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Archiv "AUS SCHWEDEN: Warum eigentlich keine Selbstbeteiligung?" (07.10.1976)

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Spektrum der Woche Aufsätze - Notizen

BRIEFE AN DIE REDAKTION

Zum Schluß noch einmal sicher auch im Namen der Mitstreiter, die sich „ernsthaft in die Sache knien", Herrn Kollegen Rudolf Wilhelm herzlichen Dank für seinen Beitrag.

Dr.

med. H. W. Rölke Kirchstraße 18 6626 Bous (Saar)

AUS SCHWEDEN

Reflexionen über den Fragenkomplex:

Kostenexpansion — Sparmaßnahmen:

Warum eigentlich

keine Selbstbeteiligung?

Als in Schweden tätiger Arzt in ei- ner Praxis für Allgemeinmedizin verfolge ich mit Interesse im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT die Auseinandersetzung über den Fra- genkomplex Kostenexpansion — mögliche Sparmaßnahmen. Aus hiesiger Sicht ist es mir unver- ständlich, daß als wesentliche ko- stensparende Maßnahme eine Be- teiligung durch den Patienten sehr wenig in der Diskussion in Erwä- gung gezogen wird. Die sozialde- mokratische Regierung Schwedens führte im Rahmen einer Kranken- versicherungsreform, die 1970 in Kraft trat, eine Selbstbeteiligung des Patienten mit sieben Kronen bei jedem Besuch in der Praxis ein.

Die für diese Reform verantwortli- chen Politiker müssen davon aus- gegangen sein, daß eine Selbstbe- teiligung in dieser Höhe für jeden Kranken finanzi -ell tragbar ist, daß der Patient im Krankheitsfall den Arzt aufsucht, auch wenn es ihn sieben Kronen kostet. Mit diesem Betrag wird ein Teil der effektiven Unkosten durch den Patienten selbst getragen. Die Politiker wuß- ten auch sehr wohl, daß ein kleiner

„Obulus" den Ansturm auf die Arztpraxis bremst und auch auf diese Weise kostensparend wirkt.

Die Selbstbeteiligung des Patien- ten ist inzwischen im Zuge der In- flation und der ständig steigenden Löhne auf fünfzehn Kronen für je- den Besuch beim Arzt angehoben worden. Schweden ist heute

in

den

Augen vieler Europäer und vor al- Verantwortlichen zumindest dem lem der sozialdemokratischen Par- Vorwurf aus, unbeabsichtigt beim teien Europas insbesondere auf Leser den Irrtum zu erwecken, als dem Gebiet der Sozial- und Kran- handle es sich um den uneigen- kengesetzgebung ein Musterland. nützigen Dienst einer Standesorga- Darum erstaunt es mich um so nisation....

mehr, daß von seiten der deut- schen [sozialdemokratischen, die Red.] Regierungspartei an eine Lö- sung der Frage der Kostenexpan- sion im schwedischen Sinne, d. h.

Selbstbeteiligung des Patienten, so

wenig gedacht wird. Ist nicht die

PRIVATPRAXIS

deutsche Krankenversicherungs- Gesetzgebung, die dem Patienten eine kostenlose Behandlung in der Arztpraxis gewährleistet, eine Re- miniszenz aus jener Zeit, in der dem Patienten eine Selbstbeteili- gung echt unzumutbar war? Sollte nicht diese der heutigen Situation am Arbeitsmarkt, die dem einzel- nen Mitbürger wesentlich höhere Löhne garantiert, angepaßt wer- den?

Dr. Dieter Orth Tappströmvägen 2 S-17 010 Ekerö Schweden

AUFKLÄRUNG

Über eine „Wirtschaftspost für den Arzt" macht sich ein Leser Gedanken.

Irrtum

... Sicher geht es manchem Kolle- gen wie mir: Man unterstellt, daß es sich um den Service einer Stan- desorganisation handelt. Bedenken kamen mir allerdings, nachdem ich zwei Exemplare meinem Steuerbe- rater gezeigt hatte ... [wird an Bei- spielen ausgeführt; die Redaktion].

Hier versteckt sich hinter einem of- fiziös-ärztlich anmutendem Namen eine private Firma in der Rechts- form einer GmbH und Co. KG (I).

