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Dokumentation zur SwissDRG Erhebung 2014

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Dokumentation zur SwissDRG Erhebung 2014

Format und Inhalt der Daten Lieferprozess

Detailerhebungen

© 2013 SwissDRG AG, Bern, Schweiz

(2)

Inhaltsverzeichnis

1. ÜBERBLICK DER ERHEBUNG 2014 ... 1

2. LIEFERPROZESS DER DATEN ... 2

3. ABGRENZUNGEN UND BERECHNUNGSMETHODE DER FALLKOSTEN ... 2

3.1. NICHT ANRECHENBARE KOSTEN ... 3

3.2. MEDIKAMENTE,IMPLANTATE UND MEDIZINISCHES MATERIAL ... 3

3.3. ANLAGENUTZUNGSKOSTEN (ANK) ... 3

3.4. UNIVERSITÄRE LEHRE UND FORSCHUNG (UL&F) ... 4

3.5. BEHANDLUNGSART ... 4

4. ABGRENZUNG DER ZU LIEFERNDEN FÄLLE ... 4

5. FORMAT DER DATENLIEFERUNG ... 5

5.1. ÜBERBLICK ... 5

5.2. DATEI MIT DEN DATEN DER MEDIZINISCHEN STATISTIK ... 6

5.2.1. Beispiel – Format der Datei ... 7

5.2.2. Erfassung der teuren Medikamente/Substanzen ... 8

5.3. DATEI DER KOSTENDATEN (FALLKOSTEN) ... 10

5.3.1. Beispiel – Format der Datei ... 11

5.3.2. Arzthonorare ... 11

5.4. DATEI MIT DEN DETAILERHEBUNGEN ... 12

5.4.1. Detailerhebung der Kosten für teure Medikamente ... 12

5.4.2. Detailerhebung der Kosten für teure Implantate ... 15

5.4.3. Detailerhebung der Kosten für teure Verfahren ... 17

6. DATENSCHUTZ ... 19

7. QUELLENNACHWEIS ... 19

8. KONTAKTE ... 19

ANHANG A: DETAILFORMAT DER MEDIZINISCHEN STATISTIK ... 20

ANHANG B: DETAILLIERTES FORMAT DER KOSTENDATEN ... 23

ANHANG C: AUSZUG DES FRAGEBOGENS DER WEB-SCHNITTSTELLE FÜR DIE DATENLIEFERUNG ... 24

ANHANG D: MINDESTANFORDERUNGEN FÜR DIE DATENLIEFERUNG ... 25

ANHANG E : PRÄZISIERUNG DER KOSTENKOMPONENTEN V10, V11, V12 UND V13 ... 26

(3)

Wichtige Information

Es ist unabdingbar die folgende Dokumentation vor dem Datenexport zu studieren.

Die Berücksichtigung der Mindestanforderungen zur Teilnahme sowie eine Überprüfung des Formats werden durch einen im Importprozess enthaltenen Fragebogen gewährleistet.

Falls die Anforderungen (siehe Anhang D für einen Überblick) nicht erfüllt sind, wird der Lieferprozess abgebrochen.

Es ist demnach unerlässlich die Erfüllung der Mindestanforderungen vor dem Datenexport zu überprüfen.

1. Überblick der Erhebung 2014

> Die Erhebung 2014 betrifft die Daten aus dem Jahr 2013

> Die Lieferfrist für die Daten und für die Teilnahme am Webfeedback wird auf den 30. April 2014 festgelegt.

> Die Daten werden im SwissDRG-Format (sehr empfohlen) oder PRISMA geliefert.

> Die Kostenkomponenten v20-v39 sind gemäss REKOLE® ohne ANK zu liefern

> Detailerhebung der Kosten für teure Medikamente und Implantate (in einer gesonderten Datei): Die Kosten dürfen auf Produkt- oder Fallebene geliefert werden (siehe 5.4.1 und 5.4.2).

> Detailerhebung der teuren Verfahren (in einer gesonderten Datei): siehe 5.4.3

> Kodierung gemäss BFS-Richtlinien für die Daten 2013, u.a.:

> Behandlungskodes nach CHOP 2013

> Diagnosekodes nach ICD-10 GM 2012

> Die Variable 4.8.V01 „DRG-Status“ ist aktiviert. Diese Angabe ist obligatorisch, da sie für die Tarifstrukturentwicklung verwendet ist, um die SwissDRG relevanten Fälle auszuwählen.

> Fälle, welche infolge eines Wiedereintritts oder Rückverlegung zusammengeführt werden sollen, müssen als ein einziger Fall geliefert werden:

> In der Medizinischen Statistik: Die einzelnen Zwischenaustritte und Wiedereintritte werden anhand der Variablen 4.7.V01 bis 4.7.V33 angegeben

> In den Kostendatei

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2. Lieferprozess der Daten

Für die neuen Netzwerkspitäler kann die Einführungsdokumentation an die folgende Adresse zur Verfügung gestellt:

SwissDRG Erhebung >> Sektion „Erhebung 2014 (Daten 2013)“ >> Unter-Sektion „Zusätzliche Informationen für neue Spitäler“ >> Einführung für neue Spitäler

Die Datenlieferung an die SwissDRG AG verläuft über eine geschützte Web-Schnittstelle. Den Zugang zur Schnittstelle finden Sie auf der SwissDRG AG Internetseite, unter folgender Adresse: www.swissdrg.org SwissDRG Erhebung >> Sektion „Erhebung 2014 (Daten 2013)“ >> Datenlieferung >> Web-Schnittstelle für die Datenlieferung

(Die Web-Schnittstelle 2014 wird ab Ende Februar 2014 zur Verfügung gestellt)

Im Laufe des Lieferprozesses wird eine Reihe von Überprüfungen des Dateninhalts und Datenformats durchgeführt.

