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BewertungsschlüsselAufgabe12345W6W7W8W9W10Gruppe 1: Alle Aufgaben sind zu lösenGruppe 2: nur 3 Aufgaben sind zu lösenmax. Punktzahl888882020202020

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Academic year: 2022

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(1)

HFH • Hamburger Fern-Hochschule A_1 Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen

Wirtschaft, postgradual Studienschwerpunkt Rechnungswesen/Controlling Art der Leistung Prüfungsleistung

Klausur-Knz. WI-REC-P22-051217

PW-REC-P21-051217

Datum 17.12.05

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

• Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtführenden zur Verfügung gestellte Papier und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden.

• Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese bezieht.

• Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektanten zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen. Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet.

• Bei numerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist.

• Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genann- ten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet.

Die Klausur bietet einen Wahlbereich: Aus den 5 Aufgaben der Gruppe 2 sind lediglich drei

auszuwählen und zu bearbeiten. Bei Bearbeitung von mehr als drei Aufgaben aus Block 2 werden nur die ersten drei in die Bewertung einbezogen.

Bearbeitungszeit: 120 Minuten Hilfsmittel: — Taschenrechner

Anzahl Aufgaben: - 10 - — Gesetze

Höchstpunktzahl: - 100 -

Bewertungsschlüssel

Aufgabe 1 2 3 4 5 W6 W7 W8 W9 W10

Gruppe 1: Alle Aufgaben sind zu lösen Gruppe 2: nur 3 Aufgaben sind zu lösen

max. Punktzahl 8 8 8 8 8 20 20 20 20 20

Notenspiegel

Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0

notw. Punkte 100-95 94,5-90 89,5-85 84,5-80 79,5-75 74,5-70 69,5-65 64,5-60 59,5-55 54,5-50 49,5-0

(2)

Klausur SSP Rechnungswesen / Controlling WI-REC-P22-051217 / PW-REC-P21-051217

HFH • Hamburger Fern-Hochschule A_2

Teil 1

Bearbeiten Sie bitte alle Aufgaben!

Aufgabe 1: Bilanzanalyse und Bilanzpolitik 8 Punkte

Nennen Sie zwei Grenzen der quantitativen Jahresabschlussanalyse und erläutern Sie diese jeweils anhand eines selbst gewählten Beispiels.

Aufgabe 2: Kostenmanagement/-rechnungssysteme 8 Punkte

a) Was wird im Rahmen des Target Costing unter „erlaubte Kosten“ verstanden? 2 Pkte.

b) Inwiefern stehen die „erlaubten Kosten“ mit den so genannten „drifting costs“

(Standardkosten) in Beziehung?

6 Pkte.

Aufgabe 3: Unternehmensbewertung 8 Punkte

Wir nehmen an, dass Sie 100 T€ auf Ihrem Sparbuch besitzen. Sie tragen sich mit dem Gedanken einer Existenzgründung (natürlich nach erfolgreichem Bestehen dieser Klausur!), wobei der bereits ausgearbeitete Businessplan ein Eigenkapital von 100 T€ vorsieht.

Sie sprechen mit Ihrem Bankberater, der jedoch von dieser Existenzgründung abrät und folgende nicht teilbare Anlagemöglichkeiten vorschlägt:

(1) Beteiligung an einem geschlossenen Fonds für 50 T€, (2) Erwerb einer Unternehmensanleihe für 50 T€.

a) Nennen Sie acht verschiedene Handlungsalternativen. 4 Pkte.

b) Nennen und beschreiben Sie zwei Eigenschaften, die der Aktionenraum eines Entscheidungsfeldes im Rahmen der Unternehmensbewertung besitzen muss.

4 Pkte.

Aufgabe 4: Wirtschaftsprüfung 8 Punkte

Die Prüfung der Prüfungsdurchführung beinhaltet sieben Elemente.

Nennen sie vier dieser sieben Elemente.

