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für die Rechnungsjahre 2011 und 2012

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V O R A N S C H L A G

für die Rechnungsjahre 2011 und 2012

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V O R A N S C H L A G

der Landeshauptstadt Innsbruck

für die Rechnungsjahre 2011 und 2012

EINWOHNERZAHL

der Landeshauptstadt Innsbruck Wohnbevölkerung nach der letzten

Volkszählung am 15. Mai 2001 113.457 Wohnbevölkerung nach der Bevöl-

kerungsstatistik (Stichtag 31.10.2009) 119.026 Bevölkerungsstand 2009 (1. Dez.

2010)

Mit Erst- und Zweitwohnsitz

143.023

DVR: 0059331

(4)

I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

===================================

Einwohnerzahl der Stadt Innsbruck 1

Gebietsumfang der Stadt Innsbruck 4

Haushaltssatzung 5 - 9

Bestimmungen zur Ausführung für den Voranschlag 11 - 17

Vorberichte 19 - 26

Gesamtübersicht

Gruppensummen 28 - 29

Abschnittssummen 31 - 36

Voranschlags-Querschnitt 37 – 44

Ordentlicher Haushalt

Gruppe 0 Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung 46 - 133

Gruppe 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 134 - 153

Gruppe 2 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft 154 - 205

Gruppe 3 Kunst, Kultur, Kultus 206 - 247

Gruppe 4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 248 - 275

Gruppe 5 Gesundheit 276 - 295

Gruppe 6 Straßen und Wasserbau, Verkehr 296 - 315

Gruppe 7 Wirtschaftsförderung 316 - 323

Gruppe 8 Dienstleistungen 324 - 385

Gruppe 9 Finanzwirtschaft 386 - 425

Außerordentlicher Haushalt

Außerordentlicher Haushaltsplan 427 - 509

(5)

Sammelnachweise 513 - 530

Leistungen für Personal, Pensionen und Ruhebezüge 532 – 547

Einmalige Einnahmen 548

Laufende Maßnahmen für die Infrastruktur 549 - 553

Finanzzuweisungen, Zuschüsse und Beiträge von und an Gebietskörperschaften 555 - 560

Zuführungen an und Entnahmen aus Rücklagen 561

Schuldenstand und Schuldendienstvorschau 563 - 585

Vergütungen 586 + 587

Dienstpostenplan - Hoheitsverwaltung 588 + 589

Jahres- und Sondersubventionen 591 - 594

Untervoranschlag und Dienstpostenplan Gestellungsbetrieb 595 – 606

Heime Westendorf 607 - 609

Alphabetisches Inhaltsverzeichnis 611 - 617

Erläuterung der Abkürzungen:

AO Außerordentlicher Haushalt IA (in Spalte KZ) Infrastrukturmassnahmen

AOB Anordnungsberechtigung KDG Kindergarten

BS Berufsschule KDH Kinderheim

DK (in Spalte KZ) Deckungsklasse OH Ordentlicher Haushalt

EE (in Spalte KZ) einmalige Einnahmen SN (in Spalte KZ) Sammelnachweis

FF Freiwillige Feuerwehr SU (in Spalte KZ) Sammelnachweis-Subvention

FH Friedhof TA Teilabschnitt

GA (in Spalte KZ) gebundene Ausgabe Va/Re Voranschlags-Querschnitt

HS Hauptschule VS Volksschule

(6)

davon entfallen auf:

Bauflächen 1.432 ha

Wege, Straßen, Plätze 495 ha

Bahnanlagen 94 ha

landwirtschaftlich genutzte Flächen 834 ha

Gartenland 87 ha

Wälder 3.723 ha

Gewässer 157 ha

Sonstige Flächen 3.670 ha

gerundet auf „ha“ – Rundungsfehler +/- 1 ha

(7)

H A U S H A L T S S A T Z U N G 2011 und 2012 --- genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss vom 10. Dezember 2010

I.

Gemäß § 57 Abs. 2 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck, LGBl.Nr. 53/1975, in der geltenden Fassung, wird der Haushaltsplan für die Rechnungsjahr 2011 und 2012 wie folgt festgesetzt:

Ordentliche Gebarung 2011 2012 Außerordentliche Gebarung 2011 2012

--- ---

Einnahmen 288.802.900 294.662.700 Einnahmen 52.892.000 50.409.000

Ausgaben 293.288.800 299.815.300 Ausgaben 52.892.000 50.409.000

Zuschuss 4.485.900 5.152.600

Die Aufgliederung dieser Beträge auf die einzelnen Voranschlagsposten ist in den Anlagen ausgewiesen.

(8)

Gemäß § 54 Abs. 4 des Stadtrechtes wird der Dienstpostenplan für die Rechnungsjahre 2011 und 2012 mit einer Gesamtanzahl von jeweils 1.411 genehmigt.

Die Aufgliederung dieser Dienstposten ist in den Anlagen enthalten.

III.

Gemäß § 57 Abs. 3 des Stadtrechtes werden im Haushaltsjahr 2011 und 2012 Gemeindeabgaben nach folgenden Rechtsgrundlagen im nachstehend angeführten Ausmaß erhoben:

1. Die Grundsteuer nach dem Grundsteuergesetz 1955, BGBl.Nr. 149/1955, in der geltenden Fassung und dem Grundsteuerbefreiungsgesetz 1987, LGBl.Nr.

64/1987, in der geltenden Fassung.

Die Hebesätze werden gemäß § 27 Grundsteuergesetz 1955 und § 15 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz 2008, BGBl.Nr. 103/2007, in der geltenden Fassung, für das Jahr 2011 und 2012 wie folgt festgesetzt:

a.) Grundsteuer von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben Hebesatz 500 v. H. des Steuermessbetrages

b.) Grundsteuer von den Grundstücken

Hebesatz 500 v. H. des Steuermessbetrages

2. Die Kommunalsteuer nach dem Kommunalsteuergesetz 1993, BGBl.Nr. 819/1993 vom 30. Nov. 1993, in der geltenden Fassung.

3. Die Vergnügungssteuer aufgrund des § 15 Abs. 3 Ziff. 1 Finanzausgleichsgesetz 2008, BGBl.Nr. 103/2007, in der geltenden Fassung und nach dem Vergnügungssteuergesetz 1982, LGBl.Nr. 60/1982, in der geltenden Fassung mit den gesetzlichen Normalhöchstsätzen, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.

Die Steuer beträgt:

a.) für Sportveranstaltungen, Schüler(innen)bälle, Hochzeiten, den Besuch von Museen/Panoramen, Tiergärten und Tierschauen von Zirkussen, sowie

von Konzerten, Kleinkunstvorträgen, Vorträgen, Filmvorführungen, Tanztheater- und Sprechtheatervorstellungen, udgl., bei denen der kulturelle oder

volksbildende Charakter überwiegt und die ohne Verbindung mit einer Tanzbelustigung von in Innsbruck ansässigen Kulturvereinigungen und

Institutionen durchgeführt werden, sofern die Veranstaltung nicht über den üblichen Vereinsrahmen hinausreicht, 0 % vom Eintrittsentgelt.

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Agenturen und anderen als unter lit. a.) angeführten Veranstaltern durchgeführt werden, 4 % vom Eintrittsentgelt.

c.) für Tiroler Abende mit qualitätsvollem und kulturellem Chararkter 8 % vom Eintrittsentgelt.

d.) für Ballveranstaltungen mit lebender Musik, Student(inn)enfeste mit Tanz, Tiroler Abende mit Showcharakter, das Ausspielen von Geld und Gegenständen, Besichtigungen von Sehenswürdigkeiten, Modeschauen, Showveranstaltungen und Ausstellungen, soweit sie gemäß lit. a.) nicht mit 0 % festgesetzt sind, sowie für Gästebobfahrten und Hallen-Go-Kart-Veranstaltungen, 15 % vom Entrittsentgelt.

e.) für Spielapparate im Sinne des § 18 Abs. 3 lit. c Vergnügungssteuergesetz in Verbindung mit § 18 Abs. 4 leg. cit. wird gemäß § 20 leg. cit. die Pauschsteuer mit EUR 440,-- für jeden angefangenen Monat festgesetzt.

f.) für Spielveranstaltungen in einer Spielbank im Sinne des Glückspielmonopolgesetzes, BGBl.Nr. 169/1962, in der geltenden Fassung, wird die Vergnügungssteuer mit 17,65 % des Eintrittsgeldes im Sinne des Vergnügungssteuergesetzes, das sind 15 % des Eintrittsentgeltes einschließlich der Abgabe, festgesetzt. Für die in der Spielbank aufgestellten Spielapparate im Sinne des § 18 Abs. 3 lit. c Vergnügungssteuergesetz ist eine Pauschsteuer nach lit. e) nur dann zu entrichten, wenn für den Besuch der Spielbank kein Eintrittsgeld oder ein Entgelt im Sinne des Vergnügungssteuergesetzes von weniger als EUR 18,-- erhoben wird.

g.) die in den §§ 16 Abs. 2, 17 Abs. 1 Ziff. 1 - 3 und 5, 18 Abs. 3 lit. a und b und 19 Abs. 1 Vergnügungssteuergesetz festgesetzten Sätze werden im doppelten Ausmaß erhoben.

h.) § 22 Vergnügungssteuergesetz gilt auch für Veranstaltungen, deren Ertrag für gemeinnützige Zwecke verwendet wird.

i.) Bei Veranstaltungen gemäß lit. b) und lit. d) mit mehr als 4.000 zahlenden Veranstaltungsteilnehmer(inne)n (Großveranstaltung) wird die vorgeschriebene Vergnügungssteuer ab dem (der) 4.001 Veranstaltungsteilnehmer(in) zur Gänze im Subventionswege refundiert.

