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Umweltbericht der Stadt Zwickau Zwickau

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Umweltbericht

der Stadt Zwickau Zwickau

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Vorbemerkung

Besonders in Städten sind viele Menschen dem Gesund- heitsrisiko Lärm ausgesetzt. Grund genug für die Politik und die Behörden zu handeln. Mit der europäischen Um- gebungsrichtlinie gibt es ein rechtliches Instrument, um die Lärmbelastung vor allem in den Kommunen zu senken.

So lassen sich nicht nur Gesundheitsrisiken verringern, die Städte werden durch weniger Lärm auch lebenswerter und attraktiver. Das kann auch einen positiven Effekt für die Kommunen im Wettbewerb um die Ansiedlung von Unternehmen haben. Schließlich können wir, da Lärm hohe Kosten für die Volkswirtschaft sowie direkt für die Kommunen verursacht, mit der Lärmminderung mittel- und langfristig Geld im Gesundheitswesen sparen, das man woanders einsetzen kann.

Im Umweltbericht 2010 wurden die Ergebnisse der Lärmkartierung an städtischen Hauptstraßen sowie der Lärmaktionsplan Stufe 1 vorgestellt. Der vorliegende Umweltbericht informiert über die Fortführung der Lärm- aktionsplanung und den Inhalt des Lärmaktionsplanes Stufe 2 der Stadt Zwickau aus dem Jahr 2015.

Der Managementansatz der Umgebungslärmrichtlinie

Die Umgebungslärmrichtlinie des Europäischen Par- laments soll den Umgebungslärm und seine schädli- chen Folgen verringern oder vermeiden. Dies wurde im Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG, §§ 47 a-f)

gesetzlich verankert. Die Richtlinie verpflichtet die Mit- gliedsstaaten

• zur Erfassung der Lärmbelastung durch Lärmkarten,

• zur Information der Öffentlichkeit über die Belastung durch Umgebungslärm,

• zur Aufstellung von Aktionsplänen bei problematischen Lärmsituationen unter Mitwirkung der Öffentlichkeit

• zur Information der EU-Kommission über Kartierung und und Aktionsplanung.

Die Umgebungslärmrichtlinie enthält keine verbindlich festgelegten Auslöseschwellen für Lärmminderungsmaß- nahmen. Vielmehr initiiert sie vor allem in den Kommunen einen andauernden Prozess, der das Thema Lärmschutz in allen Planungsbereichen, in der Politik und im Bewusst- sein der Bevölkerung stärker verankern soll. Sie verfolgt damit einen vergleichsweise weichen Steuerungsansatz, der aber durch verbindliche Vorgaben zu dauerhaften Lärmminderungen führen kann. Zu diesen Vorgaben zählen z. B. die Pflicht zur Überprüfung von Kartierung und Aktionsplänen spätestens alle fünf Jahre, regelmä- ßige Berichtspflichten über die Höhe der Lärmbelastung, Betroffenheiten, eine intensive und offene Einbeziehung der Öffentlichkeit sowie die Kooperation der betroffenen Fachämter.

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Ausgangssituation in Zwickau

Im Stadtgebiet Zwickau ist an über 77 km des Straßennet- zes eine Verkehrsbelegung von mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr zu verzeichnen.

Die an diesen Straßen vorhandene Lärmbelastung wurde auf Grundlage der geltenden Vorschriften berechnet und in Karten dargestellt (Lärmkartierung). Dabei wurden Ganztages-Mittelungspegel (LDEN) und Nachtpegel (LNight) unterschieden. Auf dieser Grundlage war es möglich, zunächst die Schwerpunkte der Lärmbelastung (Hotspots) im Stadtgebiet zu ermitteln.

Betroffenheitsanalyse

Das Umweltbundesamt empfiehlt für Gebiete mit Wohn- nutzung folgende Auslösekriterien (Außenpegel) für die Lärmaktionsplanung:

1. Phase: LDen / LNight 65 / 55 dB(A) 2. Phase: LDen / LNight 60 / 50 dB(A).

Die genannten Werte berücksichtigen den aktuellen Erkenntnisstand der Forschung zu den wichtigsten Lärmwirkungsbereichen Belästigung, Kommunikation, Erholung, Schlaf und Erkrankungen. Hier ist anzumerken, dass auch Werte unterhalb der Auslöseschwellen durch- aus als erheblich belästigend eingestuft werden können und auch von den Betroffenen als störend empfunden werden.

Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung werden jedoch vorrangig dort zum Tragen kommen, wo auch Gesundheitsrisiken bestehen. Das Land Sachsen hat sich gegenüber den Kommunen der Empfehlung des Umwelt- bundesamtes angeschlossen. Die Lärmaktionsplanung der Stadt Zwickau stellt folglich auf die Auslöseschwellen der ersten Phase (s. o.) ab. Diese bilden die Grundlage für die Ermittlung der Anzahl der von erheblichem Lärm betroffe- nen Einwohner.

Ausgangssituation

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KARTE ÜBERSICHT LÄRMKARTIERUNG

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Verkehrslärm-Hotspots in Zwickau

Für die Lärmaktionsplanung ist es notwendig, Schwer- punkte zu setzen.

Durch die Betrachtung der Anzahl der von Verkehrslärm betroffenen Einwohner und die an den Abschnitten ermit- telten Lärmwerte ist es möglich, sogenannte Hotspots im Stadtgebiet herauszufinden (Verfahren nach Bönninghau- sen/Popp). Die ermittelten Hotspots wurden getrennt für die Lärmindizes LDEN und LNight in Karten dargestellt.

Die Karten bilden die Grundlage für die Erarbeitung von Maßnahmen im Lärmaktionsplan.

BETROFFENE DURCH STRASSENVERKEHRSLÄRM IN ZWICKAU (LNIGHT LT. LÄRMKARTIERUNG 2012)

HOTSPOT-ANALYSE (LÄRM-KENNZIFFERMETHODE) AUF BASIS DER AUSLÖSESCHWELLEN 2011

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Ablauf der

Lärmaktionsplanung

Das Ziel des Lärmaktionsplanes ist die Verringerung der Lärmbelastung der betroffenen Bevölkerung. Dabei muss beachtet werden, dass eine gut ausgebaute städ- tische Infrastruktur die Voraussetzung einer funktio- nierenden Stadt ist.

Aus diesem Grund ist die Lärmaktionsplanung eine Querschnittsaufgabe. Die Erarbeitung des Lärmaktions- planes erfolgte deshalb in Zusammenarbeit mit dem Verkehrs planungsbüro IVAS Ingenierbüro für Verkehrs- anlagen und -systeme Dresden sowie der Gesellschaft für Akustik- und Fahrzeugmesswesen mbH Zwickau (GAF).

Die umfassende Information, Beteiligung und Abstim- mung innerhalb der Verwaltung hat einen wesentli- chen Einfluss auf den Erfolg der Lärmminderungspla- nung.

Deshalb wurde in Zwickau eine Arbeitsgruppe mit den verantwortlichen Ämtern der Stadtverwaltung gebil- det. So wurde die direkte Mitwirkung an der Erarbei- tung von Maßnahmen und die Berücksichtigung von fachlichen Aspekten erreicht. Wichtige Fachplanungen wurden berücksichtigt. Dazu zählen Verkehrsplanung, Bauleitplanung und das Integrierte Stadtentwicklungs- konzept (INSEK).

