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Dokumentation zur SwissDRG-Erhebung 2011

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Academic year: 2022

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Dokumentation zur SwissDRG-Erhebung 2011

- Format und Inhalt der Daten - Lieferprozess

© 2010 SwissDRG AG, Bern, Schweiz

(2)

Überblick

1 Überblick der Erhebung 2011... 3

2 Lieferprozess der Daten... 3

3 Abgrenzungen und Berechnungsmethode der Fallkosten... 4

3.1 Nicht anrechenbare Kosten... 4

3.2 Medikamente, Implantate und medizinisches Material... 4

3.3 Anlagenutzungskosten (ANK)... 5

3.4 Universitäre Lehre und Forschung (uL&F)... 5

3.5 Behandlungsart... 5

4 Abrenzung der zu liefernden Fälle... 5

5 Format der Datenlieferung... 6

5.1 Überblick... 6

5.2 Datei mit den Daten der medizinischen Statistik... 7

5.2.1 Beispiel... 8

5.3 Datei mit den Kostendaten (Fallkosten)... 8

5.3.1 Beispiel... 9

5.3.2 Arzthonorare... 9

6 Datenschutz... 10

7 Quellennachweis... 10

8 Kontakte... 10

Anhang A: Detailliertes Format der Leistungsdaten... 11

Anhang B: Detailliertes Format der Kostendaten... 12

Anhang C: Fragebogen der Web-Schnittstelle... 14

Anhang D: Mindestanforderungen für die Datenlieferung... 16

Anhang E: Lieferung im PRISMA-FORMAT... 17

(3)

Wichtige Information

Es ist unabdingbar die folgende Dokumentation vor dem Datenexport zu studieren. Der neue Importprozess enthält einen Fragebogen über die Berücksichtigung der Mindestanforderungen zur Teilnahme und eine Überprüfung des Formats. Falls die Anforderungen (siehe Anhang) nicht erfüllt sind, wird der Lieferprozess abgebrochen. Es ist demnach unerlässlich die Erfüllung der Mindestanforderungen vor dem Datenexport zu überprüfen.

1 Überblick der Erhebung 2011

> Die Lieferfrist für die Daten 2010 wurde auf den 30. April 2011 festgelegt;

> Die Daten werden im SwissDRG- (empfohlen) oder PRISMA1-Format geliefert. Anhang E enthält weitere Details zur Lieferung im PRISMA-Format.

> Die Daten werden der SwissDRG AG über eine Web-Schnittstelle übermittelt. Das Format der Dateien wird im Kapitel 5 beschrieben;

> Neues Format der Datei mit den Kostendaten: 5 neue Kostenkomponenten.

> Erfassung der hochteuren Medikamente in der Medizinischen Statistik (Variablen 4.8v02 – 4.8v15) entsprechend der Vorgaben des BFS (vgl. Anhang A und die Vorgaben des BFS2)

2 Lieferprozess der Daten

Die Datenlieferung an die SwissDRG AG verläuft über eine geschützte Web-Schnittstelle. Den Zugang zur Schnittstelle finden Sie unter folgender Adresse:

http://www.swissdrg.org/de/07_casemix_office/Tool_Datenlieferung.asp oder über die Webseite unter :

www.swissdrg.ch « SwissDRG Erhebung» « Tool zur Datenlieferung »

Im Laufe des Lieferprozess wird eine Reihe an Überprüfungen des Inhalts und des Formats der Daten durchgeführt. Zudem muss ein Fragebogen zu den Daten ausgefüllt werden. Falls die Daten die Mindestanforderungen nicht erfüllen, wird der Lieferprozess abgebrochen. Es ist demnach unabdingbar die Anforderungen und den Fragebogen vor der Datenaufbereitung zu studieren.

1 Das PRISMA-Format wird beim Datenimport ins SwissDRG-Format konvertiert.

2http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/infothek/nomenklaturen/blank/blank/codage/04.html

(4)

Der Lieferprozess besteht aus 4 Etappen:

1. Informationen über das Spital;

2. Fragebogen über die Daten (siehe Anahng C);

3. Hochladen der Daten auf den FTP-Server. Die Daten müssen das SwissDRG-Format (oder PRISMA-Format) befolgen3;

4. Lieferbestätigung per E-Mail.

Der Fragebogen und die Tests werden in den Anhängen C und D präsentiert. Bitte lesen Sie diese Dokumente vor der Datenbearbeitung.

3 Abgrenzungen und Berechnungsmethode der Fallkosten

Für die Berechnung der Fallkosten empfiehlt SwissDRG AG die REKOLE® Kostenträgermethode. Was die Abgrenzung der Kosten anbelangt, sollen lediglich die Kosten der Leistungen aus dem KVG- Leistungskatalog geliefert werden (anrechenbare Kosten).

Die folgenden Kapitel enthalten weitere Details über die Berechnungsmethode der Fallkosten

3.1 Nicht anrechenbare Kosten

Als nicht anrechenbar werden jene Kosten definiert, welche keine dem KVG-Leistungskatalog (gültig auch für UVG, IV, MV) entsprechenden Leistungen darstellen. Somit sind Kosten zu Lasten der Patienten4, patientenfremde Kosten5, Primärtransporte oder weitere nicht rückerstattete Leistungen aus den Fallkosten auszuscheiden.

