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Academic year: 2022

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HFH • Hamburg Fern-Hochschule A_1 Studiengang Betriebswirtschaft

Fach Studienschwerpunkt

Rechnungswesen/Controlling Art der Leistung Prüfungsleistung

Klausur-Knz. BW-REC-P21-061216

Datum 16.12.06

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

• Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtführenden zur Verfügung gestellte Papier und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden.

• Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich die- se bezieht.

• Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektanten zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen. Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet.

• Bei numerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist.

• Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genann- ten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet o- der Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet.

Die Klausur bietet einen Wahlbereich: Aus den 7 Aufgaben der Gruppe 2 sind lediglich vier auszu- wählen und zu bearbeiten. Bei Bearbeitungen von mehr als 4 Aufgaben aus Block 2 werden nur die ersten vier in die Bewertung einbezogen.

Bearbeitungszeit: 180 Minuten Hilfsmittel: — Taschenrechner

Anzahl Aufgaben: - 15 - — Gesetze

Höchstpunktzahl: - 100 -

Bewertungsschlüssel

Aufgabe 1 2 3 4 5 6 7 8 W9 W10 W11 W12 W13 W14 W15

Gruppe 1: Alle Aufgaben sind zu lösen Gruppe 2: nur 4 Aufgaben sind zu lösen

max. Punktzahl 5 5 5 5 5 5 5 5 15 15 15 15 15 15 15

Notenspiegel

Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0

notw. Punkte 100-95 94,5-90 89,5-85 84,5-80 79,5-75 74,5-70 69,5-65 64,5-60 59,5-55 54,5-50 49,5-0

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Klausur SSP Rechnungswesen / Controlling BW-REC-P21-061216

HFH • Hamburg Fern-Hochschule A_2

Teil 1

Bearbeiten Sie bitte alle Aufgaben!

Aufgabe 1: Bilanzanalyse und Bilanzpolitik 5 Punkte

Die Wurst AG kauft für 1,5 Mio. € die Gammel & Fleisch OHG mit Wirkung zum 01.01.20x6. Die OHG weist in ihrer Bilanz zum 31.12.20x5 Aktiva mit einem Buchwert von 2,4 Mio. € aus, wobei im Anlage- vermögen stille Reserven von 0,3 Mio. festgestellt wurden. Die Passiva umfassen das Eigenkapital mit einem Buchwert von 0,8 Mio. €, Rückstellungen mit einem Buchwert von 0,6 Mio. € sowie Ver- bindlichkeiten mit einem Buchwert von 1,0 Mio. €. Die Buchwerte der Rückstellungen sowie der Ver- bindlichkeiten stimmen mit dem jeweiligen Zeitwert überein.

a) Ermitteln Sie den Geschäfts- und Firmenwert unter Angabe Ihres Rechenweges. 2 Pkte.

b) Erläutern Sie die bilanzpolitischen Möglichkeiten, die bei der Bilanzierung des unter

a) ermittelten Geschäfts- und Firmenwertes zum 31.12.20x6 bestehen. 3 Pkte.

Aufgabe 2: Kostenmanagement/-rechnungssysteme 5 Punkte

Nennen und erläutern Sie vier Nachteile der Deckungsbeitragsrechnung.

Aufgabe 3: Rechnungslegung über den Konzern 5 Punkte

Die XY-GmbH errechnet für 20x5 einen Zwischengewinn von 80 T€. 20x4 lag noch ein Zwischenge- winn von 50 T€ vor. Der vorläufige (vor Zwischenergebniseliminierung) Konzernjahresüberschuss beträgt 100 T€ und der vorläufige Konzerngewinnvortrag 10 T€.

a) Kennzeichnen Sie die Notwendigkeit und Aufgabe der Zwischenergebniseliminie-

rung! 2 Pkte.

b) Ermitteln Sie den Konzernjahresüberschuss sowie den Konzernbilanzgewinn nach Zwischenergebniseliminierung für 20x5 unter Angabe des Rechenweges!

3 Pkte.

Aufgabe 4: Rechnungslegung über den Konzern 5 Punkte

Kennzeichnen Sie die Aufgabe der folgenden Berichterstattungselemente und gehen Sie auf die je- weilige Aufstellungspflicht ein:

a) Eigenkapitalspiegel 1,5 Pkte.

b) Konzernkapitalflussrechnung 1,5 Pkte.

c) Segmentberichterstattung 2 Pkte.

Aufgabe 5: Unternehmensbewertung 5 Punkte

Kennzeichnen und beurteilen Sie die Unternehmensbewertung zum Börsenkurswert in dessen Aussagewert.

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Klausur SSP Rechnungswesen / Controlling BW-REC-P21-061216

HFH • Hamburg Fern-Hochschule A_3

Aufgabe 6: Wirtschaftsprüfung 5 Punkte

Die Buchführung und Jahresabschlusserstellung sind regelmäßig EDV-gestützt. Vom Gesetzgeber werden an die EDV-Buchführung keine anderen Anforderungen gestellt als an die traditionelle Buch- führung. Nach Ansicht des IDW werden die formalen Anforderungen an die Buchführung durch ein EDV-System erfüllt, wenn u. A. die Nachprüfbarkeit der Buchführung gesichert ist.

Was wird unter „Nachprüfbarkeit der Buchführung“ verstanden? Nennen und erläutern Sie im Rahmen ihrer Antwort die beiden Kriterien zur „Nachprüfbarkeit der Buchfüh- rung“.

Aufgabe 7: Controlling 5 Punkte

Ein zentrales Anliegen des Controlling ist der Aufbau und der Erhalt von Wettbewerbsvorteilen ge- genüber der Konkurrenz. Fundamentales Instrument zur Erreichung dieser Wettbewerbsvorteile ist eine gut durchdachte Wettbewerbsstrategie.

Nennen und erläutern Sie die drei alternativen Wettbewerbsstrategien nach Porter.

Aufgabe 8: Internationale Rechnungslegung 5 Punkte

Kennzeichnen Sie folgende Prinzipien nach IFRS und stellen Sie das jeweilige Prinzip dem Normen- system nach HGB vergleichend gegenüber:

a) Going-Concern“-Prinzip 2 Pkte.

b) Prinzip der Wesentlichkeit 2 Pkte.

c) „Substance-over-form“-Prinzip 1 Pkt.

Teil 2:

Bearbeiten Sie vier der sieben Aufgaben! Sollten Sie mehr Aufgaben lösen, werden die ersten vier zur Be-

wertung herangezogen.

Aufgabe W9: Bilanzanalyse und Bilanzpolitik 15 Punkte

Prüfen und erläutern Sie für die folgenden Sachverhalte die jeweils hinsichtlich des Ansatzes sowie der Bewertung existierenden bilanzpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten unter Angabe der einschlä- gigen Rechtsnormen nach HGB:

a) Selbsterstellte Software 4 Pkte.

b) Unfertige Erzeugnisse 2 Pkte.

c) Aufwendungen für die Gründung (z. B. Eintragung in das Handelsregister) und In-

gangsetzung des Unternehmens (z. B. Einführungswerbung) 3 Pkte.

d) Aufnahme eines Kredits mit einem Auszahlungskurs von 98 % 3 Pkte.

e) Verschiebung einer Instandhaltungsmaßnahme auf den vierten, dem Bilanzstichtag

folgenden Monat 3 Pkte.

