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BewertungsschlüsselAufgabe12345678910Alle Aufgaben sind zu lösenmax. Punktzahl55105555202020

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HFH • Hamburg Fern-Hochschule A_1

Studiengang Betriebswirtschaft

Fach Studienschwerpunkt

Rechnungswesen/Controlling Art der Leistung Prüfungsleistung

Klausur-Knz. BW-REC-P21-070707

Datum 07.07.07

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

• Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtführenden zur Verfügung gestellte Papier und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden.

• Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese bezieht.

• Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektanten zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen. Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet.

• Bei numerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist.

• Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genann- ten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet.

Die Klausur bietet einen Wahlbereich: Aus den 7 Aufgaben der Gruppe 2 sind lediglich vier

auszuwählen und zu bearbeiten. Bei Bearbeitungen von mehr als 4 Aufgaben aus Block 2 werden nur die ersten vier in die Bewertung einbezogen.

Bearbeitungszeit: 180 Minuten Hilfsmittel: — Taschenrechner

Anzahl Aufgaben: - 10 - — Gesetze

Höchstpunktzahl: - 100 -

Bewertungsschlüssel

Aufgabe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Alle Aufgaben sind zu lösen

max. Punktzahl 5 5 10 5 5 5 5 20 20 20

Notenspiegel

Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0

notw. Punkte 100-95 94,5-90 89,5-85 84,5-80 79,5-75 74,5-70 69,5-65 64,5-60 59,5-55 54,5-50 49,5-0

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Klausur SSP Rechnungswesen / Controlling BW-REC-P21-070707

HFH • Hamburg Fern-Hochschule A_2

Aufgabe 1: Bilanzanalyse und Bilanzpolitik 5 Punkte

a) Charakterisieren Sie die Problematik der Abgrenzung der GuV-Positionen „sonstige betriebliche Erträge“ sowie „sonstige betriebliche Aufwendungen“ für Zwecke der erfolgswirtschaftlichen Analyse.

2 Pkte.

b) Erläutern Sie zwei Möglichkeiten zur Behandlung dieser beiden GuV-Positionen im

Rahmen der Erfolgsquellenanalyse. 3 Pkte.

Aufgabe 2: Kostenmanagement/-rechnungssysteme 5 Punkte

a) Nennen und beschreiben Sie kurz zwei Ausprägungen der Kostenträgerstückrechnung bei der Fixkostendeckungsrechnung.

3 Pkte.

b) Nennen und erläutern Sie das Haupteinsatzgebiet der Fixkostendeckungsrechnung. 2 Pkte.

Aufgabe 3: Konzernrechnungslegung 10 Punkte

Erläutern Sie die Notwendigkeit einer besonderen Konzernrechnungslegung!

Aufgabe 4: Unternehmensbewertung 5 Punkte

Sie sind im Rahmen eines Akquisitionsvorhabens mit der Erstellung einer Unternehmensbewertung beauftragt und wollen eine Lageanalyse des Targetunternehmens durchführen:

a) Charakterisieren Sie die Lageanalyse. 3 Pkte.

b) Nennen Sie vier sinnvolle Instrumente zur Lageanalyse. 2 Pkte.

Aufgabe 5: Wirtschaftsprüfung 5 Punkte

Kennzeichnen Sie den agency-theoretischen Ansatz und erläutern Sie dabei die von diesem Ansatz der betriebswirtschaftlichen Prüfung zugewiesene Aufgabe.

(3)

Klausur SSP Rechnungswesen / Controlling BW-REC-P21-070707

HFH • Hamburg Fern-Hochschule A_3

Aufgabe 6: Controlling 5 Punkte

Im Rahmen des Controllings werden als Planungsstufen

— die „Unternehmenspolitik“,

— die „strategische Planung“ sowie

— die „operative Planung“

unterschieden.

Zu jeder Planungsstufe ordnen Sie bitte 1. die richtige Kernfrage,

2. die richtigen Entscheidungsinhalte sowie 3. die richtigen Planelemente

entsprechend der folgenden Übersicht und Informationen zu:

Planungsstufe Kernfrage Entscheidungs-

inhalte Planelemente a) Unternehmenspolitik

b) Strategische Planung c) Operative Planung 1) Kernfragen:

1a) Wie erreichen wir die Ziele?

