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Nur wenige Änderungen für den Besuch von Museen und Bädern Pulsschlag

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Academic year: 2022

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Puls DAS AMTSBLATT DER STADT ZWICKAU schlag

S E I T E

05 VORSTELLUNG DER OBERSCHULEN UND GYMNASIEN ANMELDETERMINE FÜR DIE GRUNDSCHULANGÄNGER

AUTOMOBIL- UND

ROBERT-SCHUMANN-STADT

S E I T E

02 AUSSCHREIBUNGEN

S E I T E

03

S E I T E

04

BAU-/LIEFERLEISTUNGEN

WÄRMEBILDKAMERAS FÜR 7 FEUERWEHREN

STELLENANGEBOTE DER STADTVERWALTUNG

Robert-Schumann-Haus startet mit Schumann-Nachfahrinnen in die neue Konzertreihe

Auch das Robert-Schumann-Haus startet nach der pandemiebedingten Pause wieder seine beliebte Konzertreihe „Schumann Plus“. Am Sonntag, dem 27. Februar um 17 Uhr sind mit Anke-Christiane Beyer und Heike-Angela Moser zwei Nachfahrinnen Robert Schumanns im Hause zu Gast.

Auf dem Programm stehen die Romanzen für Violine und Klavier op. 22 von Clara Schumann in Adaption für Oboe und Klavier, die Drei Romanzen für Oboe und Klavier op. 94 von Robert Schumann und die Sonate für Oboe und Klavier von Paul Hindemith.

Paul Hindemith gilt als einer der ein- flussreichsten Komponisten des 20. Jahr- hunderts, sein Werk ist vielschichtig, stilbildend und bedient alle Genres. Der gebürtige Hanauer studierte Violine am Hoch’schen Konservatorium in Frankfurt, jenes Konservatorium, an welchem Clara Schumann wenige Jahre zuvor als Klavier- pädagogin tätig gewesen war.

Wesentlich inspiriert von der Freund- schaft mit Joseph Joachim komponierte Clara Schumann ihre drei Romanzen für Violine und Klavier op. 22 1853, Joachim ist auch Widmungsträger. Der König von Hannover rühmte die Stücke als „gött- lich“. Clara Schumann selbst führte ihre Romanzen auch in Alternativbesetzung mit Violoncello auf, ebenso eignen sie sich für die Oboe.

Robert Schumann legte seine Drei Roman- zen für Oboe und Klavier op. 94 seiner Frau Clara 1849 unter den Weihnachts-

baum. In Dresden pflegten die Schumanns intensive Kontakte zu Instrumentalisten der Sächsischen Hofkapelle (heute: Staats- kapelle Dresden), deren technisches und musikalisches Vermögen Schumann zu zahlreichen Kompositionen der „kleineren Form“ für verschiedene Instrumente ver- anlasste. Dazu gehören neben den Werken für Horn, Violoncello, Bratsche oder Klari- nette auch die Romanzen für Oboe.

Anke Christiane Beyer wirkte als So- lo-Englischhornistin und Oboistin am Staatstheater Darmstadt und im Nieder- sächsischen Staatsorchester in Hannover sowie als Dozentin an der Musikhochschu- le Hannover. Ihre Schwester Heike Angela Moser lebt als Pianistin in München und Italien. Beide Schwestern traten zusam- men zuletzt 2010 im Zwickauer Gewand- haus auf, Heike Angela Moser war auch mehrfach beim Zwickauer Schumann-Fest zu Gast. Ihr Vater Dietz-Rüdiger Moser gab die Briefe Clara Schumanns an ihre Enkelin (und seine Großmutter) „Julchen“ heraus.

Eintrittskarten zu 12 Euro (erm. 9 Euro) sind ab dem 10. Februar an der Museums- kasse zu den gewohnten Öffnungszeiten erhältlich. Zum Konzert gelten die in der dann aktuellen Sächsischen Corona-Not- fallverordnung erlassenen Vorgaben.

So pandemiebedingt keine weiteren Ein- schränkungen erfolgen sollten, werden am 13. März Anna Sophie Dauenhauer (Violine) und Lukas Maria Kuen (Klavier) im Robert-Schumann-Haus gastieren.

www.schumann-zwickau.de

Silvia Queck-Hänel zur neuen Baubürgermeisterin gewählt

In seiner Sitzung am 27. Januar wählte der Zwickauer Stadtrat Silvia Queck- Hänel für die Dauer von sieben Jahren zur Beigeord- neten des Geschäftskreises Bauen. Queck- Hänel ist 33 Jahre alt und leitet seit 2019 den Fachbereich Planen und Bauen in der Glauchauer Stadtverwaltung. Ihr Amt in Zwickau wird sie zum 1. April dieses Jahres antreten.

Die Stelle des Baubürgermeisters war im Oktober 2021 öffentlich ausgeschrieben worden. Bis zum Ablauf der Bewerbungs- frist sind 14 Bewerbungen eingegangen, insgesamt acht Bewerbungen mussten nach Prüfung der Erfüllung der formalen Anforderungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.

Mit den verbliebenen sechs Bewerbern wurden im Anschluss strukturierte Vor- stellungsgespräche geführt.

Im Nachgang der Gespräche haben insgesamt drei Bewerber ihre Be- werbung zurück- gezogen.

Zur Wahl stan- den letztlich drei Bewerber. Neben Silvia Queck-Hänel traten auch Dirk Künzel (Fraktions- geschäftsführer der CDU/FDP-Stadt-

ratsfraktion) und Thomas Pühn (Leiter des Tiefbauamtes der Stadt Zwickau) an.

In der notwendig gewordenen Stichwahl setzte sich Queck-Hänel mit 27 Stimmen gegen Dirk Künzel (21 Stimmen) durch.

Thomas Pühn war bereits im ersten Wahl- gang unterlegen.

SI LVIA QU ECK-HÄN EL

Neue Corona-Notfall-Verordnung des Freisstaates Sachsen in Kraft getreten

Nur wenige Änderungen für den Besuch von Museen und Bädern

Am Sonntag trat die geänderte Corona- Notfall-Verordnung des Freistaates Sachsen in Kraft. Für den Besuch der städtischen Museen, Bäder und Sportstätten ergeben sich nur geringfügige Änderungen.

Städtische Kultureinrichtungen Für den Besuch des Robert-Schumann- Hauses, der Galerie am Domhof, der Pries- terhäuser sowie der KUNSTSAMMLUNGEN ZWICKAU gilt weiterhin die 2G-Regel (ge- impft oder genesen) bei gleichzeitiger Kon- takterfassung. Erforderlich sind das Tragen einer FFP2-Maske, Abstand halten sowie das Nutzen von Desinfektionsmittel vor dem Eintritt. Neu ist, dass die Museen unabhän- gig von der Inzidenz oder der Belegung der Krankenhausbetten öffnen dürfen.

Für Konzerte im Robert-Schumann-Haus sowie generell für Veranstaltungen in den Häusern gilt die gesonderte Regelung von 2Gplus bei maximal 50 Prozent Auslas- tung der Plätze – d. h. ein Veranstaltungs- besuch ist nur für Geimpfte bzw. Genese- ne möglich, die zusätzlich einen negativen Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden)

oder einem negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen. Dafür entfällt hier die Kontakterfassung. Das Tragen einer FFP2-Maske bleibt aber auch hier verpflichtend.

Die Stadtbibliothek und Ratsschulbiblio- thek sind von diesen Regelungen nicht be- troffen. Hier ist der Zutritt weiterhin unter Beachtung der 3G-Regel (genesen, geimpft oder getestet) möglich, Kontakte werden verfolgt und für die Lesesaalbenutzung der Ratsschulbibliothek muss ein Termin vereinbart werden.

Bäder und Sportstätten

Auch im Bereich der Bäder und Sportstät- ten gibt es nur geringfügige Änderungen.

So entfällt die Kontakterfassung in Einrich- tungen bzw. für Angebote, deren Öffnung die Beachtung der 2Gplus-Regel erfordert.

Auf Innensportanlagen sowie in der Glück- Auf-Schwimmhalle und dem Johannisbad ist dementsprechend keine Kontakterfas- sung mehr zwingend vorgeschrieben. Auf Außensportanlagen, wo die 2G-Regel gilt, bleibt die Kontakterfassung Pflicht.

Mit der neuen Corona-Notfall-Verordnung sind zudem mehr Zuschauer zugelassen als bisher. Die maximale Besucherzahl ist nun auf 50 % der Höchstkapazität mit max. 2.000 Zuschauern oder eine Aus- lastung von 25 % begrenzt. Weiterhin gilt, dass Zuschauer auf Außen- und Innen- anlagen grundsätzlich den Nachweis nach der 2G-plus-Regel erbringen müssen. Eine Kontakterfassung ist jedoch nicht mehr zwingend erforderlich.