(4)

Klausur SSP Rechnungswesen / Controlling BW-REC-P21-061216

HFH • Hamburg Fern-Hochschule A_4

Aufgabe W10: Kostenmanagement/-rechnungssysteme 15 Punkte

a) Welchen Zweck haben Prozesskostensätze? 4 Pkte.

b) Wie können leistungsmengenneutrale Kosten verrechnet werden? 2 Pkte.

c) Berechnen Sie anhand der nachstehenden Informationen die Prozesskostensätze, die Prozessumlagesätze und die Gesamtprozesskostensätze! Tragen Sie die Sätze in die dafür vorgesehenen Spalten ein!

9 Pkte.

KoSt 643 Einkauf Maßgrößen Prozesskosten

Nr. Bezeichnung Anzahl der ... Prozess- menge

Plan- kosten

lmi lmn gesamt 1

2 3 4

Angebote einholen Bestellungen aufgeben Rechnungen prüfen Abteilung leiten

Angebote Bestellungen

Rechnungspositionen

1.200 3.500 10.000

300.000 70.000 100.000 30.000

500.000

Achtung: Für die Lösung verwenden Sie bitte das beiliegende Einzelblatt, auf dem Sie auch Ihre Matrikelnummer vermerken!

Aufgabe W11: Rechnungslegung über den Konzern 15 Punkte

Der Staubsaugerhersteller „Wieselflink-GmbH“ und der Küchengerätefabrikant „Männertraum-GmbH“

bilden gemeinsam einen Konzern. Die Muttergesellschaft „Wieselflink-GmbH“ kalkuliert dabei den Staubsauger Modell „Porentief“ wie folgt:

− Fertigungseinzelkosten 50 GE

− Fertigungsgemeinkosten 30 GE

− Materialeinzelkosten 60 GE

− Materialgemeinkosten 40 GE

− Sondereinzelkosten der Fertigung 10 GE

− Verwaltungskosten 10 GE

− Vertriebskosten (Fernsehwerbung) 20 GE

− Gewinnaufschlag 20 GE

Die Tochtergesellschaft „Männertraum-GmbH“ erwirbt das Modell „Porentief“ zum Preis von

250 GE/Stück und legt es nach Weiterverarbeitung auf Lager, wo es sich auch am Bilanzstichtag noch befindet. Bei der Weiterverarbeitung sind folgende Aufwendungen angefallen:

− Fertigungseinzelkosten 30 GE

− Materialeinzelkosten 40 GE

− Fertigungsgemeinkosten 20 GE

− Materialgemeinkosten 50 GE

a) Wie muss das Mutter-Tochter-Verhältnis zwischen der „Wieselflink-GmbH“ und der

„Männertraum-GmbH“ ausgestaltet sein, damit die Pflicht zur Vollkonsolidierung be- steht?

3 Pkte.

b) Wie kann das Erzeugnis „Porentief“ im Einzelabschluss der „Männertraum-GmbH“

angesetzt werden, wenn der Tageswert des Staubsaugers am Bilanzstichtag 4 Pkte.

b.1) 450 GE

b.2) 350 GE beträgt?

c) Wie kann das Erzeugnis „Porentief“ im Konzernabschluss der „Männertraum-GmbH“

angesetzt werden, wenn der Tageswert des Staubsaugers am Bilanzstichtag 4 Pkte.

c.1) 450 GE

c.2) 350 GE beträgt?

d) Unterstellen Sie, dass im Einzelabschluss ein Wert von 320 GE/Staubsauger und im Konzernabschluss ein Wert von 340 GE/Staubsauger ausgewiesen wird, wobei der Bilanzstichtagswert 350 GE beträgt.

Quantifizieren Sie das Zwischenergebnis pro Staubsauger und zeigen Sie auf, wie sich dieser auf die Erstellung der Konzernbilanz auswirkt.

4 Pkte.

(5)

Klausur SSP Rechnungswesen / Controlling BW-REC-P21-061216

HFH • Hamburg Fern-Hochschule A_5

Aufgabe W12: Unternehmensbewertung 15 Punkte

Steuern üben regelmäßig einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe eines Unternehmenswertes aus.

a) Differenzieren Sie zwischen Substanz- und Ertragsteuern. Nennen Sie für die Grup- pe der Substanzsteuern zwei und für die Gruppe der Ertragsteuern drei aktuell in Deutschland gültige Steuerarten.

3 Pkte.

b) Nennen Sie für die drei unter a) aufgeführten Ertragsteuerarten das jeweilige Steu- ersubjekt und erläutern Sie kurz deren Konzeption bzw. Berechnung. Gehen Sie je- weils auf die Berechnungsgrundlage mit ein!

4,5 Pkte.

c) Zeigen Sie für die in Teilaufgabe b) behandelten Ertragsteuern auf, inwiefern diese

bei der Anwendung des Ertragswertverfahrens berücksichtigt werden. 7,5 Pkte.

Aufgabe W13: Wirtschaftsprüfung 15 Punkte

Sie sind als Prüfungsassistent einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung des Eigenkapi- tals beauftragt.

a) Grenzen Sie den Umfang des Prüffelds „Eigenkapital“ auf der Passivseite der Bilanz ab und zeigen Sie die Inhalte einer Prüfung des internen Kontrollsystems im Zu- sammenhang mit diesem Prüffeld auf.

5,5 Pkte.

b) Erläutern Sie die Prüfung des Ansatzes bzw. des Nachweises, der Bewertung sowie

des Ausweises bezüglich des unter a) abgegrenzten Prüffelds. 9,5 Pkte.

Aufgabe W14: Controlling 15 Punkte

Bearbeiten Sie das Thema: „Organisation des Controlling“. Gehen Sie im Rahmen ihrer Antwort auf organisatorische Grundsätze für die Einrichtung des Controlling, auf Organi- sationsformen des Controlling sowie auf die Organisationsmethodik von im Vergleich zur Controllingleitung nachfolgenden Controllingebenen ein.

Aufgabe W15: Internationale Rechnungslegung 15 Punkte

Die X-AG möchte ein Passagierflugzeug herstellen, welches mit zweifacher Schallgeschwindigkeit fliegen kann. Die grundlegenden Kenntnisse hinsichtlich der Flugzeuggestaltung müssen zunächst erarbeitet werden. Am 01.04.20x1 wird hiermit begonnen. Am 30.06.20x2 sind diese Kenntnisse vor- handen, wobei für den Prozess der Kenntnisgewinnung im Jahr 20x1 ein Aufwand von 500 T€ und im Jahr 20x2 ein Aufwand von 650 T€ (bis 30.06.20x2) entstanden ist. Am 01.10.20x2 wird mit der Ent- wicklung eines funktionsfähigen Prototyps begonnen. Am 30.09.20x3 wird die Testserie erfolgreich beendet, wobei hierfür im Jahr 20x2 ein Aufwand von 700 T€ und im Jahr 20x3 ein Aufwand von 800 T€ (bis 30.09.20x3) entstanden sind. Die Patenterteilung erfolgt mit Rechnung des Patentamtes vom 20.12.20x3; wobei die X-AG den Rechnungsbetrag von 50 T€ erst am 10.01.20x4 überweist. Die besonderen Ansatzvoraussetzungen nach IFRS (hier IAS 38) dürfen als erfüllt angesehen werden.