Aufgabe 5: Controlling 8 Punkte

Aus der Zusammenfassung der verschiedenen Teilpläne ergibt sich die Notwendigkeit der Abstimmung der Teilpläne unter Berücksichtigung der übergeordneten strategischen Pläne.

a) Was bedeutet Koordination in vertikaler Hinsicht. Beschreiben Sie kurz zwei

verschiedene Verfahren zur Koordination in vertikaler Hinsicht. 4 Pkte.

b) Was bedeutet Koordination in horizontaler Hinsicht. Grenzen Sie zwei

Verfahrenstypen für eine entsprechende Koordination ab. 4 Pkte.

(3)

Klausur SSP Rechnungswesen / Controlling WI-REC-P22-051217 / PW-REC-P21-051217

HFH • Hamburger Fern-Hochschule A_3

Teil 2:

Bearbeiten Sie drei der fünf Aufgaben! Sollten Sie mehr Aufgaben lösen, werden die ersten drei zur Bewertung

herangezogen.

Aufgabe W6: Bilanzanalyse und Bilanzpolitik 20 Punkte

Die Z-AG kauft die XY-GmbH mit Wirkung zum 01.07.20x0 zum Preis von 2,5 Mio. € und integriert diese in den eigenen Geschäftsbetrieb. Es liegen folgende Informationen über die XY-GmbH zum 01.07.20x0 vor:

(Werte in €) Buchwert Verkehrswert

Anlagevermögen

davon selbst erstelltes, eigengenutztes Patent Umlaufvermögen

davon selbst erstelltes, zum Verkauf bestimmtes Patent Eigenkapital

Rücklagen Verbindlichkeiten Pensionsrückstellungen

1.000.000 --- 1.200.000 200.000 900.000 200.000 600.000 500.000

1.750.000 250.000 1.450.000 250.000 --- --- 600.000 400.000 Positive Effekte auf die Ertragslage, die unmittelbar aus der Übernahme resultieren, werden für ca.

zehn Jahre erwartet.

a) Ermitteln Sie den Geschäfts- und Firmenwert und erläutern Sie Ihre diesbezüglichen

Bewertungsschritte. 9 Pkte.

b) Wie würden Sie den unter a) ermittelten Geschäfts- und Firmenwert im Zugangsjahr 20x0 sowie in den Folgejahren in einem Jahresabschluss nach HGB behandeln, wenn Sie mit Blick auf die Kreditwürdigkeit ein möglichst hohes Eigenkapital und Jahresergebnis zeigen wollten?

Stellen Sie im Rahmen ihrer Ausführungen bestehende Wahlrechte dar.

11 Pkte.

Aufgabe W7: Kostenmanagement/-rechnungssysteme 20 Punkte

Sie sollen für das Beschaffungswesen eines Krankenhauses auf der Grundlage der folgenden Informationen (Kostenwerte in €) eine Prozesskostenrechnung erstellen.

Kostenstelle Einkauf Maßgrößen Prozesskosten

Nr. Bezeichnung Anzahl der ... Prozess-

menge Plan-

kosten lmi lmn gesamt

1. Angebote einholen Angebote 1.000 300.000 2. Bestellungen aufgeben Bestellungen 3.500 70.000 3. Rechnungen prüfen Rechnungs-

positionen 10.000 100.000

4. Abteilung leiten 40.000

∑ 510.000

a) Beschreiben Sie den Zweck der Prozesskostenrechnung. 5 Pkte.

b) Kennzeichnen Sie den Begriff „Prozess“. 6 Pkte.

c) Berechnen Sie anhand der obigen Informationen die Prozesskostensätze (lmi), die

Prozessumlagesätze (lmn) und die Gesamtprozesskostensätze. 9 Pkte.

Achtung: Für die Lösung verwenden Sie bitte das beiliegende Einzelblatt, auf dem Sie auch Ihre Matrikelnummer vermerken!

(4)

Klausur SSP Rechnungswesen / Controlling WI-REC-P22-051217 / PW-REC-P21-051217

HFH • Hamburger Fern-Hochschule A_4

Aufgabe W8: Unternehmensbewertung 20 Punkte

a) Charakterisieren Sie kurz das Brutto-Verfahren der Unternehmensbewertung („Entity-Verfahren“) sowie das Netto-Verfahren („Equity-Verfahren“) unter Angabe der jeweiligen Bewertungsschritte.

