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1.1 Die neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB)

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Bewilligung eines Nachkredits für die Bereitstellung der neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB)

1. Ausgangslage

1.1 Die neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB)

Die Revision des ZGB zum Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt hin hat der Kanton Bern die Organisation des Kindes- und Erwachsenenschutzes den bundesrechtlichen Anforderungen anzupassen. Das neue Bundesrecht sieht für den Vollzug die Schaffung von interdisziplinären Fachbehörden vor, deren Entscheide direkt bei einer gerichtlichen Beschwerdeinstanz angefochten werden kön- nen.

Diese bundesrechtlichen Vorgaben haben zur Folge, dass im Kanton Bern eine vollkommen neue Behördenorganisation aufgebaut werden muss. Der Grosse Rat hat sich am 22. November 2011 für die Umsetzung des kantonalen Modells für die neue Behördenorgani- sation entschieden. Ausgehend von der Planungserklärung des Grossen Rates vom 27. Januar 2010 sind die neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) damit auf der Ebene der Verwaltungskreise zu schaffen, wobei im Verwaltungskreis Bern-Mittelland drei KESB und in den Verwaltungskreisen Obersimmental-Saanen und Frutigen-Niedersimmental eine ge- meinsame KESB vorgesehen sind. Es sind demnach insgesamt elf kantonale KESB vorgese- hen. Die Standorte der elf KESB wurden vom Regierungsrat mit RRB 2005 vom 30. November 2011 festgelegt.

Die neuen Behörden werden die meisten ihrer Entscheide im Kollegium bestehend aus drei Mitgliedern fällen. Ihre Mitglieder müssen über Fachwissen in den Kerndisziplinen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts verfügen (Rechtswissenschaft, Soziale Arbeit, Pädagogik, Psy- chologie oder Medizin), da die notwendige Sach- oder Fachkompetenz zwingend in der Behör- de selbst vorhanden sein muss. Die KESB verfügen zu ihrer Unterstützung über je ein Behör- densekretariat, das Aufgaben in den Bereichen Abklärung und Beratung, Revisorat und Admi- nistration erfüllt.

Die KESB sind als dezentrale kantonale Verwaltungsbehörden in administrativer, organisatori- scher und fachlicher Hinsicht durch die Justiz-, Gemeinde und Kirchendirektion (JGK) zu be- aufsichtigen. Als gerichtliche Beschwerdeinstanz ist das Obergericht vorgesehen, bei dem ein zur Zivilabteilung gehörendes Kindes- und Erwachsenenschutzgericht geschaffen werden soll.

1.2 Die finanziellen Auswirkungen der KESB auf den kantonalen Haushalt

Die finanziellen Auswirkungen der KESB auf den Haushalt des Kantons Bern sind im Vortrag zur Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts vom 25. August 2011 unter Ziffer 7.2 ausführlich dargestellt. Bei den dargestellten Kostenschätzungen wird unterschieden zwischen einmaligen Bereitstellungskosten und jährlich wiederkehrenden Betriebskosten. Bei den jährlichen Betriebskosten werden die Nettoaufwendungen ausgewiesen, d.h. es werden auch die dem Kanton entstehenden Einsparungen berücksichtigt. Zusammenfassend ergeben sich gemäss den Ausführungen im Vortrag einmalige Bereitstellungskosten von CHF 21'952'500 und jährlich wiederkehrende (Netto-)Betriebskosten von CHF 10'643'220.

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1.3 Entlastungspaket 2012: Massnahme «Verzicht auf Kantonalisierung der KESB»

Im Rahmen des Entlastungspakets 2012 beantragte der Regierungsrat dem Grossen Rat, das kommunale Modell für die neuen KESB umzusetzen. Der Haushalt des Kantons Bern hätte mit dieser Sparmassnahme im Voranschlagsjahr 2012 um rund CHF 22,0 Millionen und in den Finanzplanjahren 2013 bis 2015 um CHF 10,7 Millionen entlastet werden sollen (vgl. Ziffer 1.2).