Alle Aufwendungen sind direkt zurechenbar.

a) Welche Arten von Aufwendungen liegen vor und wie werden diese nach IFRS be-

handelt? Geben Sie die entsprechenden Beträge an. 4 Pkte.

b) Nennen Sie vier Ansatzvoraussetzungen nach IAS 38, die für den oben dargestell- ten Sachverhalt relevant sind.

4 Pkte.

c) Wie sind die im Sachverhalt aufgeführten Aufwendungen in einem Jahresabschluss nach HGB zu behandeln? Begründen Sie Ihre Antwort unter Hinweis auf einschlägi- ge gesetzliche Regelungen.

3 Pkte.

d) Erläutern Sie die Gründe für die unterschiedliche Behandlung der im Sachverhalt

aufgeführten Aufwendungen nach IFRS bzw. HGB. 4 Pkte.

(6)

Klausur SSP Rechnungswesen / Controlling BW-REC-P21-061216

HFH • Hamburg Fern-Hochschule A_6

Achtung: Bitte geben Sie dieses Blatt mit Ihrer Klausur ab!

Matrikelnummer

Name, Vorname

Lösung W10c): Kostenmanagement/-rechnungssysteme 9 Punkte

KoSt 643 Einkauf Maßgrößen Prozesskosten

Nr. Bezeichnung Anzahl der ... Pro- zess- menge

Plan- kosten

lmi lmn gesamt

1 Angebote einholen Angebote 1.200 300.000 2 Bestellungen aufgeben Bestellungen 3.500 70.000 3 Rechnungen prüfen Rechnungs-

positionen

10.000 100.000

4 Abteilung leiten 30.000

∑ 500.000

(7)

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_1

Studiengang Betriebswirtschaft

Fach Studienschwerpunkt

Rechnungswesen/Controlling Art der Leistung Prüfungsleistung

Klausur-Knz. BW-REC-P21-061216

Datum 16.12.06

Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vor- geschrieben:

• Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet.

• Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Auf- schlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen.

• Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor.

• Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zu Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug.

• Sollte ein Prüfling im Wahlbereich beide Aufgaben bearbeitet haben, so ist nur die erste zur Be- wertung heranzuziehen.

• Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift vor: Erstkorrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün.

• Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebene Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Ergebnisliste ein.

• Gemäß der Diplomprüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Notenschema zu Grunde zu legen:

Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0

notw. Punkte 100 - 95 94,5 - 90 89,5 - 85 84,5 - 80 79,5 - 75 74,5 - 70 69,5 - 65 64,5 - 60 59,5 - 55 54,5 - 50 49,5 – 0

• Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum

03. Januar 2007

an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Studienzentrumsleiter anzuzeigen.

BEWERTUNGSSCHLÜSSEL

Aufgabe 1 2 3 4 5 6 7 8 W9 W10 W11 W12 W13 W14 W15

Gruppe 1: Alle Aufgaben sind zu lösen Gruppe 2: nur 4 Aufgaben sind zu lösen

max. Punktzahl 5 5 5 5 5 5 5 5 15 15 15 15 15 15 15

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Korrekturrichtlinie SSP Rechnungswesen / ControllingBW-REC-P21-061216

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_2

Lösung Aufgabe 1: Bilanzanalyse und Bilanzpolitik 5 Punkte

SB 1.02, S. 30 ff.

a) Der Geschäfts- und Firmenwert beträgt 0,4 Mio. € und stellt den Unterschiedsbetrag aus Kaufpreis (hier: 1,5 Mio.) sowie des Zeitwertes der Vermögensgegenstände (hier: 2,7 Mio. €) abzüglich der Schulden (also der Summe der Rückstellungen und Verbindlichkeiten von hier 1,6 Mio. €) dar.

2 Pkte

b) Ansatzwahlrecht, d. h. der Geschäfts- und Firmenwert kann zum 31.12.20x6 entwe- der

− aktiviert oder aber

− vollständig als Aufwand verrechnet werden.

1,5 Pkte.

(2x 0,75 Pkte.)

Bewertungswahlrecht: mit Ausnutzung des Aktivierungswahlrechts zum 31.12.20x6

− entweder Abschreibung in jedem folgenden Geschäftsjahr zu mindestens einem Viertel oder aber

1,5 Pkte.

(2x 0,75 Pkte.)

− planmäßige Abschreibung über die Jahre der voraussichtlichen Nutzung.

Lösung Aufgabe 2: Kostenmanagement/-rechnungssysteme 5 Punkte

SB 2.01, S. 33

Nachteile der Deckungsbeitragsrechnung sind:

1. Bei der Messung der „richtigen“ Beschäftigung stößt man in praxi auf erhebliche Probleme.

2. Andere wichtige Kosteneinflussfaktoren neben der Beschäftigung werden vernach- lässigt (z. B. Auftragsgröße oder Produktqualität).

2 Pkte.

(für 1. und 2.

jeweils 1 Pkt.

max. 2 Pkte.)

3. In der Deckungsbeitragsrechnung werden die variablen Kosten mit proportionalen Kosten gleichgesetzt. Dies ist nicht immer richtig. So gibt es in der Praxis häufig Kosten, z. B. Fertigungslöhne, die mit der Beschäftigung nur sprunghaft steigen oder fallen. Auch Mengenrabatte bleiben bei einer solchen Betrachtung oft unberücksich- tigt.

4. Die Kostenspaltung erweist sich in der Praxis als äußerst schwierig. Oft werden Kosten als variabel ausgewiesen, die zumindest kurzfristig eher beschäftigungsu- nabhängig sind (z. B. Fertigungslöhne mit Blick auf gesetzliche Kündigungsfristen).

5. Außer Acht bleibt ferner die Abbaufähigkeit der Fixkosten, d. h. es ist nicht erkenn- bar, wie schnell man über bestimmte beschäftigungsunabhängige Kosten disponie- ren kann. Aber gerade eine solche Information wäre für die Unternehmensleitung in manchen Situationen – insbesondere, wenn es um die Eliminierung eines Produktes oder einer Produktgruppe geht – besonders wertvoll.

3 Pkte.

(für 3.-5.

jeweils 1,5 Pkte.

max. 3 Pkte.

Lösung Aufgabe 3: Rechnungslegung über den Konzern 5 Punkte

SB 3.02, S. 39 und 47

a) Innerhalb eines Konzerns dürfen mit Blick auf die Einheitstheorie durch gegenseitige Belieferung von Konzernunternehmen keine Gewinne oder Verluste entstehen, weil diese aus Konzernsicht nicht realisiert sind. Da jedoch in den Einzelabschlüssen der an einem konzerninternen Leistungsaustausch beteiligten Konzernunternehmen die Gewinne und Verluste aus einem konzerninternen Leistungsaustausch auszuweisen sind, müssen diese bei der Erstellung der Konzernbilanz wieder eliminiert werden.

