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Eigenkapitalhilfe für Ärzte
In der Ausgabe 33/89 hat- te das Deutsche Ärzteblatt berichtet, daß junge Ärzte das „Eigenkapitalhilfe-Pro- gramm" der Bundesregierung in Anspruch nehmen könn- ten, wenn sie sich eine neue Praxis einrichten wollten. So jedenfalls steht dies in einer Broschüre des Bundeswirt- schaftsministeriums.
Allerdings haben viele Le- ser inzwischen erfahren müs- sen: Diese Hilfe wird vielen Ärzten verwehrt. Grund: Die Eigenkapitalhilfe wird nur
„subsidiär" gewährt. Will hei- ßen, daß zunächst vorhande- ne Eigenmittel, sonstige Fi- nanzierungsmöglichkeiten und bestehende Fördermög- lichkeiten zur Finanzierung
einer Arztpraxis heranzuzie- hen sind.
Und genau hier liegt der Haken. Zuerst muß der junge Arzt die Fördermöglichkeiten über das „Bürgschaftspro- gramm für Kredite an Angehö- rige freier Berufe" abrufen.
Denn in der Regel, so die Deutsche Ausgleichsbank in Bonn, liefe eine Praxisfinan- zierung über das Bürgschafts- programm. Erst wenn dieses Programm nicht zieht, kann der Arzt das Eigenkapitalhil- fe-Programm in Anspruch nehmen. Das Wirtschafts-Mi- nisterium in Bonn sollte schleunigst seinen Broschü- ren-Text ändern, damit nicht weiterhin der Eindruck ent- steht, alle niederlassungswilli- gen Ärzte könnten ohne Vorbedingung dieses Hilfs- Programm in Anspruch neh- men. Rolf Combach
Ausreichend versichert?
In der Ausgabe 23 des Deutschen Ärzteblattes hat- ten wir unter dem Titel „Prü- fen, ob das versicherte Risiko abgedeckt ist" über Arzt- haftpflichtversicherungen be- richtet. Auf mögliche Proble- me bei den Deckungssummen macht ein Leser aufmerksam:
Der praktische Arzt hatte es versäumt, eine 45jährige Patientin mit Regelstörungen direkt an einen Gynäkologen zu überweisen. Der Schwan- gerschaftstest, den der Arzt durchgeführt hatte, war nega- tiv ausgefallen. Sechs Monate später kam die Patientin wie- der: jetzt gravide Ende sech- ster Monat. Der Arzt schreibt: „Ich überwies sie an einen Gynäkologen zwecks
Fruchtwassertest; bekam aber keinen Befundbericht und sah die Frau nicht wieder."
Dafür schrieb ihm ein Rechtsanwalt und meldete vorsorglich einen monat- lichen Unterhalt von 650 DM bis zum 18. Lebensjahr an.
Das Kind kam behindert zur Welt. Der Arzt, mit zwei Mil- lionen DM gegen Personen- schäden versichert, meldete den Fall seiner Versicherung.
Doch: „Die Versicherung schreibt mir, dies wäre ein Vermögensschaden, und da- gegen sei ich nur mit 25 000 DM versichert." Die Scha- denssumme lag aber mittler- weile bei 650 000 DM. Und die Schuld war klar: Typische gy- näkologische Beschwerden, nicht direkt an einen Frau- enarzt überwiesen — ein
„Kunstfehler". Der wirtschaft- liche Ruin des Arztes. EB