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Datum Beantwortung: 06.03.2013

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Kanton Bern Canton de Berne

Parlamentarische Vorstösse Interventions parlementaires

Geschäfts-Nr.: 2013.0077 Seite 1/3

Vorstoss-Nr: 032-2013

Vorstossart: Interpellation Eingereicht am: 21.01.2013

Eingereicht von: Linder (Bern, Grüne) (Sprecher/ -in)

Kropf (Bern, Grüne) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit: Ja 24.01.2013

Datum Beantwortung: 06.03.2013

RRB-Nr: 307/2013

Direktion: FIN

Transparenz schaffen: Ausfälle von IT-Systemen im Kanton Bern verursachen im- mense Kosten!

Im Kanton Bern gibt es wiederholt massive Ausfälle von IT-Systemen und Software. Da- von besonders betroffen sind die Gerichte und die Staatsanwaltschaft.

In Fachkreisen zirkulieren Gerüchte, dass Systemausfälle täglich Kosten von bis zu 1 Mio.

Franken ausmachen.

Aufgrund dieser Situation wird der Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Ist dem Regierungsrat die Problematik von IT-Systemen und Informatik bekannt?

2. Wie oft sind Probleme mit IT-Systemen/Software im Kanton Bern aufgetreten?

3. Während wie vielen Stunden waren betroffene Systeme insgesamt blockiert?

4. Um welche Probleme handelt es sich dabei?

5. Welche Kosten verursach(t)en Ausfälle von IT-Systemen/Software im Kanton Bern pro Tag? (Personalkosten miteingerechnet)

6. Was gedenkt der Regierungsrat zu machen, um die Problematik in den Griff zu be- kommen?

7. Können die für IT-Systeme/Software verantwortlichen Firmen zur Rechenschaft gezo- gen werden?

Antwort des Regierungsrates

Es trifft nicht zu, dass in der – ganzen – Kantonsverwaltung mit ihren rund 80 Ämtern und anderen grossen Organisationeinheiten wiederholt massive Ausfälle der Informatiksyste- me vorkommen. Der grösste Teil dieser Systeme läuft durchgehend einwandfrei, nament- lich im Bereich der Grundversorgung (PCs, Drucker, Mail, Netze, Software Büroautomati- on etc.). Im Mai 2012 gab es einen Ausfall im Informatikbetrieb, welcher grössere Teile der Kantonsverwaltung betraf, nach 36 Stunden aber behoben werden konnte. Solche Vorfälle

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Geschäfts-Nr.: 2013.0077 Seite 2/3

können nie vollständig ausgeschlossen werden, kommen aber äusserst selten vor. Dies bestätigt auch eine Kurzumfrage, welche bei den Mitgliedern der Kantonalen Informatik- konferenz (KIK), in welcher die Informatikverantwortlichen aller Direktionen und der Staatskanzlei vertreten sind, durchgeführt wurde. Tritt eine solche, zeitlich beschränkte und einmalige Störung im Informatikbetrieb ein, so führt dies in der Regel nicht dazu, dass die betroffenen Angestellten nicht mehr arbeiten können. An diesem Tag erledigten sie stattdessen Tätigkeiten, die nicht zwingend an den Einsatz von Informatik gebunden sind.

Die Interpellanten weisen darauf hin, dass die Gerichte und die Staatsanwaltschaft beson- ders von massiven Ausfällen von Informatiksystemen und Software betroffen seien. Die nachfolgenden Antworten beschränken sich deshalb auf diese angesprochenen Ausfälle von Informatiksystemen der Staatsanwaltschaft und Gerichtsbarkeit:

1. Es trifft zu, dass die Staatsanwaltschaft und die Gerichtsbarkeit im Jahr 2012 wieder- holt von Ausfällen von Informatiksystemen betroffen waren.

2. Diese Ausfälle ereigneten sich Ende Mai / Anfang Juni sowie Ende November / Anfang Dezember 2012. In diesen Zeiträumen konnte jeweils während mehreren Tagen nur unter teilweise stark erschwerten Bedingungen gearbeitet werden.

3. Völlig blockiert waren die Systeme der Staatsanwaltschaft und der Gerichtsbarkeit im Jahr 2012 gesamthaft während folgender Dauer:

• Staatsanwaltschaft und Jugendstaatsanwaltschaft: total 21,5 Stunden

• Obergericht und erstinstanzliche Gerichte: total 20,0 Stunden

• Verwaltungsgericht: total 14,0 Stunden

4. Diese Ausfälle sind eine direkte Folge der personellen Unterdotierung der Abteilung Informatik beim Amt für Betriebswirtschaft und Aufsicht (ABA) der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK), welche auch für die Informatiksysteme der Staatsanwalt- schaft und der Gerichtsbarkeit zuständig ist. Im Jahr 2011 betreute eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter der Abteilung Informatik der JGK durchschnittlich 153 PC- Arbeitsplätze. Das Informatikpersonal aller Direktionen des Kantons Bern betreute im Jahr 2011 hingegen durchschnittlich 44 PC-Arbeitsplätze. Keine einzige Direktion weist ein auch nur annähernd vergleichbar schlechtes Betreuungsverhältnis auf wie die JGK.

