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BewertungsschlüsselAufgabe12345678W9W10W11W12W13W14W15Gruppe 1: Alle Aufgaben sind zu lösenGruppe 2: nur 4 Aufgaben sind zu lösenmax. Punktzahl5555555515151515151515

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Academic year: 2022

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HFH • Hamburg Fern-Hochschule A_1 Studiengang Betriebswirtschaft

Fach Studienschwerpunkt

Rechnungswesen/Controlling Art der Leistung Prüfungsleistung

Klausur-Knz. BW-REC-P21-060701

Datum 01.07.06

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

• Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtführenden zur Verfügung gestellte Papier und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden.

• Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese bezieht.

• Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektanten zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen. Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet.

• Bei numerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist.

• Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genann- ten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet.

Die Klausur bietet einen Wahlbereich: Aus den 7 Aufgaben der Gruppe 2 sind lediglich vier

auszuwählen und zu bearbeiten. Bei Bearbeitungen von mehr als 4 Aufgaben aus Block 2 werden nur die ersten vier in die Bewertung einbezogen.

Bearbeitungszeit: 180 Minuten Hilfsmittel: — Taschenrechner

Anzahl Aufgaben: - 15 - — Gesetze

Höchstpunktzahl: - 100 -

Bewertungsschlüssel

Aufgabe 1 2 3 4 5 6 7 8 W9 W10 W11 W12 W13 W14 W15

Gruppe 1: Alle Aufgaben sind zu lösen Gruppe 2: nur 4 Aufgaben sind zu lösen

max. Punktzahl 5 5 5 5 5 5 5 5 15 15 15 15 15 15 15

Notenspiegel

Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0

notw. Punkte 100-95 94,5-90 89,5-85 84,5-80 79,5-75 74,5-70 69,5-65 64,5-60 59,5-55 54,5-50 49,5-0

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Klausur SSP Rechnungswesen / Controlling BW-REC-P21-060701

HFH • Hamburg Fern-Hochschule A_2

Teil 1

Bearbeiten Sie bitte alle Aufgaben!

Aufgabe 1: Bilanzanalyse und Bilanzpolitik 5 Punkte

Die Bilanzsumme stimmt nicht mit dem tatsächlichen Wert des Vermögens am Bilanzstichtag überein.

Nennen Sie zwei in den handelsrechtlichen Vorschriften verankerte Gründe sowie für jeden Grund jeweils ein Beispiel.

Aufgabe 2: Kostenmanagement/-rechnungssysteme 5 Punkte

Sie sind Mitarbeiter des internen Rechnungswesens eines Unternehmens, welches eine Vielzahl von Produkten herstellt und vertreibt. Bezüglich eines der vielen Produkte liegen Ihnen folgende Informationen vor:

Absatzlistenpreis: 220 GE

Rabatte und Kundenskonto 5 GE

Verkaufsprovisionen 15 GE

Umsatzlizenzen 5 GE

Anteiliges Gehalt der Vertriebsmitarbeiter 30 GE Kosten für Rohstoffe im Rahmen der Produktion 80 GE

Anteilige Lagerhaltungskosten 10 GE

Fertigungslöhne im Rahmen der Produktion 15 GE Anteiliges Gehalt des Produktionsleiters 5 GE Anteilige fertigungsbezogene Abschreibungen 25 GE

Anteilige Verwaltungskosten 20 GE

Berechnen Sie den Stückdeckungsbeitrag auf der Grundlage der relativen Einzelkostenrechnung nach RIEBEL und erläutern Sie Ihre Vorgehensweise.

Aufgabe 3: Konzernrechnungslegung 5 Punkte

a) Beschreiben Sie den Zweck des Konzernlageberichts. 3 Pkte.

b) Nennen Sie sechs Bestandteile des Konzernlageberichts. 2 Pkte.

Aufgabe 4: Rechnungslegung über den Konzern 5 Punkte

Die X-AG hat einen Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 20x3 nach den Regelungen des HGB zu erstellen.

a) Im abgelaufenen Geschäftsjahr 20x3 hat die X-AG zur Finanzierung einer

Betriebserweiterung ein Schuldscheindarlehen aufgenommen. Auf die Aktivierung des Disagios in Höhe von 200.000 € wurde jedoch im Einzelabschluss der X-AG verzichtet.

2 Pkte.

Erläutern und begründen Sie die Möglichkeiten zur Behandlung dieses Disagios in der Konzernbilanz der X-AG.

b) Zwei ausländische Tochterunternehmen (TUA sowie TUB) haben in ihren

Einzelabschlüssen jeweils seit 20x2 ein selbst erstelltes Patent aktiviert. Während TUA im Jahr 20x3 aufgrund des in diesem Jahr erfolgten Erwerbs durch die X-AG erstmalig vollkonsolidiert wird, erfolgt die Einbeziehung von TUB in den

Konzernabschluss bereits seit 20x1.

Prüfen Sie die Aktivierung der beiden Patente in der Konzernbilanz zum 31.12.20x3.

3 Pkte.

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Klausur SSP Rechnungswesen / Controlling BW-REC-P21-060701

HFH • Hamburg Fern-Hochschule A_3

Aufgabe 5: Unternehmensbewertung 5 Punkte

Der Kapitalisierungszinssatz bei Anwendung des Ertragswertverfahrens setzt sich regelmäßig aus einem Basiszinssatz sowie einem Risikozuschlag zusammen.

a) Beschreiben Sie kurz die Funktion und die Notwendigkeit des Risikozuschlags. 2 Pkte.

b) Erläutern Sie drei verschiedene Risiken, die die Höhe des Risikozuschlags beeinflussen.

3 Pkte.

Aufgabe 6: Wirtschaftsprüfung 5 Punkte

a) Kennzeichnen Sie den Bestätigungsvermerk. 3 Pkte.

b) Nennen und beschreiben Sie zwei verschiedene Ausprägungen eines Bestätigungsvermerks.

2 Pkte.

Aufgabe 7: Controlling 5 Punkte

Zahlreiche Unternehmenstransaktionen werden u. a. mit der geplanten Realisierung von vorhandenen Synergiepotenzialen begründet.

a) Kennzeichnen Sie den Begriff „Synergie“. 1 Pkt.

b) Erläutern Sie jeweils zwei Beispiele für Synergien aus einer

Unternehmenstransaktion im 4 Pkte.

— Beschaffungsbereich,

— Produktionsbereich,

— Absatzbereich sowie

— Verwaltungsbereich.