4. Die Hundesteuer aufgrund des § 15 Abs. 3 Ziff. 2 Finanzausgleichsgesetz 2008, BGBl.Nr. 103/2007, in der geltenden Fassung, der Hundesteuerordnung vom 21. Juni 2001, in der geltenden Fassung, sowie des Tiroler Hundesteuergesetzes, LGBl.Nr. 3/1980, mit den vom Gemeinderat am 10. Dezember 2010 beschlossenen Sätzen.

5. Der Erschließungsbeitrag nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz, LGBl.Nr. 22/1998, in der geltenden Fassung, unter Anwendung eines Einheitssatzes von EUR 5,78, das sind 5 % des mit Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 13. Nov. 2001, LGBl.Nr. 103/2001, für das Gebiet der Stadt Innsbruck festgelegten Erschließungskostenfaktors.

6. Die Ausgleichsabgabe für die Befreiung von Stellplätzen und Garagen nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz, LGBl. Nr. 22/1998, in der

geltenden Fassung, mit EUR 2.311,-- für oberirdische Abstellplätze und EUR 6.933,-- für unterirdische Garagen, das ist das 20-fache bzw. 60-fache des

mit Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 13. Nov. 2001, LGBl.Nr. 103/2001, für das Gebiet der Stadt Innsbruck festgelegten Er-

schließungskostenfaktors.

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Gehsteigbeitragssatzes von EUR 2,88, das ist ein Hundertstel der durchschnittlichen Kosten für die Herstellung eines m zeitgemäßer Gehsteigfläche von EUR 288,--.

8. Für allgemeine öffentliche Krankenanstalten im Sinne des Tiroler Krankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetzes in der geltenden Fassung werden 15 % der bezahlten Jahressumme an Interessentenbeiträgen im Sinne der Punkte 5., 6. und 7. der vorliegenden Haushaltssatzung im Folgejahr ersetzt.

9. Die Abgabe für die Benützung öffentlichen Gemeindegrundes und des darüber befindlichen Luftraumes nach dem Tiroler Gebrauchsabgabegesetz, LGBl.Nr. 78/1992, in der geltenden Fassung, mit einem Hundertsatz von 6 v. H. der Leistungsentgelte. Die Abgabenschuldner(innen) haben jeweils zum 1.

Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November eine Vorauszahlung in der Höhe von jeweils 25 v. H. des Abgabenbetrages des vorangegangenen Wirtschaftsjahres zu leisten. Verbleibende Abgabenschuldigkeiten sind mit der nächsten Vorauszahlung zu entrichten, Guthaben sind den Abgaben- schuldner(inne)n spätestens bis zum übernächsten Vorauszahlungstermin zu erstatten.

10. Gebühren von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen, insbesondere

a.) die Abfallgebühren nach der Abfallgebührenordnung 1992, Zl. MD - 333/1991, in der geltenden Fassung, mit den vom Gemeinderat am 10.

Dezember 2010 beschlossenen Sätzen.

b.) die Gehwegreinigungsgebühren nach der Gehwegreinigungsgebührenordnung, Zl. III - 3458/1971, in der geltenden Fassung, mit den vom Gemeinderat am 10. Dezember 2010 beschlossenen Sätzen.

c.) Für die Benützung der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage bis 31. Dezember 2001 die Kanalbenützungsgebühren nach der Kanalbe- nützungsgebührenordnung 1992, Zl. MD - 5334/1991, in der geltenden Fassung, mit den vom Gemeinderat zuletzt beschlossenen Sätzen.

d.) In den Fällen, in denen der Abgabentatbestand bis 31. Dezember 2001 verwirklicht wurde, die Kanalanschlussgebühren nach der Kanalan- schlussgebührenordnung, Gemeinderatsbeschluss vom 7. Juli 1960 und Gemeinderatsbeschluss vom 21. Juni 2001, in der geltenden Fassung, unter Anrechnung des vom Gemeinderat zuletzt beschlossenen Einheitssatzes von EUR 2,62 (ATS 36,--).

e.) die Marktgebühren nach der Marktgebührenordnung, Gemeinderatsbeschluss vom 1. Dez. 2000 und Gemeinderatsbeschluss vom 21. Juni 2001, in der geltenden Fassung, mit dem vom Gemeinderat am 10. Dezember 2010 beschlossenen Gebührentarif.

f.) die Gebühren für die Benützung der städt. Friedhöfe nach der Friedhofsgebührenordnung, Gemeinderatsbeschluss vom 4. Dez. 1997, in der gel- tenden Fassung, mit den vom Gemeinderat am 10. Dezember 2010 beschlossenen Sätzen.

g.) die Gebühren für die Leistungen der Wasenmeisterei zu den vom Gemeinderat am 10. Dezember 2010 beschlossenen Sätzen.

11. die Parkabgabe aufgrund des § 15 Abs. 3 Ziff. 5 Finanzausgleichsgesetz 2008, BGBl.Nr. 103/2007, in der geltenden Fassung, des Tiroler Parkabgabe-

gesetzes 2006, LGBl.Nr. 9/2006, in der geltenden Fassung, und der Innsbrucker Parkabgabeverordnung, Gemeinderatsbeschluss vom 26. Jänner 2006, in

der geltenden Fassung.

(11)

IV.

Der (die) Bürgermeister(in) wird ermächtigt, Darlehen im Sinne des § 67 Abs. 2 des Stadtrechtes für Zwecke der laufenden Kassengebarung (Kassen- kredite) im gesetzlich zulässigen Höchstausmaß aufzunehmen, sowie Veranlagungen des ertragsfähigen Vermögens der Stadt im Sinne des § 63 Abs. 2 des Stadtrechtes vorzunehmen.

Innsbruck, am 16. Dezember 2010

Die Bürgermeisterin:

Mag.

a

Christine Oppitz-Plörer e. h.

(Mag.

a

Christine Oppitz-Plörer)

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(13)

AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN FÜR DEN VORANSCHLAG 2011 und 2012 ---

Auf Grund der Bestimmungen des 4. Abschnittes des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck betreffend die Haushalts- und Finanzwirtschaft wird Folgendes verfügt:

1. Allgemeines

Der Haushaltsplan 2011 und 2012 bildet die alleinige Grundlage für die Haushaltsführung der Stadt. In ihm sind alle im Rechnungsjahr 2011 bzw. 2012 zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben aufgenommen. Alle Ansätze des Voranschlages sind für die Gebarung bindend.

Auf die Erzielung der Einnahmen im veranschlagten Ausmaß ist besonders Bedacht zu nehmen.

Die vorgesehenen Ausgabenansätze stellen grundsätzlich unüberschreitbare Höchstbeträge dar. Sie dürfen nur für die bei den einzelnen Voran- schlagsposten bezeichneten Zwecke verwendet werden. Bei ihrer Bewirtschaftung ist streng auf das Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweck- mäßigkeit zu achten.

Bei den zu Deckungsklassen oder Sammelnachweisen zusammengefassten Ausgabenansätzen dürfen zwar einzelne Ansätze überschritten werden, nicht jedoch die Gesamtsumme der Deckungsklasse oder des Sammelnachweises.

Die Verstärkungsmittel dienen lediglich zur Deckung überplanmäßiger Ausgaben, für die eine andere Deckungsmöglichkeit nicht besteht. Über sie ver-

fügt ausschließlich die Mag. Abteilung IV.

(14)

Für jede Voranschlagspost ist festgelegt, wer mit der Anordnungsberechtigung (AOB) ausgestattet ist.

a) Ordentlicher Haushalt:

Die Kurzform bedeutet:

AS00 amtsführende Stadträt(e)(innen)

BM00 Bürgermeister(in) oder seine (ihre) Vertreter(innen) BM02 1. Bgm.-Stellvertreter(in)

KA00 Kontrollamtsdirektor(in) oder sein(e) Vertreter(in) MD00 Magistratsdirektor(in) oder sein(e) Vertreter(in) 1000 Leiter(in) der Mag. Abteilung I oder sein(e)

Vertreter(in) oder der (die) Organisationsleiter(in) der Mag. Abteilung I

2000 Leiter der Mag. Abteilung II oder sein(e) Vertreter(in)

3000 Leiter der Mag. Abteilung III oder sein(e) Vertreter(in)

4000 Leiter der Mag. Abteilung IV oder sein(e) Vertreter(in)

5000 Leiter der Mag. Abteilung V oder sein(e) Vertreter(in)

Beschränkt auf den Zuständigkeitsbereich lt. Geschäfts- einteilung, der (die) Leiter(in) oder seine (ihre) Stellvertreter(in):

1100 Präsidialangelegenheiten 1200 Personalwesen

1300 Information und Organisation

1400 Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit

2100 Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung 2200 Standesamt und Personenstandsangelegenheiten 2300 Straßen- und Verkehrsrecht

2400 Strafen 2500 Soziales

2600 Jugendwohlfahrt

2700 Allgemeine Sicherheit, Veranstaltungen und Gewerbe 3100 Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration 3200 Verkehrsplanung, Umwelt

3300 Bau-, Wasser- und Anlagenrecht 3400 Bau- und Feuerpolizei

3500 Berufsfeuerwehr 3600 Tiefbau

3700 Grünanlagen 3800 Land- und Forstwirtschaft 3900 Straßenbetrieb 4100 Gemeindeabgaben 4200 Rechnungswesen

4300 Finanzverwaltung und Wirtschaft 4400 Wohnungsservice

4900 Gestellungsbetrieb 5100 Kultur

5200 Familie, Bildung und Gesellschaft 5300 Sport

5600 Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen

5700 Kinder- und Jugendbetreuung

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Magistratsdirektor(in) und Abteilungsleiter(innen) oder deren Vertreter(innen) oder für die Abteilung I der (die) Organisationsleiter(in).

Die Anordnungsberechtigung für einen Einnahmekredit schließt die Verpflichtung mit ein, alle Maßnahmen zu treffen, die zur Realisierung der veran- schlagten Einnahmen führen.