Zudem muss einen Fragebogen zu den Daten ausgefüllt werden.

Falls die Daten die Mindestanforderungen nicht erfüllen, wird der Lieferprozess abgebrochen. Es ist demnach unabdingbar die Anforderungen und den Fragebogen vor der Datenaufbereitung zu studieren.

Der Lieferprozess besteht aus 3 Etappen:

1. Ausfüllen des Fragebogens über die Daten (siehe Anhang C);

2. Hochladen der Daten auf den FTP-Server (durch die Web-Schnittstelle für die Datenlieferung).

Die Daten müssen das SwissDRG-Format befolgen1;

3. Erhalten der Lieferbestätigung von SwissDRG AG per E-Mail.

Der Fragebogen und die Tests werden in den Anhängen C und D bzw. beschrieben.

3. Abgrenzungen und Berechnungsmethode der Fallkosten

Für die Berechnung der Fallkosten wird von der SwissDRG AG die REKOLE® Kostenträgermethode erfordert.

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3.1. Nicht anrechenbare Kosten

Als nicht anrechenbar werden jene Kosten definiert, welche keine dem KVG-Leistungskatalog entsprechenden Leistungen darstellen. Somit sind die Kosten zu Lasten der Patienten2, patientenfremde Kosten3, Primärtransporte oder weitere nicht rückerstattete Leistungen aus den Fallkosten auszuscheiden.

Zudem müssen die Kosten der gemeinwirtschaftlichen Leistungen (siehe Art. 49. al. 3 KVG) aus den Fallkosten ausgeschieden werden. Dies betrifft u.a. die Kosten der universitären Lehre und Forschung.

3.2. Medikamente, Implantate und medizinisches Material

Medikamente und Implantate sollen alle als Einzelkosten verrechnet werden (empfohlen), mindestens aber jene, deren Gesamtkosten 1‘000 Franken überschreiten.

Die Unterscheidung zwischen 1) Medikamente (v10) und 2) Blutprodukte in v11

im H+ Konto 400 „Medikamenten und Blutprodukten“ wird empfohlen.

Falls die Unterscheidung nicht möglich ist, müssen die Gesamtkosten für Medikamente und Blutprodukte in der Kostenkomponente Medikamente (v10) enthalten sein. Wir bitten Sie dies ggf. im Fragebogen an der entsprechenden Stelle zu vermerken.

Die Unterscheidung zwischen 1) Implantate (v12) und

2) Medizinisches Material (v13)

im H+ Konto 401 „Implantate und medizinisches Material“ wird empfohlen.

Falls die Unterscheidung nicht möglich ist, müssen die Gesamtkosten für Implantate und medizinisches Material in der Kostenkomponente „Implantate“ (v12) enthalten sein. Wir bitten Sie dies ggf. im Fragebogen an der entsprechenden Stelle zu vermerken.

Im Anhang E wird einerseits die Unterscheidung zwischen Medikamenten und Blutprodukten und andererseits die Unterscheidung zwischen Implantaten und medizinischem Material definiert. Diese Liste ist nicht abschliessend.

3.3. Anlagenutzungskosten (ANK)

Den Anlagenutzungskosten entsprechen die gesamten Kosten, die mit der Nutzung der Anlagen verbunden sind (berechnete Abschreibungen, berechneter Zinsaufwand und finanzielles Leasing).

Die Anlagenutzungskosten entsprechen den Konten 442, 444 und 448 im H+ Kontenrahmen.

2 Z.B. Fernsehen, Mineralwasser, usw.

3 Z.B. Cafeteria oder weitere Leistungen an das Personal oder an Dritte

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Die Kalkulation der Kostengewichte muss den effektiven Ressourcenverbrauch der Anlagenutzung widerspiegeln.

Von der SwissDRG AG wird die in REKOLE® beschriebene Methode erfordert. Die Eckwerten und Regeln zur Ermittlung der Anlagenutzungskosten nach REKOLE® sind auf der SwissDRG AG Internetseite aufgeschaltet : www.swissdrg.org

SwissDRG Erhebung >> Sektion „Erhebung 2014 (Daten 2013)“ >> Unter-Sektion „Unterlagen“ >>

Eckwerten und Regeln zur Ermittlung der Anlagenutzungskosten (ANK)

Im SwissDRG-Format müssen die Anlagenutzungskosten klar auf der Fallebene identifiziert werden können (siehe Anhang B). Zu diesem Zweck werden die Kostenkomponenten der Leistungserbringenden Kostenstellen gemäss REKOLE® exklusive Anlagenutzungskosten geliefert. Die ANK müssen im Kostenkomponent A1 ausgewiesen werden.

3.4. Universitäre Lehre und Forschung (uL&F)

Gemäss Gesetzesbestimmungen (KVG Art. 49 und VKL, Art. 7) werden die Kosten der universitären Lehre und Forschung als nicht anrechenbare Kosten definiert, die nicht über das SwissDRG-System finanziert werden. Diese Kosten müssen demzufolge aus den Fallkosten ausgeschieden werden und, wenn möglich, in der Spalte A2 ausgewiesen werden.

Falls die Kosten für uL&F aus den Fallkosten nicht ausgeschieden werden können, nimmt das Spital keine Anpassung vor und dokumentiert es im Fragebogen, an der entsprechenden Stelle.

3.5. Behandlungsart

Die Schätzung der Kosten des ambulanten Bereichs soll gemäss einem Ansatz der verbrauchten Ressourcen erfolgen. Der Budget-Ansatz, der darin besteht, die Erträge des ambulanten Bereichs aus der Finanzbuchhaltung abzuziehen, ist nicht zugelassen.

