• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "AiP-Umwandlung: Der Appell hat gefruchtet" (24.09.2004)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "AiP-Umwandlung: Der Appell hat gefruchtet" (24.09.2004)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

P O L I T I K

A

A2590 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 3924. September 2004

können. Das DRG-System kennt fünf Lösungswege, deren praktische Rele- vanz erst noch ausprobiert werden muss. Eine eigene neue DRG, ein neues Zusatzentgelt, ein Innovationsentgelt gemäß § 6 Absatz 2 Krankenhaus- entgeltgesetz, medizinische Wahllei- stungsvergütungen, systemergänzende Lösungen. Für keine dieser Alternati- ven gibt es Erfahrung. Ab 2005 drohen ungeklärte Verhandlungskonstellatio- nen, die die Gefahr heraufbeschwören, dass teure Innovationen schlagartig aus dem Angebot verschwinden und so die stationäre Medizin in Deutschland auf ein Standardmaß reduzieren.

Hinzu kommen weitere ungelöste Systemfragen für die Hochleistungsme- dizin. 30 Prozent der Krankenhäuser haben tarifliche Zusatzkosten durch die Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst. Nur die Universitätskliniken weisen Extrabelastungen durch die Zu- satzversorgung von Bund und Ländern auf. Dies macht zusammen allein 200 Euro der Basisfalldifferenz zum Durch- schnitt aller Krankenhäuser aus. In den USA wird dies ebenso als Zuschlag zu den DRGs anerkannt wie erhöhte Ko- sten für die ärztliche Weiterbildung, durch die die Universitätskliniken in besonderem Maß belastet werden.

Überforderte Selbstverwaltung

Warum hat die Selbstverwaltung von Krankenkassen und Deutscher Kran- kenhausgesellschaft als Auftragnehmer der Politik bei der DRG-Einführung bis heute nicht derartige Konstruktionsfeh- ler korrigiert, Abbildungsmängel und -lücken behoben sowie ungeklärte Sy- stemschnittstellen einer Lösung zuge- führt? Im Gegenteil muss realistisch bi- lanziert werden, dass die Selbstverwal- tung enorme Zeit verbraucht für Nicht- einigungen und die Politik dann unter Zeitdruck Ersatzvornahmen durch- zieht, die zu wenig durchdacht werden können, weil hierfür die Zeit fehlt. Da- mit verkommt die Hilfsidee des „ler- nenden Systems“ zur weitgehend er- gebnislosen Floskel. Es lernen nur das DRG-Institut der Selbstverwaltung und die Krankenhäuser, aber nicht die Steuermänner der Selbstverwaltung.

Letztere haben niemals seit 2000 die konzeptionelle Managementfunktion bei der DRG-Einführung in dem gebo- tenen Ausmaß ausfüllen können. Sie reagieren nur teils bemüht, teils hilflos, meistens uneinig auf Probleme, die ihr die Praktiker nach und nach auftischen.

Weil eine systematische Steuerung der DRG-Einführung durch die Selbst- verwaltung fehlt, kommt dieser kom- plexe Prozess nur schleppend voran.Al- le Start- und Konvergenzzeitpläne aus der Vergangenheit sind inzwischen Ma- kulatur. Schon vor In-Kraft-Treten des Systems löst ein „Reparaturgesetz“ das nächste ab. Derzeit ist ein 2. Fallpau- schalenänderungsgesetz im Verfahren, das die Konvergenzphase bis zur end- gültigen Umstellung ab 2005 von drei auf vier Jahre verlängern soll und die Anpassungsschritte am Beginn ab- schwächt.

Um die geschilderten Probleme kümmert sich die Selbstverwaltung nachhaltig nicht, und sie unterschätzt mit der Politik den Zeitbedarf:Wenn im Herbst 2004 die unstimmige DRG- Konzeption für die Intensivmedizin korrigiert würde, müssten 2005 hierfür neue Daten erhoben werden, die in 2006 ausgewertet werden könnten. Vor 2007 kämen diese überfälligen Korrek- turen gar nicht zum Tragen. Wer von diesen Zeitachsen kein Bewusstsein hat und die Anpassungen ohne Rücksicht hierauf ausgestaltet, riskiert nur eins:

Ab 2005 werden über Leistungsvermei- dungen und -einschränkungen gerade in der Hochleistungsmedizin flexible Anpassungen an ein falsch eingeführ- tes DRG-System vorgenommen. Die dann folgende politische Aufarbeitung wird möglicherweise das DRG-System selbst infrage stellen. Wenn die Selbst- verwaltung derart scheitert und fehl- steuert, ist eigentlich nur eine Schluss- folgerung angezeigt: Die Politik muss das System mit Entscheidungskraft, Kompetenz und einem anderen Lern- tempo selbst in die Hand nehmen.

Zitierweise dieses Beitrags:

Dtsch Arztebl 2004; 101: A 2584–2590 [Heft 39]

Anschrift des Verfassers:

Dipl.-Kfm. Dipl.-Pol. Rüdiger Strehl Kaufmännischer Vorstand

Universitätsklinikum Tübingen Geissweg 3

72076 Tübingen

AiP-Umwandlung

Der Appell hat gefruchtet

Die meisten Krankenhäuser haben ihren Ärzten im Praktikum inzwischen Anschlussverträge als Assistenzärzte angeboten.