3. Einnahme- bzw. Auszahlungsanordnungen

Die Einnahme- bzw. Auszahlungsanordnungen sind formgerecht auszufertigen und haben insbesondere, soweit sie sich auf einen zu protokollierenden Aktenvorgang beziehen, die betreffende Magistratsgeschäftszahl, gegebenenfalls auch die Daten zu Grunde liegender Organbeschlüsse zu enthalten.

Sie sind nach Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit des betreffenden Vorganges - jeweils durch eine(n) entsprechend fachkundige(n) und verlässliche(n) Bedienstete(n), welche(r) hiefür unabhängig von den Anordnungsberechtigten nach Maßgabe des Punktes 8 verantwortlich ist - von den Anordnungsberechtigten eigenhändig zu unterschreiben. Hinsichtlich der Berechtigung zur Weitergabe der Unterschriftsbefugnis wird auf den § 45 Abs. 4 zweiter Satz des III. Abschnittes der Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) verwiesen. Die Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit und die Unterschrift als Anordnungsberechtigte(r) darf jedenfalls nicht durch den (die) gleiche(n) Bedienstete(n) erfolgen.

Die Anordnungsberechtigten haben besonderes Augenmerk darauf zu richten, dass jene(r) Mitarbeiter(in), welche(n) sie zur Beurkundung der sachlichen oder rechnerischen Richtigkeit heranziehen, die hiefür notwendigen Fähigkeiten aufweist und entsprechend zuverlässig ist.

Alle Einnahmen und Ausgaben sind so zeitgerecht anzuordnen, dass sie zum Fälligkeitstag ordnungsgemäß vollzogen werden können. Auf die Einräu- mung allfälliger Preisnachlässe (Rabatte, Kassenskonti) ist besonders zu achten.

Das Verfügungsrecht über einen Ausgabenansatz beinhaltet, dass auch die entsprechenden Aufträge (Bestellungen für Lieferungen und Leistungen) nur vom (von der) Anordnungsberechtigten erteilt werden dürfen.

4. Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben

Die genehmigten Ausgabenansätze sind so zu bewirtschaften bzw. auf das Jahr aufzuteilen, dass das Auslangen gefunden werden kann. Wenn sich im

Laufe des Rechnungsjahres die Notwendigkeit von Ausgaben, insbesondere auf Grund von gesetzlichen Änderungen oder Verträgen ergibt, für die im Voran-

schlag nicht oder nicht ausreichend Vorsorge getroffen wurde, so ist zunächst eine Bedeckung dieser Mehrausgabe im Rahmen der fallweise gegebenen

Deckungsklasse oder des betreffenden Sammelnachweises zu finden. In den übrigen Fällen, bei den so genannten gebundenen Ausgaben und falls die Über-

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dingt vor Eingehen jedweder Verpflichtung zeitgerecht um die Genehmigung eines Nachtragskredites anzusuchen. Ein solches Ansuchen ist rechtzeitig, also vor dem Eingehen von Verpflichtungen, die durch den Voranschlag nicht gedeckt sind, einzureichen und ausführlich zu begründen und muss in jedem Fall Vor- schläge für die Bedeckung der über- oder außerplanmäßigen Ausgaben enthalten. Die Bedeckung ist grundsätzlich durch anderweitige Einsparungen zu finden, Mehreinnahmen können nur in Ausnahmefällen akzeptiert werden.

Die zur Bedeckung von Mehrausgaben (Überschreitungen) herangezogenen Beträge bleiben endgültig gebunden. Auf Ausgabenansätze, die zur Bedeckung verwendet werden, sind nachträgliche Krediterhöhungen (überplanmäßige Ausgaben) unzulässig.

Über- und außerplanmäßige Mittel dürfen erst nach erteilter Genehmigung in Anspruch genommen werden.

5. Gliederung der Ausgabenansätze:

Um eine haushaltsrechtlich sachgerechte Zuordnung der Ausgabenansätze zu erreichen sind diese im Ordentlichen Haushalt nach folgenden Kriterien gegliedert:

Gebundene Ausgaben (GA) - durch öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Verpflichtungen festgelegte Ausgaben, Deckungsklassen (DK) – laufende, der Höhe nach in der Regel beeinflussbare Betriebsausgaben,

Sammelnachweise (SN) – zusammengefasste, einheitlich bewirtschaftete Betriebsausgaben und

Laufende Infrastrukturausgaben (IA) – laufende Ausgaben für die Infrastruktur, d.s. Ersatzbeschaffungen, Ergänzungen und Instandhaltungen.

6. Gebundene Ausgaben (GA) - Sperre

Solange der ordentliche Haushalt nicht durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben ausgeglichen werden kann, bleibt der Ansatz der Vp. 1/899300- 755200 (Lfd. Transferzlg.-Abgangsdeckung Verrechnung) gesperrt.

Die Aufhebung der Sperre hat über Antrag im Wege des Finanzausschusses durch den Gemeinderat zu erfolgen.

7. Deckungsklassen (DK) - Sperre

Solange der ordentliche Haushalt nicht durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben ausgeglichen werden kann, bleiben von den Ansätzen der

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ausgerichtet werden.

Der Stadtsenat wird ermächtigt, die Aufhebung der Sperre zu genehmigen, doch darf dadurch die Erreichung einer ausgeglichenen Gebarung nicht in Frage gestellt werden.

8. Laufende Ausgaben für die Infrastruktur (IA) - Sperre

Auf Grund der Verpflichtungen aus dem österr. Stabilitätspakt haben die Gemeinden ein ausgeglichenes Maastricht-Ergebnis zu erreichen. Zudem ist ein Ausgleich im ordentlichen Haushalt durch Mehreinnahmen und oder Minderausgaben herbei zu führen. Deshalb werden die Kredite für laufende Ausgaben für die Infrastruktur (IA) gesperrt und bedürfen grundsätzlich der Freigabe durch die (den) zuständige(n) Abteilungsleiter(in). Ansuchen um Freigabe sind zeitgerecht bei der jeweiligen Abteilungsleitung einzubringen. Bei der Bewilligung ist darauf Bedacht zu nehmen, dass derzeit höchstens 50 % der präliminierten Abteilungssumme an laufenden Ausgaben für die Infrastruktur (IA) freigegeben werden dürfen. Jede darüber hinaus gehende Freigabe muss über Antrag im Wege des Finanzausschusses durch den Gemeinderat erfolgen.

Zusätzlich kann dem Stadtsenat die Freigabe bestimmter laufender Ausgaben für die Infrastruktur (IA) vorbehalten werden. Die Kreditfreigabe für diese gekennzeichneten Ansätze kann nur nach Vorlage ausführlich begründeter Ansuchen erfolgen.

9. Außerordentlicher Voranschlag

Die Bewirtschaftung der Ausgabenansätze des außerordentlichen Voranschlages kann durch die Anordnungsberechtigten ohne weitere Freigabebe- schlüsse erfolgen, es sei denn, dass sich in besonderen Einzelfällen der Gemeinderat eine Freigabe vorbehalten hat. Die Bewirtschaftung ist wie im ordentlichen Haushalt in qualitativer und quantitativer Hinsicht strikt nach den beschlossenen Ansätzen auszurichten. Nachträge zu diesen Ausgabenansätzen sind grund- sätzlich nur dann zulässig, wenn zur Wahrung des Gesamtfinanzierungsrahmens bei anderen Ausgabenposten entsprechende Einsparungen erfolgen oder Mehrerlöse bei den AO-Einnahmen sichergestellt sind.

Bei Vorhaben, deren Abwicklung sich über mehr als eine Haushaltsperiode erstreckt, können Verpflichtungen (Bestellungen) zu Lasten der Ausgaben-

ansätze der nächsten Haushaltsjahre eingegangen werden. Solche Verpflichtungsermächtigungen werden vom Gemeinderat nach Prüfung durch den Finanz-

ausschuss erteilt.

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Sämtliche anordnungsberechtigten Dienststellen haben eine zweckentsprechende Haushaltsüberwachung zu führen, sodass jederzeit über den Stand der Ausgabemittel Auskunft gegeben werden kann. Diese Haushaltsüberwachung hat neben den bereits verbrauchten auch die durch Bestellungen gebundenen Kredite zu enthalten. Die Führung einer Haushaltsüberwachung ist entbehrlich für alle Einnahmen (Haushaltshinweis 2, 6 und 0), ferner bei den Ausgaben für alle Voranschlagsposten der Postenklasse 5 (Leistungen für Personal) und der Postenklasse 9 (Kapital- und Abschlusskonten).

Im Unternehmensbereich sind die Nettobeträge ohne Umsatzsteuer, im Bereich der Hoheitsverwaltung die Bruttobeträge in den Haushaltsüberwachungs- listen einzutragen.

Die Stadtbuchhaltung ist beauftragt, alle angeordneten Einnahmen und Ausgaben auf die Richtigkeit der Einweisung entsprechend der Gliederung des Voranschlages zu überprüfen und alle Anordnungen, aus deren Inhalt sich die Unrichtigkeit der von den Anordnungsberechtigten vorgenommenen Kontierung ergibt, zurückzuweisen bzw. erst nach entsprechender Berichtigung zum Vollzug weiterzuleiten. Weiters ist die Stadtbuchhaltung beauftragt, Ausgaben, die Kreditüberschreitungen bzw. Überschreitungen der Deckungsklasse zur Folge haben oder für die außerplanmäßige Mittel erforderlich sind, nicht zur Auszahlung zu bringen, es sei denn, es wird schriftlich von den Anordnungsberechtigten eine Verfügung des (der) Bürgermeister(s)(in) im Sinne des § 62 des Stadtrechtes beigebracht.

Die Verwendung der für das Jahr 2011 bewilligten Ausgaben ist nur bis zum 31. Dezember 2011 gestattet, jener für das Jahr 2012 bewilligten bis zum 31.