Die Ausnahmen von der Test- oder Nach- weispflicht sind in der Corona-Notfall-Ver- ordnung geregelt, die auf den Internetsei- ten des Freistaates Sachsen veröffentlicht ist (www.coronavirus.sachsen.de). Infor- mationen zu speziellen Hygieneregeln in den Museen, Sportstätten oder Bädern sind vor Ort ausgehängt bzw. auf den Internetseiten der jeweiligen Einrichtun- gen zu finden. Die Sportvereine werden durch den Sportstättenbetrieb der Stadt Zwickau separat über die gültigen Regeln informiert.

www.zwickau.de/corona

Im Folgenden ist ein grober Überblick über wichtige Inhalte und Änderungen zu finden. Dementsprechend gilt seit Sonntag unter anderem:

 in der Gastronomie (innen und außen) gilt die 2G-Regel (genesen oder geimpft), die Öffnungszeiten sind nicht mehr begrenzt,

 Kunden im Einzelhandel benöti- gen einen Nachweis nach der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet), die

Beschränkung der Öffnungszeiten ent- fällt; ausgenommen bleiben wie bisher bestimmte Bereiche, in denen kein 3G- Nachweis erforderlich ist (z. B. Lebens- mitteleinzelhandel, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser)

 für Kultur- und Freizeiteinrichtun- gen sowie Sportveranstaltungen mit Publikumsverkehr wird die Zuschauer- zahl auf 50 Prozent der Höchstkapazität bzw. maximal 2.000 Personen oder aber 25 Prozent der Gesamtkapazität be-

grenzt; es gilt die 2Gplus-Regel (genesen, geimpft plus Test)

Versammlungen unter freiem Himmel unterliegen keiner Teilnehmer- beschränkung,

 die Kapazitätsbeschränkungen für Messen entfallen

 bei nicht-touristischen Übernach- tungen reicht wieder ein Nachweis nach der 3G-Regel aus.

Ausführliche Informationen:

www.coronavirus.sachsen.de

MAX SCH N EI DER: AM DORFTEICH (AUSSCH N ITT), U N DATI ERT, AQUARELL

Kunstsammlungen Zwickau zeigen „Landschaften aus der Nähe“

Aus dem eigenen Bestand werden Werke des in Oberhohndorf geborenen Porzel- lanmalers Albert Schwarz (1895-1977) und des im Vogtland in der Teppichweberei tätigen Künstlers Max Schneider (1903- 1980) vorgestellt.

Beide Künstler absolvierten keine Kunst- akademie, sondern wurden im Rahmen der in der Region wachsenden Industrie-

zweige, wie der Porzellan- oder der Textil- produktion, ausgebildet. Diese solide kunstgewerbliche Ausbildung wurde Grundlage für die später freischaffende Tätigkeit. Die Motive beider Künstler kreisen um ihre heimatliche Landschaft, die sie vorwiegend mit der Technik des Aquarells darstellten. Die Aquarellmale- rei ist zügig auszuführen und erfordert

ein großes Können, da Korrekturen kaum mehr möglich sind. Die Ausstellung zeigt Impressionen der sächsischen und vogt- ländischen Landschaft mit ihren Wäl- dern, Feldern und sanften Hügeln, aber auch, insbesondere im Werk von Albert Schwarz, die durch den Bergbau und die Industrialisierung veränderte Natur.

www.kunstsammlungen-zwickau.de

Zwickauer Feuerwehr beteiligt sich am Twittergewitter

Am Freitag, dem 11. Februar zieht zum vierten Mal ein Twittergewitter über Deutschland. Etliche Feuerwehren infor- mieren an diesem Tag in den entsprechen- den Kanälen über ihre Arbeit. Anlass ist der europäische Tag des Notrufs.

Mit diesem Tag soll die zentrale Notruf- nummer 112 noch bekannter gemacht werden. Denn bei Bränden und medizi- nischen Notlagen erhält man über diese Nummer in allen Ländern der europäi- schen Union Hilfe durch Feuerwehren und Rettungsdienste.

Neben den Tweets zum aktuellen Ein- satzgeschehen sollen in diesem Jahr vor allem die 15 Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Zwickau in den Mittelpunkt gerückt werden. Meldungen erfolgen von 8 bis vo- raussichtlich 20 Uhr in Zusammenarbeit mit dem städtischen Presse- und Ober- bürgermeisterbüro auf dem Twitterkanal der Stadt Zwickau (twitter.com/Stadt- Zwickau). Wie im vergangenen Jahr wird der Hashtag #zwickau112 genutzt. Unter

#112live sind alle Tweets der teilnehmen- den Feuerwehren aus dem Bundesgebiet zu sehen.

(2)

ZUSTELLU NGEN

Öffentliche Zustellungen gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Für Herrn , zuletzt wohnhaft: Str.

Habrosh 5/66, Beer-Yaakov, Israel, liegt beim Rechts- amt der Stadt Zwickau, Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer 210, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Bescheid vom 25.01.2022, Aktenzeichen: GS 70.05610.8 BD

Für Herrn , zuletzt wohnhaft:

Pocztowa 8/1, 85302 Pokrowsk, Ukraine, liegt beim Rechtsamt der Stadt Zwickau, Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer 209, folgendes Schriftstück zur Ab- holung bereit: Bescheid vom 26.01.2022, Aktenzeichen:

GS 70.05658.8 BC

Für Herrn , zuletzt wohnhaft: Marien- thaler Straße 25, 08060 Zwickau, liegt beim Amt für Finanzen der Stadt Zwickau, Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer 140, folgendes Schriftstück zur Abho- lung bereit: Mahnung vom 27.01.2022, Kassenzeichen:

01.31300.6

Für Herrn , zuletzt wohnhaft:

Brunnenweg 4, 08294 Lößnitz, liegt beim Rechts-amt der Stadt Zwickau, Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer 207, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit:

Bescheid vom 06.01.2022, Aktenzeichen: OA 14.35751.2 AB

Für Herrn , zuletzt wohnhaft:

Neuplanitzer Straße 37, 08062 Zwickau, liegt beim Amt für Finanzen der Stadt Zwickau, Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer 127, folgendes Schriftstück zur Abho- lung bereit: Schreiben vom 17.01.2022, Kassenzeichen:

01.17474.7 u.a.

Diese Schriftstücke können in der vorgenannten Dienststelle dienstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr in Empfang genommen werden.

AUSSCH REI BU NGEN

Freiwillige Feuerwehr Marienthal:

Estrich- und Tischlerarbeiten

a) Stadtverwaltung Zwickau, Liegenschafts- und Hochbauamt, Hauptmarkt 26, 08056 Zwickau, Telefon: 0375 836501, Fax: 0375 836565, E-Mail:

liegenschaftsundhochbauamt@zwickau.de b) Öffentliche Ausschreibung

c) Angebote können nur elektronisch abgegeben werden.

d) Einheitspreisverträge e) Hoferstraße 67, 08060 Zwickau f) Los 18 – Estricharbeiten:

1 Psch. eigene Baustelleneinrichtung; ca. 240 m Randstreifen aus PST, 220 x 10 mm liefern und ver- legen; ca. 185 m Randstreifen aus PST, 140 x 10 mm liefern und verlegen; ca. 243 m² 80 mm Zusatz- dämmung Polystyrol, WLS 035; ca. 12 m² 40-80 mm Gefälle-Zusatzdämmung Polystyrol, WLS 035; ca.

213 m² 40-2 mm Trittschalldämmung Polystyrol, WLS 035; ca. 42 m² 35-2 mm Trittschalldämmung Polystyrol, WLS 035; ca. 222 m² 25-2 mm Trittschall- dämmung Polystyrol, WLS 045; ca. 25 m² 30-2 mm Trittschalldämmung Polystyrol, WLS 045; ca. 220 m² 20 mm Ausgleichsdämmung 1 Polystyrol, WLS 040;

ca. 500 m² Abdeckung PE Folie; ca. 30 m² Schwindfu- ge anlegen; ca. 25 m² Trennfugenprofil unter Türen anlegen; ca. 490 m² Zementestrich CT-F5-S60-62 liefern und verlegen; ca. 12 m² Gefälle-Zementestrich CT-F5-S60 liefern und verlegen; ca. 5,50 m Zulage An- arbeiten an Gefällerinne; 4 St. Zulage Anarbeiten an Bodenabläufe; 2 St. Zulage Kondensationstrockner für 500 m³ Raumvolumen- 1 Wo

Los 19 – Tischlerarbeiten:

13 St. Stahlumfassungszargen ohne Brandschutzan- forderung für gefälzte Türen, Baurichtmaße B*H 87,5- 128 cm*225 cm, Wandstärke 10,00 bis 27,5 cm; 1 St.

