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Archiv "Diagnoseverschlüsselung: In der Arztpraxis obligatorisch" (17.09.1993)

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THEMEN DER ZEIT

gen verschiedener Grunderkrankun- gen in der Strahlenabteilung des UKE behandelt worden sind, bei Rechtsanwalt Wilhelm Funke in Hamburg gemeldet. Sie alle machen Strahlenschäden wegen unvertretba- rer Aggressivität der Radiotherapie geltend.

Funke äußerte gegenüber dem Deutschen Ärztblatt die Vermutung, daß die Ereignisse am UKE eine tief- greifende Diskussion um Kontrollen und Indikationen der Strahlenthera- pie nach sich ziehen werden. „Es ha- ben sich eklatante Versäumnisse in der internen und externen Kontrolle gezeigt. Schließlich kommen hier noch die Besonderheiten einer Uni- versitätsklinik hinzu wie die Freiheit von Lehre und Forschung. Da ein Universitätsprofessor am UKE bisher nicht einmal der Ärztekammer Ham- burg unterstand, gab es praktisch kei- ne Kontrolle außer der Selbstkon- trolle, und diese hat nun einmal ekla- tant versagt. Möglicherweise ist es einmalig, daß ein Rechtsanwalt auf- grund der Fülle von ihm vorliegen- den Fällen auch Strukturen und Schwächen im (Medizin-)System dar- legen und erkennen kann."

Anhand von drei Fällen, so Fun- ke, könne er belegen, daß das Allge- meine Krankenhaus (AK) Harburg

— eines der „Hauptlieferanten" von Strahlenpatienten an das UKE — be- reits kurze Zeit nach Dienstantritt von Prof. Hübener eindeutige Kennt- nisse über Veränderungen des Be- strahlungskonzeptes und die schwe- ren Strahlenschäden hatte. „Den- noch hat das AK Harburg weiter Pa- tienten in das UKE geschickt. Mal wieder haben viele etwas gewußt, aber kaum jemand hat Alarm ge- schlagen. Nun muß ich hierüber hin- ausgehen und die behandelnden Ärz- te am AK Harburg zumindest ab ei- nem bestimmten Zeitpunkt haftungs- rechtlich mitverantwortlich für die entstandenen Strahlenschäden ma- chen. Eventuell kommt sogar eine strafrechtliche Mittäterschaft in Be- tracht", so Funke.

Der Hamburger Patientenan- walt hält als Konsequenz Geset- zesänderungen für erforderlich, „die möglicherweise eine Einschränkung der Freiheit des ärztlichen Handelns beinhalten."

DIE REPORTAGE / KURZBERICHTE

Aber dies könne man „letztlich nicht uns Juristen vorwerfen, denn was sich an diesem Fall zeigt, macht deutlich, daß offensichtlich weder das Berufsrecht noch die bestehen- den gesetzlichen Regelungen ausrei- chen, um derartige serienmäßige Schadensproduktion zu verhindern."

Anwalt Funke weiter: „Ich bin sogar davon überzeugt, daß ich letzt- lich mit der öffentlichen Diskussion über die hier aufgetretenen Struktur- probleme und Unzulänglichkeiten in der Kontrolle bei Anwendung von High-Tech-Medizin sogar manchem niedergelassenen Arzt aus dem Her- zen spreche, der sich offenbar genau- so ohnmächtig den universitären Zentren gegenüber sieht wie der Pa- tient selbst."

Funke betont, daß seine Kanzlei bemüht ist, den Verdacht auf Be- handlungsfehler — abgesehen von eklatanten Fällen — auf die zivil- rechtliche Aufarbeitung zu begren- zen. „Dies setzt aber auch in der Ärz- teschaft ein anderes Umgehen mit Behandlungsfehlern voraus. In den 80 von mir vertretenen Fällen im Barmbek-Bernbeck-Fall konnten bis auf zwei Fälle alle außergerichtlich erledigt werden."

Diagnoseverschlüsselung

§ 295 Sozialgesetzbuch V (SGB V) fordert von den Vertragsärzten, die Diagnosen auf den Abrechnungs- unterlagen und den Arbeitsunfähig- keitsbescheinigungen für die ver- tragsärztliche Versorgung in Zukunft nach dem vierstelligen ICD-Schlüssel (International Classification for Dis- eases) zu codieren. In § 303 SGB V wird weiter ausgeführt: „Die Kran- kenkassen dürfen ab 1. Januar 1995 Abrechnungen der Leistungserbrin- ger nur vergüten, wenn die Daten (dazu gehören auch die Diagnosen) maschinenlesbar oder auf maschinell verwertbaren Datenträgern angege- ben oder übermittelt worden sind."