4. Abgrenzung der zu liefernden Fälle

Das Spital liefert alle akutsomatischen Fälle mit Vollkosten (unabhängig der Liegeklasse), welche nach SwissDRG abgerechnet werden.

(7)

- Ein Teil der Honorare oder der Leistungen von Dritten nicht auf den Fall verrechnet wurde (z.B. Arztrechnung bei der Erstellung der Kostenträgerrechnung noch nicht vorhanden, Rechnung nicht vorhanden, usw.).

Fälle, welche nicht über Vollkosten verfügen, sollen nicht geliefert werden.

Bemerkung

Spitäler können die Liegeklasse-bedingten Mehrkosten vor der Datenlieferung ausschliesen (z.B.

private Honorare der Spitalärzte, Anteil der privaten Honorare der Belegärzte, usw.). Die Anpassung wird im Fragebogen zur Datenlieferung dokumentiert.

Die Kostenkomponenten für die Arzthonorare werden im Kapitel 5.3.2 beschrieben.

Definition der SwissDRG-relevanten Fälle

Die Variable 4.8.V01 „DRG Status“ der medizinischen Statistik des BFS ermöglicht dem Spital anzugeben, ob ein Fall gemäss den Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter den Anwendungsbereich von SwissDRG fällt oder nicht.

Diese Angabe ist obligatorisch, da sie für die Tarifstrukturentwicklung verwendet wird, um die SwissDRG relevanten Fälle auszuwählen.

5. Format der Datenlieferung

Das SwissDRG-Format ist das offizielle Datenformat der Erhebung.

5.1. Überblick

Die Kerndaten werden in zwei Dateien geliefert (Dateierweiterung „.dat“):

> Eine Datei mit den Daten der medizinischen Statistik (Leistungsdaten). Das Format und der Inhalt der Variablen werden in der offiziellen Dokumentation der Medizinischen Statistik vom BFS definiert (siehe BFS-Website der medizinischen Statistik4 und Anhang A)

> Eine Datei mit den Kostendaten. Der Anhang B enthält eine detaillierte Beschreibung des Formats.

Die beiden Dateien mit den Leistungs- und Kostendaten werden im ASCII Text-Format geliefert.

Die Variablen werden durch Pipes getrennt (ASCII-Code 124: „|“). Die letzte Variable einer Zeile darf nicht leer sein und muss ebenfalls durch ein Pipe geschlossen werden. Das CRLF (ASCII-Codes 13 und 10) wird als Zeilenumbruch verwendet.

4 http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/infothek/erhebungen__quellen/blank/blank/mkh/02.html

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Die Dateien mit den Leistungs- und Kostendaten werden anhand der Variable 4.6.V01 verbunden (siehe Anhang A).

Zudem enthält die Erhebung eine zusätzliche Excel-Datei mit 3 Tabellenblättern, welche ausgefüllt werden müssen:

> Eine Excel-Tabelle mit Einkaufspreisen (nach Abzug eventueller Rabatte) der teuren Medikamente auf Produktebene. Diese Information kann ebenfalls auf Fallebene geliefert werden (Für weitere Informationen, siehe Kapitel 5.4.1).

> Eine Excel-Tabelle mit dem Einkaufspreis (nach Abzug eventueller Rabatte) der teuren Implantate auf Implantatsebene. Diese Information kann ebenfalls auf Fallebene angegeben werden. Für manche Implantate ist eine Erfassung auf Fallebene jedoch obligatorisch (Für weitere Informationen, siehe Kapitel 5.4.2)

> Eine Excel-Tabelle mit den Kosten für teure Verfahren (z.B. Dialysen) auf Verfahrensebene (Für weitere Informationen, siehe Kapitel 5.4.3). Es handelt sich hier um einen Standardkostenansatz.

5.2. Datei mit den Daten der medizinischen Statistik

Diese Datei entspricht der Datei der medizinischen Statistik des BFS.

Bitte beachten Sie die Dokumentation des BFS4. Ein Überblick der Variablen befindet sich in Anhang A.

Zur Erinnerung, die wichtigsten Eigenschaften der Datei:

Die beiden ersten Zeilen dienen der Identifizierung der Spitaldaten. Danach kommen die Falldaten, die je Fall auf zwei oder drei Zeilen (im Fall einer Geburt) verteilt sind. Das Format wird im Anhang A beschrieben.

A. Die ersten zwei Zeilen zur Identifizierung der Datei:

1. Zeile (MX-Zeile = Lieferungsmeldung): 9 Spalten ( Identifikator der ersten Zeile (MX),  BUR-Nummer,  Name des Betriebs,  Generierungsdatum,  Versionsnummer der Datei,  Anfangsdatum des Erhebungszeitraums,  Enddatum des Erhebungszeitraums,  Gesamtzeilen der Datei,  Kodierschlüssel)

2. Zeile (MB-Zeile): Besondere MB-Zeile, in der nur die 1. und 5. Variable vorhanden sind. Diese Sonderzeile dient als Zusatzinformation für die Verschlüsselung.

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B. Falldaten

Für jeden Fall werden die Daten auf zwei oder drei Zeilen verteilt:

1. Zeile (MB-Zeile, Minimaldatensatz): 50 Felder, die die administrativen und medizinischen Angaben (9 erste Diagnosen und 9 erste Behandlungen) enthalten. Diese Zeile enthält die Variablen 0.1.V01 bis 1.7.V11 der medizinischen Statistik (BFS, Variablen der medizinischen Statistik, Spezifikationen gültig ab 2012);

2. Zeile (MN-Zeile, Neugeborenen-Zusatzdaten): 18 Felder, die die Zusatzangaben für Neugeborene enthalten. Enthält die Variablen 2.1.V01 bis 2.3.V08 der medizinischen Statistik;

3. Zeile (MD-Zeile, Patientengruppen-Zusatzdaten): 696 Felder. Enthält die Variablen 4.1.V01 bis 4.8.V20 der medizinischen Statistik.

