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ndere gesetzliche Rah- menbedingungen gel- ten seit dem 1. Januar für Arbeitnehmer, die wegen einer Erkrankung ihren Beruf nicht mehr ausüben können oder arbeitsunfähig werden:Zu Jahresbeginn wurde die gesetzliche Berufs- und Er- werbsunfähigkeitsrente durch eine zweistufige „Rente we- gen verminderter Erwerbs- fähigkeit“ ersetzt. Anspruch auf volle Leistungen haben jetzt nur noch Personen, die aus gesundheitlichen Grün- den weniger als drei Stunden täglich einer Arbeit nachge- hen können. Eine halbe Er- werbsminderungsrente erhält, wer täglich noch drei bis sechs Stunden arbeiten kann. Ande- re Versicherte gehen leer aus.
Weggefallen ist zum 1. Ja- nuar auch der so genannte Berufsschutz. Wer berufsun-
fähig wird, wie zum Beispiel ein Bäcker mit Mehlstaub- Allergie, erhält keine Lei- stungen mehr. Dies wird da- mit begründet, dass sich der Betroffene auch einen ande- ren Beruf suchen könnte. Um die Auswirkungen dieser neu- en Regelung in der Einfüh- rungsphase etwas abzufedern, hat die rot-grüne Bundesre- gierung aber festgeschrieben, dass Arbeitnehmer, die bei In-Kraft-Treten des Gesetzes das 40. Lebensjahr vollendet hatten, immerhin eine halbe Erwerbsminderungsrente er-
halten, wenn sie berufsunfä- hig werden.
Wichtiger als zuvor wird durch das neue Gesetz eine private Absicherung gegen das Risiko der Berufsunfä- higkeit. Darauf weist die Si- gnal Iduna hin, die seit dem 1. Juli 2000 einen speziellen Tarif gegen Berufsunfähig- keit anbietet. Ein Berufsun- fähigkeitsschutz wird auch von anderen Lebensversiche- rungen angeboten, und zwar entweder als selbstständige Police oder als Zusatzschutz zu einer Lebensversicherung.
Vom Eintritt des Versiche- rungsfalles an zahlt die Versi- cherung eine Rente, wohin- gegen die Beitragszahlung entfällt. In der Regel wird die Rente bis zum 65. Lebensjahr gezahlt, wenn der Anspruch auf eine gesetzliche Alters- rente beginnt.
Schon vor Einführung des neuen Gesetzes waren die Rentenleistungen aus der Be- rufsunfähigkeitsversicherung um ein Drittel niedriger als aus der Erwerbsunfähigkeits- rente. Privater Versicherungs- schutz für das Risiko der Berufsunfähigkeit war daher schon bisher sinnvoll. Für jün- gere Arbeitnehmer und Be- rufseinsteiger wird er nun gänzlich unverzichtbar, damit auch im Fall verminderter Fähigkeit zur Ausübung des erlernten Berufs das Einkom- men gesichert ist. EB
Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 1–2½½½½8. Januar 2001 [79]
V E R S I C H E R U N G E N
Erwerbsunfähigkeit
Private Vorsorge jetzt noch wichtiger
Versicherte Tiere
Gleichstellung mit Menschen
Der Halter einer Schäferhün- din suchte 26-mal den Tierarzt auf, was seiner Tierkranken- versicherung teuer zu stehen kam. Sie musste in sieben Mo- naten 7 698 DM erstatten. Als bei der Versicherung knapp ein Jahr später wieder eine Rechnung einging, kündigte sie den Versicherungsvertrag, der eigentlich noch 14 Monate hätte laufen sollen. Der Hun- debesitzer ließ sich dies nicht gefallen und ging vor Gericht, um zu klären, ob die Kündi- gung rechtens war.
Der Richter konnte im Ver- sicherungsvertragsgesetz für die Tierkrankenversicherung zwar keinen passenden Ab- schnitt finden, meinte aber, dass für Tiere als Lebewesen die Grundsätze der Kranken- versicherung heranzuziehen seien. Demnach kann eine Krankenversicherung nicht kündigen, wenn sich die Versi- cherungsfälle häufen.
Wer eine Tierkrankenversi- cherung abschließe, wolle vor allem für die Zeit vorsorgen, in
der das Haustier älter und häu- figer krank werde. Angesichts der gewachsenen Zuneigung wolle der Halter dem Tier, unabhängig von seinem Wert, gerade im Alter die bestmög- liche Pflege zukommen las- sen. Wenn die Versicherung aus diesem Grunde vorzeitig
kündigen könnte, würde des- halb das Hauptmotiv des Versicherungsnehmers für den Abschluss des Vertrages ent- täuscht. Die Versicherung musste bis zum ursprünglich vereinbarten Vertragsende weiterzahlen. (Az.: 506 C 9694/
97, AG Hannover) rco
Richtig versichert – viel Geld gespart
Wer braucht welche Versicherung? fragt die Arbeitsgemein- schaft der Verbraucherverbände (AgV) in einem neuen Ratgeber.
Rund 2 900 DM im Jahr gibt jeder Deutsche statistisch gesehen für Versicherungen aus. Trotzdem sind viele Menschen keines- wegs gut versichert, denn sie haben sich falsch oder bei zu teu- ren Gesellschaften abgesichert. Der Ratgeber informiert darü- ber, welche Versicherung für welchen Lebensabschnitt sinnvoll ist, und gibt einen kurzen Überblick über die Versicherungsspar- ten. Musterbriefe erleichtern die Angebotseinholung. Zudem werden Tipps gegeben, wie der Versi-
cherte falsche und/oder teure Verträ- ge am besten kündigen kann. Dem Ratgeber liegt ein Fragebogen bei für eine computergestützte Versiche- rungsberatung durch die AgV (Kosten:
40 DM). Der Versicherungs-Ratgeber kann für 10 DM in den Beratungsstel- len der Verbraucherzentralen abge- holt werden oder für 13 DM bestellt werden (Verbraucherzentrale NRW, Telefon: 01 80/ 5 00 14 33, E-Mail: pu- blikationen @vz-nrw.de). Weitere In- formationen: www.agv.de
Hausrat
Schutz vor Blitzeinschlag
Ein Gewitter kann den Praxis- Computer, das Telefon oder den Anrufbeantworter funk- tionsunfähig machen. Nur wenn anhand von Brand- oder Schmauchspuren der Blitzein- schlag in ein Haus nachgewie- sen werden kann, handelt es sich um einen Schaden, der von der Hausratversicherung reguliert wird. Allerdings auch nur dann, wenn Blitzschlag mitversichert wurde.
In den meisten Fällen ent- stehen durch den Blitzein- schlag Überspannungsschä- den. Der Blitz hat dann in die regionale Stromversorgung eingeschlagen und zu einer Überspannung geführt. Folge- schäden (wie defekte Teile des Fernsehers), die einen Haus- halt nicht ruinieren, sind zwar versicherbar, aber nur gegen höhere Prämien. Tipp: Ein Überspannungsfilter, der wie eine Verlängerungsschnur zwi- schen Fernsehgerät und Steck- dose gesteckt wird, kann den Ärger verhindern oder zumin- dest preiswerter gestalten. rco