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Museen der Stadt laden wieder zum Besuch ein Pulsschlag

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Academic year: 2022

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26. Januar 2022 · nr. 02 · 33. Jahrgang

Puls DAS AMTSBLATT DER STADT ZWICKAU schlag

S E I T E

04 UKRAINISCHE PARTNERSTADT HEISST NUN VOLODYMYR FÖRDERVEREIN SUCHT SPONSOREN FÜR TRANSPORTER

AUTOMOBIL- UND

ROBERT-SCHUMANN-STADT

S E I T E

02 AUSSCHREIBUNGEN

S E I T E

03

S E I T E

04

BAULEISTUNGEN

STELLENANGEBOTE DER STADTVERWALTUNG

OLYMPIA-QUIZ 2022 DER DOG-STADTGRUPPE

BIS ZUM 1. MAI DI ESES JAH RES IST I N DEN PRI ESTERHÄUSERN DI E AUSSTELLU NG „BAU KÄSTEN, AUTOS U N D EISEN BAH N EN“ ZU SEH EN. GROSSE U N D KLEI N E SPI ELZEUGLI EBHABER KÖN N EN I N DER SCHAU MANCH ES ENTDECKEN, WAS SCHON VOR VI ELEN JAH RZEH NTEN N ICHT N U R KI N DER- H ERZEN HÖH ERSCH LAGEN LI ESS. ALLE I N FORMATION EN ZU R AUSSTELLU NG GI BT ES U NTER WWW.PRI ESTERHAEUSER.DE. FOTO: STADT ZWICKAU

Regelungen zum Besuch öffentlicher Einrichtungen

Die neue Corona Notfall-Verordnung ermöglicht es, dass verschiedene Einrich- tungen der Stadt Zwickau wieder öffnen können. Anbei ein Überblick, welche Rege- lungen beim Besuch zu beachten sind.

Museen

Zu beachten ist, dass ein Museumsbesuch nur unter Einhaltung der 2G-Regel (ge- impft/genesen) möglich ist. Des Weiteren gilt die Kontaktnachverfolgung, das Tragen von FFP2-Masken, Abstand halten, die Benutzung von Desinfektionsmittel vor Eintritt sowie das „Zuhausebleiben“

mit Krankheitssymptomen.

Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Kinder und Jugendliche bis ein- schließlich 16 Jahren, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Verordnung un- terliegen sowie Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und jene, die noch nicht eingeschult wurden (dies gilt auch während der Ferien). Für Schüler kann es daher hilfreich sein, einen Schülerausweis mitzuführen.

Generell für Veranstaltungen in den Ein- richtungen gilt die gesonderte Regelung von 2plus bei maximal 50 Prozent Auslas­

tung der Plätze. Ein Veranstaltungsbesuch ist nur für Geimpfte/Genesene mit einem negativen Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden) oder einem negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) möglich.

Ausgenommen von dieser Regel sind:

- Kinder bis 6 Jahren,

- Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahren, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Verordnung unterliegen, - zweifach geimpfte Personen mit Nach-

weis über die Genesung,

- zweifach geimpfte Personen, deren zwei- te Impfung mind. 14 Tage her, aber nicht älter als 3 Monate ist,

- Personen mit Boosterimpfung sowie - Personen, für die die Stiko keine Impfung

empfiehlt.

Der Zutritt zur Stadtbibliothek und zur Ratsschulbibliothek ist mit 3G-Regel (genesen, geimpft, getestet) möglich, Kon- takte werden verfolgt und für die Lesesaal- benutzung der Ratsschulbibliothek muss ein Termin vereinbart werden.

Bäder

Bäder und Sportanlagen können wieder genutzt werden. Beim Besuch der beiden Bäder ist die 2Gplus-Regel zu beachten (geimpft oder genesen und tagesaktueller negativer Test). Generell gilt weiterhin, dass bei Kindern und Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, der Impf- oder Genesenennachweis durch einen Testnachweis ersetzt werden kann.

Für Vereine gelten Sonderregelungen.

In der Glück-Auf-Schwimmhalle gilt eine Maskenpflicht vom Eingang bis zur Um- kleide. Ein Aufenthalt im Foyer ist nicht gestattet. Zulässig sind max. 9 Personen pro Umkleide, sowie max. 4 Personen pro Duschabteil. Der Mindestabstand ist hier ebenso einzuhalten wie im Johannisbad.

Dort kann auch die Sauna wieder genutzt werden.

Aktuelle Infos: www.glueck-auf-schwimm- halle.de und www.johannisbad.de

Sportstätten

Für die Nutzung der kommunalen Sport- anlagen gelten aktuell folgende Regeln:

- Für jegliche Nutzungen ist eine Kontakt­

erfassung wie gehabt erforderlich.

- Die Nutzergruppen sind für die Kontrolle der entsprechenden Nachweise sowie die Kontakterfassung selbst verantwortlich.

- Kinder und Jugendliche bis zur Voll- endung des 18. Lebensjahres unterliegen keiner Testpflicht.

- Erwachsene benötigen auf Außenanla- gen einen 2G-Nachweis, auf Innenanla- gen einen 2G-Plus-Nachweis, Übungs- leiter einen 3G-Nachweis.

Die Einschränkungen in der Verordnung zum Thema Kontaktbeschränkung/Zu- sammenkünfte gelten für den organisier- ten Vereinssport nicht.

Sportveranstaltungen mit Publikum sind unter folgenden Voraussetzungen möglich:

- Zuschauer müssen den Nachweis nach der 2Gplus­Regel erbringen.

- Die Kontakterfassung durch den Nutzer/

Veranstalter ist vorgeschrieben.

- max. Besucherzahl: Auslastung 50 % der Höchstkapazität mit max. 500 Zuschau- ern oder 25 % der Höchstkapazität mit max. 1.000 Zuschauern

Weiterhin zu beachten:

- In öffentlich zugänglichen Bereichen in Gebäuden außerhalb der Trainings- und Wettkampfeinheiten ist eine FFP2­Maske zu tragen.

- In Umkleiden und Duschen ist der Min­

destabstand einzuhalten.

- Training und Wettkämpfe sind entspre- chend der Vorgaben der Bundes- und Landesfachverbände durchzuführen.

- Bei Kontaktsportarten ist während des Trainings ein Wechsel der Trainingspart- ner zu minimieren.

- Trainingsgeräte sind nach der Benutzung durch den Nutzer zu reinigen.

- Personen mit Covid-19-Verdacht, wie z. B.

mit Erkältungssymptomen, dürfen die Sportstätte nicht betreten.

Sonderregelungen gelten für den Schul- sport und das Schulschwimmern, für den Reha-, Dienst- oder Profisport.

Wahlhelferaufruf für die Wahl des Landrates im Landkreis 2022

Das Bürgeramt der Stadtverwaltung Zwi- ckau sucht für die Landratswahl am Sonn- tag, dem 12. Juni 2022 und den etwaigen 2. Wahlgang am Sonntag, dem 3. Juli 2022 ca. 350 ehrenamtliche Wahlhelfer.

Wahlhelfer müssen das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und der deut- schen Sprache mächtig sein. Sie dürfen weder selbst zur Wahl stehen noch als Ver- trauensperson für einen Wahlvorschlag benannt sein. Des Weiteren sollten Sie sich gesundheitlich in der Lage fühlen, das Ehrenamt auszuüben und teamfähig sein.

Für die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahl- helfer bezahlt die Stadt Zwickau eine Auf- wandsentschädigung nach der Wahlhelfer-

Entschädigungssatzung in Höhe von 30 bis 50 Euro.

Nähere Informationen zur Wahl des Landrates sowie die Möglichkeit zur An- meldung als ehrenamtlicher Wahlhelfer finden Sie unter www.zwickau.de/wahlen.

Sollten Sie keinen Internetzugang besit- zen, so können Sie gern Kontakt zur ent- sprechenden Mitarbeiterin aufnehmen.

Kontakt:

Bürgeramt, Sachgebiet Wahlen, Werdauer Straße 62, Haus 4, Eingang A, 08056 Zwickau

Online: www.zwickau.de/wahlen Tel.: 0375 831205, Fax: 0375 831212 E-Mail: wahlhelfer@zwickau.de

Museen der Stadt laden wieder zum Besuch ein

Seit 18. Januar haben die Museen der Stadt Zwickau ihre Pforten wieder für die Besucher geöffnet. Damit können die Aus- stellungen in den KUNSTSAMMLUNGEN ZWICKAU Max-Pechstein-Museum, den Priesterhäusern, dem Robert-Schumann- Haus sowie in der Galerie am Domhof zu den regulären Öffnungszeiten besucht werden.

Kunstsammlungen zeigen „Landschaften aus der Nähe“

In einer neuen Ausstellung sind in den KUNSTSAMMLUNGEN ZWICKAU vom 5. Februar bis 24. April 2022 Landschafts- bilder von Max Schneider und Albert Schwarz zu sehen.

Die Ausstellung präsentiert rund 80 Aqua- relle, Pastell- und Kreidezeichnungen von Max Schneider und Albert Schwarz, die über viele Jahre hinweg die ihnen vertrau- te vogtländische und erzgebirgische Land- schaft darstellten. Zu sehen sind idyllische Naturschilderungen mit Wäldern, Feldern, sanften Hügeln und darin eingebettete Dörfer, aber auch durch die Industria- lisierung und den Bergbau veränderte Landschaften.