Zudem müssen die Kosten der gemeinwirtschaftliche Leistung (siehe Art. 49. al. 3) aus den Fallkosten der

„KVG-Leistungen“ ausgeschieden werden. Dies betrifft u.a. die Kosten der universitären Lehre und Forschung.

3.2 Medikamente, Implantate und medizinisches Material

Medikamente und Implantate sollen alle als Einzelkosten verrechnet werden (empfohlen), mindestens aber jene, deren Kosten für die gesamte Behandlung 300 Franken überschreiten.

Die Unterscheidung zwischen 1) Medikamente und 2) Blutprodukte

im H+ Konto 400 „Medikamenten und Blutprodukten“ wird empfohlen. Falls diese Unterscheidung nicht möglich ist, müssen die gesamten Kosten für Medikamente und Blutprodukte in der Kostenkomponente v10 enthalten sein. Wir bitten Sie dieses ggf. im Fragebogen an der entsprechenden Stelle zu vermerken.

Die Unterscheidung zwischen 1) Implantate und ; 2) Medizinisches Material

3 D.h. Anzahl und Reihenfolge der Spalten.

4 Z.B. Fernsehen, Mineralwasser, usw.

5 Z.B. Cafeteria oder weitere Leistungen an das Personal oder an Dritte

(5)

im H+ Konto 401 „Implantate und medizinisches Material“ wird empfohlen. Falls diese Unterscheidung nicht möglich ist, müssen die gesamten Kosten für Implantate und medizinisches Material in der Kostenkomponente v12 enthalten sein. Wir bitten Sie dieses ggf. im Fragebogen an der entsprechenden Stelle zu vermerken.

3.3 Anlagenutzungskosten (ANK)

Die Kalkulation der Kostengewichte muss den effektiven Ressourcenverbrauch der Anlagenutzung widerspiegeln. Für die SwissDRG-Erhebung soll die Berechnung der ANK demzufolge auf einer Kostenträgermethode basieren. Das Ziel ist auf Patientenebene objektive Angaben über die Anlagenutzung, die für die Erbringung der Behandlung erforderlich ist, zu erhalten. Die SwissDRG AG empfiehlt die in REKOLE® beschriebene Methode.

Den Anlagenutzungskosten entsprechen die gesamten Kosten, die mit der Nutzung der Anlagen verbunden sind (berechnete Abschreibungen, berechneter Zinsaufwand und finanzielles Leasing). Die Anlagenutzungskosten entsprechen den Konten 441, 442, 444, 446 et 448 im H+ Kontenrahmen.

Im SwissDRG-Format müssen diese Kosten klar auf der Fallebene identifiziert werden können (siehe Anhang B).

3.4 Universitäre Lehre und Forschung (uL&F)

Gemäss Gesetzesbestimmungen (KVG Art. 49 und VKL, Art. 7) werden die Kosten der universitären Lehre und Forschung als nicht anrechenbare Kosten definiert, die nicht über das SwissDRG-System finanziert werden. Diese Kosten müssen demzufolge aus den Fallkosten ausgeschieden werden und wenn möglich in der Spalte A2 ausgewiesen werden. Falls die Kosten für uL&F nicht ausgeschieden werden können, nimmt das Spital keine Anpassung vor und dokumentiert es im Fragebogen.

3.5 Behandlungsart

Die Schätzung der Kosten des ambulanten Bereichs soll gemäss einem Ansatz der verbrauchten Ressourcen erfolgen. Der Budget-Ansatz, der darin besteht die Erträge des ambulanten Bereichs aus der Finanzbuchhaltung abzuziehen ist nicht zugelassen, da diese Methode nicht vernachlässigbare Verzerrungen der Kosten der stationären Fälle verursacht.

4 Abgrenzung der zu liefernden Fälle

Das Spital liefert folgende Fälle:

- Alle stationäre akutsomatischen Fälle;

- der allgemeinen Liegeklasse;

- mit Vollkosten (siehe 3.1).

Die Kosten werden nicht als Vollkosten betrachtet wenn:

- Bei Überligern die Kosten der Behandlungen, die vor der Erhebungsperiode stattgefunden haben nicht auf den Fall verrechnet wurden;

- Der Aufenthalt über die Erhebungsperiode reicht (Austritt ausserhalb der Erhebungsperiode);

(6)

- Ein Teil der Honorare oder der Leistungen von Dritten nicht auf den Fall verrechnet wurde (z.B. Arztrechnung bei der Erstellung der Kostenträgerrechnung noch nicht vorhanden, usw.).