1b) Wer wollen wir sein?

1c) Wohin wollen wir?

2) Entscheidungsinhalte:

2a) Erfolgspotenziale suchen

2b) Philosophie und Rahmenbedingungen 2c) Erfolgspotenziale ausschöpfen 3) Planelemente

3a) Vision, Leitbild und -sätze 3b) Jahresplanung

3c) Langfristige Pläne

Achtung: Für die Lösung verwenden Sie bitte das beiliegende Einzelblatt, auf dem Sie auch Ihre Matrikelnummer vermerken!

Aufgabe 7: Internationale Rechnungslegung 5 Punkte

Legen Sie wesentliche Unterschiede beim Erfolgsausweis nach deutschem Handelsrecht und nach US-GAAP dar!

Gehen Sie ein auf grundlegende Unterschiede sowie auf Unterschiede bei der Saldierung von Gewinnen und Verlusten und bei der Behandlung von Forschungs- und Entwicklungskosten.

(4)

Klausur SSP Rechnungswesen / Controlling BW-REC-P21-070707

HFH • Hamburg Fern-Hochschule A_4

Aufgabe 8: Bilanzanalyse und Bilanzpolitik 20 Punkte

Die Müller KG hat aufgrund einer am 02.10.20x1 getätigten Warenlieferung eine Forderung aus Lieferung und Leistung in Höhe von 100.000 US-$, die entsprechend einer mit dem Kunden

getroffenen Vereinbarung am 05.01.20x3 vollständig getilgt und bis dahin marktüblich verzinst wird.

Es liegen folgende Informationen über die Kursentwicklung vor:

Datum Kurs €/US-$

02.10.20x1 1,00 € = 1,25 US-$

31.12.20x1 1,00 € = 1,40 US-$

31.12.20x2 1,00 € = 1,20 US-$

05.01.20x3 1,00 € = 1,10 US-$

a) Mit welchem Wert ist die Forderung in der Bilanz der Müller KG zum 31.12.20x1 zu

bewerten? Prüfen Sie die Frage, ob ein Bewertungswahlrecht besteht. 4 Pkte.

b) Mit welchem Wert soll die Müller KG die Forderung am 31.12.20x2 bilanzieren und welche Auswirkung auf den Periodenerfolg im Geschäftsjahr 20x2 ist damit verbunden, wenn sie

12 Pkte.

b.1) den Gewinn des Jahres 20x2 möglichst hoch b.2) den Gewinn des Jahres 20x3 möglichst hoch

b.3) den Gewinn vor Steuern des Jahres 20x2 und 20x3 in gleicher Höhe ausweisen möchte, wobei sich ohne Berücksichtigung der Forderung der Gewinn (vor Steuern) des Jahres 20x2 auf 144.740,26 € und der des Jahres 20x3 auf 135.259,74 € beläuft.

c) Zeigen Sie allgemein die Unterschiede bei der Bilanzierung einer Forderung aus Lieferung und Leistung für den Fall auf, dass es sich bei dem bilanzierenden Unternehmen um die Handels AG (statt der Müller KG) handelt.

4 Pkte.

Aufgabe 9: Controlling 20 Punkte

Die Bilanz zum 31.12.20x3 einer OHG mit den zwei Gesellschaftern A und B hat folgendes Aussehen:

Aktiva Bilanz zum 31.12.20x3 (Werte in TGE)

Grundstücke 400 Eigenkapital 600

Maschinen 300 Jahresüberschuss 200

Vorräte 500 Anleihen 400

Forderungen 400 Verbindlichkeiten gegenüber Banken 300

Liquide Mittel 100 Verbindlichkeiten aus Lieferungen 200

1.700 1.700

a) Berechnen Sie Gesamtkapitalrentabilität unter der Annahme, dass die zum Nominalwert in der Bilanz angesetzten Anleihen einen Zinskupon von 5 % aufweisen, die Bankverbindlichkeiten mit 6 % zu verzinsen sind und die

Verbindlichkeiten aus Lieferungen als unverzinslich gelten können. Prüfen Sie die Sinnhaftigkeit der Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals (mit einer Verzinsung, die die bisherige Durchschnittsverzinsung des verzinslichen Fremdkapitals um 2 %- Punkte übersteigt) unter Angabe und Würdigung der damit ggf. verbundenen einschlägigen finanzwirtschaftlichen Auswirkung.