Aufgabe 8: Internationale Rechnungslegung 5 Punkte

Zeigen Sie anhand der einschlägigen Rechtsgrundlagen auf, inwiefern die IAS/IFRS von deutschen Unternehmen für Zwecke der Erstellung eines Konzernabschlusses

berücksichtigt werden müssen bzw. können.

(4)

Klausur SSP Rechnungswesen / Controlling BW-REC-P21-060701

HFH • Hamburg Fern-Hochschule A_4

Teil 2:

Bearbeiten Sie vier der sieben Aufgaben! Sollten Sie mehr Aufgaben lösen, werden die ersten vier zur

Bewertung herangezogen.

Aufgabe W9: Bilanzanalyse und Bilanzpolitik 15 Punkte

Im Rahmen einer Bilanzanalyse des von der XY-AG aufgestellten Einzelabschlusses haben Sie die folgenden Kennzahlen mit den in der Tabelle für die Jahre 20x1 bis 20x4 ersichtlichen Werten ermittelt:

20x1 20x2 20x3 20x4

Anlagenintensität 60,8% 55,4% 56,4% 57,1%

Sachanlagenintensität 36,6% 29,8% 26,5% 24,3%

Anlagenabnutzungsgrad 64,2% 65,8% 71,6% 73,4%

Investitionsquote II 3,1% 2,8% 1,3% 1,1%

Investitionsdeckung 122,2% 151,5% 355,5% 462,6%

Kundenziel 50 53 58 60

Umschlaghäufigkeit der Vorräte 5,2 5,1 4,7 4,5

a) Definieren Sie kurz jede Kennzahl. 7 Pkte.

b) Würdigen Sie die Entwicklung der XY-AG anhand der obigen Kennzahlen unter Angabe von möglichen wirtschaftlichen Gründen, die die Veränderungen der Kennzahlenwerte im Zeitablauf verursacht haben.

8 Pkte.

Aufgabe W10: Kostenmanagement/-rechnungssysteme 15 Punkte

Ein Maschinenbaubetrieb produziert drei Erzeugnisse, für die im Monat März folgende Daten vorliegen:

Produkt Kostenbereich Deckungsbeitrag Produktfixkosten A

B C

I I II

360.000 GE 190.000 GE 640.000 GE

150.000 GE 40.000 GE 380.000 GE Über die Produktgruppenfixkosten der Kostenbereiche ist Folgendes bekannt:

— Kostenbereich I: Produktgruppenfixkosten = 180.000 GE

— Kostenbereich II: Produktgruppenfixkosten = 140.000 GE Die Betriebsfixkosten belaufen sich auf 160.000 GE.

a) Ermitteln Sie die Deckungsbeiträge und den Betriebsgewinn nach der Fixkostendeckungsrechnung!

8 Pkte.

b) Würdigen Sie die mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung im Vergleich zur

einstufigen Variante unter Darstellung von vier Vorteilen sowie zwei Nachteilen. 7 Pkte.

(5)

Klausur SSP Rechnungswesen / Controlling BW-REC-P21-060701

HFH • Hamburg Fern-Hochschule A_5

Aufgabe 11: Konzernrechnungslegung 15 Punkte

Das Konzernmutterunternehmen X-AG übernimmt 30 % der Anteile an der T-GmbH für insgesamt 1,0 Mio. €. Die T-GmbH weist in ihrem Einzelabschluss ein Eigenkapital in Höhe von 1,5 Mio. € (Buchwert) aus, wobei in den Aktiva stille Reserven in einer Gesamthöhe von 1,2 Mio. vorhanden sind.

a) Nennen und erläutern Sie das wesentliche Kriterium für die Existenz eines

assoziierten Unternehmens unter Hinweis auf die gesetzliche Grundlage. 5 Pkte.

b) Nennen Sie die beiden Vorgehensweisen der Equity-Methode, mit denen die Einbeziehung assoziierter Unternehmen in den Konzernabschluss erfolgen kann und verdeutlichen Sie Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede.

5 Pkte.

c) Zeigen Sie für beide Vorgehensweisen der Equity-Methode unter Darlegung des jeweiligen Rechenweges auf, welche Werte in der Konzernbilanz (bei Anwendung der jeweiligen Vorgehensweise) ausgewiesen werden.

5 Pkte.

Aufgabe W12: Unternehmensbewertung 15 Punkte

a) Beschreiben Sie kurz die Eigenschaften, die der Unternehmenswert entsprechend 3 Pkte.

— der objektiven Werttheorie,

— der subjektiven Werttheorie sowie

— der Funktionenlehre aufweist.

b) Nennen und beschreiben Sie die einzelnen Hauptfunktionen der Bewertung nach der KÖLNER SCHULE und stellen Sie diese den Funktionen nach IDW vergleichend gegenüber. Zeigen Sie im Rahmen ihrer Antwort die Charakteristika des jeweiligen Unternehmenswertes auf.

12 Pkte.

Aufgabe W13: Wirtschaftsprüfung 15 Punkte

Sie sind Prüfungsassistent und werden im Rahmen einer Jahresabschlussprüfung mit der Prüfung der Verbindlichkeiten einer im Sinne des Bilanzrechts großen

Kapitalgesellschaft beauftragt:

a) Grenzen Sie den Umfang des Prüffeldes „Verbindlichkeiten“ ab. 3 Pkte.

b) Beschreiben Sie fünf Aspekte, die das interne Kontrollsystem hinsichtlich der

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sicherstellen muss. 5 Pkte.

c) Wie und anhand welcher Unterlagen prüfen Sie den Ansatz sowie den Nachweis von wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten?

2 Pkte.

d) Wie prüfen Sie die Bewertung von Verbindlichkeiten. Gehen Sie im Rahmen ihrer Antwort auch auf niedrig und unverzinsliche Verbindlichkeiten sowie auf

Fremdwährungsverbindlichkeiten ein?

3 Pkte.

e) Nennen Sie vier Aspekte, die die Ausweisprüfung sicherzustellen hat. 2 Pkte.