Max Schneider (1903 Oelsnitz i. V. – 1980 Bad Elster) und Albert Schwarz (1895 Oberhohndorf – 1977 Zwickau) drücken die tiefe Verbundenheit zu ihrer Heimat mit Aquarellfarben, aber auch in Pastell- und Kreidezeichnungen aus. Rund 80 dieser Arbeiten auf Papier aus eigenem Museumsbestand geben Einblick in das umfassende Werk beider Künstler.

Weder der im Vogtland in der Teppich- weberei tätige Max Schneider noch der in Oberhohndorf geborene Porzellanmaler Albert Schwarz absolvierten eine Kunst- akademie. Stattdessen wurden sie im Rahmen der in der Region wachsenden Industriezweige ausgebildet. Diese kunst- gewerbliche Ausbildung wurde Grundlage für ihre freischaffende Tätigkeit.

So entstanden über die Jahre hinweg Im- pressionen der vogtländischen und erz- gebirgischen Gefilde.

In der Ausstellung ist ein kleines Aquarell- studio eingerichtet, in dem Besucherinnen und Besucher die Aquarelltechnik selbst ausprobieren und eigene Bildideen ge- stalten können.

www.kunstsammlungen-zwickau.de

Ausstellung im Robert- Schumann-Haus widmet sich E. T. A. Hoffmann

Bis 27. März zeigt das Robert-Schumann- Haus eine Ausstellung zu Robert Schu- mann und E.T.A. Hoffmann, aus Anlass des 200. Todestags des romantischen Schrift- stellers und Komponisten in diesem Jahr. Wie Robert Schumann trat auch er als Musik schriftsteller hervor und übte vielfältige Einflüsse auf den Zwickauer Komponisten aus: Er inspirierte Komposi- tionen wie Schumanns Kreisleriana op. 16 oder die Nachtstücke op. 23, aber auch Schumanns verschiedene Sammlungen von Fantasiestücken.

Die Ausstellung zeigt Notenautographe zu diesen Werken, stellt sie den aus Schu- manns Nachlass erhaltenen Handexem- plaren der Gesammelten Schriften E. T. A.

Hoffmanns gegenüber und zeigt Doku- mente zu den Beziehungen der beiden Künstler, die beide im Alter von 46 Jahren starben. Schumann erwog Opernkompo- sitionen zu Hoffmanns „Die Bergwerke von Falun“ und „Doge und Dogaressa“ – im letzteren Fall sind umfangreiche Libretto- Entwürfe erhalten, die in der Ausstellung gezeigt werden. Auch die Prägung musik- schriftstellerischer Werke Schumanns durch das Vorbild Hoffmanns ist dokumen- tiert. Vom eingehenden Hoffmann-Stu- dium Schumanns zeugen schließlich auch seine Motto-Sammlung und das Manu- skript zu seiner Anthologie Dichtergarten.

www.schumann-zwickau.de

Sonderausstellung

„ZEBRA 7“ in der Galerie am Domhof

In der Galerie am Domhof sind noch bis Sonntag, 13. März die facettenreichen Arbeitsergebnisse des internationalen Grafiksymposiums ZEBRA 7 des Kunstver- eins Zwickau e. V. zu sehen.

Die siebente Auflage des traditionsreichen Kunstprojektes fand bereits im Februar 2020 in den Werkstatträumen der Galerie statt, an der sich zehn Künstlerinnen und Künstler aus dem In- und Ausland be- teiligten.

Gezeigt werden über 80 Werke, die sich am Jahr der Sächsischen Industriekultur 2020 orientieren. Neben verschiedenen Industriestandorten wurden auch Themen wie Energie und Kommunikation und de- ren Einflüsse auf Natur, Tier und Mensch aufgegriffen und künstlerisch umgesetzt.

Verschiedene Grafiken lassen außerdem einen starken Regionalbezug zu Zwickau und der Region erkennen. Das verdeut- lichen u. a. Arbeiten mit Bezug zum Eisenwerk Zwickau, zum Bergbau und zur Plauener Spitze. Interessant ist ebenso die Vielfalt verwendeter Drucktechniken.

Zeitgleich wird die Ausstellung „Die Mal- und Zeichenschule Zwickau“ im Kabinett der Galerie am Domhof gezeigt.

Gegründet wurde die Mal- und Zeichen- schule 1948 von Karl-Heinz Schuster und Prof. Carl Michel. Sie diente zahlreichen namhaften Künstlern, wie beispielsweise Karl Heinz Jakob, Hartwig Ebersbach und Edgar Klier, als Grundlage für ihr späteres Studium.

Neben Kunstgeschichte und Gesellschafts- wissenschaften wurden vor allem die Grundlagen des Malens und Zeichnens, aber auch der Anatomie, Perspektive und Schrift, unterrichtet. Stillleben, Aktzeich- nungen, Naturdarstellungen und Porträts – zu sehen sind knapp 30 Werke.

www.galerie-zwickau.de

Baukästen, Autos und Eisenbahnen

SON DERAUSSTELLU NG BIS ZUM 1. MAI 2022

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Seite 02 · 26. Januar 2022 · Nr. 02 Pulsschlag · DAS AMTSBLATT DER STADT ZWICKAU

ZUSTELLU NG

Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Für Herrn , zuletzt wohn- haft: Lössener Weg 2 C, 04519 Rackwitz, liegt beim Rechtsamt der Stadt Zwickau, Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer 209, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Bescheid vom 13.01.2022, Akten-zeichen: GS 43.70525.3 BC Dieses Schriftstück kann in der vorgenannten Dienststelle dienstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr in Empfang genommen werden.

AUSSCH REI BU NGEN

Adam-Ries-Grundschule: Metallbau, Stahlbau und Dachdeckerarbeiten

a) Stadtverwaltung Zwickau, Liegenschafts- und Hochbauamt, Hauptmarkt 26, 08056 Zwickau, Telefon: 0375 836501, Fax: 0375 836565, E-Mail:

liegenschaftsundhochbauamt@zwickau.de b) Öffentliche Ausschreibung

c) Angebote können nur elektronisch abgegeben werden.

d) Einheitspreisvertrag

e) Ernst-Grube-Straße 78, 08062 Zwickau f) Los 7 – Metallbau:

Verkleidungsbleche Türzargen, L-förmig: 295 m, Schaukästen, unterschiedliche Größen: 4 St., Sitzbank, individuelle Fertigung, Stahl mit Holz- belag, L=2,80m: 1 St., Windfanganlage, Profilkonst- ruktion Aluminium/Glas, innen, 6,65*2,80 m: 1 St., Windfanganlage Profilkonstruktion Aluminium/

Glas, außen, 6,75*2,85 m: 1 St., 2-flüglige Türanla- gen, Aluminiumrahmen/Glasfüllung, 2,10*2,10 m:

2 St., Außentürelement, Stahlblech, gedämmt, 1,01*2,61 m: 1 St., Beklebung Windfanganlagen, Folie, h=5-10 cm, teilweise mit Schriftzügen: 17 m Los 8 – Stahlbau:

Stahlbau QR 100*5 mm: ca. 2 t, Injektionsveranke- rungen Stahlbau: ca. 60 St., Geländerfelder recht- eckig Fl 80*10 mm Größe bis 1850*1150 mm: 27 St.;

Geländerfelder asymetrisch Fl 80*10 mm: 5 St.;

Geländerfüllungen GFK-Gitterost: 28 St., Handlauf Edelstahl: ca. 18 m, Gitterostabdeckung Stahl feuerverzinkt: ca. 7 m², Stahlkonstruktion IPE 100 – 120: ca. 120 kg, Kleinstahlbau

Los 17 – Dachdecker:

Abbruch Bitumenbahn: ca. 60 m², Dachabdichtung PVC-P BV sk 1,5 m selbstklebend: ca. 70 m², Dach- randabschlussprofil: ca. 16 m, Mauerabdeckung Aluminiumblech: ca. 30 m, Regenfallrohr Zink: ca.

30 m, Dachschalung OSB/Sperrholz: ca. 30 m² g) Es werden keine Planungsleistungen gefordert.

h) Aufteilung in mehrere Lose: ja; Angebote können für eines, mehrere oder alle Lose eingereicht wer- den; Art und Umfang der Lose: nicht angegeben i) Los 7: Beginn: 28.03.2022, Ende: 19.08.2022;

Los 8: Beginn: 04.04.2022, Ende: 12.08.2022;

Los 17: Beginn: 04.04.2022, Ende: 30.09.2022 j) Entfällt, da Nebenangebote zugelassen sind.

k) Entfällt, da die Abgabe mehrerer Hauptangebote zugelassen ist.

l) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabe- plattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgelt- licher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/2511664/

zustellweg-auswaehlen.

m) entfällt n) entfällt

o) Frist für den Eingang der Angebote: 08.02.2022, 9.30 Uhr; Bindefrist: 25.02.2022

p) Elektronische Angebote sind auf der Vergabeplatt- form evergabe.de abzugeben.

q) Deutsch r) Preis

s) 08.02.2022, 9.30 Uhr, siehe p), Haus 6, Zimmer 110;

Personen, die anwesend sein dürfen: keine t) Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000

Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nach- träge) zu leisten.

Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungs- summe).

u) VOB/B

v) gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtig- tem Vertreter

w) Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Referenznachweise und Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnitt- lich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungs- personal

zusätzlich: Freistellungsbescheinigung nach

§ 48b Einkommensteuergesetz, Unbedenklich- keitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, Nachweis Haftpflichtversicherung und Höhe der Deckungssumme

x) Landesdirektion Sachsen, Referat 39, Altchemnit- zer Straße 41, 09120 Chemnitz

Erweiterung des passiven Daten- netzes im Käthe-Kollwitz-Gymnasium

a) Stadtverwaltung Zwickau, Personal- und Haupt- amt, Datenverarbeitung, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau, Telefon: 0375 831070, Fax: 0375 831044, E-Mail: frank.maskow@zwickau.de b) Öffentliche Ausschreibung

c) Angebote können nur elektronisch abgegeben werden.

d) Einheitspreisvertrag

e) Lassallestraße 1, 08058 Zwickau

f) Erweiterung des passiven Datennetzes im Käthe- Kollwitz-Gymnasium Zwickau mit folgendem Umfang:

500 m Datenkabel Kat.7A 4x2xAWG22; 9.480 m Datenkabel Kat.7A geschirmt 2x(4x2xAWG22);

710 m LWL-Universalkabel Mehrmodenfaser U-DQ(ZN)BH 8G50/125; 250 m Installations- leitung NYM-J 3x1,5; 100 m Installationsleitung NYM-J 3x2,5; 250 m Kunststoffaderleitung H07V-U 1x6; 14 Stück Datenanschlussdose Kat.6A 1Port;

146 Stück Datenanschlussdose Kat.6A 2Port;

58 Stück Schutzkontaktsteckdose IP2X; 734 m Elektroinstallationskanal Leitungsführung; 128 m Elektroinstallationskanal Geräteeinbau; 62 m Elek- troinstallationsrohr AP Abstandsschellen; 20 Stück Abzweigkasten Kunststoff 80/80 mm T 37 mm IP55 5x4 mm² AP; 1 Stück Verteiler Standschrank Einbau 19-Zoll-Komponenten B 0,8 m T 1 m 42HE;

1 Stück Verteiler Standschrank Einbau 19-Zoll-Kom- ponenten B 0,8 m T 0,8 m 18HE; 4 Stück Verteiler Wandschrank Einbau 19-Zoll-Komponenten B 0,6 m T 0,6 m 15HE; 6 Stück Verteiler Wand- schrank Einbau 19-Zoll-Komponenten B 0,6 m T 0,6 m 9HE; 13 Stück 19 Zoll Modulträger 1HE 24 Port; 13 Stück Patchfeld Spleißkassette LWL aus- ziehbar OM 5 LC; 2 Stück Patchfeld LWL ausziehbar LCD; 4 Stück Schrankbelüftung 50 m³/h 230 V;

316 Stück CAT 6A Modul 180 Grad; 316 Stück CAT 6A Modul 270 Grad

g) Es werden keine Planungsleistungen gefordert.

h) Aufteilung in mehrere Lose: nein i) Beginn: 04.07.2022, Ende: 31.03.2023 j) Entfällt, da Nebenangebote zugelassen sind.

k) Entfällt, da die Abgabe mehrerer Hauptangebote zugelassen ist.

l) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabe- plattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgelt- licher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/2511277/

zustellweg-auswaehlen.

m) entfällt n) entfällt

o) Frist für den Eingang der Angebote: 15.02.2022, 9.30 Uhr; Bindefrist: 25.03.2022

p) Elektronische Angebote sind auf der Vergabeplatt- form evergabe.de abzugeben.

q) Deutsch r) Preis

s) 15.02.2022, 9.30 Uhr, siehe p), Haus 6, Zimmer 111;

Personen, die anwesend sein dürfen: keine t) Sicherheiten: nicht angegeben

u) VOB/B

v) gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtig- tem Vertreter

w) Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Referenznachweise und Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnitt- lich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungs- personal

zusätzlich: Freistellungsbescheinigung nach

§ 48b Einkommensteuergesetz, Unbedenklich- keitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, Nachweis Haftpflichtversicherung

und Höhe der Deckungssumme

x) Landesdirektion Sachsen, Referat 39, Altchemnit- zer Straße 41, 09120 Chemnitz

Grundhafter Ausbau der Olzmann- straße im Abschnitt zwischen Mittel- grundbach und Querung ehem. Lehm- bahn

a) Stadtverwaltung Zwickau, Tiefbauamt, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau, Telefon: 0375 836601, Fax: 0375 836666, E-Mail: tiefbauamt@zwickau.de b) Öffentliche Ausschreibung

c) Angebote können nur elektronisch abgegeben werden.

d) Einheitspreisvertrag

e) Olzmannstraße im Abschnitt zwischen Mittel- grundbach und Querung ehem. Lehmbahn, 08060 Zwickau

f) Grundhafter Ausbau der Olzmannstraße im Ab- schnitt zwischen Mittelgrundbach und Querung ehem. Lehmbahn in Zwickau

Straßenbauleistungen:

ca. 1.715 m Bordsteine aus Granit setzen; ca. 55 m² Pflasterbelag aus Betonpflaster setzen; ca. 105 m² Kleinpflaster aus Granit (gesägt und gestockt);

ca. 50 m Großpflaster aus Granit (16x16x16 cm,);

ca. 9.735 m² Asphalt fräsen/aufnehmen; ca.

8.300 m² Asphalttragschicht AC 32 T S herstellen;

ca. 8.300 m² Asphaltbinderschicht AC 16 B S her- stellen; ca. 8.300 m² Asphaltdeckschicht AC 11 D S herstellen; ca. 2.270 m² Asphalttragschicht AC 22 T N herstellen; ca. 2.270 m² Asphaltdeckschicht AC 8 D N herstellen; ca. 3.000 m² hydraulisch gebundene Tragschicht (HGT) herstellen; ca.

105 m² Dränbetontragschicht (DGT) herstellen;

ca. 8.560 m³ Erdbau/SoB Aufbruch/Grabenaus- hub und Verfüllung/Baugruben; ca. 2.785 m³ Frostschutzschicht herstellen; ca. 295 m Rinne herstellen aus Kleinpflaster, Breite 50 cm; ca. 100 m Herstellung Stützmauern aus Winkelstützelemen- ten; Bau und Errichtung von 13 Mastleuchten im östlichen Gehwegbereich (Stadtbeleuchtung); ca.

562 m Kanalneubau aus GGG und PP in DN 250 bis DN 600 und Verlegung von ca. 51 m Anschlusslei- tungen (Misch- und Regenwasserkanal); Verlegung von ca. 200 m Versorgungsleitung DN 400 GGG und ca. 20 m Hausanschlussleitungen PE 40 x 3,7 (Trinkwasserleitung); Herstellen von ca. 146 m³ Kabelgräben (Elt); Verlegung von ca. 785 m Kabel- schutzrohr (LWL)

g) Es werden keine Planungsleistungen gefordert.

h) Aufteilung in mehrere Lose: nein i) Beginn: 26.04.2022, Ende: 06.10.2023 j) Entfällt, da Nebenangebote zugelassen sind.

k) Entfällt, da die Abgabe mehrerer Hauptangebote zugelassen ist.

l) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabe- plattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgelt- licher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/2510331/

zustellweg-auswaehlen.

m) entfällt n) entfällt

o) Frist für den Eingang der Angebote: 04.02.2022, 10 Uhr; Bindefrist: 08.04.2022

p) Elektronische Angebote sind auf der Vergabeplatt- form evergabe.de abzugeben.

q) Deutsch r) Preis

s) 04.02.2022, 10 Uhr, siehe p), Haus 6, Zimmer 110;

Personen, die anwesend sein dürfen: keine t) Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von

5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge)

u) VOB/B

v) gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtig- tem Vertreter

w) Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit

- Angaben nach § 6a VOB/A (bzw. Präqualifikation), - den Versicherungsnachweis der Haftpflichtver-

sicherung mit Schadensdeckungssumme, - Nachweis der Qualifikation des zu benennenden

Verantwortlichen nach MVAS 1999,

- gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Be- rufsgenossenschaft und der Sozialversicherung, - Auszug GZR nach § 150 der Gewerbeordnung, - gültige Freistellungsbescheinigung des Finanz-

amtes vorzulegen.

x) Landesdirektion Sachsen, Referat 39, Altchemnit- zer Straße 41, 09120 Chemnitz

Kindertagesstätte „Wassertröpf- chen“; Los 12 – Freianlagen

a) Stadtverwaltung Zwickau, Liegenschafts- und Hochbauamt, Hauptmarkt 26, 08056 Zwickau, Telefon: 0375 836501, Fax: 0375836565, E-Mail:

liegenschaftsundhochbauamt@zwickau.de b) Öffentliche Ausschreibung

c) Angebote können nur schriftlich abgegeben werden.

d) Einheitspreisvertrag e) Lunikweg 3, 08066 Zwickau f) Los 12 – Freianlagen:

10 m³ bitumenhaltige Befestigungen abbrechen entsorgen; 45 m³ Befestigung ohne Bindemit- tel abbrechen entsorgen bis Z 1.2; 45 m³ Zulage Entsorgung Befestigung ohne Bindemittel; 65 m Granitbord mit Rückenstütze ausbauen lagern;

