HFH • Hamburg Fern-Hochschule A_1 Studiengang Betriebswirtschaft
Fach Studienschwerpunkt
Rechnungswesen/Controlling Art der Leistung Prüfungsleistung
Klausur-Knz. BW-REC-P21-051217
Datum 17.12.05
Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
• Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtführenden zur Verfügung gestellte Papier und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden.
• Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese bezieht.
• Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektanten zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen. Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet.
• Bei numerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist.
• Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genann- ten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet.
Die Klausur bietet einen Wahlbereich: Aus den 7 Aufgaben der Gruppe 2 sind lediglich vier
auszuwählen und zu bearbeiten. Bei Bearbeitungen von mehr als 4 Aufgaben aus Block 2 werden nur die ersten vier in die Bewertung einbezogen.
Bearbeitungszeit: 180 Minuten Hilfsmittel: — Taschenrechner
Anzahl Aufgaben: - 15 - — Gesetze
Höchstpunktzahl: - 100 -
Bewertungsschlüssel
Aufgabe 1 2 3 4 5 6 7 8 W9 W10 W11 W12 W13 W14 W15
Gruppe 1: Alle Aufgaben sind zu lösen Gruppe 2: nur 4 Aufgaben sind zu lösen
max. Punktzahl 5 5 5 5 5 5 5 5 15 15 15 15 15 15 15
Notenspiegel
Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0
notw. Punkte 100-95 94,5-90 89,5-85 84,5-80 79,5-75 74,5-70 69,5-65 64,5-60 59,5-55 54,5-50 49,5-0
Klausur SSP Rechnungswesen / Controlling BW-REC-P21-051217
HFH • Hamburg Fern-Hochschule A_2
Teil 1
Bearbeiten Sie bitte alle Aufgaben!
Aufgabe 1: Bilanzanalyse und Bilanzpolitik 5 Punkte
Nennen Sie zwei Grenzen der quantitativen Jahresabschlussanalyse und erläutern Sie diese jeweils anhand eines selbst gewählten Beispiels.
Aufgabe 2: Kostenmanagement/-rechnungssysteme 5 Punkte
a) Was wird im Rahmen des Target Costing unter „erlaubte Kosten“ verstanden? 2 Pkte.
b) Inwiefern stehen die „erlaubten Kosten“ mit den so genannten „drifting costs“
(Standardkosten) in Beziehung? 3 Pkte.
Aufgabe 3: Rechnungslegung über den Konzern 5 Punkte
Im Vergleich zum Einzelabschluss weist der Konzernabschluss verschiedene Besonderheiten auf.
Erläutern Sie zwei dieser Besonderheiten.
Aufgabe 4: Rechnungslegung über den Konzern 5 Punkte
Nehmen Sie begründet Stellung zu der folgenden Aussage:
„Entsprechend den HGB-Normen bestehen keine Möglichkeiten einer eigenständigen Konzernbilanzpolitik.“
Aufgabe 5: Unternehmensbewertung 5 Punkte
Wir nehmen an, dass Sie 100 T€ auf Ihrem Sparbuch besitzen. Sie tragen sich mit dem Gedanken einer Existenzgründung (natürlich nach erfolgreichem Bestehen dieser Klausur!), wobei der bereits ausgearbeitete Businessplan ein Eigenkapital von 100 T€ vorsieht.
Sie sprechen mit Ihrem Bankberater, der jedoch von dieser Existenzgründung abrät und folgende nicht teilbare Anlagemöglichkeiten vorschlägt:
(1) Beteiligung an einem geschlossenen Fonds für 50 T€, (2) Erwerb einer Unternehmensanleihe für 50 T€.
a) Nennen Sie acht verschiedene Handlungsalternativen. 2 Pkte.
b) Nennen und beschreiben Sie zwei Eigenschaften, die der Aktionenraum eines
Entscheidungsfeldes im Rahmen der Unternehmensbewertung besitzen muss. 3 Pkte.
Aufgabe 6: Wirtschaftsprüfung 5 Punkte
Die Prüfung der Prüfungsdurchführung beinhaltet sieben Elemente.
Nennen sie fünf dieser sieben Elemente.
Klausur SSP Rechnungswesen / Controlling BW-REC-P21-051217
HFH • Hamburg Fern-Hochschule A_3
Aufgabe 7: Controlling 5 Punkte
Aus der Zusammenfassung der verschiedenen Teilpläne ergibt sich die Notwendigkeit der Abstimmung der Teilpläne unter Berücksichtigung der übergeordneten strategischen Pläne.
a) Was bedeutet Koordination in vertikaler Hinsicht. Beschreiben Sie kurz zwei verschiedene Verfahren zur Koordination in vertikaler Hinsicht.
2,5 Pkte.
b) Was bedeutet Koordination in horizontaler Hinsicht. Grenzen Sie zwei
Verfahrenstypen für eine entsprechende Koordination ab. 2,5 Pkte.
Aufgabe 8: Internationale Rechnungslegung 5 Punkte
Zeigen Sie anhand der Behandlung stiller Reserven auf, ob und inwiefern sich die Normen nach IAS/IFRS einerseits und nach deutschem Handelsrecht andererseits unterscheiden.
Geben Sie im Rahmen ihrer Darstellungen Gründe für die eventuell existierenden Unterschiede an.
Teil 2:
Bearbeiten Sie vier der sieben Aufgaben! Sollten Sie mehr Aufgaben lösen, werden die ersten vier zur
Bewertung herangezogen.