Deren Initiator und Macher war zwar lange im Wirtschaftsdienst des NAV tätig, hat nun aber offiziell nichts mehr mit unserer Standesor- ganisation zu tun... Solange die

„Wirtschaftspost für den Arzt" von

„Aktiomed" versandt wird, ohne daß dabei klar zum Ausdruck kommt, wer das ist, setzen sich die

Dr.

med. Mülhausen Römerweg 31-35 7542 Schömberg

Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es offenbar Befürchtungen, ein begrenztes Wachstum bei den Ein- nahmen aus der Kassenpraxis könnte zu Mehrbelastungen der Privatpatien- ten führen. Mit den möglichen Konse- quenzen beschäftigt sich dieser Leser- brief eines PKV-Sprechers.

Klassische Accessoires

Relative Mehrbelastungen der Pri- vatpatienten werden allenfalls zu vertreten sein, wenn sie mit Lei- stungsverbesserungen einherge- hen. Das kann nur heißen, daß auf das klassische Accessoire des Pri- vatpatienten, nämlich erstklassigen Service, von den Wartezeiten bis hin zur transparenten Rechnungs- stellung, wieder mehr Wert gelegt werden muß. Die Ärzte sollten sich auch aus grundsätzlichen Erwägun- gen über den Stellenwert Gedan- ken machen, die der Privatpatient für sie gerade jetzt hat. Sind Hono- rarzugeständnisse an die GKV in der Vergangenheit damit begründet worden, daß sie den sozial Schutz- bedürftigen zugute kommen, so war das entscheidende Motiv der Kassenärzte diesmal die Einsicht,

„daß eine überproportionale Ent- wicklung der Kosten das System der kassenärztlichen Versorgung in der Bundesrepublik aufs schwerste gefährdet". Auch der Bundeskanz- ler hat kürzlich auf dem SPD-Ge- sundheitskongreß die Ärzte auf ihre Abhängigkeit vom System der Kran- kenscheine aufmerksam gemacht.

Ihre Freiberuflichkeit habe nicht mehr die gleiche Qualität wie etwa die der Rechtsanwälte und Archi- tekten. In der Tat, die einzigen di- rekten Vertragspartner der Ärzte, die Privatpatienten, tragen nur

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 41 vom 7. Oktober 1976 2593

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Spektrum der Woche Aufsätze - Notizen

Briefe an die Redaktion

noch zu knapp 20 Prozent zu den Praxiseinnahmen bei. Wie ganz an- ders wäre die Position der Ärzte- schaft, wenn dieser Anteil wesent- lich größer wäre. Gewiß Grund ge- nug für sie, zu einer Stabilisierung des privaten Sektors beizutragen.

Sie können dies in erster Linie durch die Aufwertung des Privat- patienten tun.

Dr. jur. Christoph Uleer

Geschäftsführer des Verbandes der Privaten

Krankenversicherung e. V.

Bayenthalgürtel 26 5000 Köln 51

KOSTEN

Fünf Anregungen aus der Praxis:

Denkanstöße zum Sparen

Die Bereitschaft der Ärzte zur Sparsamkeit ... sollte auch für den anderen Vertragspartner eine Ver- pflichtung sein, darüber nachzu- denken, wo die Versicherungsträ- ger sparen könnten. Wenn einmal zu Recht Aufklärung im großen Stil von den Krankenkassen betrieben wird, daß ihre Versicherten zu den Vorsorgeuntersuchungen gehen sollen, folglich bei ansteigender Beteiligung der betreffende Arzt mehr Scheine abrechnet und damit durch Mehrarbeit sein Honorar zu Recht höher wird, kann uns Ärzten zum anderen nicht die Verteuerung am System angelastet werden.

Die nachfolgenden Beispiele [für mögliche Einsparungen, die Red.]

sind Erfahrungen aus fast 20jähri- ger Kassenpraxis ...

> Wegfall der postalischen Zusen- dung von Mutterschaftsvorsorge- scheinen, Vorsorge- und Kranken- scheinen auf Anforderung des Ver- sicherten ...

> Wegfall eines Papanicolaou-Ab- striches bei allen Frauen nach to- taler Uterusexstirpation (ausge- schlossen bei Operation wegen Malignität)

> Keine Ausgabe von Vorsorge- scheinen vor dem 30. Lebensjahr

(der gesetzlichen Frist). Sollte sich bei jüngeren Frauen die Notwen- digkeit eines Abstriches ergeben, werden das alle damit befaßten Ärzte tun, wie sie das viele Jahre hindurch vor Einführung gesetzlich vorgeschriebener Maßnahmen auch durchgeführt haben.