Die privaten und halbprivaten Fälle werden nur geliefert wenn:

- Der Teil der Kosten, die durch die Zusatzversicherung getragen werden vorab abgezogen wurden (Teil der Honorare, welche von der Zusatzversicherung getragen werden, eventuell die von der privaten oder halbprivaten Liegeklasse bedingten Zusatzkosten der Hotellerie);

oder

- Die Honorare werden ausführlich nach Art des behandelnden Arztes (d.h. gemäss Format im Anhang B) geliefert. Ziel ist es, die privaten und halbprivaten Fälle soweit möglich nicht von der Kalkulation auszuschliessen.

Bemerkung: Es wird empfohlen, dass das Spital die Zusatzkosten der privaten und halbprivaten Fälle vor der Datenlieferung bereinigt.

Definition der SwissDRG-relevanten Fälle

Gemäss den „Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG“ fallen die Leistungserbringer und Bereiche der Rehabilitation, der Psychiatrie oder Suchtmittelbehandlung, der Palliativbehandlung, sowie Pflegeheime und Pflegeabteilungen nicht unter den Anwendungsbereich von SwissDRG- Fallgruppen.

Ab der Erhebung 2011 ermöglicht die Einführung der Variable 4.8.V01 in der medizinischen Statistik des BFS, dass das Spital angibt, ob ein Fall unter den Anwendungsbereich von SwissDRG fällt oder nicht.

Diese Angabe ist zurzeit noch keine Pflichtangabe in der medizinischen Statistik.

Falls diese Variable nicht ausgefüllt ist, werden die nicht SwissDRG-relevanten Fälle weiterhin an Hand der Variable Hauptkostenstelle (1.4.V01) gefiltert.

5 Format der Datenlieferung

Das SwissDRG-Format ist das offizielle Datenformat der Erhebung. Das PRISMA-Format des Kantons Zürich wird ebenfalls angenommen, die SwissDRG AG konvertiert die Daten aber bei Import ins SwissDRG-Format. Weitere Informationen zur Lieferung im PRISMA-FORMAT finden Sie im Anhang E und in den Richtlinien des Kantons Zürich.

5.1 Überblick

Die Daten werden in zwei Dateien geliefert (Dateierweiterung „.dat“):

> 1 Datei mit den Daten der medizinischen Statistik. Das Format und der Inhalt der Variablen werden in der offiziellen Dokumentation der medizinischen Statistik der Krankenhäuser vom BFS definiert (siehe Anhang A und die BFS-Website der medizinischen Statistik6)

6 http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/infothek/erhebungen__quellen/blank/blank/mkh/02.html

(7)

> 1 Datei mit den Kostendaten. Der Anhang B enthält eine detaillierte Beschreibung des Formats.

Die beiden Dateien mit den Leistungs- und Kostendaten werden im ASCII Text-Format geliefert. Die Variablen werden durch Pipes getrennt (ASCII-Code 124: „|“). Die letzte Variable einer Zeile muss ebenfalls durch ein Pipe geschlossen werden. Das CRLF (ASCII-Codes 13 und 10) wird als Zeilenumbruch verwendet.

Die Leistungs- und Kostendaten werden an Hand der Variable 4.6.V01 verbunden7 (siehe Anhang A).

5.2 Datei mit den Daten der medizinischen Statistik

Die beiden ersten Zeilen dienen der Identifizierung der Spitaldaten. Danach kommen die Falldaten, die je Fall auf 2 oder 3 Zeilen verteilt sind8. Das Format wir im Anhang A beschrieben.

A. Die zwei ersten Zeilen zur Identifizierung der Datei:

1. Zeile (MX-Zeile = Lieferungsmeldung): 9 Spalten ( Identifikator der ersten Zeile (MX), BUR-Nummer, Name des Betriebs, Generierungsdatum, Versionsnummer der Datei, Anfangsdatum des Erhebungszeitraums, Enddatum des Erhebungszeitraums, Gesamtzeilen der Datei, Kodierschlüssel)

2. Zeile (MB-Zeile): Besondere MB-Zeile, in der nur die 1. und 5. Variable vorhanden sind. Diese Sonderzeile dient als Zusatzinformation für die Verschlüsselung.

B. Falldaten

Die Daten für jeden Fall werden auf 2 oder 3 Zeilen verteilt (3 Zeilen im Fall einer Geburt, sonst 2):

1. Zeile (MB-Zeile, Minimaldatensatz): 50 Felder, die die administrativen und medizinischen Angaben (9 erste Diagnosen und 9 erste Behandlungen) enthalten. Diese Zeile enthält die Variablen 0.1.V01 bis 1.7.V11 der medizinischen Statistik (BFS, Variablen der medizinischen Statistik, Spezifikationen gültig ab 2009);

2. Zeile (MN-Zeile, Neugeborenen-Zusatzdaten): 18 Felder, die die Zusatzangaben für Neugeborene enthalten. Enthält die Variablen 2.1.V01 bis 2.3.V08 der medizinischen Statistik;

3. Zeile (MD-Zeile, Patientengruppen-Zusatzdaten): 696 Felder. Enthält die Variablen 4.1.V01 bis 4.8.V20 der medizinischen Statistik.

Wichtig: Die „MB“, „MN“ und „MD“ Zeilen der Fälle müssen die folgende Reihenfolge berücksichtigen: Zuerst „MB“, dann „MN“ und schliesslich „MD“.