Wichtig: Die „MB“, „MN“ und „MD“ Zeilen der Fälle müssen die folgende Reihenfolge berücksichtigen: Zuerst „MB“, dann „MN“ und schliesslich „MD“.

5.2.1. Beispiel – Format der Datei

Die zwei ersten Zeilen der Datei müssen unbedingt die Daten zur Identifizierung der Datei enthalten.

Darauf folgen die auf zwei (MB- und MD-Zeile) resp., bei Geburten, auf drei (MB-, MN-, dann MD-Zeile) Zeilen verteilten Falldaten.

Beispiel einer Datei (die Lieferungsmeldung, ein Standardfall und eine Geburt):

(10)

5.2.2. Erfassung der teuren Medikamente/Substanzen

In den Variablen 4.8.V02 bis 4.8.V14 können bis zu 14 teure Medikamente/Substanzen pro Fall erfasst werden.

Die Liste der erfassbaren Medikamente/Substanzen sowie die technische Beschreibung befinden sich auf der SwissDRG AG Internetseite: www.swissdrg.org

SwissDRG Erhebung >> Medizinische Statistik >> Sektion „Anwendung im Jahr 2013“ >> Liste der in der Medizinischen Statistik erfassbaren Medikamente/Substanzen.xlsx

und

SwissDRG Erhebung >> Medizinische Statistik >> Sektion „Anwendung im Jahr 2013“ >> Technisches Begleitblatt.pdf

Lieferformat

Für jedes Medikament (Variablen 4.8.V02 bis 4.8.V15) enthält die Variable 5 unterschiedlichen Informationen, welche durch einen Semikolon getrennt werden: a;b;c;d;e

Beispiel:

(11)

Mit:

Variable mögliche Werte

a ATC-Code (7 Stel l en) Si ehe Li s te der erfa s s ba ren Medi ka mente b Zus a tza nga be Gemä s s Anga ben, di e i n der Li s te der zu

erfa s s enden Medi ka mente/Subs ta nzen s tehen c Vera brei chungs a rt IMPL = Knocherni mpl a nta t

Inha l = Inha l a ti on IOC = i ntra okul ä r IT = i ntra theka l IVITR = i ntra vi trea l N = na s a l

O = ora l P = pa rentera l R = rekta l

SL = s ubl i ngua l /bukka l T = topi s ch

TD = tra ns derma l VAG = va gi na l U = urethra l d Kumul i erte Dos i s (dem Pa ti enten

vera brei cht; pro s pi ta l a ufentha l t) Ga nzza hl i ger Wert

e Ei nhei t FIPU = Interna ti ona l Pha rma ceuti ca l Federa ti on Uni t g = Gra mm

gBq = Gi ga bequerel IU Interna ti ona l Uni t mcg = Mi crogra mm mcm = Mi crometer mg = Mi l l i gra mm

MIU Mi l l i on Interna ti ona l Uni t ml = Mi l l i l i ter

mmol = Mi l l i mol MU = Mi l l i on Uni ts U = Uni t

UD = Uni t Dos e TU = Thous a nd Uni ts

Bemerkung

Für alle Medikamente sind alle Informationen erforderlich.

Ein ATC-Code ohne Angabe betreffend der Dosis und/oder ohne Einheit in welcher das Produkt eingenommen wurde ist nicht verwendbar

Das Format muss streng befolgt werden.

Z.B. darf weder „UI“, noch „IE“, noch „U“ anstatt „IU“ angegeben werden. Die Erfassung dieser alternativen Bezeichnungen erfordert einen grossen Aufwand für die Umkodierung. Dasselbe gilt für die Zusatzangaben. Bitte verwenden Sie nur die vorgesehenen Werte.

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Die kumulierte Dosis ist als ganze Zahl anzugeben. Es ich demnach unerlässlich die Einheit dementsprechend zu wählen, dass keine Nachkommastellen entstehen

Z.B. muss bei 0,3 g die Einheit Milligramm gewählt werden und die Menge 300 mg angegeben werden.

Bitte erfassen Sie nur die Substanzen, welche in der Liste aufgeführt sind und unter der Berücksichtigung der in der Spalte „betroffene Verabreichungsart oder Indikation“

angegebenen Präzisierungen

Z.B. darf Cytarabin lediglich angegeben werden, wenn es liposomal intrathekal verabreicht wurde.

5.3. Datei der Kostendaten (Fallkosten)

Die Kostendatei enthält 28 Variablen:

 3 Variablen zur Identifizierung der Fälle: Bur-Nummer des Spitals, Erhebungsjahr und Fallnummer

(= Primärschlüssel, entspricht der Variable 4.6.V01 in der medizinischen Statistik).

 23 Variablen mit den anrechenbaren Kosten:

 9 Kostenkomponenten mit den Einzelkosten (v10-v19);

 14 Kostenkomponenten mit den Kosten der leistungserbringenden Kostenstellen gemäss REKOLE® (v20-v39). Diese Kostenkomponenten sind exklusive Anlagenutzungskosten anzugeben.

 1 Variable (A1) mit den gesamten Anlagenutzungskosten für den Fall.

 1 variable (A2) mit den Kosten der universitären Lehre und Forschung.

Eine detaillierte Beschreibung der Variablen befindet sich im Anhang B.