Aufgabe W9: Bilanzanalyse und Bilanzpolitik 15 Punkte
Die Z-AG kauft die XY-GmbH mit Wirkung zum 01.07.20x0 zum Preis von 2,5 Mio. € und integriert diese in den eigenen Geschäftsbetrieb. Es liegen folgende Informationen über die XY-GmbH zum 01.07.20x0 vor:
(Werte in €) Buchwert Verkehrswert
Anlagevermögen
davon selbst erstelltes, eigengenutztes Patent Umlaufvermögen
davon selbst erstelltes, zum Verkauf bestimmtes Patent Eigenkapital
Rücklagen Verbindlichkeiten Pensionsrückstellungen
1.000.000 --- 1.200.000 200.000 900.000 200.000 600.000 500.000
1.750.000 250.000 1.450.000 250.000 --- --- 600.000 400.000 Positive Effekte auf die Ertragslage, die unmittelbar aus der Übernahme resultieren, werden für ca.
zehn Jahre erwartet.
a) Ermitteln Sie den Geschäfts- und Firmenwert und erläutern Sie Ihre diesbezüglichen Bewertungsschritte.
5 Pkte.
b) Wie würden Sie den unter a) ermittelten Geschäfts- und Firmenwert im Zugangsjahr 20x0 sowie in den Folgejahren in einem Jahresabschluss nach HGB behandeln, wenn Sie mit Blick auf die Kreditwürdigkeit ein möglichst hohes Eigenkapital und Jahresergebnis zeigen wollten?
Stellen Sie im Rahmen ihrer Ausführungen bestehende Wahlrechte dar.
10 Pkte.
Klausur SSP Rechnungswesen / Controlling BW-REC-P21-051217
HFH • Hamburg Fern-Hochschule A_4
Aufgabe W10: Kostenmanagement/-rechnungssysteme 15 Punkte
Sie sollen für das Beschaffungswesen eines Krankenhauses auf der Grundlage der folgenden Informationen (Kostenwerte in €) eine Prozesskostenrechnung erstellen.
Kostenstelle Einkauf Maßgrößen Prozesskosten
Nr. Bezeichnung Anzahl der ... Prozess- menge
Plan-
kosten lmi lmn gesamt
1. Angebote einholen Angebote 1.000 300.000 2. Bestellungen aufgeben Bestellungen 3.500 70.000 3. Rechnungen prüfen Rechnungs-
positionen 10.000 100.000
4. Abteilung leiten 40.000
∑ 510.000
a) Beschreiben Sie den Zweck der Prozesskostenrechnung. 2,5 Pkte.
b) Kennzeichnen Sie den Begriff „Prozess“. 3,5 Pkte.
Achtung: Für die Lösung verwenden Sie bitte das beiliegende Einzelblatt, auf dem Sie auch Ihre Matrikelnummer vermerken!
c) Berechnen Sie anhand der obigen Informationen die Prozesskostensätze (lmi), die Prozessumlagesätze (lmn) und die Gesamtprozesskostensätze.
9 Pkte.
Aufgabe W11: Rechnungslegung über den Konzern 15 Punkte
Das Tochterunternehmen (TU) erwirbt ein Patent von dem Mutterunternehmen (MU) für 20 T€. Dieses hat MU im Jahr des Patentverkaufs selbst entwickelt, wobei Forschungs- und Entwicklungskosten (Personalaufwand) in Höhe von 15 T€ entstanden sind. Das Tochterunternehmen TU schreibt das Patent bereits im Erwerbsjahr mit 25 % ab, verkauf es aber zum Ende des Erwerbsjahrs weiter an ein konzernaußenstehendes Unternehmen für den Preis von 25 T€.
a) Führen Sie die Aufwands- und Ertragskonsolidierung für ein Gesamtkostenverfahren
anhand der folgenden Übersicht durch und erläutern Sie Ihre Vorgehensweise! 12 Pkte.
MU TU Summen-GuV Konsoli-
dierung Konzern- GuV nach dem GuV
Gesamtkostenverfahren S H S H S H S H S H
Achtung: Für die Lösung verwenden Sie bitte das beiliegende Einzelblatt, auf dem Sie auch Ihre Matrikelnummer vermerken!
b) Das Tochterunternehmen verkauft nach drei Jahren das Patent zu einem Preis von 25 T€ an ein konzernaußenstehendes Unternehmen. Beschreiben Sie die
Auswirkungen auf die Konzern-GuV unter Erläuterung ggf. notwendiger Schritte im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung!
3 Pkte.
Klausur SSP Rechnungswesen / Controlling BW-REC-P21-051217
HFH • Hamburg Fern-Hochschule A_5
Aufgabe W12: Unternehmensbewertung 15 Punkte
a) Charakterisieren Sie kurz das Brutto-Verfahren der Unternehmensbewertung („Entity-Verfahren“) sowie das Netto-Verfahren („Equity-Verfahren“) unter Angabe der jeweiligen Bewertungsschritte.
5 Pkte.
b) Zeigen Sie auf, ob und inwiefern Sie folgende Informationen entweder für das Brutto-Verfahren, für das Nettoverfahren, für beide Verfahren oder gar nicht für Zwecke dieser beiden DCF-Verfahren zur Unternehmensbewertung benötigen:
10 Pkte.
b.1) EBIT (Earnings before interest and taxes),
b.2) Abschreibungen auf den Geschäfts- und Firmenwert,
b.3) Zahlungen für die Steuern vom Einkommen und/oder Ertrag (EE- Steuerzahlungen),
b.4) Unternehmenssteuerersparnis aus gezahlten Fremdkapitalzinsen (Tax shield), b.5) Betrag aus der Auflösung eine Rückstellung aufgrund einer entsprechenden
Inanspruchnahme (Schadenszahlungen als Folge eines verlorenen Prozesses), b.6) Betrag von Zuschreibungen aus Wertaufholungen gem. § 280 HGB,
b.7) Zinssatz zur Verzinsung des im Unternehmen vorhandenen Fremdkapitals, b.8) Betrag aus der Bildung einer steuerfreien Rücklage gem. § 247 Abs. 3 i. V. m.
