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Datum Beantwortung: 17.10.2012

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Kanton Bern Canton de Berne

Parlamentarische Vorstösse Interventions parlementaires

Geschäfts-Nr.: 2012.0741 Seite 1/3

Vorstoss-Nr: 118-2012

Vorstossart: Interpellation Eingereicht am: 04.06.2012

Eingereicht von: Blaser (Steffisburg, SP) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit: Nein 07.06.2012

Datum Beantwortung: 17.10.2012

RRB-Nr: 1451/2012

Direktion: BVE

Waldabteilungen ziehen von Spiez ins Schloss Wimmis

In einer Medienmitteilung teilte die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion mit, dass die für das westliche Oberland zuständigen Waldabteilungen 2 und 3 von Spiez ins Schloss Wimmis ziehen werden. Bevor die Verwaltung wieder ins Schloss einziehen könne, müsse das historische Gebäude instand gesetzt werden. Zudem müssen die Büroräumlichkeiten an heutige Anforderungen angepasst werden, so dass sie langfristig genutzt werden kön- nen. Nicht möglich sei eine zusätzliche Unterbringung der neuen Kindes- und Erwachse- nenschutzbehörde (KESB) für das Simmental, das Saanen- und das Frutigland im Schloss, weil nicht genügend geeignete Räumlichkeiten für die Waldabteilungen und die KESB vorhanden sind.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche Kosten sind zu erwarten:

a) für die Instandsetzung des historischen Gebäudes?

b) für die Anpassung der Büroräumlichkeiten an heutige Anforderungen?

c) für die notwendige Infrastruktur, wie Glasfaserkabelerschliessung, IT-Installationen, Telefonie, Klimaanlage etc.?

d) für den Unterhalt und die Wartung?

2. Wie sieht der Kostenvergleich für die Mietlösung in Spiez und die Nutzung im Schloss Wimmis für die nächsten 10 Jahre aus?

3. Warum wird der gut erreichbare Standort in Spiez in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs zu Gunsten des mit dem ÖV schlecht erreichbaren Schlosses Wimmis aufgegeben?

4. Warum wird die KESB am Sitz des Regierungsstatthalteramts in Frutigen und nicht im für das Oberland West zentral gelegenen Spiez positioniert?

5. Ist der Regierungsrat bereit, auf seinen Entscheid zurückzukommen, wenn das Kos- ten-Nutzen-Verhältnis mit der Verlegung nach Wimmis unverhältnismässig ist und der Standort für die KESB nicht zwingend am Sitz des Regierungsstatthalters sein muss?

Es wird Dringlichkeit verlangt.

(2)

Geschäfts-Nr.: 2012.0741 Seite 2/3

Antwort des Regierungsrates

Wie in der Antwort zur Motion 091-2012 Knutti: "Das Schloss Wimmis soll endlich genutzt werden", ausgeführt, sind der nun geplanten Verlegung der Waldabteilungen 2 und 3 von Spiez ins Schloss Wimmis und der Einrichtung der neuen Kindes- und Erwachsenen- schutzbehörde (KESB) der Verwaltungskreise Obersimmental-Saanen und Frutigen- Niedersimmental längere und ausführliche Standortabklärungen voran gegangen. Bei den Standortentscheiden wurden die damit zusammenhängenden Kostenfolgen eingehend und kritisch geprüft.

Zu Frage 1

a) Die aktuelle Kostenschätzung für die Instandhaltung und Instandsetzung des aufge- stauten Unterhaltsbedarfs beträgt rund Fr. 2'100'000.--.

b) Die aktuelle Kostenschätzung für die Anpassung der Büroräumlichkeiten an heutige Anforderungen beträgt rund Fr. 600'000.--.

c) In kantonalen Liegenschaften werden Klimaanlagen nach Möglichkeit nur in Server- räumen eingebaut; so auch im Schloss Wimmis. Die geschätzten Aufwendungen für die Neuinstallationen und den aufgestauten Unterhaltsbedarf bei den Schwachstrominstal- lationen betragen rund Fr. 180'000.--.

d) Aus Erfahrung kann von jährlichen Wartungs- und Hausdienstkosten in der Höhe von rund Fr. 30'000.--. ausgegangen werden. Nach Durchführung der Instandhaltungs- und Instandsetzungsmassnahmen wird der Unterhaltsaufwand in den nächsten fünf bis zehn Jahren auf ein Minimum beschränkt werden können.

Zu Frage 2

Ausgehend von den heutigen Mietkosten hätten die Ausgaben für den heutigen Standort in Spiez während der nächsten zehn Jahre voraussichtlich rund Fr. 785'000.-- zulasten der laufenden Rechnung betragen. Demgegenüber wird die nun geplante Nutzung im Schloss Wimmis den Kanton in den nächsten zehn Jahren mit laufenden Kosten von rund Fr. 300'000.-- (Erfahrungswert) belasten. Hinzu kommen die üblichen Abschreibungen der Investitionskosten im Umfang von jährlich 10 Prozent.

Zu Frage 3

Die heutige Mietlösung in Spiez wird aufgegeben, weil die Nutzung des Schlosses Wimmis langfristig wirtschaftlicher ist. Dass das Schloss Wimmis schlechter per öV erreichbar ist, wirkt sich bei dieser Lösung konkret kaum aus, weil der neue Arbeitsort für die betroffenen Mitarbeitenden nicht weit vom bisherigen entfernt ist, und die Mitarbeitenden für ihre spezi- fische Arbeit in der Natur ohnedies individuell motorisiert sein müssen.

Zu Frage 4

Der entsprechenden Planungserklärung des Grossen Rates folgend sieht das Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) vor, dass die KESB nach Möglichkeit bei den Regierungsstatthalterämtern unterzubringen sind, damit Synergien genutzt werden können. Das bringt insbesondere Artikel 13 Absatz 3 KESG zum Ausdruck, der verlangt, dass sich die Behördensekretariate wenn möglich im Regierungsstatthalteramt befinden.

Deshalb wurde für die KESB Obersimmental-Saanen und Frutigen-Niedersimmental der Standort Frutigen gewählt.

Zu Frage 5

Weil die neuen KESB ihre Arbeit auf den 1. Januar 2013 aufnehmen, musste der Stand- ortentscheid rechtzeitig gefällt werden. Entsprechend hat der Regierungsrat bereits am 30.

November 2011 die Standorte der neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde festge- legt. Dies selbstverständlich unter kritischer Überprüfung der damit verbundenen Kosten.

Zwischenzeitlich sind die Arbeiten in Frutigen weit fortgeschritten, die KESB wird ihre Ar-

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Geschäfts-Nr.: 2012.0741 Seite 3/3

beit schon in wenigen Monaten aufnehmen und ein Rückkommen auf den Standortent- scheid für die KESB Obersimmental-Saanen und Frutigen-Niedersimmental kommt bereits aus zeitlichen Gründen nicht in Betracht. Der Regierungsrat legt allerdings Wert auf die Feststellung, dass die gewählte Lösung nie in Frage gekommen wäre, wenn sie unverhält- nismässige Kosten verursachen würde.

An den Grossen Rat

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