Schiebetürzarge Baurichtmaß B*H 112,5*225*15 cm;

13 St. Innentürblätter mit Vollspaneinlage, gefälzt, BRM B*H 87,5-128*225 cm; 1 St. Schiebetür BRM B*H 112,5*225 cm; 3 St. Brandschutztür T 30-1 mit OTS,Stahl-Feuerschutztür, BRM B*H 100-137*225 cm;

2 St. Rauchschutztür, verglast aus Metallprofilen, zweiflüglig, BRM B*H 230*230 cm; 3 St. HPL-Trenn- wände mit Tür DIN rechts oder links EG und OG;

2 St. HPL-Trennwände Doppelkabine DIN links; 2 St.

HPL-Trennwände Duschen, 1200 mm*2250 mm;

5 St. Schamwände Urinale, 435 *825 mm; 1 St. Sicht- schutzwand, 1650*2250 mm; 1 St. Mobile Trenn- wand, 7800*2750 mm mit Tür, bewegl. Trennwand aus Einzelelementen mit Rahmenkonstr, Alu und Stahl, beplankt einschl. aller Konstruktionsteile und Montage und Werkzeichnung

g) Es werden Planungsleistungen gefordert:

Los 19 – Tischlerarbeiten: Vorlage Werkplanung bis 25.05.2022

h) Aufteilung in mehrere Lose: ja; Angebote können für eines, mehrere oder alle Lose eingereicht wer- den; Art und Umfang der Lose: nicht angegeben i) Los 18: Beginn: 04.04.2022, Ende: 29.04.2022;

Los 19: Beginn: 16.05.2022, Ende: 20.08.2022, Einzeltermine: Aufmaße 16.05.; Vorlage Werk- planung bis 25.05.2022; Einbau Türzargen 18.07.-29.07.2022; Einbau Türblätter und Elemente 26.07.-20.08.2022

j) Entfällt, da Nebenangebote zugelassen sind.

k) Entfällt, da die Abgabe mehrerer Hauptangebote zugelassen ist.

l) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabe- plattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgelt- licher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/2517489/

zustellweg-auswaehlen.

m) entfällt n) entfällt

o) Frist für den Eingang der Angebote: 18.02.2022, 10 Uhr; Bindefrist: 30.03.2022

p) Elektronische Angebote sind auf der Vergabeplatt- form evergabe.de abzugeben.

q) Deutsch r) Preis

s) 18.02.2022, 10 Uhr, siehe p), Haus 6, Zimmer 110;

Personen, die anwesend sein dürfen: keine t) Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000

Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent

der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Die Sicherheit für Mängel- ansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

u) VOB/B

v) gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtig- tem Vertreter

w) Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Referenznachweise und Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich be- schäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngrup- pen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal zusätzlich: Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz, Unbedenklichkeitsbe- scheinigung der Berufsgenossenschaft des zustän- digen Versicherungsträgers, Nachweis Haftpflicht- versicherung und Höhe der Deckungssumme x) Landesdirektion Sachsen, Referat 39, Altchemnit-

zer Straße 41, 09120 Chemnitz

Kostenstellenbelieferung von allge- meinem Büromaterial und Kopierpapier

a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle:

Stadtverwaltung Zwickau, Personal- und Hauptamt, SG Service, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau, Telefon: 0375 831035, E-Mail: druckerei@zwickau.de Den Zuschlag erteilende Stelle: s. o.

Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: Offizielle Bezeichnung: Stadt- verwaltung Zwickau, Stabsstelle Ausschreibungen/

Fördermittel, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau, Telefon: 0375 832910, E-Mail: ausschreibungsstel- le@zwickau.de

b) Öffentliche Ausschreibung

c) Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden; Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: www.evergabe.de d) Lieferung (Kostenstellenbelieferung) von allgemei-

nen Büromaterial und Kopierpapier nach einem vorgegebenen Artikelkatalog, u. a.:

120 Stück Briefablagen; 400 Eckspannmappen;

380 Ordnungsmappen; 400 Klebestifte; 900 Rollen Klebeband 19 mm x 10 m; 1.830 Stück Haftnotiz- zettel verschiedene Größen; 3.500 Pack Recycling- papier A4; 5.000 Pack Kopierpapier

Orte der Leistungserbringung: 08056 Zwickau e) entfällt, da keine losweise Vergabe

f) Nebenangebote sind zugelassen g) Beginn: 01.07.2022; Ende: 30.06.2024 h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabe-

plattform evergabe.de bereitgestellt.

i) Angebotsfrist: 22.02.2022, 10 Uhr; Bindefrist:

15.03.2022 j) nicht angegeben k) VOL/B l) nicht angegeben m) entfällt

n) entfällt, siehe Vergabeunterlagen

Wartung der Gasstraßenbeleuchtung

a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle:

Stadtverwaltung Zwickau, Tiefbauamt, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau, Telefon: 0375 836601, Fax: 0375 836666, E-Mail: tiefbauamt@zwickau.de Den Zuschlag erteilende Stelle: s. o.

Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: Stadtverwaltung Zwickau, Stabs- stelle Ausschreibungen/Fördermittel, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau, Telefon: 0375 832910, E-Mail: ausschreibungsstelle@zwickau.de b) Öffentliche Ausschreibung

c) Angebote können nur schriftlich abgegeben werden.

d) Die Ausschreibung der Wartung Gasstraßen- beleuchtung umfasst alle im Gebiet der Stadt Zwickau installierten städtischen Gasleuchten einschließlich ihrer Zuleitungen.

Umfang: 121 Gasleuchtstellen - je 13 Mal pro Jahr reinigen und prüfen - grundhafter Korrosionsschutz

- Funktionskontrolle im Betrieb (Nachtkontrolle) - Dichtheitsprüfung

- Wechsel von Bauteilen

Orte der Leistungserbringung: Stadtgebiet Zwickau e) entfällt, da keine losweise Vergabe

f) Nebenangebote sind zugelassen g) Beginn: 01.07.2022; Ende: 30.06.2026

h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabe- plattform evergabe.de bereitgestellt.

i) Angebotsfrist: 01.03.2022, 10 Uhr; Bindefrist:

25.03.2022 j) nicht angegeben k) VOL/B l) nicht angegeben m) entfällt n) Preis

Teilsanierung Kindertagesstätte Wassertröpfchen, Los 25 – Bauendreini- gung

a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle:

Stadtverwaltung Zwickau, Liegenschafts- und Hochbauamt, Hauptmarkt 26, 08056 Zwickau, Telefon: 0375 836501, Fax: 0375 836565, E-Mail:

liegenschaftsundhochbauamt@zwickau.de Den Zuschlag erteilende Stelle: s. o.

Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: Stadtverwaltung Zwickau, Stabs- stelle Ausschreibungen/Fördermittel, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau, Telefon: 0375 832910, E-Mail: ausschreibungsstelle@zwickau.de b) Öffentliche Ausschreibung

c) Angebote können nur schriftlich abgegeben werden.

d) Teilsanierung Kindertagesstätte Wassertröpfchen, Los 25 – Bauendreinigung, u. a.:

385 m² Nassreinigung von keramischen Wand- fliesen; 145 m² Nassreinigung von Feinsteinzeug Bodenfließen; 340 m² Nassreinigung von Glas- flächen mit Aluminiumrahmen inkl. Rahmen;

515 m² Nassreinigung Linoleum Bodenbeläge;

125 m² Nassreinigung von Terrazzobelägen; 51 St.