Dezember 2012. Verbindlichkeiten, die im Jahre 2011 bzw. 2012 fällig werden, sind von den Anordnungsberechtigten spätestens im Auslaufmonat (Jänner 2012 bzw. Jänner 2013) einzuweisen.

Ausgabemittel des ordentlichen Voranschlages, über die am Ende des Rechnungsjahres noch nicht verfügt ist, gelten als eingespart. Es ist nicht gestattet, unverbrauchte Mittel für Vorauszahlungen auf Lieferungen und Leistungen, die erst im folgenden Jahr durchgeführt werden sollen, zu verwenden.

Ausgabemittel des außerordentlichen Voranschlages, über die am Ende des Rechnungsjahres noch nicht verfügt ist, gelten als verfallen. Der Gemeinde- rat kann über Antrag des Finanzausschusses über deren weitere Verwendung (Übertragbarkeit auf das Folgejahr) nach Abschluss der Kassen- und Rech- nungsbücher verfügen.

Es ist streng darauf zu achten, dass allfällige Kassenskonti nicht durch eine verspätete Zahlung verloren gehen. Zu diesem Zweck sind solche Rechnun- gen spätestens 3 Tage vor Fälligkeit der Stadtbuchhaltung zu übermitteln.

11. Haftung

Auf die disziplinäre Verantwortlichkeit bei Verstößen gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und/oder gegen diese Ausführungsbestimmungen wird be-

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Dies gilt insbesondere für eine fachlich unzureichende Bestätigung der sachlichen oder rechnerischen Richtigkeit von Vorgängen auf Einnahme- bzw.

Auszahlungsanordnungen. Im Übrigen wird auf die Bestimmungen des Organhaftpflichtgesetzes, BGBl.Nr. 181/1967, und des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes, BGBl.Nr. 80/1965, beide in der jeweils geltenden Fassung verwiesen.

Innsbruck, am 16. Dezember 2010

Die Bürgermeisterin:

Mag.

a

Christine Oppitz-Plörer e. h.

(Mag.

a

Christine Oppitz-Plörer)

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(21)

Anteil Anteil Veränderung

EINNAHMEN ORDENTLICHER HAUSHALT: 2011 2010 2011 zu 2010

Eigene Steuern, Abgaben, Ertragsanteile 234.195.600 81,09% 79,79% 5,59%

Gemeindeabgaben 78.021.600 27,02% 27,67% 1,43%

Benützungsgebühren 17.410.000 6,03% 6,00% 4,43%

Ertragsanteile 138.764.000 48,05% 46,12% 8,24%

Einnahmen aus Leistungen 11.717.800 4,06% 4,13% 2,10%

Einnahmen aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit 13.108.700 4,54% 5,00% -5,74%

Einnahmen aus Transfers 17.227.100 5,97% 5,75% 7,71%

Sonstige Einnahmen 6.767.800 2,34% 2,30% 6,02%

--- --- --- ---

Einnahmen der laufenden Gebarung 283.017.000 98,00% 96,98% 5,00%

Veräußerung von Vermögen 8.000 0,00% 0,00% #DIV/0!

Entnahmen aus Rücklagen 0 0,00% 0,72% +100,00%

Einnahmen aus Kapitaltransfers 5.727.100 1,98% 2,12% -2,97%

--- --- --- ---

Einnahmen der Vermögensgebarung 5.735.100 1,99% 2,84% -27,42%

Überschüsse aus Vorjahren 50.800 0,02% 0,18% -89,78%

--- --- --- ---

Gesamteinnahmen - Ordentlicher Haushalt 288.802.900 100,00% 100,00% 3,91%

================

(22)

Leistungen für Personal 63.806.400 21,76% 21,82% 2,84%

Pensionen und sonstige Ruhebezüge 31.832.500 10,85% 11,10% 0,83%

Bezüge der Organe 1.838.200 0,63% 0,63% 2,50%

Verbrauchsgüter und Betriebsstoffe 5.652.900 1,93% 1,93% 2,80%

Verwaltungs- und Betriebsaufwand 56.903.900 19,40% 20,10% -0,41%

Zinsaufwand 680.700 0,23% 0,24% 0,40%

Transferzahlungen 106.042.100 36,16% 36,11% 3,28%

Sonstige Ausgaben 4.230.000 1,44% 1,43% 4,12%

--- --- --- ---

Ausgaben der laufenden Gebarung 270.986.700 92,40% 93,37% 2,08%

Erwerb von Vermögen und immateriellen Gütern 4.950.900 1,69% 1,55% 12,19%

Zuführungen an Rücklagen 545.000 0,19% 0,05% 275,86%

Tilgung von Darlehen für Investitionszwecke 1.109.300 0,38% 0,48% -18,85%

Kapitaltransferzahlung 8.415.900 2,87% 2,61% 13,26%

Sonstige Ausgaben der Vermögensgebarung 1.281.000 0,44% 0,46% -1,42%

--- --- --- ---

Ausgaben der Vermögensgebarung 16.302.100 5,56% 5,15% 11,24%

Zuführungen an den ao. Haushalt 6.000.000 2,05% 1,48% 42,86%

--- --- --- ---

Gesamtausgaben - Ordentlicher Haushalt 293.288.800 100,00% 100,00% 3,16%

(23)

Die Ansätze verteilen sich folgend:

Feuerwehren 1.518.000

Schulen 2.700.000

Kindergärten, Horte, Jugendtreff 251.000

Sport 1.470.000

Altstadterhaltung und Erneuerung 400.000

Soziale Einrichtungen 3.011.000

Straßen und Wege 8.395.000

davon Grundstückskauf 1.400.000

Wasser- und Lawinenschutzbau 3.891.000

Park- und Gartenanlagen 1.845.000

Friedhöfe 480.000

Grundstückskauf 900.000

davon Gewerbe- und Industriegrund 400.000

sonstige Grundstücke 500.000

Beteiligungen 25.355.000

davon IVB und Stubaitalbahn 3.125.000

Straßenbahnkonzept 18.650.000

Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum 700.000

Congress und Messe Innsbruck 2.880.000

verschiedene Vorhaben (Amtsgebäude [200], Goldenes Dachl [140], Verkehrsmassnahmen [430], ÖBB-Lärmschutz [2], Entwicklung Q-West [160], WC-Anlagen [5], Shredder Kompostieranlage [240],

Kanal Höttinger Alm [300], Wohn- und Geschäftsgebäude [344],Vereinsheime [785], Haus der Musik [70] 2.676.000 ---

Gesamtausgaben außerordentlicher Haushalt 52.892.000

(24)

Sonderfinanzierungen 6.013.000

Zuschüsse Gebietskörperschaften und Sonstige 5.943.000

Rücklagenentnahmen 70.000

Allgemeine Finanzierungsmittel 46.879.000

Eigenmittel: 35.875.000

Erlöse aus Beteiligungsverkauf 18.875.000

Erlöse aus Grundverkäufen 2.000.000

Ersparnis Schuldensdienst 6.000.000

Bedarfszuweisungen 9.000.000

Fremdmittel: 11.004.000

Kommunaldarlehen 11.004.000

---

Summe der Bedeckungen - außerordentlicher Haushalt 52.892.000

(25)

Anteil Anteil Veränderung

EINNAHMEN ORDENTLICHER HAUSHALT: 2012 2011 2012 zu 2011

Eigene Steuern, Abgaben, Ertragsanteile 239.547.900 81,30% 81,09% 2,29%

Gemeindeabgaben 78.153.900 26,52% 27,02% 0,17%

Benützungsgebühren 17.410.000 5,91% 6,03% 0,00%

Ertragsanteile 143.984.000 48,86% 48,05% 3,76%

Einnahmen aus Leistungen 11.944.900 4,05% 4,06% 1,94%

Einnahmen aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit 13.247.800 4,50% 4,54% 1,06%

Einnahmen aus Transfers 17.507.300 5,94% 5,97% 1,63%

Sonstige Einnahmen 6.679.700 2,27% 2,34% -1,30%

--- --- --- ---

Einnahmen der laufenden Gebarung 288.927.600 98,05% 98,00% 2,09%

Veräußerung von Vermögen 8.000 0,00% 0,00% 0,00%

Entnahmen aus Rücklagen 0 0,00% 0,00% +100,00%

Einnahmen aus Kapitaltransfers 5.727.100 1,94% 1,98% 0,00%

--- --- --- ---

Einnahmen der Vermögensgebarung 5.735.100 1,95% 1,99% 0,00%

Überschüsse aus Vorjahren 0 0,00% 0,02% -100,00%

--- --- --- ---

Gesamteinnahmen - Ordentlicher Haushalt 294.662.700 100,00% 100,00% 2,03%

================

(26)

Leistungen für Personal 65.216.600 21,75% 21,76% 2,21%

Pensionen und sonstige Ruhebezüge 32.477.400 10,83% 10,85% 2,03%

Bezüge der Organe 1.877.400 0,63% 0,63% 2,13%

Verbrauchsgüter und Betriebsstoffe 5.742.500 1,92% 1,93% 1,59%

Verwaltungs- und Betriebsaufwand 57.919.000 19,32% 19,40% 1,78%

Zinsaufwand 1.128.100 0,38% 0,23% 65,73%

Transferzahlungen 110.120.000 36,73% 36,16% 3,85%

Sonstige Ausgaben 4.210.000 1,40% 1,44% -0,47%

--- --- --- ---

Ausgaben der laufenden Gebarung 278.691.000 92,95% 92,40% 2,84%

Erwerb von Vermögen und immateriellen Gütern 5.136.300 1,71% 1,69% 3,74%

Zuführungen an Rücklagen 545.000 0,18% 0,19% 0,00%

Tilgung von Darlehen für Investitionszwecke 1.400.700 0,47% 0,38% 26,27%

Kapitaltransferzahlung 7.847.500 2,62% 2,87% -6,75%

Sonstige Ausgaben der Vermögensgebarung 1.194.800 0,40% 0,44% -6,73%

--- --- --- ---

Ausgaben der Vermögensgebarung 16.124.300 5,38% 5,56% -1,09%

Zuführungen an den ao. Haushalt 5.000.000 1,67% 2,05% -16,67%

--- --- --- ---

Gesamtausgaben - Ordentlicher Haushalt 299.815.300 100,00% 100,00% 2,23%

(27)