10 Pkte.

b) Berechnen Sie die Eigenkapitalrentabilität unter Berücksichtigung folgender Informationen:

10 Pkte.

— Je Gesellschafter ist in der Kostenrechnung ein kalkulatorischer Unternehmerlohn in Höhe von 6 TGE monatlich angesetzt,

— ein Gesellschafter stellt dem Unternehmen eine Lagerhalle mit einem monatlichen Mietwert von 2 TGE unentgeldlich zur Verfügung und

— jeder Gesellschafter hat am 30.12.20x3 dem Unternehmen 50 TGE als Eigenkapital eingezahlt.

(5)

Klausur SSP Rechnungswesen / Controlling BW-REC-P21-070707

HFH • Hamburg Fern-Hochschule A_5

Aufgabe 10: Wirtschaftsprüfung 20 Punkte

Sie sind als Prüfungsassistent in die Prüfung von Sachanlagen eingebunden und sollen sich ausschließlich mit der Prüfung der Bewertung auseinandersetzen.

a) Nennen Sie zwei Unterlagen, die Sie zur Prüfung der Bewertung von angeschafften

Sachanlagen heranziehen, und 5 diesbezügliche Prüfungshandlungen. 7 Pkte.

b) Wie prüfen Sie die Bewertung von selbst erstellten Sachanlagen? Nennen Sie fünf

diesbezügliche Prüfungshandlungen. 6 Pkte.

c) Worauf erstreckt sich die Prüfung der Abschreibungen auf Sachanlagen? Nennen Sie sieben diesbezügliche Prüfungshandlungen.

7 Pkte.

Viel Erfolg!

(6)

Klausur SSP Rechnungswesen / Controlling BW-REC-P21-070707

HFH • Hamburg Fern-Hochschule A_6

Achtung: Für die Lösung verwenden Sie bitte das beiliegende Einzelblatt, auf dem Sie auch Ihre Matrikelnummer vermerken!

Matrikelnummer

Name, Vorname

Lösung Aufgabe 6: Controlling 5 Punkte

Planungsstufe Kernfrage Entscheidungs-

inhalte Planelemente

a) Unternehmenspolitik

b) Strategische Planung

c) Operative Planung

(7)

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_1

Studiengang Betriebswirtschaft

Fach Studienschwerpunkt

Rechnungswesen/Controlling Art der Leistung Prüfungsleistung

Klausur-Knz. BW-REC-P21-070707

Datum 07.07.07

Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben:

• Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet.

• Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen.

• Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor.

• Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zu Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug.

• Sollte ein Prüfling im Wahlbereich beide Aufgaben bearbeitet haben, so ist nur die erste zur Bewertung heranzuziehen.

• Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift vor: Erstkorrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün.

• Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebene Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Ergebnisliste ein.

• Gemäß der Diplomprüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Notenschema zu Grunde zu legen:

Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0

notw. Punkte 100 - 95 94,5 - 90 89,5 - 85 84,5 - 80 79,5 - 75 74,5 - 70 69,5 - 65 64,5 - 60 59,5 - 55 54,5 - 50 49,5 – 0

• Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum

25. Juli 2007

an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Studienzentrumsleiter anzuzeigen.

BEWERTUNGSSCHLÜSSEL

Aufgabe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Alle Aufgaben sind zu lösen

max. Punktzahl 5 5 10 5 5 5 5 20 20 20

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Korrekturrichtlinie SSP Rechnungswesen / Controlling BW-REC-P21-070707

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_2

Lösung Aufgabe 1: Bilanzanalyse und Bilanzpolitik 5 Punkte

SB 1.03, Abschnitt 2.2.1:

a) Die Inhalte der beiden Positionen sind im Gesetz nicht eindeutig definiert und abgegrenzt. Es handelt sich dabei um einen Sammelposten für Aufwendungen und Erträge, die keiner anderen Position zwingend zugeordnet werden müssen.