(13)

Überblick

5.3.1. Beispiel – Format der Datei Beispiel: Zwei Fälle (je eine Zeile pro Fall):

5.3.2. Arzthonorare

Gemäss REKOLE® werden die Honorare je Art des behandelnden Arztes verrechnet:

- Honorare der Spitalärzte (H+ Konto 380)  Komponente v14;

- Honorare der sozialversicherungspflichtigen Belegärzte (H+ Konto 381)  Komponente v15;

- Honorare der nicht sozialversicherungspflichtigen Belegärzte (Teil des H+ Kontos 405, der Honorare enthält)  Komponente v16.

v10 v11 v18 v19 v20 v21 v32 v39 A1

Einzelkosten (= direkt auf den Fall verrechnete Kosten)

Gemeinkosten

(= Kosten je Leistungserbringende Kostenstelle)

ohne ANK

v22 v23

Gesamtkosten Variablen für die

Fallidentifikation

A2

Gesamtsumme der ANK

Kosten der universitären Lehre und Forschung

Primärschlüssel aus der Datei der medizinischen Statistik

Kostenkomponenten des SwissDRG-Formats

4.6.v01 BUR Jahr

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5.4. Datei mit den Detailerhebungen

Mit der Detailerhebung werden Informationen zu Medikamenten, Implantaten und teuren Verfahren erhoben. Es handelt sich u.a. um die Produkte und Verfahren, für welche ein Zusatzentgelt in der SwissDRG Tarifstruktur vorgesehen ist. In diesem Zusammenhang erlaubt die Detailerhebung die Zusatzentgelte zu berechnen und die entsprechenden Kosten aus den Kostengewichten auszuscheiden.

Die Detailerhebung enthält ebenfalls weitere Produkte und Verfahren, welche nicht Zusatzentgelt- relevant sind. Die Detaillierten Angaben dienen hier der Weiterentwicklung der Tarifstruktur.

Die Angaben der Detailerhebung werden in einer Excel-Datei erfasst, welche auf der Internet-Seite der SwissDRG AG unter der Rubrik „ Detailerhebung“ publiziert wird: www.swissdrg.org

SwissDRG Erhebung >> Sektion „Erhebung 2014 (Daten 2013)“ >> Unter-Sektion „Detailerhebung“ >>

Detailerhebung 2014.xlsx

5.4.1. Detailerhebung der Kosten für teure Medikamente

Über die Detailerhebung der Kosten für teure Medikamente wird der Einstandspreis für teure Medikamente geliefert. Der Einstandpreis wird inklusiv Rabatte geliefert, d.h. grundsätzlich ohne Handlungskosten.

Die Liste der in der medizinischen Statistik erfassbaren Medikamenten ist auf der SwissDRG AG Internetseite vorhanden: www.swissdrg.org

SwissDRG Erhebung >> Medizinische Statistik >> Sektion „Anwendung im Jahr 2013“ >> Liste der in der Medizinischen Statistik erfassbaren Medikamente/Substanzen.xlsx

Die Angaben dürfen auf Produkt- oder Fallebene gemacht werden.

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Lieferung auf Produktebene

Bei einer Lieferung auf Produktebene ist der Einstandspreis pro Einheit (inklusive Rabatte). Der Einstandpreis pro Einheit wird denn grundsätzlich ohne Handlungskosten geliefert. Die Angaben werden in der Excel-Datei Detailerhebung 2014.xlsx im Tabellenblatt „Medikament_Produkt“ gespeichert.

Bemerkung:

 Wenn der Einheitspreis im Laufe des Jahres schwankt, wird der Jahresdurchschnitt angegeben.

 Wenn der Einheitspreis von der Konzentration oder der Packungsgrösse abhängig ist (z.B.

unterschiedliche Einheitspreise für Verpackungen mit Tabletten à 50mg, 100mg oder 200mg), werden durchschnittliche Kosten angegeben.

 Der Einstandspreis je Einheit muss für die Aktivsubstanz angegeben werden. Die Einheit der Aktivsubstanz ist bereits in der Excel-Datei angegeben.

Beispiel der Berechnung des Preis pro Einheit:

Substanz Dosierung Verpackung Einstandspreis Noxafil Susp 40 mg/ml Fl 105 ml 929.44

Die Noxafil wird in Verpackung von 105 ml mit einer Dosierung von 40g je ml gekauft.

So ist die Einheit der Aktivsubstanz in mg dargestellt.

In einer Verpackung von 105 ml sind im Total 105*40 = 4200 mg von der Aktivsubstanz.

Basiert auf dem gegebenen Einstandpreis von 929.44 CHF wird der Einheitspreis der Aktivsubstanz abgeleitet: 4200 mg zu 929.44 CHF  929.44/4200 = 0.221 CHF/mg

Überblick über das Excel-Tabellenblatt „Medikament_Produkt“

Spalten auszufüllen

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Lieferung auf Fallebene

Bei einer Lieferung auf Fallebene ist der Einstandspreis zu liefern. Die Angaben werden in der Excel-Datei Detailerhebung 2014.xlsx im Tabellenblatt „Medikament_Fall“ gespeichert.

Im Gegensatz zur Lieferung auf Produktebene, muss bei der Lieferung auf Fallebene der Einstandspreis der dem Patienten verabreichten kumulierten Dosis, angegeben werden. Die Gesamtkosten werden auf Fallebene für jeden ATC-Code, die in den Variablen 4.8.V02 bis 4.8.V15 der Medizinischen Statistik dargestellt sind, angegeben.