7 Diese Variable aus der medizinischen Statistik ermöglicht die Verbindung der SwissDRG-Erhebung und der BFS- Erhebung der medizinischen Statistik. Es ist unerlässlich, dass diese Variable in beiden Erhebungen identisch ist.

8Je nachdem ob es eine Geburt ist oder nicht.

(8)

5.2.1 Beispiel

Die zwei ersten Zeilen der Textdatei müssen unbedingt die Daten zur Identifizierung der Datei enthalten.

Darauf folgen die auf zwei (MB- und MD-Zeilen) oder drei (MB, MN, dann MD bei Geburten) Zeilen verteilten Falldaten.

Beispiel einer Datei(die Lieferungsmeldung, ein Standardfall und eine Geburt):

MX|60618292|H+|20070131|1|20060101|20061231|19322|ABCFB6E4...18740D|

MB||||FADCB75BED44AA35|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||...|

MB|60611111|8511A|SZ|C4F637919F9C2E92|A|0|0|1|...|M751|...||8363|2006032010|...|

MD|A021|1|0|...|34569321|...|

MB|60611111|8511A|SZ|B289E77E849FBDE1|A|1|0|1|...|Z380|...|8744|2005122802|...|

MN|404|0232|1|1||3570|50|0|0|19660513|411|411|3|3|0|0|0|

MD|A021|1|0|...|34569322|...|

Standardfall

Geburt

Primärschlüssel (4.6.V01), der die Verbindung zur Fallkostendatei und der medizinischen Statistik des BFS erlaubt (663. Variable der MD-Zeile)

5.3 Datei mit den Kostendaten (Fallkosten)

Die Kostendatei enthält 27 Variablen:

3 Variablen zur Identifizierung der Fälle: Bur-Nummer des Spitals, Erhebungsjahr und Fallnummer (=

Primärschlüssel, entspricht der Variable 4.6.V01 in der medizinischen Statistik).

22 Variablen mit den anrechenbaren Kosten:

- 9 Kostenkomponenten mit den Einzelkosten (v10-v19);

- 13 Kostenkomponenten mit den Kosten der leistungserbringenden Kostenstellen gemäss REKOLE (v20-v39).

1 Variable (A1) mit den gesamten Anlagenutzungskosten, welche in den Gesamtkosten enthalten sind (Komponenten v10-v39).

1 variable (A2) mit den Kosten der universitären Lehre und Forschung.

Eine detaillierte Beschreibung der Variablen befindet sich im Anhang B.

(9)

Überblick:

10 11 18 19 20 21 30 39 A1

Einzelkosten (= direkt auf den Fall verrechnete

Kosten)

Gemeinkosten

(= Kosten je Leistungserbringende Kostenstelle) inklusive ANK

22 23

Gesamtkosten BUR Jahr 4.6.v01

Variablen für die Fallidentifikation

A2

Gesamtsumme der ANK, die in den Gemeinkosten enthalten sind (v20-v39)

Kosten der universitären Lehre

und Forschung

Primärschlüssel aus der Datei der medizinischen

Statistik

Kostenkomponenten des SwissDRG-Formats

5.3.1 Beispiel

Beispiel: 2 Fälle (je eine Zeile pro Fall):

60611111|2008|34569321|79.00|57.00|0.00|0.00|0.00|42.00|0.00|0.00|19.00|16.00|…|0.00|

60611111|2008|34569322|31.00|27.00|0.00|0.00|0.00|34.00|0.00|98.00|60.00|57.00|…|0.00|

Primärschlüssel. Entspricht der Variable 4.6.V01(663. Variable der MD-Zeile) in der medizinischen Statistik

5.3.2 Arzthonorare

Gemäss REKOLE® werden die Honorare je Art des behandelnden Arztes verrechnet. Das Ziel des neuen Formats ist die Zusatzkosten der privaten und halbprivaten Fälle besser identifizieren zu können (nicht KVG-relevante Teil der Honorare):

- Honorare der Spitalärzte (H+ Konto 380) Komponente v14;

- Honorare der sozialversicherungspflichtigen Belegärzte (H+ Konto 381) Komponente v15;

- Honorare der nicht sozialversicherungspflichtigen Belegärzte (Teil des H+ Kontos 405, der Honorare enthält) Komponente v16.

(10)

6 Datenschutz

Der Datenschutz der Erhebung wird durch das Datenschutzkonzept der SwissDRG AG geregelt.

7 Quellennachweis

• Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG), [SR 832.10];

• Verordnung vom 3. Juli 2002 über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL), [SR 832.104];

• Variablen der medizinischen Statistik – Spezifikationen gültig ab 2009, 2008, Neuchâtel, Bundesamt für Statistik;

• REKOLE® Handbuch – Betriebliches Rechnungswesen im Spital, 3. Ausgabe, 2008, Bern, H+ Die Spitäler der Schweiz;

• Kostenrahmen - 6. überarbeitete Ausgabe, 2008, Bern, H+ Die Spitäler der Schweiz;

• Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG, 2009, SwissDRG AG;

• Datenschutzkonzept der SwissDRG AG, 2010, SwissDRG AG;

8 Kontakte

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

M. Alexander Weber (tél. 031/310 05 59, e-mail : alexander.weber@swissdrg.org) oder M. Mathieu Vuilleumier (tél. 031/310 05 54, e-mail : mathieu.vuilleumier@swissdrg.org).

