A 1132 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 108|
Heft 20|
20. Mai 2011ARBEITS- UND WEGEUNFÄLLE
Selbstständige sind nicht gesetzlich unfallversichert
Niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten ist die freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege zu empfehlen.
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ag für Tag setzen sich Ärzte für die Gesundheit ihrer Pa- tienten ein. Was aber, wenn sie selbst durch einen Arbeits- oder Wegeunfall oder auch eine Berufs- krankheit zum Patienten werden?Anders als angestellte Ärzte und Praxismitarbeiter sind niedergelas- sene Ärzte nicht gesetzlich unfall- versichert. Vernachlässigen Freibe- rufler ihre eigene Absicherung, kann dies zu Verdienstausfällen, bei Erwerbsunfähigkeit sogar zur Auf- gabe der Praxis führen. Freiberuf- lich tätige Ärzte können sich aber freiwillig bei der Berufsgenossen- schaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) versi- chern, die auch zuständig ist für die gesetzliche Unfallversicherung der angestellten Praxismitarbeiter.
Die BGW gewährt bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie bei Be- rufskrankheiten eine ärztliche Be- handlung mit „allen geeigneten Mit- teln“ und eine angemessene Ent- schädigung und sorgt dafür, dass der oder die Betroffene wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben kann.
Die Leistungen der Berufsgenossenschaft
Die von der BGW finanzierten Re- habilitationsleistungen umfassen ins- besondere eine möglichst frühzeitig einsetzende notfallmedizinische Ver- sorgung, eine unfallmedizinisch qua- lifizierte ambulante ärztliche Be- handlung oder – falls erforderlich – eine stationäre Behandlung. Auch die Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln, Heil- und Hilfs - mitteln und – je nach Bedarf – häusliche Krankenpflege oder zahn- ärztliche Behandlung gehören dazu.
Wenn der Versicherte trotzdem sei- ne bisherige berufliche Tätigkeit
nicht oder nicht ohne Weiteres wieder aufnehmen kann, kümmert sich die BGW mit allen geeigneten Mitteln darum, den Versicherten nach der Leistungsfähigkeit und unter Berücksichtigung der Eig- nung, Neigung und bisherigen Tä- tigkeit beruflich wiedereinzuglie- dern. Infrage kommen beispiels- weise Fortbildungsmaßnahmen oder eine Anpassung des Arbeitsplatzes.
Bei Bedarf finanziert die BGW auch eine Umschulung. Darüber hinaus gewährt sie je nach Art und Schwere des Gesundheitsschadens unter anderem eine Kraftfahrzeug- hilfe, Wohnungshilfe, sozialpäda- gogische und psychosoziale Be- treuung, Haushaltshilfe, Reisekos- ten und Rehabilitationssport.
Die Höhe der Entschädigungs- leistungen hängt von der Versiche- rungssumme ab. Freiwillig versi- cherte Unternehmer, wie zum Bei- spiel niedergelassene Ärzte, können diese zwischen 19 000 Euro und 84 000 Euro frei wählen. Wer sei- nen gewohnten Lebensstandard ab- sichern will, orientiert sich am bes- ten an seinem Jahreseinkommen.
Für die Sicherung des Lebensunter- halts während der Rehabilitation zahlt die Berufsgenossenschaft bei ärztlich attestierter Arbeitsunfähig- keit unter anderem ein Verletzten- geld von bis zu 186,67 Euro täglich.
Bleibt die Erwerbsfähigkeit infol - ge des Arbeits- oder Wegeunfalls oder der Berufskrankheit über die 26. Woche nach dem Versiche- rungsfall hinaus um mindestens 20 Prozent gemindert, dann zahlt die BGW eine Rente – bei Min - derung der Erwerbsfähigkeit um 100 Prozent beträgt diese bis zu 4 666,67 Euro monatlich. Bei Tod infolge des Versicherungsfalls sorgt die Berufsgenossenschaft für die
Absicherung der Hinterbliebenen – je nach Sachlage durch Renten, Sterbe geld, Überführungskosten oder Beihilfen.
Der Jahresbeitrag wird bei der BGW jeweils im Frühjahr rückwir- kend für das vorangegangene Jahr erhoben. Dabei berechnet sich der Beitrag für die Unternehmerversi- cherung nach derselben Formel wie der Beitrag für die Pflichtversiche- rung der beschäftigten Angestell- ten. Es wird lediglich statt der Ent- geltsumme die gewählte Versiche- rungssumme angesetzt.
Der Jahresbeitrag liegt zwischen 95 und 419 Euro
Die Berechnungsformel lautet: Bei- trag gleich Versicherungssumme mal Gefahrenklasse mal Beitrags- fuß durch 1 000. Die Gefahrenklas- se spiegelt das Unfallrisiko der je- weiligen Branche wider. Sie wird mindestens alle sechs Jahre neu er- mittelt und liegt derzeit für Arztpra- xen bei 2,3. Der Beitragsfuß wird von der BGW jährlich anhand des jeweiligen Finanzbedarfs berechnet.Für das vergangene Jahr ergab sich für nichtgemeinnützige Betriebe der Wert 2,17. Somit beträgt der Jahres - beitrag eines niedergelassenen Arz- tes für die Unternehmerversiche- rung im Jahr 2010 – je nach Wahl der Versicherungssumme – zwi- schen 94,83 Euro und 419,24 Euro.
Informationen über die freiwillige Versicherung von Ärzten: Berufsge- nossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, www.bgw-on line.de, Suchstichwort „TV-FV1“;
Telefon: 040 20207-1190. Das An- tragsformular für die Unterneh - merversicherung lässt sich unter www.bgw-online.de, Suchstichwort
„MuB172“, herunterladen. ■ Dr. rer. pol. Harald Clade