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Mit dem Rollstuhl in die öffentliche Bücherei Versuch einer Bestandsaufnahme bei den Büchereien Wien

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Johann Anglberger

Büchereien Wien Pannaschgasse 6

1050 Wien

Mit dem Rollstuhl in die öffentliche Bücherei

Versuch einer Bestandsaufnahme bei den Büchereien Wien

Projektarbeit im Rahmen der

hauptamtlichen Ausbildung für Bibliothekar/innen (Ausbildungslehrgang 2006-2008/B)

Wien, 09.05.2008

(2)

Abstract:

DI Johann Anglberger Büchereien Wien

Menschen mit Behinderung dürfen nicht diskriminiert werden. Zugang für alle zu ermöglichen muss daher ein wichtiges Bestreben jeder Bücherei sein. In der vorliegenden Arbeit wurde der Versuch unternommen, die Zweigstellen der Büchereien Wien hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit für bewegungseingeschränkte Menschen zu beurteilen. Ein SOLL-IST Vergleich soll etwaige Mängel aufzeigen. Die SOLL-Vorgaben wurden großteils den für barrierefreies Bauen und Planen so wichtigen ÖNORMEN B 1600 und B 1602 entnommen. Die Erhebung des IST- Zustandes erfolgte mittels Fragebögen, die vom Büchereipersonal in jeder Zweigstelle auszufüllen waren.

Punkt für Punkt wurden die Angaben aus den beantworteten Fragebögen den SOLL-Werten aus den ÖNORMEN gegenübergestellt, sodass jede Zweigstelle hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit für bewegungseingeschränkte Personen beurteilt werden konnte. Die Beurteilung der Büchereien Wien als ganzes erfolgte durch die Zusammenführung aller Zweigstellen-Einzelergebnisse. Vorschläge, wie ohne großen finanziellen Aufwand Verbesserungen erreicht werden können, bilden den Abschluss der Arbeit.

(3)

Danksagung

Mein ganz besonderer Dank gilt Roswitha Schachinger. Roswitha, auch eine fleißige Nutzerin der Büchereien Wien, brachte mich auf die Idee, zu diesem wichtigen Thema eine Projektarbeit zu schreiben. Ihre persönlichen Erfahrungen über das Leben im Rollstuhl und über die damit verbundenen Barrieren flossen in die vorliegende Arbeit mit ein. Die gemeinsame Tour mit ihr durch drei Zweigstellen öffnete mir in vielerlei Hinsicht die Augen.

Bedanken möchte ich mich auch bei Ing. Maria Rosina Grundner von der Österr.

Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) für die Anregungen und die kritische Durchsicht des Fragebogens zur Erhebung der Barrierefreiheit für bewegungseingeschränkte Menschen.

Ihr war es auch ein Anliegen mitzuteilen, dass Barrierefreiheit nicht nur für bewegungseingeschränkte Personen wichtig ist, sondern ebenso für Menschen mit Sinneseinschränkungen, mit Sprach- oder Sprechbeeinträchtigungen, ...

Besonders bedanken möchte ich mich bei jenen Kolleginnen und Kollegen, die mit dem Ausfüllen des Fragebogens einen wesentlichen Beitrag zu meiner Arbeit geleistet haben. Nicht unerwähnt lassen möchte ich Kollegen Michael Bacher, der meine Arbeit, besonders während unserer gemeinsamen Zeit in der Bücherei Pannaschgasse, stets mit Interesse verfolgte.

Mag. Gunther Laher danke ich für die fachliche Unterstützung und für die zur Verfügung gestellten Fotos und Pläne.

(4)

Inhaltsverzeichnis

1 EINLEITUNG... 1

1.1 Was bedeutet barrierefrei ...2

1.2 Barrierefreiheit in Bezug auf Bibliotheken...3

1.3 Gesetzliche Verankerung und Richtlinien zur Barrierefreiheit ...4

1.4 Der Untersuchungsgegenstand: Die Büchereien Wien...6

1.5 Zielsetzungen der Untersuchung...7

1.6 Was wurde nicht untersucht? ...9

2 METHODEN... 10

2.1 Grundlegendes ...10

2.2 Erhebung des SOLL-Zustandes: Anforderungen an eine für bewegungseingeschränkte Menschen barrierefreie Bücherei...11

2.2.1 Barrierefreiheit für bewegungseingeschränkte Personen: universell gültige Kriterien ...11

2.2.2 Barrierefreiheit für bewegungseingeschränkte Personen: spezielle Kriterien für Büchereien ...11

2.3 Erhebung des IST-Zustandes: Barrierefreiheit für bewegungseingeschränkte Menschen in den Büchereien Wien...12

2.4 SOLL - IST Vergleich: Auswertung der Daten ...13

3 PRÄSENTATION UND INTERPRETATION DER ERGEBNISSE... 14

3.1 Die Anforderungen an eine für bewegungseingeschränkte Menschen barrierefreie Bücherei (SOLL-Zustand) ...14

3.1.1 Anforderungen an einen für bewegungseingeschränkte Menschen barrierefreien Eingangsbereich (SOLL-Werte)...14

3.1.2 Anforderungen an für bewegungseingeschränkte Menschen barrierefreie Büchereiräumlichkeiten (SOLL-Werte) ...19

3.2 Die Ergebnisse aus den Zweigstellen ...23

3.2.1 BW01 – Hauptbücherei, Urban-Loritz-Platz 2a, 1070 Wien ...23

3.2.2 BW03 - Schüttaustraße 39, 1220 Wien ...25

3.2.3 BW04 - Zirkusgasse 3, 1020 Wien...25

3.2.4 BW05 - Fasangasse 35-37, 1030 Wien ...26

3.2.5 BW06 - Favoritenstraße 8, 1040 Wien...27

3.2.6 BW07 - Rabengasse 6, 1030 Wien...28

3.2.7 BW08 - Zweigstelle Pannaschgasse, 1050 Wien ...28

3.2.8 BW10 - Bücherei Gumpendorferstraße, 1060 Wien ...29

3.2.9 BW12 – Bücherei Erdbergstraße, 1030 Wien...30

3.2.10 BW13 - Simon-Denk-Gasse 4-6, 1090 Wien ...31

(5)