§§ 273 und 281 HGB,
b.9) WACC = Weighted average cost of capital (gewichtete Kapitalkosten), b.10) Beta-Faktor.
Aufgabe W13: Wirtschaftsprüfung 15 Punkte
Sie sind Assistent in einem Prüfungsteam und sollen bei der Prüfung der Vorräte einer Kapitalgesellschaft mitwirken.
a) Grenzen Sie das Prüffeld „Vorräte“ ab, indem Sie die entsprechenden Positionen im Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung nach dem
Gesamtkostenverfahren) nennen und eventuelle Angabepflichten im Anhang aufführen.
3 Pkte.
b) Erläutern Sie vier Aspekte zur Prüfung des Ansatzes und Nachweises von Vorräten. 6 Pkte.
c) Erläutern Sie vier Aspekte bei der Prüfung der Vorratsbewertung. 6 Pkte.
Aufgabe W14: Controlling 15 Punkte
Die Systematik der Instrumente zur Unternehmenssteuerung differenziert zwischen Methoden zur Kostensenkung, Methoden zur Leistungssteigerung sowie Methoden zur Informationsverbesserung.
Nennen und erläutern Sie fünf verschiedene Methoden zur Kostensenkung.
Aufgabe W15: Internationale Rechnungslegung 15 Punkte
Zeigen Sie anhand der folgenden Aspekte auf, ob und inwiefern die Bilanzierung (Ansatz und Bewertung) nach IAS/IFRS einerseits sowie nach HGB andererseits unterschiedlich sein kann.
Führen Sie aus, welchen Einfluss die Unterschiede auf die Höhe des Eigenkapitals im Jahr der erstmaligen Bilanzierung (= so genanntes Zugangsjahr) sowie in den Folgejahren ausüben:
a) Selbst geschaffene und zur Eigennutzung vorgesehene Software
b) Aus einem Unternehmenskauf resultierender Geschäfts- und Firmenwert c) Zu Handelszwecken erworbene Wertpapiere mit einem Kurs oberhalb der
Anschaffungskosten
d) Rückstellung für eine in spätestens zwei bis drei Jahren erwartete Großreparatur e) Auftragsgebundene Entwicklungskosten
Klausur SSP Rechnungswesen / Controlling BW-REC-P21-051217
HFH • Hamburg Fern-Hochschule A_6
Achtung: Bitte geben Sie dieses Blatt mit Ihrer Klausur ab!
Name, Vorname Matrikelnummer
Lösung W10: Kostenmanagement/-rechnungssysteme 15 Punkte
Teilaufgabe b): 9 Pkte. für Vervollständigung der Tabelle
Kostenstelle Einkauf Maßgrößen Prozesskosten
Nr. Bezeichnung Anzahl der ... Prozess-
menge Plan-
kosten lmi lmn gesamt
1. Angebote einholen Angebote 1.000 300.000 2. Bestellungen aufgeben Bestellungen 3.500 70.000 3. Rechnungen prüfen Rechnungs-
positionen 10.000 100.000
4. Abteilung leiten 40.000
∑ 510.000
3 Pkte. 3 Pkte. 3 Pkte.
Lösung W11: Rechnungslegung über den Konzern 15 Punkte
Teilaufgabe b): 5 Pkte. für Vervollständigung der Tabelle.
MU TU Summen-
GuV Konsoli-
dierung Konzern- GuV nach dem GuV
Gesamtkostenverfahren S H S H S H S H S H
HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_1
Studiengang Betriebswirtschaft
Fach Studienschwerpunkt
Rechnungswesen/Controlling Art der Leistung Prüfungsleistung
Klausur-Knz. BW-REC-P21-051217
Datum 17.12.05
Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben:
• Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet.
• Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen.
• Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor.
• Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zu Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug.
• Sollte ein Prüfling im Wahlbereich beide Aufgaben bearbeitet haben, so ist nur die erste zur Bewertung heranzuziehen.
• Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift vor: Erstkorrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün.
• Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebene Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Ergebnisliste ein.
• Gemäß der Diplomprüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Notenschema zu Grunde zu legen:
Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0
notw. Punkte 100 - 95 94,5 - 90 89,5 - 85 84,5 - 80 79,5 - 75 74,5 - 70 69,5 - 65 64,5 - 60 59,5 - 55 54,5 - 50 49,5 – 0
• Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum
04. Januar 2006
an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Studienzentrumsleiter anzuzeigen.
BEWERTUNGSSCHLÜSSEL
Aufgabe 1 2 3 4 5 6 7 8 W9 W10 W11 W12 W13 W14 W15
Gruppe 1: Alle Aufgaben sind zu lösen Gruppe 2: nur 4 Aufgaben sind zu lösen
max. Punktzahl 5 5 5 5 5 5 5 5 15 15 15 15 15 15 15
Korrekturrichtlinie SSP Rechnungswesen / Controlling BW-REC-P21-051217
HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_2
Lösung Aufgabe 1: Bilanzanalyse und Bilanzpolitik 5 Punkte
SB 1.03, S. 40 ff.:
Nennung von 2 Aspekten 3 Pkte.