65 m Granitbord seitlich lagernd mit Rückenstüt- ze einbauen; 16 m Grundleitung DN 100 PVC SN 8 liefern einbauen; 145 m² Filter-/ Trennschicht Geotextil; 45 m³ Frostschutzschicht 0/32; 25 m³ Schottertragschicht 0/32; 145 m² Pflasterdecke aus Pflastersteinen aus Beton Dicke 80mm Klein- und Großformatpflasterstein gemischt, basalthell, Verband mit 3 verschiedene Steinformaten; 2,5 m³ Oberboden liefern auftragen; 78 m² Rasen ansäen;

2 m³ Pflanzgraben ausheben; 2 m³ Pflanzgraben verfüllen; 2 St. Cornus sericea flaviramea; 2 St. For- sythia „Minigold“; 2 St. buddleja alternifolia; 1,5 m³ Mulchen der Baumscheiben, Pflanzflächen g) Es werden keine Planungsleistungen gefordert.

h) Aufteilung in mehrere Lose: nein i) Beginn: 04.03.2022, Ende: 29.04.2022 j) Entfällt, da Nebenangebote zugelassen sind.

k) Entfällt, da die Abgabe mehrerer Hauptangebote zugelassen ist.

l) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabe- plattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgelt- licher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/2512710/

zustellweg-auswaehlen.

m) entfällt n) entfällt

o) Frist für den Eingang der Angebote: 03.02.2022, 10 Uhr; Bindefrist: 02.03.2022

p) Stadtverwaltung Zwickau, Stabsstelle Ausschrei- bungen/Fördermittel, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau, Telefon: 0375 832910, E-Mail:

ausschreibungsstelle@zwickau.de q) Deutsch

r) Preis

s) 03.02.2022, 10 Uhr, siehe p), Haus 6, Zimmer 111;

Personen, die anwesend sein dürfen: Bieter und/

oder deren Bevollmächtigte

t) Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

u) VOB/B

v) gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtig- tem Vertreter

w) Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Referenznachweise und Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnitt- lich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungs- personal

zusätzlich: Freistellungsbescheinigung nach

§ 48b Einkommensteuergesetz, Unbedenklich- keitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, Nachweis Haftpflichtversicherung und Höhe der Deckungssumme

x) Landesdirektion Sachsen, Referat 39, Altchemnit- zer Straße 41, 09120 Chemnitz

www.evergabe.de

Impressum

PU LSSCH LAG – AMTSBLATT DER STADT ZWICKAU 33. JAH RGANG · 2. AUSGABE

Herausgeber:

Stadt Zwickau · Oberbürgermeisterin

Constance Arndt · Hauptmarkt 1 · 08056 Zwickau Amtlicher und redaktioneller Teil:

verantwortlich: Mathias Merz (Leiter des Presse- und Oberbürgermeisterbüros) · Hauptmarkt 1 · 08056 Zwi- ckau · Telefon: 0375 831801 · Telefax: 0375 831899 Redaktion und Satz:

Dirk Häuser · Telefon: 0375 831812 Petra Schink · Telefon: 0375 831817 E-Mail: pressebuero@zwickau.de Hauptmarkt 1 · 08056 Zwickau Verlag:

Verlag Anzeigenblätter GmbH Chemnitz, Brückenstraße 15 · 09111 Chemnitz Geschäftsführer: Tobias Schniggenfittig Anzeigenteil verantwortlich:

Lutz Wienhold

E-Mail: verlagsleitung@blick.de Layoutgestaltung:

ö_konzept – Agentur für Werbung und Kommunika- tion GmbH & Co. KG

Druck:

Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co KG Brückenstraße 15 · 09111 Chemnitz

Vertrieb:

VDL Sachsen Holding GmbH & Co. KG Winklhofer Straße 20 · 09116 Chemnitz

Der Zugang für elektronisch signierte und verschlüs- selte elektronische Dokumete ist nur unter bestimm- ten Voraussetzungen eröffnet. Geltende Regelungen, Informationen und Erläuterungen finden Sie auf unserer Homepage www.zwickau.de/esignatur.

Das Amtsblatt erscheint in der Regel vierzehntäglich mittwochs für alle erreichbaren Haushalte der Stadt Zwickau und ist außerdem im Bürgerservice im Rathaus und in den Stadtteilverwaltungen kostenlos erhältlich.

Das Amtsblatt und alle in ihm enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt.

Die nächste Ausgabe erscheint am 9. Februar 2022.

SITZU NGSTERMI N E

Stadtrat

am 27. Januar 2022, 16 Uhr, im Konzert- und Ballhaus „Neue Welt“, Leipziger Straße 182

Aus der Tagesordnung:

Wahl

- Wahl zum Beigeordneten des Geschäftskreises Bauen (Dezernat 2)

Beschlussvorlagen zu Sachentscheidungen

- Erstellung eines energetischen Quartierskonzeptes

„Südlich Sternenstraße“ für die mittel- bis langfris- tige Stadtentwicklung in Eckersbach einschließlich Masterplan

- Übernahme Grunderwerbsteuer im Zusammenhang mit dem Erwerb der Stadthalle Zwickau

- Sportstättenbetrieb der Stadt Zwickau, Wirtschafts- plan für das Geschäftsjahr 2022

- HBK-Diagnostik GmbH; Entsendung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat

- Bericht des Sächsischen Rechnungshofes über die überörtliche Prüfung der Heinrich-Braun-Klinikum gGmbH, Neubau Pflege- und Funktionsbau Haus 6 - Einführung der Richtlinie zur Gewährung des

Zwickauer Familienpasses sowie Neufassung der Richtlinie zur Gewährung des Zwickau-Passes - Straßenbenennung ausgewiesener Erschließungs-

straßen

- 2. Änderungsordnung zur Entgelt- und Benutzungs- ordnung für die Stadtbibliothek der Stadt Zwickau

- 1. Änderung Entgelt- und Benutzungsordnung für die Ratsschulbibliothek Zwickau

- 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für das Stadtarchiv Zwickau

- Radverkehrskonzept

- Lärmaktionsplan Zwickau Stufe 3 Anträge der Fraktionen

- Änderungen beim Zwickauer Familienpass (Fraktion CDU/FDP)

- Gedenken bewahren – würdevolle Gedenkstätte gewährleisten (Fraktion DIE LINKE)

- Auftrag zur öffentlichen Ausschreibung eines Be- treiberkonzepts zur Umsetzung eines Freizeit- und Erholungskonzeptes mit ganzjähriger gastronomi- scher Versorgung im Bereich des Schwanenteiches (Fraktion AfD)

- Prüfauftrag – Verkehrsversuch Niederhohndorf (Fraktion Bürger für Zwickau)

- Denkmal im Schulpark Crossen (Fraktion CDU/FDP) - Prüfauftrag: Pflanzung von Gedenkbäumen

(Fraktion CDU/FDP)

- Kostenlose Bereitstellung von Monatshygiene auf schulischen Toiletten (Fraktion SPD/Grüne/

Tierschutzpartei)

- Digitalisierung zur Innenstadtbelebung nutzen (Fraktion DIE LINKE)

- Jugendbegegnung fördern – Geschichte aufarbeiten (Fraktion DIE LINKE)

Möglicher Fortsetzungstermin: 31. Januar 2022, 17 Uhr (Rathaus, Hauptmarkt 1, Bürgersaal)

Bau- und Verkehrsausschuss am 7. Februar 2022, 16.30 Uhr, Rathaus, Hauptmarkt 1, 1. OG, Bürgersaal

Aus der Tagesordnung:

Beschlussvorlagen zu Sachentscheidungen - Vergabe von Planungsleistungen „Grundhafte

Erneuerung Mottelerstraße zwischen Wilhelm- Busch-Straße und Christianstraße“

- Vorhabenbeschluss zum Bauvorhaben „Grundhafte Erneuerung der Friedrich-Staude-Straße“ sowie Vergabe weiterer Planungsleistungen

- Vergabe von Bauleistungen für das Bauvorhaben

„Gehweginstandsetzung und Ortsnetz-Reko ZEV- Anlagen Dürerstraße/Hans-Sachs-Straße“

Finanzausschuss

am 8. Februar 2022, 16 Uhr, Rathaus, Hauptmarkt 1, 1. OG, Bürgersaal

Ortschaftsrat Cainsdorf

am 9. Februar 2022, 18 Uhr, Turnerheim Cainsdorf, Wilkauer Straße 56, 08064 Zwickau

Aus der Tagesordnung:

Beschlussvorlagen zu Sachentscheidungen

- Verteilung der finanziellen Mittel zur Vereinsförde- rung 2022 im Stadtteil Cainsdorf (Vergabekriterien) Verschiedenes

- Präsenzplanung: Arbeit in der OT-Verwaltung 2022 - Auswertung der Arbeit im Ortschaftsrat und im

Ortsteil 2021

- Planung und weitere Verfahrensweise für die Höhe- punkte und Aktionen 2022

- Stand der Modalitäten zur Betreibung des Stadtteil- zentrums/des Turnerheims

Informationen der Verwaltung

- Informationen aus dem Förderverein Stadtteil- zentrum/Turnerheim

- Sitzungskalender des Ortschaftsrates Cainsdorf für 2022

www.zwickau.de/ratsinfo

Ungültigkeitserklärung eines Dienstausweises

Der von der Stadtverwaltung Zwickau ausgestellte Dienstausweis mit der Nummer 3749, lautend auf den Namen Andreas Gersdorf, wird mit soforti- ger Wirkung für ungültig erklärt.