(6)

Klausur SSP Rechnungswesen / Controlling BW-REC-P21-060701

HFH • Hamburg Fern-Hochschule A_6

Aufgabe W14: Controlling 15 Punkte

Ihnen liegen folgende Informationen vor:

Einzelindikatoren (in TGE) 20x1 20x2 20x3

Gesamtumsatz Erlösschmälerungen Bestandsveränderungen

Andere aktivierte Eigenleistungen Einzelkosten

Gemeinkosten Anlagevermögen

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Unfertige Erzeugnisse

Fertige Erzeugnisse

14.200 345 + 786 250 7.500 7.250 1.000 550 747 700

15.000 350 + 385 200 7.244 7.580 1.500 670 820 680

16.300 451 -100 350 6.998 8.960 4.000 1.850 800 697 Forderungen

Liquide Mittel

Erhaltene Anzahlungen

Sonstige zinslose Verbindlichkeiten Neutrales Ergebnis

443 440 280 760 200

920 320 360 800 309

1.680 373 200 1.050 837

a) Ermitteln Sie den RoI (Return on Investment) für die Jahre 20x1 bis 20x3. 7,5 Pkte.

b) Würdigen Sie die Entwicklung dieser Kennzahl unter zusätzlicher Berücksichtigung der anderen zur Berechnung des RoI notwendigen Kennzahlen.

3 Pkte.

c) Nennen Sie sechs Vorteile des RoI-Kennzahlensystems. 3 Pkte.

d) Nennen Sie drei Nachteile des RoI-Kennzahlensystems. 1,5 Pkte.

Aufgabe 15: Internationale Rechnungslegung 15 Punkte

Zwischen den Regelungen nach IAS/IFRS einerseits sowie nach HGB andererseits bestehen nicht unerhebliche Unterschiede. Zeigen Sie die jeweiligen Unterschiede für die folgenden Aspekte auf:

a) Ansatz und Bewertung eines bei einem Unternehmenskauf erworbenen goodwills im Zugangsjahr sowie in den Folgeperioden

4 Pkte.

b) Gliederung von Bilanz und GuV im Fall einer Kapitalgesellschaft als bilanzierendes

Unternehmen 3,5 Pkte.

c) Abgrenzung der Herstellungskosten für Zwecke der Vorratsbewertung 4 Pkte.

d) Ansatz von Rückstellungen 3,5 Pkte.

Viel Erfolg!

(7)

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_1

Studiengang Betriebswirtschaft

Fach Studienschwerpunkt

Rechnungswesen/Controlling Art der Leistung Prüfungsleistung

Klausur-Knz. BW-REC-P21-060701

Datum 01.07.06

Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben:

• Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet.

• Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen.

• Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor.

• Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zu Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug.

• Sollte ein Prüfling im Wahlbereich beide Aufgaben bearbeitet haben, so ist nur die erste zur Bewertung heranzuziehen.

• Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift vor: Erstkorrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün.

• Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebene Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Ergebnisliste ein.

• Gemäß der Diplomprüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Notenschema zu Grunde zu legen:

Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0

notw. Punkte 100 - 95 94,5 - 90 89,5 - 85 84,5 - 80 79,5 - 75 74,5 - 70 69,5 - 65 64,5 - 60 59,5 - 55 54,5 - 50 49,5 – 0

• Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum

19. Juli 2006

an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Studienzentrumsleiter anzuzeigen.

BEWERTUNGSSCHLÜSSEL

Aufgabe 1 2 3 4 5 6 7 8 W9 W10 W11 W12 W13 W14 W15

Gruppe 1: Alle Aufgaben sind zu lösen Gruppe 2: nur 4 Aufgaben sind zu lösen

max. Punktzahl 5 5 5 5 5 5 5 5 15 15 15 15 15 15 15

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Korrekturrichtlinie SSP Rechnungswesen / ControllingBW-REC-P21-060701

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_2

Lösung Aufgabe 1: Bilanzanalyse und Bilanzpolitik 5 Punkte

SB 1, S. 39 f.

1. Wertobergrenze sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 253 Abs. 1 HGB):

Beispiel: Der in der Bilanz ausgewiesene Wert für Wertpapiere, Grundstücke oder andere Vermögensgegenstände darf nicht die Anschaffungs- oder

Herstellungskosten übersteigen, auch wenn der Verkehrswert zum Bilanzstichtag höher ist.

5 Pkte.

(1,5 Pkte. je Grund, 1 Pkt.

je Bsp. max. 5 Pkte.)

2. Existenz von Bilanzierungsverboten (§ 248 Abs. 2 HGB):

Beispiel: Für immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die nicht entgeldlich erworben wurden (z. B. selbstentwickelte Patente oder Software im Anlagevermögen) ist der Ansatz in der Bilanz verboten, auch wenn sie im Einzelfall sehr werthaltig sein können.

3. Ausnutzung von Bilanzierungswahlrechten:

Beispiel: Für den derivativen (also entgeldlich erworbenen) Geschäfts- oder Firmenwert besteht gemäß § 255 Abs. 4 HGB ein Aktivierungswahlrecht. Im Fall des Verzichts auf diese Aktivierung wird dieser Vermögenswert als Aufwand in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung berücksichtigt, so dass das Eigenkapital

entsprechend niedriger ausgewiesen wird.

4. Übernahme rein steuerrechtlicher Abschreibungen in die Handelsbilanz mit direkter Abschreibung der entsprechenden Vermögensgegenstände (§ 254 HGB):

Beispiel: Steuerrechtliche Abschreibungen im Sinne von § 254 HGB (also Sonderabschreibungen, erhöhte Absetzungen oder Bewertungsabschläge) sind dadurch gekennzeichnet, dass sie über die handelsrechtlich gebotenen

Abschreibungen hinausgehen, so dass dieser Abschreibung keine Wertminderung des entsprechenden Vermögensgegenstandes gegenüber steht.

Lösung Aufgabe 2: Kostenmanagement /-rechnungssysteme 5 Punkte

SB 1, S. 34 ff. und S. 42 (in Anlehnung an Übungsaufgabe 40)

Absatzlistenpreis 220

- Rabatte/Kundenskonto 5

= relative Einzelerlöse 215 0,5 Pkte.

- absatzabhängige Kosten 20 0,5 Pkte.

davon Verkaufsprovisionen 15

davon Umsatzlizenzen 5

- produktionsabhängige Kosten 95 0,5 Pkte.

davon Rohstoffe 80

davon Fertigungslöhne 15

(Σ relative Einzelkosten (absatz- plus produktionsabhängige Kosten)) 115 0,5 Pkte.

= Deckungsbeitrag je Produkteinheit (rel. Einzelerlöse minus –

kosten) 100 0,5 Pkte.

Die grundsätzliche Vorgehensweise der relativen Einzelkostenrechnung errechnet den

Deckungsbeitrag als Differenz aus relativen Einzelerlösen und relativen Einzelkosten. 0,5 Pkte.

Als Einzelkosten werden alle dem Produkt direkt zurechenbaren Kosten in dem Sinne verstanden, dass das Produkt und die Kosten durch dieselbe Entscheidung

hervorgerufen sind (Identitätsprinzip).