10 Pkte.

b) Zeigen Sie auf, ob und inwiefern Sie folgende Informationen entweder für das Brutto-Verfahren, für das Nettoverfahren, für beide Verfahren oder gar nicht für Zwecke dieser beiden DCF-Verfahren zur Unternehmensbewertung benötigen:

10 Pkte.

b.1) EBIT (Earnings before interest and taxes),

b.2) Abschreibungen auf den Geschäfts- und Firmenwert,

b.3) Zahlungen für die Steuern vom Einkommen und/oder Ertrag (EE- Steuerzahlungen),

b.4) Unternehmenssteuerersparnis aus gezahlten Fremdkapitalzinsen (Tax shield), b.5) Betrag aus der Auflösung eine Rückstellung aufgrund einer entsprechenden

Inanspruchnahme (Schadenszahlungen als Folge eines verlorenen Prozesses), b.6) Betrag von Zuschreibungen aus Wertaufholungen gem. § 280 HGB,

b.7) Zinssatz zur Verzinsung des im Unternehmen vorhandenen Fremdkapitals, b.8) Betrag aus der Bildung einer steuerfreien Rücklage gem. § 247 Abs. 3 i. V. m.

§§ 273 und 281 HGB,

b.9) WACC = Weighted average cost of capital (gewichtete Kapitalkosten), b.10) Beta-Faktor.

Aufgabe W9: Wirtschaftsprüfung 20 Punkte

Sie sind Assistent in einem Prüfungsteam und sollen bei der Prüfung der Vorräte einer Kapitalgesellschaft mitwirken.

a) Grenzen Sie das Prüffeld „Vorräte“ ab, indem Sie die entsprechenden Positionen im Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung nach dem

Gesamtkostenverfahren) nennen und eventuelle Angabepflichten im Anhang aufführen.

8 Pkte.

b) Erläutern Sie vier Aspekte zur Prüfung des Ansatzes und Nachweises von Vorräten. 6 Pkte.

c) Erläutern Sie vier Aspekte bei der Prüfung der Vorratsbewertung. 6 Pkte.

Aufgabe W10: Controlling 20 Punkte

Die Systematik der Instrumente zur Unternehmenssteuerung differenziert zwischen Methoden zur Kostensenkung, Methoden zur Leistungssteigerung sowie Methoden zur Informationsverbesserung.

Nennen und erläutern Sie fünf verschiedene Methoden zur Kostensenkung.

(5)

Klausur SSP Rechnungswesen / Controlling WI-REC-P22-051217 / PW-REC-P21-051217

HFH • Hamburger Fern-Hochschule A_5

Achtung: Bitte geben Sie dieses Blatt mit Ihrer Klausur ab!

Matrikelnummer Name, Vorname

Lösung W7: Kostenmanagement/-rechnungssysteme 20 Punkte

Teilaufgabe c): 9 Pkte. für Vervollständigung der Tabelle

Kostenstelle Einkauf Maßgrößen Prozesskosten

Nr. Bezeichnung Anzahl der ... Prozess-

menge Plan-

kosten lmi lmn gesamt

1. Angebote einholen Angebote 1.000 300.000 2. Bestellungen aufgeben Bestellungen 3.500 70.000 3. Rechnungen prüfen Rechnungs-

positionen 10.000 100.000

4. Abteilung leiten 40.000

∑ 510.000

3 Pkte. 3 Pkte. 3 Pkte.

(6)

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_1 Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen

Wirtschaft, postgradual Studienschwerpunkt Rechnungswesen/Controlling Art der Leistung Prüfungsleistung

Klausur-Knz. WI-REC-P22-051217

PW-REC-P21-051217

Datum 17.12.05

Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben:

• Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet.

• Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen.

• Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor.

• Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zu Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug.

• Sollte ein Prüfling im Wahlbereich beide Aufgaben bearbeitet haben, so ist nur die erste zur Bewertung heranzuziehen.

• Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift vor: Erstkorrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün.

• Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebene Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Ergebnisliste ein.

• Gemäß der Diplomprüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Notenschema zu Grunde zu legen:

Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0

notw. Punkte 100 - 95 94,5 - 90 89,5 - 85 84,5 - 80 79,5 - 75 74,5 - 70 69,5 - 65 64,5 - 60 59,5 - 55 54,5 - 50 49,5 – 0

• Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum

04. Januar 2006

an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Studienzentrumsleiter anzuzeigen.