Stadtverwaltung Zwickau, Personal- und Hauptamt

Lockerungen am Robert- Schumann-Konservatorium

Entsprechend der aktuellen Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung und den damit verbundenen Erleichterungen ist seit 17. Januar 2022 Präsenzunterricht am Robert Schumann Konservatorium unter Beachtung der nachfolgenden Hinweise und des aktuellen Hygienekonzepts wieder möglich.

Zugang für Schüler bis zum vollendeten 18. Lebensjahr:

- Zugang nur mit 3G (geimpft, genesen, getestet)

- dies gilt nicht für Schüler, die aktuell einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Corona-Verordnung unterliegen - gilt ebenso nicht für Kinder bis zur

Vollendung des 6. Lebensjahres bzw. die noch nicht eingeschult sind

Zugang für Schüler ab dem vollendeten 18. Lebensjahr:

- Zugang unter Beachtung der 2G-Regel (Vorlage eines Impf- oder Genesenen- nachweises)

Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im gesamten Konservatorium bleibt be- stehen. Für Schüler über 18 Jahre, die sich auf Wettbewerbe, Aufnahmeprüfungen und andere wichtige Prüfungen vorberei- ten, gilt weiterhin die 3G-Regel (bei Schul- pflicht entfällt die Testpflicht).

Zusatzangebote wie beispielsweise Orches- ter, Kammermusik und Chor finden unter Beachtung der Hygienevorgaben wieder statt. Der Musiklehre-Unterricht findet weiterhin nur online statt.

Laut § 21a der Sächsischen Corona-Notfall- Verordnung ist die Öffnung und der Betrieb von Musikschulen an die Inzidenz- zahlen und die Belegung von Kranken- hausbetten gekoppelt. Sollte sich die Situation wieder erheblich verschlechtern, ist der Präsenzunterricht wieder nur für Schüler bis zum vollendeten 18. Lebens- jahr möglich, es gelten weiterhin die Ausnahmen für Studienvorbereitung, Wettbewerbsvorbereitung und Vorberei- tung auf wichtige Prüfungen.

(3)

Pulsschlag · DAS AMTSBLATT DER STADT ZWICKAU 26. Januar 2022 · Nr. 02 · Seite 03

Sprechtage der IHK

Die IHK Chemnitz, Regionalkammer Zwickau bietet Unternehmern und Grün- dungsinteressenten regelmäßig kosten- freie Sprechtage an. Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich, Durchführung entsprechend der aktuell geltenden Corona-Verordnung – telefonisch, virtuell oder persönlich.

- Finanzierungssprechtag (virtuell) mit der Bürgschaftsbank

Mittwoch, 2. Februar, 9 bis 16 Uhr

Info/Anmeldung: Ina Burkhardt, Tel. 814-2360

- Sprechtag Unternehmensnachfolge Donnerstag, 24. Februar

Info/Anmeldung: Thomas Hüttner, Tel. 814-2220

- Existenzgründungsberatung/

Starter Center

täglich, 8 bis 15 Uhr, telefonisch, virtuell oder persönlich (mit Terminvereinba- rung)

Info/Anmeldung: Ina Burkhardt, Tel. 814-2360

- Telefonsprechstunde: Beratung zu aktuellen Förder- und Finanzierungs- programmen für Unternehmen und Existenzgründer

Donnerstag, 27. Januar und 17. Februar, 9 bis 12 Uhr

Info/Anmeldung: Ina Burkhardt, Tel. 814-2360

Veranstaltungstermine

Workshopreihe für Gründer und Jung- unternehmer – grundlegendes Praxis- wissen für die Gründung und Führung eines kleinen bzw. mittelständischen Betriebes, Unterstützung bei der Erarbei- tung eines Unternehmenskonzeptes sowie des Kapitalbedarfs- und Finanzie- rungsplans.

- Modul I und II: Dienstag, 1. März - Modul III: Mittwoch, 2. März Alle Informationen und Anmeldung unter www.chemnitz.ihk24.de, mit der Eingabe der VA-Nr. 123156952 (Suchfunk- tion); Informationen Ina Burkhardt, Tel.:

814-2360.

AUSBI LDU NGSSTELLEN DER STADTVERWALTU NG

Die Stadtverwaltung Zwickau möchte zum Ausbildungsbeginn am 1. Septem- ber 2022 folgende Ausbildungsstelle, die nach TVAöD vergütet wird, besetzen:

Notfallsanitäter (m/w/d)

Sie möchten einen Beruf lernen, bei dem Sie u. a.

- eigenverantwortlich den Gesundheits- zustand an der Einsatzstelle feststellen - medizinische Maßnahmen am Einsatz-

ort im Team durchführen

- lebenswichtige Körperfunktionen bis zum Eintreffen eines Arztes erhalten - Fahrzeuge des Rettungsdienstes mit und

ohne Sondersignal fahren

- verletzte, kranke und sonstige hilfsbe- dürftige Personen befördern und sach- gerecht betreuen

- die Einsatzbereitschaft der Rettungs- dienstfahrzeuge, einschließlich der medizinischen Beladung, sicherstellen Sie bringen mit…

- mindestens einen guten Realschulab- schluss

- Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Flexi- bilität

- soziale Kompetenz, Teamfähigkeit sowie Motivation und hohe Leistungsbereit- schaft

- ein aufgeschlossenes, selbstsicheres und freundliches Auftreten

- die Freude am Umgang und der Kom- munikation mit Menschen jeden Alters, jeder Religion oder Weltanschauung, jeder Herkunft und jeden Geschlechts - uneingeschränkte körperliche und ge-

sundheitliche Eignung für den Rettungs- dienst

- das Interesse am feuerwehrtechnischen Dienst (eventuell Weiterqualifizierung nach der Ausbildung zum/zur Brand- meister/in)

- Führerschein Klasse B

Wünschenswert ist außerdem…

- eine aktive Tätigkeit in den vergangenen beiden Jahren oder langjährige aktive Tätigkeit in einem dem Ausbildungsbe- ruf dienlichen Ehrenamt (zum Beispiel Freiwillige Feuerwehr, Katastrophen- schutz etc.)

Wir bieten Ihnen…

- Betreuung und Unterstützung durch erfahrene Ausbilder

- eine praxisnahe Ausbildung

- eine tarifgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst sowie weitere Sozialleistungen nach Tarifver- trag

- gute Zukunftschancen nach Beendigung Ihrer Ausbildung

Die Stadt Zwickau bietet entsprechend ih- rem Motto „Soziale Stadt“ und als „Ort der Vielfalt“ zusätzlich einen Zuschuss zum Jobticket für den öffentlichen Nahverkehr und Offenheit für kulturelle Vielfalt.

Wir schätzen Vielfalt und begrüßen alle Bewerbungen – unabhängig von Ge- schlecht, Nationalität, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion, Behinderung, Alter und sexueller Orientierung.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung be- vorzugt berücksichtigt.

Sind Sie interessiert?

Dann reichen Sie Ihre Bewerbung mit den vollständigen Unterlagen bis spätestens 11. März 2022 über unser Onlinebewerber- portal unter www.zwickau.de/ausschrei- bungen ein.

Welche Unterlagen gehören in Ihre Bewerbung?

- individuelles Bewerbungsschreiben - tabellarischer Lebenslauf

- Kopien der letzten zwei Schulzeugnisse, ggf. des Berufsabschlusszeugnisses - Qualifikationsnachweise, Arbeitszeug-

nisse

- Beurteilungen von Praktikumseinsätzen Hinweise: Unvollständige Bewerbungs- unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Bitte sehen Sie von einer Papier- bewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Die Rücksendung von postalisch eingegangenen Bewerbungsunterlagen kann nur gegen Beifügung eines ausrei- chend frankierten (nur Briefmarke) Rück- umschlages erfolgen.

Unsere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter www.zwickau.de/de/politik/aktu- elles/ausschreibungen.php

Kommen Sie ins Team der Stadtverwal- tung Zwickau! Wir freuen uns auf Sie!

ÖFFENTLICH E BEKAN NTMACH U NG

Eintragung in das Bestandsverzeichnis über öffentliche Verkehrsflächen der Stadt Zwi- ckau (gem. § 54 Abs. 1, § 3 Abs. 1 SächsStrG vom 21. Januar 1993 in der aktuellen Fassung)

Das Bestandsverzeichnis der Olzmann- straße liegt für den Zeitraum vom 27.01.2022 bis einschließlich 26.07.2022 im Tiefbauamt der Stadt Zwickau, Verwal- tungszentrum, Haus 2, Zi. 207/208, Wer- dauer Straße 62, 08056 Zwickau während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus.

Die Unterlagen können auch online unter www.zwickau.de/bekanntmachungen ein- gesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Eintragung in das Bestands- verzeichnis kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Der Wider- spruch ist schriftlich oder zur Nieder- schrift bei der Stadt Zwickau,

- Rathaus, Hauptmarkt 1 in 08056 Zwickau oder

- Verwaltungszentrum, Werdauer Stra- ße 62 in 08056 Zwickau

(Postanschrift: Stadtverwaltung Zwickau, PF 20 09 33, 08009 Zwickau) einzulegen.