In regelmäßigen Treffen der Arbeitsgruppe wurden die nachfolgend aufgeführten Arbeitsschritte abgear- beitet:

Schwerpunktsetzung

Bei der Länge des Hauptstraßennetzes im Stadtgebiet ist es notwendig, priorisierte Bereiche für Lärmminde- rungsmaßnahmen festzulegen. Als Grundlage für die Schwerpunktsetzung dient die oben beschriebene Hot- spot-Analyse. Sie zeigt Bereiche an, in denen hohe Lärm- pegel und eine große Anzahl Betroffener vorliegen. Für die Festlegung der Lärmschwerpunkte mit Handlungsbedarf wurden noch folgende weitere Kriterien festgelegt:

 Mehrfachbelastungen durch verschiedene Geräusch- quellen und/oder Verkehrswege,

 (städtebauliche) strategische Zielsetzungen stehen einer weiteren Wohnnutzung nicht entgegen,

 grundsätzliche Möglichkeit von Maßnahmen zur Lärm- minderung wird gesehen.

Ablauf

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Lärmschwerpunkte in Zwickau

• Leipziger Straße (K 6708)

(Kolpingstraße bis Pölbitzer Straße)

• Reichenbacher Straße (B 173) (Stiftstraße bis Werkstättenstraße)

• Werdauer Straße (B 175)

(Lutherstraße bis Kopernikusstraße)

• Marienthaler Straße/Antonstraße (S 291) (Werdauer Straße bis Olzmannstraße)

• Kolpingstraße (B 175)

(August-Bebel-Straße bis Thomas-Mann-Straße)

• Marienthaler Straße/Antonstraße (S 291) (Olzmannstraße bis Brander Weg)

• Leipziger Straße (K 6708)

(Pölbitzer Straße bis Gudrunstraße)

• Lengenfelder Straße

(Edisonstraße bis Am Kreuzberg)

• Werdauer Straße (B 175)

(Ahornweg bis westl. Bebauungsende)

• Werdauer Straße (B 175)

(Marienthaler Straße bis Windberghaus)

• Crimmitschauer Straße (B 175) (Moritzstraße bis Lessingstraße)

• Wildenfelser Straße (S 283)

(Muldestraße bis östl. Bebauungsende)

• Crimmitschauer Straße (B 175) (Kolpingstraße bis Horchstraße)

• Dr.-Friedrichs-Ring

(Talstraße bis Max-Pechstein-Straße)

• Innere Zwickauer Straße/Wilhelm-Busch-Straße (Äußere Zwickauer Straße bis nördl. Aufweitung

Wilhelm-Busch-Straße)

• Talstraße (B 175)/südliche Scheffelstraße (Scheffelstraße bis Kolpingstraße) Entwicklung von Maßnahmen

Für eine Reduzierung des Lärms reichen meist einzelne Maßnahmen nicht aus. Besser ist es daher, Ansätze zu fin- den, die verschiedene Potenziale nutzen. In Frage kommen planerische, verkehrliche, technische, bauliche, gestal- terische und organisatorische Maßnahmen. Mögliche und gängige Maßnahmen zur Senkung des Straßenver- kehrslärms auf kommunaler Ebene sowie deren Lärm- minderungspotenziale sind in der nachfolgenden Tabelle (Seite 7) zusammengefasst.

LÄRMSCHWERPUNKT MARIENTHALER STRASSE

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1. Verkehrsvermeidung:

Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel statt Kfz.

Aber: Erhebliche Verhaltensänderungen sind nötig, um Wirkung zu erreichen.

Wirkung: Abhängig von der Größenordnung: 50 % weniger Verkehr erreichen 3 dB(A) Pegelminderung.

2. Verkehrsverlagerung:

Verlagerung des Verkehrs auf Strecken mit weniger sen- sibler Nutzung, z. B. Umgehungsstraßen.

Aber: Im innerstädtischen Bereich selten zu realisieren.

Wirkung: Abhängig von der Größenordnung: 50 % weniger Verkehr erreichen 3 dB(A) Pegelminderung.

3. Verflüssigung des Verkehrs:

Verringerung der Anfahr- und Bremsvorgänge z. B. durch abgestimmte Lichtsignalanlagen („grüne Welle“).

Wirkung: Gleichmäßige Geräusche wirken weniger beläs- tigend.

4. Geschwindigkeitsbeschränkung:

Reduzierte Geschwindigkeit bewirkt Verringerung des Motoren- und Rollgeräusches.

Aber: Konflikt mit flüssigem/zügigem Verkehr im Haupt- verkehrsnetz.

Wirkung: Ca. 3 dB(A) bei Tempo 50 auf 30, abhängig vom Lkw-Aufkommen.

5. Lärmoptimierte Fahrbahnbeläge:

Minderung des Rollgeräusches bei Überfahrt.

Aber: Nicht alle verfügbaren Beläge sind für alle Straßen geeignet. Innerorts derzeit noch keine „Regelbauweise“

anerkannt. Lkw-Aufkommen ist maßgeblich für die Wir- kung.

Wirkung: Hoch, ca. 3-5 dB gegenüber „klassischen“ Bau- weisen.

6. Aktiver Lärmschutz:

Bauliche Abschirmung der Wohnbereiche von Straßenlärm durch Wände, Wälle, Tunnel, Troglagen oder Gebäuderiegel, führt zur Reduzierung des Lärmpegels an der Wohnbebau- ung und im Umfeld.

Aber: Im innerstädtischen Bereich selten realisierbar, sehr aufwändig und teuer.

Wirkung: Sehr gut, abhängig von der baulichen Ausfüh- rung.

7. Passiver Lärmschutz:

Schutz der Innenwohnbereiche durch schallgedämmte Ausführung der Fassade und der Fenster (Schallschutz- fenster).

Aber: Schutz nur in geschlossenen Räumen, kein Schutz von Gärten und Balkonen, Lüftungstechnik bei Schlafräu- men nötig.

Wirkung: Sehr gut, abhängig von der baulichen Ausfüh- rung.

Bei der Planung von Maßnahmen muss berücksichtigt werden, dass das Empfinden von Lärm auch subjektiv geprägt ist. Viele Maßnahmen zur Erhöhung der Aufent- haltsqualität (z. B. Begrünung) verringern zwar kaum die messbaren Pegel, können aber deutlich die subjektive Be- lastung verringern und somit erheblich zur Zufriedenheit der Bewohnerinnen und Bewohner beitragen.

Ablauf

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Aktionsplanung und Öffentlichkeitsbeteiligung Die Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Aktionsplänen ist gesetzlich in § 47d Abs. 3 BImSchG vorgeschrieben. Folgende Anforderungen sind dabei zu beachten:

• Möglichkeit der Bürger, rechtzeitig und effektiv an der Ausarbeitung und Überprüfung der Aktionspläne mitzu- wirken,

• Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Öffentlichkeits- beteiligung,

• angemessene Fristen und Zeitspannen für jede Phase der Beteiligung,

• Information der Öffentlichkeit über die getroffenen Entscheidungen und die Aktionspläne.

Über die Beteiligung muss ein Bericht gefertigt werden, der gemäß Anlage V der EG-Umgebungslärmrichtlinie Bestandteil der Mitteilung über die Aktionspläne an die Europäische Kommission ist.

Aus den rechtlichen Vorgaben ergibt sich, dass die Beteili- gung nicht nur „formal“ durchgeführt werden darf. Auch wenn Einzelergebnisse der Beteiligung nicht zwingend in die Aktionspläne einfließen müssen, muss sich die zustän- dige Behörde doch inhaltlich damit auseinandersetzen und ihre Entscheidung begründen.

