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Archiv "Spendenbitten" (19.11.1999)

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Aus Bund und Ländern

Häufig Hauterkrankung im Beruf

HAMBURG. Hauterkran- kungen sind die häufigste Berufskrankheit. Fast ein Drit- tel aller anerkannten Be- rufskrankheiten in der ge- werblichen Wirtschaft entfällt nach Angaben der Berufs- genossenschaften auf diese Gruppe.

In der Berufsgenossen- schaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) lag bei über der Hälfte der 1998 gemeldeten Verdachts- fälle auf eine Berufskrank- heit eine Hauterkrankung zu- grunde. Im BGW sind rund fünf Millionen Menschen aus dem Gesundheits- und So- zialbereich versichert. Ein Schwerpunkt der Präven- tionsmaßnahmen der BGW war die Aufklärungskampa- gne über allergieauslösende Latexhandschuhe und Alter- nativen zu den gepuderten Latexhandschuhen. Der alar- mierende Anstieg von Haut- und Atemwegserkrankungen durch Latex konnte so 1998 gestoppt werden.

Verdachtsmeldungen, die die Wirbelsäule betreffen, sind mit 17 Prozent die zweitgröß- te Gruppe; allerdings gehen die Zahlen seit 1994 zurück.

Bei den meldepflichtigen Ar- beitsunfällen ist für die BGW die geringste Rate aller ge- werblichen Berufsgenossen- schaften zu verzeichnen. TG

Zentralbibliothek für Medizin neu eröffnet

KÖLN. Am 9. Septem- ber wurde in Köln der Neu- bau der Deutschen Zen- tralbibliothek für Medizin (ZBMed) eingeweiht. Durch die Zusammenführung verteil- ter Standorte in ein den heuti- gen Kommunikations- und In- formationsstandards entspre- chendes Gebäude haben sich die Bedingungen im Service- bereich der Bibliothek deut- lich verbessert.

Die ZBMed hält etwa eine Million Bände sowie

8 000 laufende Zeitschriften.

Der ZBMed-Direktversand liefert gegen Gebühr Kopien aus Zeitschriften und Büchern an jeden Besteller. Kontakt:

Deutsche Zentralbibliothek für Medizin, Joseph-Stelz- mann-Straße 9, 50924 Köln, Tel 02 21/4 78 71 21, Internet

www.zbmed.de EB

Keine Einwilligung in Sterilisation:

Ärzte verurteilt

KARLSRUHE. Der Bun- desgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Landgerichts Chemnitz gegen eine Gynä- kologin und einen Gynäkolo- gen wegen einer Sterilisation, die ohne Zustimmung der Pa- tientin erfolgte, aufgehoben.

Sie waren wegen fahrlässi- ger Körperverletzung zu Frei- heitsstrafen von neun Mona- ten beziehungsweise einem Jahr auf Bewährung verur- teilt worden. Mit der Ent- scheidung des BGH hatten die Revisionen der Staatsan- waltschaft Erfolg, die eine

Verurteilung wegen (vorsätz- licher) schwerer Körperver- letzung verlangte. Der Fall muß nun erneut in Chemnitz verhandelt werden. Das teilte der BGH mit.

Die beiden Ärzte hatten demnach im Anschluß an eine Kaiserschnitt-Operation mit Komplikationen ihre 24jährige Patienten sterili- siert. Vor dem Eingriff hatte die Ärztin gefragt: „Sie wol- len doch sicher keine Kin- der mehr haben? Wir wol- len Sie gleich mitsterilisieren.“

Das hatte die Patientin abge- lehnt.

Das Landgericht hatte eine mutmaßliche Einwilli- gung der Patientin zwar ver- neint. Den Ärzten könne der

„Vorsatz zum Heilen“ aber nicht abgesprochen werden.

Dies schließt nach Auffassung des BGH jedoch eine ei- genmächtige Heilbehandlung nicht aus. Das Gericht vertritt zudem die Auffassung, daß das Risiko lebensgefährlicher Komplikationen im Fall ei- ner weiteren Schwangerschaft gering und durch moderne

Diagnostik beherrschbar sei.