Die Ansätze verteilen sich folgend:

Feuerwehren 600.000

Schulen 2.820.000

Kindergärten, Horte, Jugendtreff 500.000

Sport 1.200.000

Altstadterhaltung und Erneuerung 400.000

Soziale Einrichtungen 4.324.000

Straßen und Wege 9.225.000

davon Grundstückskauf 1.400.000

Wasser- und Lawinenschutzbau 1.980.000

Park- und Gartenanlagen 925.000

Friedhöfe 90.000

Grundstückskauf 600.000

davon Gewerbe- und Industriegrund 400.000

sonstige Grundstücke 200.000

Beteiligungen 25.990.000

davon IVB und Stubaitalbahn 3.275.000

Straßenbahnkonzept 18.800.000

Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum 1.100.000

Congress und Messe Innsbruck 2.815.000

verschiedene Vorhaben Theaterzentrum [75], Bauhöfe [600], Verkehrsmassnahmen [1.080], 1.755.000 ---

Gesamtausgaben außerordentlicher Haushalt 50.409.000

(28)

Sonderfinanzierungen 4.790.000

Zuschüsse Gebietskörperschaften und Sonstige 4.790.000

Allgemeine Finanzierungsmittel 45.619.000

Eigenmittel: 35.025.000

Erlöse aus Beteiligungsverkauf 19.025.000

Erlöse aus Grundverkäufen 2.000.000

Ersparnis Schuldensdienst 5.000.000

Bedarfszuweisungen 9.000.000

Fremdmittel: 10.594.000

Kommunaldarlehen 10.594.000

---

Summe der Bedeckungen - außerordentlicher Haushalt 50.409.000

(29)

Gesamtübersicht

(30)

EURO EURO EURO

Ordentlicher Haushalt

4.126.300

Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung 4.274.100 4.283.400 4.276.029

0

1.096.800

Öffentliche Ordnung und Sicherheit 1.205.200 1.195.200 808.030

1

5.021.200

Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft 5.360.400 5.078.200 5.001.048

2

2.826.100

Kunst, Kultur und Kultus 2.954.300 2.924.300 2.947.232

3

7.749.200

Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 7.662.900 7.453.000 7.540.505

4

38.900

Gesundheit 38.800 38.800 41.651

5

11.434.500

Straßen- und Wasserbau, Verkehr 8.855.100 8.855.100 11.485.382

6

9.000

Wirtschaftsförderung 9.000 9.000 15.349

7

32.726.200

Dienstleistungen 32.462.200 32.428.000 27.259.692

8

212.919.900

Finanzwirtschaft 231.840.700 226.537.900 224.157.248

9

277.948.100

Summe Ordentlicher Haushalt 294.662.700 288.802.900 283.532.166

Außerordentlicher Haushalt

135.000

Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung 0 200.000 340.000

0

800.000

Öffentliche Ordnung und Sicherheit 600.000 1.518.000 1.060.000

1

4.009.000

Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft 4.520.000 4.251.000 5.150.428

2

400.000

Kunst, Kultur und Kultus 475.000 540.000 88.761

3

2.930.000

Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 4.324.000 3.011.000 2.444.245

4

0

Gesundheit 0 0 0

5

10.365.000

Straßen- und Wasserbau, Verkehr 12.885.000 12.718.000 10.634.207

6

800.000

Wirtschaftsförderung 400.000 560.000 1.232.096

7

34.163.000

Dienstleistungen 27.205.000 30.094.000 25.211.178

8

180.000

Finanzwirtschaft 0 0 500.000

9

53.782.000

Summe Außerordentlicher Haushalt 50.409.000 52.892.000 46.660.915

Gesamtzusammenstellung OH

277.948.100 283.532.166 288.802.900

294.662.700 Einnahmen

284.315.500 283.481.402 293.288.800

299.815.300 Ausgaben

-6.367.400 50.764

-4.485.900 -5.152.600

Ergebnis (+/-) OH

(31)

EURO EURO EURO

Ordentlicher Haushalt

45.959.300

Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung 47.443.900 46.331.900 44.537.864

0

14.116.600

Öffentliche Ordnung und Sicherheit 15.026.500 14.726.400 14.966.801

1

35.326.600

Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft 36.700.400 36.577.000 35.965.629

2

20.711.300

Kunst, Kultur und Kultus 21.845.500 21.592.100 21.939.422

3

50.997.800

Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 54.110.600 52.072.200 47.036.997

4

23.886.800

Gesundheit 26.227.300 25.078.900 22.880.161

5

8.101.300

Straßen- und Wasserbau, Verkehr 8.271.900 8.011.400 8.618.380

6

2.745.500

Wirtschaftsförderung 2.584.300 2.571.900 2.269.701

7

63.901.500

Dienstleistungen 65.620.400 64.266.400 61.799.526

8

18.568.800

Finanzwirtschaft 21.984.500 22.060.600 23.466.922

9

284.315.500

Summe Ordentlicher Haushalt 299.815.300 293.288.800 283.481.402

Außerordentlicher Haushalt

135.000

Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung 0 200.000 340.000

0

800.000

Öffentliche Ordnung und Sicherheit 600.000 1.518.000 1.060.000

1

4.009.000

Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft 4.520.000 4.251.000 5.150.428

2

400.000

Kunst, Kultur und Kultus 475.000 540.000 88.761

3

2.930.000

Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 4.324.000 3.011.000 2.444.245

4

0

Gesundheit 0 0 0

5

10.365.000

Straßen- und Wasserbau, Verkehr 12.885.000 12.718.000 10.634.207

6

800.000

Wirtschaftsförderung 400.000 560.000 1.232.096

7

34.163.000

Dienstleistungen 27.205.000 30.094.000 25.211.178

8

180.000

Finanzwirtschaft 0 0 500.000

9

53.782.000

Summe Außerordentlicher Haushalt 50.409.000 52.892.000 46.660.915

Gesamtzusammenstellung AOH

53.782.000

Einnahmen 50.409.000 52.892.000 46.660.915

53.782.000

Ausgaben 50.409.000 52.892.000 46.660.915

0

Ergebnis (+/-) AOH 0 0 0

(32)
(33)