Öffentlichkeitsbeteiligung in Zwickau

Es wurden zwei öffentliche Veranstaltungen in Form von

„Lärmforen“ durchgeführt. Diese konnten von den Bür- gern dazu genutzt werden, sich über Vorgehensweise und Einflussmöglichkeiten zu informieren. So konnte auch

gut festgestellt werden, in welchen Bereichen die Bürger Lärmprobleme haben. Insgesamt war erkennbar, dass das Thema Lärm einen steigenden Stellenwert im öffentlichen Bewusstsein eingenommen hat. Der Entwurf des LAP wurde öffentlich ausgelegt. Im gleichen Zeitraum wurden auch weitere Behörden und betroffene Stellen beteiligt.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und abgewogen. Die Abwägung ist Bestandteil der Anlage des Lärmaktionsplanes.

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Maßnahmen an Lärmschwerpunkten

Die Entwicklung von Maßnahmen an den Lärmschwer- punkten erfolgte auf der Grundlage einer eingehenden Analyse der bestehenden örtlichen und verkehrlichen Situ- ation vor Ort, die nachfolgend beschrieben wird. Weiterhin

wurden die wichtigsten städischen Zielstellungen für das betreffende Gebiet berücksichtigt. Vorbehaltlich vertiefen- der Planungen wurde auch die grundsätzliche Realisier- barkeit der Maßnahmen geprüft.

Maßnahmen

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ÜBERSICHT DER MASSNAHMEN AN LÄRMSCHWERPUNKTEN

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Einzelmaßnahmen an Lärmschwerpunkten

Maßnahme S1

Leipziger Straße zwischen Kolpingstraße und Gudrunstraße

Ausgangssituation Entlang der Leipziger Straße im Stadtteil Pölbitz befinden sich städtebaulich wertvolle Wohnge- bäude, die in ihrer geschlossenen Form erhalten werden sollen. Eine städtebauliche Zielstellung besteht deshalb darin, Wohnen und Arbeiten entlang der Leipziger Straße attraktiver zu machen.

Wichtige Ansätze dazu sind im „Städtebaulichen Entwicklungskonzept Nordvorstadt“ und im Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Zwickau enthalten.

Verkehr Der Straßenraum ist im Bestand mit je zwei Richtungsfahrstreifen sehr breit. Durch die gerad- linige Führung wirkt dies subjektiv geschwindigkeitserhöhend. Mit Freigabe der parallel zur Leipziger Straße verlaufenden B 93 hat sich die verkehrliche Bedeutung der Leipziger Straße als Nord-Süd-Verbindung erheblich reduziert. Für den verbliebenen Verkehr wäre deshalb ein Fahr- streifen pro Richtung ausreichend. Zusätzlich ist der Bereich grundsätzlich für den Einbau von lärmoptimiertem Asphalt geeignet.

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Maßnahmeansatz Die Fahrstreifen für den fließenden Kfz-Verkehr sollen reduziert werden. Dadurch können ver- schiedene Effekte erreicht werden:

• Abrücken des fließenden Verkehrs von der Fassade

• Senkung des Geschwindigkeitsniveaus

• Verdrängung von Durchgangsverkehr

• Verringerung des Abrollgeräusches beim Einsatz von lärmarmem Asphalt

• Aufwertung des Straßenraumes Beschreibung möglicher Beispielquerschnitt

Bemerkungen Bei der Reduzierung der Fahrspuren müssen weitere Belange berücksichtigt werden. Insbeson- dere sind die Einbindung der Straßenbahntrasse sowie die im Bereich vorhandenen Leitungen zu beachten.

Ergebnis Minderung des Geräuschpegels um bis zu 3,8 dB erreichbar.

Einzelmaßnahmen

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Maßnahme S2

Reichenbacher Straße zwischen Stiftstraße und Werkstättenstraße

Ausgangssituation Der Abschnitt der Reichenbacher Straße befindet sich in Zwickau Mitte-West, südöstlich der Stra- ße Am Bahnhof und ist mit einer Verkehrsbelegung von mehr als 18.000 Kfz/Tag von erheblicher verkehrlicher Bedeutung. Im betreffenden Abschnitt befindet sich teils neu errichtete geschlosse- ne Blockrandbebauung sowie lockere Bebauung mit Wohnnutzung.

Verkehr Der Straßenraum ist im Bestand mit je zwei Richtungsfahrstreifen sehr breit. Durch die geradlini- ge Führung wirkt dies subjektiv geschwindigkeitserhöhend.

Maßnahmeansatz Mit Freigabe der Mitteltrasse kam es zu Verschiebungen der Verkehrsströme, welche sich noch nicht abschließend eingepegelt haben. Die Gestaltung des Knotenpunktes der Reichenbacher Stra- ße mit der Straße Am Bahnhof (nur eine Geradeausspur führt in den Straßenabschnitt) ermöglicht jedoch eine Reduzierung um eine Fahrspur als „Fortsetzung“ des Querschnittes in Richtung Innen- stadt bereits im Bestand. Der Bereich ist grundsätzlich für lärmarmen Asphalt geeignet.

Perspektivisch ist mit einer Verringerung der Verkehrsbedeutung im Abschnitt zu rechnen, wenn die Innenstadttangente realisiert wird. Dann kann eine weitere Reduzierung der Fahrstreifen erfolgen.

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Beschreibung • Abrücken des fließenden Kfz-Verkehrs von der Fassade

• Senkung der gefahrenen Geschwindigkeiten

• Verringerung des Abrollgeräusches durch lärmarmen Asphalt

• Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr

• Aufwertung des Straßenraumes bei Realisierung von Baumstandorten Mögliche Variante 1 – Änderung im Bestand:

• Stadteinwärts wird nur ein Fahrstreifen vorgesehen, stattdessen werden Radverkehrsanlagen in beiden Richtungen markiert.

Mögliche Variante 2 – nach Realisierung der Innenstadttangente:

• Auch die stadtauswärtigen Fahrstreifen werden auf einen Fahrstreifen reduziert und ein Längs- parkstreifen eingerichtet (gegebenenfalls mit Baumscheiben in bestimmten Abständen).

Bemerkungen • Die Veränderung der Spuraufteilung in Variante 1 bedingt das Abfräsen der eingelegten Markie- rung über den gesamten Streckenabschnitt. Eine Umsetzung der Maßnahme ist somit erst im Zuge der Erneuerung der Deckschicht möglich und zu prüfen.

• In Höhe Stiftstraße ist eine Mittelinsel als Querungshilfe vorgesehen. Diese sollte so ausgeführt werden, dass eine nachträgliche Anpassung an die Radverkehrselemente möglich ist. Die pers- pektivische Führung soll im Rahmen einer Lageplanuntersuchung festgelegt werden.

Einzelmaßnahmen

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• Für die Umsetzung der Variante 2 ist nach heutigen Erkenntnissen (insbesondere hinsichtlich der Verkehrsbelegung) die Realisierung der Innenstadttangente erforderlich.

Ergebnis Minderung um bis zu 4,3 dB(A)

Maßnahme S3

Marienthaler Straße/Antonstraße zwischen Werdauer Straße und Brander Weg

Ausgangssituation Der Bereich befindet sich im Stadtteil Marienthal-Ost. Die Straße verfügt bis Zimmermannstraße über je zwei Richtungsfahrstreifen, danach Teilung in je eine Richtungsfahrbahn als Einbahn- straße jeweils mit linksseitiger Führung der Straßenbahn in einem separaten Gleiskörper, ab Jacob straße je ein Richtungsfahrstreifen. Die Straßenbahn wird in Mittellage geführt. Im Stra- ßenverlauf befindet sich lückenhafte Blockrandbebauung beidseits der Straße, nördlich teilweise zurückgesetzte Blockbebauung .