1 Pkt.

Ein weiteres Problem ist, dass das Gesetz grundsätzlich keine Erläuterungspflichten vorsieht. Es müssen allein die Erträge bzw. Aufwendungen aus der Auflösung und Einstellung in den Sonderposten mit Rücklageanteil angegeben werden.

1 Pkt.

b) Erstens können die sonstigen betrieblichen Erträge bzw. sonstigen betrieblichen Aufwendungen nach dem Kriterium der überwiegenden Zugehörigkeit den entsprechenden Erfolgsquellen zugeordnet werden. Voraussetzung sind jedoch entsprechende freiwillige Zusatzangaben des Bilanzierenden oder einschlägige Erfahrungswerte des Analysten.

1,5 Pkte.

Zweitens können diese Positionen imparitätisch behandelt werden. Mit Blick auf den Grundsatz der Vorsicht werden die sonstigen betrieblichen Aufwendungen pauschal zum ordentlichen Betriebsergebnis und die sonstigen betrieblichen Erträge zum außerordentlichen Ergebnis zugerechnet, um eine zu positive Erfolgsbeurteilung zu vermeiden.

1,5 Pkte.

Lösung Aufgabe 2: Kostenmanagement/-rechnungssysteme 5 Punkte

SB 2.01, Abschnitt 3.1.3:

a) Die Kostenträgerstückrechnung bei der Fixkostenrechnung lässt sich wie folgt unterscheiden:

1. Progressive Kostenträgerstückrechnung: 1,5 Pkte.

Ausgehend von dem Schichtkostenbogen werden die Kosten der einzelnen Stufen, bezogen auf die gewählte Zuschlagsgrundlage, den einzelnen Kostenträgern zugerechnet. Der Zuschlagssatz errechnet sich aus dem Verhältnis der jeweiligen Schichtkosten zu den als Zuschlagsgrundlage gewählten Kosten.

2. Retrograde Kostenträgerstückrechnung: 1,5 Pkte.

Es wird vom Listenpreis bzw. vom Nettoerlös ausgegangen und die Kosten schichtweise abgezogen. Voraussetzung ist, dass die Preise oder die Deckungsbeiträge bekannt sind.

b) Das Haupteinsatzgebiet der Fixkostendeckungsrechnung liegt in der kurz- und mittelfristigen Produkt- und Sortimentsplanung:

1 Pkt.

— Mit ihrer Hilfe lassen sich die Deckungsbeiträge der Produkte und

Produktgruppen ermitteln, und, falls notwendig und keine anderen Argumente dagegen sprechen, Produkte und Produktgruppen mit negativen

Deckungsbeiträgen aus dem Produktionsprogramm der Unternehmung eliminieren.

0,5 Pkte.

— Ebenso ist sie zur Ermittlung von Preisobergrenzen bei Make-or-Buy-

Entscheidungen ein wichtiges und ggf. unverzichtbares Hilfsmittel. 0,5 Pkte.

(9)

Korrekturrichtlinie SSP Rechnungswesen / Controlling BW-REC-P21-070707

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_3

Lösung Aufgabe 3: Konzernrechnungslegung 10 Punkte

SB 3.01, Abschnitt 1.1:

Mangelnde Aussagefähigkeit der Einzelabschlüsse: 2 Pkte.

Zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse einer Unternehmensverbindung in der Form eines Konzerns und dessen Teilbereiche, den einzelnen Unternehmen, reichen die Einzelabschlüsse der zum Konzern gehörenden Unternehmen häufig nicht mehr aus. Ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des einzelnen Unternehmens kann nicht mehr in der notwendigen Weise vermittelt werden, da

— die einzelnen Konzernunternehmen i. d. R. nicht unabhängig voneinander handeln, sondern in wichtigen Bereichen an die Konzerninteressen und die Entscheidungen der Muttergesellschaft gebunden sind;

4 Pkte.

(1 Pkt. je Aspekt, max. 4 Pkte.)

