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Archiv "§ 218: Um Empfängnisverhütung kümmern" (05.12.1984)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

BRIEFE AN DIE REDAKTION

Noch läuft die Aktion:

„Patenabonnements

für in der Bundesrepublik ausgebildete ausländische Ärzte."

Noch können Sie helfen. Wann dürfen wir mit Ihnen rechnen?

Auskunft und Informationsmaterial bekommen Sie von:

stigte" Homosexualität nicht vom Willen des Be- troffenen abhängt und durch psychosoziale Ein- flüsse nicht zu verändern ist.

Doch wie dem auch sei, die Forschung geht weiter — mir ging es einmal um ein größeres Maß von Ver- ständnis, aber auch um ei- ne Grenzziehung gegen- über unerfüllbaren Forde- rungen von Homosexuel- lengruppen;_sie ist nämlich ebenso notwendig. Eine gewisse Anpassung der Betroffenen (Arzt R. Tram- pe von der BASG e. V.) an die noch vorhandenen und zu verteidigenswerten Mo- ralvorstellungen der Mehr- heit ist einfach nötig. Also:

kein Homo-Staat im Staa- te; Beratungsstellen für

Homosexuelle ja, aber warum schwule Berufsor- ganisationen, schwule Kir- che, schwule Kultur? Ge- nauso wird man aber ge- genüber schamlosen Hete- rosexuellen die immer noch geltenden Moralvor- stellungen verteidigen müssen. 600 Anzeigen Pro- stituierter in einer einzigen Ausgabe der Hamburger

„Morgenpost", 160 in

„Bild", Hamburg vom sel- ben Tag — es sei erlaubt zu simplifizieren: Der Ost- block hat seine ungelösten Probleme mit den Men- schenrechten, wir hier im Westen mit der Menschen- würde.

Dr. med.

Heinz-Walter Rölke Sonnleitenweg 15 8221 Bergen

Hans-Neuffer-Stiftung Eugen-Langenstr. 12 5000 Köln 51 Marienburg

§ 218

Zu dem Leserbrief von Dr.

med. Agathe Amon („Verfei- nerte Technik", Heft 37/1984, Seite 2602):

Um Empfängnis- verhütung

kümmern

Der Bericht über die 20jäh- rige, die durch einen Sui- zidversuch einen Schwan- gerschaftsabbruch erzwin- gen will, zeigt eine unreife junge Frau, die auf vielen Ebenen mit dem Leben nicht fertig wird. Bedauer- lich finde ich daher, daß kein Gedanke daran ver- schwendet wird, was das Geborenwerden in solche Familienverhältnisse" für das Kind bedeuten wird, nämlich endloses Elend.

Wenn es zu schweren Kindsmißhandlungen und Verwahrlosung gekommen sein wird, dann werden sich die Gerichte darum kümmern ...

Ich befürworte nicht eine leichtsinnige Abtreibungs- praxis. Eine Frau, die be- reit ist, ein Kind verant-

wortlich auszutragen und zur Adoption freizugeben, wenn sie es nicht behalten kann, ist mit allen Mitteln zu unterstützen. In dem beschriebenen Fall beste- hen berechtigte Zweifel, daß das Kind leiblich und seelisch unbeschadet zur Welt kommt. Die junge Frau zeigt ja nicht mal An- sätze, aus ihrer eigenen Not („Nervenzusammen- brüche") herauszukom- men.

Ich meine, bei der Frage soziale Indikation ja oder nein, darf nicht nur an die Schwangere gedacht wer- den, sondern es muß auch an die Situation Mutter und Kind nach der Geburt ge- dacht werden, will man das eventuell abzuwendende soziale Elend umfassend einschätzen. Es wäre so viel sinnvoller, sich weiter um Empfängnisverhütung und um die bereits gebore- nen Kinder zu kümmern, als um die soziale Indika- tion der Interruptio zu streiten.

Elisabeth Kludas Laarmannstraße 25 4630 Bochum 5

3630 (10) Heft 49 vom 5. Dezember 1984 81. Jahraang

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