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Archiv "Arbeits- und Wegeunfälle: Selbstständige sind nicht gesetzlich unfallversichert" (20.05.2011)

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A 1132 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 20

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20. Mai 2011

ARBEITS- UND WEGEUNFÄLLE

Selbstständige sind nicht gesetzlich unfallversichert

Niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten ist die freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege zu empfehlen.

T

ag für Tag setzen sich Ärzte für die Gesundheit ihrer Pa- tienten ein. Was aber, wenn sie selbst durch einen Arbeits- oder Wegeunfall oder auch eine Berufs- krankheit zum Patienten werden?

Anders als angestellte Ärzte und Praxismitarbeiter sind niedergelas- sene Ärzte nicht gesetzlich unfall- versichert. Vernachlässigen Freibe- rufler ihre eigene Absicherung, kann dies zu Verdienstausfällen, bei Erwerbsunfähigkeit sogar zur Auf- gabe der Praxis führen. Freiberuf- lich tätige Ärzte können sich aber freiwillig bei der Berufsgenossen- schaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) versi- chern, die auch zuständig ist für die gesetzliche Unfallversicherung der angestellten Praxismitarbeiter.

Die BGW gewährt bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie bei Be- rufskrankheiten eine ärztliche Be- handlung mit „allen geeigneten Mit- teln“ und eine angemessene Ent- schädigung und sorgt dafür, dass der oder die Betroffene wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben kann.

Die Leistungen der Berufsgenossenschaft

Die von der BGW finanzierten Re- habilitationsleistungen umfassen ins- besondere eine möglichst frühzeitig einsetzende notfallmedizinische Ver- sorgung, eine unfallmedizinisch qua- lifizierte ambulante ärztliche Be- handlung oder – falls erforderlich – eine stationäre Behandlung. Auch die Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln, Heil- und Hilfs - mitteln und – je nach Bedarf – häusliche Krankenpflege oder zahn- ärztliche Behandlung gehören dazu.

Wenn der Versicherte trotzdem sei- ne bisherige berufliche Tätigkeit

nicht oder nicht ohne Weiteres wieder aufnehmen kann, kümmert sich die BGW mit allen geeigneten Mitteln darum, den Versicherten nach der Leistungsfähigkeit und unter Berücksichtigung der Eig- nung, Neigung und bisherigen Tä- tigkeit beruflich wiedereinzuglie- dern. Infrage kommen beispiels- weise Fortbildungsmaßnahmen oder eine Anpassung des Arbeitsplatzes.

Bei Bedarf finanziert die BGW auch eine Umschulung. Darüber hinaus gewährt sie je nach Art und Schwere des Gesundheitsschadens unter anderem eine Kraftfahrzeug- hilfe, Wohnungshilfe, sozialpäda- gogische und psychosoziale Be- treuung, Haushaltshilfe, Reisekos- ten und Rehabilitationssport.

Die Höhe der Entschädigungs- leistungen hängt von der Versiche- rungssumme ab. Freiwillig versi- cherte Unternehmer, wie zum Bei- spiel niedergelassene Ärzte, können diese zwischen 19 000 Euro und 84 000 Euro frei wählen. Wer sei- nen gewohnten Lebensstandard ab- sichern will, orientiert sich am bes- ten an seinem Jahreseinkommen.

Für die Sicherung des Lebensunter- halts während der Rehabilitation zahlt die Berufsgenossenschaft bei ärztlich attestierter Arbeitsunfähig- keit unter anderem ein Verletzten- geld von bis zu 186,67 Euro täglich.

Bleibt die Erwerbsfähigkeit infol - ge des Arbeits- oder Wegeunfalls oder der Berufskrankheit über die 26. Woche nach dem Versiche- rungsfall hinaus um mindestens 20 Prozent gemindert, dann zahlt die BGW eine Rente – bei Min - derung der Erwerbsfähigkeit um 100 Prozent beträgt diese bis zu 4 666,67 Euro monatlich. Bei Tod infolge des Versicherungsfalls sorgt die Berufsgenossenschaft für die

Absicherung der Hinterbliebenen – je nach Sachlage durch Renten, Sterbe geld, Überführungskosten oder Beihilfen.

Der Jahresbeitrag wird bei der BGW jeweils im Frühjahr rückwir- kend für das vorangegangene Jahr erhoben. Dabei berechnet sich der Beitrag für die Unternehmerversi- cherung nach derselben Formel wie der Beitrag für die Pflichtversiche- rung der beschäftigten Angestell- ten. Es wird lediglich statt der Ent- geltsumme die gewählte Versiche- rungssumme angesetzt.

Der Jahresbeitrag liegt zwischen 95 und 419 Euro

Die Berechnungsformel lautet: Bei- trag gleich Versicherungssumme mal Gefahrenklasse mal Beitrags- fuß durch 1 000. Die Gefahrenklas- se spiegelt das Unfallrisiko der je- weiligen Branche wider. Sie wird mindestens alle sechs Jahre neu er- mittelt und liegt derzeit für Arztpra- xen bei 2,3. Der Beitragsfuß wird von der BGW jährlich anhand des jeweiligen Finanzbedarfs berechnet.

Für das vergangene Jahr ergab sich für nichtgemeinnützige Betriebe der Wert 2,17. Somit beträgt der Jahres - beitrag eines niedergelassenen Arz- tes für die Unternehmerversiche- rung im Jahr 2010 – je nach Wahl der Versicherungssumme – zwi- schen 94,83 Euro und 419,24 Euro.

Informationen über die freiwillige Versicherung von Ärzten: Berufsge- nossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, www.bgw-on line.de, Suchstichwort „TV-FV1“;

Telefon: 040 20207-1190. Das An- tragsformular für die Unterneh - merversicherung lässt sich unter www.bgw-online.de, Suchstichwort

„MuB172“, herunterladen. ■ Dr. rer. pol. Harald Clade

W I R T S C H A F T

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