• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Europäischer Kongreß: „Gesundheit als Brücke zum Frieden“" (30.04.1999)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Europäischer Kongreß: „Gesundheit als Brücke zum Frieden“" (30.04.1999)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

des Deutschen Ärzteblattes beigefügt war. In loser Folge sind weitere Beiträ- ge geplant. Die Handlungshilfen zur Regreßvermeidung bedeuteten je- doch nicht, daß die KBV das Instru- ment der Budgetierung akzeptiere.

„Wer budgetiert, rationiert“, lautet ihr Fazit.

Von Anfang an war die Arbeit des Bundesausschusses an den Arz- neimittel-Richtlinien heftig kritisiert worden. Vor allem die Pharmaindu- strie argumentierte, der Bundesaus- schuß als Gremium der Selbstverwal- tung überschreite seine Kompetenz, wenn er Arzneimittel faktisch von der Verordnung zu Lasten der GKV aus- schließe. Dazu sei nur der Gesetzge- ber befugt. Bereits im letzten Jahr hatte der Bundesverband der Phar- mazeutischen Industrie den Bundes- ausschuß aufgefordert, auf neue Richtlinien zu verzichten und den Ausgang eines seit 1994 anhängigen Rechtsstreits vor dem Bundesverfas- sungsgericht über die Zulässigkeit der Richtlinien abzuwarten. Dem hatte der Ausschuß-Vorsitzende, Karl Jung, entgegnet: „Solange das Bundesver- fassungsgericht nicht anders urteilt, wird der Ausschuß seine Tätigkeit im gesetzlichen Auftrag weiterführen.“

Das scheint angesichts der jüng- sten Gerichtsurteile immer schwieri- ger zu werden. Auch die Abteilung 1 des BMG plagten juristische Beden- ken: Bislang habe das Ministerium die Auffassung vertreten, dem Bundes- ausschuß stehe keine „normbildende Ausschlußkompetenz für die Verord- nung von Arzneimitteln“ zu. Dies sei seit Dezember 1998 anders und im Hinblick auf europäisches Kartell- recht bedenklich: „Haben die Kran- kenkassen im Rahmen ihrer gesetzli- chen Aufgaben die Möglichkeit, auf die Höhe ihrer eigenen Erstattungs- leistung in der Arzneimittelversor- gung Einfluß zu nehmen, liegt nach Auffassung der EU-Kommission eine mißbräuchliche Ausnutzung ihrer Nachfragestellung am Markt nahe.“

Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer folgte der Kritik ihrer Fachabteilung nicht. Setzt sie den Rechtsstreit fort, wäre mit einer end- gültigen Entscheidung in frühestens zwei Jahren zu rechnen. Derweil gel- ten die alten Arzneimittel-Richtlinien von 1994 weiter. Heike Korzilius A-1104

P O L I T I K AKTUELL

(20) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 17, 30. April 1999

as Recht auf Gesundheit wur- de von den Teilnehmern eines unter der Schirmherrschaft des Europarates veranstalteten Eu- ropäischen Kongresses in Straßburg als ein eigenständiges Menschenrecht bezeichnet. Implizit ist es bereits in der Europäischen Menschenrechts- konvention aus dem Jahr 1950 und der Menschenrechtskonvention zur Biomedizin aus dem Jahr 1997 veran- kert. Weitgehende Übereinstimmung bestand darin, daß die vorhandenen Rechtsinstrumente für die Durchset- zung des „Menschenrechts auf Ge- sundheit“ ausreichen, deren angemes- sene Implementierung in nicht weni- gen Staaten jedoch zu wünschen übrig- läßt. Der Überwachung und Sank- tionierbarkeit von völkerrechtlichen Konventionen wurde somit in den Diskussionen große Bedeutung bei- gemessen. Dieses Instrument besteht etwa beim Europäischen Komitee ge- gen die Folter; es wäre auch für den Anwendungsbereich der Biomedizin- konvention durchaus angemessen.

Patientenrechte

Die Entwicklung von Patienten- rechten ist vor allem in Skandina- vien im Aufwärtstrend. Hier wird ei- ne grundsätzliche Vereinbarkeit mit dem ärztlichen Berufsrecht gesehen.