Verkehr Die Straße besitzt eine bedeutende Verkehrsfunktion und ist entsprechend stark mit Verkehr belegt. Der Straßenraum ist im Bestand mit je zwei Richtungsfahrstreifen sehr breit.

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Durch die geradlinige Führung wirkt dies subjektiv geschwindigkeitserhöhend. Durch die Frei- gabe der Mitteltrasse im Westen sind Verlagerungen des Verkehrsaufkommens zu erwarten, die jedoch noch nicht genau belegt werden können.

Maßnahmeansatz Prüfung, ob eine Reduzierung der Fahrspuren für den fließenden Kfz-Verkehr möglich ist, ohne den Verkehrsablauf (auch der Straßenbahn) maßgeblich zu beeinflussen. Der Bereich ist grund- sätzlich für lärmarmen Asphalt geeignet.

Beschreibung Prüfauftrag:

• Es ist eine Erhebung der Verkehrsstärken im Abschnitt durchzuführen.

• Anschließend ist zu prüfen, ob und wie eine Beschränkung des fließenden Kfz-Verkehrs vorge- nommen werden kann.

Bemerkungen Aspekte, wie die Beeinflussung des ÖPNV, Möglichkeiten der Verbesserung des Verkehrsflusses durch Koordinierung der Lichtsignalanlagen (LSA) – insbesondere im Bereich des Knotenpunktes mit der Olzmannstraße – sowie der Ansprüche an die Barrierefreiheit im ÖPNV müssen zwingend beachtet werden.

Ergebnis Minderung um 3 dB bei Einsatz lärmoptimierter Asphalt. Weitere Minderung in Abhängigkeit möglicher Maßnahmen.

Einzelmaßnahmen

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Maßnahme S4

Kolpingstraße zwischen August-Bebel-Straße und Thomas-Mann-Straße

Ausgangssituation Der Bereich befindet sich im Stadtteil Nordvorstadt/Mitte Nord. Die Straße ist in zwei Richtungs- fahrstreifen mit Abbiegespuren vor lichtsignalgeregelten Kreuzungen aufgeteilt. Straßenbe- gleitend befinden sich Mehrfamilienhäuser mit Gärten, die städtebaulich bedeutsam sind. Die Aufenthaltsqualität im Freien ist verkehrsbedingt jedoch eingeschränkt. Das Radverkehrskonzept Zwickau weist die Straße als Hauptroute mit Handlungsbedarf aus. Radverkehrsanlagen sind nicht vorhanden.

Verkehr Die Straße hat als Zubringer zur B 93 hohe verkehrliche Bedeutung mit entsprechend hohen Ver- kehrsaufkommen. Insgesamt ist die Fahrbahn deutlich breiter als notwendig. In Kombination mit der geradlinigen Führung wirkt dies subjektiv geschwindigkeitserhöhend.

Maßnahmeansatz Markierung von Radverkehrsanlagen und dadurch Dämpfung der gefahrenen Geschwindigkeiten und Abrücken des fließenden Kfz-Verkehrs. Bereich ist für lärmarmen Asphalt geeignet.

Beschreibung Die Maßnahme ist als mögliche Variante zu sehen. Im Rahmen einer vertiefenden Planung müssen alle Belange geprüft werden, um eine die Zielstellung erfüllende Umgestaltung zu ermöglichen.

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Variantenvorschlag:

In beiden Fahrtrichtungen werden zwischen August-Bebel-Straße und Leipziger Straße Schutz- streifen auf der Bestandsfahrbahn markiert. Diese dürfen im Bedarfsfall von Kfz befahren wer- den, wenn dadurch keine Gefährdung für den Radverkehr entsteht.

Möglicher Beispielquerschnitt:

Bemerkungen • Als Voraussetzung für die Umgestaltung muss geprüft werden, ob die gegenwärtigen und perspektivischen Verkehrsverhältnisse die derzeitige Verkehrsorganisation am Knotenpunkt Kolpingstraße/Walther-Rathenau-Straße (Linksabbiegestreifen und Vollsignalisierung) not- wendig machen.

• Die Einbindung in das weitere Radverkehrsnetz sowie die Gestaltung der Radverkehrsanlagen an den Knotenpunkten Leipziger Straße und Crimmitschauer Straße muss abgestimmt erfol- gen.

Ergebnis Minderung des Geräuschpegels um bis zu 3,7 dB erreichbar.

Einzelmaßnahmen

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Maßnahme S5

Lengenfelder Straße zwischen Edisonstraße und Am Kreuzberg

Ausgangssituation Der Bereich befindet sich im Stadtteil Oberplanitz. Straßenbegleitend besteht aufgelockerte Bebauung mit Mischnutzung. In die Straße ist jeweils ein Richtungsfahrstreifen eingeordnet.

Das Radverkehrskonzept weist die Straße als Hauptroute mit Handlungsbedarf aus. Gegenwärtig sind keine Radverkehrsanlagen vorhanden.

Verkehr Für den Bereich konnte eine verkehrliche Entlastung durch die Verkehrswirksamkeit der Mittel- trasse nachgewiesen werden. Dennoch ist eine hohe verkehrliche Bedeutung als Einfallstraße mit einem entsprechend hohen Verkehrsaufkommen vorhanden. Insgesamt ist die Fahrbahn deutlich breiter als notwendig. In Kombination mit der geradlinigen Führung wirkt dies subjektiv geschwindigkeitserhöhend.

Maßnahmeansatz Markierung von Radverkehrsanlagen und dadurch Dämpfung der tatsächlich gefahrenen Ge- schwindigkeiten und Abrücken des fließenden Kfz-Verkehrs. Bereich ist in Abhängigkeit von Steigung und Gefälle grundsätzlich für lärmarmen Asphalt geeignet.

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Beschreibung Auf der Fahrbahn soll eine Reduzierung der zur Verfügung stehenden Fahrbahnbreite durch die Markierung von Radfahrstreifen vorgenommen werden. In einem schmaleren Abschnitt (Friedrich- Naumann-Straße bis Aufweitungen vor der Äußeren Zwickauer Straße) sind Schutz- streifen vorzusehen.

Möglicher Beispielquerschnitt:

Bemerkung Die bestehenden Regelungen zum ruhenden Verkehr müssen überprüft werden.

Ergebnis Minderung des Geräuschpegels um bis zu 3,6 dB erreichbar.

Einzelmaßnahmen

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Maßnahme S6

Werdauer Straße zwischen Ahornweg und westlichem Bebauungsende

Ausgangssituation Der Bereich befindet sich im Stadtteil Marienthal-West. Straßenbegleitend besteht aufgelocker- te Bebauung mit Einfamilienhäusern. An den Abschnitt schließt sich in Richtung Innenstadt ein etwa 800 m langer anbaufreier Abschnitt an, welcher mit einer Außerortssituation vergli- chen werden kann. In die Straße ist jeweils ein Richtungsfahrstreifen eingeordnet. Das Radver- kehrskonzept Zwickau weist die Straße als Hauptroute mit Handlungsbedarf aus. Gegenwärtig sind keine Radverkehrsanlagen vorhanden.

Verkehr Streckenführung im Ortsteil ist kurvenreich, dadurch entsteht eine unübersichtliche Verkehrs- situation insbesondere beim Ausfahren aus den Grundstücken. Der Straßenraum ist im Bestand breiter ausgelegt, als das Standardmaß für entsprechende Straßen vorgibt. Dies wirkt subjektiv geschwindigkeitserhöhend.

Maßnahmeansatz Markierung von Radverkehrsanlagen und dadurch Dämpfung der tatsächlich gefahrenen Ge- schwindigkeiten und Abrücken des fließenden Kfz-Verkehrs. Einordnung jeweils einer Mittelinsel am östlichen und westlichen Beginn der Bebauung. Bereich ist grundsätzlich für lärmarmen Asphalt geeignet.