(11)

1 0.1.V01 Rekordart AN (2)

2 0.1.V02 Betriebsnummer (BUR-Satellit Gesundheit) AN (8)

3 0.1.V03 Kode der NOGA AN (5)

4 0.1.V04 Kanton AN (2)

5 0.2.V01 Anonymer Verbindungskode AN (16)

6 0.2.V02 Kennzeichnung des Statistikfalls AN (1)

7 0.3.V01 Neugeborenen-Datensatz N (1)

8 0.3.V02 Psychiatrie-Datensatz N (1)

9 0.3.V03 Patientengruppen-Datensatz N (1)

10 0.3.V04 Kantonaler Datensatz N (1)

11 1.1.V01 Geschlecht N (1)

12 1.1.V02 Geburtsdatum (JJJJMMTT) N (8)

13 1.1.V03 Alter bei Eintritt N (3)

14 1.1.V04 Wohnort (Region) AN (4)

15 1.1.V05 Nationalität AN (3)

16 1.2.V01 Eintrittsdatum und -Stunde (JJJJMMTThh) N (10)

17 1.2.V02 Aufenthaltsort vor dem Eintritt N (1)

18 1.2.V03 Eintrittsart N (1)

19 1.2.V04 Einweisende Instanz N (1)

20 1.3.V01 Behandlungsart N (1)

21 1.3.V02 Klasse N (1)

22 1.3.V03 Aufenthalt in einer Intensivstation (vollendete Stunden) N (4) 23 1.3.V04 Administrativer Urlaub und Ferien (vollendete Stunden) N (4)

24 1.4.V01 Hauptkostenstelle AN (4)

25 1.4.V02 Hauptkostenträger für Grundversicherungsleistungen N (1)

26 1.5.V01 Austrittsdatum und -Stunde (JJJJMMTThh) N (10)

27 1.5.V02 Entscheid für Austritt N (1)

28 1.5.V03 Aufenthalt nach Austritt N (1)

29 1.5.V04 Behandlung nach Austritt N (1)

30 1.6.V01 Hauptdiagnose AN (5)

31 1.6.V02 Zusatz zu Hauptdiagnose AN (5)

32 1.6.V03 1. Nebendiagnose AN (5)

1.6.V0… AN (5)

39 1.6.V10 8. Nebendiagnose AN (5)

40 1.7.V01 Hauptbehandlung AN (5)

41 1.7.V02 Beginn der Hauptbehandlung (JJJJMMTThh) N (10)

42 1.7.V03 1. weitere Behandlung AN (5)

1.7.V… AN (5)

50 1.7.V11 9. weitere Behandlung AN (5)

1 2.1.V01 Rekordart AN (2)

2 2.1.V02 Interne Geburtsnummer N (4)

3 2.1.V03 Geburtszeitpunkt (hhmm) N (4)

4 2.2.V01 Vitalstatus N (1)

5 2.2.V02 Mehrling N (1)

6 2.2.V03 Geburtsrang bei Mehrlingsgeburten N (1)

7 2.2.V04 Geburtsgewicht (Gramm) N (4)

8 2.2.V05 Körperlänge (cm) N (2)

9 2.2.V06 Kongenitale Missbildungen N (1)

10 2.2.V07 Verlegung Kind in anderes Spital N (1)

11 2.3.V01 Geburtsdatum der Mutter (JJJJMMTT) N (8)

12 2.3.V02 Gestationsalter 1 (Wochen und Tage) (WWT) N (3)

13 2.3.V03 Gestationsalter 2 (Wochen und Tage) (WWT) N (3)

14 2.3.V04 Anzahl vorausgegangener Schwangerschaften insgesamt N (2)

15 2.3.V05 Anzahl vorausgegangener Lebendgeburten N (2)

16 2.3.V06 Anzahl vorausgegangener Fehl- oder Totgeburten N (2)

17 2.3.V07 Anzahl vorausgegangener Schwangerschaftsabbrüche N (2)

18 2.3.V08 Verlegung Mutter aus anderem Spital N (1)

MB-Zeile (minimales Dataset)

MN-Zeile (Geburtszusatz)

(12)

3 4.1.V03 Lokalisation des Spitals, Reservefeld N (1)

4 4.2.V010 MD-Hauptdiagnose AN (6)

5 4.2.V011 Seitigkeit der MD-Hauptdiagnose N (1)

6 4.2.V012 Tumoraktivität der MD-Hauptdiagnose N (1)

7 4.2.V020 MD-Zusatz zu Hauptdiagnose AN (6)

8 4.2.V030 MD-1.Nebendiagnose AN (6)