(Je Aspekt 1,5 Pkte., max. 3 Pkte.)
Nennung von 2 Beispielen: 2 Pkte.
(Je Bsp. 1 Pkt., max. 2 Pkte.)
(1) Die Bilanzpolitik ist nur begrenzt erkennbar.
Beispiel: Ermessensspielräume z. B. bei der Bewertung von Rückstellungen, Festlegung der Nutzungsdauer im Rahmen der planmäßigen Abschreibungen etc.
sind für externe Jahresabschlussleser nicht erkennbar.
(2) Mangelnder Zukunftsbezug, da der Jahresabschluss vergangenheits- und stichtagsbezogen ist.
Beispiel: Für die Würdigung der Finanzlage fehlen wichtige zukünftige Zahlungsströme (z. B. aus schwebenden Geschäften)
(3) Keine Darstellung qualitativer Aspekte.
Beispiel: Qualität des Managements sowie Mitarbeiter, Image, technisches Know- how
Lösung Aufgabe 2: Kostenmanagement/-rechnungssysteme 5 Punkte
SB 2.03, S. 12 f.:
a) Die erlaubten Kosten – allowable costs – sind die Kosten, die ein Produkt mit gegebener Qualitätsausprägung unter Beachtung von Marktanforderungen und Konkurrenzprodukten maximal verursachen darf.
1 Pkt.
Sie dürfen auf keinen Fall überschritten werden, um den Markterfolg nicht zu gefährden, und stellen insofern eine vom Markt vorgegebene Preisobergrenze dar.
1 Pkt.
b) Die erlaubten Kosten liegen in der Praxis häufig über dem Kostenniveau, das das
Unternehmen bei gegebener Technologie und Fertigungsweise realiter erreicht. 1 Pkt.
Um Ansatzpunkte für eine notwendige Kostenreduktion zu erhalten, ist die Kostenlücke / Target Gap genau zu quantifizieren.
1 Pkt.
Zu diesem Zweck vergleicht man die erlaubten Kosten mit den prognostizierten Standardkosten, den so genannten „Drifting costs“, wobei diese definiert sind als die im Unternehmen erreichbaren Plankosten bezogen auf die Lebensdauer für ein Produkt mit vorgegebener Qualität.
1 Pkt.
Lösung Aufgabe 3: Rechnungslegung über den Konzern 5 Punkte
SB 3.01, S. 11: 5 Pkte.
Gegenüber dem Einzelabschluss weist der Konzernabschluss folgende Besonderheiten auf:
(Je Aspekt 2,5 Pkte., max. 5 Pkte.)
(1) Es handelt sich um einen rein betriebswirtschaftlichen Abschluss, der lediglich Informations- und Dokumentationsfunktionen erfüllt.
(2) Er hat keine Rechtswirkungen, beispielsweise in Form von Ausschüttungsfolgen gegenüber den Anteilseigners. Auch für die Ermittlung des steuerlichen Gewinns ist er unerheblich.
(3) Im Konzernabschluss können die Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte neu und anders wahrgenommen werden als in den Einzelabschlüssen.
Korrekturrichtlinie SSP Rechnungswesen / Controlling BW-REC-P21-051217
HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_3
Lösung Aufgabe 4: Rechnungslegung über den Konzern 5 Punkte
SB 3.01, S. 34:
Diese Aussage ist falsch. 1 Pkt.
Die Bilanzierungspflichten, -verbote und –wahlrechte für die in den Konzernabschluss zu übernehmenden Posten bestimmen sich nach den Vorschriften, die für das
Mutterunternehmen gelten, das den Konzernabschluss aufstellt.
1,5 Pkte.
Dabei ist es unerheblich, ob in den Einzelabschlüssen gleichermaßen verfahren wurde oder in welcher Weise das Mutterunternehmen selbst von den Wahlrechten Gebrauch gemacht hat. Die Einzelabschlüsse sind also nicht maßgeblich für den
Konzernabschluss.
1,5 Pkte.
Sämtliche Wahlrechte können im Konzernabschluss erneut oder anders ausgeübt werden, so dass sich Möglichkeiten für eine eigenständige Konzernbilanzpolitik ergeben
1 Pkt.
Lösung Aufgabe 5: Unternehmensbewertung 5 Punkte
SB 4.01, S. 26. f.:
a) 2 Pkte.
(1) Fondskauf + Konsum (2) Fondskauf + Sparbuch (3) Anleihe + Konsum
(0,25 Pkte.
je Nennung max. 2 Pkte.)
(4) Anleihe + Sparbuch (5) Fonds + Anleihe (6) Vollständiger Konsum (7) Unverändertes Sparbuch
(8) Konsum + Sparbuch in jeder erdenklichen Aufteilung innerhalb der jeweiligen Bandbreite von [0; 100 T€]
b)
(1) Vollständigkeit, d. h. der Entscheidungsträger muss gezwungen sein, einer der vorhandenen Handlungsalternativen zu ergreifen.
1,5 Pkte.
(2) Exklusivität, d. h. die Realisation einer Handlungsalternative schließt alle
anderen Handlungsalternativen aus. 1,5 Pkte.
Lösung Aufgabe 6: Wirtschaftsprüfung 5 Punkte
SB 5.02, S. 32: 5 Pkte.
Die Prüfung der Prüfungsdurchführung beinhaltet sieben Elemente:
(1) System- und Funktionsprüfung, (2) Plausibilitätsbeurteilungen,
(3) Prüfung von Geschäftsvorfällen und Beständen,
(Je Nennung 1 Pkt. max. 5 Pkte.)