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Beschreibung Auf der Fahrbahn soll eine Reduzierung der zur Verfügung stehenden Fahrbahnbreite durch die Markierung von Schutzstreifen vorgenommen werden. Diese dürfen im Bedarfsfall von Kfz befah- ren werden.

Möglicher Beispielquerschnitt:

• Zur Verdeutlichung der Einfahrt in eine geschlossene Ortschaft und die damit verbundene Notwendigkeit der Reduzierung der Geschwindigkeiten sollen Mittelinseln eingebaut werden.

Diese ermöglichen Fußgängern auch, die Straße sicherer zu überqueren.

• Die Verschiebung des Ortseingangsschildes aus Richtung Werdau an den westlichen Beginn des bebauten Siedlungsbereiches führt zur Geschwindigkeitsreduzierung.

Ergebnis Minderung des Geräuschpegels um bis zu 3,6 dB erreichbar.

Einzelmaßnahmen

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Maßnahme S7

Werdauer Straße westlich Marienthaler Straße bis Windberghaus

Ausgangssituation Der Bereich befindet sich im Stadtteil Marienthal-Ost. Als Ein- und Ausfallstraße aus bzw. in Rich- tung West besteht überregionale Bedeutung. Nordöstlich der Straße befinden sich aufgelockert bebaute Wohnflächen, südwestlich Wohn- und Mischgebietsbauflächen. In die Straße ist jeweils ein Richtungsfahrstreifen eingeordnet. Im Teilabschnitt Marienthaler Straße bis Goethestraße wurden lärmarmer Asphalt und Radverkehrsanlagen im Zuge einer Sanierung im Jahr 2014 reali- siert. In diesem Bereich wurden auch Radverkehrsanlagen eingeordnet.

Verkehr Durch die Verkehrswirksamkeit der Mitteltrasse im Westen ergeben sich Änderungen der Ver- kehrsbelegung, die geprüft werden müssen. Der bestehende Straßenquerschnitt ist in Hinblick auf die Verkehrsbedeutung angemessen.

Maßnahmeansatz Die Möglichkeiten der Lärmminderung beschränken sich insbesondere auf den Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelages. Als punktuelle Maßnahme kommt die Änderung der LSA am Knotenpunkt mit der Goethestraße in Betracht. Dadurch könnte die Verstetigung des Verkehrs erreicht werden. Der Umbau der Knotenpunkt-LSA an der Goethestraße zu einer Bedarfs-LSA für Fußgänger könnte erfolgen.

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Beschreibung Prüfauftrag:

• Überprüfung der Notwendigkeit der Knotenpunkt-LSA aus Sicht der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit.

• Prüfung der Möglichkeiten, alternativ eine Fußgänger-LSA mit Anforderung zu installieren.

• Im Teilbereich mit geringer Steigung kann lärmarmer Asphalt realisiert werden.

Ergebnis Minderung des Geräuschpegels um bis zu 3,0 dB erreichbar.

Maßnahme S8

Wildenfelser Straße zwischen Muldestraße und östlichem Bebauungsende

Ausgangssituation Der Bereich befindet sich im Stadtteil Oberhohndorf. Die Straße ist in einen Richtungsstreifen stadteinwärts und zwei Richtungsstreifen stadtauswärts eingeteilt. Beidseits der Straße stehen- de Ein- und Mehrfamilienhäuser in offener Bebauung. Der Bereich ist durch Anstieg stadtaus- wärts bzw. Gefälle stadteinwärts gekennzeichnet.

Einzelmaßnahmen

23

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Verkehr Als Zubringer zur Autobahn besitzt die Straße hohe verkehrliche Bedeutung. Die Geschwindigkeit wird in beide Richtungen durch stationäre Anlagen überwacht. Das Radverkehrskonzept Zwickau weist die Straße als Hauptroute mit Handlungsbedarf aus. Gegenwärtig sind keine Radverkehrs- anlagen vorhanden.

Maßnahmeansatz Markierung von Radverkehrsanlagen im gesamten Abschnitt, dadurch Dämpfung der gefahrenen Geschwindigkeiten und Abrücken des fließenden Kfz-Verkehrs von den Fassaden. Die Straße ist in einem Teilbereich für lärmarmen Asphalt geeignet.

Beschreibung • Auf der Fahrbahn soll eine Reduzierung der zur Verfügung stehenden Fahrbahnbreite durch die Markierung von Radstreifen vorgenommen werden.

Möglicher Beispielquerschnitt:

• Auf Abschnitten mit geringer Steigung kann lärmarmer Asphalt eingesetzt werden.

Ergebnis Minderung des Geräuschpegels um bis zu 3,2 dB bei Einsatz lärmarmer Asphalt, ansonsten 1,2 dB erreichbar.

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Maßnahme S9

Dr.-Friedrichs-Ring zwischen Talstraße und Max-Pechstein Straße

Ausgangssituation Der Bereich befindet sich in der Innenstadt. Die Straße ist in je einen Richtungsstreifen aufgeteilt, der vor Kreuzungen aufgeweitet ist. Nördlich der Straße besteht zum Teil Blockrandbebauung mit Misch- und Wohnnutzung, südlich der Straße sind Grünflächen .

Verkehr Im betreffenden Teil des Dr.-Friedrichs-Ringes überlagern sich Quell- und Zielverkehre der Innen- stadt bzw. umliegender Stadtteile mit dem Durchgangsverkehr. Dadurch ist die ungehinderte Verbindung in die Innenstadt nachhaltig gestört. Zum Abbau dieser Barrierewirkung wird im Verkehrsentwicklungsplan Zwickau die Umgestaltung des Bereiches mit Berücksichtigung des Radverkehrs empfohlen.

Maßnahmeansatz Ziel ist es, insbesondere den Durchgangsverkehr über alternative Routen zu führen und die Straße somit zu entlasten. Zur Sicherung des Fußgänger- und Radverkehrs müssen Maßnahmen getrof- fen werden. Dies könnten auch Geschwindigkeitsbegrenzungen für den Kfz-Verkehr sein. Der Bereich eignet sich gut für den Einsatz von lärmminderndem Asphalt.

Einzelmaßnahmen

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Beschreibung Prüfauftrag:

• Es ist zu prüfen, durch welche Maßnahmen Durchgangsverkehr vom Dr.-Friedrichs-Ring verla- gert werden kann. Die Sicherung des Fuß- und Radverkehrs muss weitergeführt werden.

• Die Prüfungen sind im Rahmen des Pilotprojektes Nordvorstadt vorzunehmen (vgl. Maßnah- me G3).

• Der Einbau von lärmminderndem Asphalt ist bei turnusmäßigen Sanierungsmaßnahmen vor- zusehen.

Bemerkung Der Einbau von lärmminderndem Asphalt ist hinfällig, wenn die zulässige Höchstgeschwindig- keit auf 30 km/h gesenkt wird.

Ergebnis Minderung des Geräuschpegels um bis zu 3,0 dB erreichbar.

Weitere Informationen zum Lärmschutz in Zwickau findet man im Internet unter http://www.zwickau.de/umweltbuero bzw.

mit nebenstehendem QR-Code, wenn man auf dem Smartpho- ne ein Programm zum Scannen von QR-Codes installiert hat.