Nassreinigung von WC Einrichtungsgegenständen;

Ort der Leistungserbringung: Lunikweg 3, 08066 Zwickau

e) entfällt, da keine losweise Vergabe f) Nebenangebote sind zugelassen g) Beginn: 21.03.2022; Ende: 31.03.2022

h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabe- plattform evergabe.de bereitgestellt.

i) Angebotsfrist: 24.02.2022, 10 Uhr; Bindefrist:

18.03.2022 j) nicht angegeben k) VOL/B l) nicht angegeben m) entfällt n) Preis

Neubau „Anne Frank-Schule“, Los 28 – Schließanlage

a) Stadtverwaltung Zwickau, Liegenschafts- und Hochbauamt, Hauptmarkt 26, 08056 Zwickau, Telefon: 0375 836501, Fax: 0375 836565, E-Mail:

liegenschaftsundhochbauamt@zwickau.de

b) Öffentliche Ausschreibung

c) Angebote können nur elektronisch abgegeben werden.

d) Einheitspreisvertrag

e) Neuplanitzer Straße 88, 08062 Zwickau

f) Los 28 Schließanlage, u. a.: Planung, Lieferung und Einbau Schließanlage; 104 Profilzylinder; 10 digita- le Schließzylinder inklusive Programmiergerät und Software; 110 Schlüssel; 1 Schlüsselkasten g) Es werden Planungsleistungen gefordert:

Schließplan

h) Aufteilung in mehrere Lose: nein i) Beginn: 15.03.2022, Ende: 13.05.2022

Zwischenfristen: 01.04.2022 Lieferung Schließplan;

09.05.2022 Fertigung; 13.05.2022 Montage j) Entfällt, da Nebenangebote zugelassen sind.

k) Entfällt, da die Abgabe mehrerer Hauptangebote zugelassen ist.

l) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabe- plattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgelt- licher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/2523208/

zustellweg-auswaehlen.

m) entfällt n) entfällt

o) Frist für den Eingang der Angebote: 01.03.2022, 10 Uhr; Bindefrist: 15.03.2022

p) Elektronische Angebote sind auf der Vergabeplatt- form evergabe.de abzugeben.

q) Deutsch r) Preis

s) 01.03.2022, 10 Uhr, siehe p), Haus 6, Zimmer 111;

Personen, die anwesend sein dürfen: keine t) Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000

Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Die Sicherheit für Mängel- ansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

u) VOB/B

v) gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtig- tem Vertreter

w) Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Referenznachweise und Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich be- schäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngrup- pen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal zusätzlich: Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz, Unbedenklichkeitsbe- scheinigung der Berufsgenossenschaft des zustän- digen Versicherungsträgers, Nachweis Haftpflicht- versicherung und Höhe der Deckungssumme x) Landesdirektion Sachsen, Referat 39, Altchemnit-

zer Straße 41, 09120 Chemnitz

Impressum

PU LSSCH LAG – AMTSBLATT DER STADT ZWICKAU 33. JAH RGANG · 3. AUSGABE

Herausgeber:

Stadt Zwickau · Oberbürgermeisterin

Constance Arndt · Hauptmarkt 1 · 08056 Zwickau Amtlicher und redaktioneller Teil:

verantwortlich: Mathias Merz (Leiter des Presse- und Oberbürgermeisterbüros) · Hauptmarkt 1 · 08056 Zwi- ckau · Telefon: 0375 831801 · Telefax: 0375 831899 Redaktion und Satz:

Dirk Häuser · Telefon: 0375 831812 Petra Schink · Telefon: 0375 831817 E-Mail: pressebuero@zwickau.de Hauptmarkt 1 · 08056 Zwickau Verlag:

Verlag Anzeigenblätter GmbH Chemnitz, Brückenstraße 15 · 09111 Chemnitz Geschäftsführer: Tobias Schniggenfittig Anzeigenteil verantwortlich:

Lutz Wienhold

E-Mail: verlagsleitung@blick.de Layoutgestaltung:

ö_konzept – Agentur für Werbung und Kommunika- tion GmbH & Co. KG

Druck:

Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co KG Brückenstraße 15 · 09111 Chemnitz

Vertrieb:

VDL Sachsen Holding GmbH & Co. KG Winklhofer Straße 20 · 09116 Chemnitz

Der Zugang für elektronisch signierte und verschlüs- selte elektronische Dokumete ist nur unter bestimm- ten Voraussetzungen eröffnet. Geltende Regelungen, Informationen und Erläuterungen finden Sie auf unserer Homepage www.zwickau.de/esignatur.

Das Amtsblatt erscheint in der Regel vierzehntäglich mittwochs für alle erreichbaren Haushalte der Stadt Zwickau und ist außerdem im Bürgerservice im Rathaus und in den Stadtteilverwaltungen kostenlos erhältlich.

Das Amtsblatt und alle in ihm enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt.

Die nächste Ausgabe erscheint am 23. Februar 2022.

ÖFFENTLICH E BEKAN NTMACH U NG

Eintragung in das Bestandsverzeichnis über öffentliche Verkehrsflächen der Stadt Zwi- ckau (gem. § 54 Abs. 1, § 3 Abs. 1 SächsStrG vom 21. Januar 1993 in der aktuellen Fassung)

Die Bestandsverzeichnisse der Wege

„Marchlewskistraße BÖP 1“ und „March- lewskistraße BÖW 2“ liegen für den Zeitraum vom 10.02.2022 bis einschließ- lich 09.08.2022 im Tiefbauamt der Stadt Zwickau, Verwaltungszentrum, Haus 2, Zi.

207/208, Werdauer Str. 62, 08056 Zwickau während der Dienstzeiten zur Einsicht- nahme aus. Die Unterlagen können auch online unter www.zwickau.de/bekanntma- chungen eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Eintragung in das Bestands- verzeichnis kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Der Wider- spruch ist schriftlich oder zur Nieder- schrift bei der Stadt Zwickau,

- Rathaus, Hauptmarkt 1 in 08056 Zwickau oder

- Verwaltungszentrum, Werdauer Stra- ße 62 in 08056 Zwickau

(Postanschrift: Stadtverwaltung Zwickau, PF 20 09 33, 08009 Zwickau) einzulegen.

Hinweise:

In der Stadtverwaltung Zwickau gilt die 3G-Regel gemäß der aktuellen Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung. Zutritt zu den Ämtern und Büros haben dement- sprechend nur Personen, die nachweisen können, genesen, geimpft oder getestet zu sein. Die negativen Corona-Testnachwei- se dürfen dabei nicht älter als 24 Stunden sein. Beim Betreten des Gebäudes sowie bei der Einsichtnahme in die Unterlagen ist entsprechend dieser Verordnung eine medizinische Gesichtsmaske (sog. OP- Maske) oder eine FFP2-Maske als Mund- Nasen-Schutz zu tragen. Weiterhin sind die allgemein gültigen Abstands- und Hygienemaßnahmen zu beachten.

Zwickau, den 19.01.2022 Constance Arndt Oberbürgermeisterin

ÖFFENTLICH E BEKAN NTMACH U NG

Eintragung in das Bestandsverzeichnis über öffentliche Verkehrsflächen der Stadt Zwi- ckau (gem. § 54 Abs. 1, § 3 Abs. 1 SächsStrG vom 21. Januar 1993 in der aktuellen Fassung)

Das Bestandsverzeichnis des Weges

„Marienthaler Fußweg BÖW 1“ liegt für den Zeitraum vom 10.02.2022 bis ein- schließlich 09.08.2022 im Tiefbauamt der Stadt Zwickau, Verwaltungszentrum, Haus 2, Zi. 207/208, Werdauer Str. 62, 08056 Zwickau während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus.

Die Unterlagen können auch online unter www.zwickau.de/bekanntmachungen ein- gesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Eintragung in das Bestands- verzeichnis kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Der Wider- spruch ist schriftlich oder zur Nieder- schrift bei der Stadt Zwickau,

- Rathaus, Hauptmarkt 1 in 08056 Zwickau oder

- Verwaltungszentrum, Werdauer Stra- ße 62 in 08056 Zwickau

(Postanschrift: Stadtverwaltung Zwickau, PF 20 09 33, 08009 Zwickau) einzulegen.

Hinweise:

In der Stadtverwaltung Zwickau gilt die 3G-Regel gemäß der aktuellen Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung. Zutritt zu den Ämtern und Büros haben dement- sprechend nur Personen, die nachweisen können, genesen, geimpft oder getestet zu sein. Die negativen Corona-Testnachwei- se dürfen dabei nicht älter als 24 Stunden sein. Beim Betreten des Gebäudes sowie bei der Einsichtnahme in die Unterlagen ist entsprechend dieser Verordnung eine medizinische Gesichtsmaske (sog. OP- Maske) oder eine FFP2-Maske als Mund- Nasen-Schutz zu tragen. Weiterhin sind die allgemein gültigen Abstands- und Hygienemaßnahmen zu beachten.

Zwickau, den 20.01.2022 Constance Arndt Oberbürgermeisterin

Luftschadstoff- Konzentration

Zeitraum:

01.01. bis 31.01.2022

Messstelle:

Werdauer Straße

40 18 18 30

40 10

35 10

0 19

0

zulässiger Immissionswert nach 39. BImSchV Jahresmittelwert

maximal zulässig

Mittelwert des vergangenen Monatsgemessen bis 31.01.2022 max. Tagesmittelwert des vergangenen Monatsbestätigt bis 19.01.2022

Stickstoffdioxid (NO2) [µg/m3] Schwebstaub (PM10) [µg/m3] Überschreitungen des zulässigen Tagesmittelwertes nach 39. BImSchV für Schwebstaub (PM10) >50 µg/m3

Angebotseinholung für ein Betreiberkonzept zur Umsetzung eines Freizeit- und Erholungskonzeptes mit ganzjähriger gastronomischer Versorgung im Bereich des Schwanenteiches

Zur Erhöhung der Attraktivität der Parkanlage am Schwanenteich soll die gastronomische Versorgung an diesem Standort verbessert werden. Daher wer- den zwei Standorte durch die Stadt Zwi- ckau zur Verpachtung angeboten, um Interessenten die Möglichkeit zu geben, Vorschläge und Konzepte zu entwickeln, die eine gastronomische Versorgung an diesem Standort sicherstellen.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich das Konzept in den sensiblen Standort einfügen muss. Aus diesem Grund soll vor der Vergabe der Flächen zur Verpach- tung für eine gastronomische Einrich- tung ein Ideenwettbewerb erfolgen, um die bestmöglichen Konzepte für diesen Standort zu finden.