(4) Berücksichtigung von Ereignissen nach dem Abschlussstichtag, (5) Erstprüfungen,
(6) Verwendung von Prüfungsergebnissen und Untersuchungen Dritter sowie (7) Bildung des Gesamturteils.
Korrekturrichtlinie SSP Rechnungswesen / Controlling BW-REC-P21-051217
HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_4
Lösung Aufgabe 7: Controlling 5 Punkte
SB 6.02, S. 36 f.:
a) Koordination in vertikaler Hinsicht bedeutet die Abstimmung der Teilpläne mit über-
und untergeordneten Stellen. 0,5 Pkte.
Verfahren: 2 Pkte.
(1) Beim Top-down-Verfahren wird von einer ganzheitlichen, für wünschenswert gehaltenen Zielformulierung ausgegangen, aus der wiederum Vorgaben abgeleitet werden.
(1 Pkt.
je Verfahren max. 2 Pkte.)
(2) Beim Bottom-up-Verfahren stehen weniger die Ziele, als vielmehr deren Realisierbarkeit im Vordergrund. Durch schrittweise Zusammenfassung der Einzelbudgets, darunter auch der Plankosten der Kostenstellen, auf jeweils übergeordneten Ebenen entsteht das Gesamtbudget.
(3) Das Gegenstromverfahren versucht die Nachteile beider Verfahren zu vermeiden. Die von oben kommenden Zielvorgaben werden nach unten hin zunehmend konkretisiert und detailliert, um dann nach eventuell erforderlichen Korrekturen in umgekehrter Richtung wieder nach oben zu laufen.
b) Koordination in horizontaler Hinsicht bedeutet die Abstimmung der Teilpläne mit den
nebengeordneten Stellen. 0,5 Pkte.
Grundsätzliche Verfahren:
(1) Sukzessive Verfahren zeichnen sich dadurch aus, dass sie die Einflussgrößen
stufenweise aufeinander abstimmen. 1 Pkt.
(2) Optimierende Verfahren zeichnen sich dadurch aus, dass eine Abstimmung der Einflussgrößen simultan (also gleichzeitig) erfolgt.
1 Pkt.
Lösung Aufgabe 8: Internationale Rechnungslegung 5 Punkte
SB 7.02, S. 16 f.:
Die Gesamtkonzeption der IAS/ IFRS schließt grundsätzlich die Bildung stiller Reserven aus.
1 Pkt.
Gründe: Vermeidung einer verzerrten Information über das Periodenergebnis und das Eigenkapital des bilanzierenden Unternehmens, damit die Anleger fundierte
Entscheidungen treffen können.
1,5 Pkte.
Die herausragende Stellung des Vorsichtsprinzips im HGB hat zum Teil zwangsläufige
bzw. dispositive stille Reserven zur Folge. 1 Pkt.
Gründe: Herausragende Stellung des Vorsichtsprinzips im HGB aus Gründen des Gläubigerschutzes
1,5 Pkte.
Lösung Aufgabe W9: Bilanzanalyse und Bilanzpolitik 15 Punkte
SB 1.03, S. 16 ff.:
a) Beurteilungsnorm: § 255 Abs. 4 HGB 1 Pkt.
Kaufpreis („die für die Übernahme bewirkte Gegenleistung“): 2,5 Mio. € 1 Pkt.
./. Zeitwert aller abstrakt aktivierungsfähiger Vermögensgegenstände 3,2 Mio. € 1 Pkt.
(d. h. incl. des Patentes im Anlagevermögen, da dieses aus Sicht des kaufenden Unternehmens ein käuflich erworbenes Gut darstellt, Zeitwert aller abstrakt passivierungsfähiger Schulden (also Verbindlichkeiten und Rückstellungen).
1,0 Mio. € 1 Pkt.
= Geschäfts- oder Firmenwert 0,3 Mio.€ 1 Pkt.
Korrekturrichtlinie SSP Rechnungswesen / Controlling BW-REC-P21-051217
HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_5
b)
— Aktivierungswahlrecht des Geschäfts- oder Firmenwertes gem. § 255 Abs. 4 HGB
2 Pkte.
— Aktivierungswahlrecht ausüben 1,5 Pkte.
— Abschreibungswahlrecht gem. § 255 Abs. 4 HGB über die voraussichtliche Nutzungsdauer oder in den Folgejahren mit mindestens 25 % p.a.
2 Pkte.
— Bei Wahl der Abschreibungsform über die Jahre der voraussichtlichen Nutzung würde zwar im Erwerbsjahr aufgrund der anteiligen Nutzung eine
Ergebnisbelastung von 15 T€ folgen, dafür würde aber die Ergebnisbelastung der folgenden vier Jahre (jeweils 30 T€) niedriger sein als die bei Wahl der pauschalen Abschreibung (75 T€ p.a.).
3 Pkte.
— Angesichts des Ziels eines möglichst hohen Jahresergebnisses dürfte eine Präferenz für die Abschreibung über die voraussichtliche Nutzungsdauer vorliegen.
1,5 Pkte.
Lösung Aufgabe W10: Kostenmanagement/-rechnungssysteme 15 Punkte
SB 2.02 S. 6 und 21 ff.:
a) Zweck der Prozesskostenrechnung ist die verursachungsgerechte und nach Mengen und Werten differenzierte Ermittlung der Kosten von marktgängigen Leistungen, die im gesamten Leistungsprozess angefallen sind oder anfallen werden.