Hinweise:

In der Stadtverwaltung Zwickau gilt die 3G-Regel gemäß der aktuellen Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung. Zutritt zu den Ämtern und Büros haben dement- sprechend nur Personen, die nachweisen können, genesen, geimpft oder getestet zu sein. Die negativen Corona-Testnachwei- se dürfen dabei nicht älter als 24 Stunden sein. Beim Betreten des Gebäudes sowie bei der Einsichtnahme in die Unterlagen ist entsprechend dieser Verordnung eine FFP2-Maske als Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Weiterhin sind die allgemein gülti- gen Abstands- und Hygienemaßnahmen zu beachten.

Zwickau, den 19.01.2022 Constance Arndt Oberbürgermeisterin

STELLENAUSSCH REI BU NG DER STADTVERWALTU NG ZWICKAU

Im Feuerwehramt, Geschäftskreis der Oberbürgermeisterin, ist zum nächst- möglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:

Sachbearbeiter

Informationstechnik IRLS (m/w/d)

Folgendes interessante Aufgabengebiet wartet auf Sie:

- Mitwirkung bei der Systemadministra- tion der IuK-Technik der Leitstelle und Datenbanken, dies umfasst u. a.

• Benutzer-, Rollen- und Rechteverwal- tung für die Anwendungen der Leitstelle

• Monitoring der Server, Hardware und Software

• Durchführung und Begleitung von Softwarewartungen und Updates

• Sicherung, Wiederherstellung und Monitoring von Datenbanken

• Netzwerkadministration der Leitstel- lensysteme

• Programmierung von einfachen An- wendungen

- Systemadministration Geodaten- management, dies umfasst u. a.

• Verwaltung der Geodatenbanken und Geoportale der Regionalleitstelle

• Erarbeitung, Modifizierung und Pflege von Verfahren und Routinen zur Integ- ration der Geodaten in das Einsatzleit- system

• Erstellung, Plausibilitätsprüfung und Korrektur von Geodaten der Leitstelle - Beseitigung von Störungen und Ausfäl-

len der IuK-Ausstattung der IRLS entspre- chend First-Level-Support

- Teilnahme an einem Bereitschaftssystem zur Sicherung der technischen Verfüg- barkeit der Leitstelle

Gesucht wird eine Persönlichkeit mit:

- einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Fachinformatiker/in für Systeminteg- ration oder gleichwertig

- praktischen Erfahrungen im IT-Bereich - Fachkenntnissen zur Installation, War- tung und Update von Betriebssystemen und Anwendungssoftware, zur Adminis- tration von Client-Server-Netzwerken, im Active-Directory-Management, zu Datenbanken und SQL-Abfragen, im Mo- nitoring von IT-Hardware, in der Daten- wiederherstellung, in einer Program- miersprache

- Kenntnissen zur IT-Sicherheit und zum IT-Datenschutz sowie zu Geodaten und Geoinformationssystemen

- Referenzen im Bereich Brandschutz, Rettungsdienst oder Katastrophenschutz (wünschenswert)

Wir bieten Ihnen:

- eine tarifgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst mit Zuordnung zur Entgeltgruppe 9b, be- triebliche Altersvorsorge sowie weitere Sozialleistungen nach Tarifvertrag - eine befristete Einstellung bis 31.03.2024 - eine Vollzeitbeschäftigung mit durch-

schnittlich 39,5 Wochenstunden - Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten - Gesundheitsförderung durch Prävention

und Angebote zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen

Die Stadt Zwickau bietet entsprechend ih- rem Motto „Soziale Stadt“ und als „Ort der Vielfalt“ zusätzlich einen Zuschuss zum Jobticket für den öffentlichen Nahverkehr und Offenheit für kulturelle Vielfalt.

Wir schätzen Vielfalt und begrüßen alle Bewerbungen – unabhängig von Ge- schlecht, Nationalität, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion, Behinderung, Alter und sexueller Orientierung.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung be- vorzugt berücksichtigt.

Sind Sie interessiert?

Dann reichen Sie Ihre Bewerbung mit den vollständigen Unterlagen (Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Kopien der Schul- und Ausbildungszeugnisse bzw.

Studienabschlüsse, Arbeitszeugnisse oder Beurteilungen, ggf. den Nachweis über das Vorliegen einer Behinderung) bis spätes- tens 9. Februar 2022 über unser Online- bewerberportal unter www.zwickau.de/

ausschreibungen ein.

Hinweise:

Unvollständige Bewerbungsunterlagen können nicht berücksichtigt werden. Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Die Rück- sendung postalisch eingegangener Bewer- bungsunterlagen kann nur gegen Beifü- gung eines ausreichend frankierten (nur Briefmarke) Rückumschlages erfolgen.

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Datenschutz unter www.zwickau.de/aus- schreibungen.

„Der zerbrochne Krug“ feiert Premiere

VORSTELLU NGEN AB DEM 29. JAN UAR IM ZWICKAU ER GEWAN DHAUS

Nach der erfolgreichen Plauener Premiere im vergangenen Oktober bietet sich ab 29. Januar endlich die Möglichkeit, den Kleist-Klassiker „Der zerbrochne Krug“ im Gewandhaus zu erleben.

In der Regie und Ausstattung des Gene- ralintendanten Roland May kann sich das Publikum auf eines der populärsten Bühnenstücke überhaupt freuen. Die Handlung wird von Kleist sprachlich ein- zigartig und geschickt auf eine Gerichts- verhandlung verdichtet. Berichtet wird von einem ominösen Fall: Frau Marthe Rull wird beim Dorfrichter Adam vorstel- lig, da ihr Krug in der vergangenen Nacht zu Bruch ging. Sie beschuldigt Ruprecht, den Verlobten ihrer Tochter Eve, der, wie sie meint, zu später Stunde heimlich da gewesen sein soll. Dass hier nicht der Krug im Mittelpunkt steht, wird schnell klar.

Der Dorfrichter Adam, sichtlich lädiert, nimmt sich widerwillig der Verhandlung dieses Sachverhaltes an, da ihm der Ge- richtsrat Walter aus Utrecht im Nacken sitzt, der ausgerechnet an diesem Tag in den Ort gekommen ist, um die Bücher des

Gerichtes zu überprüfen. Während Eve schweigt, nimmt die Verhandlung dubiose Züge an, in der auch der Richter selbst Ver- wirrung stiftet, bis schließlich eine Zeugin des Vorfalls auftaucht.

Tickets gibt es an den Theaterkassen, telefonisch oder per Mail.

Premiere ist am 29. Januar, 19.30 Uhr.

Weitere Vorstellungen: 30. Januar, 15 Uhr, 31. Januar, 10 Uhr

Neue Regelungen zur Absonderung für Corona- positive Personen und Kontaktpersonen

Seit 24. Januar gelten in Sachsen neue Regelungen für auf das SARS-CoV-2 positiv getestete Personen sowie enge Kontakt- personen. Damit wird ein Beschluss um- gesetzt, auf den sich die Ministerpräsiden- tenkonferenz Anfang Januar verständigt hatte und für den am 14. Januar die not- wendigen gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen wurden. Zum 15. Januar wurde die Gültigkeitsdauer des Genesenenzer- tifikats und die Einstufung des Impfstoffs Johnson und Johnson als einmalige Imp- fung und nicht als vollständiger Impfschutz angepasst.

Die neuen Regelungen wurden not- wendig, weil die Virusvariante Omikron leichter zu Infektionen bei geimpften und genesenen Personen führt. Daher werden sich nun teilweise auch geimpfte und genesene Kontaktpersonen (in der Regel die Hausstandsangehörigen) absondern müssen.

Ausnahmen davon wird es nur noch für folgende Personen geben:

- „geboosterte“ Personen (drei Impfun- gen),

- Personen, die einfach oder zweifach geimpft und genesen sind und - Personen in den ersten drei Monaten

nach der SARS-CoV-2 Infektion oder der 2. Impfung.

Die Absonderungszeit für Infizierte wird von 14 Tagen auf 10 Tage verkürzt, weil nach ersten Erkenntnissen der Infektions- zeitraum bei der Omikron-Variante etwas kürzer als bei der Delta-Variante ist. Für die Berechnung der Absonderung zählt der erste volle Tag nach dem Test oder dem Beginn von Symptomen als Tag 1. Das trifft auch beim Antigenschnelltest zu.

Personen, die aufgrund einer Infektion ab- gesondert sind, können sich am 7. Tag der Absonderung mittels Antigenschnelltest

„freitesten“ lassen, wenn sie für mindes- tens 48 Stunden symptomfrei sind. Auch Kontaktpersonen können sich am 7. Tag der Absonderung mittels Antigenschnell- test „freitesten“ lassen.

Für Schüler, die Kontaktpersonen sind, gel- ten kürzere Zeiten. Sie können sich schon am 5. Tag der Absonderung mit einem Antigenschnelltest „freitesten“ lassen.

Voraussetzung dafür ist, dass sie sich regel- mäßig in der Schule testen.

Beschäftigte in der Pflege, medizinischen Versorgung oder Eingliederungshilfe, die infiziert wurden, können schon nach 7 Ta- gen wieder arbeiten gehen. Voraussetzung dafür ist, dass sie 48 Stunden symptomfrei sind und ein negativer PCR-Test vorliegt.

Die neuen Regelungen gelten für die Infektionsfälle, die nach dem 23. Januar festgestellt werden und für die Personen,

deren Absonderung vor dem 24. Januar 2022 begonnen hat und nach dem Inkraft- treten der Allgemeinverfügung noch an- dauert. Das heißt, diese Personen können die Absonderungszeit entsprechend der Neuregelung verkürzen.

