• zur Sicherung der me- dizinischen Versorgung. Bei medizinischem Personal, das unter besonderem Infektionsri- siko steht, sollte die Chemo- prophylaxe durchgeführt wer-

den, sobald der Ausbruch ei- ner Influenza-A-Epidemie be- kannt wird. Besonders empfeh- lenswert ist die sofortige Schutzimpfung und der gleich- zeitige Beginn der Chemopro- phylaxe für die Dauer von zwei Wochen nach Impfung zur Überbrückung der Zeit bis zum Einsetzen des vollen Impf- schutzes;

• zur Ergänzung des Impfschutzes bei Personen mit reduzierten Immunreaktionen.

Eine Chemoprophylaxe kann in Betracht gezogen werden bei Hochrisikopatienten, von denen bekannt ist, daß sie eine schlechte Antikörperreaktion nach Influenza-Schutzimpfung haben, zum Beispiel bei schwe- rer Immundefizienz;

O als Chemoprophylaxe während der gesamten Influen- za-Saison für die wenigen Hochrisikopatienten, für die der Impfstoff wegen einer ana- phylaktischen Uberempfind- lichkeit oder einer früherer schweren Unverträglichkeitsre•

aktion kontraindiziert ist.

Fünf bis zehn Prozent der gesunden Personen berichten nach Einnahme von Amanta- din über Nebenwirkungen wie Schlaflosigkeit, Benommen- heit, Reizbarkeit und Konzen- trationsschwierigkeiten. Diese und andere Nebenwirkungen können bei Patienten mit Grundkrankheiten stärker aus- geprägt sein, besonders auch bei Erkrankungen älterer Per- sonen.

Anschriften der Verfasser

Prof. Dr. med. Günther Maass Direktor des

Hygienisch-bakteriologischen Landesuntersuchungsamtes

„Westfalen" Münster Von-St auffenberg-Straße 36

4400 Münster

Dr. med. vet. Werner Lange Robert Koch-Institut

Nordufer 20 1000 Berlin 65 Dt. Ärztebl. 87, Heft 41, 11. Oktober 1990 (51) A-3125

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