3.2.11 BW 14 - Hasengasse 38, 1100 Wien...32

3.2.12 BW 15 - Ada-Christen-Gasse 2, 1100 Wien ...33

3.2.13 BW 16 - Laxenburger Straße 90, 1100 Wien...34

3.2.14 BW 18 - Dommesgasse 6, 1110 Wien...35

3.2.15 BW 19 - Rosa-Jochmann-Ring 5, 1110 Wien ...36

3.2.16 BW 21 - Am Schöpfwerk 29, 1120 Wien...37

3.2.17 BW 23 - Meidlinger Hauptstraße 73, 1120 Wien ...38

3.2.18 BW 26 - Hofwiesengasse 48, 1130 Wien ...39

3.2.19 BW 27 - Linzer Straße 309, 1140 Wien ...40

3.2.20 BW 30 - Hütteldorfer Straße 130d, 1140 Wien ...40

3.2.21 BW 31 - Hütteldorfer Straße 81a, 1150 Wien ...41

3.2.22 BW 32 - Schwendergasse 39-43, 1150 Wien ...42

3.2.23 BW 35 - Rosa-Luxemburg-Gasse 4, 1160 Wien...43

3.2.24 BW 36 - Schuhmeierplatz 17, 1160 Wien ...44

3.2.25 BW 39 - Hormayrgasse 2, 1170 Wien ...44

3.2.26 BW 40 - Engerthstraße 197, 1020 Wien ...45

3.2.27 BW 41 - Weimarer Straße 8, 1180 Wien ...46

3.2.28 BW 43 - Heiligenstädter Straße 155, 1190 Wien ...47

3.2.29 BW 45 - Leystraße 53, 1200 Wien...48

3.2.30 BW 46 - Erzherzog-Karl-Straße 169, 1220 Wien...49

3.2.31 BW 47 - Pappenheimgasse 10-16, 1200 Wien...49

3.2.32 BW 48 - Brünner Straße 36, 1221 Wien ...50

3.2.33 BW 49 - Bernoullistraße 1, 1220 Wien...51

3.2.34 BW 50 - Kürschnergasse 9, 1210 Wien...52

3.2.35 BW 51 - Siegesplatz 7, 1220 Wien ...53

3.2.36 BW 52 - Brünner Straße 138, 1210 Wien ...54

3.2.37 BW 53 - Billrothstraße 32, 1190 Wien...55

3.2.38 BW 54 - Breitenfurter Straße 358, 1230 Wien ...55

3.2.39 BW 56 - Anton-Baumgartner-Straße 44, 1223 Wien ...56

3.3 Zusammenfassung der Ergebnisse...58

4 AUSBLICK... 61

4.1 Beispiele für kostengünstige Verbesserungsmaßnahmen...61

5 LITERATURVERZEICHNIS... 65 ANHANG (FRAGEBOGEN) ...A 1

(6)

1 EINLEITUNG

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nicht behinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.“

(BGBl. I Nr. 87/1997)

Mit diesem am 13.08.1997 kundgemachten Bundesverfassungsgesetz wurde Art. 77, Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) novelliert und die Gleichstellung behinderter und nicht behinderter Menschen als Staatszielbestimmung verankert.

Wie wichtig Barrierefreiheit ist, mögen ein paar Zahlen verdeutlichen. Laut den Daten der Österreichischen Gesundheitsbefragung klagen 18,6 % der über 60-jährigen über Probleme beim Gehen1, 7 % auch trotz Verwendung eines Stockes oder anderer Gehilfen (Statistik Austria, 2007, S 23, S 136). Ähnlich sind die Zahlen beim Treppensteigen2: 18,9 % der über 60- jährigen geben an Probleme beim Treppen steigen zu haben, 6,3 % auch bei Verwendung von Hilfsmitteln (Statistik Austria, 2007, S. 23, S 137). Dieser Umstand ist umso interessanter, wenn man bedenkt, dass in Zukunft der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung steigen wird (Eurostat, 2007, S. 51). Zur Gruppe der Menschen mit Bewegungsbeeinträchtigungen zählen aber nicht nur die oben angeführten gehbeeinträchtigten Personen, sondern auch Menschen mit Arm- bzw. Handbeeinträchtigungen, wachstumsbehinderte Menschen und Rollstuhlfahrer. Damit sind aber noch lange nicht alle Arten von Behinderung abgedeckt. Das heißt gleichzeitig, dass eine Bücherei, die mit einem Rollstuhl problemlos befahrbar ist, noch lange nicht für alle Menschen barrierefrei sein muss. Die Bücherei kann trotzdem für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen (Sehen, Hören), mit Sprach- oder Sprechbeeinträchtigungen, mit psychosozialen Beeinträchtigungen (z. B. Schizophrenie, Autismus), für Menschen mit Lernschwächen (z. B. Legasthenie) und Mehrfachbehinderungen nicht uneingeschränkt benutzbar oder gar ungeeignet sein. Eine ungefähre Ahnung vom Anteil behinderter Menschen an der Gesamtbevölkerung bekommt man durch die Daten eines Mikrozensus in Deutschland aus dem Jahr 2005. Demnach lebten im Jahr 2005 in der Bundesrepublik Deutschland 8,6 Mill.

amtlich anerkannte behinderte Menschen (Pfaff, 2006). Der größte Teil zählte zu den Schwerbehinderten3. Im Durchschnitt war jeder zehnte Einwohner Deutschlands behindert.

Allein daraus lässt sich erkennen, dass Menschen mit Behinderung keine Minderheit darstellen.

1 Fragewortlaut: "Können Sie ohne Stock oder andere Gehhilfen ohne Probleme 500 Meter gehen?"

2 Fragewortlaut: "Können Sie ohne Stock oder andere Gehhilfen ohne Probleme eine Treppe hinauf und hinunter steigen?"

3 Personen, deren Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt, gelten als Schwerbehinderte; Die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden als Grad der Behinderung (GdB) nach Zehnergraden von 20 bis 100 abgestuft festgestellt.

(7)

Auf Wien umgelegt würde dies bedeuten, dass von den 1.664.146 Einwohnern (Magistrat der Stadt Wien, 2007, S. 63) cirka 166.000 behindert sind.

1.1 Was bedeutet barrierefrei

Im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz wird Barrierefreiheit wie folgt definiert:

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ (BGBl. I Nr. 82/2005)

Eine Vielzahl an Bezeichnungen und Ausdrücken zu den Themen Behinderung und Integration findet sich im „Buch der Begriffe“. Diese Zusammenstellung wurde von behinderten und nicht behinderten Menschen im Rahmen eines integrativen Journalismus-Lehrganges verfasst. Darin findet sich auch eine umfassendere Definition hinsichtlich Barrierefreiheit und ihrer Zielgruppe als im Gesetzestext. Es ist hier nicht mehr von „Menschen mit Behinderung“ die Rede sondern die Zielgruppe von Barrierefreiheit sind „alle Menschen“:

„Barrierefreiheit bedeutet Zugänglichkeit und Benützbarkeit von Gebäuden und Informationen für alle Menschen, egal ob sie im Rollstuhl sitzen, ob es sich um Mütter mit Kleinkindern oder Personen nicht deutscher Muttersprache handelt, ob es blinde, gehörlose, psychisch behinderte oder alte Menschen sind ...“ (Integration:Österreich & Firlinger, 2003, S. 98)

Barrierefreies Bauen bzw. behindertengerechtes Bauen soll diese Barrierefreiheit gewährleisten. Meist werden diese beiden Ausdrücke jedoch als Synonym für rollstuhlgerechtes Bauen verstanden (Integration:Österreich u. Firlinger, 2003, S. 98). Personen in Rollstühlen haben hohen Platzbedarf und dieser Anspruch wirkt sich am augenscheinlichsten auf die Planung und den Bau von Gebäuden und Anlagen aus. Aber auch andere Gruppen, wie seh- oder hörbehinderte Personen, müssen, wenn es um Barrierefreiheit geht, berücksichtigt werden4. Von einer barrierefreien Umwelt profitieren aber auch noch andere Personengruppen, wie etwa Schwangere, Menschen mit Kinderwagen, Kinder, Menschen mit Lasten, oder Menschen, die durch einen Unfall vergleichsweise kurzfristig eingeschränkt sind (Personen mit Gipsverbänden usw.).