1 Pkt.

Aus den obigen Informationen dürfen somit die nur anteilig ermittelten Kosten (für Gehalt der Vertriebsmitarbeiter, Lagerhaltung, Gehalt des Produktionsleiters,

fertigungsbezogene Abschreibungen sowie Verwaltung) nicht berücksichtigt werden.

1 Pkt.

(9)

Korrekturrichtlinie SSP Rechnungswesen / ControllingBW-REC-P21-060701

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_3

Lösung Aufgabe 3: Konzernrechnungslegung 5 Punkte

SB 3, S. 21

a) Zweck des Konzernlageberichts ist die Ergänzung des Konzernabschlusses, d. h. im Konzernlagebericht sind alle wesentlichen Sachverhalte, die nicht bereits im

Konzernabschluss enthalten, aber dennoch für eine zutreffende Beurteilung des Geschäftsverlaufs und der Lage des Konzerns von Bedeutung sind, darzustellen.

2 Pkte.

b) Die Bestandteile des Konzernlageberichts ergeben sich aus § 315 HGB: 3 Pkte.

— Wirtschaftsbericht

— Strategiebericht,

— Risiko- und Chancenbericht,

— Nachtragsbericht,

— Risikobericht zu Finanzinstrumenten

— Forschungs- und Entwicklungsbericht

(0,5 Pkte.

je Aspekt max. 3 Pkte.)

Lösung Aufgabe 4: Rechnungslegung über den Konzern 5 Punkte

SB 1, S. 32 f.

a) Die Bilanzierungspflichten, -verbote- und -wahlrechte für die in den Konzernabschluss zu übernehmenden Posten bestimmen sich nach den

Vorschriften, die für das den Konzernabschluss aufstellende Mutterunternehmen gelten. Für den Konzernabschluss können sämtliche Wahlrechte erneut und im Vergleich zum Einzelabschluss anders ausgeübt werden, so dass für Zwecke des Konzernabschlusses das Wahlrecht zur Aktivierung oder auch Nicht-Aktivierung des Disagios besteht.

2 Pkte.

b) Aus Konzernsicht ist das von TUA im Jahr 20x2 selbst erstellte Patent angesichts des erst im Jahr 20x3 erfolgten Erwerbs von TUA durch die X-AG ein käuflich erworbenes Patent. Aufgrund des Vollständigkeitsgebots gem. § 246 Abs. 1 HGB besteht in der Konzernbilanz eine Aktivierungspflicht.

1,5 Pkte.

Bei dem im Jahr 20x2 von TUB selbst erstellten Patent handelt es sich auch aus Konzernsicht um ein selbst erstelltes Patent, da TUB bereits seit 20x1

vollkonsolidiert wird. Es besteht somit in der Konzernbilanz ein Aktivierungsverbot gem. § 248 Abs. 2 HGB.

1,5 Pkte.

Lösung Aufgabe 5: Unternehmensbewertung 5 Punkte

SB 2, S. 28 f.

a) Funktion:

Der Basiszins stellt den Vergleich zur risikolosen Alternativanlage her.

Notwendigkeit: 1 Pkt.

Der Basiszins bildet eine risikolose Alternativanlage ab und enthält keine

Risikoprämie. Für den Vergleich zwischen dem zu bewertenden Unternehmen und der Alternativanlage muss dann ein Risikozuschlag berücksichtigt werden.

1 Pkt.

b) Allgemeines operatives Risiko: Dieses wird sowohl durch die Mehrwertigkeit der zukünftigen Erfolge als auch durch unvorhersehbare Ergebnisbeeinträchtigungen determiniert.

1 Pkt.

Kapitalstrukturrisiko: Dieses ergibt sich aus der Unternehmensfinanzierung, insbesondere aus dem Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital. Z. B. hat ein fremdfinanziertes Unternehmen im Vergleich zu einem ausschließlich eigenfinanzierten Unternehmen ein höheres Insolvenzrisiko.

1 Pkt.

Fungibilitäts- bzw. Immobilitätsrisiko: Dieses resultiert daraus, dass (nicht börsennotierte) Unternehmen bzw. Unternehmensanteile nicht so leicht ge- und verkauft werden können wie eine öffentliche Anleihe oder ein anderes an einem organisierten Kapitalmarkt gehandeltes Wertpapier. Für börsennotierte

Unternehmen gilt dieses somit nicht.

1 Pkt.

(10)

Korrekturrichtlinie SSP Rechnungswesen / ControllingBW-REC-P21-060701

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_4

Lösung Aufgabe 6: Wirtschaftsprüfung 5 Punkte

SB 2, S. 38 f.

a)  Der Bestätigungsvermerk ist das Ergebnis der Abschlussprüfungen. 1 Pkt.

— Er ist weniger für den Auftraggeber, sondern vielmehr für die

Jahresabschlussadressaten (Gläubiger, Gesellschafter etc.) bestimmt.

1 Pkt.

— Mit dem Bestätigungsvermerk „bestätigt“ der Wirtschaftsprüfer, dass der Jahresabschluss Recht und Gesetz entspricht und keine rechtswidrigen Manipulationen enthält. Der Bestätigungsvermerk stellt insoweit einen Positivbefund dar.

1 Pkt.

b)  Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk:

Dieser ist zu erteilen, wenn keine Einwendungen gegen Buchführung, Jahresabschluss, den Lagebericht und die Lagedarstellung zu erheben sind.

— Bestätigungsvermerk mit Einschränkungen:

Dieser ist zu erteilen, wenn nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung Einwendungen (wesentliche Beanstandungen) zu den wesentlichen Teilen der Rechnungslegung zu erheben sind, aber noch ein Positivbefund möglich ist.

2 Pkte.

(1 Pkt.

je Aspekt)

— Bestätigungsvermerk mit Ergänzungen:

Dieser ist vorzunehmen, wenn die Jahresabschlussprüfung durch gesetzliche oder satzungsrechtliche Bestimmungen erweitert wurde oder im Rahmen der Jahresabschlussprüfung zusätzlich die Offenlegungspflicht geprüft wurde.

— Versagung des Bestätigungsvermerks:

Der Bestätigungsvermerk muss versagt werden, wenn die Rechnungslegung durch dermaßen gravierende Mängel gekennzeichnet ist, dass ein

Positivbefund nicht mehr möglich ist.