Schließlich sind es vielfach ärztliche internationale Vereinbarungen wie die Deklaration von Helsinki, die Rechts- standards und ethische Normen im Sinne des Patientenschutzes über- haupt erst im Detail etabliert haben.

Erziehung und Ausbildung sollten auf allen Ebenen in größerem Umfang als bisher das individuelle und auch das

öffentliche Bewußtsein in bezug auf die Thematik „Menschenrechte und Ge- sundheit“ stärken. Parallel zur Förde- rung der „evidenz-basierten Medizin“

im Rahmen der Qualitätssicherung sollte auch das Instrument einer „evi- denz-basierten Gesundheitsreform“

eingeführt werden, das eine Rechts- folgenabschätzung mit einschließt.

Demgegenüber zeigt die gegen- wärtige politische Lage in Europa nur zu deutlich, daß fernab theoretischer Überlegungen über eine bessere Ge- staltung europäischer Gesundheitssy- steme oder die ethisch verantwortli- chere Strukturierung von Technolo- giebereichen die Notwendigkeit kon- kreter humanitärer Hilfe in Span- nungs- und Konfliktgebieten heute größer ist denn je. Eine Woche nach dem Europäischen Kongreß hat diese Forderung für Europa einen traurigen Aktualitätsbezug erfahren.

Insoweit ist es nur zu verständ- lich, daß große Übereinstimmung bei den Kongreßteilnehmern darüber be- stand, daß neben der Zeichnung und Ratifizierung aller Menschenrechts- dokumente deren tatsächlicher Ein- führung die entscheidende Bedeu- tung zukommt. Die Ergebnisse mo- derner Kommunikationspsychologie und Konfliktforschung sollten stärker als bisher genutzt werden, um im Vor- feld von ethnischen Auseinanderset- zungen deeskalierende friedens- und damit auch gesundheitserhaltende Maßnahmen einzuleiten. So formu- lierte die Generalsekretärin der Welt- gesundheitsorganisation, Gro Harlem Brundtland, in ihrer Grußbotschaft:

„Use health as a bridge to peace!“

Priv.-Doz. Dr. med. Stefan Winter, Bundesärztekammer

Europäischer Kongreß

„Gesundheit als Brücke zum Frieden“

Neben einer besseren Gestaltung europäischer

Gesundheitssysteme ist die Notwendigkeit humanitärer Hilfe wichtiger denn je.

D

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

ln der Stadt Langenhagen (etwa 5000 Ein- wohner, Entfernung zur Landeshaupt- stadt Hannover etwa 9 km) ist durch die Aufgabe einer allgemeinärztlichen

Dieses Stichwort wiederum griff der neue Vorsitzende des Bundes- verbandes der Ortskrankenkas- sen, Willi Heitzer, auf, der als Ver- treter der bayerischen Ortskran- kenkassen, des

Im an sollte aber auch sehen, daß die WHO ihrem eigenen Erfolg realistischer gegenüber- steht als die Politiker, die jetzt bei uns voreilige Maß- nahmen darauf gründen

Gesundheitspolitische Ziele könnten bei Anwendung neuer Ver- fahren in der Regel mit größerer Si- cherheit oder geringeren Nebenwir- kungen erbracht werden, oder bisher

Oktober 1999: Guidelines – Leitlinien: Semantik, Motivation, Effizi- enz, Evaluation (Prof. Ollenschläger, Köln; Prof. Grimshaw, Aberdeen und London); Qualitätszirkel (Prof.

Widersprechen möchte ich seiner Meinung, daß ein Be- hinderter nicht als Chirurg tätig sein kann.. Ich kenne mehrere körperlich behin- derte Chirurgen, die voll über viele

Und da hofft neben den Anrainern auch Bür- germeister Hermann Fö- ger auf eine Wende: „Es gibt Alternativen“, betont Föger, „ich nehme die Sorgen um die Gesund- heit und

D as Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss das Bundesverwaltungsgericht gerügt, weil es sich in einem Fall „hinsichtlich des europäischen Rechts nicht