> Mit Einführung der Mutter- schaftsvorsorgescheine 1966 sollte ursprünglich über den vierten Bo- gen mit der zutreffenden Abteilung des Bundesministeriums abgerech- net werden. Der Bund lehnte diese mühsame Bearbeitung ab und ver- einbarte mit den Kassen eine Fall- pauschale. Nur uns Ärzten blieb der völlig überflüssige Papierkram bis heute erhalten. Also: Wegfall des vierfachen Mutterschaftsvorsorge- scheines ...

I> Genauso wie es Einheitsrezept- formulare gibt, sollten sich VdAK

und RVO auf bundeseinheitliche Formularvordrucke einigen. Da- durch erhebliche Druckkostenein- sparung ...

Dr. med. K. Gaydoul

Facharzt für Frauenkrankheiten und Geburtshilfe

Bachstraße

28/30 4330 Mülheim (Ruhr)

SOZIALÄRZTLICHER DIENST

Das Thema einer organisatorischen Zu- sammenfassung der ärztlichen Gutach- terdienste zu einem einheitlichen so- zialmedizinischen Dienst wird seit Jah- ren kontrovers diskutiert. In einer Mel- dung hat das DEUTSCHE ÄRZTE- BLATT die Meinung der CDU-Gesund- heitspolitikerin und Zahnärztin Frau Dr.

Hanna Neumeister, MdB, die sich auf ihren Aufsatz in der Zeitschrift „Öffent- liches Gesundheitswesen", Heft 9/1976, bezieht, wiedergegeben (DÄ Heft 33/

1976, Seite 2105 f.). Die Nachricht provo- zierte einen Leser zu der nachstehen- den Zuschrift, zu der sich Frau Dr.

Neumeister abschließend äußert:

Nur konstruktive

Maßnahmen führen weiter

Die CDU-Abgeordnete und Zahn- ärztin Frau Dr. Hanna Neumeister spricht sicht im Pressedienst ihrer Partei gegen eine organisatorische

Zusammenfassung

der

ärztlichen Gutachterdienste in einen einheitli- chen sozialmedizinischen Dienst aus. Die von Frau Neumeister an- geführten Gegenargumente sind in keiner Weise stichhaltig. Es ist sehr zu bezweifeln, ob eine Zahn- ärztin einen derart fundierten Ein- blick in die organisatorische und funktionale Gestaltung der Gutach- terdienste bei den verschiedenen Sozialleistungsträgern hat, um ein derartig global ablehnendes Votum abzugeben.

Es soll nicht bestritten wer- den, daß sich die unterschiedli- chen Gutachterdienste in der Ver- gangenheit bewährt haben; aber schon seit geraumer Zeit stellt sich die Frage, ob diese Gutachterdien- ste in ihrer herkömmlichen Struk- tur (seit 50 Jahren nahezu unverän- dert) für die Zukunft noch rationell sind und funktionsfähig erhalten werden können. Eben das ist im Rahmen des allgemeinen techni- schen Fortschritts und speziell in der Medizin nicht mehr der Fall. In einer Zeit, in der unrationelle Kleinbetriebe zu größeren Unter- nehmen fusionieren, die medizini- sche Diagnostik zentralisiert wer- den soll (auch im Programm der CDU), Praxisgemeinschaften und Ärztehäuser propagiert werden und die Errichtung von Großraum-Ge- sundheitsämtern für sinnvoll und zweckmäßig erachtet und ange- strebt wird, wird eine ebenso selbstverständliche und notwendi- ge Konzentrierung auf dem Sektor der Ärztlichen Dienste bei den ver- schiedenen Sozialleistungsträgern einfach negiert.

Aus der alltäglichen Praxis heraus fragt man sich, welche Beweggrün- de sich dahinter verbergen: Doch wohl nur der Gedanke an die Be- sitzstandswahrung oder gar -ver- mehrung, keinesfalls der Gedanke an den Fortschritt und letztlich die zwingende Notwendigkeit.

Gleiche medizinische Sachverhalte müssen zwar — da noch unter- schiedliche Sozialleistungsträger bestehen — nach den differenten Gesetzen beurteilt werden. Jedoch

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Heft 41 vom 7. Oktober 1976

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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