Lösung Aufgabe 7: Controlling 5 Punkte

SB 4, S. 11 und 27 (in Anlehnung an Übungsaufgaben 9-12)

a) Synergien kennzeichnen einen positiven Effekt, der sich aus der Verbindung von zwei (oder mehr) Teilen ergibt. Im Bereich des Unternehmenscontrolling versteht man unter Synergien, dass der Gesamtwert aus zusätzlichem Geschäftsbereich und bisherigen Geschäftsfeldern die Summe der Werte der einzelnen Geschäftsfelder übersteigt.

1 Pkt.

b) Synergien im Beschaffungsbereich: 1 Pkt.

— Degression der Bezugskosten (größere Bestellmengen führen zu günstigeren Bezugsstückkosten)

— Einrichtung eines zentralen Einkaufs führt zur Reduktion der Beschaffungskosten

(0,5 Pkte.

je Aspekt max. 1 Pkt.)

— Gemeinsames Lagerwesen

Synergien im Produktionsbereich: 1 Pkt.

— Bessere Auslastungsquote durch gemeinsame Produktion

— Verzicht auf ansonsten notwendige Neuinvestitionen durch Zusammenlegung der Kapazitäten

(0,5 Pkte.

je Aspekt max. 1 Pkt.)

— Verringerung von Transportkosten mit Blick auf regional diversifizierte Produktion

Synergien im Absatzbereich: 1 Pkt.

— Bessere Auslastung bestehender Vertriebsnetze durch gemeinsamen globalen Vertrieb aller Produkte

— Größere gemeinsame Marktdurchdringung

(0,5 Pkte.

je Aspekt max. 1 Pkt.)

— Regionale Erweiterung des Vertriebs kann den Bekanntheitsgrad erhöhen, der zu einer zusätzlichen Nachfrage führt

— Rückgang der anteiligen Werbeaufwendungen im Fall des Produktvertriebs unter einer gemeinsamen Marke

Synergien im Verwaltungsbereich: 1 Pkt.

— Vermeidung unnötiger Doppelarbeiten aufgrund der Bündelung der Ressourcen,

— Bessere Ausnutzung der IT-Infrastruktur,

— Größere Einheiten können eher Spezialisten einstellen, die vor dem Synergieeffekt nicht ausgelastet gewesen wären und nun zur Einsparung bislang notwendiger und kostenintensiver Beratungsaufträge führen.

(0,5 Pkte.

je Aspekt max. 1 Pkt.)

(11)

Korrekturrichtlinie SSP Rechnungswesen / ControllingBW-REC-P21-060701

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_5

Lösung Aufgabe 8: Internationale Rechnungslegung 5 Punkte

SB 1, S. 26 f.

Die EU-Verordnung zur Anwendung von internationalen Bilanzierungsregeln vom 06.06.2002 verpflichtet Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind (so genannte kapitalmarktorientierte Unternehmen), ihre Konzernabschlüsse ab dem Jahr 2005 nach IAS/IFRS aufzustellen.

2 Pkte.

Diese Regelung ist durch das Bilanzrechtsreformgesetz vom 09.12.2004 in den § 315 Abs. 1 und 2 HGB aufgenommen worden.

1 Pkt.

Nicht-kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen haben gem. § 315 Abs. 3 HGB ein Wahlrecht, ihren Konzernabschluss nach IAS/IFRS aufzustellen. Mit § 315 Abs. 3 HGB hat der deutsche Gesetzgeber das diesbezügliche Mitgliedstaatenwahlrecht der o. g.

EU-Verordnung aus dem Jahr 2002 an die nicht-kapitalmarktorientierten Mutterunternehmen weitergegeben.

2 Pkte.

Lösung Aufgabe W9: Bilanzanalyse und Bilanzpolitik 15 Punkte

SB 2, S. 24 f.

a) Anlagenintensität = Anlagevermögen durch Bilanzsumme oder Gesamtvermögen 1 Pkt.

Sachanlagenintensität

= Sachanlagevermögen (SAV) durch Bilanzsumme oder Gesamtvermögen 1 Pkt.

Anlagenabnutzungsgrad

= kumulierte Abschreibungen auf SAV durch SAV zu historischen Kosten 1 Pkt.

Investitionsquote II

= Nettoinvestitionen in das SAV durch SAV zu Beginn der Periode 1 Pkt.

Investitionsdeckung

= Jahresabschreibungen auf SAV durch Nettoinvestitionen in das SAV 1 Pkt.

Kundenziel = (Forderungen aus LuL x 365) durch Umsatzerlöse 1 Pkt.

Umschlaghäufigkeit der Vorräte = Umsatz durch Vorräte 1 Pkt.

b)  Die Anlageintensität reduzierte sich sehr deutlich bei gleichzeitig steigender Sachanlagenintensität. Damit müssen sich die Intensitäten des

Finanzanlagevermögen (z. B. durch Beteiligungszukäufe) bzw. der immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (z. B. Lizenzkauf) erhöht haben

1,5 Pkte.

— Der Rückgang der Sachanlageintensität bei gleichzeitig höherem

Anlagenabnutzungsgrad und rückläufiger Investitionsquote II kann als Indikator für einen nicht unerheblichen Substanzverzehr gewertet werden.

1,5 Pkte.

— Der Anstieg des Anlageabnutzungsgrads weist grundsätzlich auf ein

zunehmendes Alter der Sachanlagen hin. Nicht auszuschließen ist jedoch auch ein Anstieg des Anlagenabnutzungsgrads, der durch die Vornahme rein

steuerlicher Abschreibungen verursacht ist.

1,5 Pkte.

— Der Anstieg des Kundenziels kann Ausdruck einer veränderten Geschäftspolitik sein, wenn die XY-AG verlängerte Zahlungsziele zum Erhalt von guten

langjährigen Kundenbeziehungen oder auch zur Gewinnung von Neukunden einräumt. Es kann jedoch auch auf eine Verschlechterung der Kundenbonität deuten, da der pünktliche Zahlungseingang mehr von der Zahlungsfähigkeit des Kunden als von seinem Zahlungswillen abhängt.

2 Pkte.

— Die sinkende Umschlaghäufigkeit kann als Indiz für eine verfehlte Lagerhaltungspolitik gewertet werden, wenn die Lagerbestände stärker gestiegen sind als der Umsatz. Sie kann aber auch ein Hinweis auf die gute Auftragslage sein, weswegen das Unternehmen vorsorglich bereits

entsprechende Vorräte angeschafft hat.

1,5 Pkte.