Bei den Bereitstellungskosten, die ausschliesslich das Voranschlagsjahr 2012 betreffen, wurde näherungsweise angenommen, dass CHF 2,0 Millionen die Laufende Rechnung betreffen und CHF 20,0 Millionen die Investitionsrechnung (vgl. Voranschlag 2012 und Aufgaben-/Finanzplan 2013 – 2015 des Kantons Bern, S. 137).

Der Grosse Rat sprach sich jedoch am 22. November 2011 entgegen dem Antrag des Regie- rungsrats mit deutlichem Mehr für die Umsetzung des kantonalen Modells für neuen KESB aus.

Damit die finanziellen Auswirkungen dieses Entscheids noch im Voranschlag 2012 berücksich- tigt werden konnten, passte die Finanzkommission ihre Anträge zum mit dem Regierungsrat erzielten Budgetkompromiss kurzfristig an. Den angepassten Anträgen der Finanzkommission stimmte der Grosse Rat am 29. November 2011 ebenfalls mit deutlichem Mehr zu.

Mit Ziffer 4 von RRB 2066 vom 7. Dezember 2011 beauftragte der Regierungsrat die Finanzdi- rektion, die finanziellen Auswirkungen der Beschlüsse des Grossen Rates in Zusammenarbeit mit den Direktionen und der Staatskanzlei umgehend im Zahlenwerk des Voranschlags 2012 abzubilden. Entsprechend dem Auftrag des Regierungsrats wurden für die KESB wieder CHF 2,0 Millionen in die Laufende Rechnung und CHF 20,0 Millionen in die Investitionsrech- nung aufgenommen.

Die Massnahme «Verzicht auf Kantonalisierung der KESB» im Rahmen des Entlastungspakets 2012 wurde zwar als Massnahme im Bereich der JGK ausgewiesen, betraf aber immer auch die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) stark, welche für die Bereitstellung der räumli- chen Infrastruktur für die KESB verantwortlich ist. Die im Voranschlag 2012 für die KESB wie- der aufzunehmenden Beträge wurden wie folgt auf die BVE und die JGK verteilt:

Laufende Rechnung Investitionsrechnung

BVE - CHF 19,27 Mio.

JGK CHF 2,0 Mio. CHF 0,73 Mio.

Total CHF 2,0 Mio. CHF 20,0 Mio.

Zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Vortrags ist gemäss Auskunft der BVE bzw. des Amtes für Grundstücke und Gebäude (AGG) noch offen, ob die eingestellten CHF 19,27 Millio- nen im Jahr 2012 vollständig benötigt werden. Eine fundierte Kostenschätzung ist erst im Früh- jahr 2012 möglich, wenn für die einzelnen Standorte klar ist, welche Umbauten vorgenommen werden müssen und wo Provisorien erforderlich sind. Mietkosten für die Standorte Bern, Biel und Thun würden der Laufenden Rechnung der BVE belastet werden.

2. Gegenstand

2.1 Einleitende Bemerkung

Die gemäss RRB 2066 vom 7. Dezember 2011 in der Laufenden Rechnung der JGK für die KESB wieder aufgenommenen CHF 2,0 Millionen genügen aus verschiedenen Gründen nicht.

Die Gründe, die in den nachfolgenden Ziffern erläutert werden, lauten zusammenfassend wie folgt:

- Bei der Schätzung des Einsparungspotentials der kurzfristig beschlossenen Massnahme

«Verzicht auf Kantonalisierung der KESB» im Rahmen des Entlastungspakets 2012 wurde der Investitionsanteil bei den einmaligen Bereitstellungskosten überschätzt (vgl. Ziffer 2.2).

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- Die im Vortrag zur Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts vom 25. August 2011 ausgewiesenen einmaligen und wiederkehrenden Kosten bedürfen teil- weise einer Aktualisierung (vgl. Ziffer 2.3).

- Ein Teil der wiederkehrenden Kosten fallen bereits im Jahr 2012 an, d.h. bevor die KESB ihren Betrieb aufnehmen (vgl. Ziffer 2.4).