Voranschlag Ergebnis Ergebnis

Voranschlag

Voranschlag Ergebnis

Bezeichnung des Abschnitts

2010 2010

2010 2012 2011 2009 2012 2011 2009

2012 2011 2009

-2.435.600 2.435.600

0 2.423.146,67 -2.538.600 -2.487.500 -2.423.146,67

00 Gewählte Gemeindeorgane 0 0 0,00 2.538.600 2.487.500

-7.248.600 7.512.900

264.300 7.608.609,55 -7.832.300 -7.654.900 -7.332.106,49

01 Hauptverwaltung 242.900 241.900 276.503,06 8.075.200 7.896.800

-4.189.200 4.588.400

399.200 4.176.317,30 -4.153.100 -4.108.300 -3.751.104,77

02 Hauptverwaltung 407.900 402.200 425.212,53 4.561.000 4.510.500

-6.026.200 6.135.700

109.500 5.939.347,16 -6.612.200 -6.506.500 -5.806.219,34

03 Bauverwaltung 112.000 115.000 133.127,82 6.724.200 6.621.500

-1.927.200 2.111.000

183.800 1.959.996,49 -1.952.200 -1.641.100 -1.817.515,09

05 Bezirksverwaltung 132.900 156.300 142.481,40 2.085.100 1.797.400

-625.000 670.500

45.500 427.793,02 -630.600 -623.900 -384.664,69

06 Sonstige Massnahmen 45.500 45.500 43.128,33 676.100 669.400

-105.800 105.800

0 101.287,43 -106.100 -105.800 -101.287,43

07 Verfügungsmittel 0 0 0,00 106.100 105.800

-18.490.400 21.483.400

2.993.000 21.159.564,87 -18.893.400 -18.468.000 -18.112.331,57

08 Pensionen 3.161.000 3.161.000 3.047.233,30 22.054.400 21.629.000

-785.000 916.000

131.000 741.801,32 -451.300 -452.500 -533.458,64

09 Personalbetreuung 171.900 161.500 208.342,68 623.200 614.000

-41.833.000 45.959.300

4.126.300 44.537.863,81 -43.169.800 -42.048.500 -40.261.834,69

0 Vertretungskörper und allgemeine 4.274.100 4.283.400 4.276.029,12 47.443.900 46.331.900 Verwaltung

-801.700 1.401.700

600.000 1.723.802,87 -1.154.000 -1.097.400 -1.498.583,15

10 700.000 700.000 225.219,72 1.854.000 1.797.400

-1.414.500 1.596.500

182.000 1.511.038,60 -1.506.900 -1.479.500 -1.358.350,93

13 Sonderpolizei 181.300 171.300 152.687,67 1.688.200 1.650.800

-10.715.000 11.029.000

314.000 11.625.165,18 -11.119.000 -10.912.900 -11.200.417,51

16 Feuerwehrwesen 318.900 318.900 424.747,67 11.437.900 11.231.800

-88.600 89.400

800 106.794,70 -41.400 -41.400 -101.420,10

17 Katastrophendienst 5.000 5.000 5.374,60 46.400 46.400

-13.019.800 14.116.600

1.096.800 14.966.801,35 -13.821.300 -13.531.200 -14.158.771,69

1 Öffentliche Ordnung und 1.205.200 1.195.200 808.029,66 15.026.500 14.726.400

Sicherheit

-2.448.900 2.537.900

89.000 2.498.171,86 -2.616.600 -2.586.900 -2.389.750,96

20 Gesonderte Verwaltung 87.100 86.100 108.420,90 2.703.700 2.673.000

-8.395.400 9.507.200

1.111.800 10.403.986,65 -8.226.500 -8.028.000 -9.271.066,18

21 Allgemeinbildender Unterricht 1.144.400 1.118.400 1.132.920,47 9.370.900 9.146.400

-1.033.200 1.033.200

0 816.393,12 -1.172.000 -1.166.100 -816.393,12

22 Berufsbildender Unterricht 0 0 0,00 1.172.000 1.166.100

-8.739.800 11.418.900

2.679.100 11.138.164,19 -8.697.900 -8.939.000 -8.457.921,18

24 Vorschulische Erziehung 2.952.300 2.702.000 2.680.243,01 11.650.200 11.641.000

-2.959.700 3.868.900

909.200 3.870.252,01 -3.196.100 -3.106.200 -2.925.345,32

25 Ausserschulische Jugenderziehung 911.600 911.600 944.906,69 4.107.700 4.017.800

-5.326.300 5.490.400

164.100 5.782.675,17 -6.032.100 -6.283.700 -5.717.100,88

26 Sport und außerschulische 197.000 192.100 65.574,29 6.229.100 6.475.800

Leibeserziehung

-558.300 626.300

68.000 585.316,98 -587.000 -577.100 -516.334,52

27 Erwachsenenbildung 68.000 68.000 68.982,46 655.000 645.100

-843.800 843.800

0 870.669,35 -811.800 -811.800 -870.669,35

28 Forschung und Wissenschaft 0 0 0,00 811.800 811.800

(34)

Voranschlag Ergebnis Ergebnis

Voranschlag

Voranschlag Ergebnis

Bezeichnung des Abschnitts

2010 2010

2010 2012 2011 2009 2012 2011 2009

2012 2011 2009

-229.400 229.400

0 225.633,75 -262.700 -238.300 -225.633,75

30 Gesonderte Verwaltung 0 0 0,00 262.700 238.300

-317.900 317.900

0 308.438,97 -320.300 -325.000 -308.438,97

31 Bildende Künste 0 0 0,00 320.300 325.000

-14.179.400 16.939.900

2.760.500 16.561.151,90 -14.508.300 -14.284.400 -13.678.376,10

32 Musik und Darstellende Kunst 2.886.500 2.856.500 2.882.775,80 17.394.800 17.140.900

-76.700 76.700

0 100.100,00 -76.700 -76.700 -100.100,00

33 Schrifttum und Sprache 0 0 0,00 76.700 76.700

-240.400 277.900

37.500 263.019,59 -209.200 -206.500 -222.486,21

34 Museen und sonstige Sammlungen 41.500 41.500 40.533,38 250.700 248.000

-43.500 43.500

0 16.922,77 -50.500 -18.500 -16.922,77

35 Sonstige Kunstpflege 0 0 0,00 50.500 18.500

-2.114.600 2.142.700

28.100 3.705.339,86 -2.960.200 -2.943.100 -3.681.417,06

36 Heimatpflege 26.300 26.300 23.922,80 2.986.500 2.969.400

-139.800 139.800

0 103.488,16 -132.300 -131.300 -103.488,16

38 Sonstige Kulturpflege 0 0 0,00 132.300 131.300

-543.500 543.500

0 655.326,87 -371.000 -444.000 -655.326,87

39 Kultus 0 0 0,00 371.000 444.000

-17.885.200 20.711.300

2.826.100 21.939.421,87 -18.891.200 -18.667.800 -18.992.189,89

3 Kunst, Kultur und Kultus 2.954.300 2.924.300 2.947.231,98 21.845.500 21.592.100

-2.794.600 2.821.600

27.000 2.638.501,56 -2.973.100 -2.946.400 -2.616.191,93

40 Gesonderte Verwaltung 25.400 24.600 22.309,63 2.998.500 2.971.000

-23.110.000 23.300.000

190.000 20.680.726,98 -25.575.000 -24.000.000 -20.498.734,50

41 Allgemeine Öffentliche Wohlfahrt 200.000 200.000 181.992,48 25.775.000 24.200.000

-9.014.700 16.442.700

7.428.000 15.927.524,81 -8.368.500 -8.579.100 -8.726.194,47

42 Freie Wohlfahrt 7.299.600 7.087.000 7.201.330,34 15.668.100 15.666.100

-3.484.900 3.484.900

0 3.395.752,67 -3.829.000 -3.684.900 -3.396.642,03

43 Jugendwohlfahrt 0 0 -889,36 3.829.000 3.684.900

-369.900 469.900

100.000 436.033,91 -335.200 -337.100 -310.085,24

46 Familienpolitische Massnahmen 135.000 130.000 125.948,67 470.200 467.100

-4.474.500 4.478.700

4.200 3.958.456,60 -5.366.900 -5.071.700 -3.948.643,00

48 Wohnbauförderung 2.900 11.400 9.813,60 5.369.800 5.083.100

-43.248.600 50.997.800

7.749.200 47.036.996,53 -46.447.700 -44.619.200 -39.496.491,17

4 Soziale Wohlfahrt und 7.662.900 7.453.000 7.540.505,36 54.110.600 52.072.200

Wohnbauförderung

-789.200 795.300

6.100 799.441,16 -877.700 -849.100 -793.136,11

50 Gesonderte Verwaltung 6.100 6.100 6.305,05 883.800 855.200

-263.100 264.100

1.000 238.173,25 -270.700 -251.600 -237.322,25

51 Gesundheitsdienst 900 900 851,00 271.600 252.500

-56.200 56.200

0 64.856,18 -52.800 -52.800 -64.856,18

52 Umweltschutz 0 0 0,00 52.800 52.800

-1.462.500 1.462.500

0 1.514.875,84 -1.440.200 -1.449.800 -1.514.875,84

53 Rettungs- und Warndienste 0 0 0,00 1.440.200 1.449.800

-1.000 1.000

0 0,00 -1.000 -1.000 0,00

56 Krankenanstalten anderer 0 0 0,00 1.000 1.000

Rechtsträger

-285.900 317.700

31.800 290.914,23 -273.100 -269.800 -256.419,05

58 Veterinärmedizin 31.800 31.800 34.495,18 304.900 301.600

(35)

Voranschlag Ergebnis Ergebnis

Voranschlag

Voranschlag Ergebnis

Bezeichnung des Abschnitts

2010 2010

2010 2012 2011 2009 2012 2011 2009

2012 2011 2009

2.477.400 4.679.600

7.157.000 4.786.340,63 173.800 147.300 2.787.289,99

61 Straßenbau 4.712.600 4.712.600 7.573.630,62 4.538.800 4.565.300

-14.100 14.100

0 19.739,49 -47.000 -46.900 -19.739,49

63 Wasserschutzbau 0 0 0,00 47.000 46.900

869.900 3.407.600

4.277.500 3.812.299,65 456.400 743.300 99.452,17

64 Straßenverkehr 4.142.500 4.142.500 3.911.751,82 3.686.100 3.399.200

3.333.200 8.101.300

11.434.500 8.618.379,77 583.200 843.700 2.867.002,67

6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 8.855.100 8.855.100 11.485.382,44 8.271.900 8.011.400

-390.500 399.500

9.000 365.248,65 -287.100 -283.000 -349.900,02

71 Grundlagenverbesserung in der 9.000 9.000 15.348,63 296.100 292.000

Land und Forstwirtschaft

-47.500 47.500

0 41.339,21 -49.500 -49.500 -41.339,21

74 Sonstige Förderung der Land- und 0 0 0,00 49.500 49.500

Forstwirtschaft

-798.300 798.300

0 769.267,94 -1.055.700 -1.048.600 -769.267,94

77 Förderung des Fremdenverkehrs 0 0 0,00 1.055.700 1.048.600

-1.500.200 1.500.200

0 1.093.845,44 -1.183.000 -1.181.800 -1.093.845,44

78 Förderung von Handel, Gewerbe 0 0 0,00 1.183.000 1.181.800

und Industrie

-2.736.500 2.745.500

9.000 2.269.701,24 -2.575.300 -2.562.900 -2.254.352,61

7 Wirtschaftsförderung 9.000 9.000 15.348,63 2.584.300 2.571.900

-472.900 473.600

700 447.819,04 -479.500 -462.600 -446.334,04

80 Gesonderte Verwaltung 1.100 1.100 1.485,00 480.600 463.700

-10.026.000 27.700.100

17.674.100 27.731.332,03 -9.870.300 -9.618.200 -9.166.771,17

81 Öffentliche Einrichtungen 18.423.000 18.423.000 18.564.560,86 28.293.300 28.041.200

-2.316.100 3.042.600

726.500 3.093.256,35 -2.506.500 -2.459.500 -2.370.328,88

82 Betriebsähnliche Einrichtungen und 729.700 729.700 722.927,47 3.236.200 3.189.200 Betriebe

-4.557.100 10.870.800

6.313.700 10.602.499,68 -5.008.700 -4.776.600 -5.009.497,61

84 Liegenschaften, Wohn- und 6.275.300 6.156.100 5.593.002,07 11.284.000 10.932.700 Geschäftsgebäude

-54.400 239.600

185.200 237.117,82 -50.900 -45.800 -53.365,33

86 Land- und Forstwirtschaftliche 181.100 261.100 183.752,49 232.000 306.900

Betriebe

-7.215.700 13.932.000

6.716.300 13.712.526,78 -8.441.700 -8.037.500 -12.005.572,88

87 Wirtschaftliche Unternehmungen 5.864.600 5.974.100 1.706.953,90 14.306.300 14.011.600

-6.533.100 7.642.800

1.109.700 5.974.973,85 -6.800.600 -6.438.200 -5.487.964,14

89 Wirtschaftliche Unternehmungen 987.400 882.900 487.009,71 7.788.000 7.321.100

-31.175.300 63.901.500

32.726.200 61.799.525,55 -33.158.200 -31.838.400 -34.539.834,05

8 Dienstleistungen 32.462.200 32.428.000 27.259.691,50 65.620.400 64.266.400

-2.963.000 3.004.500

41.500 3.025.660,09 -3.521.000 -3.331.200 -2.991.815,02

90 Gesonderte Verwaltung 43.800 42.000 33.845,07 3.564.800 3.373.200

6.620.300 1.196.300

7.816.600 3.236.550,62 4.972.400 4.881.500 6.242.758,81

91 Kapitalvermögen u. Stiftungen ohne 6.438.200 6.438.700 9.479.309,43 1.465.800 1.557.200 eig.Rechtspersönl.

198.495.800 0

198.495.800 0,00 217.987.900 212.635.600 207.158.550,81

92 Öffentliche Abgaben 217.987.900 212.635.600 207.158.550,81 0 0

(36)

