Kassenwechsel
Bewilligung bleibt gültig
Bundessozialgericht:
Welche Kasse zahlt, hängt vom Behandlungstermin ab.
K
rankenversicherte, die ih- re Kasse gewechselt ha- ben, müssen ab dem Tag des Wechsels ihre neue Chip- karte vorlegen. Denn maß- geblich dafür, welche Kran- kenkasse bezahlen muss, ist der Tag der Behandlung, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied.Nach dem Urteil müssen Kas- senwechsler zumindest für Pflichtleistungen wie Zahn- ersatz keine neue Bewilli- gung einholen, wenn die alte Kasse der Behandlung bereits zugestimmt hat (Az.: B 1 KR 31/99 R).
Ein Versicherter wechselte von der AOK Bayern zur Landwirtschaftlichen Kran- kenkasse (LKK). Die AOK bewilligte noch den „Heil- und Kostenplan“ für Zahner- satz, der Behandlungstermin
lag jedoch erst nach dem Wechsel. Die LKK argumen- tierte, der „Versicherungs- fall“ sei bereits mit Aufstel- lung des Heil- und Kosten- plans eingetreten. Wie das BSG entschied, ist aber der Tag der Behandlung maßge- bend. Eine erneute Bewilli- gung war nach dem Kasseler Urteil nicht erforderlich. Ob dies auch für Wahlleistungen, etwa freiwillige Zuschüsse zu
Gesundheitskursen, gilt, ließ das BSG offen.
Entsprechend ist bei Kran- kenhäusern der Tag der Ope- ration entscheidend, heißt es in einem weiteren Urteil (Az.: B 1 KR 26/00). Wird diese mit einer Fallpauschale bezahlt, muss die ursprüngli- che Kasse die ganze Pauscha- le bezahlen, auch wenn der Krankenhausaufenthalt über den Wechsel hinaus andauert.
Krankenversicherung
Pflichtwechsel vorgeschlagen
Jan Boetius kontert Schmidt-Vorstoß.
D
ie Deutsche Krankenver- sicherung (DKV) hat ei- nen Pflichtwechsel von der Gesetzlichen in die private Krankenversicherung ab einer bestimmten Einkommens- höhe vorgeschlagen. Ein ge- setzlich garantierter Zugang wie in den Niederlanden wäre durchaus finanzierbar, sagte DKV-Vorstandschef Jan Boe- tius in einem ddp-Interview.Bei einer solchen Regelung könnten die Privaten zugleich auf die Risikoprüfungen zur Ermittlung des Krankheitsri- sikos ihrer Bewerber verzich- ten, erläuterte Boetius. Durch den Pflichtwechsel würden
„Gesunde und Kranke“ glei- chermaßen aufgenommen, wodurch sich das Gesamtrisi- ko streuen würde. Nach der bestehenden Regelung kann man ab einem Monatsein- kommen von 3 375Ains pri- vate System wechseln, muss dies aber nicht.
Bei Beibehaltung des be- stehenden Systems regte Boe- tius an, einzelne Leistungen der Gesetzlichen Kranken- versicherung (GKV) in die private Krankenversicherung zu überführen. Ausgegliedert werden könnten beispielswei- se Leistungen wie Zahnersatz, künstliche Befruchtung oder Sehhilfen.
Die von Bundesgesund- heitsministerin Ulla Schmidt (SPD) angestrebte Erhöhung der GKV-Pflichtversicherungs- grenze um 1 000Akritisierte Boetius als „Schuss in den Ofen“: Folge wäre eine Ver- schärfung der Probleme der GKV. Diese bekomme dann zwar mehr Mitglieder und Beiträge, müsse aber auch mehr Leistungen erbringen.
So werde die Zahl der in der GKV versicherten Familien steigen. Diese seien aber über nur einen Beitragszahler kom- plett mitversichert.
A K T U E L L
Der Patient ist König.
A
A74 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 3½½½½18. Januar 2002
Spendenbitten
Der Verein „Hilfe für Sierra Leone West Afrika e.V. “ hat das Ziel, in dem von ei- nem zehnjährigen Bürgerkrieg gezeichneten Land zur Grundversorgung der Menschen beizutragen und medizinische Basisarbeit zu leisten. Dr. Andrew Moriba, Arzt und Gründer des Vereins, organisiert seit Jahren Hilfsgütersendun- gen in seine Heimat. Der Verein ruft zu Geld- oder Sachspenden auf. Kontakt:
Hilfe für Sierra Leone West Afrika e.V., Dr. Andrew Moriba, Eichenweg 3, 33758 Schloss Holte-Stukenbrock, Telefon: 0 52 07/9 24 69 99, Bankverbin- dung: Spar- und Darlehenskasse Stukenbrock, Konto: 53 300 001, BLZ 480 624 66.
Der „Internationale Verein für die Menschenrechte der Kurden e.V.“ (IMK) ruft zu Spenden für die hungerstreikenden Insassen türkischer Gefängnisse auf. Einige Häftlinge sind den Angaben des IMK zufolge inzwischen aus der Haft entlassen worden und brauchen dringend medizinische Hilfe. Kontakt:
IMK e.V., Postfach 20 07 38, 53137 Bonn, Telefon: 02 28/36 28 02, Fax:
36 32 97, Bankverbindung: Volksbank Bonn, Konto: 2 012 469 023, BLZ 380 601 86.
Die Redaktion des Deutschen Ärzteblattes weist darauf hin, dass diese Angaben allein auf Informatio- nen der genannten Organisationen beruhen.