2.2 Einmalige Bereitstellungskosten: Überschätzung des Investitionsanteils

Wie unter Ziffer 1.3 erwähnt, wurde für die Massnahme «Verzicht auf Kantonalisierung der KESB» näherungsweise angenommen, dass von den Bereitstellungskosten in Höhe von rund CHF 22 Millionen nur CHF 2,0 Millionen die Laufende Rechnung betreffen. Diese Annahme hat sich als unzutreffend erwiesen. Im Vortrag zur Einführung des neuen Kindes- und Erwachse- nenschutzrechts vom 25. August 2011 (vgl. Ziffer 7.2, Seite 35) werden die einmaligen Bereit- stellungskosten in Höhe von CHF 21'952'500 detailliert ausgewiesen. Statt – wie ursprünglich und unter Zeitdruck angenommen – betreffen nicht bloss CHF 2,0 Millionen die Laufende Rechnung, sondern rund CHF 6,2 Millionen:

Einmalige Kosten (in CHF) BVE (IR) JGK (LR) JGK (IR)

Umbaumassnahmen an Kantonsliegenschaften 15'000’0001 Mobiliar für Arbeitsplätze, Sitzungszimmer, Verhand-

lungssäle

2'270’000 Informations- und Datenverarbeitungstechnologie:

- 185 Arbeitsplätze (inkl. Drucker)

- Hardware (Rack, Server, Backup usw.) - LAN-Komponenten für 11 Standorte - Bewan-Anschlüsse für 3 Standorte

- Migration von 132 Behörden auf die 11 KESB - Einrichten Datenbank Mandaten der Software - Lizenzkosten Software pro Mitarbeiter

- Bau der Schnittstellen zu Umsystemen (FIS usw.)

(1'557'500) 555’000 510’000 90'000 110'000 92'500 200’000

(737’000)

77'000 660'000

Transport / Umzüge 300’000

Planungsaufwand 100’000

Telefonie 185’000

Cafeteria 88’000

Archivgestelle 165’000

Aus- und Weiterbildung des Personals 250’000

Personalwerbung 80’000

Grundausstattung Bibliotheken 200’000

Büromaterial 400’000

Druck- und Buchbinderkosten 120’000

Kosten für Aufträge an Dritte 250’000

Kosten Evaluation 250’000

Total 15'000'000 6'215'500 737'000

Total BVE (IR), JGK (LR) und JGK (IR) 21'952'500

(Legende: IR ~ Investitionsrechnung, LR ~ Laufende Rechnung)

1Wie unter Ziffer 1.3 erläutert, wurden die Direktionen mit RRB 2066/2011 beauftragt, die finanziellen Auswirkungen der in der Novembersession 2011 gefällten Beschlüsse des Grossen Rates im Voranschlag 2012 abzubilden. Die für die KESB in der Investitionsrechnung aufzunehmenden CHF 20,0 Millionen wurden wie folgt verteilt: BVE:

CHF 19,27 Millionen / JGK: CHF 0,73 Millionen. In der Investitionsrechnung der BVE sind somit nicht CHF 15,0 Millionen eingestellt, wie im Vortrag zur Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts angegeben, sondern CHF 19,27 Millionen.

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Die einmaligen Kosten, welche die Laufende Rechnung der JGK betreffen, belaufen sich somit auf CHF 6’215'500. In diesem Betrag sind allerdings auch die Kosten für die Evaluation enthal- ten (CHF 250'000), die innert vier Jahren nach Inbetriebnahme der KESB durchgeführt werden muss und nicht Bereitstellungskosten darstellen. Die die Laufende Rechnung der JGK im Jahr 2012 betreffenden Bereitstellungskosten betragen somit CHF 5'965'500.

2.3 Aktualisierung der im Vortrag zur Einführung des neuen Kindes- und Erwachse- nenschutzrechts vom 25. August 2011 ausgewiesenen Beträge

Die im Vortrag zur Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts ausgewiese- nen einmaligen Bereitstellungskosten basieren auf dem Planungsstand im Sommer 2011. Die ausgewiesenen Beträge stimmen grossmehrheitlich nach wie vor. Dennoch bedürfen einige, die Laufende Rechnung der JGK betreffende Positionen einer Aktualisierung. Die Änderungen betreffen zunächst die Informations- und Datenverarbeitungstechnologie. Entgegen der ur- sprünglichen Annahme sollen die 185 IT-Arbeitplätze nicht gekauft, sondern analog der übrigen IT-Arbeitplätze der JGK geleast werden. Dies führt zum einen zu geringeren einmaligen Bereit- stellungskosten, zum anderen jedoch zu höheren wiederkehrenden Kosten, die zudem bereits im Jahr 2012 anfallen:

Einmalige Kosten (in CHF) bisher neu +/-

Informations- und Datenverarbeitungstechnologie:

- 185 Arbeitsplätze (inkl. Drucker)

- Hardware (Rack, Server, Backup usw.) - Bewan-Anschlüsse für 3 Standorte

- Einrichten Datenbank Mandaten der Software - Lizenzkosten Software pro Mitarbeiter

- Bau der Schnittstellen zu Umsystemen (FIS usw.) - Externe Unterstützung

555’000 510’000 90'000 110'000 92'500 200’000 0

0 250’000 90'000 0 92'500 200’000 200’000

-555’000 -260’000 0 -110'000 0 0 +200’000

Total 1'557'500 832'500 -725'000

(Legende: - ~ Besserstellung, + ~ Schlechterstellung)

Wiederkehrende Kosten (in CHF) bisher neu +/-

Informations- und Datenverarbeitungstechnologie:

- 185 Arbeitsplätze (inkl. Drucker)

- Hardware (Rack, Server, Backup usw.) - Bewan-Anschlüsse für 3 Standorte

- Einrichten Datenbank Mandaten der Software - Lizenzkosten Software pro Mitarbeiter

- Bau der Schnittstellen zu Umsystemen (FIS usw.) - Abschreibung der IT-Investitionen

- Kalkulatorische Zinsen der IT-Investitionen

0 0 0 0 0 0 0 0

192'000 0 0 0 0 0 73'000 17'185

+192'000 0 0 0 0 0 +73'000 +17'185

Total 0 282'185 +282'185

(Legende: - ~ Besserstellung, + ~ Schlechterstellung)

Die in den beiden vorstehenden Tabellen kursiv markierten Zeilen bezeichnen Positionen, die im Vortrag zur Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts vom 25. August 2011 nicht aufgeführt wurden. Dazu folgende Erläuterungen:

- Die externe Unterstützung ist vor allem aufgrund des durch den Planungsstopp entstande- nen, äusserst engen Zeitfensters, das für die Bereitstellung der Informations- und Daten- verarbeitungstechnologie (inkl. Evaluation, Installation und Aufbau einer geeigneten Ge- schäftskontrolle für die KESB) noch zur Verfügung steht, zwingend erforderlich. Dieser Pla- nungsstopp ergab sich aufgrund des erwähnten Beschlusses des Regierungsrates, dem

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Grossen Rat die Umsetzung des kommunalen Modells der Behördenorganisation zu bean- tragen.

- Die Kosten für die Abschreibungen (CHF 73'000) sowie die kalkulatorischen Zinskosten der IT-Investitonen (CHF 17'185) wurden irrtümlich nicht einberechnet2.

Im Weiteren ist unumgänglich, dass der Personaldienst der JGK während der Rekrutierungs- phase für die 185 Mitarbeitenden der KESB verstärkt wird. Die personelle Verstärkung des Personaldienstes wurde im Vortrag zur Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenen- schutzrechts fälschlicherweise ebenfalls nicht erwähnt. Für die temporäre Verstärkung im Jahr 2012 müssen ein/e Personalassistent/in zu 50% und ein/e Personalfachmann/frau zu 100%

angesellt werden. Damit ergeben sich gegenüber dem Vortrag zur Einführung des neuen Kin- des- und Erwachsenenschutzrechts folgende Änderungen:

Einmalige Kosten (in CHF) bisher neu +/-

0,5 Stellen im Personaldienst der JGK (befristet) 0 46'136 +46'136 1,0 Stellen im Personaldienst der JGK (befristet) 0 110'593 +110'593

Total 0 156'729 +156'729

(Legende: - ~ Besserstellung, + ~ Schlechterstellung)

Die 1,5 Stellen waren bereits in den Planvarianten 1 und 2 des Planungsprozesses im Jahr 2011 abgebildet, mussten jedoch aufgrund von RRB 961 vom 1. Juni 2011, Ziffer 30 (Verzicht auf die Kantonalisierung der KESB im Rahmen des Entlastungspakets 2012), wieder aus dem Zahlenwerk eliminiert werden. Leider wurde unterlassen, die 1,5 Stellen auch im Vortrag zur Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts aufzunehmen.