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Gesamtstädtisch wirksame Maßnahmen mit

Lärmminderungswirkung

Maßnahme G1

Umsetzung entlastender Maßnahmen aus dem Verkehrs- entwicklungsplan (VEP) der Stadt Zwickau

Erläuterung

Im VEP 2025 wurden Maßnahmen im Straßennetz zur Entlastung von Innenstadtbereich und Wohngebieten ent- wickelt, die auch eine Bedeutung für die Lärmminderung haben und die deshalb dem Grunde nach auch als Maß- nahme des Lärmaktionsplanes verankert werden. Dabei handelt es sich um folgende Vorhaben:

• Innenstadttangente (insbesondere der Teilabschnitt zwi- schen Breithauptstraße und Reichenbacher Straße),

• die Straßenverbindung zwischen Leipziger Straße und B 93 in Kombination mit dem Ringschluss der Mittel- trasse.

Gesamtstädtische Maßnahmen

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KORRIDORE VON STRASSENNETZERGÄNZUNGEN LAUT VEP (GE- STRICHELT DARGESTELLT)

Weitere Planung und sukzessive Umsetzung von ver- kehrsentlastenden Maßnahmen des VEP 2025. Beach- tung der Belange des Lärmschutzes zur Vermeidung erheblicher Neuverlärmung im Planungsprozess von neuen Straßenzügen.

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Maßnahme G2

Überprüfung von Geschwindigkeitsbeschränkungen im Straßennetz

Erläuterung

Die Reduzierung der Geschwindigkeit kann bei entspre- chend hoher Lärmbelastung und vielen Betroffenen we- gen der geringen Kosten und der hohen Wirkungen eine geeignete Maßnahme sein.

Im Hauptnetz werden Begrenzungen der Geschwindigkeit aus Lärmschutzgründen in der Regel auf die Nachtstun- den oder auf den Lkw-Verkehr beschränkt. Sinnvoll kann diese Maßnahme auch vorübergehend an Lärmbrenn- punkten sein, bis bestimmte Maßnahmen umgesetzt werden.

In jedem einzelnen Fall muss jedoch vor der Anordnung auch eine Abwägung verschiedenster Belange gegenüber dem Interesse an Lärmschutz stattfinden.

Wichtige Belange sind z. B.:

• Sicherung des Wirtschaftsverkehrs,

• Erhaltung der Straßenfunktion im Hauptnetz,

• Vermeidung von Einflüssen auf die ÖPNV-Qualität,

• örtliche Gegebenheiten (Überwachung der Geschwin- digkeiten möglich),

• vorhandene LSA-Signalisierung bzw. -koordinierung.

In Zwickau besteht besonders bei der Ausweisung von Tempo-30-Zonen im Nebennetz Handlungsbedarf. Die Ausdehnung der Zonen ist in der Stadt oftmals sehr klein- teilig und könnte deutlich erweitert werden.

Maßnahme G3

Erweiterte Gebietsuntersuchung am Beispiel Nord- vorstadt

Erläuterung

Die Nordvorstadt Zwickaus (abgegrenzt durch den Dr.- Friedrichs-Ring im Süden, die Crimmitschauer Straße im Westen, die Kurt-Eisner-Straße im Norden und die Mulde bzw. B 93 im Osten) ist ein Gebiet mit hohem städtebau- lichem Handlungsbedarf. Besonders die Leipziger Straße, Auf Grundlage einer Einstufung des Straßennetzes

gemäß den „Richtlinien für die Integrierte Netzgestal- tung“ (RIN) ist zu überprüfen, ob die angeordneten zulässigen Geschwindigkeiten der Straßen im Haupt- und Nebennetz ihrer Funktion entsprechen.

Die in Maßnahme G2 benannte Überprüfung des Stra- ßennetzes hinsichtlich der Funktion einzelner Straßen soll in einem Teilgebiet exemplarisch im Rahmen eines Pilotprojektes durchgeführt werden. Aufgrund der Überlagerung spezifischer Problemlagen aus städ- tebaulicher, verkehrlicher und Umweltsicht ist das Gebiet der Nordvorstadt prädestiniert für eine solche Untersuchung.

(29)

zum Teil aber auch die umliegenden Wohnquartiere, weisen trotz der Lage nahe der Innenstadt einen hohen Leerstand an Wohnungen auf. In den letzten Jahren wurde versucht, die Attraktivität des Viertels z. B. durch Straßen- raumgestaltungsmaßnahmen sukzessive zu erhöhen. Es gibt jedoch weitere Probleme durch verkehrliche Mängel im Gebiet, die zum Teil bereits in den lärmschwerpunkt- bezogenen Maßnahmen aufgezeigt wurden:

• Der Querschnitt der Leipziger Straße ist durch den paral- lelen Verlauf der B 93 überdimensioniert.

• Auf der Kolpingstraße ist Potenzial für Radverkehrsanla- gen vorhanden, deren Realisierung jedoch maßgeblich von der perspektivischen Organisation der im Straßen- verlauf bestehenden Knotenpunkte abhängt.

• Die Funktion und Organisation einzelner Straßen ist im Zusammenhang mit dem Straßennetz nicht abschlie- ßend geklärt (z. B. Walther-Rathenau-Straße, Moritz- straße, Max-Pechstein-Straße).

Diese Fragen können im Lärmaktionsplan nicht geklärt werden und müssen mit einer gebietsbezogenen Ver- kehrsuntersuchung näher betrachtet werden. Dabei soll geprüft werden, inwieweit die beschriebenen Probleme beseitigt und welche baulichen oder verkehrsorganisatori- schen Änderungen im Straßennetz vorgenommen werden müssen. Aufbauend auf den gewonnenen Erkenntnissen können Maßnahmen abgeleitet und geplant werden.

Maßnahme G4

Geschwindigkeitsmonitoring und Optimierung der Daten- erhebung, -bereitstellung und -aufarbeitung

Dabei wird folgendermaßen vorgegangen:

• Auswahl der Erhebungspunkte und -intervalle

• Durchführung und Auswertung der Messungen, Aufbe- reitung der Zählungen für die Lärmkartierung

• Erarbeitung von vertiefenden Maßnahmevorschlägen für die Geschwindigkeitsreduktion an den Lärmbrenn- punkten (Kontrollen/Dialogdisplays/sonstige Maßnah- men)

Erläuterung

Großen Einfluss auf die Lärmbelastungen hat die gefah- rene Geschwindigkeit. Eine deutliche Überhöhung der Geschwindigkeit von Fahrzeugen führt auch zur weiteren Erhöhung der Lärmpegel. Dies wird sehr oft auch von Anwohnern stark befahrener Straßen bemängelt. Deshalb ist es sinnvoll, an den Lärmbrennpunkten repräsentative Geschwindigkeitserfassungen im unbeeinflussten Verkehr durchzuführen. Wenn regelmäßige Überschreitungen der Geschwindigkeit festgestellt werden, können verstärkte Kontrollen durchgeführt werden, oder es kommen techni- sche Maßnahmen wie z. B. Dialogdisplays zum Einsatz.

Gesamtstädtische Maßnahmen

29

Erhebungen zu Geschwindigkeiten und Verkehrsmen- gen an Lärmbrennpunkten bzw. wichtigen Straßen des Hauptnetzes müssen regelmäßig systematisch erfolgen.

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An wichtigen Querschnitten bzw. Knotenpunkten müs- sen regelmäßig manuelle Zählungen durchgeführt und ausgewertet werden. Entwicklungen der Verkehrsbezie- hungen und -veränderungen lassen sich so ermitteln und darstellen.

Maßnahme G5

Beachtung von Lärmminderungsaspekten in der Stadt- planung

Erläuterung

Bei der weiteren Stadtentwicklung müssen folgende As- pekte in Hinblick auf die Vermeidung von Neuverlärmun- gen, aber auch zur Reduzierung bestehender Belastungen berücksichtigt werden:

• Kompakte Stadtstrukturen mit Mischnutzung (Wohnen/

nicht störendes Gewerbe) ermöglichen kurze Wege und damit einen hohen Anteil nichtmotorisierter und damit lärmarmer Verkehrsarten.