2,5 Pkte.
b) Ein Prozess ist eine Kette von Aktivitäten, die folgende Charakteristika aufweist: 1 Pkt.
— auf die Erbringung eines Leistungsoutputs gerichtet, 2,5 Pkte.
— Qualitätsmerkmale,
— Ressourceninanspruchnahme,
— einen Kosteneinflussfaktor und
(0,5 Pkte. je Aspekt, max.
2,5 Pkte.)
— durch analysierbare Durchlauf- bzw. Bearbeitungszeiten c)
Kostenstelle Einkauf Maßgrößen Prozesskosten
Nr. Bezeichnung Anzahl der ... Prozess-
menge Plan-
kosten lmi lmn gesamt
1. Angebote einholen Angebote 1.000 300.000 300,00 25,53 325,53 2. Bestellungen aufgeben Bestellungen 3.500 70.000 20,00 1,70 21,70 3. Rechnungen prüfen Rechnungs-
positionen 10.000 100.000 10,00 0,85 10,85
4. Abteilung leiten 40.000
∑ 510.000
lmi Nr. 1: 300 T€ / 1.000 Anzahl = 300 € 1 Pkt.
lmi Nr. 2: 70 T€ / 3.500 Anzahl = 20 € 1 Pkt.
lmi Nr. 3: 100 T€ / 10.000 Anzahl = 10 € 1 Pkt.
lmn Nr. 1: 40 T€ / 470 T€ x 300 € = 25,53 € 1 Pkt.
lmn Nr. 2: 40 T€ / 470T€ x 20 € = 1,70 € 1 Pkt.
lmn Nr. 3: 40 T€ / 470 T€ x 10 € = 0,85 € 1 Pkt.
Gesamtprozesskostensatz Nr 1 = 300 € + 25,53 € = 325,53 1 Pkt.
Gesamtprozesskostensatz Nr. 2 = 20 € + 1,70 € = 21,70 € 1 Pkt.
Gesamtprozesskostensatz Nr. 3 = 10 € + 0,85 € = 10,85 € 1 Pkt.
Korrekturrichtlinie SSP Rechnungswesen / Controlling BW-REC-P21-051217
HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_6
Lösung Aufgabe W11: Rechnungslegung über den Konzern 15 Punkte
SB 3.02, S. 49 ff.:
a) TU muss das Patent in ihrem Einzelabschluss aktivieren (Vollständigkeitsprinzip
gem. § 246 Abs. 1 HGB). 1 Pkt.
In der Konzerbilanz ist diese Aktivierung rückgängig zu machen, da es sich aus Sicht des Konzerns um einen selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstand des Anlagevermögens handelt und für diese ein Aktivierungsverbot gem. § 248 Abs. 2 HGB besteht.
3 Pkte.
Daher werden die Innenumsatzerlöse des leistenden Unternehmens MU in der
betrachteten Periode in voller Höhe zu Lasten des Jahresergebnisses storniert. 1 Pkt.
In der Konzern-GuV erfolgt letztlich der Ausweis der Primäraufwendungen des leistenden Unternehmens.
1 Pkt.
Die Abschreibungen von TU auf das Patent sind über die gesamte Laufzeit in der
Konzern-GuV ergebniserhöhend zu eliminieren. 1 Pkt.
5 Pkte.
Richtiges Ausfüllen der einzelnen (Doppel-)Spalten (also MU, TU, Summen-GuV, Konsolidierung sowie
Konzern-GuV) (1 Pkt. je
Spalte, max. 5 Pkte.)
MU TU Summen
-GuV Konsoli-
dierung Konzern- GuV nach dem GuV
GKV S H S H S H S H S H
Umsatzerlöse 20 20 20
Personalaufwand 15 15 15
Abschreibungen 5 5 5
Jahresergebnis 5 5 15 15
20 20 5 5 20 20 20 20 15 15
b) Erlöse aus dem Verkauf des Patentes (25 T€) zeigen sich bereits in der Einzel-GuV
von TU und sind unverändert in die Konzern-GuV zu übernehmen. 1,5 Pkte.
Die in der Einzel-GuV verrechneten Abschreibungen des Patentes in Höhe von 5 T€
sind jedoch ergebniserhöhend zu eliminieren, da das Patent aus Konzernsicht (wie unter a) dargestellt) nicht aktiviert werden durfte.
1,5 Pkte.
Korrekturrichtlinie SSP Rechnungswesen / Controlling BW-REC-P21-051217
HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_7
Lösung Aufgabe W12: Unternehmensbewertung 15 Punkte
SB 4.02, S. 34 ff.:
a)
— Bruttoverfahren: In einem ersten Schritt wird der Unternehmensgesamtwert ermittelt. Dazu werden die entziehbaren Cash flows bei unterstellter
Eigenfinanzierung ermittelt und mit dem (um das tax shield korrigierten) WACC diskontiert. Der zweite Schritt beinhaltet die Ermittlung des Werts des
Eigenkapitals durch Abzug des Werts des Fremdkapitals vom im ersten Schritt ermittelten Unternehmensgesamtwert.
2,5 Pkte.
— Nettoverfahren: Unmittelbare Berechnung des Werts des Eigenkapitals. Dazu werden die (nur für EK-Geber) entziehbaren Cash flows unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kapitalstruktur ermittelt und mit den Kosten des Eigenkapitals diskontiert.
2,5 Pkte.
b) 10 Pkte.