2.4 Bereits im Jahr 2012 anfallende wiederkehrende Kosten

Im Weiteren werden ein Teil der wiederkehrenden Kosten bereits ab dem Jahr 2012 anfallen, da die Präsidien der KESB und ein Teil des Sekretariats bereits Mitte 2012 angestellt werden müssen (voraussichtlich per 1. August 2012). Dies ist erforderlich, um die KESB aufzubauen und sicherzustellen, dass diese per 1. Januar 2013 handlungsfähig sind. Ab diesem Datum können nur noch Fachbehörden rechtsgültige Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutz fällen, die dem neuen Bundesrecht entsprechen. Zudem ist es sinnvoll, dass auch der/die KESB-Inspektor/in des Kantonalen Jugendamts (KJA) Mitte 2012 die Arbeit aufnimmt, um den Aufbau der KESB zu begleiten.

Im Vortrag zur Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts vom 25. August 2011 (vgl. Ziffer 7.2, Seite 36) sind die jährlich wiederkehrenden Kosten in Höhe von CHF 25'052'817 detailliert dargestellt. Folgende wiederkehrenden Kosten werden bereits im Jahr 2012 in der Laufenden Rechnung der JGK anfallen:

2Basis für die Berechnung der Abschreibungen und der kalkulatorischen Zinskosten der IT-Investitionen bilden nicht die in Ziffer 2.2 ausgewiesenen Investitionen in Höhe von CHF 737'000, sondern die im Voranschlag 2012 einge- stellten Investitionen in Höhe von CHF 730'000 gemäss Ziffer 1.3.

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Wiederkehrende Kosten (in CHF) Ab 2013 Davon ab 2012

Mietkosten für neue Flächen 1'000'000

Personalkosten KESB (Vollstellen):

- 11 Präsidentinnen oder Präsidenten - 22 Vizepräsidentinnen oder Präsidenten - 14 weitere KESB-Mitglieder

- 23 Recht Behördensekretariat

- 13.4 Soziale Arbeit Behördensekretariat - 20.9 Administration/Kanzlei

- 30.7 Inventarisierung/Rechnungsprüfung - 8.5 Reserve Jurist/Soziale Arbeit

2'401’584 4'078’159 2'457’392 3'317’929 1'784’743 2'175’075 3'194’966 1'075’004

1'009’406

463’517

5 Stellen Rechnungswesen KESB 476’437 96’274

1 Stelle KJA (Aufsicht, Inspektor) 165’152 68’814

1 Stelle Geschäftsführung GL KESB 156’376

Informations- und Datenverarbeitungstechnologie 300’000

Aus- und Weiterbildung des Personals 60‘000

Personalwerbung 10‘000

Büromaterial und Drucksachen 50‘000

Druck- und Buchbinderkosten 10‘000

Fachliteratur und Zeitschriften 20‘000

Anschaffung Bürogeräte und Mobiliar 30’000

Wasser, Elektrizität, Heizung 40’000

Betriebs- und Verbrauchsmaterial 10’000

Baulicher Unterhalt 150’000

Reise- und Spesenentschädigung 120’000

Repräsentationskosten 10’000

Post 250’000

Kosten für diverse Drittaufträge 100’000

Sachversicherungsprämien 20’000

Schadenersatzleistungen 40’000

Untersuchungen und Gutachten (Art. 64 Abs. 4 KESG) 1’000’000

Parteikostenentschädigungen 275’000

Anordnung eines amtlichen Verfahrensbeistands («uP») 275’000

Total 25'052'817 1'638'011

Im Vortrag zur Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts vom 25. August 2011 (vgl. Ziffer 7.2, Seite 36) sind nebst den jährlich wiederkehrenden Kosten auch jährlich wiederkehrende Einsparungen für Personalkosten bei den Regierungsstatthalterämtern in Hö- he von CHF 14'309'597 und jährlich wiederkehrende Mehreinnahmen an Gebühren in Höhe von CHF 100'000 aufgeführt. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass diese Haushaltsent- lastungen erst ab dem Jahr 2013 anfallen.