9 4.2.V031 Seitigkeit 1.Nebendiagnose N (1)

10 4.2.V032 Tumoraktivität 1.Nebendiagnose N (1)

11 4.2.V040 MD-2.Nebendiagnose AN (6)

12 4.2.V041 Seitigkeit 2.Nebendiagnose N (1)

13 4.2.V042 Tumoraktivität2.Nebendiagnose N (1)

4.2.V… … (…)

152 4.2.V510 MD 49.Nebendiagnose AN (6)

153 4.2.V511 Seitigkeit 49.Nebendiagnose N (1)

154 4.2.V512 Tumoraktivität 49.Nebendiagnose N (1)

155 4.3.V010 MD-Hauptbehandlung AN (6)

156 4.3.V011 Seitigkeit der MD-Hauptdiagnose N (1)

157 4.3.V015 Beginn der MD-Hauptbehandlung (JJJJMMTThh) AN (10)

158 4.3.V016 Ambulante Behandlungen auswärts, Hauptbehandlung N (1) 159 4.3.V017 Ambulante Behandlungen auswärts, Zusatzfeld Hauptbehandlung AN (16)

160 4.3.V020 1. Nebenbehandlung AN (6)

161 4.3.V021 1. Nebenbehandlung, Seitigkeit N (1)

162 4.3.V025 1. Nebenbehandlung, Beginn (JJJJMMTT) AN (8)

163 4.3.V026 1. Nebenbehandlung auswärts N (1)

164 4.3.V027 1. Nebenbehandlung Zusatzfeld AN (16)

4.3.V… … (…)

650 4.3.V1000 99. Nebenbehandlung AN (6)

651 4.3.V1001 99. Nebenbehandlung, Seitigkeit N (1)

652 4.3.V1005 99. Nebenbehandlung, Beginn (JJJJMMTT) AN (8)

653 4.3.V1006 99. Nebenbehandlung auswärts N (1)

654 4.3.V1007 99. Nebenbehandlung Zusatzfeld AN (16)

655 4.4.V01 Dauer der künstlichen Beatmung (Anzahl Stunden) N (5)

656 4.4.V02 Schweregrad der akuten Erkrankung N (3)

657 4.4.V03 Art des Score AN (1)

658 4.4.V04 NEMS, Total aller Schichten AN (6)

659 4.4.V05 SGI Resevefeld 1 AN (6)

660 4.4.V06 SGI Resevefeld 2 AN (6)

661 4.5.V01 Aufnahmegewicht (in Gramm) N (5)

662 4.5.V02 Kopfumfang bei Geburt (in Cm) N (2)

663 4.6.V01 Fallnummer der Fallkostenstatistik AN (16)

664 4.7.V01 1. Zwischenaustritt (JJJJJMMTT) AN (8)

665 4.7.V02 1. Wiedereintritt (JJJJJMMTT) AN (8)

666 4.7.V03 Grund des 1. Wiedereintrittes N (1)

667 4.7.V11 2. Zwischenaustritt (JJJJJMMTT) AN (8)

668 4.7.V12 2. Wiedereintritt (JJJJJMMTT) AN (8)

669 4.7.V13 Grund des 2. Wiedereintrittes N (1)

670 4.7.V21 3. Zwischenaustritt (JJJJJMMTT) AN (8)

671 4.7.V22 3. Wiedereintritt (JJJJJMMTT) AN (8)

672 4.7.V23 Grund des 3. Wiedereintrittes N (1)

673 4.7.V31 4. Zwischenaustritt (JJJJJMMTT) AN (8)

674 4.7.V32 4. Wiedereintritt (JJJJJMMTT) AN (8)

675 4.7.V33 Grund des 4. Wiedereintrittes N (1)

676 4.7.V41 Weitere Wiedereintritte Bool (1)

677 4.8.V01 Reservefeld 1 AN (50)

678 4.8.V02 Medikament 1 (Reservefeld 2) AN (50)

679 4.8.V03 Medikament 2 (Reservefeld 3) AN (50)

4.8.V…

691 4.8.V15 Medikament 14 (Reservefeld 15) AN (50)

692 4.8.V16 Reservefeld 16 AN (50)

4.8.V…

(13)

Variable Bezeichnung

1 REE Nummer des Spitals 2 year Erhebungsjahr

3 4.6.V01 Fallnummer (Primärschlüssel)

4 v10 Medikamente 400

5 v11 Blut und Blutprodukte 400

6 v12 Implantate 401

7 v13 Medizinisches Material 401

8 v14 Arzthonoraraufwand, Spitalärzte 380

9 v15 Arzthonoraraufwand, Belegärzte (sozialversicherungspflichtig) 381

10 v16 Arzthonoraraufwand, Belegärzte (nicht sozialversicherungspflichtig) 405*

11 v17 Aufwand für Zeugnisse und Gutachten 386

12 v19 Andere Einzelkosten 403+404+405**+480+485+

486

13 v20 OP Säle und Anästhesie (20) + (23)

14 v21 IPS und Intermediate Care (IC) (24)

15 v22 Notfall (25)