4 z. B. durch den Einbau von Blindenleitsystemen, induktiven Höranlagen, ...

(8)

1.2 Barrierefreiheit in Bezug auf Bibliotheken

Bibliotheken sind Teil des öffentlichen Lebens, ihr Hauptziel soll darin bestehen, Ressourcen und Dienstleistungen in Form verschiedenster Medien zur Verfügung zu stellen, und zwar allen Menschen, unabhängig davon, ob sie einer sprachlichen Minderheit angehören, ob sie behindert sind oder in abgelegenen Gebieten wohnen (International Federation of Library Associations and Institutions, 2001, S 8). Hasenclever lässt in seiner Definition des Begriffs Barrierefreiheit in Bibliotheken den Gesetzestext5 mit einfließen:

„Der Begriff Barrierefreiheit bedeutet in diesem Zusammenhang gemäß der gesetzlichen Definition, dass Bibliotheksgebäude und die darin vorhandenen technischen Gebrauchsgegenstände ebenso wie die Informationsverarbeitungssysteme, die akustischen und visuellen Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen behinderten Menschen in der allgemein üblichen Weise zugänglich sind und von ihnen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe genutzt werden können.“ (Hasenclever, 2005, S. 6)

Jeder Mensch, der das Bedürfnis verspürt eine Bibliothek nutzen zu wollen, sollte dies auch tun können. Dass dem nicht so ist, dass Menschen mit Behinderung immer wieder aufgrund von Barrieren Bibliotheken nicht oder nur eingeschränkt nutzen können, zeigen aktuelle Untersuchungen aus Berlin (Hasenclever, 2005) und Österreich (Sabler-Landesmann, 2006;

Schrammel, 2007). Dabei handelt es sich nicht immer nur um Barrieren baulicher Art (wie z. B.

Stufen, enge Durchgänge usw.). Hasenclever spricht auch von mentalen Barrieren in den Köpfen der Menschen. Allein Unwissenheit über die Bedürfnisse behinderter Menschen, über den Umgang mit ihnen, kann schon zu Barrieren führen (Hasenclever, 2005, S. 46). Dieser Umstand zeigt auch die Wichtigkeit des Faktors Personal auf. Fortbildungsangebote und Leitlinien für den Umgang mit behinderten Menschen helfen mit die sozialen Barrieren abzubauen.

Als Instrument zur Einschätzung der Situation hinsichtlich Barrierefreiheit in der eigenen Bücherei können bereits bewährte bzw. von Fachkräften erstellte Checklisten verwendet werden. Mit Hilfe derartiger Checklisten lässt sich nicht nur der IST-Zustand Punkt für Punkt feststellen, ein SOLL-IST Vergleich anhand einer Checkliste zeigt auch auf, wo Handlungsbedarf besteht.

Für die Überprüfung aller Formen von Bibliotheken (Öffentliche, Akademische, Schul- und Spezial-Bibliotheken) kann eine 2005 von der International Federation of Library Associations and Institutions (IFLA) herausgegebene Prüfliste verwendet werden6. 2006 ist diese Prüfliste auch in deutscher Sprache mit dem Titel „Zugang zu Bibliotheken für Menschen mit Behinderung – Prüfliste“ als IFLA Professional Report, No. 94 erschienen. Mit dieser Prüfliste

5 Behindertengleichstellungsgesetz für Deutschland, § 4.

6

(9)

kann der Zugang zum Gebäude, zum Service und zu Angebot und Programm überprüft werden (Irvall & Nielsen, 2006). Für drei große Bereiche - Zugang, Medien-Formate und Service und Kommunikation – werden die für Barrierefreiheit wesentlichen Hinweise und Tipps gegeben.

Was leider fehlt sind quantitative Bezugsgrößen. Dieser Nachteil wird auch nicht durch den von Irvall & Nielsen (2006) gemachten Verweis auf die einschlägigen Vorschriften der einzelnen Länder wett gemacht.

Etwa zeitgleich mit den Erhebungen zur vorliegenden Arbeit erstellte Schrammel (2007) unter Berücksichtigung der oben erwähnten IFLA-Checkliste und den für Barrierefreiheit relevanten ÖNORMEN B 1600 und B 1602 eine Prüfliste für Öffentliche Bibliotheken in Österreich. Im Gegensatz zur IFLA-Checkliste sind hier quantitative Bezugsmaße enthalten. Sieben Teilbereiche werden abgehandelt: Bauliches, Orientierung, Medien, Ausstattung, Service &

Information, Personal und Weiterentwicklung. Die Überprüfung einer Bücherei mit Hilfe dieser Liste liefert ein umfassendes Bild über den Status Quo hinsichtlich Barrierefreiheit.

1.3 Gesetzliche Verankerung und Richtlinien zur Barrierefreiheit

In diesem Abschnitt soll kurz auf die wesentlichen Rechtsvorschriften und Richtlinien zur Barrierefreiheit eingegangen werden:

• Bestimmungen im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

1997 wurde Artikel 7 der österreichischen Bundesverfassung (B-VG) um folgenden Absatz ergänzt: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nicht behinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.“

(BGBl. I Nr. 87/1997)

• Behindertengleichstellungspaket

Mit 01.01.2006 ist das Behindertengleichstellungspaket in Kraft getreten. Das Paket enthält neben den Novellierungen des Behinderteneinstellungsgesetzes (BeinstG) und des Bundesbehindertengesetzes (BBG) das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG).