Die Verpachtung soll ab dem 01.05.2022 erfolgen. Zu beachten ist, dass für bau- liche Anlagen (Verkaufsstände, Ver-

kaufscontainer) eine Baugenehmigung erforderlich ist, wenn die Aufstellung der baulichen Anlage die Zeitdauer von drei Monaten überschreitet. Die Baugeneh- migung ist durch den Interessenten eigenständig im Bauordnungsamt zu beantragen und ebenfalls die Kosten hierfür zu tragen. Bei Erteilung einer positiven Baugenehmigung kann auf Wunsch des Betreibers ein Pachtvertrag mit einer längeren Laufzeit abgeschlos- sen werden.

Interessenten können ihr Angebot zur Pachtung einer Fläche für die gastrono- mische Versorgung bis zum 28.02.2022 um 14 Uhr beim Liegenschafts- und Hochbaumt, Hauptmarkt 26, 08056 Zwickau einreichen.

Die kompletten Unterlagen zur An- gebotseinholung gibt es online unter www.zwickau.de/ausschreibungen.

Kein Amtsblatt erhalten?

Hotline: 0371 656-22100 qm@cvd-mediengruppe.de

Pulsschlag

www.zwickau.de/amtsblatt

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2. Änderungsordnung zur Entgelt- und

Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek der Stadt Zwickau in der Fassung vom

04.11.2014 vom 04.02.2022

Auf Grund der §§ 10 Abs. 2 und 28 Abs. 2 Ziffer 3 der Gemeindeordnung für den Frei- staat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 722), hat der Stadtrat der Stadt Zwickau in seiner Sitzung am 27.01.2022 folgende 2. Änderungsordnung zur Entgelt- und Benutzungsordnung für die Stadtbiblio- thek Zwickau beschlossen:

In § 4 wird nach dem Absatz 5 folgender neuer Absatz 6 angefügt: § 1

„Abs. 6

Für volljährige Personen eines gemeinsamen Haushaltes kann ein Familienausweis aus- gestellt werden, wenn sich mindestens ein Familienmitglied für alle Nutzer der Familie zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung der anfallenden Entgelte verpflichtet.

Das Jahresentgelt für den Familienausweis gilt für maximal zwei volljährige Erwachsene einer gemeinsamen Wohnanschrift. Die Anmeldung erfolgt für jedes Familienmitglied einzeln. Die Gültigkeit des verbundenen Partnerausweises ist an die Laufzeit des verant- wortlichen Hauptausweises geknüpft.“

Anlage 1 der Entgelt- und Benutzungsordnung wird wie folgt neu gefasst: § 2

Anlage 1

zur Entgelt- und Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek der Stadt Zwickau

Lfd. Entgelttatbestand Entgelthöhe in Euro

Nr. Erwachsene Kinder und Jugendliche

bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

1. Jahresentgelt

(ohne Ermäßigungsberechtigung) 15,00 –

2. 1/4 Jahr (einmalige Ausleihe) 4,00 –

1/2 Jahr 8,00 –

3. Familienausweis 22,00

4. Verbestellung je Medieneinheit 1,00 0,50

5. Versämnisentgelte je Buch oder Medieneinheit

je angefangene Woche 1,50 0,50

(Höchstbetrag: 15,00/ME)

6. Verlust des Benutzerausweises 5,00 5,00

Bei Ersatz des Benutzerausweises

7. Verlust der Medieneinheit 5,00 5,00

Einarbeitung des Ersatzmediums 8. Mutwillige Beschädigung oder

Verlust des Barcodes/RFID-Tags 2,00 2,00

9. Leihverkehr

Beschaffung von Büchern 1,50 1,50

10. Kopien, je Seite 0,10 0,10

11. Hausführung deutschsprachig inkl.

Dachstuhl bis 25 Personen, 1,0 h –––––– 30,00 ––––––

In-Kraft-Treten § 3

Diese 2. Änderungsordnung zur Entgelt- und Benutzungsordnung tritt zum 10.02.2022 in Kraft.

* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *

Diese Entgelt- und Benutzungsordnung wird hiermit ausgefertigt und ist unter Hinweis auf § 4 Abs. 4 SächsGemO öffentlich bekannt zu machen.

Zwickau, den 04.02.2022 Constance Arndt Oberbürgermeisterin

Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Form- vorschriften der SächsGemO beim Zustandekommen dieser Ordnung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, dass

1. die Ausfertigung der Ordnung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Be- kanntmachung der Ordnung verletzt worden sind,

3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit wider- sprochen hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt Zwickau unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

ÖFFENTLICH E BEKAN NTMACH U NG

1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für das Stadtarchiv Zwickau (Archivgebührensatzung) in der Fassung vom 12.07.2021 vom 04.02.2022

Auf der Grundlage von § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 722) sowie der §§ 2 und 8a des Sächsischen Kommunalabga- bengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 116), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 17 des Gesetzes vom 5. April 2019 (SächsGVBl. S. 245), hat der Stadtrat der Stadt Zwickau in seiner Sitzung vom 27.01.2021 folgende 1. Än- derungssatzung zur Archivgebührensat- zung vom 12.07.2021 beschlossen:

In § 2 wird nach Absatz 5 ein neuer Absatz § 1 6 eingefügt:

„(6) Für Führungen durch die Räumlich- keiten des Stadtarchivs im allgemeinen Interesse wird eine Gebührenpauschale als Sonderleistung gemäß Ziffer III. 2. des Gebührenverzeichnisses erhoben.“

In der Anlage zur Gebührensatzung für § 2 das Stadtarchiv Zwickau/Gebührenver- zeichnis wird in Ziffer III. (Sonderleis- tungen) nach Nummer 1. folgende neue Nummer 2. eingefügt:

„III.2. Führungen durch Räumlich- keiten des Stadtarchivs im allge- meinen Interesse je angefangene

Arbeitshalbstunde 25,00 €.“

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach § 3 ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * Diese Änderungssatzung wird hiermit ausgefertigt und ist unter Hinweis auf § 4 Abs. 4 SächsGemO öffentlich bekannt zu machen.

Zwickau, den 04.02.2022 Constance Arndt Oberbürgermeisterin

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvor- schriften der SächsGemO beim Zustande- kommen dieser 1. Änderungssatzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekannt- machung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, dass

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Be-

schluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder

Formvorschrift gegenüber der Stadt Zwickau unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

ÖFFENTLICH E BEKAN NTMACH U NG

1. Änderung zur Entgelt- und Benutzungsordnung für die Ratsschulbibliothek Zwickau vom 09.11.2017 vom 04.02.2022

Gemäß § 10 Abs. 2 und § 28 Abs. 2 Ziffer 19 der der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2020 (SächsGVBl.

S. 722), hat der Stadtrat der Stadt Zwi- ckau in seiner Sitzung am 27.01.2022 folgende Änderung zur Entgelt- und Benutzungsordnung für die Ratsschul- bibliothek Zwickau beschlossen:

In § 3 wird Absatz 2 wie folgt neu gefasst: § 1

„Die Benutzung der RSB ist allen Per- sonen ab vollendetem 12. Lebensjahr gestattet.

Zwischen dem 12. und 16. Lebensjahr ist eine schriftliche Einwilligung der Eltern erforderlich. Die Benutzung bis zum voll- endeten 18. Lebensjahr ist kostenlos.“

In § 4 Absatz 2 werden die Worte „einen § 2 Monat“ durch den Passus „ein Vierteljahr“

ersetzt.

In der Anlage 1 der Entgelt- und Benut-§ 3 zungsordnung für die Ratsschulbibliothek Zwickau vom 09.11.2017 werden die nach- folgenden Ziffern I., IV., und X. neu gefasst wie folgt:

„I. Grundentgelt

1. Entgelt für die Benutzung von Bibliotheksbeständen

1.1 Jahreskarte 15,00 €

1.2 Vierteljahreskarte 4,00 €

1.3 Tageskarte 1,00 €

2. Für Sonderleistungen und Verzug bei Rückgabe der Literatur werden Entgelte und Auslagenersatz nach Maßgabe dieser Entgeltordnung er- hoben.