— die wirtschaftliche Entwicklung des Einzelunternehmens weitgehend von der des Konzerns abhängig ist;

— die Verflechtung die Möglichkeit bietet, den Ausweis der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in erheblichem Umfang zu verfälschen, ohne dass die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für das Einzelunternehmen verletzt werden;

— die schlichte Addition der Posten der Einzelbilanzen zu Doppelerfassungen führen würde: Würden z. B. die Aktiva der Töchter und die bei der Mutter ausgewiesenen Beteiligungen an den Töchtern einfach addiert, ergäben sich insgesamt zu hohe Aktiva, weil die Beteiligung ja gerade an diesen Aktiva besteht;

— durch wechselseitige Beteiligungen von Unternehmen der Eigenkapitalausweis in den Einzelbilanzen erhöht wird, ohne dass eine Kapitalzufuhr stattgefunden hat und

— bei unterschiedlichen Rechtsformen der zum Konzern gehörenden Unternehmen wegen der differenzierten Publizitätspflichten der Zugang zum Informationsmaterial nicht vollständig gegeben ist (z. B. bei Personenhandelsgesellschaften).

Darüber hinaus ergeben sich mannigfache Manipulationsmöglichkeiten, die die Aussagefähigkeit der Einzelabschlüsse u. U. erheblich beeinträchtigen, z. B. durch

2 Pkte.

Gewinnverlagerungen zwischen den Unternehmen, häufig zu Lasten von Minderheitsaktionären der Beteiligungsunternehmen;

Gewinnabschöpfungen durch unrealistische Verrechnungspreise des konzern- internen Leistungsaustausches und durch Verwaltungskostenanteilsbelastungen der Tochterunternehmen und

2 Pkte.

(1 Pkt. je Aspekt, max. 2 Pkte.)

Verlagerung liquider Mittel zum Bilanzstichtag, besonders bei unterschiedlichen Abschlussstichtagen und zwischen publizitäts- und nicht publizitätspflichtigen Unternehmen.

Lösung Aufgabe 4: Unternehmensbewertung 5 Punkte

SB 4.01, Abschnitt 4.6.2:

a) Die Lageanalyse schließt sich der Vergangenheitsanalyse an und erfolgt auf den

Zeitpunkt der Unternehmensbewertung. 1 Pkt.

Sie soll die Projektion zukünftiger Zahlungsverteilungen ermöglichen, unter der Bedingung, dass sich das Unternehmen in der Zukunft genauso verhält wie in der Vergangenheit. Es wird also fingiert, dass die Unternehmung ihre

Produktionsstruktur, ihre Märkte, ihre Personalpolitik sowie ihr Investitions- und Finanzgebaren nicht verändert.

1 Pkt.

Die Lageanalyse dient also primär der Analyse möglicher Änderungen in den

Umweltdaten. 1 Pkt.

b) Zu den Instrumenten gehören primär die Mittel des strategischen Controllings, wie z. B.:

— Produktlebenszyklus,

— Erfahrungs- bzw. Lernkurvenkonzept,

2 Pkte.

(0,5 Pkte. je Aspekt, max. 2 Pkte.)

— Stärken-Schwächen-Analyse

— Chancen-Risiken-Analyse,

— Strategische Bilanzen,

— Marktanteils-Marktwachstums-Portfolio,

— Marktattraktivität-Wettbewerbsvorteil-Portfolios ...

(10)

Korrekturrichtlinie SSP Rechnungswesen / Controlling BW-REC-P21-070707

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_4

Lösung Aufgabe 5: Wirtschaftsprüfung 5 Punkte

SB 5.01, Abschnitt 3.2:

Der agency-theoretische Ansatz nimmt potenzielle Interessenkonflikte zwischen

Eigentümern einer Unternehmung und 1,5 Pkte.

— der Geschäftsführung respektive dem Vorstand ohne erheblichen Anteil am Unternehmen (so genannte Agenten) sowie

— Fremdkapitalgebern, Gläubigern des Unternehmens, zumAusgangspunkt der Betrachtung.

Es besteht die Gefahr, dass der Agent seinen Nutzen auf Kosten der

Unternehmenseigner maximiert oder auch dass die Unternehmenseigentümer Gläubiger übervorteilen.

1,5 Pkte.

Die Aufgabe der betriebswirtschaftlichen Prüfung besteht nach der Agency-Theorie darin,

— durch die Prüfung auf Agency-Problemen beruhende Fehlverhaltensweisen aufzudecken bzw.