D

ass der Gesetzgeber die Finanzie- rung der Mehrkosten im Zusam- menhang mit der Umwandlung vorhandener Arzt-im-Praktikum(AiP)- Stellen in eine gleich große Anzahl Assi- stenzarzt-Stellen bereits im zum 1. Januar 2004 in Kraft getretenen GKV-Moderni- sierungsgesetz geregelt hatte, wussten bis Mitte des Jahres nur wenige Klinikarbeit- geber. Am 19. Juli gingen dann jedoch die Klinikärztegewerkschaft Marburger Bund (MB), die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Deutsche Kran- kenhausgesellschaft mit ihrer Gemeinsa- men Erklärung für eine „konfliktfreie“

Umwandlung von AiP- in Assistenzarzt- stellen an die Öffentlichkeit. Die Partner stellten klar, dass sich die Krankenhäuser die Mehrkosten von den Krankenkassen erstatten lassen können. Bis zu 300 Mil- lionen Euro jährlich stelle die Bundesre- gierung für diesen Zweck bereit. Diese Summe reiche aus, war man sich einig.

Denn die Vergütungsdifferenz zwischen AiP und Assistenzarzt betrage etwa 29 000 Euro pro Jahr, und jährlich seien etwa 10 000 AiP-Ausbildungsverhältnis- se registriert worden.

Inzwischen ist absehbar, dass bundes- weit bis zu 90 Prozent der AiPler in den Krankenhäusern zum 1. Oktober als voll approbierte Ärzte weiterbeschäftigt wer- den. Diese Zahl nannte Rudolf Henke, 2. Vorsitzender des MB-Bundesverban- des, im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt. In 70 bis 80 Prozent der Kran- kenhäuser seien die Verhältnisse bereits geklärt – das heißt, die Mehrkosten für die AiP-Umwandlung sind ins Jahresbud- get 2004 eingeflossen.Vielerorts seien die Verhandlungen auf einem guten Weg.

Unsicherheit herrsche aber vor allem noch in jenen Krankenhäusern, die noch über kein vereinbartes Budget für das

(2)

laufende Jahr verfügten. Dies seien bei- spielsweise in der Region Rheinland noch 20 Prozent der Krankenhäuser. „In diesen Budgetverhandlungen ist es be- sonders wichtig, klarzustellen, dass die Mehrkosten für 2004 infolge der AiP- Umwandlung noch 2005 geltend gemacht werden können“, betonte der MB-Vize.

Henke wertete die auf Initiative des Marburger Bundes zustande gekomme- ne Gemeinsame Erklärung als großen Erfolg. Sie erleichtere den Klinikarbeit- gebern vor Ort die Gespräche mit den Krankenkassen. Deren Spitzenverbän- de hatten in dem Kommuniqué zugesi- chert, keine Schwierigkeiten zu machen:

„Trotz der finanziellen Belastungen ha- ben die Krankenkassen dafür Sorge zu tragen, dass in den Budgetverhandlun- gen rechtskonform eine volle Finanzie- rung beziehungsweise, soweit die Kran- kenhäuser in Vorleistung getreten sind, eine Refinanzierung der nachgewiese- nen Kosten vorgenommen wird“, heißt es in der Absichtserklärung.

Probleme bei Drittmittelstellen und im ambulanten Bereich

Anders als in den Krankenhäusern gibt es für die Finanzierung der Mehrkosten im ambulanten Bereich (bislang) keine gesetzliche Regelung. Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. med. Hans- Jürgen Thomas, forderte deshalb die Spitzenverbände der Krankenkassen auf, durch einen „einmaligen solidari- schen Akt der finanziellen Angleichung auf Assistenzarzt-Niveau die unmittelba- re Versorgungsqualität sicherzustellen“.

Derzeit seien in den Arztpraxen etwa 480 AiPler beschäftigt. Die Kassenärztli- che Bundesvereinigung verhandelt be- reits mit den Krankenkassen – bislang ohne Finanzierungszusage.

Ungeklärt ist auch die Zukunft vieler Drittmittel-AiPler. Diese werden bislang indirekt über Studien von der Industrie finanziert. Zur Übernahme der Kosten- steigerung infolge des AiP-Wegfalls gebe es bisher ebenso wenig eine Stellungnah- me der Kostenträger wie zu der Frage, wie die Universitäten nunmehr die Ver- träge einhalten sollten, schreibt Prof. Dr.

med. Bruno Allolio von der Medizini- schen Universitätsklinik Würzburg in ei- nem Brief an die Redaktion. Jens Flintrop

M

it dem Begriff „Poliklinik“ lässt sich nur unzureichend beschrei- ben, was die „Deutsche Med“ in den vergangenen zwei Jahren aus dem Boden der Rostocker Innenstadt stampf- te. Für rund 30 Millionen Euro entstand ein Gesundheitszentrum im Großfor- mat, das schon wegen seiner extravagan- ten Architektur nicht mit den Zweckbau- ten aus DDR-Zeiten zu vergleichen ist.