2.5 Im Voranschlag 2012 in der Laufenden Rechnung der JGK total fehlender Betrag Aufgrund der in den Ziffern 2.2 bis 2.3 erläuterten Gründen ergeben sich - ausgehend von den in Ziffer 2.2 dargestellten, die Laufende Rechnung der JGK betreffenden Bereitstellungskosten von CHF 5'965'500 - folgende einmalige Kosten im Jahr 2012:

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Einmalige Kosten (in CHF) Im Jahr 2012 Einmalige Bereitstellungskosten (vgl. Ziffer 2.2) 5'965'500 Tiefere einmalige Kosten für Informations- und Datenverarbeitungstechnolo-

gie (vgl. Ziffer 2.3)

-725'000 1,5 befristete Stellen im Personaldienst der JGK (vgl. Ziffer 2.3) 156'729

Total 5'397'229

Gemäss den Ausführungen in Ziffer 2.4 fallen die im Vortrag zur Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts ausgewiesenen wiederkehrenden Kosten teilweise bereits im Jahr 2012 an. Im Weiteren wurde unter Ziffer 2.3 erläutert, dass die IT-Arbeitplätze geleast statt gekauft werden und die Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen für die IT-Investitionen vergessen wurden. Es ergeben sich somit folgende bereits im Jahr 2012 anfallende, die Lau- fende Rechnung der JGK betreffende wiederkehrende Kosten:

Wiederkehrende Kosten (in CHF) Im Jahr 2012

Wiederkehrende Kosten gemäss Ziffer 2.4 1'638'011

Wiederkehrende Kosten für die IT-Arbeitsplätze inkl. Drucker (vgl. Ziffer 2.3) 192'000

Abschreibung der IT-Investitionen (vgl. Ziffer 2.3) 73'000

Kalkulatorische Zinsen der IT-Investitionen (vgl. Ziffer 2.3) 17'185

Total 1'920'196

Damit belaufen sich die im Jahr 2012 in der Laufenden Rechnung der JGK für die KESB anfal- lende Kosten auf insgesamt CHF 7'231'426:

Für die KESB anfallende Kosten (in CHF) Im Jahr 2012

Einmalige Kosten 5'397'229

Wiederkehrende Kosten 1'920’196

Total 7'317'425

Wie in Ziffer 1.3 erläutert, konnte die JGK im Rahmen der Umsetzung von Ziffer 4 des RRB 2066 vom 7. Dezember 2011 lediglich CHF 2,0 Millionen in der Laufenden Rechnung aufneh- men. Der somit in der Laufenden Rechnung der JGK fehlende Betrag von rund CHF 5,3 Milli- onen wird mit dem vorliegenden Geschäft beantragt.

Zusammenfassend werden die KESB den kantonalen Haushalt somit im Jahr 2012 nicht mit CHF 22,0 Millionen belasten, sondern mit CHF 27,3 Millionen:

Laufende Rechnung Investitionsrechnung

BVE -3 CHF 19,27 Mio.4

JGK CHF 7,3 Mio. CHF 0,73 Mio.

Total CHF 7,3 Mio. CHF 20,0 Mio.

3 Mietkosten: An den Standorten Bern, Biel und Thun müssen Flächen zugemietet werden. Ein termingerechter Bezug kann aktuell noch nicht bestätigt werden. Die Standortevaluation ist im Gange. Bei möglichem Mietbeginn ab 1. Januar 2013 werden bereits im Jahr 2012 Vorbereitungsarbeiten (bauliche Anpassungen, IT, Telefonie, Mobiliar) nötig sein. Es werden somit im letzten Quartal 2012 Mietkosten in heute unbekannter Höhe anfallen. Die Mehrkosten für die Zumiete können im AGG in der Laufenden Rechnung 2012 kompensiert werden.

4Es ist offen, ob die CHF 19,27 Millionen im Jahr 2012 benötigt werden.