(1) EBIT: Bei beiden Verfahren, da Ausgangsgröße zur Berechnung der Free cash flows (FCF)
(2) Abschreibungen auf Geschäfts- und Firmenwert: Bei beiden Verfahren, da diese dem EBIT hinzugerechnet werden müssen.
(3) EE-Steuerzahlungen: Bei beiden Verfahren, da Reduktion der FCF
(1 Pkt. je Aspekt, max.
10 Pkte.)
(4) Tax shield: Nur relevant im Bruttoverfahren, jedoch nicht bei der Berechnung der FCF, sondern bei der Berechnung des WACC
(5) Betrag aus der Auflösung der Rückstellung: Relevant bei beiden Verfahren, da die Inanspruchnahme mit einer Zahlung einhergeht und so den FCF reduziert.
(6) Zuschreibungen: Relevant bei beiden Verfahren, da dieser Betrag als nicht zahlungswirksamer Ertrag vom EBIT abgezogen werden muss.
(7) FK-Zinssatz: Nur relevant im Bruttoverfahren zur Ermittlung des WACC
(8) Betrag aus Bildung einer steuerfreien Rücklage: Relevant bei beiden Verfahren, da dieser Betrag als nicht zahlungswirksamer Aufwand dem EBIT hinzuaddiert werden muss.
(9) WACC: Nur relevant im Bruttoverfahren, da der ermittelte FCF beiden
Kapitalgebergruppen (und nicht nur den EK-Gebern wie im Nettoverfahren) zur Verfügung steht.
(10) Beta-Faktor: Bei beiden Verfahren relevant, da der Beta-Faktor auf die Höhe der geforderte Rendite der Eigenkapitalgeber Einfluss nimmt.
Korrekturrichtlinie SSP Rechnungswesen / Controlling BW-REC-P21-051217
HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_8
Lösung Aufgabe W13: Wirtschaftsprüfung 15 Punkte
SB 5.03, S. 24 ff.:
a) Prüffeld:
— Bilanzposition B I Vorräte
— GuV nach Gesamtkostenverfahren Nr. 2 Bestandsveränderungen, Nr. 5
Materialaufwand sowie Nr. 7b Abschreibungen auf VG des UV 1,5 Pkte.
(0,5 Pkte.
je Nennung max.
1,5 Pkte.)
— Anhang: Angaben über Bewertungsunterschiede bei Anwendung von Bewertungsvereinfachungsverfahren gem. § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB sowie Angaben über die Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die
Herstellungskosten
1,5 Pkte.
(0,5 Pkte. je Nennung, max. 1,5 Pkte.)
b) Ansatz und Nachweis: 6 Pkte.
— Zentraler Gegenstand ist die Sicherung des tatsächlichen Vorhandenseins der Vorräte.
— Bei Vorräten von relativer oder absoluter Bedeutung sollte der Prüfer bei der Bestandsaufnahme anwesend sein.
— Dazu sollte sich der Prüfer einen Lagerplan geben lassen, eine Lagerbegehung durchführen und Einsicht in die Inventuranweisungen nehmen.
(1,5 Pkte. je Nennung, max. 6 Pkte.)
— Nimmt der Prüfer nicht an der Inventur teil, sind geeignete Ersatzmaßnahmen zu treffen.
— Zunächst ist das vorgelegte Inventar auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.
— Überprüfung der Bestände z. B. Abstimmen von Wareneingang,
Lieferantenrechnung und Bezahlung der Lieferantenrechnung, Überprüfung der externen Versandbelege (z. B. Frachtbriefe).
— Der Verbrauch an einzelnen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen (Anfangsbestand + Zugänge ./. Endbestand) muss mit dem Materialverbrauch in der GuV
übereinstimmen.
c) Bewertung: 6 Pkte.
— Bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen (RHB) sind zur Überprüfung der Bewertung Eingangsrechnungen und die Preislisten der Lieferanten heranzuziehen.
— Bei starken Schwankungen der Preise von RHB muss auf Kursnotizen der Produktbörsen, Informationen von Verbänden, IHK oder anderer Dritten zurückgegriffen werden.
(1,5 Pkte. je Nennung, max. 6 Pkte.)
— Durch die Abstimmung der letzten Wareneingänge mit den entsprechenden Buchungen können die in den Rechnungen nicht aufgeführten Preisnachlässe von Lieferanten aufgedeckt werden.
— Bei unfertigen und fertigen Erzeugnissen muss auf die Ermittlung der Herstellungskosten besonders geachtet werden.
— Zur Aufdeckung von überhöht bewerteten Ladenhütern sind die
Ausgangsrechnungen und die zugehörigen Buchungen auf ungewöhnlich hohe Preisnachlässe zu überprüfen.
— Bei Anwendung eines Bewertungsvereinfachungsverfahrens erstreckt sich die Prüfung auf handelsrechtliche Zulässigkeit des Verfahrens sowie dessen korrekte Durchführung.
Korrekturrichtlinie SSP Rechnungswesen / Controlling BW-REC-P21-051217
HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_9
Lösung Aufgabe W14: Controlling 15 Punkte
SB 6.04, S. 6 ff.: 15 Pkte.
(1) Reduktion der Betriebsfläche:
Die aktuelle Situation eines Unternehmens ist nicht selten ein Spiegelbild seiner geschichtlichen Entwicklung. Die daraus resultierende aktuelle Struktur ist aber meist nicht optimal. Häufig sind Freiflächen oder ungenutzte Hallen vorhanden, die aus betriebswirtschaftlicher Sicht „totes Kapital“ darstellen. In solchen Fällen ist zu überlegen, ob derartige Flächen nicht einer anderweitigen produktiven Nutzung zugeführt werden können. Ist eine sinnvolle Selbstnutzung nicht angedacht, kommt beispielsweise eine Verpachtung oder ein Verkauf in Frage.