Die seit 1990 und auch noch heute am UKE durchgeführten Strahlenbehandlungen entsprechen internationalen Standards. Zu die- sem Ergebnis kamen drei Gutachter (Prof. Molls, München; Prof. Herr- mann, Dresden; PD Dr. Knetschau- rek, München), die durch den ärztli- chen Direktor des UKE, Prof. Heinz- Peter Leichtweiß, berufen worden waren. „Die angewendeten Techni- ken liegen qualitativ zum Teil weit über dem Standard." Somit ist sicher- gestellt, daß diese Behandlungen nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgen.

Die Frage der Nachsorge am UKE muß nach Ansicht der Gutach- ter vor folgendem Hintergrund gese- hen werden: Ein geringer Teil der Patienten nimmt — in eigener Ent- scheidung — die Nachsorge der Strahlentherapie nicht wahr. Ein weiterer Anteil wird von den primär betreuenden Ärzten nicht der Strah- lentherapie zugewiesen. „Die den Gutachtern genannte Zahl der am UKE täglich nachgesorgten Patien- ten ist vergleichbar mit der anderer Strahlenkliniken vergleichbarer Größe."

Dr. med. Vera Zylka-Menhorn

Der Bundesminister für Ge- sundheit hat im „Bundesanzeiger"

die Einführung des ICD-9 bereits zum 1. Januar 1994 bekanntgemacht.

Dies stellt die Kassenärzte vor eine Reihe organisatorischer Probleme.

Der Arzt dokumentiert gegen- wärtig aus der Vielzahl mögli- cher Synonymbegriffe für eine Diagnose auf seinem internen Kran- kenblatt ebenso wie auf den exter- nen Abrechnungsunterlagen den Begriff im Klartext, der ihm am ge- bräuchlichsten und geeignetsten er- scheint. Bisher wurde im Rahmen der Diagnosedokumentation keine Zuordnung zu einem Ordnungssy-

In der Arztpraxis obligatorisch

A1 -2370 (22) Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 37, 17. September 1993

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THEMEN DER ZEIT

stem vorgenommen So stehen die bisherigen Aufzeichnungen für exter- ne Auswertungen und Vergleichs- zwecke nicht zur Verfügung. Die dif- ferenzierte Klassifizierung und Co- dierung von Diagnosen in die ICD ist mit einem relativ hohen Aufwand verbunden, sofern nicht DV-ge- stützte Systeme genutzt werden kön- nen.

Die ICD-9 umfaßt derzeit circa 5 500 vierstellige Codepositionen. Sie sind zusammengefaßt auf 912 drei- stellige ICD-Positionen, die wieder- um in 110 Krankheitsgruppen aggre- giert sind. Die Gliederungskriterien der ICD entsprechen nicht in jedem Fall den Anforderungen der ambu- lanten Versorgung.

Die ICD-9 wird durch die ICD-10 ersetzt. Die ICD-10 liegt erst in englischer Sprache vor. Das Köl- ner Institut DIMDI erarbeitet zur Zeit die deutsche Übersetzung. Nach Aussage der Leitung von DIMDI wird die deutsche Version der ICD-10 als Buchausgabe in der syste- matischen Version voraussichtlich Ende 1993/Anfang 1994 vorliegen und in der alphabetischen Version voraussichtlich Mitte 1995. Die ICD-10 wird von der Struktur und vom Umfang her gegenüber der ICD-9 Version erheblich erweitert.

Es ist unzweckmäßig, ein Dia- gnoseverschlüsselungsverfahren in der Praxis auf der Basis der ICD-9 aufzubauen. Erhebliche zusätzliche Umstellungsbelastungen würden in diesem Fall die niedergelassenen Ärzte treffen.

Auch die ICD-Dokumentation muß in der täglichen Routine der Arztpraxis schnell und wenig zeitauf- wendig durchgeführt werden. Es reicht deshalb nicht aus, den Ärzten nur zu empfehlen, eine Codierung mit der Buchausgabe der ICD vorzu- nehmen. Die Einführung in der Arzt- praxis erscheint nur möglich, wenn verschiedene Instrumente zur Um- setzung der Diagnoseverschlüsselung für zwei Zielgruppen in der Vertrags- arztpraxis entwickelt werden:

1> Ärzte, die ein Computersy- stem in der Praxis einsetzen (rund 25 Prozent)

Arzte, die kein Computersy- stem in der Praxis einsetzen (rund 75 Prozent).