Die Gesundheitsämter informieren in der Regel nur die infizierte Person über die notwendige Absonderung. Aufgrund der Allgemeinverfügung der Gebietskörper- schaften gilt die Pflicht zur Absonderung für positiv getestete Personen und ihre Hausstandsangehörigen sowie Verdachts- personen sofort – auch ohne Anordnung vom Gesundheitsamt.

Hintergrund: Die Ministerpräsidenten hatten im Rahmen ihrer Konferenz am 7. Januar die Verein- heitlichung der Regelungen beschlossen. Am 13. und 14. Januar wurden im Bundestag und Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen für die Anpassungen ge- schaffen. Das Paul-Ehrlich-Institut und das Robert Koch-Institut haben mit Gültigkeit zum 15. Januar 2022 die Voraussetzungen für den Impfnachweis und den Genesenennachweis angepasst.

Die Ausnahmen von der Absonderung für Kontaktper- sonen wurden auf der Grundlage der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts getroffen. Berücksichtigt wurden bei der Auswahl auch die Auswirkungen der befürchteten massenhaften Absonderung auf die Arbeitsfähigkeit der kritischen Infrastruktur.

www.coronavirus.sachsen.de

FOTO: CH RIS GONZ

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Seite 04 · 26. Januar 2022 · Nr. 02 Pulsschlag · DAS AMTSBLATT DER STADT ZWICKAU

Kulturmittlung in der Schule:

Kommunikationshilfe für mehr Gemeinschaft

Schule bildet. Hier wird nicht nur Wissen gelehrt und gelernt, auch Werte und sozia- le Kompetenz werden vermittelt – wichtige Voraussetzungen fürs spätere Leben, die Ausübung eines Berufes und zur Teilhabe an der Gemeinschaft.

Schule steht auch für Vielfalt, die heute vor allem auf Schulhöfen und in Klassen- zimmern zum selbstverständlichen All- tag geworden ist. Multikulturelle Klassen bereichern den Schulalltag, begünstigen u. a. sprachliches und soziales Lernen und schaffen Verständnis im Miteinander.

Doch sie zeigen auch Grenzen auf, Situa- tionen, in denen Eltern, Schulkinder und Fachkräfte gleichermaßen zusätzlichen Herausforderungen gegenüberstehen.

Gründe hierfür können Missverständnisse aufgrund von Sprachbarrieren sein, die mögliches Fehlverhalten nach sich ziehen (z. B. bei Terminen/Fristen oder Regula- rien). Auch das Festhalten an herkunfts- bedingten Traditionen kann zu Missver- ständnissen führen. Beispielhaft seien im Ramadan fastende Schulkinder genannt, die – je nach familiärer Herangehenswei- se an den Fastenmonat – im Unterricht möglicherweise unkonzentriert und nicht leistungsfähig sind oder schlimmsten- falls kollabieren. Ein weiteres Beispiel sind Eltern, die eine Teilnahme ihres Kindes am Sport- und Schwimmunterricht ab- lehnen, da ein Kontakt zwischen beiden Geschlechtern, vor allem ab der Pubertät,

in diesem gemischtgeschlechtlichen (be- kleidungsarmen) Unterricht nicht immer erwünscht ist.

Was tun in derartigen Situationen?

Darauf gibts jetzt Antworten bzw. An- gebote und Anregungen im Umgang mit möglichen interkulturellen Missverständ- nissen. Der Sprach- und Kulturmittler- dienst der Stadt Zwickau hat sich im Jahr 2021 aufgrund konkreter Anregungen aus dem Fachkräftebereich dieser Problematik angenommen, Fallbeispiele recherchiert und mögliche Lösungsansätze zusam- mengestellt. Entstanden ist eine handliche 36-seitige Broschüre mit theoretischen und praktischen Betrachtungen und ver- schiedenen Herangehensweisen.

Die Broschüre widmet sich u. a. ausge- wählten möglichen Problemfeldern, die sich in einem multikulturellen Klassen- und Elternverband ergeben können.

Um in Problemlagen für beide Seiten vertretbare Lösungen finden zu können,

ist vor allem die Kommunikation das A und das O, das „Miteinander-ins-Ge- spräch-Kommen“ und nicht das „Über- einander-Reden“. Kulturmittlung funktio- niert nur gemeinsam. Die beispielhaften Fragestellungen in der Broschüre sollen dabei helfen. Erörtert werden sollten u. a.

die Bedürfnisse und Sichtweisen beider Seiten bzw. die rechtliche Gebundenheit der Schule, die Darstellung des Problems und die eigene Erwartungshaltung bzw.

Kompromissbereitschaft. Kommunikation kann Verständnis schaffen und sich als erster Impuls positiv auf eine Konfliktsi- tuation auswirken bzw. diese entschärfen.

Jeder Fragestellung sind Lösungsansätze und – problemspezifische – weiterführen- de informative Links beigefügt.

Die Broschüre richtet sich an Lehrende an Grund-, Ober-, Förder- und weiterführen- den Schulen, Sozialpädagoginnen und -pä- dagogen und Eltern mit schulpflichtigen Kindern und soll in möglichen Konflikt- und Problemlagen helfen.

Gedruckt wurde das Heft in einer Auf- lagenhöhe von 500 Stück. Die Exemplare werden demnächst an die Lehrenden und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen an Schulen in der Stadt und im Land- kreis Zwickau verteilt. Weitere werden bei Interesse an Fachkräfte ausgereicht. Die Broschüre ist außerdem im Internet unter www.zwickau.de auf den Seiten der Gleich- stellungs-, Ausländer-, Integrations- und Frauenbeauftragten abrufbar.

DOG-Stadtgruppe startet erneut großes Olympia-Quiz

Am 4. Februar, 20 Uhr Ortszeit (13 Uhr MEZ) werden im Olympiastadion von Peking die XXIV. Winterspiele eröffnet. Zur Einstimmung auf dieses Großereignis ruft die „Freie Presse“ in einer Gemeinschafts- aktion mit der Stadtgruppe Zwickau der Deutschen Olympischen Gesellschaft (DOG) alle Sportanhänger zwischen Crinitzberg und Crimmitschau auf, bei einem Olympia- Quiz ihr sportliches Wissen zu testen.

Gestellt werden zehn Fragen rund um die Winterspiele 2022. Einige Fragen haben es in sich. Bestimmt nur wenige können alle auf Anhieb beantworten. Andere müssen vielleicht erst nachschlagen, im Internet suchen oder sich mit Verwandten und Freunden beraten. Schließlich sind nicht alle umfassend informiert. Muss ja auch gar nicht sein. Bei uns zählt das olympi- sche Motto: Dabei sein ist alles.

Das Mitmachen ist ganz einfach. Sie müs- sen nur den Lösungsschein ausschneiden,

ausfüllen und an die Geschäftsstellen Deutschen Olym- pischen Gesell- schaft, Stadtgruppe Zwickau senden.

Die Teilnahme am Olympia-Quiz lohnt sich. Unter allen Einsendungen mit mindestens acht

richtigen Antworten wird ein verlänger- tes Wochenende für zwei Personen im Oberwiesenthaler Apartmenthotel des dreifachen Skisprung-Olympiasiegers Jens Weißflog verlost.

Die Olympiatage und -nächte werden an- strengend für die Wintersportanhänger.

Während des Mitfieberns vorm Fernseher bei den Übertragungen gibt es genügend Zeit für die Beantwortung der Quizfragen.

Viel Spaß beim Rätseln!

Einsendeschluss ist Freitag, 25. Februar.

Olympia-Quiz Peking 2022

1. Zum wievielten Mal richtet eine Stadt, die schon Ausrichter der Olympischen Sommerspiele war, auch die Winter- spiele aus?

a) zum ersten Mal 

b) zum zweiten Mal 

c) zum dritten Mal 

2. Wo fand im Juli 2015 die IOC- Session statt, auf der bekannt gegeben wurde, dass Peking der Austragungs- ort der Olympischen Winterspiele 2022 wird?

a) Monte Carlo 

b) Lima 

c) Kuala Lumpur 

3. Welche Stadt gehörte ursprünglich zu den vom IOC ausgewählten Kan- didaten für die Winterspiele 2022, hat ihre Bewerbung später jedoch zurück- gezogen?

a) Almaty 

b) Oslo 

c) Stockholm 

4. Sieben Disziplinen sind neu im Olympischen Programm.

Welche gehört nicht dazu?

a) Mixed-Teamevent im Skispringen 

b) Monobob der Frauen 

c) Synchron-Eiskunstlaufen  5. Welche Länder geben ihr Debüt bei Olympischen Winterspielen?

a) Haiti und Saudi-Arabien  b) Eritrea und Malaysia  c) Puerto Rico und Madagaskar 

6. Wie lautet der offizielle Slogan der Winterspiele 2022?

a) New horizons 

b) One World, One Dream  c) Together for a Shared Future  7. Um welche Figur handelt es sich bei Bing Dwen Dwen, dem offiziellen Olympia-Maskottchen?

a) um einen weißen Tiger 

b) um einen Pandabär 

c) um einen Drachen 

8. Wer war der erste chinesische Fackel- träger nach Entzündung der Flamme Mitte Oktober 2021 im griechischen Olympia?

a) Shorttracker Li Jiajun  b) Eisschnellläuferin Zhang Hong  c) Freestyle-Skierin Li Nina  9. Wie heißt der bekannte Film-

regisseur, der wie schon 2008 für die Inszenierung der Eröffnungs- und der Schlussfeier im „Vogelnest“

verantwortlich ist?

a) Zhang Yimou 

b) Chen Kaige 

c) Wang Xiaoshuai 

10. Welcher deutsche Skispringer hält seit Dezember 2021 mit 141 Metern den Schanzenrekord auf der olympischen Großschanze in Guyangshu, Region Zhangjiakou?

a) Markus Eisenbichler 

b) David Siegel 

c) Karl Geiger 

Die richtigen Antworten bitte ankreuzen! Einsendeschluss: 25. Februar 2022.