1 Pkt.

— durch „Abschreckung“ es gar nicht erst zu diesen Verhalten kommen zu lassen. 1 Pkt.

Lösung Aufgabe 6: Controlling 5 Punkte

SB 6.02, S. 39

Planungsstufe Kernfrage Entscheidungsinhalte Planelemente

Unternehmens- politik

1b)

Wer wollen wir sein?

2b) Philosophie und Rahmenbedingungen

3a)

Vision, Leitbild und -sätze Strategische

Planung

1c) Wohin wollen wir?

2a)

Erfolgspotenziale suchen

3c) Langfristige Pläne Operative

Planung

1a)

Wie erreichen wir die Ziele?

2c) Erfolgspotenziale

ausschöpfen

3b) Jahresplanung Punktevergabe nur bei spaltenweise vollständig richtiger Lösung:

- Kernfragen

- Entscheidungsinhalte - Planelemente

1,5 Pkte.

2 Pkte.

1,5 Pkte.

(11)

Korrekturrichtlinie SSP Rechnungswesen / Controlling BW-REC-P21-070707

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_5

Lösung Aufgabe 7: Internationale Rechnungslegung 5 Punkte

SB 7.04, Abschnitt 4:

Grundlegende Unterschiede:

Im Vergleich zum deutschen Handelsrecht sind die Regelungen für den Erfolgsausweis

nach US-GAAP grundsätzlich weniger starr. 0,5 Pkte.

Abweichend von den Regelungen nach HGB und nach IFRS, die für die Erfolgsrechnung sowohl das Umsatzkostenverfahren als auch das Gesamtkostenverfahren zulassen, ist nach US-GAAP ausschließlich das Umsatzkostenverfahren erlaubt.

0,5 Pkte.

Saldierung von Gewinnen und Verlusten: 2 Pkte.

— Die US-amerikanische Rechnungslegung ermöglicht insbesondere beim

Vorratsvermögen ein weiteres Spektrum der Gruppenbewertung als das deutsche Handelsrecht (Neben der Anwendung der auch nach HGB zulässigen Verbrauchsfolgefiktionen ist es zulässig, das für das Vorratsvermögen geltende modifizierte Niederstwertprinzip auch auf eine Gruppe von Vermögensgegenständen oder sogar auf die gesamten Vorräte statt auf einzelne

Vermögensgegenstände anzuwenden).

— Bei dieser Vorgehensweise kann es zu einer Saldierung von nicht realisierten Gewinnen und Verlusten kommen. (Gerechtfertigt wird dieses Handling damit, dass es der ‚Fair Presentation‘ widersprechen würde, im Ergebnis der betrachteten Periode einen Verlust aus der Bewertung einzelner Gegenstände des Vorratsvermögens auszuweisen, obwohl bei einer Gesamtbetrachtung der Wertentwicklung für die Vorratsgruppe keine Verluste auftreten).

Behandlung von Forschungs- und Entwicklungskosten: 2 Pkte.

Entsprechend der Rechnungslegung nach HGB, nach der mit Ausnahme von auftragsgebundenen Entwicklungskosten weder eigene Forschungs- noch Entwicklungskosten aktiviert werden dürfen, sind generell auch nach US-GAAP Aufwendungen für eigene Forschung und Entwicklung wegen der Ungewissheit über den zukünftigen Nutzen als Sofortaufwand zu behandeln (FAS 2, Tz. 12).

Ausgenommen hiervon sind allerdings

Entwicklungskosten von Software, für die unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine Aktivierungspflicht besteht (FAS 86, Tz. 5), sowie

auftragsgebundene Forschung und Entwicklung, die nach den Grundsätzen des

‚Contractor Accounting‘ zu behandeln ist. Hier erfolgt stets eine Aktivierung, wobei für den Wertansatz zusätzlich zu prüfen ist, ob den Aufwendungen auch anteilige Erfolge nach der ‚Percentage-of-Completion-Method‘ entgegenzusetzen sind. Bei dieser Bewertungsmethode für die langfristige Auftragsfertigung bestimmen sich die

Umsatzerlöse und somit auch der Periodengewinn des Auftrags aus Schätzungen der Erlöse und Aufwendungen und nach Maßgabe des Grads der Fertigstellung.