Voranschlag Ergebnis Ergebnis

Voranschlag

Voranschlag Ergebnis

Bezeichnung des Abschnitts

2010 2010

2010 2012 2011 2009 2012 2011 2009

2012 2011 2009

6.069.100 0

6.069.100 0,00 7.370.800 7.370.800 5.787.617,37

94 Finanzzuweisungen und Zuschüsse 7.370.800 7.370.800 5.787.617,37 0 0

-75.700 75.700

0 0,00 -667.900 -135.200 0,00

95 Nicht aufteilbare Schulden 0 0 0,00 667.900 135.200

-300.000 300.000

0 0,00 -300.000 -300.000 0,00

97 Verstärkungsmittel 0 0 0,00 300.000 300.000

-4.200.000 4.200.000

0 7.050.000,00 -5.000.000 -6.000.000 -7.050.000,00

98 Haushaltsausgleich 0 0 0,00 5.000.000 6.000.000

351.900 145.000

496.900 0,00 -145.000 -94.200 1.697.925,48

99 Abwicklung der Vorjahre 0 50.800 1.697.925,48 145.000 145.000

194.351.100 18.568.800

212.919.900 23.466.921,61 209.856.200 204.477.300 200.690.326,55

9 Finanzwirtschaft 231.840.700 226.537.900 224.157.248,16 21.984.500 22.060.600

(37)

Voranschlag Ergebnis Ergebnis

Voranschlag

Voranschlag Ergebnis

Bezeichnung des Abschnitts

2010 2010

2010 2012 2011 2009 2012 2011 2009

2012 2011 2009

0 135.000

135.000 340.000,00 0 0 0,00

02 Hauptverwaltung 0 200.000 340.000,00 0 200.000

0 135.000

135.000 340.000,00 0 0 0,00

0 Vertretungskörper und allgemeine 0 200.000 340.000,00 0 200.000

Verwaltung

0 800.000

800.000 1.060.000,00 0 0 0,00

16 Feuerwehrwesen 600.000 1.518.000 1.060.000,00 600.000 1.518.000

0 800.000

800.000 1.060.000,00 0 0 0,00

1 Öffentliche Ordnung und 600.000 1.518.000 1.060.000,00 600.000 1.518.000

Sicherheit

0 2.650.000

2.650.000 -41.335,49 0 0 0,00

21 Allgemeinbildender Unterricht 2.820.000 2.530.000 -41.335,49 2.820.000 2.530.000

0 200.000

200.000 440.001,84 0 0 0,00

24 Vorschulische Erziehung 500.000 251.000 440.001,84 500.000 251.000

0 859.000

859.000 2.842.505,71 0 0 0,00

25 Ausserschulische Jugenderziehung 0 0 2.842.505,71 0 0

0 300.000

300.000 1.507.271,36 0 0 0,00

26 Sport und außerschulische 1.200.000 1.470.000 1.507.271,36 1.200.000 1.470.000

Leibeserziehung

0 0

0 401.984,89 0 0 0,00

28 Forschung und Wissenschaft 0 0 401.984,89 0 0

0 4.009.000

4.009.000 5.150.428,31 0 0 0,00

2 Unterricht, Erziehung, Sport und 4.520.000 4.251.000 5.150.428,31 4.520.000 4.251.000 Wissenschaft

0 0

0 -95.747,66 0 0 0,00

32 Musik und Darstellende Kunst 75.000 0 -95.747,66 75.000 0

0 0

0 0,00 0 0 0,00

34 Museen und sonstige Sammlungen 0 140.000 0,00 0 140.000

0 400.000

400.000 256.240,00 0 0 0,00

36 Heimatpflege 400.000 400.000 256.240,00 400.000 400.000

0 0

0 -71.731,68 0 0 0,00

39 Kultus 0 0 -71.731,68 0 0

0 400.000

400.000 88.760,66 0 0 0,00

3 Kunst, Kultur und Kultus 475.000 540.000 88.760,66 475.000 540.000

0 2.930.000

2.930.000 2.444.244,88 0 0 0,00

42 Freie Wohlfahrt 4.324.000 3.011.000 2.444.244,88 4.324.000 3.011.000

0 2.930.000

2.930.000 2.444.244,88 0 0 0,00

4 Soziale Wohlfahrt und 4.324.000 3.011.000 2.444.244,88 4.324.000 3.011.000

Wohnbauförderung

0 6.235.000

6.235.000 7.411.384,27 0 0 0,00

61 Straßenbau 9.625.000 8.395.000 7.411.384,27 9.625.000 8.395.000

0 3.175.000

3.175.000 1.162.344,51 0 0 0,00

63 Wasserschutzbau 1.980.000 3.891.000 1.162.344,51 1.980.000 3.891.000

0 950.000

950.000 1.819.836,46 0 0 0,00

64 Straßenverkehr 1.280.000 430.000 1.819.836,46 1.280.000 430.000

(38)

Voranschlag Ergebnis Ergebnis

Voranschlag

Voranschlag Ergebnis

Bezeichnung des Abschnitts

2010 2010

2010 2012 2011 2009 2012 2011 2009

2012 2011 2009

0 800.000

800.000 1.232.095,64 0 0 0,00

78 Förderung von Handel, Gewerbe 400.000 560.000 1.232.095,64 400.000 560.000

und Industrie

0 800.000

800.000 1.232.095,64 0 0 0,00

7 Wirtschaftsförderung 400.000 560.000 1.232.095,64 400.000 560.000

0 1.040.000

1.040.000 1.426.004,46 0 0 0,00

81 Öffentliche Einrichtungen 1.015.000 2.570.000 1.426.004,46 1.015.000 2.570.000

0 488.000

488.000 636.353,71 0 0 0,00

84 Liegenschaften, Wohn- und 200.000 1.314.000 636.353,71 200.000 1.314.000

Geschäftsgebäude

0 25.225.000

25.225.000 19.061.627,42 0 0 0,00

87 Wirtschaftliche Unternehmungen 22.075.000 21.775.000 19.061.627,42 22.075.000 21.775.000

0 7.410.000

7.410.000 4.087.192,79 0 0 0,00

89 Wirtschaftliche Unternehmungen 3.915.000 4.435.000 4.087.192,79 3.915.000 4.435.000

0 34.163.000

34.163.000 25.211.178,38 0 0 0,00

8 Dienstleistungen 27.205.000 30.094.000 25.211.178,38 27.205.000 30.094.000

0 180.000

180.000 500.000,00 0 0 0,00

91 Kapitalvermögen u. Stiftungen ohne 0 0 500.000,00 0 0

eig.Rechtspersönl.

0 180.000

180.000 500.000,00 0 0 0,00

9 Finanzwirtschaft 0 0 500.000,00 0 0

(39)

2011

Anlage 5b

(Beträge gerundet auf Ganze)

I. Querschnitt

Bezeichnung Posten lt. Postenverzeichnis Gemeinden

Summe o + aoH

davon A 85-89

Summe ohne A 85-89 Einnahmen der laufenden Gebarung

10

Eigene Steuern Unterklassen 83 bis 85 ohne Gruppen 852, 858 und 859 78.021.600 0 78.021.600

11 Ertragsanteile Gruppen 858 und 859 138.764.000 0 138.764.000

12 Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen Gruppe 852 17.410.000 0 17.410.000

13 Einnahmen aus Leistungen Unterklasse 81 11.717.800 3.100 11.714.700

14 Einnahmen aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit Gruppen 820, 822 bis 825 13.108.700 4.625.100 8.483.600

15 Laufende Transferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechts Gruppen 860 bis 864, 888 9.726.100 0 9.726.100

16 Sonstige laufende Transfereinnahmen Gruppen 865 bis 868, 880 7.701.000 0 7.701.000

17

Gewinnentnahmen der Gemeinde von Unternehmungen und marktbestimmten Betrieben der Gemeinde (A 85 - 89)

Gruppe 869 4.230.000 0 4.230.000

18 Einnahmen aus Veräußerung und sonstige Einnahmen Unterklassen 80, Gruppen 827 bis 829 1.320.400 146.000 1.174.400

19 Summe 1 (laufende Einnahmen) 281.999.600 4.774.200 277.225.400

Ausgaben der laufenden Gebarung

20 Leistungen für Personal Klasse 5 63.806.400 148.300 63.658.100

21 Pensionen und sonstige Ruhebezüge Gruppe 760 31.832.500 30.500 31.802.000

22 Bezüge der gewählten Organe Gruppe 721 1.838.200 0 1.838.200

23 Gebrauchs- und Verbrauchsgüter, Handelswaren Klasse 4 5.652.900 37.400 5.615.500

24

Verwaltungs- und Betriebsaufwand Klasse 6 ohne Gruppen 650, 651, 653 und 654, Unterklassen 70 bis 72 ohne Gruppe 721