Das Behindertengleichstellungspaket versteht sich auch als Umsetzung der oben genannten Verfassungsbestimmung (Wirtschaftskammer Österreich, 2006). Wichtigstes Anliegen des Gesetzespakets ist der Diskriminierungsschutz, so regelt es die Rechtsfolgen einer Diskriminierung. Im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz ist verankert, dass vor einer gerichtlichen Geltendmachung von Schadenersatz aufgrund einer Diskriminierung wegen einer

(10)

Behinderung ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren beim Bundessozialamt durchgeführt werden muss. Wenn keine gütliche Einigung erfolgt, kann der Schadenersatz zivilrechtlich geltend gemacht werden7. Im Zuge dieser gerichtlichen Geltendmachung wird auch überprüft, ob die Beseitigung einer Barriere zumutbar gewesen wäre. Hinsichtlich des zeitlichen Rahmens für die im Gesetz vorgeschriebene Beseitigung von Barrieren in bereits bestehenden Bauwerken, Anlagen und Einrichtungen wurden im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz Übergangsfristen festgelegt, dies vor allem, um die für die Beseitigung der Barrieren notwendigen finanziellen Belastungen abzufedern. In vollem Umfang tritt das Gesetz daher erst mit 01.01.2016 in Kraft. Das Behindertengleichstellungsgesetz regelt nur die Rechtsfolgen einer Diskriminierung, nicht wie Barrierefreiheit auszusehen hat. Derartige Vorschriften, z. B. in Bauordnungen zu erlassen, liegt in der Kompetenz der Länder.

• Bauordnung für Wien

Mit der Bauordnungsnovelle 1990 wurde der § 106 a, damals mit dem Titel „Anforderungen an Gebäude zur besseren Benützbarkeit der Gebäude durch körperbehinderte oder auf Grund ihres Alters gebrechliche Menschen“ (LGBl. 1991/15) in die Bauordnung für Wien aufgenommen. Die letzte umfassende Novellierung der Bauordnung betreffend § 106 a

„Barrierefreie Benützbarkeit von Gebäuden“ erfolgte 2004 (LGBl. 2004/33). Auch die Bestimmungen über Aufzüge (§ 108) wurden im Zuge der Novellierung wesentlich erweitert. In der Wiener Bauordnung sind viele (nicht alle) der in den ÖNORMEN B 1600 bis B 1602 angeführten Richtlinien enthalten.

Rechtliche Bestimmungen zur Barrierefreiheit finden sich auch in weiteren Landesgesetzen, wie im Wiener Aufzugsgesetz, im Wiener Veranstaltungsstättengesetz, in der Arbeitsstätten- verordnung oder im Wiener Bedienstetenschutzgesetz.

• ÖNORMEN

Die wichtigsten ÖNORMEN in Bezug auf Barrierefreiheit sind:

• ÖNORM B 1600 (Ausgabe: 2005-05-01): Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen

• ÖNORM B 1601 (Ausgabe: 2003-12-01): Spezielle Baulichkeiten für behinderte oder alte Menschen

• ÖNORM B 1602 (Ausgabe: 2001-06-01): Barrierefreie Schul- und Ausbildungsstätten und Begleiteinrichtungen

7 Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz sieht auch die Möglichkeit einer Verbandsklage durch die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) vor.

(11)

• ÖNORM B 1603 (Ausgabe: 2005-02-01): Barrierefreie Tourismuseinrichtungen - Planungsgrundlagen

Diese ÖNORMEN haben den Charakter von Richtlinien, die Einhaltung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wesentlich ist das Baurecht der Länder. Die Wiener Bauordnung berücksichtigt zu einem großen Teil die in der ÖNORM B 1600 angeführten Richtlinien.

Für die Errichtung barrierefreier Bauten und Anlagen sind die Bestimmungen der oben angeführten ÖNORMEN einzuhalten (Österreichisches Normungsinstitut, 2005).

1.4 Der Untersuchungsgegenstand: Die Büchereien Wien

Im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit stehen die Büchereien Wien. Alle Zweigstellen sollen auf ihre Barrierefreiheit für bewegungseingeschränkte Menschen untersucht werden (siehe: 1.5 Zielsetzungen der Untersuchung). Die Büchereien Wien verfügen über insgesamt 1,559 Millionen Medien, davon entfallen 345.300 allein auf die Hauptbücherei, der Medienbestand in den Zweigstellen liegt zwischen 14.500 und 54.200. 2007 sorgten 151.286 Benutzerinnen und Benutzer für 5,292 Millionen Entlehnungen (Büchereien Wien, 2008). Umgerechnet auf die Einwohnerzahl Wiens bedeutet dies über drei Entlehnungen pro Bewohner und Jahr.

Folgender Auszug aus dem Leitbild der Büchereien Wien bezieht sich auf die Zugänglichkeit von Ressourcen und Dienstleistungen:

„[...] Die Büchereien Wien sind Orte der Begegnung und der Kommunikation und bieten allen Interessierten leichten Zugang zu Information, Bildung und Kultur. Wir verstehen uns als kundenorientierter Servicebetrieb und als lebendige Organisation, die sich aktuellen Entwicklungen stellt und sich permanent weiterentwickelt [...]“ (Büchereien Wien, o. J.)

Der Terminus barrierefrei oder ein sinnverwandter Begriff kommt im Leitbild der Büchereien Wien nicht vor. Kein Wunder, die Büchereien Wien bestehen aus 39 Zweigstellen plus Bücherbus, manche der Zweigstellen sind alt, andere wiederum wurden gerade neu eröffnet bzw. renoviert oder saniert (Tabelle 1). Daher kann hinsichtlich baulicher Eigenschaften nur schwer ein allgemein gültiges Gesamturteil abgegeben werden, zu unterschiedlich sind die Zweigstellen und in weiterer Folge der Zugang zu Information, Bildung und Kultur.

Die Büchereien Wien waren zuletzt 1997 Ziel von Erhebungen zur Barrierefreiheit. Im

„Behindertenatlas der Stadt Wien: Kultur, Freizeit“ sind neben anderen Kultur- und Freizeiteinrichtungen auch alle damaligen Zweigstellen der Büchereien Wien erfasst worden

(12)

(Verein „Wiener Jugendkreis“ & MA 13-Landesjugendreferat Wien, 1997, II. Bildung, S 64-79).

Diese Auflistung enthält allerdings nur unzureichend Angaben über die Situation hinsichtlich Barrierefreiheit, es wird grob die Eingangssituation beschrieben8, über die Situation hinsichtlich Barrierefreiheit in der Bücherei werden überhaupt keine Angaben gemacht.

1.5 Zielsetzungen der Untersuchung

Folgendes soll im Rahmen dieser Arbeit untersucht werden:

• SOLL-Zustand: welche Anforderungen muss eine für bewegungsbehinderte Menschen barrierefreie Bücherei erfüllen?

• IST-Zustand: wie präsentieren sich die Büchereien Wien im Hinblick auf Barrierefreiheit für bewegungseingeschränkte Menschen?