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3. Betroffene Organisationseinheiten und Konti 3.1 Für die KESB benötigte Mittel im Jahr 2012

Die im Jahr 2012 in der Laufenden Rechnung der JGK für die KESB anfallenden Kosten von insgesamt CHF 7'317'425 betreffen das Kantonale Jugendamt (KJA) sowie das Amt für Be- triebswirtschaft und Aufsicht (ABA). Die Beträge sind auf folgenden Konti der beiden Ämter einzustellen:

Kosten (in CHF) KJA ABA

Personalkosten (301000-305200) 1'541'737 253'003

Aus- und Weiterbildung (309000) 250'000

Personalwerbung (309100) 80'000

Büromaterial (310000) 400'000

Druck- und Buchbinderkosten (310100) 120'000

Fachliteratur und Zeitschriften (310200) 200'000 Anschaffung Bürogeräte/Mobiliar (311000) 2'708'000

Neue Softwarelizenzen (315800) 92'500

Neue Serverinfrastruktur (316800) 250'000

Neue Arbeitsplätze inkl. Drucker (316800) 192'000

Dienstleistungen Dritter (318000) 300'000

BEWAN neue Standorte (318800) 90'000

Planungs-/Projektierungsarbeiten (318110) 350'000

Neue Schnittstellen (318810) 200'000

Externe Projektleiter (318810) 200'000

Abschreibungen (331000) 73'000

Kalkulatorische Zinsen (702000) 17'185

Total 5'949'737 1'367'688

Total KJA und ABA 7'317'425

3.2 Für die KESB bereits eingestellte Mittel im Jahr 2012

Wie bereits erwähnt beauftragte der Regierungsrat die Finanzdirektion mit RRB 2066 vom 7. Dezember 2011, die finanziellen Auswirkungen der Beschlüsse des Grossen Rates in Zu- sammenarbeit mit den Direktionen und der Staatskanzlei umgehend im Zahlenwerk des Voran- schlags 2012 abzubilden. Entsprechend dem Auftrag des Regierungsrats hat die JGK für die KESB CHF 2,0 Millionen wie folgt in der Laufenden Rechnung aufgenommen:

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Kosten (in CHF) KJA ABA

Personalkosten (301000-305200) 1'472'923 253'003

Aus- und Weiterbildung (309000) 122'000

Personalwerbung (309100) 80'000

Büromaterial (310000)

Druck- und Buchbinderkosten (310100) Fachliteratur und Zeitschriften (310200) Anschaffung Bürogeräte/Mobiliar (311000) Neue Softwarelizenzen (315800)

Neue Serverinfrastruktur (316800)

Neue Arbeitsplätze inkl. Drucker (316800) Dienstleistungen Dritter (318000)

BEWAN neue Standorte (318800)

Planungs-/Projektierungsarbeiten (318110) Neue Schnittstellen (318810)

Externe Projektleiter (318810)

Abschreibungen (331000) 73'000

Kalkulatorische Zinsen (702000) 17'185

Total 1'674'923 343'188

Total KJA und ABA 2'018'111

3.3 Zusätzlich benötigte, zu beantragende Mittel für die KESB im Jahr 2012

Gemäss den Ausführungen unter Ziffer 3.1 und Ziffer 3.2 benötigen das KJA und das ABA im Jahr 2012 noch folgende zusätzlichen Mittel, damit die KESB fristgerecht per 1. Januar 2013 ihren Betrieb aufnehmen können:

Kosten (in CHF) KJA ABA

Personalkosten (301000-305200) 68'814

Aus- und Weiterbildung (309000) 128'000

Personalwerbung (309100)

Büromaterial (310000) 400'000

Druck- und Buchbinderkosten (310100) 120'000

Fachliteratur und Zeitschriften (310200) 200'000 Anschaffung Bürogeräte/Mobiliar (311000) 2'708'000

Neue Softwarelizenzen (315800) 92'500

Neue Serverinfrastruktur (316800) 250'000

Neue Arbeitsplätze inkl. Drucker (316800) 192'000

Dienstleistungen Dritter (318000) 300'000

BEWAN neue Standorte (318800) 90'000

Planungs-/Projektierungsarbeiten (318110) 350'000

Neue Schnittstellen (318810) 200'000

Externe Projektleiter (318810) 200'000

Abschreibungen (331000) Kalkulatorische Zinsen (702000)