BEWERTUNGSSCHLÜSSEL

Aufgabe 1 2 3 4 5 W6 W7 W8 W9 W10

Gruppe 1: Alle Aufgaben sind zu lösen Gruppe 2: nur 3 Aufgaben sind zu lösen

max. Punktzahl 8 8 8 8 8 20 20 20 20 20

(7)

WI-REC-P22-051217 / PW-REC-P21-051217

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_2

Lösung Aufgabe 1: Bilanzanalyse und Bilanzpolitik 8 Punkte

SB 1.03, S. 40 ff.:

Nennung von 2 Aspekten 4 Pkte.

(Je Aspekt 2 Pkte., max. 4 Pkte.)

Nennung von 2 Beispielen: 4 Pkte.

(Je Bsp. 2 Pkte., max. 4 Pkte.)

(1) Die Bilanzpolitik ist nur begrenzt erkennbar.

Beispiel: Ermessensspielräume z. B. bei der Bewertung von Rückstellungen, Festlegung der Nutzungsdauer im Rahmen der planmäßigen Abschreibungen etc.

sind für externe Jahresabschlussleser nicht erkennbar.

(2) Mangelnder Zukunftsbezug, da der Jahresabschluss vergangenheits- und stichtagsbezogen ist.

Beispiel: Für die Würdigung der Finanzlage fehlen wichtige zukünftige Zahlungsströme (z. B. aus schwebenden Geschäften)

(3) Keine Darstellung qualitativer Aspekte.

Beispiel: Qualität des Managements sowie Mitarbeiter, Image, technisches Know- how

Lösung Aufgabe 2: Kostenmanagement /-rechnungssysteme 8 Punkte

SB 2.03, S. 12 f.:

a) Die erlaubten Kosten – allowable costs – sind die Kosten, die ein Produkt mit gegebener Qualitätsausprägung unter Beachtung von Marktanforderungen und Konkurrenzprodukten maximal verursachen darf.

1 Pkt.

Sie dürfen auf keinen Fall überschritten werden, um den Markterfolg nicht zu

gefährden, und stellen insofern eine vom Markt vorgegebene Preisobergrenze dar. 1 Pkt.

b) Die erlaubten Kosten liegen in der Praxis häufig über dem Kostenniveau, das das

Unternehmen bei gegebener Technologie und Fertigungsweise realiter erreicht. 2 Pkte.

Um Ansatzpunkte für eine notwendige Kostenreduktion zu erhalten, ist die

Kostenlücke / Target Gap genau zu quantifizieren. 2 Pkte.

Zu diesem Zweck vergleicht man die erlaubten Kosten mit den prognostizierten Standardkosten, den so genannten „Drifting costs“, wobei diese definiert sind als die im Unternehmen erreichbaren Plankosten bezogen auf die Lebensdauer für ein Produkt mit vorgegebener Qualität.

2 Pkte.

Lösung Aufgabe 3: Unternehmensbewertung 8 Punkte

SB 4.01, S. 26. f.:

a) 4 Pkte.

(1) Fondskauf + Konsum (2) Fondskauf + Sparbuch (3) Anleihe + Konsum

(0,5 Pkte.

je Nennung max. 4 Pkte.)

(4) Anleihe + Sparbuch (5) Fonds + Anleihe (6) Vollständiger Konsum (7) Unverändertes Sparbuch

(8) Konsum + Sparbuch in jeder erdenklichen Aufteilung innerhalb der jeweiligen Bandbreite von [0; 100 T€]

b)

(1) Vollständigkeit, d. h. der Entscheidungsträger muss gezwungen sein, einer der

vorhandenen Handlungsalternativen zu ergreifen. 2 Pkte.

(2) Exklusivität, d. h. die Realisation einer Handlungsalternative schließt alle

anderen Handlungsalternativen aus. 2 Pkte.

(8)

WI-REC-P22-051217 / PW-REC-P21-051217

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_3

Lösung Aufgabe 4: Wirtschaftsprüfung 8 Punkte

SB 5.02, S. 32: 8 Pkte.