(3 Pkte. je Methode, max.
15 Pkte.)
(2) Standortwechsel:
Standortfaktoren sind Einflussfaktoren, die die Wahl eines Standortes bestimmen.
Diese Standortfaktoren sind jedoch nicht in allen Unternehmen gleich und werden auch unterschiedlich gewichtet. Bedeutende Standortfaktoren sind z. B. die Besteuerung, politische Faktoren, Nähe zu Beschaffungs- und Absatzmärkten, Lohnkostenniveau etc.
(3) Lean Management:
Lean Management ist ein Konzept zur Schaffung und Führung eines „schlanken“
Unternehmens. Die Konsequenz ist, dass ganze Führungsebenen im Unternehmen gestrichen werden. Das wiederum hat zur Folge, dass die Kontroll- bzw.
Leitungsspannen der verbleibenden Führungskräfte erweitert werden müssen. Sie sind nicht mehr Fachspezialisten, sondern Koordinatoren und Moderatoren und haben sich stärker der Führungsaufgabe zu widmen. Ebenfalls zum Lean
Management gehört, dass nicht zum Unternehmenskern gehörige Kostenbereiche auf ihre Abbaufähigkeit hin untersucht werden. Hierzu zählt auch die Eliminierung von unproduktiven Prozessen und Organisationskonzepten.
(4) Konzentration auf Kernkompetenzen:
Bei den Kernkompetenzen – häufig auch Schlüsselqualifikationen genannt – sind die Wurzel des Unternehmens, das Fundament des Erfolgs und der Garant eines langfristigen Wettbewerbsvorsprungs. Kernkompetenzen sind besondere
Fähigkeiten und Ressourcen, die das Unternehmen im Wettbewerb von der Konkurrenz unterscheiden. Meist können bestimmte wertschöpfende Tätigkeiten effektiver und effizienter ausgeführt werden als bei Mitbewerbern. Umgekehrt bedeutet dies, dass alle Tätigkeiten, die von anderen Unternehmen ebenso gut oder vielleicht noch besser ausgeführt werden, nicht zu den Kernkompetenzen gehören.
(5) Nutzung von Synergieeffekten:
Im Zusammenhang mit dem Begriff „Synergie“ wird häufig die Formel 3+3=7 verwandt. Synergien kennzeichnen demnach einen positiven Effekt, der sich aus der Verbindung von zwei Teilen ergibt. Im Bereich des Unternehmenscontrollings versteht man unter Synergie, dass der Wert des zusätzlichen Geschäftsbereiches und der Wert der bisherigen Geschäftsfelder der Unternehmung zusammen den Wert der beiden übersteigen.
(6) Als Outsourcing bezeichnet man das Ausgliedern von Unternehmensfunktionen oder einzelner Prozesse aus der eigenen Unternehmenskompetenz sowie den Fremdbezug notwendiger Dienstleistungen und Waren. Die rechtliche und organisatorische Ausgliederung von Funktionsbereichen kann von der Gründung einer Tochtergesellschaft über Kooperationen bis zur Vergabe spezifischer Unternehmensaufgaben an den freien Markt reichen.
Korrekturrichtlinie SSP Rechnungswesen / Controlling BW-REC-P21-051217
HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_10
Lösung Aufgabe W15: Internationale Rechnungslegung 15 Punkte
SB 7.02, S. 20 ff.:
a) Selbst erstellte und zur Eigennutzung vorgesehene Software:
— IAS: Aktivierungspflicht in Höhe der Herstellungskosten, so dass das bilanzielle Eigenkapital unverändert bleibt.
1,5 Pkte.
— HGB: Aktivierungsverbot gem. § 248 Abs. 2 HGB, so dass die diesbezüglichen Ausgaben durch die Verrechnung als Aufwand in der GuV das bilanzielle Eigenkapital reduzieren.
1,5 Pkte.
b) Derivativer Geschäfts- und Firmenwert:
— IAS: Aktivierungspflicht in Höhe des anteiligen Kaufpreises (keine planmäßige Abschreibung in den Folgejahren).
1,5 Pkte.
— HGB: Aktivierungswahlrecht in Höhe des anteiligen Kaufpreises (mit
Abschreibung in den Folgejahren). 1,5 Pkte.
c) Zu Handelszwecken vorgesehene Wertpapiere mit Kurs oberhalb der Anschaffungskosten:
— IAS: Aktivierungspflicht zum aktuellen Kurs, so dass das zu bilanzierende Eigenkapital um den (nicht realisierten) Kursgewinn höher ausgewiesen wird.
1,5 Pkte.
— HGB: Aktivierungspflicht in Höhe der historischen Anschaffungskosten, so dass das zu bilanzierende Eigenkapital bei Ausübung des Wahlrechts unverändert bleibt.
1,5 Pkte.
d) Rückstellung für Großreparaturen:
— IAS: Ansatzverbot, kein Einfluss auf EK. 1,5 Pkte.
— HGB: Passivierungswahlrecht, welches bei Ausübung das bilanzielle
Eigenkapital reduziert. 1,5 Pkte.
e) Auftragsgebundene Entwicklungskosten: In beiden Systemen besteht eine Aktivierungspflicht als Sondereinzelkosten der Fertigung, so dass die diesbezüglichen Ausgaben zu keiner Veränderung des zu bilanzierenden Eigenkapitals führen.
3 Pkte.