• Lärmintensive Nutzungen (Industrie und Gewerbe) sol- len so angesiedelt werden, dass direkte Belastungen am Wohnort vermieden werden.

• Wohnnutzung darf nicht neu an Hauptverkehrsstraßen geplant werden.

• Gewerbe mit erheblichen (Schwer-)Verkehrsaufkommen sind so anzusiedeln, dass die entstehenden Verkehrs- ströme auf kurzen Wegen durch nichtsensible städ- tische Bereiche ins überörtliche Straßennetz geführt werden.

• Flächenentwicklungen im Einzugsbereich hochwertiger öffentlicher Verkehrsmittel (insbesondere Straßenbahn) führen zu einem hohen Anteil der Nutzung dieser und vermeiden damit Straßenverkehr.

• Die Zusammenhänge zwischen Stellplatzzahlen und Verkehrsnachfrage sind zu berücksichtigen. Insbesonde- re muss die Neuanlage von Stellplätzen in zentralen und mit dem ÖPNV gut erreichbaren Lagen unterbleiben.

• Der Erhalt geschlossener Blockrandbebauungen und die Schließung entstehender Baulücken zur Abschirmung der Blockinnenbereiche müssen angestrebt werden.

Aus der Aufzählung wird deutlich, dass die stadtplaneri- schen Ansatzpunkte eher langfristiger Natur sind, um ent- weder Entwicklungen vergangener Jahre auszugleichen oder zukünftige Probleme zu vermeiden. Die langfristige Schaffung lärmarmer Siedlungs- und Verkehrsstrukturen kann jedoch nur durch eine zielorientierte Stadtplanung gelingen.

Bei der weiteren Stadtentwicklung (Bauleitplanung) sind in den stadtplanerischen Vorgaben und Strategien die Belange des Lärmschutzes bzw. der Lärmminde- rung für Anwohner zu beachten.

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Maßnahme G6

Berücksichtigung der Lärmminderung in der strategischen Verkehrsplanung

Erläuterung

Die strategische Verkehrsplanung ist mittel- bis langfristig für die Lärmaktionsplanung entscheidend. Durch Überle- gungen und Planungen zur Verkehrsentwicklung können Maßnahmen zur effektiven Entlastung hoch mit Verkehr belasteter Bereiche entwickelt werden. Weiterhin auch Maßnahmen, die langfristig zur Sicherung der umweltbe- zogenen Zielstellungen durch Vermeidung von Kfz-Verkehr geeignet sind. Zu nennen sind insbesondere:

• die Bereitstellung bedarfsgerechter Infrastruktur und Verkehrsangebote im ÖPNV,

• die Entlastung des Straßennebennetzes durch Bünde- lung im Straßenhauptnetz,

• die angemessene Entwicklung der Straßeninfrastruktur unter Berücksichtigung von Netzkapazitäten und Ver- kehrsnachfrage,

• die Entwicklung einer nutzergerechten Infrastruktur für die nichtmotorisierten Verkehrsarten,

• die Nutzung des Parkraumangebotes als Steuerungs- instrument für die Nachfrage im Kfz-Verkehr,

• betriebliches und standortbezogenes Mobilitätsma- nagement,

• die kontinuierliche Fortschreibung des Verkehrsentwick- lungsplanes mit Beachtung der Themen Lärmminde- rung und Luftreinhaltung

Maßnahme G7

Infrastrukturerhalt und -sanierung

Erläuterung

Der Zustand der Infrastruktur hat einen großen Einfluss auf die Lärmsituation. Schadhafte Fahrbahnen oder z. B.

Schachtabdeckungen führen zu deutlich höherer Lärment- wicklung als ebene Asphaltbeläge und intakte Einbauten in den Straßen. Deshalb muss der Erhalt bzw. die Sanie- rung der Infrastruktur unter Beachtung der Ergebnisse der Lärmkartierung in lärmbelasteten Bereichen vorrangig erfolgen.

Gesamtstädtische Maßnahmen

31

Die strategische Verkehrsplanung soll weiterhin zur Verminderung der schädlichen Auswirkungen insbe- sondere des Kfz-Verkehrs beitragen.

Lärmbrennpunkte sind zur Vermeidung von Belastun- gen durch schadhafte Fahrbahnbeläge oder Einbauten besonders intensiv zu beobachten und bei Erfordernis zu warten.

(32)

Langfristige Ansätze und Entwicklungen in der Lärmminderung

Der Abbau der extremen Spitzen der Lärmbelastungen, auf die sich der Lärmaktionsplan überwiegend konzen- triert, stellt eine enorme Herausforderung für die Stadt Zwickau und die verschiedenen Akteure dar. Wie aber be- reits in der Zusammenstellung der Maßnahmen erkenn- bar, sind die aufgezeigten Ansätze bislang nicht ausrei- chend, die mittel- und langfristigen Zielstellungen in der Lärmminderung vollständig zu erreichen.

Es ist auch nötig, weiter Maßnahmen an der Quelle zu entwickeln um die Entstehung von Lärm zu verhindern.

Ausgewählte Ansätze zur Lärmminderung Lärmarme Fahrbahnbeläge

In innerstädtischen Bereichen erhält der Einbau neuar- tiger, lärmarmer Asphalte eine zunehmende Bedeutung.

Durch diese Beläge wird es möglich, gerade an dicht be- bauten Straßenabschnitten mit viel Verkehr die Lautstär- ke auch im Außenbereich zu senken. Begrenzungen der Geschwindigkeit können so vermieden werden.

Ein Problem ist, dass diese neuartigen Fahrbahnbeläge noch nicht im straßenbaulichem Regelwerk verankert sind. Daraus ergeben sich Schwierigkeiten bei der Aus- schreibung und Bauüberwachung, in Hinblick auf die

Gewährleistung nach Fertigstellung sowie hinsichtlich der Förderfähigkeit, die beachtet werden müssen.

Geräuscharme Reifen

Die derzeit auf dem Markt befindlichen Reifen unterschei- den sich hinsichtlich Sicherheit, Rollgeräusch und Rollwi- derstand zum Teil erheblich. Untersuchungen haben z. B.

ergeben, dass Reifen mit gleichen Qualitätseigenschaften Unterschiede in der Schallemission von bis zu 6 dB(A) aufweisen. Seit 2012 müssen Reifenhersteller in der EU über die Lärmklassen der Reifen informieren. Die Reifen erhalten dafür eine übersichtliche Reifenetikette.

Leisere Fahrzeugantriebe/Elektromobilität

Durch die weitere Verbreitung von Fahrzeugen mit voll- elektrischem Antrieb oder Hybridantrieben wird ein Beitrag zur Lärmminderung geleistet. Auch wenn bei elek- trisch angetriebenen Kfz die Lärmminderung bei höheren Geschwindigkeiten durch Abroll- und Windgeräusche geringer wird, können diese Fahrzeuge bei Anfahr- oder Bremsvorgängen und bei niedrigen Geschwindigkeiten deutlich leiser fahren. Die positiven Wirkungen für die Luftreinhaltung und den Klimaschutzes sind zu betonen.