Die Prüfung der Prüfungsdurchführung beinhaltet sieben Elemente:

(1) System- und Funktionsprüfung, (2) Plausibilitätsbeurteilungen,

(3) Prüfung von Geschäftsvorfällen und Beständen,

(Je Nennung 2 Pkt. max. 8 Pkte.)

(4) Berücksichtigung von Ereignissen nach dem Abschlussstichtag, (5) Erstprüfungen,

(6) Verwendung von Prüfungsergebnissen und Untersuchungen Dritter sowie (7) Bildung des Gesamturteils.

Lösung Aufgabe 5: Controlling 8 Punkte

SB 6.02, S. 36 f.:

a) Koordination in vertikaler Hinsicht bedeutet die Abstimmung der Teilpläne mit über-

und untergeordneten Stellen. 1 Pkt.

Verfahren: 3 Pkte.

(1) Beim Top-down-Verfahren wird von einer ganzheitlichen, für wünschenswert gehaltenen Zielformulierung ausgegangen, aus der wiederum Vorgaben abgeleitet werden.

(1,5 Pkte.

je Verfahren max. 3 Pkte.)

(2) Beim Bottom-up-Verfahren stehen weniger die Ziele, als vielmehr deren Realisierbarkeit im Vordergrund. Durch schrittweise Zusammenfassung der Einzelbudgets, darunter auch der Plankosten der Kostenstellen, auf jeweils übergeordneten Ebenen entsteht das Gesamtbudget.

(3) Das Gegenstromverfahren versucht die Nachteile beider Verfahren zu vermeiden. Die von oben kommenden Zielvorgaben werden nach unten hin zunehmend konkretisiert und detailliert, um dann nach eventuell erforderlichen Korrekturen in umgekehrter Richtung wieder nach oben zu laufen.

b) Koordination in horizontaler Hinsicht bedeutet die Abstimmung der Teilpläne mit den

nebengeordneten Stellen. 2 Pkte.

Grundsätzliche Verfahren:

(1) Sukzessive Verfahren zeichnen sich dadurch aus, dass sie die Einflussgrößen

stufenweise aufeinander abstimmen. 1 Pkt.

(2) Optimierende Verfahren zeichnen sich dadurch aus, dass eine Abstimmung der

Einflussgrößen simultan (also gleichzeitig) erfolgt. 1 Pkt.

(9)

WI-REC-P22-051217 / PW-REC-P21-051217

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_4

Lösung Aufgabe W6: Bilanzanalyse und Bilanzpolitik 20 Punkte

SB 1.03, S. 16 ff.:

a) Beurteilungsnorm: § 255 Abs. 4 HGB 2 Pkte.

Kaufpreis („die für die Übernahme bewirkte Gegenleistung“): 2,5 Mio. € 2 Pkte.

./. Zeitwert aller abstrakt aktivierungsfähiger Vermögensgegenstände 3,2 Mio. € 2 Pkte.

(d. h. incl. des Patentes im Anlagevermögen, da dieses aus Sicht des kaufenden Unternehmens ein käuflich erworbenes Gut darstellt, Zeitwert aller abstrakt passivierungsfähiger Schulden (also Verbindlichkeiten und Rückstellungen).

1,0 Mio. € 2 Pkte.

= Geschäfts- oder Firmenwert 0,3 Mio.€ 1 Pkt.

b)

— Aktivierungswahlrecht des Geschäfts- oder Firmenwertes gem. § 255 Abs. 4 HGB

2 Pkte.

— Aktivierungswahlrecht ausüben 2 Pkte.

— Abschreibungswahlrecht gem. § 255 Abs. 4 HGB über die voraussichtliche Nutzungsdauer oder in den Folgejahren mit mindestens 25 % p.a.

2 Pkte.

— Bei Wahl der Abschreibungsform über die Jahre der voraussichtlichen Nutzung würde zwar im Erwerbsjahr aufgrund der anteiligen Nutzung eine

Ergebnisbelastung von 15 T€ folgen, dafür würde aber die Ergebnisbelastung der folgenden vier Jahre (jeweils 30 T€) niedriger sein als die bei Wahl der pauschalen Abschreibung (75 T€ p.a.).