3. Die RSB kann gegebenenfalls Voraus- zahlungen verlangen.“

„IV. Anfertigung von Reproduktionen Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Anfertigung von Kopien.

Die Entscheidung über die Ausführung des Auftrages obliegt den Mitarbeitern der Ratsschulbibliothek, wobei besonders der Erhaltungszustand der Vorlage wie auch der zeitliche Aufwand zur Ausführung des Auftrages berücksichtigt werden müssen.

Reproduktionen mit eigenem Gerät sind nicht statthaft.

1. Herstellung von Direktkopien – Vorlage bis A3

- A4-Format s/w, je Seite 0,20 € - A3-Format s/w, je Seite 0,25 € 2. Anfertigung digitaler Images (JPEG)

pro Aufnahme 0,50 €

zuzüglich Zuschlag für Datenträger/

Brennen 2,00 €

3. Anfertigung digitaler Images (TIFF) dpi nach Nutzervorgaben

pro Aufnahme 2,00 €

zuzüglich Datenträger/Brennen 2,00 € 4. Herstellung von digitalen Images

vom Mikrofiche (s/w)

je Aufnahme 0,40 €

5. Rechercheleistungen

Für die Durchführung von Recherche- leistungen im Auftrag eines Bestellers, die über den Rahmen üblicher Kata- logrecherchen hinausgehen, werden pro angefangene halbe Arbeitsstunde berechnet

- Forschungsvorhaben wissenschaft- licher Einrichtungen und Graduie- rungsarbeiten sowie Recherchen im Auftrag von Kommunen 15,00 € - Genealogische Fragestellungen

u. a. persönliche Interessen-

gebiete 25,00 €“

„X. Entgelte für Führungen und Sonder- veranstaltungen

1. Veranstaltungen der Volkshochschule:

pro Teilnehmer 1,00 € 2. Private Führungen/ Sonderführungen

Pauschalbetrag pro Führung 50,00 €

zuzüglich einer Gebühr

pro Person 1,00 €

Öffentliche Bibliotheks-

führungen 1,00 €

3. Die Eintrittspreise für Sonderveran- staltungen werden separat bekannt gegeben.“

Diese Entgelt- und Benutzungsordnung § 4 tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Be- kanntmachung in Kraft.

* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * Diese Entgelt- und Benutzungsordnung wird hiermit ausgefertigt und ist unter Hinweis auf § 4 Abs. 4 SächsGemO öffent- lich bekannt zu machen.

Zwickau, den 04.02.2022

Constance Arndt, Oberbürgermeisterin Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO beim Zustandekommen dieser Ordnung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekannt- machung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, dass

1. die Ausfertigung der Ordnung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Ordnung verletzt worden sind,

3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Be-

schluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder

Formvorschrift gegenüber der Stadt Zwickau unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Sprechtage der IHK

Die IHK Chemnitz, Regionalkammer Zwi- ckau, Äußere Schneeberger Straße 34, bietet Unternehmern und Gründungs- interessenten regelmäßig kostenfreie Sprechtage an. Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich, Durchführung entsprechend der aktuell geltenden Corona-Verordnung – telefonisch, virtuell oder persönlich.

- Sprechtag Unternehmensnachfolge Donnerstag, 24. Februar und 31. März

Info/Anmeldung: Thomas Hüttner, Tel. 814-2220

- Telefonsprechstunde: Beratung zu aktuellen Förder- und Finanzierungs- programmen für Unternehmen und Existenzgründer

Donnerstag, 17. Februar und 17. März, 9 bis 12 Uhr

Info/Anmeldung: Ina Burkhardt, Tel. 814-2360

- Online-Forum „Betriebliche Gesund- heitsförderung“

Montag, 21. März, 13.30 bis 16.30 Uhr

Info/Anmeldung: Kathrin Buschmann, Tel. 814- 2110, kathrin.buschmann@chemnitz.ihk.de

- Informationsveranstaltung für Beherbergungsunternehmen Mittwoch, 2. März

Info/Anmeldung: Kathrin Stiller, Tel. 814-2300

- Existenzgründungsberatung/

Starter Center

täglich, 8 bis 15 Uhr, telefonisch, virtuell oder persönlich (mit Terminvereinba- rung)

Info/Anmeldung: Ina Burkhardt, Tel. 814-2360

Workshopreihe für Gründer und Jungunternehmer

Grundlegendes Praxiswissen für die Gründung und Führung eines klei- nen bzw. mittelständischen Betriebes, Unterstützung bei der Erarbeitung eines Unternehmenskonzeptes sowie des Ka- pitalbedarfs- und Finanzierungsplans.

- Modul I und II: Dienstag, 1. März - Modul III: Mittwoch, 2. März Alle Informationen und Anmeldung unter www.chemnitz.ihk24.de, mit der Eingabe der VA-Nr. 123156952 (Suchfunk- tion); Informationen Ina Burkhardt, Tel.:

814-2360.

Sieben Freiwillige Feuerwehren der Stadt arbeiten künftig mit Wärmebildkameras

Am 31. Januar übergab der Leiter des Feuerwehramtes der Stadt Zwickau, Nils Eichhorn, eine neue Wärmebildkamera an Torsten Badstübner, Wehrleiter der Freiwil- ligen Feuerwehr Zwickau-Oberhohndorf.

Insgesamt erhalten sieben Freiwillige Feuerwehren im Stadtgebiet eine Wärme- bildkamera.

Dabei handelt es sich um die Feuerwehren Auerbach, Cainsdorf, Marienthal, Mitte, Mosel, Oberhohndorf und Planitz. In diesen Feuerwehren ist jeweils ein HLF 20 bzw. ein LF 16/12 vorhanden, deren

fahrzeugtechnische Ausstattung um eine entsprechende Kamera erweitert wird.

Der Einsatz dieser Geräte hat sich schon seit längerer Zeit im praktischen Einsatz in der Berufsfeuerwehr bewährt. Gerade bei der Brandbekämpfung verbessern diese die Orientierung im verrauchten Raum, dienen dem schnelleren Auf- finden von vermissten Personen sowie der Lokalisierung des Brandherdes und verbessern somit auch die Sicherheit der Einsatzkräfte.

Die Kosten für die Beschaffung belaufen

sich auf insgesamt ca. 21.000 Euro. FOTO: STADT ZWICKAU

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STELLENAUSSCH REI BU NGEN DER STADTVERWALTU NG ZWICKAU WWW.ZWICKAU.DE/AUSSCH REI BU NGEN

Im Kulturamt, Dezernat Finanzen und Ordnung, ist ab 1. April 2022 folgende Stelle unbefristet zu besetzen:

Kassierer/Aufseher (m/w/d)

Folgendes interessante Aufgabengebiet wartet auf Sie:

- Einlasskontrolle, Kassendienst und Auf- sichtstätigkeit in den Ausstellungen und bei Veranstaltungen

- Vermittlung von allgemeinen Informa- tionen und Beantwortung von Besucher- anfragen

- punktuelle Überwachung der Ausstel- lungsräume mittels Videoanlage - Führung des Kassenbuches und der

Besucherstatistik

- Inventur von Warenbeständen - Einsatz zu Veranstaltungen des Kultur-

amtes

Gesucht wird eine Persönlichkeit mit:

- gutem Ausdrucksvermögen und Rede- gewandtheit

- sicherem und freundlichem Auftreten, Durchsetzungsvermögen

- Bereitschaft zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeiten, auch an den Wochenen- den und Feiertagen

- sicheren Kenntnissen zum Umgang mit PC und der Bedienung von Standard- software

Wünschenswert sind darüber hinaus:

- ein Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf

- Kenntnisse zu allgemeinen Sicherheits- vorschriften im Bereich des Arbeits- und Brandschutzes sowie Kenntnisse zu speziellen Sicherheitsvorschriften für Museen

- Nachweis über die Teilnahme an einem

Erste-Hilfe-Lehrgang sowie des Lehrgan- ges Sicherheit in Museen

- gesundheitliche Belastbarkeit, insbe- sondere physische Leistungsfähigkeit zur Ausübung stehender und gehender Tätigkeiten

Wir bieten Ihnen:

- eine tarifgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst mit Zuordnung zur Entgeltgruppe 3, betrieb- liche Altersvorsorge sowie weitere Sozial- leistungen nach Tarifvertrag

- eine unbefristete Einstellung - eine Teilzeitbeschäftigung mit einem

Beschäftigungsumfang von durch- schnittlich 65 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer vollzeit- beschäftigten Arbeitskraft

- Gesundheitsförderung durch Prävention und Angebote zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen

Bewerbungsschluss: 11. Februar 2022

Im Feuerwehramt, Geschäftskreis der Oberbürgermeisterin, ist zum nächst- möglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:

Notfallsanitäter (m/w/d)

Folgendes interessante Aufgabengebiet wartet auf Sie:

- Einsatz im Rettungsdienst, u. a.