2 Pkte.

b) Vorläufiger Konzernjahresüberschuss 100 T€

Veränderung der Zwischenerfolge in 20x5 - 30 T€

= Konzernjahresüberschuss 70 T€ 1 Pkt.

Vorläufiger Konzerngewinnvortrag + 10 T€ 0,5 Pkte.

Zwischenergebnis Ende 20x4 - 50 T€ 0,5 Pkte.

= Konzernbilanzgewinn 30 T€ 1 Pkt.

(9)

Korrekturrichtlinie SSP Rechnungswesen / ControllingBW-REC-P21-061216

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_3

Lösung Aufgabe 4: Rechnungslegung über den Konzern 5 Punkte

SB 3.03, S. 18 f.

a) Der Eigenkapitalspiegel ist notwendiger Bestandteil des Konzernabschlusses (vgl. §

297 Abs. 1 Satz 1 HGB) 0,5 Pkte.

Er ist eine systematische Darstellung der Entwicklung des nach seinen wesentli- chen Bestandteilen gegliederten Konzerneigenkapitals, differenziert nach Gruppen von verursachenden Vorgängen.

0,5 Pkte.

Ferner enthält der Eigenkapitalspiegel eine Darstellung des Konzerngesamtergeb- nisses.

0,5 Pkte.

b) Die Kapitalflussrechnung ist notwendiger Bestandteil des Konzernabschlusses. 0,5 Pkte.

Die Konzernkapitalflussrechnung soll die Konzernbilanz- und Konzern-GuV als dritte Jahresrechnung um zusätzliche Informationen ergänzen, die die Finanzlage des Konzerns abbilden

0,5 Pkte.

und über die Herkunft und Verwendung der liquiden Mittel während der Abrech-

nungsperiode Auskunft geben. 0,5 Pkte.

c) Mit der Segmentberichterstattung ist gem. § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB ein Aufstel- lungswahlrecht verbunden.

0,5 Pkte.

(Im Rahmen der Klausurkorrektur wäre nicht zu werten, dass nach IFRS bilanzierende Konzerne eine Segmentberichterstattung erstellen müssen)

Ziel der Segmentberichterstattung ist es, Informationen über die wesentlichen Ge- schäftsbereiche eines Konzerns zur Verfügung zu stellen. Dem externen Adressa- ten soll hiermit ein besseres Verständnis der wirtschaftlichen Leistungskraft vermit- telt werden.

1 Pkt.

Darüber hinaus soll es ihm ermöglicht werden, die mit dem jeweiligen Geschäftsfeld verbundenen Risiken und Chancen zutreffender einschätzen und somit differen- zierter beurteilen zu können.

0,5 Pkte.

Lösung Aufgabe 5: Unternehmensbewertung 5 Punkte

SB 4.02, S. 46 Kennzeichnung:

Der Börsenkurs stellt als Marktpreis eine kapitalmarktobjektivierte Wertschätzung eines

Unternehmens dar. 1 Pkt.

Im Börsenkurs spiegeln sich die Erwartungen der Marktteilnehmer hinsichtlich der mit

einem Unternehmen verbundenen Risiken und Chancen wider. 1 Pkt.

Beurteilung:

− Eine Börsenkursbewertung kann grundsätzlich nur für börsennotierte Unternehmen erfolgen.

0,5 Pkte.

− Die Börsenkursbewertung führt jedoch nur dann zu einer richtigen Bewertung, wenn der Börsenwert alle bewertungsrelevanten Informationen richtig abbildet. Dies ist je- doch von der Informationseffizienz des Kapitalmarktes abhängig. Da es sich bei den uns bekannten Kapitalmärkten um sog. halbstrenge informationseffiziente Kapital- märkte handelt, kann der Börsenkurs nicht dem Unternehmenswert entsprechen.

1,5 Pkte.

− Allerdings kann der Börsenkurswert als Plausibilitätskontrolle für einen nach dem Ertragswert- bzw. DCF-Verfahren ermittelten Unternehmenswert dienen.

1 Pkt.

(10)

Korrekturrichtlinie SSP Rechnungswesen / ControllingBW-REC-P21-061216

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_4

Lösung Aufgabe 6: Wirtschaftsprüfung 5 Punkte

SB 5.03, S. 42 f.

Die Nachprüfbarkeit beinhaltet:

1. Nachvollziehbarkeit eines einzelnen Geschäftsvorfalls sowie 0,5 Pkte.

2. Nachvollziehbarkeit des Buchungsverfahrens. 0,5 Pkte.

Zu 1.) „Nachvollziehbarkeit des einzelnen Geschäftsvorfalls“: 2 Pkte.

Der einzelne Geschäftsvorfall ist nachvollziehbar, wenn die EDV-Buchführung fol- gende Funktionen übernehmen kann:

Belegfunktion (u. A. Belegtext, Betrag oder Mengen- und Wertangabe, Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls, Kontierung, Belegnummer, Buchungsdatum)

Journalfunktion (entweder durch Ausdruck oder Speicherung des Buchungs- stoffes mit Ausdruckbereitschaft)

(1 Pkt. je Aspekt max. 2 Pkte.)

Kontenfunktion (u. A. Kontenbezeichnung, Nachweis der lückenlosen Blattfolge, Belegverweis, Buchungstext)

Zu 2.) „Nachvollziehbarkeit des Buchungsverfahrens“:

Das Buchungsverfahren ist nur bei einer ordnungsmäßigen Verfahrensdokumenta- tion nachvollziehbar (Informationen über die Aufgabenstellung des Programms, die Dateneingabe, die Verarbeitungsregeln einschl. der Kontrolle und Abstimmungs- verfahren, Fehlerbehandlung etc.), die es dem Prüfer erlaubt, sich innerhalb einer angemessenen Zeit in das Programm einzuarbeiten.

1,5 Pkte.

Die Verfahrensdokumentation ist zehn Jahre aufzuheben. 0,5 Pkte.

Lösung Aufgabe 7: Controlling 5 Punkte

SB 6.02, S. 22 f.

1. Kostenführerschaft:

Diese Strategie beruht auf Ausnutzung von Erfahrungskurveneffekten und/oder Ra- tionalisierungsmöglichkeiten und findet vorwiegend in reifen Branchen Anwendung.

2 Pkte.

2. Differenzierung

Diese Strategie beinhaltet die Spezialisierung auf die Erfüllung ausgewählter Kun- denanforderungen und basiert auf einer gewissen Einzigartigkeit gegenüber der Konkurrenz.

1,5 Pkte.

3. Konzentration:

Diese Strategie – auch Nischenstrategie genannt – orientiert sich auf räumlich, kun- den- oder produktspezifisch abgegrenzte Marktsegmente.

1,5 Pkte.