(12)

Korrekturrichtlinie SSP Rechnungswesen / ControllingBW-REC-P21-060701

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_6

Lösung Aufgabe W10: Kostenmanagement/-rechnungssysteme 15 Punkte

SB 1, S. 34 und 41 (in Anlehnung an Übungsaufgabe 26)

a) Punktevergabe: 8 Pkte.

— Richtige Berechnung der drei Deckungsbeiträge II: jeweils 1,5 Pkte; max. 4,5 Pkte.

— Richtige Berechnung der zwei Deckungsbeiträge III: jeweils 1,5 Pkte; max. 3 Pkte.

— Richtige Berechnung des Betriebsgewinns: 0,5 Pkte.

Kostenbereiche I II

Produkte A B C

Deckungsbeitrag I - Produktfixkosten

360.000 GE 150.000 GE

190.000 GE 40.000 GE

640.000 GE 380.000 GE

Deckungsbeitrag II 210.000 GE 150.000 GE 260.000 GE

- Produktgruppenfixkosten 180.000 GE 140.000 GE

Deckungsbeitrag III 180.000 GE 120.000 GE

- Betriebsfixkosten 160.000 GE

Betriebsgewinn 140.000 GE

b) Vorteile gegenüber der einstufigen Deckungsbeitragsrechnung: 4 Pkte.

— Das „Gießkannenproblem“ wird außer Kraft gesetzt, indem je nach Ebene detaillierte Deckungsbeiträge stufenweise ermittelt werden und somit kein Programm unwissentlich ein anderes Programm subventioniert.

(1 Pkt.

je Aspekt max. 4 Pkte.)

— Möglichkeit zur Ermittlung von Nettogewinnen für bestimmte Produktgruppen

— Ausreichende Entscheidungsgrundlage

— Bessere Planung und Kontrolle der variablen Kosten, die von den Kostenstellenleitern zu verantworten sind,

— Bessere Überwachung der Fixkosten, insbesondere der kurzfristig abbaubaren Fixkosten

Nachteile:

— Arbeitsaufwendiger 1,5 Pkte.

— Voraussetzungen der gleichartigen Gruppenbildung ist nur für Unternehmen mit räumlich getrennten Betrieben bzw. Produktionsstätten mit eigenständigen Produktionsprogrammen denkbar.

1,5 Pkte.

(13)

Korrekturrichtlinie SSP Rechnungswesen / ControllingBW-REC-P21-060701

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_7

Lösung Aufgabe 11: Konzernrechnungslegung 15 Punkte

SB 3, S. 8 ff.

a) Wesentliches Kriterium für ein assoziiertes Unternehmen ist, dass das Mutterunternehmen einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftspolitik des assoziierten Unternehmens ausübt (§ 311 HGB).

1,5 Pkte.

Maßgeblicher Einfluss bedeutet die Mitwirkung an der Geschäfts- oder Finanzpolitik

eines Beteiligungsunternehmens, ohne dass damit die Beherrschung verbunden ist. 1 Pkt.

Indizien können sein: 1 Pkt.

— Vertretung im Aufsichtsrat,

— bedeutende Lieferbeziehungen,

— Personalverflechtungen,

— Mitwirkung an wichtigen Entscheidungen.

(0,5 Pkte. je Aspekte, max.

1 Pkt.)

Da der maßgebliche Einfluss nicht oder nur schwer zu konkretisieren ist, sieht das Gesetz eine objektivierte Vermutung vor. Danach wird bei einem Stimmrechtsanteil von 20 % oder mehr widerlegbar vermutet, dass das beteiligte Unternehmen einen maßgeblichen Einfluss ausübt.

1,5 Pkte.

b) Die Einbeziehung assoziierter Unternehmen erfolgt entweder nach der

Buchwertmethode oder nach der Kapitalanteilsmethode. 2 Pkte.

Beiden Methoden gemeinsam ist:

— die zeitnahe und aktuelle Bewertung des Beteiligungswertes sowie 1 Pkt.

— der Ausweis der Beteiligung im Finanzanlagevermögen. 1 Pkt.

— Der Unterschied zwischen Buchwert- und Kapitalanteilsmethode besteht bei der Equity-Bewertung lediglich im Ausweis des aktivischen Unterschiedsbetrags, der bei der Buchwertmethode im Beteiligungsbuchwert und bei der

Kapitalanteilsmethode als eigenständige Bilanzposition auszuweisen ist.

1 Pkt.

c) Buchwertmethode:

Beteiligungsbuchwert: 1.000.000 €

./. anteiliges Eigenkapital (30 % von 1,5 Mio.€) 450.000 €

= Unterschiedsbetrag 550.000 €

anteilige stille Reserven (30 % von 1,2 Mio. €) 360.000 €

verbleibt Geschäfts- oder Firmenwert 190.000 € 1,5 Pkte

⇒ Bilanzausweis: „Beteiligung an assoziierte Unternehmen“: 1,0 Mio. €, davon Unterschiedsbetrag: 550.000 T€

1 Pkt.

Kapitalanteilsmethode:

anteiliges Eigenkapital vor Neubewertung (s.o.) 450.000 €

+ anteilige stille Reserven (s.o.) 360.000 €

= Eigenkapital nach Neubewertung 810.000 €

Anschaffungskosten 1.000.000 €

./. Eigenkapital nach Neubewertung 810.000 €

= Geschäfts- oder Firmenwert 190.000 € 1,5 Pkte

⇒ Bilanzausweis: „Beteiligung an assoziierte Unternehmen“: 810.000 € sowie Geschäfts- oder Firmenwert 190.000 €

1 Pkt.

(14)

Korrekturrichtlinie SSP Rechnungswesen / ControllingBW-REC-P21-060701

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_8

Lösung Aufgabe W12: Unternehmensbewertung 15 Punkte

SB 1, S. 11 ff.

a) Die Funktionenlehre betont die Abhängigkeit des Unternehmenswertes vom Zweck bzw. der Funktion der Bewertung. Damit haben unterschiedliche Bewertungszwecke unterschiedliche Unternehmenswerte zur Folge.

1 Pkt.

Die objektive Werttheorie definiert den Unternehmenswert als eine objektive Größe,

die ausschließlich von objektiven Bestimmungsgründen abhängt 1 Pkt.

Die subjektive Werttheorie geht davon aus, dass es keine vergleichbaren

Wertmaßstäbe gibt, sondern der Wert eines Objektes allein von der Einschätzung des Bewertenden abhängt.

