Nach Angaben des Gesamtver- bandes der Deutschen Versi- cherungswirtschaft gaben die privaten Haushalte im Jahr 2004 rund 114 Milliarden Euro für Versicherungen aus. Dabei bezahlen zahlreiche Verbrau- cher viel Geld für ihren Versi- cherungsschutz und sind den- noch schlecht beziehungsweise falsch versichert.
In jedem dritten Haushalt fehlt beispielsweise die un- verzichtbare Privathaftpflicht- versicherung. 60 Prozent der Haushalte haben keine Un- fallversicherung abgeschlossen.
Diese Police ist beispielswei- se dann für die Invaliditäts- absicherung wichtig, wenn ein Arzt keine Berufsunfähigkeits- versicherung hat. Ein weite- res Problem: Die vereinbarten Versicherungssummen sind oft zu niedrig.
Die Gründe für die „Unter- und Fehlversicherung“ sind vielfältig. So fällt es vielen schwer, sich mit der kompli- zierten Materie auseinander zu setzen. Häufig werden sie von Versicherungsvertretern auch
falsch oder nicht beraten – zum Teil, weil diese „provisionsge- steuert“ agieren.
Bei der Berufsunfähigkeits- versicherung schrecken viele Verbraucher die vermeintlich hohen Prämien ab, oder sie er-
halten keinen Vertrag, weil sie Vorerkrankungen hatten.
Meist ist der richtige und ausreichende Versicherungs- schutz gar nicht so teuer und kann sogar durch Wechsel zu preisgünstigeren Anbietern oder Beendigung von verzichtba- ren Versicherungen, wie zum Beispiel Reisegepäck-, Glas-, Fahrrad-, Handy- und Insassen- Unfallversicherungen finanziert
werden. rco
Prämien
Steuerlich absetzbar
Wer berufliche Risiken mit Versicherungen abdeckt, kann die Prämien dafür als Wer- bungskosten von der Steuer absetzen. Wer beispielsweise eine Versicherung für Unfälle in der Arztpraxis abgeschlos- sen hat, sollte dies bei seiner
Steuererklärung angeben. Sind private Unfälle mitversichert, kann der Prämienanteil für die beruflichen Risiken angege- ben werden. Die Höhe des Anteils muss man sich von der Versicherungsgesellschaft be- scheinigen lassen. Ohne Be- scheinigung zieht der Fiskus 50 Prozent vom Beitrag ab, wenn man das in der Steuerer- klärung beantragt.
Auch Prämien für Haft- pflicht- und Rechtsschutzver- sicherungen, die berufliche Ri-
siken versichern, sind Wer- bungskosten. Sind sie wie die Haftpflichtversicherung für Ärzte nur auf den Beruf zu- geschnitten, sind alle Ausga- ben Werbungskosten. Decken Haftpflicht- und Rechtsschutz- versicherung auch Privatrisi- ken ab, müssen Versicherte den anteiligen Beitrag für die beruflichen Risiken dagegen mit einer Bescheinigung der Versicherung belegen. Sonst ist ein Abzug als Werbungsko- sten nicht möglich. rco
Portfolio
Viele sind schlecht oder falsch versichert
Versicherungen