In der Excel-Datei müssen die folgenden Informationen erfasst werden:

 Fallnummer, d.h. die Variable 4.6.V01

 ATC-Code

 Zusatz zum ATC-Code (wenn notwendig)

 Name der Variable, in welcher der ATC-Code in der BFS-Statistik enthalten ist (z.B. 4.8.V02 wenn es sich um die Kosten des ersten Produktes, das für den Patienten angegeben wurde, handelt)

 Einstandspreis der kumulierten Dosis, die in der Medizinischen Statistik angegeben ist

Überblick über das Excel-Tabellenblatt „Medikament_Fall“)

(fiktive Werte)

Primärschlüssel (Variable 4.6.V01 der medizinischen Statistik)

ATC Code Zusatz zum ATC-Code (wenn notwendig)

Variable BFS (medizin. Stat)

Einstandpreis der

verabreichten kumulierten Dosis [CHF]

100234 B02AB03 4.8.V02 9'854.50

100234 B02BD03 4.8.V03 852.90

100234 B02BD01 4.8.V04 2'526.30

100345 B02BD02 Rekombinant 4.8.V02 15'896.80

100345 B02BD03 4.8.V03 2'350.20

(17)

5.4.2. Detailerhebung der Kosten für teure Implantate

In dieser Detailerhebung wird der Einstandspreis für teure Verfahren angegeben. Wie bei der Detailerhebung der Kosten für teure Medikamente dürfen die Angaben über die Kosten für teure Implantate auf Produkt- oder Fallebene geliefert werden.

Lieferung auf Produktebene

Bei einer Lieferung auf Produktebene ist der Einstandspreis je Einheit für das Implantat anzugeben.

Die Erfassung erfolgt in der Excel-Datei Detailerhebung 2014.xlsx im Tabellenblatt „Implantat_Produkt“.

Da die Kosten stark von Patient zu Patient schwanken können, ist für manche Implantate eine Erfassung auf Fallebene jedoch obligatorisch (z.B. Einsetzen einer Schädelknochenplatte (CAD-Implantat) an Hirnschädel). Solche Ausnahmen sind in der Excel-Datei gekennzeichnet. Die entsprechenden Informationen müssen im Tabellenblatt „Implantat_Fall“ angegeben werden (siehe unten).

Beachten Sie, dass da CHOP-Kodes in der Regel einer Behandlung entsprechen, muss die gelieferten Kosten einzig den Einstandspreis des Implantats enthalten.

Beispiel:

78.49.21: Wirbelkörperersatz durch Implantat (z.B. bei Kyphose): 1 Wirbelkörper

Es werden lediglich die Kosten des Wirbelkörpers erhoben (keine Operationskosten).

Überblick über das Excel-Tabellenblatt „Implantat_Produkt“)

CHOP 2013

Einstandspreis pro Einheit (implantat)

[CHF]

37.68.31 37.68.32 37.68.33 37.68.39 7 39.71.10 8 39.71.11 9 39.71.12 10 39.71.13 11 39.73.10

Endovaskuläre Implantation eines Grafts in Aorta abdominalis, Endovaskuläre Implantation eines Grafts in Aorta abdominalis, Endovaskuläre Implantation eines Grafts in Aorta abdominalis, Endovaskuläre Implantation eines Grafts in die Aorta

6 Implantation einer intravasalen, biventrikulären, axialen Pumpe zur Kreislaufunterstützung

Bezeichnung

Endovaskuläre Implantation eines Grafts in Aorta abdominalis,

(18)

Lieferung auf Fallebene

Bei einer Lieferung auf Fallebene werden die Informationen in der Excel-Datei Detailerhebung 2014.xlsx im Tabellenblatt „Implantat_Fall“ erfasst.

Die anzugebenden Kosten entsprechen dem Einstandspreis der gesamten Implantate, die durch den für den Patienten erfassten CHOP-Code definiert sind.

z.B.: Wurde der Code 78.49.21 „Wirbelkörperersatz durch Implantat (z.B. bei Kyphose): 1 Wirbelkörper“

angegeben, wird der Einstandspreis für 1 Wirbelkörper erfasst.

z.B.: Wurde der Code 78.49.24 „78.49.24 Wirbelkörperersatz durch Implantat (z.B. bei Kyphose): 4 Wirbelkörper“ angegeben, wird der Einstandspreis für 4 Wirbelkörper erfasst.

Es werden folgende Informationen erfasst:

 Fallnummer, d.h. Variable 4.6.V01

 CHOP-Code in Zusammenhang mit dem Implantat

 Eine Bezeichnung des Implantats (z.B. Handelsname, Marke, Name, Typ, usw.)

 Einstandspreis der gesamten Implantate, die dem für den Patienten erfassten CHOP-Code entsprechen

Überblick über das Excel-Tabellenblatt „Implantat_Fall“

(fiktive Werte) Primärschlüssel

(Variable 4.6.V01 der medizinischen Statistik)

CHOP 2013 Bezeichnung - Handelsname Einstandpreis der gesamten Implantaten

102345 848010 Coflex Implantat, 8 mm 1'720.00

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5.4.3. Detailerhebung der Kosten für teure Verfahren

In der Detailerhebung der Kosten für teure Verfahren werden die Kosten auf Verfahrensebene erhoben.

Die Erfassung erfolgt in der Excel-Datei Detailerhebung 2014.xlsx im Tabellenblatt „teure_Verfahren“.

Bei jedem Verfahren werden die Leistungsgesamtkosten geschätzt, welche über verschiedene Kategorien verteilt werden: medizinisches Personal, Pflegepersonal, Material, Medikamente, usw.