• Ermittlung der Mängel / des Handlungsbedarfs anhand eines SOLL - IST Vergleichs

Untersucht und überprüft wurde in der vorliegenden Arbeit nur die Barrierefreiheit für bewegungseingeschränkte Menschen. Barrierefreiheit für sinneseingeschränkte Personen und für Personengruppen mit anderen Behinderungen war nicht Gegenstand der Untersuchung.

Bewegungsbehindert bzw. bewegungseingeschränkt sind laut ÖNORM B 1600 gehbehinderte Menschen, arm-/handbehinderte Menschen, Menschen im mechanischen Rollstuhl, Menschen im elektrischen Rollstuhl, wachstumsbehinderte Menschen (Österreichisches Normungsinstitut, 2005, S. 31). Zum erweiterten Kreis der bewegungseingeschränkten Personen zählen Gipsverbandträger, Schwangere, Menschen mit Kinderwagen oder Lasten, sowie Kinder und ältere Menschen.

8 Im Behindertenatlas der Stadt Wien sind folgende Angaben zu den Zweigstellen der Büchereien Wien zu finden:

Haupteingang/Nebeneingang: Anz. Behindertenparkplätze, Gehsteigkante geschrägt/nicht geschrägt, Stufenanzahl, -tiefe, -höhe, Rampe ja/nein, Öffnungsrichtung Tür, Türbreite, Geländer ja/nein.

Lift: Lift ja/nein, Stufenanzahl, -tiefe, -höhe, Lifttürbreite, Lifttiefe, -breite.

(13)

Tabelle 1: Überblick über die Zweigstellen der Büchereien Wien mit Angaben zum Errichtungsdatum (am Standort seit) und dem Datum der letzten Renovierung (Quelle:

Zweigstellenreferat der Büchereien Wien, o. J., verändert) Bücherei

Nr. Bezirk Adresse am Standort seit

letzte

„Renovierung“

01 07., Hauptbücherei Urban-Loritz-Platz 2a 2003 03 22., Schüttaustraße 39 vor 1945

04 02., Zirkusgasse 3 1974 1998 05 03., Fasangasse 35-37 1957 1978 06 04., Stützpunktbücherei Favoritenstraße 8 1981

07 03., Rabengasse 6 vor 1945 1992/93 08 05., Pannaschgasse 6 1996

10 06., Gumpendorfer Straße 59-61 1987 2000/2001 12 03., Stützpunktbücherei Erdbergstraße 5-7 1996

13 09., Simon-Denk-Gasse 4-6 1961 1988 14 10., Hasengasse 38 vor 1945 1997 15 10., Ada-Christen-Gasse 2 1978 Anfang 90er 16 10., Laxenburger Straße 90a 1984 2001/2002 18 11., Stützpunktbücherei Dommesgasse 6 2001

19 11., Rosa-Jochmann-Ring 5 1997 21 12., Am Schöpfwerk 29/7 1984 23 12., Meidlinger Hauptstraße 73 2004

26 13., Hofwiesengasse 48 1984 2005/06 27 14., Linzer Straße 309 vor 1945 1993/94 30 14., Hütteldorfer Straße 130d 2000

31 15., Hütteldorfer Straße 81a 1961 1985 u. 2005 32 15., Schwendergasse 39-43 1976 2002/2003 35 16., Rosa-Luxemburg-Gasse 4 vor 1945 2000/2001 36 16., Schuhmeierplatz 17 nach 1950 1997/1998 39 17., Hormayrgasse 2 1987 1997 (Boden) 40 02., Engerthstraße 197 1982 1999/2000 41 18., Weimarer Straße 8 vor 1945 1985

43 19., Heiligenstädter Straße 155 1961 1996 45 20., Leystraße 53 vor 1945 1991 46 22., Erzherzog-Karl-Straße 169 ca. 1950

47 20., Pappenheimgasse 10-16 1995

48 21., Brünner Straße 36 vor 1945 tlw. Anfang 90er 49 22., Stützpunktbücherei Bernoullistraße 1 1973 2003

50 21., Kürschnergasse 9 1975 2005/06 51 22., Siegesplatz 7 vor 1945 2000

52 21., Brünner Straße 138 1985 2005 53 19., Stützpunktbücherei Billrothstraße 32 1970 1996/97 54 23., Breitenfurter Straße 354 2004

56 23., Anton-Baumgartner-Straße 44 1980 2005/06 Bus 70 07., Depot: Urban-Loritz-Platz 2a 1993

(14)

1.6 Was wurde nicht untersucht?

Einige wichtige Fragen zur Barrierefreiheit wurden im Rahmen der vorliegenden Arbeit nicht untersucht. Die Komplexität der hier in diesem Kapitel angeführten Themen zur Barrierefreiheit, sowie das Bestreben, die Datenflut halbwegs einzudämmen, waren die wesentlichsten Gründe dafür.

Barrierefreiheit für Menschen mit Sinneseinschränkungen, etc.

Eine seriöse Beurteilung der Barrierefreiheit für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen, mit Sprach- oder Sprechbeeinträchtigungen, mit psychosozialen Beeinträchtigungen, für Menschen mit Lernschwächen und Mehrfachbehinderungen erfordert auch eine Fokussierung auf Bereiche abseits der rein baulichen Maßnahmen. Barrierefreiheit für diese Personengruppen zu erreichen bzw. das Angebot für diese Personengruppe zu evaluieren setzt spezielles Fachwissen über die spezifischen Bedürfnisse im baulichen Bereich, aber auch im Bereich der Medien-Formate und im Bereich Service und Kommunikation voraus.

Barrierefreiheit von Fluchtwegen:

Bei einer Überprüfung auf Barrierefreiheit sind an sich auch die Fluchtwege zu berücksichtigen.

Dies kann relativ einfach geschehen, wenn - so wie in der Bücherei Pannaschgasse - der Haupteingang gleich dem Notausgang ist, oder in Büchereien mindestens zwei Aus/Eingänge direkt ins Freie vorhanden sind. Schwieriger wird die Situation, wenn sich Büchereien nicht im Parterre befinden und/oder Aufzüge und Stiegenhäuser Teil von Fluchtwegen sind. Ebenfalls zu überprüfen wäre, ob geeignete Evakuierungskonzepte zur Rettung von behinderten Menschen in Fluchtwegs- u. Brandschutzpläne eingearbeitet sind.

Barrierefreie Medien

Inwieweit sind die von den Büchereien Wien angebotenen Medien-Formate für alle zugänglich und nutzbar? Sind in der Bücherei genügend spezielle Medien für Menschen mit Behinderung (z. B. Hörbücher, Blindenschriftbücher, Filme mit Untertiteln und/oder Gebärdensprache, ...) vorhanden? Sind geeignete Hilfsmittel zur Nutzung der Medien vorhanden (z. B. Computer mit synthetischer Sprachausgabe, Tastaturen mit Braillezeile, ...)?