58.444.900 793.500 57.651.400

25 Zinsen für Finanzschulden Gruppen 650, 651, 653 und 654 680.700 281.900 398.800

26 Laufende Transferzahlungen an Träger des öffentlichen Rechts Gruppen 750 bis 754 66.418.300 0 66.418.300

27 Sonstige laufende Transferausgaben Gruppen 755 bis 757, 759, 764, 768 und 780 39.623.800 11.194.000 28.429.800

28

Gewinnentnahmen der Gemeinde von Unternehmungen und marktbestimmten Betrieben der Gemeinde (A 85 - 89)

Gruppe 769 4.230.000 4.230.000 0

29 Summe 2 (laufende Ausgaben) 272.527.700 16.715.600 255.812.100

91 Saldo 1: Ergebnis der laufenden Gebarung

Summe 1 minus Summe 2 9.471.900 -11.941.400 21.413.300

(40)

Einnahmen der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen

30 Veräußerung von unbeweglichem Vermögen Unterklassen 00, 01 und 05 2.000.000 0 2.000.000

31 Veräußerung von beweglichem Vermögen Unterklassen 02 bis 04 8.000 0 8.000

32 Veräußerung von aktivierungsfähigen Rechten Unterklasse 07 0 0 0

33 Kapitaltransferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechts Gruppen 870 bis 874, 889 20.455.100 4.400.000 16.055.100

34 Sonstige Kapitaltransfereinnahmen Gruppen 875 bis 878, 885 15.000 0 15.000

39

Summe 3: Einnahmen der Vermögens-

gebarung ohne Finanztransaktionen 22.478.100 4.400.000 18.078.100

Ausgaben der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen

40 Erwerb von unbeweglichem Vermögen Unterklassen 00, 01 und 05 16.923.600 80.000 16.843.600

41 Erwerb von beweglichem Vermögen Unterklassen 02 bis 04 3.176.800 100 3.176.700

42 Erwerb von aktivierungsfähigen Rechten Unterklasse 07 340.500 0 340.500

43 Kapitaltransferzahlungen an Träger des öffentlichen Rechts Gruppen 770 bis 774 1.907.600 0 1.907.600

44 Sonstige Kapitaltransferausgaben Gruppen 775 bis 778, 785 42.369.300 30.290.000 12.079.300

49

Summe 4: Ausgaben der Vermögens-

gebarung ohne Finanztransaktionen 64.717.800 30.370.100 34.347.700

92

Saldo 2: Ergebnis der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen

Summe 3 minus Summe 4

-42.239.700 -25.970.100 -16.269.600

(41)

Einnahmen aus Finanztransaktionen

50 Veräußerung von Beteiligungen und Wertpapieren Unterklasse 08, Gruppe 220 18.875.000 18.875.000 0

51 Entnahmen aus Rücklagen Gruppe 298 70.000 70.000 0

52

Einnahmen aus der Rückzahlung von Darlehen an Träger des öffentlichen Rechts

Gruppen 240 bis 244, 250 bis 254 0 0 0

53

Einnahmen aus der Rückzahlung von Darlehen an andere und von Bezugsvorschüssen

Gruppen 245 bis 247, 249, 255 bis 257 und 259 373.500 0 373.500

54 Aufnahmen von Finanzschulden von Trägern des öffentlichen Rechts Gruppen 340 bis 344, 350 bis 354 0 0 0

55 Aufnahme von Finanzschulden von anderen Gruppen 345 bis 349, 355 bis 359 11.004.000 4.365.000 6.639.000

56

Investitions- und Tilgungszuschüsse zw. Unternehmungen und marktbest.

Betrieben der Gemeinde (85 - 89) und der Gemeinde

Gruppe 879 843.900 843.900 0

59 Summe 5: Einnahmen aus Finanztransaktionen 31.166.400 24.153.900 7.012.500

Ausgaben aus Finanztransaktionen

60 Erwerb von Beteiligungen und Wertpapieren Unterklasse 08, Gruppe 220 0 0 0

61 Zuführungen an Rücklagen Gruppe 298 545.000 0 545.000

62 Gewährung von Darlehen an Träger des öffentlichen Rechts Gruppen 240 bis 244, 250 bis 254 0 0 0

63 Gewährung von Darlehen an andere und von Bezugsvorschüssen Gruppen 245 bis 247, 249, 255 bis 257 und 259 437.100 0 437.100

64 Rückzahlung von Finanzschulden bei Trägern des öffentlichen Rechts Gruppen 340 bis 344, 350 bis 354 156.300 0 156.300

65 Rückzahlung von Finanzschulden bei anderen Gruppen 345 bis 349, 355 bis 359 953.000 763.900 189.100

66

Investitions- und Tilgungszuschüsse zw. Unternehmungen und marktbest.

Betrieben der Gemeinde (A85 - 89) und der Gemeinde

Gruppe 779 843.900 0 843.900

69 Summe 6: Ausgaben aus Finanztransaktionen 2.935.300 763.900 2.171.400

93 Saldo 3: Ergebnis der Finanztransaktionen

Summe 5 minus Summe 6

28.231.100 23.390.000 4.841.100

94

Saldo 4: Jahresergebnis ohne Verrechnungen zwischen ord. und ao Haushalt und ohne Abwicklungen

Saldo 1 plus Saldo 2 plus Saldo 3

-4.536.700 -14.521.500 9.984.800

(42)

Bezeichnung Posten lt. Postenverzeichnis Gemeinden

Summe o + aoH

davon A 85 - 89

Summe ohne A 85 - 89 70

Jahresergebnis Haushalt ohne A 85 - 89 und ohne Finanztransaktionen

Saldo 1 plus Saldo 2

5.143.700

71 Überrechnung Jahresergebnis A 85 - 89 Saldo 4 der Spalte "davon A 85 - 89"

-14.521.500

95

Finanzierungssaldo ("Maastricht-Ergebnis") -9.377.800

III. Übersicht Gesamthaushalt

80 Einnahmen der laufenden und der Vermögensgebarung Summen 1, 3 und 5 335.644.100

81

Zuführungen aus dem ord.Haushalt und Rückführungen aus dem ao Haushalt Gruppe 910 6.000.000

82 Abwicklung Soll-Überschüsse Vorjahre Gruppe 963 50.800

83 Abwicklung Soll-Abgang laufendes Jahr Gruppe 968 0

79 Summe 7: Gesamteinnahmen 341.694.900

84 Ausgaben der laufenden und der Vermögensgebarung Summen 2, 4 und 6 340.180.800

85

Zuführungen an den ao Haushalt und Rückführungen an den ord. Haushalt Gruppe 910 6.000.000

86 Abwicklung Soll-Abgänge Vorjahre Gruppe 964 0

87 Abwicklung Soll-Überschuss laufendes Jahr Gruppe 967 0

89 Summe 8: Gesamtausgaben 346.180.800

99

Administratives Jahresergebnis

Summe 7 minus Summe 8

-4.485.900

(43)

2012

Anlage 5b

(Beträge gerundet auf Ganze)

I. Querschnitt

Bezeichnung Posten lt. Postenverzeichnis Gemeinden

Summe o + aoH

davon A 85-89

Summe ohne A 85-89 Einnahmen der laufenden Gebarung

10

Eigene Steuern Unterklassen 83 bis 85 ohne Gruppen 852, 858 und 859 78.153.900 0 78.153.900

11 Ertragsanteile Gruppen 858 und 859 143.984.000 0 143.984.000

12 Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen Gruppe 852 17.410.000 0 17.410.000

13 Einnahmen aus Leistungen Unterklasse 81 11.944.900 3.100 11.941.800

14 Einnahmen aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit Gruppen 820, 822 bis 825 13.247.800 4.631.500 8.616.300

15 Laufende Transferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechts Gruppen 860 bis 864, 888 10.006.100 0 10.006.100

16 Sonstige laufende Transfereinnahmen Gruppen 865 bis 868, 880 7.701.200 0 7.701.200

17

Gewinnentnahmen der Gemeinde von Unternehmungen und marktbestimmten Betrieben der Gemeinde (A 85 - 89)

Gruppe 869 4.210.000 0 4.210.000

18 Einnahmen aus Veräußerung und sonstige Einnahmen Unterklassen 80, Gruppen 827 bis 829 1.316.500 146.000 1.170.500

19 Summe 1 (laufende Einnahmen) 287.974.400 4.780.600 283.193.800

Ausgaben der laufenden Gebarung

20 Leistungen für Personal Klasse 5 65.216.600 151.700 65.064.900

21 Pensionen und sonstige Ruhebezüge Gruppe 760 32.477.400 31.200 32.446.200

22 Bezüge der gewählten Organe Gruppe 721 1.877.400 0 1.877.400

23 Gebrauchs- und Verbrauchsgüter, Handelswaren Klasse 4 5.742.500 38.300 5.704.200

24

Verwaltungs- und Betriebsaufwand Klasse 6 ohne Gruppen 650, 651, 653 und 654, Unterklassen 70 bis 72 ohne Gruppe 721

58.019.000 808.000 57.211.000

25 Zinsen für Finanzschulden Gruppen 650, 651, 653 und 654 1.128.100 479.500 648.600

26 Laufende Transferzahlungen an Träger des öffentlichen Rechts Gruppen 750 bis 754 69.917.700 0 69.917.700

27 Sonstige laufende Transferausgaben Gruppen 755 bis 757, 759, 764, 768 und 780 40.202.300 11.775.000 28.427.300

28

Gewinnentnahmen der Gemeinde von Unternehmungen und marktbestimmten Betrieben der Gemeinde (A 85 - 89)

Gruppe 769 4.210.000 4.210.000 0

29 Summe 2 (laufende Ausgaben) 278.791.000 17.493.700 261.297.300

91 Saldo 1: Ergebnis der laufenden Gebarung

Summe 1 minus Summe 2 9.183.400 -12.713.100 21.896.500

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