Auch hätte eine Schwanger- schaft durch schonendere Methoden als eine Sterilisa- tion vermieden werden kön-

nen. EB

Ärzte protestieren gegen Einführung der ICD-10

MÜNCHEN. Das Forum Münchner Ärzte „Ärzte 2000“

hat zum Protest gegen die ICD-10 aufgerufen. Nach dem Willen von Bundesgesund- heitsministerin Andrea Fi- scher müssen niedergelassene Ärzte und Krankenhausärzte vom 1. Januar 2000 an ihre Diagnosen nach der überar- beiteten zehnten Revision der International Classification of Diseases (ICD-10) verschlüs- seln. In einem Brief von „Ärz- te 2000“ an Bundeskanzler Gerhard Schröder heißt es, die Verschlüsselung habe kei- nerlei medizinischen Nutzen und diene lediglich den Kran- kenkassen zur vereinfachten Verwaltung von Patientenda- ten. Die Arbeitszeit der Ärz- te dürfe nicht mit weiteren bürokratischen Willkürakten belastet werden. „Ärzte 2000“

fordern den Bundeskanzler auf, die Anordnung von Bun- desgesundheitsministerin Fi- scher zu annulieren. Ärzte, die sich dem Protest an- schließen wollen, können sich an das Forum Münchner Ärzte, Fasangartenstraße 4, 81737 München, Fax 0 89/

6 37 66 05, wenden.

Die Diagnoseverschlüsse- lung nach ICD-10 ist seit Jahren umstritten. Ursprüng- lich sollte sie bereits 1995 in der vertragsärztlichen Ver- sorgung angewandt werden.

Nachdem Ärzte und Kran- kenkassen die eher praxis- ferne Ursprungsfassung über- arbeitet hatten, wurde sie 1997 in den Kassenärztli- chen Vereinigungen Nieder- sachsen und Sachsen-Anhalt erprobt. Viele Ärzte beurteil- ten die überarbeitete Co- dierung als praktikabel, aber auch als bürokratisch, zeit- aufwendig und ohne medizi-

nischen Wert. HK

A-2954 (22) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 46, 19. November 1999

P O L I T I K NACHRICHTEN

Spendenbitten

Das Experimentelle Orthopädische Zentrum in der Kir- gisischen Republik benötigt Geräte und Hilfsmittel für die Bereiche Orthopädie, Orthopädische Schuhanfertigung, Chirurgie und Zahnmedizin. Kontakt: Barbara Burkhardt, Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für Behinderte, Sonnemannstraße 5, 60314 Frankfurt/Main, Telefon 0 69/

94 33 94 19.

Die Christliche Initiative Romero e.V. unterstützt die Arbeit des Komitees zur Verteidigung der Menschenrech- te in Honduras (CODEH). Insbesondere zur Behebung der Schäden, die der Hurrikan „Mitch“ im Herbst 1998 verursachte, bittet die Initiative um Spenden. Kontakt:

Christliche Initiative Romero, Kardinal-von-Galen-Ring 45, 48149 Münster; Bankverbindung: Darlehenskasse Münster, Konto 3 112 200, BLZ 400 602 65, Stichwort

„Hurrican Mitch/CODEH“.

Für den Wiederaufbau der medizinischen Versorgung in Jugoslawien setzt sich die Jugoslawische Gemeinde für Bayernein. Zur Finanzierung von Reparaturen in Kran- kenhäusern und Ambulatorien bittet die Organisation um Spenden. Bankverbindung: Commercial Bank of Greece, München, Konto 54 472 016, BLZ 701 208 00, Stichwort

„Hilfe für Krankenhäuser und Ambulatorien“. EB

Die Redaktion des Deutschen Ärzteblattes kann wie immer keine Verantwortung für diese Angaben übernehmen, da sie auf Informationen der genannten Organisationen beruhen.

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