Terrorpolicen
Mäßige Nachfrage
Der Krieg im Irak hat bislang nicht zu einer zusätzlichen Nach- frage nach Terrorversicherun- gen geführt. Fünf Monate nach Aufnahme des Geschäftsbe- triebs hatte die Extremus AG erst 855 Verträge mit einem Beitragsvolumen von 104 Mil- lionen Euro abgeschlossen.
Gesellschafter der Extremus AG sind 16 deutsche Erst- und Rückversicherer. Das Unter- nehmen versichert Terrorschä- den zwischen 25 Millionen Eu- ro und 13 Milliarden Euro. Die ersten drei Milliarden Euro deckt die deutsche Versiche- rungswirtschaft, danach springt der deutsche Staat ein.
Die Nachfrage nach Terror- policen ist weiter schleppend.
„Auch der Irak-Krieg hat un-
ser Geschäft nicht grundlegend angekurbelt“, sagte Dr. Bruno Gas, Vorstandsvorsitzender der Extremus vor Journalisten in Köln. Man könne keine signifi- kante Abhängigkeit feststellen.
Terror sei ein in unregelmä- ßigen Zeitabständen ausbre- chendes Phänomen. Größere Sorgen als der Irak-Krieg be- reiteten der Terrorversicherung die Aktivitäten des Netzwerkes
von Al-Qaida. rco
Sorgfaltspflicht
Risiken für Ärzte
eingeschränkt
Auch in Deutschland zeigen sich immer häufiger Ansätze, Dritte für selbst erlittene Nachteile verantwortlich machen zu wol- len. Experten der ARAG-Versi- cherungen weisen in diesem Zu-
sammenhang darauf hin, dass für die Verantwortlichkeit aus der medizinischen Versorgung im Krankenhaus die Risiken für Ärzte und Pflegepersonal deut- lich eingeschränkt wurden.
Die Versicherungsfachleute verweisen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf:
Eine frisch operierte Patien- tin wollte, nach dem sie aus der 20-minütigen Narkose aufge- wacht war, zur Toilette gehen.
Da sich ihr Blutdruck als sta- bil und einwandfrei erwies, sah der Arzt keine Veranlassung, sie nicht in Begleitung einer Schwe- ster gehen zu lassen. Trotzdem brach sie auf der Toilette zu- sammen und stürzte schwer. Ih- re Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wiesen die Richter jedoch ab, weil die Pati- entin nicht nur unter Aufsicht der begleitenden Schwester ge- standen habe, sondern auch der vorher gemessene gleichmäßige Puls keinen Anlass für irgend- welche Bedenken gegeben ha- be. (Oberlandesgericht Düssel- dorf,Az.: 8 U 12/00) EB
Autodiebstahl
Steuerlich relevant
Wird das Auto eines Arztes, das sowohl beruflich als auch privat genutzt wird, gestohlen, so stellt sich die Frage, wie die Versiche- rungsleistung steuerlich behan- delt wird. Handelt es sich um eine Betriebseinnahme oder um eine steuerfreie Einnahme?
Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass die Leistung aus einer Vollkaskoversiche- rung entsprechend dem allge- meinen Nutzungsverhältnis des PKW anteilig als Betriebsein- nahme und ebenso anteilig als steuerfreie Privateinnahme zu qualifizieren ist. Dementspre- chend ist eine Versicherungslei- stung für einen laut Fahrten- buch zu 95 Prozent betrieblich genutzten PKW auch zu 95 Pro- zent Betriebseinnahme. Das Ur- teil ist noch nicht rechtskräftig.
(Az.: IV R 31/02 BFH) rco Versicherungen