Total 4'274'814 1'024'500

Total KJA und ABA 5'299'314

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4. Rechtsgrundlagen

− Artikel 3, 5, 13, 18, 77 und 79 Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG)

− Artikel 10, 11 und 13 Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Justiz-, Ge- meinde- und Kirchendirektion (OrV JGK)

− Artikel 46, 47, 48 (Absatz 1 Buchstabe b), 57 und 58 Gesetz über die Steuerung von Finan- zen und Leistungen (FLG)

− Artikel 160 Verordnung über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLV)

5. Kreditsumme und Produktgruppen

IDB-Nr. Produktgruppe Voranschlagskredit Nachkredit Kompensation 1205 KJA Kindesschutz und

Jugendförderung (05.08.9102)

3'969'555 4'274'814 Nicht möglich

3221 ABA Ressourcenver- waltung für Ämter (05.03.9101)

19'000'688 1'024'500 Nicht möglich

Total 5'299'314

Eine Kompensation ist nicht möglich. Die JGK wird jedoch alles daran setzen, die Kosten für die KESB-Einführung so gering wie möglich zu halten.

6. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Die im Jahr 2012 in der Laufenden Rechnung der JGK für die KESB anfallenden Kosten belau- fen sich auf insgesamt CHF 7'317'425, davon sind CHF 5'397'229 einmalige und CHF 1'920'196 wiederkehrende Kosten (vgl. Ziffer 2.5). CHF 2'018'111 sind bereits eingestellt (vgl. Ziffer 3.2) und CHF 5'299'314 werden zusätzlich benötigt (Ziffer 3.3).

Bei den zusätzlich benötigten Mitteln handelt es sich im Falle des/der KESB-Inspektors/in (CHF 68'814, Konti 301000-305200) sowie der IT-Arbeitsplätze inklusive Drucker (CHF 192’000, Konto 316800) um wiederkehrende Kosten. Die wiederkehrenden Kosten belau- fen sich somit auf CHF 260'814. Beim Rest (CHF 5'038'500) handelt es sich um einmalige Kos- ten.

Sowohl die wiederkehrenden als auch die einmaligen Kosten stellen gebundene Ausgaben dar.

Das Bundesrecht verpflichtet die Kantone, das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht umzusetzen und damit professionelle Fachbehörden einzuführen. Der Grosse Rat hat sich mit der am 1. Februar 2012 erfolgten Verabschiedung des KESG für kantonale Fachbehörden ent- schieden, die ihren Betrieb zwingend am 1. Januar 2013 aufnehmen müssen. Somit besteht weder hinsichtlich der Höhe, noch des Zeitpunkts oder anderer Modalitäten ein nennenswerter Spielraum. Ohne diese Ausgaben kann nicht sichergestellt werden, dass die KESB ihren Be- trieb per 1. Januar 2013 aufnehmen können.

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7. Kreditart und Jahr

Der Nachkredit betrifft das Jahr 2012.

Der Nachkredit kann vom Grossen Rat frühestens im Rahmen der Junisession 2012 genehmigt werden. Ein Abwarten der Genehmigung des Nachkredits durch den Grossen Rat würde un- weigerlich dazu führen, dass die KESB den Betrieb nicht per 1. Januar 2013 aufnehmen kön- nen. Ab diesem Zeitpunkt können jedoch nur noch dem neuen Bundesrecht entsprechende Fachbehörden rechtsgültige Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutz treffen. Die Ver- pflichtungen sind folglich nicht aufschiebbar und werden vom Regierungsrat gestützt auf Artikel 58 FLG mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt.

8. Antrag

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, dem vorliegenden Nachkredit gestützt auf die vorstehenden Ausführungen zuzustimmen.

Allfällige Rückfragen zu diesem Geschäft sind an Herrn Dr. André Matthey, Vorsteher des Am- tes für Betriebswirtschaft und Aufsicht (ABA), Tel. 031 633 76 24, zu richten.

Bern, den 22. März 2012

Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion

Christoph Neuhaus Regierungsrat

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