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Archiv "Rüge aus Karlsruhe: Europäisches Recht beachten" (11.05.2001)

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Psychotherapie

Keine

Gleichstellung

Private Krankenversicherer benachteiligen psycho- logische Psychotherapie.

M

ehr als zwei Jahre nach In-Kraft-Treten des Psy- chotherapeutengesetzes hat nur knapp die Hälfte der pri- vaten Krankenversicherungs- unternehmen ihre Allgemei- nen Versicherungsbedingun- gen dem Gleichstellungsge- bot angepasst. Während Ärz- te und Heilpraktiker als Be-

handler anerkannt sind, herr- schen bei der Übernahme von Leistungen Psychologi- scher Psychotherapeuten un- terschiedliche Bedingungen (vgl. DÄ, Heft 15/2001). Zu diesem Ergebnis kommt die Vereinigung der Kassenpsy- chotherapeuten nach einer Umfrage bei 30 Versicherun- gen. Die meisten be- grenzten die Zahl der Sitzungen im Jahr. Man- che erstatteten Psycho- therapie nur im Einzel- fall als Kulanzleistung.

Einige forderten einen ärztlichen Psychothera- peuten. Bei dem vor- geschalteten Geneh- migungsverfahren setz- ten alle Versicherun- gen ausschließlich auf ärztlichen Sachverstand, während in der Ge- setzlichen Krankenver- sicherung auch Psycho- logen begutachten kön- nen. Der Berufsver- band kritisiert, dass der Wechsel in die PKV für Versicherte, die in psychotherapeutischer Behandlung waren, fast unmöglich ist. Der Vertrag werde in der Regel abge- lehnt.

❃ Eine Broschüre mit In- formationen zu Psychothera- pie-Tarifen von 30 Versiche- rungen (Gebühr 20 DM) kann angefordert werden unter Fax:

06 21/63 70 15 oder E-Mail:

Info@vereinigung.de

Nordrhein-Westfalen

Streit um Klinikplanung

Krankenkassen wollen 38 Kliniken in Westfalen schließen.

U

m die Krankenhauspla- nung ist in Nordrhein- Westfalen ein heftiger Streit entbrannt. Auslöser ist die Forderung der Krankenkas- sen, 38 Kliniken und 70 Fach- abteilungen in Westfalen- Lippe zu schließen. Die Kas- sen begründen ihre weitrei- chenden Kürzungspläne mit einem Gutachten des Kieler Instituts für Gesundheits-Sy- stem-Forschung. Danach gibt es allein im westfälischen Landesteil 7 000 Planbetten zu viel, jede sechste Klinik dort ist nach Auffassung der Gutachter überflüssig. Die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe reagier- ten prompt auf die Kassen- pläne: Schwere Einbrüche in der gesundheitlichen Versor- gung seien zu befürchten, wenn die radikalen Schlie- ßungspläne Wirklichkeit wür- den, so die Kammerpräsiden- ten Prof. Dr. med. Jörg-Diet- rich Hoppe und Dr. med. Ingo Flenker.

Hoppe wies darauf hin, dass ein im Auftrag der bei-

den Ärztekammern und der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen erstell- tes Gutachten gegen eine stationäre Überversorgung spricht. Die Gutachter der Institute I+G Gesundheits- forschung aus München und der BASYS Beratungsge- sellschaft für angewandte Systemforschung aus Augs- burg fanden „auch auf regio- naler Ebene keine Hinweise auf nicht bedarfsnotwendige Krankenhaushäufigkeiten“.

Sie stellten fest, dass die Bevölkerung in Nordrhein- Westfalen um 8,6 Prozent häufiger von Krankheiten be-

troffen ist als der Durch- schnitt der übrigen alten Bun- desländer, die Kliniken aber mit einer unterdurchschnittli- chen Personaldecke auskom- men müssen.

Die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Birgit Fischer ging auf Distanz zur Streichliste der Kassen. Spe- kulationen über die Schlie- ßung einzelner Krankenhäu- ser und Fachabteilungen sei- en voreilig und verunsicher- ten Beschäftigte und Patien- ten unnötig, lautete ihr Kom- mentar. Die Landesregierung hat Ende März quantitative Eckwerte eines neuen Kran- kenhausplanes für Nordrhein- Westfalen vorgelegt. Mit dem Abschluss des Planungsver- fahrens rechnet die Landesre- gierung erst Ende 2002, was Planungssicherheit ab 2003 bringen würde.

A K T U E L L

A

A1220 Deutsches Ärzteblatt½½Jg. 98½½Heft 19½½11. Mai 2001

Rüge aus Karlsruhe

Europäisches Recht beachten

Eine Ärztin hatte mit ihrer Verfassungs- beschwerde teilweise Erfolg.

D

as Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss das Bundesverwaltungsgericht gerügt, weil es sich in einem Fall „hinsichtlich des europäischen Rechts nicht ausreichend kundig“ gemacht habe. Es hob ein Urteil auf, weil eine umstrittene Rechtsfrage zur Gleich- behandlung der Geschlechter nicht dem Eu- ropäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxem- burg zur Vorabentscheidung vorgelegt wor- den war. (Az.: BvR 1036/99)

Das Bundesverwaltungsgericht hatte einer Ärztin in letzter Instanz verwehrt, sich „Prak- tische Ärztin“ zu nennen. Sie hatte die gefor- derte sechsmonatige Praxistätigkeit bei ei- nem niedergelassenen Arzt nicht in Vollzeit, sondern – wegen der Geburt von Zwillingen – in Teilzeit absolviert. Die Ärztekammer Hamburg hatte ihr deshalb im Mai 1995 ver- weigert, sich „Praktische Ärztin“ zu nennen.

Diese Bezeichnung darf inzwischen nicht mehr vergeben werden.

Zwar hat der EuGH bislang nicht entschie- den, ob solche Vorgaben Frauen diskriminie- ren. Die Richter legten den Fall aber nicht in Luxemburg vor, weil sie die bestehenden Richtlinien zum Arztrecht als eindeutig ein- stuften. Sowohl das herangezogene Hambur- gische Ärztegesetz als auch entsprechende EG-Richtlinien verlangten in einigen Ab- schnitten eine Vollzeitbeschäftigung.

Ging auf Distanz zur Streichli- ste der Kassen: Birgit Fischer

Foto: Ministerium

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