3 Pkte.

— Angesichts des Ziels eines möglichst hohen Jahresergebnisses dürfte eine Präferenz für die Abschreibung über die voraussichtliche Nutzungsdauer vorliegen.

2 Pkte.

Lösung Aufgabe W7: Kostenmanagement/-rechnungssysteme 20 Punkte

SB 2.02 S. 6 und 21 ff.:

a) Zweck der Prozesskostenrechnung ist die verursachungsgerechte und nach Mengen und Werten differenzierte Ermittlung der Kosten von marktgängigen Leistungen, die im gesamten Leistungsprozess angefallen sind oder anfallen werden.

5 Pkte.

b) Ein Prozess ist eine Kette von Aktivitäten, die folgende Charakteristika aufweist: 1 Pkt.

— auf die Erbringung eines Leistungsoutputs gerichtet, 5 Pkte.

Qualitätsmerkmale,

Ressourceninanspruchnahme,

einen Kosteneinflussfaktor und

1 Pkt. je Aspekt, max.

5 Pkte.)

— durch analysierbare Durchlauf- bzw. Bearbeitungszeiten c)

Kostenstelle Einkauf Maßgrößen Prozesskosten

Nr. Bezeichnung Anzahl der ... Prozess-

menge Plan-

kosten lmi lmn gesamt

1. Angebote einholen Angebote 1.000 300.000 300,00 25,53 325,53 2. Bestellungen aufgeben Bestellungen 3.500 70.000 20,00 1,70 21,70 3. Rechnungen prüfen Rechnungs-

positionen 10.000 100.000 10,00 0,85 10,85

4. Abteilung leiten 40.000

∑ 510.000

lmi Nr. 1: 300 T€ / 1.000 Anzahl = 300 € 1 Pkt.

lmi Nr. 2: 70 T€ / 3.500 Anzahl = 20 € 1 Pkt.

lmi Nr. 3: 100 T€ / 10.000 Anzahl = 10 € 1 Pkt.

lmn Nr. 1: 40 T€ / 470 T€ x 300 € = 25,53 € 1 Pkt.

lmn Nr. 2: 40 T€ / 470T€ x 20 € = 1,70 € 1 Pkt.

lmn Nr. 3: 40 T€ / 470 T€ x 10 € = 0,85 € 1 Pkt.

Gesamtprozesskostensatz Nr 1 = 300 € + 25,53 € = 325,53 1 Pkt.

Gesamtprozesskostensatz Nr. 2 = 20 € + 1,70 € = 21,70 € 1 Pkt.

Gesamtprozesskostensatz Nr. 3 = 10 € + 0,85 € = 10,85 € 1 Pkt.

(10)

WI-REC-P22-051217 / PW-REC-P21-051217

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_5

Lösung Aufgabe W8: Unternehmensbewertung 20 Punkte

SB 4.02, S. 34 ff.:

a)

— Bruttoverfahren: In einem ersten Schritt wird der Unternehmensgesamtwert ermittelt. Dazu werden die entziehbaren Cash flows bei unterstellter

Eigenfinanzierung ermittelt und mit dem (um das tax shield korrigierten) WACC diskontiert. Der zweite Schritt beinhaltet die Ermittlung des Werts des

Eigenkapitals durch Abzug des Werts des Fremdkapitals vom im ersten Schritt ermittelten Unternehmensgesamtwert.

5 Pkte.

— Nettoverfahren: Unmittelbare Berechnung des Werts des Eigenkapitals. Dazu werden die (nur für EK-Geber) entziehbaren Cash flows unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kapitalstruktur ermittelt und mit den Kosten des Eigenkapitals diskontiert.

5 Pkte.

b) 10 Pkte.

(1) EBIT: Bei beiden Verfahren, da Ausgangsgröße zur Berechnung der Free cash flows (FCF)

(2) Abschreibungen auf Geschäfts- und Firmenwert: Bei beiden Verfahren, da diese dem EBIT hinzugerechnet werden müssen.

(3) EE-Steuerzahlungen: Bei beiden Verfahren, da Reduktion der FCF

(1 Pkt. je Aspekt, max.