Bei kontinuierlicher Verfahren kann die Leistungsdauer sehr unterschiedlich ausfallen, d.h. von einigen Stunden bis zu mehrere Tage. Bei solchen Leistungen sind die Kosten proportional zur Dauer der Leistung und werden demnach in zwei Komponenten unterteilt:

1) Fixe Kosten: Kosten, welche unabhängig von der Behandlungsdauer anfallen, d.h. alle Kosten für die Vorbereitung, die Aufstellung, den Abbau und die Säuberung der für die Leistung notwendigen Apparatur, inklusive dem nötigen Material;

2) Variable Kosten: Kosten, die von der Dauer der Leistungserbringung abhängig sind, d.h. die Kosten, welche für jede zusätzliche Stunde der Leistungserbringung anfallen (Abschreibung der Maschinen, medizinisches Personal, Pflegepersonal, usw.)

Bemerkung: An dieser Stelle sollten keine Kosten der Dienstleistenden Kostenstellen (Overheadkosten), wie Administration, Abschreibung der Gebäude, usw., verbucht werden.

Bei kontinuierlichen Verfahren (z.B.: Hämodialyse intermittierend) müssen die Leistungsgesamtkosten ohne Berücksichtigung der Unterscheidung zwischen fixen und variablen Kosten angegeben werden

Beispiel: kontinuierliche Hämofiltration, fiktive Werte

Im Durchschnitt geschätzte Kosten für die Vorbereitung, Aufstellung des Dialyseapparats durch das medizinische Personal und Pflegepersonal : 100 + 250 = 350 CHF.

Im Durchschnitt geschätzte Kosten für das medizinische Material (Schläuche, usw.): 800 CHF

Nr CHOP

2013 Verfahren Ärzteschaft

en

Pflegepers

onal Medikamente Blutprodukte Implantate Medizinisches Material

Benutzung

Geräte Weitere Leistungsgesamtkosten (Summe aller Kosten)

39.95.31 39.95.41 39.95.32 39.95.42 39.95.33 39.95.43 39.95.34 39.95.44 39.95.35 39.95.45 39.95.39 39.95.49

0.00 115.00

0.00 0.00 0.00 85.00

Kosten [CHF]

1 Hämodialyse,

kontinuierlich fix (Aufstellung, Vorbereitung Verfahren)

100.00 250.00 0.00 0.00 0.00 800.00 0.00 1'150.00

variabel (Kosten für jede Stunde des Verfahrens)

0.00 30.00

(20)

Bemerkung: In den fixen Kosten werden die Kosten für die Benutzung der Geräte (Abschreibungen) auf null geschätzt, da die Maschine nicht im Gebrauch ist. Die Kosten für die Benutzung der Geräte werden proportional zur Benutzungsdauer und nicht je Benutzung berechnet. Bei einer kontinuierlichen Dialyse sind die Kosten für die Benutzung eines Dialyseapparats nicht dieselben, wenn die Dialyse 1 Stunde oder 200 Stunden dauert.

Die variablen Personalkosten, d.h. die Kosten des Pflegepersonals, das während der Dialyse anwesend ist, werden im Durchschnitt auf 30 Franken pro Stunde geschätzt.

Die Nutzungskosten des Dialyseapparats (Anlagenutzungskosten) werden auf 85 Franken pro Stunde geschätzt. Die Anlagenutzungskosten betreffen lediglich die für die Dialyse notwendige Apparate und zum Beispiel nicht das Gebäude. Die Anlagenutzungskosten werden gemäss einer Kostenrechnungsmethode berechnet.

Gemäss diesem Beispiel betragen die Standardkosten einer kontinuierlichen Hämofiltration

 1'150 CHF (fixe Kosten) + 115 CHF (variablen Kosten) = 1'265 CHF pro Stunde

 1'150 CHF (fixe Kosten) + 24 * 115 CHF (variablen Kosten) = 3'910 CHF pro 24 Stunden

(21)

6. Datenschutz

Der Datenschutz der Erhebung wird durch den SwissDRG Datenschutzvertrag geregelt. Falls Sie noch keinen Vertrag unterschrieben haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

7. Quellennachweis

 Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG), [SR 832.10];

 Verordnung vom 3. Juli 2002 über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL), [SR 832.104];

 Variablen der Medizinischen Statistik – Spezifikationen gültig ab 1.1.2012, Neuchâtel, Bundesamt für Statistik;

 REKOLE® Handbuch – Betriebliches Rechnungswesen im Spital, 3. Ausgabe, 2008, Bern, H+ Die Spitäler der Schweiz;

 Kostenrahmen - 6. überarbeitete Ausgabe, 2008, Bern, H+ Die Spitäler der Schweiz;

 Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG, 2013, SwissDRG AG

8. Kontakte

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Herrn Mathieu Vuilleumier Tel. +41 (31) 310 05 54

mathieu.vuilleumier@swissdrg.org Frau Pinky Girardin Tél. +41 (31) 544 12 25

pinky.girardin@swissdrg.org

(22)

Anhang A: Detailformat der medizinischen Statistik

(23)

Anhang A: Detailformat der medizinischen Statistik (Forts.)

(Siehe Forts. Nächste Seite)

(24)

Anhang A: Detailformat der medizinischen Statistik (Forts.)