Entworfen wurde die Einrichtung mit ihren Gesundheits-, Wellness- und Shop- pingangeboten von dem Chicagoer Star- Architekten Helmut Jahn, der bereits den Flughafen München, den Sitz der Europäischen Union in Brüssel und das Berliner Sony-Center kreierte.

Das Rostocker Großprojekt könnte bundesweit Schule machen. In Frank- furt am Main, München und Berlin will die „Deutsche Med“ weitere Zentren eröffnen. In den Startlöchern stehen aber auch andere Anbieter – neben nie- dergelassenen Ärzten private Klinik- ketten oder Kapitalgesellschaften. Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, hält es für denkbar, dass sich Gesund- heitszentren von kapitalträchtigen Be- treibern ausbreiten, ähnlich den in deutschen Großstädten mittlerweile fast obligatorischen Shopping-Malls.

Die rechtlichen Grundlagen für die Etablierung so genannter Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) in Deutsch- land, wurden mit dem GKV-Moderni- sierungsgesetz (GMG) geschaffen. Seit es zum 1. Januar in Kraft getreten ist, verzeichnen die Kassenärztlichen Verei- nigungen (KVen) ein reges Interesse po- tenzieller Betreiber an der neuen Ver- sorgungsform. 27 MVZ wurden seit Jah- resbeginn zugelassen. Das ergab eine

Umfrage des Deutschen Ärzteblattes unter den KVen. Etliche werden wohl noch folgen, gingen doch bei den KVen allein in den ersten fünf Monaten nach In-Kraft-treten des GMG 92 Anträge auf MVZ-Gründungen ein.

Bislang durften Polikliniken als

„Auslaufmodell“ der ehemaligen DDR nur in Ostdeutschland betrieben wer- den. Umso erstaunlicher ist, dass das Interesse an dieser Versorgungsform auch im Westen groß ist. So entstehen 19 der 27 zugelassenen MVZ in den al- ten Bundesländern. Dabei muss aller- dings berücksichtigt werden, dass es sich mitunter um Umwandlungen von Gemeinschaftspraxen in MVZ handelt.

Zudem können sich in Medizinischen Versorgungszentren – im Unterschied zu den Polikliniken alter Prägung – so- wohl angestellte als auch freiberufliche Vertragsärzte ansiedeln.

Berlin: Niedergelassene als MVZ-Gründer in der Mehrheit

Dafür haben Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundes- vereinigung (KBV) lange gekämpft.

SPD und Grüne wollten zunächst nur Zentren mit angestellten Ärzten zulas- sen. Mit der jetzigen Regelung kann die Ärzteschaft denn auch leben. Der Vor- sitzende der KBV, Dr. med. Manfred Richter-Reichhelm, bewertet es positiv, dass viele MVZ von niedergelassenen Ärzten gegründet werden, was auch die Umfrage bei den KVen bestätigt. „In Berlin stammt die Mehrzahl der MVZ- Anträge von Praxisärzten“, berichtet Richter-Reichhelm, der zugleich Vorsit- zender der KV Berlin ist.

P O L I T I K

Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 3924. September 2004 AA2591

Medizinische Versorgungszentren

Reges Interesse bei Ärzten und Investoren

Mehr als zwei Drittel der bislang genehmigten Medizinischen Versorgungszentren entstehen im Westen. Auch viele

niedergelassene Ärzte sind unter den Antragstellern.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Durch die Abtreibungsgrenze würde man unter Umständen zwei für die exakte Dia- gnose wichtige Wochen verlieren. „Die zeitliche Begrenzung von 20 Wo- chen fordert“, so Merz,

Wenn es nämlich Frauen, möglich wäre, die AiP-Zeit im Grundwehr- dienst oder im Ersatzdienst abzulei- sten, dann wären die männlichen Zi- vildienstpflichtigen nicht

Man hätte fragen können, warum denn Schwangere in Zukunft zur Vorsorge zu zwei verschiedenen Adres- sen sollen, wenn sich doch ein System bestens etabliert hat; daß Hebammen allein

Die Zahl der abgerechneten Fälle (Fall- zahlen) im Bereich der RVO-Kassen ist im vierten Quartal 1984 gegenüber dem Vergleichsquartal IV/1983 um 1,2 Prozent ge- stiegen.

„Der Atrazin- Störfall ist eine technische Panne, die nicht hätte passie- ren dürfen, und für die wir uns in aller Form entschuldi- gen", heißt es in der Ciba-

Die Gefäßchirurgie musste dagegen eine Einbuße um fünf Prozent und die Innere Medizin – trotz gestiegener Fall- zahlen – eine um drei Prozent hinneh- men. Januar 2001 A

Die Krankenkassen sichern explizit zu, bei der Umwandlung der AiP-Stellen in Assistenzarztstellen keine Schwierig- keiten zu machen: „Trotz der finanziellen Belastungen haben

Elsevier GmbH, Urban & Fischer Verlag, München, 2004, XIII, 510 Seiten, zahlreiche meist farbige Abbildungen, gebunden, 199 A Martin Holnburger: Pflegestan- dards in