(12)

Korrekturrichtlinie SSP Rechnungswesen / Controlling BW-REC-P21-070707

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_6

Lösung Aufgabe 8: Bilanzanalyse und Bilanzpolitik 20 Punkte

SB 1, Abschnitt 4.3.2 sowie Übungsaufgaben 4 und 10

a) Forderung aus Lieferung und Leistung sind grundsätzlich im Umlaufvermögen auszuweisen (Umkehrschluss aus § 247 Abs. 2 HGB). Im Umlaufvermögen gilt das strenge Niederstwertprinzip gilt.

2 Pkte.

Dem Einbuchungswert von 80.000,00 € (= 100.000 US $: 1,25 US-$/€) steht ein niedrigerer Bilanzstichtagswert von 71.428,57 € (= 100.000 US $: 1,40 US-$/€) gegenüber, so dass die Pflicht zur Abschreibung auf den niedrigeren

Bilanzstichtagswert besteht.

2 Pkte.

b.1) Der Bilanzstichtagswert zum 31.12.20x2 in Höhe von 83.333,33 € (= 100.000 US $:

1,20 US-$/€) übersteigt den bisherigen Buchwert, so dass die Müller KG mit Blick auf den angestrebten hohen Gewinnausweis Zuschreibungen gem. § 253

Abs. 5 HGB vornehmen wird; jedoch maximal in Höhe von 8.571,43 € bis zu den Anschaffungskosten in Höhe von 80.000,00 €.

2 Pkte.

Auswirkung auf den Periodenerfolg im Geschäftsjahr 20x2: + 8.571,43 € (sonstiger

betr. Ertrag) 1 Pkt.

b.2) Mit Blick auf den angestrebten möglichst niedrigen Gewinnausweis wird die

Müller KG auf das Zuschreibungswahlrecht gem. § 253 Abs. 5 HGB verzichten und unverändert den bisherigen Buchwert von 71.428,57 € ansetzen.

1 Pkt.

Auswirkung auf den Periodenerfolg im Geschäftsjahr 20x2: Keine 1 Pkt.

b.3) Der Forderungseingang am 05.01.20x3 in Höhe von 90.909,09 (= 100.000 US $:

1,10 US-$/€) bewirkt im Vergleich zum Buchwert zum 31.12.20x1 von 71.428,57 einen Buchgewinn von 19.480,52 €, der in Abhängigkeit des Wertansatzes zum 31.12.20x2 auf die beiden Geschäftsjahre 20x2 und 20x3 verteilt wird. Der Gewinn vor Steuern stimmt in den beiden Geschäftsjahren 20x2 und 20x3 überein, wenn er jeweils in Höhe von 149.740,26 € (= (144.740,26 € + 135.259,74 € + 19.480,52 €) : 2) ausgewiesen wird.

3 Pkte.

Damit müssen im Jahr 20x2 auf die Forderung 5.000 € (=149.740,26 € –

144.740,26 €) zugeschrieben werden, so dass diese in der Bilanz zum 31.12.20x2 in Höhe von 76.428,57 € auszuweisen ist.

2 Pkte.

Auswirkung auf den Periodenerfolg im Geschäftsjahr 20x2: + 5.000 € (sonstiger betrieblicher Ertrag)

2 Pkte.

c) Für die Handels AG (statt einer Müller KG) sind die im HGB für

Kapitalgesellschaften zusätzlichen Regelungen zur Wertaufholung zu beachten.

Nach § 280 Abs. 1 HGB besteht grundsätzlich die Pflicht zur Wertaufholung bei Wegfall der Gründe einer zuvor vorgenommenen außerplanmäßigen

Abschreibung.

4 Pkte.

(13)

Korrekturrichtlinie SSP Rechnungswesen / Controlling BW-REC-P21-070707

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_7

Lösung Aufgabe 9: Controlling 20 Punkte

SB 6.03, S. 40, (in Anlehnung an Übungsaufgaben 15 und 16)

a) Zur Berechnung der GK-Rentabilität müssen die gezahlten FK-Zinsen dem

Jahresüberschuss (200) hinzugerechnet werden: 10 Pkte.