(11)

Korrekturrichtlinie SSP Rechnungswesen / ControllingBW-REC-P21-061216

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_5

Lösung Aufgabe 8: Internationale Rechnungslegung 5 Punkte

SB 7.01, S. 21 ff.

a) IFRS: Das “going-concern”-Prinzip (= Grundsatz der Unternehmensfortführung) stellt eine sog. „grundlegende Annahme“ der Rechnungslegung nach IFRS dar. Der Betrachtungszeitraum für diese Annahme umfasst mindestens die zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag. Für den Fall, dass eine Fortführung der Unternehmenstä- tigkeit nicht geplant oder möglich ist, müssen die der Bilanzierung zugrundeliegen- den Prämissen offengelegt werden.

1 Pkt.

HGB: Auch in der Rechnungslegung nach HGB wird mit ähnlichem Prognosezeit- raum (i.A. = 12 Monate) grundsätzlich unterstellt, dass der Geschäftsbetrieb fortge- führt wird (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Eine Abweichung von diesem Prinzip ist nur zulässig, wenn tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten (z. B. Konkursverfahren) dieser Annahme entgegenstehen.

0,5 Pkte.

Insgesamt bestehen letztlich keine prinzipiellen Unterschiede. 0,5 Pkte.

b) IFRS: Nach den IFRS müssen alle Informationen, die als wesentlich gelten, dem Abschlussadressaten vermittelt werden. Als wesentlich gilt eine Information, wenn ihr Weglassen oder ihre fehlerhafte Darstellung die auf der Basis des Abschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen der Informationsadressaten beeinflus- sen können.

1 Pkt.

HGB: Das Wesentlichkeitsprinzip ist im Gegensatz zu den IFRS im HGB nicht kodi- fiziert, wobei allerdings verschiedene Regelungen die Möglichkeit des Weglassens von Informationen vorsehen, wenn diese „von untergeordneter Bedeutung“ sind.

0,5 Pkte.

Insgesamt kann von einer tendenziellen Übereinstimmung mit den IFRS ausgegan- gen werden.

0,5 Pkte.

c) IFRS: Nach IFRS sind Geschäftsvorfälle und Ereignisse nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt und nicht nach ihrer rechtlichen Gestaltung abzubilden, was insbesondere bei der Bilanzierung von Leasingverhältnissen oder von langfristiger Auftragsferti- gung von besonderer Bedeutung ist.

0,5 Pkte.

HGB: Nach HGB steht das Realisationsprinzip, das eine Realisation durch einen Umsatzakt verlangt, der wirtschaftlichen, den Leistungsfortschritt berücksichtigen- den Betrachtungsweise entgegen.

0,5 Pkte.

(Auch als richtig zu werten, wäre der Hinweis auf § 246 Abs. 1 HGB, der eine mit den IFRS vergleichbare Regelung enthält)

Lösung Aufgabe W9: Bilanzanalyse und Bilanzpolitik 15 Punkte

SB 1.01 bis 1.03

a) Ein bilanzpolitischer Spielraum existiert nur für den Fall, dass die selbst erstellte Software verkauft werden soll und somit im Umlaufvermögen auszuweisen ist. In diesem Fall liegt ein Bewertungswahlrecht hinsichtlich der Herstellungskosten vor (Wahlrecht zur Einbeziehung von Material- und Fertigungsgemeinkosten, Wertever- zehr des AV, allg. Verwaltungskosten, soziale Aufwendungen, betriebliche Alters- versorgung sowie FK-Zinsen; vgl. § 255 Abs. 2 und 3 HGB).

2 Pkte.

Soll die selbst erstellte Software zukünftig selber genutzt werden, liegt Anlagever- mögen vor, so dass das Aktivierungsverbot gem. § 248 Abs. 2 HGB greift und somit kein bilanzpolitischer Spielraum vorliegt.

2 Pkte.

b) Bewertungswahlrecht hinsichtlich der Abgrenzung der Herstellungskosten (Wahl- recht zur Einbeziehung von Material- und Fertigungsgemeinkosten, Werteverzehr des AV, allg. Verwaltungskosten, soziale Aufwendungen, betriebliche Altersversor- gung sowie FK-Zinsen; vgl. § 255 Abs. 3 und 4 HGB).

2 Pkte.

c) Für Gründungskosten besteht kein bilanzpolitischer Spielraum, da das Aktivierungs-

verbot gem. § 248 Abs. 1 HGB zu beachten ist. 1,5 Pkte.

Für Ingangsetzungsaufwand besteht ein Aktivierungswahlrecht/Ansatzwahlrecht gem. § 269 HGB.

1,5 Pkte.

d) Das Disagio von 2 % kann als Rechnungsabgrenzungsposten gem. § 250 Abs. 3

HGB aktiviert werden, so dass ein Ansatzwahlrecht besteht. 2 Pkte.

Da der Kredit zwingend mit dem Rückzahlungsbetrag zu passivieren ist, besteht

kein diesbezüglicher bilanzpolitischer Spielraum. 1 Pkt.

e) Ansatzwahlrecht zur Bildung einer Rückstellung gem. § 249 Abs. 1 Satz 3 HGB. 2 Pkte.

Ermessensspielraum hinsichtlich der Höhe der ggf. passivierten Rückstellung. 1 Pkt.

(12)

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HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_6

Lösung Aufgabe W10: Kostenmanagement/-rechnungssysteme 15 Punkte

SB 2.02, S. 21 ff.:

a) Prozesskostensätze geben die durchschnittlichen Kosten für die einmalige Ausfüh- rung der betreffenden Prozesse an. Sie drücken die Kosten je Einheit des Kosten- treibers aus. Prozesskostensätze verfolgen zwei Ziele: Einerseits verbessern sie aufgrund einer verursachungsgerechteren Kostenzurechnung auf die Kostenträger die Kalkulation. Andererseits können sie durch Bildung von Kennzahlen die Kosten- kontrolle in den indirekten Leistungsbereichen unterstützen.

4 Pkte.

b) Leistungsmengenneutrale Kosten müssen entweder in der Kostenstellenrechnung als Fixkostenblock behandelt werden oder können im Zuge der Prozessvollkosten- rechnung auf die leistungsmengeninduzierten Prozesse geschlüsselt werden.