• Durchführung von NEF-, RTW- und KTW-Einsätzen

• Teamführer bei Einsatz auf dem RTW sowie Unterstützung des Notarztes beim Einsatz auf dem NEF

• Beurteilen des Gesundheitszustandes von erkrankten und verletzten Perso- nen, Entscheiden über die Nachfor-

derung von weiterem Personal oder Rettungsmitteln

• Herstellen und Sichern der Transportfä- higkeit der Patienten im Notfalleinsatz

• sach- und fachgerechtes Übergeben der Patienten in die ärztliche Weiter- behandlung

• Dokumentation der angewendeten Maßnahmen

• Sicherstellen der Einsatz- und Betriebs- fähigkeit der Rettungsmittel einschließ- lich Beachten sowie Einhalten der Hygienevorschriften

• eigenständiges Durchführen ärztlich veranlasster Maßnahmen bei Patienten im Notfalleinsatz

- Innendienst, u. a.

• Führen von Einsatznachweisen für NEF und RTW

• Durchführung und Überwachung der Wartungs-, Instandhaltungs- und Kon- trollmaßnahmen an medizinisch-tech-

nischem Gerät

• Kontrolle der Vollzähligkeit, Haltbarkeit und Verfügbarkeit an techn. und med.

Verbrauchsmaterial, Medikamenten und Betäubungsmitteln

• Fahrzeugreinigung und Gerätedesinfek-

• ordnungsgemäße und vollinhaltliche tion Dienstübergabe bei Schichtwechsel Gesucht wird eine Persönlichkeit mit:

- Berufsanerkennung zum/zur Notfall- sanitäter/in

- Sonderlehrgängen auf dem Gebiet der Notfallrettung

- anwendungsbereiten Kenntnissen des SächsBRKG, Medizinproduktegesetzes, zu den Handlungsempfehlungen und Richt- linien des Rettungszweckverbandes „Süd- westsachsen“ sowie Unfallverhütungsvor- schriften und im Datenschutzrecht - Nachweis über die von der ständigen

Impfkommission empfohlenen Ma- sernimpfungen bzw. Immunisierung nach erfolgter Masernerkrankung sowie Immunitätsnachweis gegen COVID-19 gemäß § 20a IfSG

- Nachweis über den Erwerb des Deut- schen Sportabzeichens in Silber spätes- tens bis sechs Monate nach Einstellung - mindestens Führerschein Klasse C - hoher physischer und psychischer Belast-

barkeit, selbstständiger und umsichtiger Arbeitsweise, Teamfähigkeit

- uneingeschränkter Qualifizierungsbe- reitschaft

- uneingeschränkter körperlicher und gesundheitlicher Eignung für den Ret- tungsdienst sowie Tauglichkeit für die Laufbahnausbildung für die Fachrich- tung Feuerwehr

Wünschenswert ist darüber hinaus:

- Laufbahnbefähigung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst bzw. für die Fachrichtung Feuerwehr der Lauf- bahngruppe 1, 2. Einstiegsebene mit Gruppenführerqualifikation BF Wir bieten Ihnen:

- eine tarifgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst mit Zuordnung zur Entgeltgruppe N, be- triebliche Altersvorsorge sowie weitere Sozialleistungen nach Tarifvertrag; bei Vorliegen der Laufbahnausbildung er- folgt die Einstellung als Beamter/Beam- tin mit Besoldung nach dem Sächsischen Besoldungsgesetz (A 7)

- eine unbefristete Einstellung

- eine Vollzeitbeschäftigung sowie eine Arbeitszeit entsprechend des jeweils gültigen Dienstplanmodells

- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten - Gesundheitsförderung durch Prävention

und Angebote zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen

Bewerbungsschluss: 28. Februar 2022

SITZU NGSTERMI N E

Wirtschafts-, Umwelt- und Stadt- entwicklungsausschuss

am 9. Februar 2022, 16 Uhr, Rathaus, Hauptmarkt 1, 1. OG, Bürgersaal

Aus der Tagesordnung:

Beschlussvorlagen zu Sachentscheidungen - Städtebauliches Entwicklungskonzept (SEKO) für

Zwickau-Neuplanitz 2022, Bund-Länder-Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebens- werte Quartiere gestalten, Programmteil Aufwertung

Ortschaftsrat Cainsdorf

am 9. Februar 2022, 18 Uhr, Turnerheim Cainsdorf, Wilkauer Straße 56

Aus der Tagesordnung:

Beschlussvorlagen zu Sachentscheidungen

- Verteilung der finanziellen Mittel zur Vereinsförde- rung 2022 im Stadtteil Cainsdorf (Vergabekriterien) Verschiedenes

- Präsenzplanung für die Arbeit in der OT-Verwaltung 2022

- Auswertung der Arbeit im Ortschaftsrat und im Ortsteil 2021

- Planung und weitere Verfahrensweise für die Höhe- punkte und Aktionen 2022

- Stand der Modalitäten zur Betreibung des Stadtteil- zentrums/des Turnerheims

Informationen der Verwaltung

- Informationen aus dem Förderverein Stadtteilzent- rum/Turnerheim

- Sitzungskalender des Ortschaftsrates für 2022

Kultur-, Sozial-, Sport- und Bildungsausschuss

am 10. Februar 2022, 16 Uhr, Rathaus, Hauptmarkt 1, 1. OG, Bürgersaal

Aus der Tagesordnung:

Beschlussvorlagen zu Sachentscheidungen - Sachkostenzuschuss für die Vereine BSV Sachsen

Zwickau, RB Zwickau, FSV Zwickau, Basketballclub Zwickau, ZHC Grubenlampe, ESV Lok Zwickau - Personalkostenzuschuss für die Vereine BSV Sachsen

Zwickau, ESV Lok Zwickau und den Kreissportbund - Sachkostenzuschuss für die Vereine ESV Lok Zwickau,

Kanuclub Zwickau, Reitsportverein Zwickau und SV Motor Zwickau Süd/Fußball

- Bewilligung von Zuschüssen für die Förderung kultu- reller Maßnahmen

- Förderung von Angeboten der freien Jugendhilfe und Wohlfahrtspflege

Ortschaftsrat Mosel

am 10. Februar 2022, 18 Uhr, im Rathaus Mosel, Dänkritzer Straße 21

Aus der Tagesordnung:

Verschiedenes - Rückblick 2021

- Vergabe Vereinsförderung - Ziele 2022

- Parksituation in Mosel - Planung 775-Jahrfeier

Ortschaftsrat Crossen

am 15. Februar 2022, 18 Uhr, Schneppen- dorfer Straße 11

Aus der Tagesordnung:

Verschiedenes - Haushalt 2022

Stadtrat

am 24. Februar 2022, 16 Uhr, Rathaus, Hauptmarkt 1, 1. OG, Bürgersaal

Aus der Tagesordnung:

Beschlussvorlagen zu Sachentscheidungen - Sportstättenbetrieb der Stadt Zwickau,

2. Änderungssatzung zur Betriebssatzung - Entgeltordnung für die kommunalen Sport- und

Bäderanlagen der Stadt Zwickau

- 8. Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung - Gewährung von Zuschüssen für Rückbaumaßnah- men der technischen Infrastruktur Ifd. Nr. 101 „Netz- anpassung Eckersbacher Höhe – 1. Bauabschnitt“

im Stadtumbaugebiet „Eckersbach 2012“ an die Zwickauer Energieversorgung

- Aufstellungsbeschluss über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 126, für das Gebiet Zwickau, öst- lich Reinsdorfer Straße/Am Kraftwerk, Sondergebiet regenerative Energien/Energiepark

weiterhin

- Jahresbericht des zeitweiligen Ausschusses zur Vor- beratung der Angelegenheit „Ausbau durchgängiger gigabitfähiger Glasfaser-Infrastruktur“

- Kurzdebatte zum Thema „Glasfaserausbau in Zwi- ckau“

Anträge der Fraktionen

- Erwerb ehemaliges Schocken-Kaufhaus am Oberpla- nitzer Markt, Äußere Zwickauer Straße 44/Bunsen- straße 7, 9 in 08064 Zwickau – Fraktion CDU/FDP - Zusammenarbeit Stadt Zwickau – Westsächsische

Hochschule Zwickau (WHZ) – Fraktion CDU/FDP - Ortseingangsschilder (VZ 310, Ortstafel Vorderseite)

Zusatz „Westsächsische Hochschulstadt“ – Fraktion CDU/FDP

- Umrüstung der Stadt- und Straßenbeleuchtung auf energiesparende LED-Technik – Fraktion CDU/FDP - Erlass einer Katzenschutzverordnung für die Stadt Zwickau – Fraktion SPD/Grüne/Tierschutzpartei - Aktivitäten der Stadt Zwickau im Kontext der Be-

gehung des 1. Mai in würdiger Form – Fraktion SPD/

Grüne/Tierschutzpartei

- Prüfauftrag zur Weiterentwicklung der Zwickau App – Fraktion Bürger für Zwickau

Änderungen vorbehalten!

