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Archiv "Managed-Care-Reform in der Schweiz: Freie Arztwahl gegen Aufpreis" (02.03.2012)

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A 412 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 109

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Heft 9

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2. März 2012

MANAGED-CARE-REFORM IN DER SCHWEIZ

Freie Arztwahl gegen Aufpreis

Managed-Care-Modelle sollen nach einer Gesetzesvorlage des Schweizer Nationalrats zur Regelversorgung werden. Dies würde die freie Arztwahl einschränken.

In der Ärzteschaft und der Bevölkerung regt sich Widerstand gegen die Pläne.

M

it einem Bundesgesetz sol- len in der Schweiz integrier- te Versorgungsnetze gesetzlich ver- ankert werden. Ärzte und Patienten sollen sich künftig freiwillig für die Teilnahme an Managed-Care-Mo- dellen entscheiden können. Aller- dings müssten Patienten, die an der freien Arztwahl festhalten wollen,

einen höheren Selbstbehalt von bis zu 1 000 Franken jährlich bezahlen (bislang sind es 700 Franken). Der Selbstbehalt für Patienten, die sich für eine integrierte Versorgung (IV) entscheiden, soll maximal 500 Franken betragen.

Nach den Plänen, die der Natio- nalrat Ende September 2011 verab- schiedet hat, dürfen die Versicherer IV-Verträge für bis zu drei Jahren schließen. Gegen eine vorab verein- barte Austrittsprämie erhalten die Patienten jedoch die Möglichkeit, jederzeit den Versicherer und die Versicherungsform zu wechseln.

Bei gesundheitlichen Problemen sollen sich die Patienten immer zu- erst von ihrem frei wählbaren Netz- arzt beraten lassen.

Die Bundesratsvorlage stößt al- lerdings nicht überall auf Zustim-

mung. Während die Sozialdemo- kratische Partei befürchtet, dass die Gesetzesvorlage der Zweiklassen- medizin Vorschub leistet, prophe- zeien die Schweizer Liberalen gro- ße Finanzierungsprobleme, sollte das Gesetz nicht zustande kommen.

Auch die Ärzteschaft ist über die Pläne geteilter Meinung. Die Be-

rufsverbände der Haus- und Kin- derärzte befürworten das Vorhaben mehrheitlich. Bei den Spezialisten wiederum gehen die Ansichten aus- einander.

Kritiker befürchten eine Rationierung von Leistungen

Die Verbindung der Schweizer Ärz- tinnen und Ärzte (FMH) spricht sich klar gegen eine gesetzliche Fi- xierung von integrierten Versor- gungsnetzen aus. Sie kritisiert bei- spielsweise, dass die vorgesehene Budgetmitverantwortung der Netz- ärzte zu einer verdeckten Rationie- rung von Leistungen führe. Über dieses Instrument will der Gesetz- geber die Ärzte zwingen, durch ei- ne effiziente Versorgung Kosten zu senken. Bei Überschreiten des Bud- gets müssten sich Ärzte und Kos-

tenträger den Verlust teilen. Auch schränke die Gesetzesvorlage ne- ben der freien Arztwahl die Wahl eines Krankenhauses oder eines Pflegeheims ein, da die Netze Ex- klusivverträge mit diesen Einrich- tungen schließen könnten, moniert Dr. med. Daniel Bracher, Mitglied der FMH und Präsident der Vereini- gung freie Arztwahl. Er befürchtet zudem Wettbewerbsverzerrungen.

„Die Vorlage belohnt ausschließlich Managed-Care-Netzwerke mit Bud- getverantwortung – auch jene, die schlecht arbeiten“, meint Bracher.

Hausarztmodelle und andere IV- Formen ohne Budgetverantwortung würden hingegen benachteiligt.

Der Verband Schweizer Ärzte- netze medswiss.net setzt sich indes- sen für die Vorlage ein. Ihr Vizeprä- sident, Dr. med. Alexander Wey- mann-Schörli, ist der Ansicht, dass integrierte Netze die Qualität der Versorgung verbessern. „Viele Pro- bleme, insbesondere von chronisch kranken Patienten sind nur im inter- disziplinären Austausch zu lösen“, sagt der Radiologe vom Kantons- spital Frauenfeld im Kanton Thur- gau. Die bestehenden Netze beleg- ten das. Nach Meinung von Wey- mann-Schörli ist es somit nur lo- gisch, IV-Verträge gesetzlich vorzu- schreiben, um die Entwicklung vor - anzutreiben. Die Gesetzesvorlage lasse überdies genug Spielraum für die Gestaltung der Verträge.

In der Bevölkerung regt sich der- weil Widerstand. Innerhalb von drei Monaten kamen mehr als 130 000 Unterschriften für ein Referendum zusammen, die Mitte Januar bei der Bundeskanzlei eingereicht wurden.

Für den 17. Juni ist eine Volksab- stimmung geplant. Sollten sich die Schweizer gegen das Gesetz aus- sprechen, wäre das Vorhaben vor-

erst vom Tisch.

Petra Spielberg 130 000 Unter-

schriften gegen Managed Care:

Die Schweizer ha- ben eine Volksab- stimmung über die umstrittene Geset- zesinitiative erwirkt.

Foto: Keystone

P O L I T I K

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