— Anleihen: 5% von 400 = 20

— Verbindlichkeiten gegenüber Banken: 6 % von 300 = 18 GK-Rendite = (200 + 38) / (1.700) = 14,0 %

Damit sind FK-Zinsen in Höhe von 38 dem Jahresüberschuss hinzuzurechnen;

Die Aufnahme zusätzlichen verzinslichen Fremdkapitals ist sinnvoll, da die GK- Rendite den durchschnittlichen FK-Zins + 2%-Punkte übersteigt:

Der durchschnittliche FK-Zins ist auf das verzinsliche FK zu berechnen; also ca.

5,42 % (= 38 / 700); +2 %-Punkte = 7,42 %

Somit würde durch die Aufnahme zusätzlichen verzinslichen Fremdkapitals die Eigenkapitalrentabilität weiter erhöht (Leverage-Effekt)

b) Vom Jahresüberschuss (200) müssen alle kalkulatorischen Kosten abgezogen werden:

10 Pkte.

Jahresüberschuss: 200 TGE

./. kalkulatorischer Unternehmerlohn (2 x 12 x 6 TGE =) 144 TGE

./. kalkulatorische Miete (12 x 2 TGE) 24 TGE

= Jahresüberschuss nach kalkulatorischen Kosten 32 TGE Dieser Jahresüberschuss ist mit der Höhe des Eigenkapitals zu vergleichen,

welches vor der Kapitalerhöhung zum 30.12.20x3 vorlag; hier also 500 (= 600 - 100).

Damit ergibt sich folgende EK-Rentabilität: 32 x 100 / 500 = 6,4 %

Lösung Aufgabe 10: Wirtschaftsprüfung 20 Punkte

SB 5.03, Abschnitt 3.4.1:

a) Die Bewertung ist bei angeschafften Vermögensgegenständen anhand von Kaufverträgen und Eingangsrechnungen zu kontrollieren.

2 Pkte.

Dabei ist besonders zu achten auf:

— sachliche und rechnerische Richtigkeit,

— eine eventuelle Abzinsung des Kaufpreises wegen Stundung

— eine nachträgliche Veränderung der Anschaffungskosten,

5 Pkte.

(1 Pkt. je Aspekt, max. 5 Pkte.)

— die Angemessenheit des Anschaffungspreises und

— die Übereinstimmung des in die Anlagenkartei eingestellten Betrages mit dem gebuchten Betrag.

b) Bei selbst erstellten Vermögensgegenständen ist ein besonderes Augenmerk auf

die Ermittlung der Herstellungskosten zu legen: 2 Pkte.

— Nachweis von Materialeinzelkosten durch Materialentnahmescheine oder Stücklisten,

— Verifizierung der Lohneinzelkosten über Verprobung der aktivierten Löhne mit der Lohnabrechnung und den Fertigungsgemeinkosten,

— Kontrolle der Angemessenheit und Schlüsselung von zugerechneten Gemeinkosten z. B. anhand des Betriebsabrechnungsbogens,

4 Pkte.

(1 Pkt. je Aspekt, max. 4 Pkte.)

— Prüfung, dass rein kalkulatorische Kosten bei der Ermittlung der Herstellungskosten unberücksichtigt bleiben.

c) Die Prüfung der Abschreibungen erstreckt sich auf:

— Feststellung der Abschreibungsmethoden bei den planmäßigen Abschreibungen,

— die Abschreibungsgrundlagen im Jahr des Zugangs und möglicherweise eingetretene Veränderungen (z. B. Nutzungsdauer, Zugangszeitpunkt),

— den Grund einer außerplanmäßigen Abschreibung,

7 Pkte.

(1 Pkt. je Aspekt, max. 7 Pkte.)

— die Übereinstimmung der handelsbilanziellen mit den steuerbilanziellen Abschreibungen

— Vornahme von steuerlichen Sonderabschreibungen

— die rechnerische Ermittlung der Abschreibungen,

— Verprobung der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel mit den Abschreibungen in der Gewinn- und Verlustrechnung.

(14)

Korrekturrichtlinie SSP Rechnungswesen / Controlling BW-REC-P21-070707

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_8

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