1 Pkt.

b) Die KÖLNER SCHULE weist die folgenden drei Hauptfunktionen einer Bewertung auf:

Beratungsfunktion: Ziel des Bewertenden ist die Ermittlung eines Grenzwertes, der die Grenze der Konzessionsbereitschaft von Käufer bzw. Verkäufer angibt.

Hierzu muss der Bewertende die subjektiven Ziele und Gestaltungsalternativen des Käufers bzw. Verkäufers kennen.

1,5 Pkte.

Vermittlungsfunktion: Charakteristisches Merkmal ist der Interessengegensatz zwischen den beteiligten Parteien. Der Bewertende hat die Aufgabe eines

„ehrlichen Maklers“, der einen Unternehmenswert ermittelt, der geeignet ist, zwischen den Parteien zu vermitteln und somit zu einem gerechten

Interessenausgleich führt.

1,5 Pkte.

Argumentationsfunktion: Der Bewertende soll die Verhandlungsposition einer der beteiligten Parteien so unterstützen bzw. die Positionen der anderen Parteien derart schwächen, dass das angestrebte Verhandlungsziel der unterstützten Partei erreicht wird. Der Bewertende soll durch Überzeugung für seine Partei das bestmögliche Ergebnis erzielen.

1,5 Pkte.

ƒ Die Argumentationsfunktion ist nicht Bestandteil der IDW-Funktionen 0,5 Pkte.

Das IDW sieht folgende Funktionen vor:

Neutrale Gutachterfunktion: Klassische Berufsaufgabe des Wirtschaftsprüfers mit dem Ziel zur Ermittlung eines „objektivierten“, d. h. sich jeder Parteilichkeit entbehrenden Unternehmenswertes, der den Wert der Unternehmung unter dem Gesichtspunkt der Unternehmensfortführung ausdrücken soll. Der objektivierte Unternehmenswert soll nach Ansicht des IDW ein Mindestwert sein, der den Ausgangspunkt für die Preisverhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer darstellt.

2 Pkte.

ƒ Die neutrale Gutachterfunktion ist nicht Bestandteil der Funktionen im Sinne

der Kölner Schule 1 Pkt.

Beraterfunktion: Unterscheidet sich nicht von der Beratungsfunktion im Sinne der KÖLNER SCHULE

2 Pkte.

Schiedsgutachterfunktion: Unterscheidet sich nicht von der Vermittlungsfunktion im Sinne der KÖLNER SCHULE. Der Schiedsspruchwert ist nach IDW definiert als der objektivierte Unternehmenswert zuzüglich dem Wert, der sich aus den intersubjektiv zu akzeptierenden Entwicklungsmöglichkeiten ergibt.

2 Pkte.

(15)

Korrekturrichtlinie SSP Rechnungswesen / ControllingBW-REC-P21-060701

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_9

Lösung Aufgabe W13: Wirtschaftsprüfung 15 Punkte

SB 3, S. 34

a) Die Prüfung der Verbindlichkeiten umfasst

— die Bilanzpositionen „Verbindlichkeiten“ gem. § 266 Abs. 3 Buchstabe C Nr. 1-8 (Anleihen, Verbindlichkeiten ggü. KI, etc.)

1 Pkt.

— die GuV-Positionen „sonstige betriebliche Erträge“, „sonstige betriebliche Aufwendungen“ sowie „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“

1 Pkt.

— die Anhangangaben zur Bilanzierung und Bewertung (§ 284 Abs. 2 HGB) sowie

die Angaben nach § 285 Nr. 1 bis 3 und Nr. 11 HGB. 1 Pkt.

b) Hinsichtlich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen muss das interne Kontrollsystem sicherstellen, dass

— alle Bestellungen buchmäßig erfasst werden (standardisiertes und formalisiertes Bestellwesen),

5 Pkte.

(1 Pkte. je Aspekt max. 5 Pkte.)

— eine Abstimmung nach Preis, Menge und Qualität zwischen Bestellung, Lieferung und Rechnungseingang und -bezahlung erfolgt,

— der Einkaufsvorgang von der Bestellung bis zur Bezahlung vollständig archiviert wird,

Nebenleistungen und Nebenrechnungen (Fracht, Versicherungen, Montage) mit der zugehörigen Hauptleistung abgestimmt und abgelegt werden,

— die Buchung der Rechnungen und Zahlungsvorgänge zeitnah erfolgt,

— der gesamte Einkaufsbereich ausreichend kontrolliert wird, um dolose Handlungen (z. B. Unterschlagungen) zu unterbinden.

c)  Ansatz und Nachweis der wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist mittels Saldenbestätigungen zu überprüfen.

1 Pkt.

— Hinsichtlich der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sollten Bankbestätigungen eingeholt werden, wobei bei auftretenden Differenzen zwischen Gutschrift und Lastschrift in der Finanzbuchhaltung sowie der

Wertstellung durch die Bank (z. B. aufgrund unterwegs befindliche Schecks) die Bankauszüge der ersten zehn bis fünfzehn Tage nach dem Bilanzstichtag geprüft werden sollten.

1 Pkt.

d) Die Bewertungsprüfung erstreckt sich zunächst darauf, ob die Verbindlichkeiten mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt worden sind, was insbesondere auch für niedrig und unverzinsliche Verbindlichkeiten gilt.

1 Pkt.

Fremdwährungsverpflichtungen sind mit dem Briefkurs (und nicht Geld- oder

Mittelkurs) umzurechnen. 1 Pkt.

Kursverluste seit Einbuchung sind grundsätzlich zu berücksichtigen (Höchstwertprinzip auf der Passivseite); es sei denn, dass

Kurssicherungsmaßnahmen vom Unternehmen nach Fristigkeit, Währung und Höhe vorgenommen wurden.

1 Pkt.

e) Im Rahmen der Ausweisprüfung ist sicherzustellen, dass

— unzulässige Saldierungen zwischen Forderungen und Verbindlichkeiten unterblieben sind,

— die Verbindlichkeiten richtig eingestellt wurden,

4 Pkte.

(0,5 Pkt. je

Aspekt max. 2 Pkte.)

— die Zinsaufwendungen von den Zinserträgen getrennt gebucht wurden und keine Saldierung erfolgte,

— Vermerkpflichten beachtet wurden,

— die Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfolgt ist,

— die Angaben nach § 285 Nr. 1-3 HGB vorliegen.

(16)

Korrekturrichtlinie SSP Rechnungswesen / ControllingBW-REC-P21-060701

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_10

Lösung Aufgabe W14: Controlling 15 Punkte

SB 3, S. 29 f.

a) Punktvergabe: 7,5 Pkte.