Der sparsame Einsatz von Personalressourcen hat so lange ohne Beeinträchtigungen funktioniert, wie die eingesetzten Systeme noch einigermassen neu waren und die An- forderungen innerhalb der ursprünglich geplanten Dimensionen blieben. Die zusätzlich erforderliche Pflege und Wartung der Systeme im Laufe des Alterungsprozesses kann aber mit den limitierten Ressourcen auf Dauer nicht mehr ausreichend erfolgen, wie die wiederholten Betriebsunterbrüche im Jahr 2012 leider belegen.

Gleichzeitig hat sich die finanzielle Situation des Kantons Bern deutlich verschlechtert, und der Regierungsrat hat darauf unter anderem mit Massnahmen reagiert, welche die JGK in einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt trafen. Es war aufgrund des geltenden Stellenschaffungsstopps insbesondere nicht möglich, den benötigten Ausbau der per- sonellen Kapazitäten zu realisieren.

5. Es ist schwierig, die Kosten für solche Ausfälle von Informatiksystemen zu quantifizie- ren. Dies vor allem deshalb, weil von diesen Ausfällen in erster Linie das Personal be- troffen ist. Es kann jedoch – wie eingangs erwähnt – davon ausgegangen werden, dass bei einem Ausfall der Informatikinfrastruktur in der Regel andere Arbeiten erledigt werden können, insbesondere bei kürzeren Unterbrüchen.

6. Die JGK hat sich im Frühjahr 2012 entschieden, ihre Strategie zu ändern und zusam- men mit der Ablösung der alten Serverinfrastruktur auch verschiedene Dienstleistun- gen auszulagern, die bislang von der Abteilung Informatik erbracht wurden. Im Rah- men eines gemeinsamen Projektes haben die Finanzdirektion (FIN), die JGK und die Justizleitung nach einer Voranalyse im Januar 2013 entschieden, die Informatik- Grundversorgung zukünftig gemeinsam zu betreiben. Dies bedeutet konkret, dass die

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Geschäfts-Nr.: 2013.0077 Seite 3/3

Informatik-Grundversorgung für die Staatsanwaltschaft und die Gerichtsbarkeit sowie die FIN und die JGK künftig durch das dafür spezialisierte Amt für Informatik und Or- ganisation (KAIO) der FIN bereitgestellt wird. Damit wird auch Forderungen des Gros- sen Rates nach einer engeren Zusammenarbeit der Direktionen im Informatikbereich und nach stärkeren Bemühungen für Harmonisierungen und Zentralisierungen ent- sprochen.

Die Umsetzung der neuen Informatikstrategie für die Gerichtsbehörden, die Staatsan- waltschaft, die JGK und die FIN wird schrittweise erfolgen und voraussichtlich im Ver- laufe des Jahres 2014 vollständig abgeschlossen werden können, insbesondere was die Auslagerung der heutigen Rechnungszentrumsdienstleistungen betrifft, welche ei- ner öffentlichen Ausschreibung bedarf. In der Zwischenzeit wird alles unternommen, um die Systemstabilität zu verbessern und weitere Systemausfälle möglichst zu ver- meiden. Zur Überbrückung der personellen Engpässe wird die Abteilung Informatik der JGK seit Mai 2012 durch mehrere externe Mitarbeiter unterstützt. Im Weiteren wurden die Performance und die Stabilität der alten Server, Netzwerk- und Speichersysteme mit technischen Massnahmen verbessert.

7. Die für die Informatiksysteme oder die Software verantwortlichen Firmen können zur Rechenschaft gezogen werden, sofern dies in den bestehenden Verträgen (sogenann- te Servicelevel Agreements) auch explizit geregelt ist. Verträge im Informatikbereich enthalten jedoch üblicherweise weitgehende Haftungsausschlussbestimmungen; dies ist Praxis, weil z.B. aufgrund eines kleinen Programmierungsfehlers, welcher auf reine Flüchtigkeit zurück geführt werden kann, erhebliche Störungen mit entsprechenden Ausfällen und Kosten resultieren können. Regelmässig sind deshalb Informatikfirmen nicht bereit, in den Verträgen eine weitreichende Haftung zu übernehmen.

An den Grossen Rat

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