2 Pkte.

c)

KoSt 643 Einkauf Maßgrößen Prozesskosten

Nr. Bezeichnung Anzahl der ... Prozess-

menge

Plan- kosten

lmi lmn gesamt

1 2 3 4

Angebote einholen Bestellungen aufgeben Rechnungen prüfen Abteilung leiten

Angebote Bestellungen Rechnungspositionen

1.200 3.500 10.000

300.000 70.000 100.000 30.000

250,00 20,00 10,00

15,96 1,28 0,64

265,96 21,28 10,64

500.000

Prozesskostensatz (lmi) Nr.1 = 300.000 GE / 1.200 Anzahl = 250 GE Prozesskostensatz (lmi) Nr.2 = 70.000 GE / 3.500 Anzahl = 20 GE Prozesskostensatz (lmi) Nr.3 = 100.000 GE / 10.000 Anzahl = 10 GE

3 Pkte.

Prozessumlagesatz (lmn) Nr.1 = 30.000 GE / 470.000 GE * 250 GE ≈ 15,96 GE Prozessumlagesatz (lmn) Nr.2 = 30.000 GE / 470.000 GE * 20 GE ≈ 1,28 GE Prozessumlagesatz (lmn) Nr.3 = 30.000 GE / 470.000 GE * 10 GE ≈ 0,64 GE

3 Pkte.

Gesamtprozesskostensatz Nr.1 = 250 GE + 15,96 GE = 265,96 GE Gesamtprozesskostensatz Nr.1 = 20 GE + 1,28 GE = 21,28 GE Gesamtprozesskostensatz Nr.1 = 10 GE + 0,64 GE = 10,64 GE

3 Pkte.

(13)

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HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_7

Lösung Aufgabe W11: Rechnungslegung über den Konzern 15 Punkte

SB 3.01, S. 15 und SB 2, S. 44, 46 und 64 (Übungsaufgabe 3.9)

a) Das Mutter-Tochter-Verhältnis kann durch zwei Ausgestaltungen begründet sein:

1. Einheitliche Leitung über ein sonstiges rechtlich selbstständiges Unternehmen, so dass das Mutterunternehmen das Tochterunternehmen beherrscht (Konzept der einheitlichen Leitung gem. § 290 Abs. 1 HGB).

1,5 Pkte.

2. Mutterunternehmen verfügt über die Mehrheit der Stimmrechte, über das Recht zur Besetzung der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane oder hat mit dem Tochterunternehmen einen Beherrschungsvertrag abgeschlossen, so dass es einen beherrschenden Einfluss ausüben kann (Control-Konzept gem. § 290 Abs. 2 HGB).

1,5 Pkte.

b.1) Einzelabschluss der „Männertraum-GmbH“:

Anschaffungskosten (Materialeinzelkosten) 250 GE Zusätzliche Materialeinzelkosten 40 GE

Fertigungseinzelkosten 30 GE

= Wertuntergrenze 320 GE 1 Pkt.

Materialgemeinkosten 50 GE

Fertigungsgemeinkosten 20 GE

= Wertobergrenze 390 GE 1,5 Pkte.

Jeder Wert zwischen der Wertunter- und -obergrenze kann im Einzelabschluss an- gesetzt werden, da der Tageswert (450 GE) die Wertobergrenze (390 GE) über- steigt (kein Grund für Abschreibungen nach dem Niederstwertprinzip).

0,5 Pkte.

b.2) Aufgrund des strengen Niederstwertprinzips im Umlaufvermögen kann jeder Wert zwischen der Wertuntergrenze (320 GE) und dem Bilanzstichtagswert (350 GE) an- gesetzt werden.

1 Pkt.

c.1) Konzernabschluss:

Materialeinzelkosten (60 + 40 GE) 100 GE Fertigungseinzelkosten (50 + 30 GE) 80 GE Sondereinzelkosten der Fertigung 10 GE

= Wertuntergrenze 190 GE 1,5 Pkte.

Materialgemeinkosten (40 + 50 GE) 90 GE Fertigungsgemeinkosten (30 + 20 GE) 50 GE Verwaltungskosten 10 GE

= Wertobergrenze 340 GE 1,5 Pkte.

Jeder Wert zwischen der Wertunter- und -obergrenze kann im Konzernabschluss angesetzt werden, da der Tageswert (450 GE) die Wertobergrenze (340 GE) über- steigt. (kein Grund für Abschreibungen nach dem Niederstwertprinzip.

0,5 Pkte.

c.2) Jeder Wert zwischen der Wertunter- und -obergrenze kann im Konzernabschluss angesetzt werden, da der Tageswert (350 GE) die Wertobergrenze (340 GE) über- steigt (kein Grund für Abschreibungen nach dem Niederstwertprinzip).

0,5 Pkte.

d) Immer dann, wenn der Einzelbilanzwert (hier 320 GE) die Konzernherstellungskos- ten (hier: 340 GE) unterschreitet, und der Tageswert (hier: 350 GE) die Konzernher- stellungskosten übersteigt, liegt ein sog. Zwischenverlust vor, der hier 20 GE be- trägt.

1,5 Pkte.

Dieser ist eliminierungspflichtig. 1 Pkt.

Im Rahmen der Zwischenergebniseliminierung ist das Konzernjahresergebnis um den neu entstandenen Zwischenverlust von 20 GE zu erhöhen.

1,5 Pkte.

(14)

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HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_8

Lösung Aufgabe W12: Unternehmensbewertung 15 Punkte

SB 4.03, S. 13 ff.

a) Bemessungsgrundlage für die Substanzsteuern sind Bestände an Vermögen. Sie

sind immer zu entrichten, unabhängig von der Erfolgssituation der Unternehmung. 0,5 Pkte.

Zu den Substanzsteuern gehören die Erbschafts- sowie Schenkungssteuer. 1 Pkt.

Die Ertragsteuern beziehen sich auf Vermögenszuwächse. Ihre Bemessungs- grundlage sind Erträge. Ertragsteuern sind nur zu zahlen, wenn Ertragsüberschüsse vorliegen.

0,5 Pkte.

Zu den Ertragsteuern zählen die Gewerbeertrag-, Einkommen- sowie die Körper-

schaftsteuer. 1 Pkt.

b) 1. Gewerbesteuer:

Steuersubjekt: Gewerbebetrieb. 0,5 Pkte.

Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, der sich mittels Hinzurechnun- gen und Kürzungen aus dem nach dem Einkommen- oder Körperschaftsteuer- gesetz ermittelten Gewinn ergibt. Aus dem Gewerbeertrag wird mittels der Steuermesszahl der Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt. Durch Multiplikati- on des Gewerbesteuermessbetrages nach dem Gewerbeertrag mit dem Hebe- satz der für den Gewerbebetrieb zuständigen Gemeinde ergibt sich die Gewer- besteuer.

1 Pkt.

2. Einkommensteuer:

Steuersubjekt: Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt

in Deutschland. 0,5 Pkte.

Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen aus verschiedenen Einkunftsarten (z. B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit etc.), auf das ein progressiv ausgestalteter Einkommensteuertarif angewendet wird.

1 Pkt.

3. Körperschaftsteuer:

Steuersubjekt: Juristische Personen, insbesondere Kapitalgesellschaften. 0,5 Pke.

Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen, auf das ein linearer Körperschaftsteuertarif von aktuell 25 % angewendet wird. Dieser gilt sowohl für thesaurierte als auch für ausgeschüttete Gewinne.

1 Pkte c) Die Ertragsteuerarten werden bei Anwendung des Ertragswertverfahrens sowohl im

Zukunftserfolg als auch im Kapitalisierungszinssatz berücksichtigt: 0,5 Pkte.

Wirkung der Steuern auf den Zukunftserfolg:

− Bei jeder Unternehmensbewertung ist unabhängig von der Rechtsform des zu bewertenden Unternehmens der prognostizierte Zukunftserfolg um die Gewer- besteuer zu reduzieren, da diese das Unternehmen als Steuersubjekt belastet.