Für den Fall, dass aufgrund der Sitzungsdauer oder anderer Gründe eine Vertagung der Sitzung notwendig wird und die noch ausstehenden Tagungsordnungs- punkte aufgrund ihrer Bedeutung oder Dringlichkeit nicht erst zur nächsten regulären Sitzung des Stadt- rates behandelt werden können, wird vorsorglich zur Fortsetzung der Sitzung des Stadtrates für Freitag, den 25. Februar 2022, um 17 Uhr (Rathaus, Hauptmarkt 1, Bürgersaal) eingeladen.

Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln. Zu bachten ist die Pflicht des Tragens einer FFP2-Maske oder einer vergleichbaren Atemschutzmaske im gesamten Gebäude. Des Weiteren ist der erforderliche Mindest- abstand von 1,50 m, wo es möglich ist, einzuhalten.

Für alle Besucher der Sitzung wird die Einhaltung der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) zwingend vorgeschrieben, entsprechende Nachweise sind vorzu-

weisen. www.zwickau.de/ratsinfo

Die Stadt Zwickau bietet entsprechend ihrem Motto „Soziale Stadt“ und als „Ort der Vielfalt“ zusätzlich einen Zuschuss zum Jobticket für den öffentlichen Nah- verkehr und Offenheit für kulturelle Vielfalt.

Wir schätzen Vielfalt und begrüßen alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion, Behinde- rung, Alter und sexueller Orientierung.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Sind Sie interessiert?

Dann reichen Sie Ihre Bewerbung mit den vollständigen Unterlagen (Anschrei- ben, tabellarischer Lebenslauf, Kopien der Schul- und Ausbildungszeugnisse

bzw. Studienabschlüsse, Arbeitszeugnis- se oder Beurteilungen, ggf. den Nachweis über das Vorliegen einer Behinderung) bis zum genannten Bewerbungsschluss über unser Onlinebewerberportal unter www.zwickau.de/ausschreibungen ein.

Hinweise: Unvollständige Bewerbungs- unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Bitte sehen Sie von einer Papier- bewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Die Rücksendung postalisch eingegangener Bewerbungsunterlagen kann nur gegen Beifügung eines aus- reichend frankierten (nur Briefmarke) Rückumschlages erfolgen.

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Datenschutz unter www.zwickau.de/aus- schreibungen.

Mehr Plätze an privater

DPFA-Oberschule in Eckersbach

Zum Schuljahr 2022/23 bietet die DPFA- Regenbogen-Oberschule in Eckersbach insgesamt 50 Plätze für Fünftklässler. Die 2016 gegründete Schule verabschiedet in diesem Schuljahr ihre ersten Absolventen.

„Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Oberschulplätzen haben wir bereits dieses Schuljahr kurzfristig zwei 5. Klassen eröff- net“, erklärt DPFA-Schulleiter Dirk Seifert.

Nun hat sich der private Bildungsträger DPFA nach einer intensiven Bedarfsana- lyse, Gesprächen mit Verantwortlichen der Stadt Zwickau sowie dem Landesamt für Schule und Bildung entschieden, die Ober- schule dauerhaft zweizügig zu führen.

Mit Oberschule und Gymnasium in einem Haus können Schüler bei Bedarf, insbe-

sondere in der Orientierungsphase (Klasse 5/6), unkompliziert die Schulart wechseln.

Derzeit lernen insgesamt 250 Kinder und Jugendliche an den beiden weiterführen- den Schulen in Eckersbach. Neben fundier- ter Allgemeinbildung setzt die DPFA auf den Erwerb von Sozialkompetenzen. Seit dem Schuljahr 2021/22 verfügt jedes Klas- senzimmer über eine digitale Tafel. Knapp 100.000 Euro hat der freie Träger jüngst in ein modernes naturwissenschaftliches Fachkabinett investiert.

Das DPFA-Bildungszentrum Zwickau be- herbergt neben Oberschule und Gym- nasium eine Fachschule für Sozialwesen.

Im angrenzenden Neubau befindet sich zudem die zweizügige DPFA-Regenbogen- Grundschule „Carl Friedrich Benz“.

Schumann-Fest Zwickau vom 2. bis 12. Juni 2022:

Ausschreibungen für die Meisterkurse des Schumann-Festes 2022 werden versendet

Zum Zwickauer Schumann-Fest, das vom 2. bis 12. Juni 2022 unter dem Motto

„Schumann und Brahms“ (aus Anlass des 125. Todestages von Johannes Brahms) stattfindet, werden erneut Meisterkurse in den Fächern Klavier und Gesang ausge- schrieben.

Zielgruppe sind Studenten an Musikhoch- schulen bzw. -universitäten sowie Musiker mit abgeschlossener Berufsausbildung.

Die Teilnehmer haben Solounterricht (bei Gesang mit Korrepetitor) und treten am letzten Kurstag, Pfingstmontag, 6. Juni, in zwei Abschlusskonzerten im Schloss Osterstein und Schloss Planitz auf. Die Kursveranstaltungen sind für interessierte Zuhörer öffentlich.

Das Repertoire des Solounterrichts ist (nach vorheriger Abstimmung mit den Dozenten) aus Werken von Robert Schu- mann und Johannes Brahms frei wählbar.

Die Kursgebühren für aktive Teilnehmer betragen 450 Euro, Anmeldeschluss ist der 31. März 2022. In diesen Tagen werden die Ausschreibungen und Plakate an Musik- hochschulen in Deutschland und den europäischen Nachbarländern versandt.

Als Dozenten für die Meisterkurse konn- ten zwei hochrangige Künstler ihres Fachs, die gleichzeitig renommierte Schumann- Spezialisten sind, gewonnen werden:

Mitsuko Shirai (Gesang) und Eric Le Sage (Klavier).

Die japanische Mezzosopranistin Mitsuko Shirai gewann 1974 den Internationalen Robert-Schumann-Wettbewerb Zwickau und hat sich seitdem als Solistin und Päda- gogin weltweiten Ruhm verschafft. Sie wirkt als Jurorin bei zahlreichen Gesangswett- bewerben und leitet als Professorin an der Musikhochschule Karlsruhe gemeinsam mit Hartmut Höll den Schwerpunkt Lied.

Der französische Pianist Eric Le Sage war Preisträger renommierter Wettbewerbe wie Porto (1985), Zwickau (1989) und Leeds (1990). Zu seinen zahlreichen CD-Einspie- lungen gehört das gesamte Klavierwerk Robert Schumanns wie die komplette Kammermusik von Johannes Brahms.

Seit 2010 unterrichtet er als Professor an der Musikhochschule Freiburg.

Mit diesem, 2019 auf Initiative des Zwickau- er Geigers Elin Kolev, etablierten neuen Me- dium der Nachwuchsförderung ergänzt die Robert-Schumann-Stadt ihre musikalische Jugendbildung – neben dem musischen Clara-Wieck-Gymnasium, dem Robert Schumann Konservatorium und den Leistungsvergleichen beim Internationalen Robert-Schumann-Wettbewerb für Klavier und Gesang sowie dem nationalen Kleinen Schumann-Wettbewerb für junge Pianisten – um eine wesentliche Facette. Sie knüpft dabei an die Tradition Clara Schumanns an, die es sich zur Aufgabe gemacht hatte, jun- ge Pianisten im Sinne ihres Mannes, Robert Schumann, auszubilden.

MITSU KO SH I RAI ERIC LE SAGE

Sportstättenbetrieb verbessert Webseiten

Der Sportstättenbetrieb der Stadt Zwickau hat seinen Internetauftritt unter www.sport-zwickau.de überarbeitet und erweitert.

Mit dem Ziel, die Seiten noch ansprechen- der und bürgerfreundlicher zu gestalten, wurden zu allen kommunalen Sport- und Bäderanlagen Kontaktdaten und Kurzbe- schreibungen hinterlegt. Zudem wurden Fotos ergänzt bzw. ausgetauscht.

Auf diese Weise erhalten Nutzerinnen und Nutzer einen schnelleren Zugang zu Informationen und einen besseren Über- blick zu städtischen Sporthallen, Sport- plätzen, Sondersportanlagen und Bädern.

Die Überarbeitung erfolgte in Zusammen- arbeit mit dem Presse- und Oberbürger- meisterbüro der Stadt.

www.sport-zwickau.de

Referenzen

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