16 v23 Bildgebende Verfahren und Nuklearmedizin (26) + (28)

17 v24 Internes Labor (inkl. Blutspende) (29)

18 v25 Hämodialy se (30)

19 v26 Ärzteschaften (31)

20 v27 Nicht-medizinische Therapien und Beratung (Physiotherapie, Ergotherapie,

Logopädie, Ernährungsberatung, Aktivierungstherapie) (32) + (33) + (34) + (35)

21 v28 Medizinische und therapeutische Diagnostik (36)

22 v29 Pflege (39)

23 v30 Hotellerie (41) + (42) + (43)

24 v31 Gebärsaal (27)

25 v39 Übrige Leistungserbringer (44) + (45) + (10)

26 A1 Anlagenutzungkosten gesamt ( = Summe der Anlagenutzungskosten in den

Kostenkomponenten v20 bis v39) 442+444+446+448

27 A2 Universitäre Lehre und Forschung

Zusatzvariablen (davon)

* Nur die Honorare aus dem Konto 4 05 (siehe REKOL E®, Kontenrahmen H+ 2008)

** Ohne Honorare (siehe REKOLE®, Kontenrahmen H+, 2008)

Einzelkosten H+ Kontenrahmen

Gemeinkosten Muss-Kostenstellen REKOLE

(14)

Legende:

X Obligatorische Anforderung für die Teilnahme an der Erhebung Empfohlen, füht aber nicht zum Abbruch des Importprozesses

X

X

oder

v14 : Honoraraufwand Spitalärzte (H+ Konto 380)

v15 : Arzthonoraraufwand sozialversicherungspflichtige Belegärzte v16 : Arzthonoraraufwand für nicht sozialversicherungspflichtige Belegärzte v17 : Aufwand für Zeugnisse und Gutachten

oder

oder oder

Medizinische Kodierung

X X

Ansatz der verbrauchten Ressourcen Verrechnung der Kosten auf den ambulanten Bereich

Verrechnung der Kosten der ambulanten Behandlungen auf eine Kostenstelle "ambulante Tätigkeit"

oder

Verteilung der Kosten auf alle Fälle (dann Groupierung der ambulanten Fälle) oder

Andere:

Die Date n werden im SwissDRG-Format geliefert oder

ja nein

Die Variable 4.6.V01 auf der MD-Zeile der medizinisch-administrativen Daten und der Kostendaten ist identisch mit der Variable 4.6.V01 in der medizinischen Statisitk des BFS.

Vollkosten ja nein

Alle geliefe rten Fälle verfügen über Vollkosten (= alle KVG-relevanten Kosten).

Fälle, ohne Vollkosten werden durch das Spital aus der Datenlieferung ausgeschlossen.

Private und halbprivate Fälle

Die gelieferten Kosten enthalten nur die KVG-relevanten Kosten der Leistung (= Anpassung durch das Spital der Zusatzkosten, die von der privaten oder halbprivaten Liegeklasse bedingt sind. Die SwissDRG AG kann diese Fälle ohne w$eitere Anpassung verwenden.

Die gelieferten Fälle wurden nicht ange passt und enthalten alle Honorarskosten. Diese sind in den entsprechenden Spalten der SwissDRG A G enthalten:

Es wurden kein privaten oder halb-privaten Fälle geliefert, da ke ine der oben genannten Möglichkeiten zutrifft.

Überlieger ja nein

Bei Überliegern wurden die Kosten der Behandlungen aus den vorigen Jahren auf den Fall verrechnet. Diese Fälle haben Vollkosten und können verwendet werden.

Anlagenutzungskosten

Die ANK werden folgendermassen berechnet:

Kostenträgerrechnung REKOLE®

Andere Betriebswirtschaftliche Kostenträgermethode Gemäss VKL

Negative Kostenkomponenten

ja nein Das Spital hat die Fälle mit negativen Kostenkomponenten überprüft. Fehlerhafte Fälle wurden entweder korrigiert oder aus der Datenlie ferung ausgeschlossen. Die verbleibenden negativen Kostenkomponenten beeinträchtigen nicht die Date nqualität. Sie sind ausschliesslich auf eine falsche Verteilung innerhalb der Kostenkomponenten oder auf Rundungsprobleme zurückzuführen. Die SwissDRG AG kann diese Fälle für die Berechnung der Kostengewichte verwenden.

nein ja nein

Kodierung mit CHOP 11 mit 6 Positionen Kodierung mit ICD-10 GM mit 5 Positionen

Fragen zum Format Primärschlüssel

Alle Medikame nte und Implantate mit Gesamtkosten für die Behandlung (Preis x Menge) über 300 CHF wurden als Einze lkosten erfasst.

ja nein

Einzelkosten

Abgrenzung der ambulanten/stationären Fälle ja

(15)

Nur für Spitäler, die mit SwissDRG Format liefern

X

oder oder oder

_________________________________________________________________________________

Anlagenutzungskosten ja nein

Die Summe der Anlagenutzungskosten eines Falls sind in der Variable A1 ausgewiesen.