Barrierefreie Homepage

Der Internetauftritt der Büchereien Wien sollte für alle Nutzer barrierefrei sein. Ist er das?

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2 METHODEN 2.1 Grundlegendes

Angenommen eine Bücherei verfügt über einen ausgewogenen Medienbestand, über Computer-Arbeitsplätze für Internet- und OPAC-Recherchen, über Sitzgruppen mit Tischen, aber nicht über Plätze zur Nutzung von AV-Medien und auch nicht über Selbstverbucher. Ein Besuch in dieser Bücherei durch eine nicht behinderte Person könnte chronologisch in etwa so ablaufen:

1. Ankunft vor der Bücherei

2. Zwischen dem Gehsteig und der Eingangstür zur Bücherei liegen nur ein paar Stufen. Die zu überwinden stellt kein Problem dar.

3. Es fällt nicht schwer die selbstschließende Eingangstür zu öffnen.

4. Im Windfang lässt der Tisch mit den makulierten Büchern wenig Platz.

5. Das Öffnen der Windfangtür ist trotzdem kein Problem, die Türschwelle bleibt unbemerkt.

6. Erst einmal drinnen wird der Mantel am Garderobenständer aufgehängt.

7. Der Weg führt weiter zur Theke

8. Dort werden nach einigen Grußworten an das Bibliothekspersonal die zurückgebrachten Medien auf die Ablagefläche gelegt.

9. Es folgt eine OPAC-Recherche.

10. Danach werden Bücher zur Geschichte Molwaniens aus einem der oberen Regale geholt.

11. Die Medien werden auf einem Tisch mit Sitzgelegenheit deponiert und unter Nutzung dieser Sitzgelegenheit durchgesehen.

12. Stunden vergehen, eine Toilette muss aufgesucht werden.

13. Die Sperrstunde naht, schnell müssen noch ein paar CDs aus der am anderen Ende liegenden Kinderbücherei geholt werden, die Bücher über Molwanien sollen ebenfalls ausgeliehen werden.

14. Die Medien werden auf die Ausleihtheke gelegt und von einer netten Bibliothekarin verbucht.

15. Abnehmen des Mantels vom Garderobenständer und in diesen schlüpfen.

16. Verlassen der Bücherei durch Windfang- u. Eingangstür.

17. Im Bereich der Stufen Richtung Gehsteig noch einmal aufpassen wohin man tritt, denn es ist schon dunkel.

18. Nachhauseweg wird eingeschlagen.

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2.2 Erhebung des SOLL-Zustandes: Anforderungen an eine für bewegungseingeschränkte Menschen barrierefreie Bücherei

Würde eine Person, die stark bewegungseingeschränkt ist (z. B. eine Rollstuhlfahrerin), die unter 2.1 angeführte Bücherei in gleicher Art und Weise benützen können wie die nicht eingeschränkte Person, d. h. die Punkte 1 bis 18 blieben unverändert, dann wäre diese Bücherei als für bewegungseingeschränkte Menschen barrierefrei zu bezeichnen. In diesem Falle entspräche hinsichtlich Barrierefreiheit für bewegungseingeschränkte Menschen der IST- Zustand dem SOLL-Zustand (IST-Zustand = SOLL-Zustand). Einige der Zweigstellen der Büchereien Wien ähneln der hier angeführten fiktiven Bücherei. Daneben gibt es aber auch noch Zweigstellen mit Aufzügen, Selbstverbuchern, mehreren Etagen, ....

Im Rahmen dieser Arbeit wurden alle im Zuge einer Büchereinutzung anfallenden/möglichen Handlungen einer Barrierefrei - Prüfung unterzogen. Daraus ergab sich eine Liste an Parametern, für die es SOLL-Größen zu ermitteln galt. Um für bewegungseingeschränkte Menschen barrierefrei nutzbar zu sein, müssen gewisse bauliche Anforderungen erfüllt sein, auch Einrichtung und Ausstattung müssen spezielle Eigenschaften aufweisen (SOLL-Zustand).

Viele dieser Kriterien sind universell gültig (z. B. genormte Türbreiten, max. Rampensteigung, Höhe von Bedienelementen, Wendekreise für Rollstühle, usw.) andere wiederum nehmen direkt auf Büchereispezifika Bezug (z. B. Höhe der Ausleihtheke, Einstellhöhen der Medien, Regalabstände, usw.).

2.2.1 Barrierefreiheit für bewegungseingeschränkte Personen: universell gültige Kriterien

Diese Kriterien gelten für jedes Gebäude, für jede Anlage und sind auch für Büchereien anwendbar. Die entsprechende Datenquelle für die vorliegende Arbeit war die ÖNORM B 1600 (Ausgabe 2005-05-01): „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“.

2.2.2 Barrierefreiheit für bewegungseingeschränkte Personen: spezielle Kriterien für Büchereien

Die als Ergänzung zur ÖNORM B 1600 zu betrachtende ÖNORM B 1602 „Barrierefreie Schul- und Ausbildungsstätten und Begleiteinrichtungen“ liefert einige Daten für Büchereien. Viele Kriterien wurden aber wiederum aus der ÖNORM B 1600 übernommen und sinngemäß für Büchereien eingesetzt. So findet man z. B. in den erwähnten ÖNORMEN keine Angaben

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hinsichtlich Barrierefreiheit von Selbstverbuchern, allerdings sehr wohl zur Höhe von Bedienelementen, zur Höhe von Ablageflächen und zur Größe von mit dem Rollstuhl unterfahrbaren Bereichen. Die spezifische Bündelung derartiger Kriterien und Planungsgrundlagen lieferte somit den Kriterienkatalog für einen für bewegungseingeschränkte Menschen barrierefreien Selbstverbucher. Ließen sich auch auf diesem Weg nicht genug Kriterien finden, dann waren die in der ÖNORM B 1600 angeführten Planungshinweise und Planungsgrundsätze sehr hilfreich (siehe Tabelle 2 auf Seite 15).