1 Pkt.

− Bei der Prognose des Zukunftserfolgs von Einzelunternehmen und Personenge- sellschaften ist der Zukunftserfolg um die zukünftige persönliche Ertragsteuer des Investors zu bereinigen.

1 Pkt.

− Ausgangspunkt dieser Bereinigung kann entweder ein typisierter Ertragsteuer- satz oder die tatsächliche Steuerbelastung des aktuellen oder potenziellen An- teilseigners (=Bewertungsadressat) sein.

1 Pkt.

− Bei Kapitalgesellschaften sind die Zukunftserfolge zunächst auf Ebene des zu bewertenden Unternehmens um die 25 %ige Körperschaftsteuer zu reduzieren, anschließend erfolgt noch die Bereinigung der an den Investor geplanten Aus- schüttungen um die persönliche Einkommensteuer unter Berücksichtigung des (aktuell noch gültigen) Halbeinkünfteverfahrens.

1,5 Pkte.

Wirkung der Steuern auf den Kapitalisierungszinssatz:

− Entsprechend des Konzeptes der Alternativanlage beeinflussen die Ertragsteu- ern auch den Kapitalisierungszinssatz, da auch auf Erträge aus der Alternativ- anlage Ertragsteuern zu zahlen sind.

0,5 Pkte.

− Aufgrund der Annahme einer im Privatvermögen gehaltenen Alternativanlage gilt dies jedoch nur für die Einkommensteuer, da Gewerbe- und Körperschaftsteuer nicht anfallen.

1 Pkt.

− Somit ist der Kapitalisierungszinssatz um die Einkommenertragsteuer des Be- wertungsadressaten zu kürzen, wobei auch hier entweder von einem typisierten oder aber vom tatsächlichen Steuersatz ausgegangen werden kann.

1 Pkt.

(15)

Korrekturrichtlinie SSP Rechnungswesen / ControllingBW-REC-P21-061216

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_9

Lösung Aufgabe W13: Wirtschaftsprüfung 15 Punkte

SB 5.03, S. 30 ff.

a) Zum Prüffeld „Eigenkapital“ gehören auf der Passivseite die Bilanzpositionen:

− A. „Eigenkapital“ sowie 0,5 Pkte.

− B. „Sonderposten mit Rücklageanteil“ 0,5 Pkte.

Die Prüfung des internen Kontrollsystems erstreckt sich auf:

− Führung, Verwaltung, Sicherung, Aufbewahrung und Dokumentation der gesell- schaftsrechtlichen Unterlagen,

− die Formalisierung von Beschlüssen der Gesellschafter und Unternehmensorga- ne,

− die Existenz eines Informationssystems, das die Verarbeitung gesellschafts- rechtlicher Vorgänge im Rechnungswesen sicherstellt,

− die Verwaltung der Rücklagen (Einzelaufstellung und Fortschreibung der Rück- lagen und Verprobung mit der Finanzbuchhaltung).

3 Pkte.

(1 Pkt.

je Aspekt max. 3 Pkte.)

Zudem müssen Vorkehrungen getroffen sein, die dazu geeignet sind, eine unzuläs- sige Rückzahlung von Eigenkapital an die Gesellschafter zu unterbinden oder zu- mindest aufzuzeigen.

0,5 Pkte.

Beim Sonderposten mit Rücklageanteil hat das interne Kontrollsystem eine Neben- buchführung zu enthalten, aus der sich der Anfangs- und Endbestand des Sonder- postens, die Zuführungen und Auflösungen sowie die Rechtsnormen, nach denen der Sonderposten gebildet wurde, ablesen lassen.

1 Pkt.

b) Der Nachweis/Ansatz des Eigenkapitals wird regelmäßig durch einen Kapitalspiegel

geführt. 0,5 Pkte.

Dieser ist zu prüfen auf:

− rechnerische Richtigkeit,

− Übereinstimmung mit den gesellschaftsrechtlichen Unterlagen,

− Übereinstimmung mit dem Handelsregister sowie

− Übereinstimmung mit den Konten der Finanzbuchhaltung.

1,5 Pkte.

(0,5 Pkte.

je Nennung max.1,5 Pkte.)

Die Nachweisprüfung beim Sonderposten mit Rücklageanteil erfolgt mittels des

Verzeichnisses der Sonderposten 0,5 Pkte.

Dieser ist zu prüfen auf: 0,5 Pkte.

− rechnerische Richtigkeit,

− rechtliche Zulässigkeit und

− Übereinstimmung mit der Finanzbuchhaltung.

1,5 Pkte.

(je Aspekt 0,5 Pkte.

max. 1,5 Pkte.)

Die Bewertungsprüfung umfasst zunächst die Prüfung, ob das Eigenkapital mit dem

Nominalwert bewertet wurde. 0,5 Pkte.

Liegt eine Sachgründung oder einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage vor, ist der von den Gesellschaftern oder der Gesellschaft vorgenommene Wertansatz der ein- gelegten Vermögensgegenstände zu kontrollieren.

0,5 Pkte.

Beim Sonderposten mit Rücklageanteil besteht die Bewertungsprüfung darin fest- zustellen, ob

− die steuerlichen Vorschriften hinsichtlich der Höhe eingehalten wurden und 0,5 Pkte.

− ob die rechnerische Richtigkeit gegeben ist. 0,5 Pkte.

Die Ausweisprüfung erstreckt sich beim gezeichneten Kapital auf den unveränder-

ten Nennbetrag laut Eintragung im Handelsregister bzw. dem Gesellschaftsvertrag. 0,5 Pkte.

Bei den Rücklagen ist auf die Einhaltung der gesetzlichen Gliederung zu achten.

Wird die Position Bilanzgewinn oder Jahresüberschuss ausgewiesen, ist sicherzu- stellen, dass die Bilanz unter teilweiser bzw. ohne Berücksichtigung der Gewinn- verwendung erstellt wurde.

0,5 Pkte.

Die Ausweisprüfung des Sonderpostens mit Rücklageanteil umfasst: 0,5 Pkte.

− Ausweis zwischen Eigenkapital und Rückstellungen 1,5 Pkte.

− Aufnahme notwendiger Angaben im Anhang sowie

− zutreffende Einstellungen und Auflösungen in der GuV.

(0,5 Pkte.

je Aspekt max. 1 Pkte.)

(16)

Korrekturrichtlinie SSP Rechnungswesen / ControllingBW-REC-P21-061216

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_10

Lösung Aufgabe W14: Controlling 15 Punkte

SB 7.01, S. 17 ff.

Die organisatorische Ausgestaltung des Controlling richtet sich u. A. nach der Betriebs-

größe: 2 Pkte.

− Bei Klein- und zum Teil auch Mittelbetrieben werden die Controllingaufgaben häufig auf vorhandene Stellen wie z. B. das Finanz- und Rechnungswesen verteilt. In klei- nen Unternehmen kann die Controllingfunktion auch von externen Beratern über- nommen werden.

− In größeren Betrieben dagegen gibt es meist eigene Controllingabteilungen mit je- weils einem Controllingleiter an der Spitze.