10 Pkte.)

(4) Tax shield: Nur relevant im Bruttoverfahren, jedoch nicht bei der Berechnung der FCF, sondern bei der Berechnung des WACC

(5) Betrag aus der Auflösung der Rückstellung: Relevant bei beiden Verfahren, da die Inanspruchnahme mit einer Zahlung einhergeht und so den FCF reduziert.

(6) Zuschreibungen: Relevant bei beiden Verfahren, da dieser Betrag als nicht zahlungswirksamer Ertrag vom EBIT abgezogen werden muss.

(7) FK-Zinssatz: Nur relevant im Bruttoverfahren zur Ermittlung des WACC

(8) Betrag aus Bildung einer steuerfreien Rücklage: Relevant bei beiden Verfahren, da dieser Betrag als nicht zahlungswirksamer Aufwand dem EBIT hinzuaddiert werden muss.

(9) WACC: Nur relevant im Bruttoverfahren, da der ermittelte FCF beiden

Kapitalgebergruppen (und nicht nur den EK-Gebern wie im Nettoverfahren) zur Verfügung steht.

(10) Beta-Faktor: Bei beiden Verfahren relevant, da der Beta-Faktor auf die Höhe der geforderte Rendite der Eigenkapitalgeber Einfluss nimmt.

(11)

WI-REC-P22-051217 / PW-REC-P21-051217

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_6

Lösung Aufgabe W9: Wirtschaftsprüfung 20 Punkte

SB 5.03, S. 24 ff.:

a) Prüffeld: 1 Pkt.

(für Vollständigkeit)

— Bilanzposition B I Vorräte 1 Pkt.

— GuV nach Gesamtkostenverfahren Nr. 2 Bestandsveränderungen, Nr. 5

Materialaufwand sowie Nr. 7b Abschreibungen auf VG des UV 3 Pkte.

(1 Pkt.

je Nennung max. 3 Pkte.)

— Anhang: Angaben über Bewertungsunterschiede bei Anwendung von Bewertungsvereinfachungsverfahren gem. § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB sowie Angaben über die Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die

Herstellungskosten

3 Pkte.

(1 Pkt. je Nennung, max. 3 Pkte.)

b) Ansatz und Nachweis: 6 Pkte.

— Zentraler Gegenstand ist die Sicherung des tatsächlichen Vorhandenseins der Vorräte.

— Bei Vorräten von relativer oder absoluter Bedeutung sollte der Prüfer bei der Bestandsaufnahme anwesend sein.

— Dazu sollte sich der Prüfer einen Lagerplan geben lassen, eine Lagerbegehung durchführen und Einsicht in die Inventuranweisungen nehmen.

(1,5 Pkte. je Nennung, max. 6 Pkte.)

— Nimmt der Prüfer nicht an der Inventur teil, sind geeignete Ersatzmaßnahmen zu treffen.

— Zunächst ist das vorgelegte Inventar auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.

— Überprüfung der Bestände z. B. Abstimmen von Wareneingang,

Lieferantenrechnung und Bezahlung der Lieferantenrechnung, Überprüfung der externen Versandbelege (z. B. Frachtbriefe).

— Der Verbrauch an einzelnen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen (Anfangsbestand + Zugänge ./. Endbestand) muss mit dem Materialverbrauch in der GuV

übereinstimmen.

c) Bewertung: 6 Pkte.

— Bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen (RHB) sind zur Überprüfung der Bewertung Eingangsrechnungen und die Preislisten der Lieferanten heranzuziehen.

— Bei starken Schwankungen der Preise von RHB muss auf Kursnotizen der Produktbörsen, Informationen von Verbänden, IHK oder anderer Dritten zurückgegriffen werden.

(1,5 Pkte. je Nennung, max. 6 Pkte.)

— Durch die Abstimmung der letzten Wareneingänge mit den entsprechenden Buchungen können die in den Rechnungen nicht aufgeführten Preisnachlässe von Lieferanten aufgedeckt werden.

— Bei unfertigen und fertigen Erzeugnissen muss auf die Ermittlung der Herstellungskosten besonders geachtet werden.

— Zur Aufdeckung von überhöht bewerteten Ladenhütern sind die

Ausgangsrechnungen und die zugehörigen Buchungen auf ungewöhnlich hohe Preisnachlässe zu überprüfen.