2.3 Erhebung des IST-Zustandes: Barrierefreiheit für bewegungseingeschränkte Menschen in den Büchereien Wien

In den 39 Zweigstellen (inkl. Hauptbücherei, ohne Bücherbus) der Büchereien Wien wurde der IST-Zustand hinsichtlich Barrierefreiheit für bewegungseingeschränkte Menschen mittels eines vom Bibliothekspersonal in jeder Zweigstelle auszufüllenden Fragebogens erhoben. Dieser Fragebogen wurde im Frühjahr 2007 erstellt und nach seiner Fertigstellung und einer kurzen Prüfung durch die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation in drei sehr unterschiedlichen Zweigstellen der Büchereien Wien (Hauptbücherei, Bücherei Pannaschgasse, Bücherei Fasangasse vor der für die meisten überraschenden Renovierung) gemeinsam mit einer Rollstuhlfahrerin auf Praktikabilität getestet. Im Zuge dieser drei Befahrungen wurde auch überprüft, ob die erhobenen SOLL-Größen (vgl. 2.2) tatsächlich optimale Verhältnisse widerspiegeln oder ob sie modifiziert werden müssen. Danach wurde der Fragebogen, mit der Bitte an das Bibliothekspersonal ihn auszufüllen, an die übrigen Zweigstellen ausgeschickt. Großteils war es aus Zeitgründen dem Verfasser nicht möglich, die Erhebungen in den Zweigstellen selbst durchzuführen (Ausnahmen: Hauptbücherei, Bücherei Pannaschgasse, Bücherei Fasangasse vor der Renovierung, Bücherei Gumpendorferstraße, Bücherei Hormayrgasse, Bücherei Ada-Christen-Gasse). Ein weiterer Nachteil war, dass viele Zweigstellen dem Verfasser auch unbekannt waren. Um sich trotzdem ein umfassendes Bild von jeder Zweigstelle machen zu können, erschien es daher besonders wichtig, mit dem Fragebogen auch genügend Informationen über die räumlichen Verhältnisse in den einzelne Zweigstellen mit zu transportieren. Dieser Umstand war hauptverantwortlich für die Erstellung und Verwendung eines eigenen Fragebogens.

Der Fragebogen gliedert sich in zwei große Bereich - „Eingangsbereich“ und „In der Bücherei“.

Der Bereich „In der Bücherei“ umfasst auch den Fragenkatalog zu den sanitären Anlagen.

Die Reihenfolge der Fragen orientiert sich in etwa an der Chronologie eines Büchereibesuches (vgl. 2.1). Der Fragebogen ist im Anhang dieser Arbeit zu finden.

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2.4 SOLL - IST Vergleich: Auswertung der Daten

Nach der Rücksendung eines ausgefüllten Fragebogens aus einer Zweigstelle wurden die erhobenen IST-Daten Punkt für Punkt mit den SOLL-Werten verglichen. Zeigten sich Unterschiede, so wurde ein Mangel attestiert. Häufig lieferten Pläne und Fotos der Zweigstellen wertvolle Zusatzinformationen.

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3 PRÄSENTATION UND INTERPRETATION DER ERGEBNISSE

3.1 Die Anforderungen an eine für bewegungseingeschränkte Menschen barrierefreie Bücherei (SOLL-Zustand)

Welche baulichen Anforderungen muss eine für bewegungseingeschränkte Menschen barrierefreie Bücherei erfüllen? Bewegungsbehinderte bzw. bewegungseingeschränkte Menschen stellen keine einheitliche Gruppe dar, je nach Art und Grad der Einschränkung sind die Ansprüche unterschiedlich. In der ÖNORM B 1600 wird im Kapitel Planungsgrundsätze darauf eingegangen (Österreichisches Normungsinstitut, 2005, S. 31-34). Zum Beispiel benötigen gehbehinderte Menschen mit Gehhilfen größere Durchgangsbreiten, arm- handbehinderte Menschen verfügen dagegen oft nur über eine eingeschränkte Greifhöhe, Personen mit Rollstühlen brauchen entsprechend große Bewegungsflächen usw. In Tabelle 2 sind die wesentlichen Planungsgrundsätze zusammengefasst. Diese Planungsgrundsätze sollen in entsprechenden baulichen Maßnahmen ihren Niederschlag finden. Im Folgenden werden jene baulichen Anforderungen vorgestellt, die maßgeblich Einfluss auf die Barrierefreiheit für bewegungseingeschränkte Menschen haben. Viele der hier vorgestellten Parameter sind allgemein gültig, das heißt sie kommen in allen Gebäuden unabhängig von deren Funktion zur Anwendung. Nur einige wenige sind spezifisch für Büchereien, sie betreffen Einrichtungen und Vorrichtungen die es nur in Bibliotheken gibt, zum Beispiel Selbstverbucher.

Die Gliederung dieser "Parameter-Präsentation" orientiert sich an der Struktur des Fragebogens zur Erhebung der Barrierefreiheit in den einzelnen Zweigstellen der Büchereien Wien (siehe Fragebogen im Anhang). Entsprechend der Chronologie eines normalen Büchereibesuches werden die Parameter der Reihe nach - beginnend mit dem Eingangsbereich - vorgestellt.

3.1.1 Anforderungen an einen für bewegungseingeschränkte Menschen barrierefreien Eingangsbereich (SOLL-Werte)

Die Eingangsbereiche setzen sich in der Regel aus horizontalen Verbindungswegen (Gängen, Fluren, Vorräumen), vertikalen Verbindungswegen (Stufen/Treppen, Rampen, Aufzügen) sowie aus Eingängen und Türen zusammen. Ein barrierefreier Eingangsbereich zeichnet sich durch eine stufenlose horizontale und vertikale Erschließung aus, die Verbindungswege sind groß genug dimensioniert und alle zu passierenden Türen weisen die erforderliche Durchgangsbreite und Bewegungsfläche auf. Außerdem müssen alle Bedienungselemente erreichbar und leicht zu bedienen sein.

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Tabelle 2: Übersicht über die in der ÖNORM B 1600 (Ausgabe 2005-05-01) angeführten Planungsgrundsätze, aufgegliedert nach Art der Bewegungseinschränkung (Datenquelle:

Österreichisches Normungsinstitut, 2005, S. 31-34).

Gehbehinderte Personen

Durchgangsbreiten für Stockgeher 70 cm, für Krückengeher 90 cm, mit Rollator, Gehgestell 80 cm, mit 4-Fuß-Gehhilfen, Mehrpunkt-Gehstöcken 100 cm

Greifhöhe im Stehen max. 160 cm Sitzhöhe zwischen 45 cm und 50 cm Rückenlehnen erforderlich Armstützen erforderlich

Arm-/Handbehinderte Menschen

Greifhöhe im Stehen 85 cm bis 120 cm im Sitzen 70 cm bis 100 cm

Wachstumsbehinderte Menschen

Spezifische Maße etwa eingeschränkte Greifhöhe und Aughöhe

Personen im mechanisch oder elektrisch getriebenen Rollstuhl

Standardmaße f. Rollstuhl Breite / Länge

mechanischer Rollstuhl: 70 cm / 120 cm elektrischer Rollstuhl: 70 cm / 130 cm Sitzhöhe 50 cm bis 55 cm

Fahrbreite 90 cm bis 100 cm, bei Türen genügt Durchfahrbreite von 80 cm Greifradius (von

Körpermitte aus)

seitlich 45 cm bis 70 cm, nach vorne 35 cm bis 60 cm

Bewegungsfläche (zum Reversieren)

mind. 150 cm Durchmesser, bei Elektrorollstühlen 180 cm

Greifhöhe 40 cm bis 120 cm, eingeschränkt: 70 cm bis 100 cm Augenhöhe zwischen 100 cm und 120 cm

Kniehöhe 65 cm bis 70 cm Rollstuhl neben Fußgänger 150 cm

Person mit Kinderwagen Standardmaße

Breite / Länge 70 cm / 150 cm

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Stufen/Treppen

Stufen und Treppen sind für Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, nicht zu bewältigen. Allerdings wird durch die Einhaltung der in der ÖNORM B 1600 angeführten baulichen Anforderungen für Stufen und Treppen gehbehinderten Personen das Stufen- bzw.