KURZBERICHTE

Die geforderte Diagnosever- schlüsselung auf der vierstelligen Ebene, die den Routineanforderun- gen der Arztpraxis genügt, ist nur mit Hilfe einer DV-Unterstützung in der Arztpraxis aufzubauen. Dabei ist aber zu berücksichtigen, daß 75 Pro- zent der Ärzte bisher keine Compu- ter in der Arztpraxis haben. Deshalb ist es notwendig, eine Lösung zur Diagnosenverschlüsselung anzubie- ten, die mit einer praxisrelevanten, überschaubaren Zahl von Krank- heitsbegriffen möglichst auf der Basis des Sprachgebrauchs der ambulanten Versorgung erfolgen kann.

Als Einstiegslösung sollte eine Codierung auf der Ebene der drei- stelligen ICD-Buchversion erfolgen.

Für die Vereinbarung der Codierung

„Qualitätssicherung in der Aus- bildung" — mit dieser Thematik be- faßten sich Verbands- und Berufs- vertreter und -vertreterinnen im Rahmen der diesjährigen 38. Jahres- Fortbildungstagung der Ergothe- rapeuten in Köln. Rund 1 600 Teil- nehmer setzten sich mehrere Tage lang mit einem breiten Themenange- bot auseinander.

Bei Pressegesprächen betonten Mitglieder des Deutschen Verbandes der Ergotherapeuten, daß die Anfor- derungen an die Ergotherapie in der Gesundheitsforschung immer kom- plexer geworden sind. Durch Fort- schritte in der Medizin und in den Behandlungsmöglichkeiten, eine zu- nehmende Multimorbidität der Pa- tienten und Veränderungen der Al- tersstruktur würden hohe Erwartun- gen an das Leistungsspektrum von Ergotherapeuten gestellt. Sie müß- ten sich beispielsweise auf veränder- te Anforderungen im Bereich Geria- trie, der Psychiatrie und bei der Ver- sorgung chronisch Kranker einstel- len, und zwar durch eine Erweite- rung der Inhalte in Aus- und Fortbil- dung. Deshalb hat der Verband beim zuständigen Bundesministerium für

auf der dreistelligen Ebene — vor al- lem für die konventionell arbeitende Arztpraxis — spricht auch die Tatsa- che, daß die Krankenhäuser in der Vergangenheit Zeit und Gelegenheit hatten, die weniger aufwendige Lö- sung der dreistelligen Codierung zu erproben und einzuführen.

Das Zentralinstitut für die kas- senärztliche Versorgung in der Bun- desrepublik Deutschland (ZI), Köln, wird die technischen Voraussetzun- gen für die DV-gestützte Diagnose- verschlüsselung in der Arztpraxis vorbereiten.

Dr. rer. pol. Gerhard Brenner Zentralinstitut für die kassenärztli- che Versorgung

Herbert-Lewin-Straße 5 50931 Köln

Gesundheit in Bonn Vorschläge für eine Novellierung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung von 1977 vor- gelegt.

Von den circa 12 000 berufstäti- gen Ergotherapeuten, die es zur Zeit in der Bundesrepublik Deutschland gibt, sind rund 550 niedergelassen.

Ergotherapie ist nach Einschätzung des Verbandes ein Mangelberuf; es besteht eine große Lücke im ambu- lanten Versorgungsnetz. Die Koope- ration mit den verordnenden Ärzten ist gut, wenn auch vielerorts die Mög- lichkeiten der Ergotherapie noch nicht hinreichend bekannt sind.

Trotz der Sparmaßnahmen in- folge des Gesundheitsstrukturgeset- zes bestehen derzeit für Ergothe- rapeuten glänzende Berufsaussich- ten. Diese „Marktlücke" haben da- her auch einige Schulträger entdeckt:

Innerhalb der letzten beiden Jahre stieg die Zahl der Fachschulen um 50 Prozent. Nach Meinung des Verban- des können viele der neuen Schulen einer kritischen Qualitätsüberprü- fung jedoch nicht immer standhalten.

Er schlägt daher eine Art „freiwillige Selbstkontrolle" vor.

Rosemarie Bristrup, BÄK

Ergotherapeuten:

Neue Anforderungen

Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 37, 17. September 1993 (23) A1-2371

Referenzen

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