Die Anlagenutzungskosten sind in den Kostenstellen enthalten (v20-v39) Variablen v10 und v11: Medikamente und Blutprodukte

Die Unterscheidung der Einzelkosten für Medikamente und Blutprodukte wurde durchgeführt. Die Kosten sind in den Komponenten v10 und v11 enthalten.

Die Unterscheidung der Einzelkosten für Medikamente und Blutprodukte konnte nicht durchgeführt werden. Die Kosten sind alle in der Komponente v10 enthalten.

Variablen v12 und v13: Implantate und medizinisches Material

Die Unterscheidung der Einzelkosten für Implantate und medizinisches Material wurde durchgeführt. Die Kosten sind in den Komponenten v12 und v13 enthalten.

Die Unterscheidung der Einzelkosten für Implantate und medizinisches Material konnte nicht durchgeführt. Die Kosten sind alle in der Komponente v12 enthalten.

Universitäre Lehre und Forschung (uL&F)

Die Kosten der universitären Lehre und Forschung (gemäss VKL) sind nicht in den Fallkosten enthalten (= Summe der Komponenten v10-v39 aber in A2 ausgewiesen. Es ist keine Anpassung erforderlich.

Die Kosten der universitären Lehre und Forschung (gemäss VKL) sind nicht in den Fallkosten enthalten und nicht in A2 ausgewiesen. Es ist keine Anpassung erforderlich.

Die Kosten der universitären Lehre und Forschung (gemäss VKL) sind in den Fallkosten enthalten und in A2 ausgewiesen. Die SwissDRG AG passt die Kosten durch den Abzug von A2 an.

Die Kosten der universitären Lehre und Forschung (gemäss VKL) sind in den Fallkosten enthalten und nicht in A2 ausgewiesen. Die SwissDRG AG muss die Fallkosten anpassen.

Umlageschlüssel

Welcher Schlüssel wurde für die Verrechnung der Dialysekosten auf den administrativen Fall verwendet?

(16)

Die folgenden Test werden automatisch beim erhalten der Lieferdateien durchgeführt. Der Lieferprozess wird abgebrochen, falls einer der folgenden Tests nicht erfüllt ist:

Konsistenz der Primärschlüssel in beiden Dateien

Primärschlüssel in der 3. Spalte == (keine Doppelnennungen und nicht leer) 27 Variablen

Angabe der Hauptkostenstelle oder des DRG-Status (Toleranzschwelle: 95%) Angabe der Liegeklasse für jeden Fall (Toleranzschwelle: 95%)

Angabe des Geschlechts für jeden Falle (Toleranzschwelle: 95%)

Variablen sind durch Pipe ("|") getrennt Dateierweiterung: .dat oder .txt

CHOP-Variablen im Text-Format: Es wird getestet ob mindestens ein Code mit führender Null vorliegt Angabe des Aufenthalts vor Eintritt und nach Austritt (Toleranzschwelle: 90%)

Variablen sind durch Pipe ("|") getrennt

Angabe des Aufnahmegewichts bei allen Kindern unter 12 Monaten (Toleranzschwelle: 90%) Übereinstimmung der 'MB' und 'MD' Linie : v16v01 = v42v010, 1.6.v02 == 4.2.v020, 1.6.v03 ==

4.2.v030, … : für alle ICD- und CHOP-Codes, inkl. Behandlungsdatum. Es werden nur die 5 ersten Zeichen getestet wie im Format der medizinischen Statistik der BFS (Toleranzschwelle: 95%).

Die Variable 4.6.v01 (Spalte 663) ist ein Primärschlüssel == (keine Doppelnennungen und nicht leer) Die 663. Spalte der MD-Zeile enthält die Variable 4.6.V01 (Primärschlüssel)

Datei der medizinischen Statistik Bezeichnung

Datei der Fallkosten

Andere

Dateierweiterung: .dat oder .txt

MD-Zeile: 696 Spalten MN-Zeile: 22 Spalten MB-Zeile: 50 Spalten

(17)

Die Spitäler liefern die Dateien mit den Dateiendungen _C, _F und _T. Das PRISMA-FORMAT entspricht nicht dem offiziellen Format. Bei Import konvertiert die SwissDRG AG die Daten ins SwissDRG-Format.

Spitäler, welche die teuren Medikamente „4.8.V02“-„4.8.V15“ liefern möchten, können dies in einer separaten Datei. Diese muss denselben Primärschlüssel enthalten (4.6.V01 in der medizinischen Statistik), damit die Dateien verknüpft werden können..

Alle Plausibilisierungen beruhen auf dem SwissDRG-Format, weshalb die Interpretierung der Plausibilisierungstest im Webfeedback manchmal schwierig ist. Z.B. werden alle Fälle mit einem CHOP- Code für Dialysen als fehlerhaft identifiziert werden, da die entsprechenden Kosten im PRISMA-Format nicht klar identifizierbar sind.

Für weitere Informationen zum PRISMA-Format, wenden Sie sich Bitte an die vom Kanton Zürich zur Verfügung gestellte Dokumentation.

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