Schallschutz an Bahnstrecken

Durch die Deutsche Bahn AG werden zahlreiche An- strengungen unternommen, den Lärm an Bahnstrecken weiter zu reduzieren. Bis zum Jahr 2020 soll der Lärm im Vergleich zu 2000 mehr als halbiert werden (entspricht über 10 dB(A) Pegelminderung). Dafür werden eine Reihe

(33)

verschiedener Ansätze verfolgt. Hervorzuheben sind ins- besondere:

• Minderung der Geräusche von Güterwagen,

• lärmabhängige Trassenpreise,

• neuartige Schallschutzeinrichtungen,

• niedrige Schallschutzwände.

Die konkreten Möglichkeiten von Schallschutzmaßnah- men an Haupteisenbahnstrecken prüft das Eisenbahn- bundesamt im Zuge der Lärmaktionsplanung.

Umsetzung von Maßnahmen des Lärmaktionsplanes

Die Maßnahmen des Lärmaktionsplanes berühren verschiedenste Bereiche und können deshalb im Regel- fall nicht allein von der Umweltverwaltung umgesetzt werden. Entsprechend § 47 Abs. 3 BImSchG müssen die jeweils zuständigen Fachbereiche die erforderlichen Anordnungen oder Entscheidungen treffen. Dazu zählen z. B. verkehrsrechtliche Anordnungen der Verkehrsbehörde oder die Planung und Ausführung von Veränderungen an Straßen durch den jeweiligen Träger der Straßenbaulast.

Diese Abteilungen entscheiden in ihrer eigenen Ver- antwortung über die Reihenfolge und den Zeitplan der Umsetzung. Maßnahmen im Straßenraum werden nach Möglichkeit mit regulären Bau- oder Instandsetzungs- arbeiten gekoppelt, was wirtschaftlich sinnvoll ist. Da viele Maßnahmen finanzielle Aufwendungen erfordern, sind auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen oft aus- schlaggebend für den Zeitpunkt der Realisierung.

Manche Maßnahmen können deshalb nur über längere Zeiträume realisiert werden.

Lärmaktionspläne sind als langfristige Planungsinstru- mente gedacht und sind bindend für Bereiche der öf- fentlichen Verwaltung. Sie entfalten aber keinen direkten Rechtsanspruch gegenüber den Bürgern auf Verwirkli- chung bestimmter Maßnahmen.

Durch das Umweltbüro werden die Entwicklungen und Fortschritte bei der Vorbereitung und Umsetzung der Maßnahmen begleitet. Zusammen mit den zuständigen Stellen wird der Stand der Umsetzung regelmäßig über- prüft und Hindernisse werden nach Möglichkeit beseitigt.

Auch die politischen Gremien der Stadt Zwickau werden über die Ergebnisse unterrichtet.

Umsetzung von Maßnahmen

33

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Zusammenfassung und Ausblick

Der vorliegende Umweltbericht informiert interessierte Leser über Handlungsfelder der Stadt Zwickau beim Um- gang mit dem wachsenden Problem des Verkehrslärms.

Dabei wird ein Einblick in den gesamten Prozess der Lärmaktionsplanung gegeben. Weiterhin werden die im Lärmaktionsplan Stufe 2 enthaltenen Maßnahmen vorge- stellt.

Im Jahr 2016 erfolgten flächendeckend Erhebungen zur Verkehrssituation im Stadtgebiet. Daraus können Erkennt- nisse zur Entwicklung der Verkehrsbelegung und zu den Auswirkungen von Straßenbaumaßnahmen der letzten Jahre gewonnen werden. Außerdem bilden die Erhebun- gen die Grundlage für die 2017 vorgesehene Aktualisie-

rung der strategischen Lärmkarten des Stadtgebietes.

Lärmkarten und Lärmaktionspläne müssen alle fünf Jahre zu überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

Die Minderung von Verkehrslärm in Zwickau wird auch auf lange Sicht eine wichtige Aufgabe bleiben. Dabei stehen sich immer das Interesse an individueller Mobilität und der Wunsch nach guten Wohnbedingungen gegenüber.

Gleichzeitig gibt es interressante und vielversprechen- de wissenschaftliche und praktische Entwicklungen zur Lärmminderung im Bereich Mobilität. Zwickau wird weiter an der Umsetzung und Weiterentwicklung von Maßnah- men zur Lärmminderung arbeiten und aktuelle Entwick- lungen aufgreifen.

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Begriffserklärungen

Beurteilungspegel: Er soll zur Kennzeichnung der Belas- tung vor Lärm zu schützender Menschen dienen. Der Beur- teilungspegel wird als Summe des Schalldruckpegels und von Zuschlägen ermittelt, die den Grad der Belästigung durch die zu beurteilende Lärmsituation beschreiben. Da diese Zuschläge nicht immer aus messbaren Eigenschaf- ten des Geräusches ermittelt werden, ist der Beurteilungs- pegel keine direkt messbare Größe.

Dezibel (A) bzw. dB(A): Die Lautstärke wird als bewerteter Pegel in Dezibel als „dB(A)“ angegeben, die Bewertung soll hierbei den Frequenzgang des menschlichen Gehörs berücksichtigen.

Die Verdoppelung des Schalldruckes entspricht einer Zunahme um 3 Dezibel (aufgrund der logarithmischen Skala).

Emission: Eine akustische Emission ist der von einer Quelle ausgehende Schall.

Immission: Eine akustische Immission ist die Schalleinwir- kung auf Dinge oder Lebewesen.

Lärm: Unerwünschter, störender oder gesundheitsschädli- cher Schall wird als Lärm bezeichnet. Es handelt sich dabei vor allem um einen sozial-psychologischen Begriff.

Lärmkarte: Eine Lärmkarte ist eine flächenhafte Darstel- lung von Schallemissionen. Dies geschieht mittels farbiger Flächen (Isophonen-Bänder), die von Linien gleicher Mitte- lungspegel begrenzt sind.

Lärmkennziffer: Die LärmKennZiffer (LKZ) ist eine Kenn- größe zur Beschreibung von Lärmbetroffenheiten. Sie führt den akustischen Mittelungspegel und die Anzahl der betroffenen Menschen zusammen.

Mittelungspegel: Schalldruckpegel sind meist nicht kons- tant, sondern ändern sich zeitlich und örtlich. Zur Verein- fachung werden die einzelnen Werte nach einer genauen Vorschrift zu einem Einmalwert zusammengefasst.

Schall: Schall sind mechanische Schwingungen und Wellen in einem elastischen Medium. Hörbarer Schall liegt dabei in einem Frequenzbereich von 16 Hz bis etwa 20.000 Hz.

Ausgewählte Quellen

• Lärmaktionsplan Zwickau; Stadt Zwickau, Umweltbüro/

IVAS Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und -systeme Dresden, 2015 (einsehbar unter http://www.zwickau.de/

Umweltbuero)

• Erläuterungsbericht Lärmkartierung Stufe 2 gemäß

§ 47c Bundes-Immissionsschutzgesetz, Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm innerhalb der Stadt Zwickau; GAF – Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbH, Zwickau 2011 (einsehbar unter http://www.zwickau.de/

Umweltbuero)

• Silent City Handbuch Umgebungslärm, Aktionsplanung/

Öffentlichkeitsbeteiligung, Umweltbundesamt, Berlin

• www.openstreetmap.org2008

Begriffserklärung und Quellen

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Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Zwickau Redaktion: Umweltbüro

Satz und Gestaltung: Presse- und Oberbürgermeister- Druck: büroFlyeralarm GmbH, Würzburg Auflage: 1.000 Stück

Stand: 07.09.2017

Diese Druckschrift darf während eines Wahlkampfes we- der von Parteien/ Organisationen und Gruppen noch von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern zum Zwecke der Wahl- werbung verwendet und nicht auf Wahlveranstaltungen ausgelegt oder verteilt werden. Ferner ist das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informatio- nen oder Werbemittel untersagt.

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