Für die Einrichtung des Controlling haben sich folgende organisatorische Grundsätze herausgebildet:

− Entscheidend für den Wirkungsgrad des Controllings ist eine richtige Einstufung in die Unternehmenshierarchie. Eine exponierte Stellung ist notwendig, um dem Cont- roller bei der Durchführung seiner Aufgaben den erforderlichen Rückhalt zu geben,

5 Pkte.

(1 Pkt.

je Aspekt max. 5 Pkte.)

− Controller sollte an der Führungsebene angesiedelt sein und direkt der Geschäfts- leitung bzw. dem Vorstandsvorsitzenden unterstehen, um mit dem entsprechenden Wirkungsgrad und Nachdruck arbeiten zu können

− der Controller sollte Mitglied der Führungsebene sein, die unternehmenspolitische Entscheidungen treffen,

− der Controller muss permanent über wesentliche Entwicklungen, Planungen und Maßnahmen im Unternehmen unterrichtet werden und das Recht haben, alle für die Durchführung der Aufgabenstellung benötigten Unterlagen und Schriftwechsel einzu- sehen (optimale Information),

− der Controller hat gegenüber aller Funktionsbereichen eine Beratungs- und Informa- tionsfunktion; fachliche Weisungsbefugnisse sind ihm nur selten einzuräumen;

− der Controller sollte sich von jeder routinemäßigen Arbeit befreien, um nicht der Ge- fahr ausgesetzt zu sein, dass die ausführende Tätigkeit so überhand nimmt, dass die innovativen Aufgaben zu kurz kommen.

Bestimmend für die organisatorische Eingliederung sind: 2 Pkte.

− sachliche Inhalte der Controllingsaufgabe,

− vorhandene Organisation,

− Unternehmensphilosophie,

− Rechtsform und

− Unternehmensgröße.

Folgende Organisationsformen des Controlling werden diskutiert:

− Controlling als Linienfunktion, bei der der Controller in den Instanzenzug eingeglie- dert ist und Weisungsbefugnisse hat;

1 Pkt.

− Controlling als Stabsfunktion, wo der Controller keine Weisungsbefugnisse hat , son- dern dem Management lediglich Vorschläge zur Planung, Kontrolle und Steuerung unterbreitet bzw. beratend zur Verfügung steht.

1 Pkt.

Angesichts des Umfangs der vom Controller abzudeckenden Arbeitsgebiete ist eine zunehmende Dezentralisierung des Controlling festzustellen, die mit einer zunehmen- den Spezialisierung der Controlleraufgaben einhergeht.

1 Pkt.

Denkbare Spezialisierungen bzw. Arbeitsteilungen (und damit Organisationsformen der nachfolgenden Controllingebenen) sind:

Funktionscontroller (für einen bestimmten Funktionsbereich; z. B. Forschungs- und Entwicklungscontroller, Vertriebscontroller),

Divisionscontroller für eine bestimmte Unternehmenssparte,

Regionalcontroller für einen bestimmten geografischen Bereich,

Projektcontroller für bestimmte Großprojekte sowie

Prozesscontroller für die optimale Ausrichtung der Geschäftprozesse auf die Unter- nehmensziele (sog. prozessorientiertes Controlling)

2 Pkte.

(0,5 Pkte. je Aspekt max.

2 Pkte.’)

Zahlreiche Controllingaufgaben müssen zudem nicht zwangsläufig von Controllern wahrgenommen werden. Sie können auch direkt – im Sinne eines Selfcontrolling bzw.

Selbstcontrolling – von den Managern in den Fachabteilungen durchgeführt werden.

1 Pkt.

(17)

Korrekturrichtlinie SSP Rechnungswesen / ControllingBW-REC-P21-061216

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_11

Lösung Aufgabe W15: Internationale Rechnungslegung 15 Punkte

SB 3.02, 27 f.

a) Forschungskosten: Vom 01.04.20x1 bis 30.06.20x2. In diesem Zeitraum wird das

grundsätzliche Wissen erarbeitet. 0,5 Pkte.

Für diese Forschungskosten besteht ein Aktivierungsverbot. 0,5 Pkte.

Aufwand in 20x1: 500 T€ 0,5 Pkte.

Aufwand in 20x2: 650 T€ 0,5 Pkte.

Entwicklungskosten: Vom 01.10.20x2 bis 30.09.20x3. In diesem Zeitraum wird ein funktionsfähiger Prototyp entwickelt.

0,5 Pkte.

Aktivierungspflicht in 20x2: 700 T€ 0,5 Pkte.

zusätzliche Aktivierungspflicht in 20x3 von 800 T€ 0,5 Pkte.

Patent: Ansatzpflicht als intangible asset in Höhe des entstandenen Aufwands von 50 T€, die zusammen mit den Entwicklungskosten zu bilanzieren sind.

0,5 Pkte.

b) Verlässliche Ermittelbarkeit und eindeutige Zurechenbarkeit zu einem Produkt oder Verfahren

− Nachweisbarkeit, dass das Produkt oder Verfahren technisch realisierbar ist.

− Absicht des Unternehmens, das Produkt oder das Verfahren herzustellen und auf den Markt zu bringen oder für seine eigenen Zwecke zu verwenden.

− Nachweisbarkeit des Bedarfs oder Nutzens im Falle der Verwendung für eigene Zwecke

− Nachweis der Verfügbarkeit über hinreichende Ressourcen zur Vollendung der Entwicklung.

4 Pkte.

(1 Pkt. je Nennung max.

4 Pkte.)

c) Forschungs- und Entwicklungskosten sowie das Patent sind nicht aktivierungsfähig, da § 248 Abs. 2 HGB für immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermö- gens, die nicht entgeltlich erworben wurden, ein Aktivierungsverbot formuliert.

1,5 Pkte.

Alle Beträge sind zwingend als Aufwand in der Periode zu verrechnen, in der sie entstanden sind (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB). Für das Patent bedeutet dies die Auf- wandsverrechnung im Jahr 20x3 (und nicht im Zahlungsjahr 20x4).

1,5 Pkte.

d) Der Jahresabschluss nach IFRS soll den Jahresabschlussadressaten entschei- dungsrelevante Informationen vermitteln, so dass mit Blick auf die Erfüllung der Ak- tivierungskriterien des IAS 38 im Zusammenhang mit den Entwicklungskosten zu- künftige Nutzenzuflüsse für die X-AG zu erwarten sind. Die Entwicklungskosten stellen somit einen Vermögenswert dar, der zu bilanzieren ist.

2 Pkte.

Demgegenüber ist mit dem Jahresabschluss nach HGB nicht nur das Ziel der In- formation, sondern insbesondere auch das Ziel des Gläubigerschutzes verbunden.

Entwicklungskosten sind nicht selbstständig verwertbar und damit kein Vermögens- gegenstand. Entwicklungskosten sind daher aufgrund ihrer fragwürdigen Schulden- deckungsfähigkeit zwingend als Aufwand zu verrechnen, damit der Periodenerfolg entsprechend niedriger ausgewiesen wird und folglich auch die Gewinnausschüt- tungen ggf. niedriger ausfallen (Kapitalerhaltung für Zwecke des Gläubigerschut- zes).

2 Pkte.

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