(25)

Anhang B: Detailliertes Format der Kostendaten

Variable Bezeichnung

1 BUR Nummer des Spi ta l s (BUR-Nummer) 2 yea r Da tenja hr

3 4.6.V01 Fallnummer (siehe Variable an der Reihe 663 der MD-Zeile) [PRIMÄRSCHLÜSSEL]

4 v10 Medi ka mente 400

5 v11 Bl ut und Bl utprodukte 400

6 v12 Impl a nta te 401

7 v13 Medi zi ni s ches Ma teri a l 401

8 v14 Arzthonora ra ufwa nd, Spi ta l ä rzte 380

9 v15 Arzthonora ra ufwa nd, Bel egä rzte (s ozi a l vers i cherungs pfl i chti g) 381 10 v16 Arzthonora ra ufwa nd, Bel egä rzte (ni cht s ozi a l vers i cherungs pfl i chti g) 405*

11 v17 Aufwa nd für Zeugni s s e und Guta chten 386

12 v19 Andere Ei nzel kos ten 403 + 404 + 405**

+ 480 + 485 + 486 Leistungserbringenden

13 v20 OP Sä l e (20)

14 v21 IPS und Intermedi a te Ca re (IC) (24)

15 v22 Notfa l l (25)

16 v23 Bi l dgebende Verfa hren und Nukl ea rmedi zi n (26) + (28)

17 v24 Internes La bor (i nkl . Bl uts pende) (29)

18 v25 Hä modi a l ys e (30)

19 v26 Ärztes cha ften (31)

20 v27 Ni cht-medi zi ni s che Thera pi en und Bera tung (Phys i othera pi e,

Ergothera pi e, Logopä di e, Ernä hrungs bera tung, Akti vi erungs thera pi e) (32) + (33) + (34) + (35)

21 v28 Medi zi ni s che und thera peuti s che Di a gnos ti k (36)

22 v29 Pfl ege (39)

23 v30 Hotel l eri e (41) + (42) + (43)

24 v31 Gebä rs a a l (27)

25 v32 Anä s thes i e (23)

26 v39 Übri ge Lei s tungs erbri nger (44) + (45)

+ (10) + (77)***

27 A1 Anl a genutzungkos ten ges a mt (ANK) 442 + 444 + 448

28 A2 Uni vers i tä re Lehre und Fors chung (uL&F) -

* Nur Anteil Honorare aus dem Konto 405 (siehe REKOLE®, Kontenrahmen H+ 2008)

** Konto 405 ohne Arzthonoraraufwand für nicht sozialversicherungspflichtige Belegärzte (siehe REKOLE®, Kontenrahmen H+, 2008)

*** Ohne Kosten Primärtransporte

Allgemeine InformationenEinzelkostenGemeinkostenWeitere Variablen

H+ Kontenrahmen H+ Kontenrahmen

Muss-Kostenstellen REKOLE®

(26)

Anhang C: Auszug des Fragebogens der Web-Schnittstelle für die

Datenlieferung

(27)

Anhang D: Mindestanforderungen für die Datenlieferung

Die folgenden Test werden automatisch beim erhalten der Lieferdateien durchgeführt. Der Lieferprozess wird abgebrochen, falls eine der folgenden Bedingungen nicht erfüllt ist:

Bei jedem Fall wird die Angabe vom DRG Status (Variable 4.8.V01) gemacht (Toleranzschwelle: 95%).

Datei der Fallkosten

AndereTests

Dateierweiterung: *.dat oder *.txt

MD-Zeile: 696 Spalten MN-Zeile: 18 Spalten MB-Zeile: 50 Spalten1

Die Variablen werden durch Pipes ("|") getrennt Datei der medizinischen Statistik

Bezeichnung

Primärschlüssel in der 3. Spalte: Keine Doppelnennungen und keine leere Felder 28 Variablen

Variablen sind durch Pipe ("|") getrennt. Jede Zeile wird mit Pipe beendet. Die Datei enthält also 29 Pipe pro Zeile

Dateierweiterung: .dat oder .txt

CHOP-Variablen im Text-Format: Es wird getestet, ob mindestens ein Code mit führender Null vorliegt

Angabe des Aufenthalts vor und/od. nach Austritt (Toleranzschwelle: 90%).

Angabe des Aufnahmegewichts bei allen Kindern unter 12 Monaten (Toleranzschwelle: 90%).

Übereinstimmung der 'MB' und 'MD' Linie : Für alle ICD- und CHOP-Codes, ist v16v01 = v42v010, 1.6.v02 = 4.2.v020, 1.6.v03 = 4.2.v030, usw. Wie beim Format der medizinischen Statistik der BFS werden nur die ersten 5 Zeichen getestet(Toleranzschwelle: 95%).

Die Variable 4.6.v01 (Spalte 663 der MD-Zeile) ist ein Primärschlüssel : keine Doppelnennungen und keine leere Felder)

Die Spalte 663 der MD-Zeile entspricht der Variable 4.6.V01 (Primärschlüssel)

1 Di e MB-Zei l e mi t 90 Spa l ten wi rd ebenfa l l s a kzeptiert (30 Di a gnos en und Beha ndl ungen a ns tatt von 10). Da bei ha ndel t es s i ch um da s a l te Forma t der MB-Zei l e, wel ches wei terhi n vom BFS a kzeptiert wi rd.

Angabe der Hauptkostenstelle (Toleranzschwelle: 95%).

Angabe der Liegeklasse bei jedem Fall (Toleranzschwelle: 95%).

Angabe des Geschlechts bei jedem Fall (Toleranzschwelle: 95%).

Konsistenz der Primärschlüssel in beiden Dateien

Fälle mit Austritt innerhalb der Erhebungsperiode müssen eine Hauptdiagnose haben (Toleranzschwelle: 95%)

(28)

Anhang E : Präzisierung der Kostenkomponenten v10, v11, v12 und v13

Diese Liste präzisiert die Zuordnung zu den Kostenkomponenten für bestimmte Produkte. Die Liste ist nicht ausführlich und darf nicht als Liste der Produkte, welche als Einzelkosten gebucht werden sollen, angewendet werden (siehe 3.2 Medikamente, Implantate und medizinisches Material)

(29)

Anhang E : Präzisierung der Kostenkomponenten v10, v11, v12 und v13 (Forts.)

Referenzen

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