Bitte ausfüllen und einsenden an: Deutsche Olympische Gesellschaft, Stadt- gruppe Zwickau, Gewandhausstraße 7, 08056 Zwickau

Name, Vorname

Anschrift

Ukrainische Partnerstadt heißt nun Volodymyr

FÖRDERVEREI N SUCHT DRI NGEN D SPONSOREN FÜ R TRANSPORTER

Seit dem 1. Januar 2022 trägt unsere ukrai- nische Partnerstadt offiziell nur noch den Namen Volodymyr – der Beiname Volynsky gehört der Vergangenheit an.

Die im Jahre 2013 begründete Städtepart- nerschaft wird in verschiedenen Bereichen mit Leben erfüllt. Dazu gehört neben so- zialen Hilfeleistungen auch die gemeinsa- me Arbeit an Projekten im medizinischen und schulischen Bereich.

Das Foto zeigt einen Arbeitsbesuch im August 2021 beim Bürgermeister von Volodymyr, Ihor Palyonka (Bildmitte). Die Stadtverwaltung Zwickau wurde vertreten durch den Verantwortlichen für Interkom- munale Zusammenarbeit, Sven Dietrich (3. v.r.) und Ordnungsamtsleiter Rainer Kallweit (2. v.r.).

Zur Delegation gehörte auch der Vor- sitzende des Ukraine-Fördervereins Karl-Ernst Müller (rechts), der in dieser Funktion am 21. Januar 2022 wiederge- wählt worden ist. Der Förderverein hat in umfangreichem Maße materielle Hilfe

gesammelt und sucht nun dringend Spon- soren für Transporter in der Größe T3, T4 oder „Sprinter“.

Auch finanzielle Unterstützung (selbstver- ständlich gegen Spendenquittung) ist gern gesehen:

Vereinskonto:

„Partnerschaft zur Ukraine e.V.“

Zweck: „Partnerschaft UA“

Sparkasse Zwickau

IBAN: DE14 8705 5000 1020 0101 90 SWIFT-BIC: WELADED1ZWI

Veranstaltungen der kommunalen Kinder- und Jugendfreizeitstätten im Februar

KINDER- UND JUGENDFREIZEIT- STÄTTE CITYPOINT/SPIELHAUS Hauptstraße 44, Tel. 835196/-95 Spielhaus: Mo bis Fr, 14-18 Uhr Jugend- café: Mo bis Fr, 14-19 Uhr: offenes Angebot Kraftsport: Mo bis Fr, 14.30-18.30 Uhr (und nach Vereinbarung) Internetnut- zung: Mo bis Fr, 14-19 Uhr Sport: Mo, 17-18 Uhr: Kampfkunst für Kinder (Spiel- haus); Do, 17-19 Uhr: Hallenzeit/Fußball (Humboldtschule; wöchtl. Wechsel); Fr, 16.30-18 Uhr: Kampfkunst für Einsteiger (Pestalozzischule)

Angebote im Spielhaus: 1.2.: Fensterbilder;

2.2.: Tap it; 3.2.: Spiel & Spaß im City Point;

4.2.: Stickbilder; 7.2.: Tabu; 8.2.: Armbän- der flechten; 9.2.: Was möchtet ihr 2022 erleben?; 10.2.: Mädchenzeit; 11.2.: offene Freizeit; 14.2.: Schneemann-Windlichter;

15.2.: Kino (mit Voranmeldung); 16.2.: Farb- schleuder-Experimente; 17.2.: Zwickelino (mit Voranmeldung); 18.2.: Spiele; 21.2.:

Schneeflocken aus Hamaperlen; 22.2.:

Freizeitbad Schöneck (mit Voranmeldung);

23.2.: Winterlandschaft aus Papier; 24.2.:

Kegeln in Marienthal (mit Voranmeldung);

25.2.: Ferienabschluss; 28.2.: Montagsmaler Projekte im Jugendcafé: Do, 17-19 Uhr:

Modelprojekt Kurse im Jugendcafé: Di, 18 Uhr: Schneiderkurs; Mi, 16-18.30 Uhr:

Mädchenzeit; Do, 15-17 Uhr: Nähkurs; Fr, 17-19 Uhr: Zeit für euch

Gruppen im Jugendcafé: Fr, 17-19 Uhr:

K-Pop Tanzgruppe S.w.o.s.

zusätzlich: 1.2.: Bilderrahmen mit Pics ans

DJ-Pult; 8.2.: Leinwände gestalten; 15.1.:

Ausfahrt Eislaufen (mit Voranmeldung);

16.1.: Dartturnier; 22.2.: Ausflug Schwimm- bad (mit Voranmeldung); 23.2.: Hula Hoop;

24.2.: Fotobox Lichtgraffiti

KINDER-/JUGENDCAFÉ ATLANTIS Komarowstraße 50, Tel./Fax: 474383 Kinder -und Jugendcafé: Mo bis Fr, 15- 19 Uhr – Achtung: Bei uns in der Einrich- tung gilt die 3G-Regel!

Angebote: Mo: Spielen (Dobble 360°; Uno Flip); Di/Mi, 15.30 Uhr: Kunst, Krempel

& mehr; 1./2.2.: Zeichnen mit Wachs und heißem Eisen; 8./9.2.: Zapfenvögel; Do, 16 Uhr: Handy, Tablet & Co.; Fr, 16 Uhr: 4.2.:

1-2-Switch, 11.2.: egozeit

Ferienangebote (nur mit Anmeldung):

1. Ferienwoche – Wettkampf (Mo: offener Bereich, Di: Tischkickerturnier, Mi: Tisch- tennisturnier, Do: Dartturnier, Fr: Quiz- duell)

2. Ferienwoche – Träumerei (Mo: offener Bereich, Di: Traumfänger selbst gemacht, Mi: Entspannung, Do: Traumcollage – Eure Wünsche und Träume, Fr: traumhafte Leckereien)

KINDER- UND JUGENDFREIZEIT- ZENTRUM MARIENTHAL

Marienthaler Straße 120, Telefon:

56089980

Öffnungszeiten: Di bis Fr, 14-20 Uhr; Kin- derbereich 6-12 Jahre: 14-18 Uhr; Jugendbe- reich 12-27 Jahre: 16-20 Uhr

Am 4.2. bleibt die Einrichtung geschlossen.

Allgemeines Angebot: Mo, 15-18 Uhr:

Projekt „Musik“ (mit Voranmeldung, ab 8 Jahre); Mo, 15-18 Uhr: Projekt „3D Druck“

(mit Voranmeldung, ab 10 Jahre) Angebote Kinderbereich: Di, 15-16 Uhr:

Tischtennis AG; Mi, 15-16 Uhr: Saalspiele;

Do, 15-16 Uhr: Inliner AG; Fr: Wunschtag;

täglich, 14-15 Uhr: Basteln mit den Kids Angebot Jugendbereich: Fr, 16-18 Uhr:

Medienprojekt; Mi, 16-18 Uhr: Holzwerk- statt; Sa, 26.2., 16-20 Uhr: P 14 geöffnet Ferienangebote Kinder: 16.2., 10-18 Uhr:

Rodelausfahrt Schöneck (mit Voranmel- dung); Fr, 10-18 Uhr: Ausfahrt Bergwerk Schneckenstein (mit Voranmeldung) Ferienangebot Jugend: 25.2., 12-18 Uhr:

Eislaufen in Greiz (mit Voranmeldung)

JUGENDCLUB AIRPORT

Reichenbacher Straße 125, Tel. 295837 Öffnungszeiten: Mo bis Fr, 13-19 Uhr Angebote: (nicht in den Ferien)

Mo, 15-18 Uhr: Sport; Di, 15-17 Uhr: Basteln;

Mi, 16-17 Uhr: Schülerhilfe Klasse 5 bis 8;

Do, 15-16 Uhr: Gitarre für Anfänger; Do, 16-18 Uhr: gesundes Kochen; Fr, 13-15 Uhr:

Schülerhilfe von Klasse 5 bis 8; 1./15.2., 15- 18 Uhr: Mädchentreff; jeden Mi, 17-18 Uhr:

fit mit Beat!; jeden Mo/Fr, 15-16.30 Uhr: AG Steeldarts; 25.2., 17 Uhr: Movienight zusätzlich: 1.-4.2.: Riesenmurmelbahn bauen; 8.-9.2.: Kerzenkreationen gießen;

14.2.: Rodelausflug; 17.2.: Eislaufen in Greiz;

23.2., 16-19 Uhr: Winterfeuer mit Grillen

FOTO: STADT ZWICKAU

Referenzen

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