— Richtige Berechnungen des Gesamtergebnisses: 0,5 Pkte. für jedes richtige Jahr; max. 1,5 Pkte.

— Richtige Berechnung des eingesetzten Kapitals: 0,5 Pkte. für jedes richtige Jahr; max. 1,5 Pkte.

— Richtige Berechnung der Umsatzgewinnrate: 0,5 Pkte. für jedes richtige Jahr; max. 1,5 Pkte.

— Richtige Berechnung des Kapitalumschlags: 0,5 Pkte. für jedes richtige Jahr; max. 1,5 Pkte.

— Richtige Berechnung des RoI: 0,5 Pkte. für jedes richtige Jahr; max. 1,5 Pkte.

Zwischenergebnisse 20x1 20x2 20x3

Leistung

- Kosten 14.891

- 14.750 15.235

15.094 16.099

- 15710

= Betriebsergebnis + neutrales Ergebnis

141 + 200

141 + 309

141 + 837

= Gesamtergebnis 341 450 978

Zwischenergebnisse 20x1 20x2 20x3

Working Capital

+ Anlagevermögen 1.840

1.000 2.250

1.500 4.150

4.000

= eingesetztes Kapital 2.840 3.750 8.150

Zwischenergebnisse 20x1 20x2 20x3

Umsatzgewinnrate (in %) (341 x 100) : 14.200= 2,4 (450 x 100) : 15.000

= 3,0

(978 x 100) : 16.300

= 6,0 Kapitalumschlag des

eingesetzten Kapitals 14.200 : 2.840 = 5,0 15.000 : 3.750 = 4,0 16.300 : 8.150 = 2,0

RoI-Berechnung 20x1 20x2 20x3

RoI 2,4 % x 5,0 = 12 % 3,0 % x 4,0 = 12 % 6,0 % x 6,0 = 12 %

b)  Der RoI bleibt zwar über alle drei Jahre konstant, weil sich die Umsatzgewinnrate (positive Entwicklung) und der Kapitalumschlag des eingesetzten Kapitals

(negative Entwicklung) genau entgegengesetzt entwickelt haben.

1 Pkt.

— Die positive Entwicklung der Umsatzgewinnrate ist ausschließlich durch den Anstieg des neutralen Ergebnisses verursacht; das Betriebsergebnis hat sich in den drei Jahren nicht verändert.

1 Pkt.

— Die negative Entwicklung des Kapitalumschlags ist durch den (im Vergleich zum Umsatzanstieg) deutlich stärkeren Anstieg des eingesetzten Kapitals begründet.

Das Anlagevermögen hat sich vervierfacht und das working capital mehr als verdoppelt, was die Flexibilität des Unternehmens deutlich einschränkt.

1 Pkt.

c) Vorteile (z. B.):

— trägt dem Rentabilitätsziel Rechnung

— ermöglicht Planung, Kontrolle und Steuerung,

— anwendbar für operatives und strategisches Controlling

— enge Verzahnung und Kompatibilität des operativen und strategischen Controllinginstrumentariums,

3 Pkte.

(0,5 Pkte.

je Aspekt max.

3 Pkte.)

— flexibel erweiterbar (Tiefe und Breite),

— auch in dezentralisierten Unternehmen anwendbar,

— den Bereichsleitern wird im Sinne von „management by objectives“

Handlungsfreiheit eingeräumt,

— enthält die bedeutendsten Kennzahlen aus allen Bereichen,

— besitzt gute Frühwarneigenschaften zur Schwachstellenanalyse,

— ermöglicht fragengeleitete Ursachenanalyse,

— Analyse einzelner Ergebnisse ist durchführbar,

— Übersichtlichkeit bei Informationsoptimierung

— EDV-technisch lösbar d) Nachteile (z. B.):

— innovationshemmend, da nicht aktivierte Innovationen (z. B.

Forschungsvorhaben) keine Berücksichtigung finden,

— bereichsorientierte Kenngrößen können zu nicht optimalen Strukturen führen,

1,5 Pkte.

(0,5 Pkte. je Aspekt max.

1,5 Pkte.)

— Trend zu kurzfristiger Gewinnmaximierung wird gefördert

— die reine RoI-Betrachtung erlaubt keine Aussage darüber, wie sich Zähler und Nenner verändert haben

(17)

Korrekturrichtlinie SSP Rechnungswesen / ControllingBW-REC-P21-060701

HFH • Hamburger Fern-Hochschule L_11

Lösung Aufgabe 15: Internationale Rechnungslegung 15 Punkte

SB 2, S. 6 f. und 21 ff.

a) Bei einem Unternehmenskauf erworbener goodwill:

— IFRS: Aktivierungspflicht mit regelmäßiger Werthaltigkeitsüberprüfung (impairment test) in den Folgejahren, d. h. keine planmäßige Abschreibung

2 Pkte.

— HGB: Ansatzwahlrecht im Jahr des Zugangs und Bewertungswahlrecht in den Folgejahren durch verschiedene Abschreibungswahlrechte gem. § 255 Abs. 4 HGB

2 Pkte.

b) Gliederung von Bilanz und GuV im Fall einer Kapitalgesellschaft als bilanzierendes Unternehmen

— IFRS: Weder für Bilanz noch für die GuV gibt es irgendwelche Formvorschriften für die Gliederung. Vorgeschrieben ist allerdings die Angabe bestimmter Pflichtkomponenten, deren sinnvolle Anordnung im Ergebnis zu einem vergleichbaren Gliederungsaufbau führt.

1,5 Pkte.

— HGB: Festumrissenes Gliederungsschema gem. § 266 HGB für die Bilanz

sowie gem. § 275 für die GuV 2 Pkte.

c) Abgrenzung der Herstellungskosten für Zwecke der Vorratsbewertung

— IFRS: Pflicht zum Vollkostenansatz für alle produktionsbezogenen

Herstellungskosten, d. h. alle produktionsbezogenen Einzel- und Gemeinkosten 2 Pkte.

— HGB: Pflicht für Einzelkosten, Wahlrecht für Gemeinkosten, die z. B. im Fall der allgemeinen Verwaltungskosten – im Unterschied zu den IFRS - nicht

produktionsbezogen sein müssen.

2 Pkte.

d) Ansatz von Rückstellungen

— IFRS: Rückstellungen ausschließlich für Verpflichtungen gegenüber Dritten 2 Pkte.

— HGB: Rückstellungen für Verpflichtungen sowohl gegenüber Dritten als auch

sich selbst gegenüber (so genannte Aufwandsrückstellungen) 1,5 Pkte.

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