— Bei Anwendung eines Bewertungsvereinfachungsverfahrens erstreckt sich die Prüfung auf handelsrechtliche Zulässigkeit des Verfahrens sowie dessen korrekte Durchführung.

(12)

WI-REC-P22-051217 / PW-REC-P21-051217

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_7

Lösung Aufgabe W10: Controlling 20 Punkte

SB 6.04, S. 6 ff.: 20 Pkte.

(1) Reduktion der Betriebsfläche:

Die aktuelle Situation eines Unternehmens ist nicht selten ein Spiegelbild seiner geschichtlichen Entwicklung. Die daraus resultierende aktuelle Struktur ist aber meist nicht optimal. Häufig sind Freiflächen oder ungenutzte Hallen vorhanden, die aus betriebswirtschaftlicher Sicht „totes Kapital“ darstellen. In solchen Fällen ist zu überlegen, ob derartige Flächen nicht einer anderweitigen produktiven Nutzung zugeführt werden können. Ist eine sinnvolle Selbstnutzung nicht angedacht, kommt beispielsweise eine Verpachtung oder ein Verkauf in Frage.

(4 Pkte. je Methode, max.

20 Pkte.)

(2) Standortwechsel:

Standortfaktoren sind Einflussfaktoren, die die Wahl eines Standortes bestimmen.

Diese Standortfaktoren sind jedoch nicht in allen Unternehmen gleich und werden auch unterschiedlich gewichtet. Bedeutende Standortfaktoren sind z. B. die Besteuerung, politische Faktoren, Nähe zu Beschaffungs- und Absatzmärkten, Lohnkostenniveau etc.

(3) Lean Management:

Lean Management ist ein Konzept zur Schaffung und Führung eines „schlanken“

Unternehmens. Die Konsequenz ist, dass ganze Führungsebenen im Unternehmen gestrichen werden. Das wiederum hat zur Folge, dass die Kontroll- bzw.

Leitungsspannen der verbleibenden Führungskräfte erweitert werden müssen. Sie sind nicht mehr Fachspezialisten, sondern Koordinatoren und Moderatoren und haben sich stärker der Führungsaufgabe zu widmen. Ebenfalls zum Lean

Management gehört, dass nicht zum Unternehmenskern gehörige Kostenbereiche auf ihre Abbaufähigkeit hin untersucht werden. Hierzu zählt auch die Eliminierung von unproduktiven Prozessen und Organisationskonzepten.

(4) Konzentration auf Kernkompetenzen:

Bei den Kernkompetenzen – häufig auch Schlüsselqualifikationen genannt – sind die Wurzel des Unternehmens, das Fundament des Erfolgs und der Garant eines langfristigen Wettbewerbsvorsprungs. Kernkompetenzen sind besondere

Fähigkeiten und Ressourcen, die das Unternehmen im Wettbewerb von der Konkurrenz unterscheiden. Meist können bestimmte wertschöpfende Tätigkeiten effektiver und effizienter ausgeführt werden als bei Mitbewerbern. Umgekehrt bedeutet dies, dass alle Tätigkeiten, die von anderen Unternehmen ebenso gut oder vielleicht noch besser ausgeführt werden, nicht zu den Kernkompetenzen gehören.

(5) Nutzung von Synergieeffekten:

Im Zusammenhang mit dem Begriff „Synergie“ wird häufig die Formel 3+3=7 verwandt. Synergien kennzeichnen demnach einen positiven Effekt, der sich aus der Verbindung von zwei Teilen ergibt. Im Bereich des Unternehmenscontrollings versteht man unter Synergie, dass der Wert des zusätzlichen Geschäftsbereiches und der Wert der bisherigen Geschäftsfelder der Unternehmung zusammen den Wert der beiden übersteigen.

(6) Als Outsourcing bezeichnet man das Ausgliedern von Unternehmensfunktionen oder einzelner Prozesse aus der eigenen Unternehmenskompetenz sowie den Fremdbezug notwendiger Dienstleistungen und Waren. Die rechtliche und organisatorische Ausgliederung von Funktionsbereichen kann von der Gründung einer Tochtergesellschaft über Kooperationen bis zur Vergabe spezifischer Unternehmensaufgaben an den freien Markt reichen.

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