Treppensteigen erleichtert. Laut ÖNORM B 1600 sollten Treppen bzw. Stufen folgende Kriterien erfüllen (Österreichisches Normungsinstitut, 2005, S. 12-13):

• Haupttreppen müssen geradläufig sein und eine Breite von mind. 120 cm aufweisen.

• Nach maximal 18 Stufen ist ein Podest einzurichten.

• Haupttreppen sind auf ihrer ganzen Länge und 40 cm über den Stiegenlauf hinaus beidseitig mit einem Handlauf auszustatten. Der Handlauf muss einen abgerundeten Querschnitt (Durchmesser 3,5 cm bis 4,5 cm) besitzen.

• Der Handlauf muss in einer Höhe zwischen 90 und 100 cm angeordnet sein. Ein Handlauf in einer Höhe von über 90 cm bedingt einen zweiten Handlauf in einer Höhe von 75 cm.

• Die Stufen müssen eine rutschhemmende Oberfläche aufweisen.

• Die Stirnseiten der Stufen müssen geschlossen sein und dürfen keine vorstehenden Kanten aufweisen. Offene Plattenstufen und geschlossene Plattenstufen mit zurückgesetzten Setzstufen sind unzulässig.

• Die Stufe sollte nicht höher als 16 cm und breiter als 30 cm sein.

• An- und die Austrittstufe eines Treppenlaufes müssen farblich kontrastierend markiert sein.

Rampen

Geringe Niveauunterschiede können mit Rampen überwunden werden. In der aktuellen ÖNORM B 1600 sind folgende Begrenzungen vorgesehen (Österreichisches Normungsinstitut, 2005, S. 6-7).9

• Die Mindestbreite für geradläufige Rampen beträgt 120 cm. Rampen mit Richtungswechseln (Wenderampen) müssen mind. 150 cm breit sein.

• Das Längsgefälle darf 6 % (in Ausnahmefällen bei Um- oder Zubauten 10%) nicht übersteigen.

• Ist das Längsgefälle größer 4 % so sind in Abständen vom max. 10 m horizontale Zwischenpodeste mit einer Länge von mind. 120 cm vorzusehen.

9 In der Wiener Bauordnung sind die erforderlichen Abmessungen nicht so genau definiert (Bauordnung für Wien,

§ 106 a): so fehlen z. B. Angaben zur Rampenbreite, über Bewegungsflächen am Anfang einer Rampe, ebenso wenig wird auf Bewegungsflächen im Falle von Rampen-Richtungsänderungen eingegangen.

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• Anfang und Ende der Rampen müssen von mind. 150 cm (in Ausnahmefällen bei Um- oder Zubauten 120 cm) langen horizontalen Bewegungsflächen begrenzt werden.

• Ist die Rampe nicht geradläufig, sondern ändert ihre Richtung um mehr als 45°, so ist im Bereich der Richtungsänderung ein horizontales Podest mit einer Bewegungsfläche von 150 cm Durchmesser vorzusehen.

• Rampen sind auf ihrer ganzen Länge beidseitig mit Handläufen in Höhen von 90 cm bis 100 cm und von 75 cm auszustatten. Die Handläufe sind an den Enden der Rampen mind.

40 cm waagrecht weiterzuführen.

• Beträgt die Höhendifferenz zwischen Rampe und tiefer liegendem anschließendem Niveau mehr als 10 cm, muss eine Absturzsicherung z.B. mit Handlauf und Radabweiser-Sockel (mindestens 10 cm Höhe) vorgesehen werden.

• Rampen müssen mit einer griffigen und rutschhemmenden Oberfläche ausgestattet sein.

Rampen sind an den Enden mit einer deutlich erkennbaren Farbe zu markieren.

• Freitragende Stiegen, Rampen, Rolltreppen und andere Konstruktionselemente sind bis zu einer Höhe von 210 cm gegen das Unterlaufen durch sehbehinderte und blinde Menschen abzusichern.

Aufzüge

Personen im Rollstuhl, stark gehbehinderte Menschen, Menschen mit Kinderwagen oder Lasten können nur mit Hilfe von Aufzügen größere Höhenunterschiede überwinden. Um diese Aufzüge barrierefrei nutzen zu können muss nicht nur der Zugang zum Aufzug stufenlos sein, auch die Aufzugsanlage selbst muss hinsichtlich ihrer Eigenschaften eine Liste von Anforderungen erfüllen. Diese gibt hauptsächlich wieder die ÖNORM B 1600 vor. Allerdings finden sich in der erwähnten ÖNORM keine Angaben über die Höhe von Bedienelementen in Aufzügen, statt dessen wird auf die ÖNORM EN 81-70 (Sicherheit für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen - Teil 70: Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge - Zugängigkeit von Aufzügen für Personen, einschließlich Personen mit Behinderung) verwiesen.

Folgende Anforderungen haben Aufzüge zu erfüllen (Österreichisches Normungsinstitut, 2005, S. 13-15):

• Das Innere des Fahrkorbes muss eine Mindestbreite von 110 cm und eine Mindesttiefe von 140 cm aufweisen. Bei Aufzügen mit Übereckbeladung muss der Fahrkorb eine Größe von 150 cm × 150 cm aufweisen.

• Die Aufzugstüren müssen als Schiebetüren ausgeführt sein, selbsttätig öffnen und eine lichte Durchgangsbreite von mind. 90 cm aufweisen.

• Der freie Bereich vor den Schachttüren muss eine Tiefe von mindestens 150 cm aufweisen.

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• Befindet sich ein abwärts führender Stiegenlauf gegenüber der Schachttüre, so muss der Abstand von der Schachttüre mindestens 200 cm betragen.

• Die ÖNORM EN 81-70 sieht für die Bedienelemente in Aufzügen eine Höhe bis max.

120 cm vor. Das ist, vergleicht man mit der Greifhöhe von Personen im Rollstuhl, relativ hoch, eine Höhe von 90-110 cm erscheint daher eher angebracht (Koch-Schmuckerschlag

& Kalamidas, 2006, S. 32).

Eingänge und Türen

Türen spielen in Bezug auf Barrierefreiheit eine entscheidende Rolle. Die ÖNORM B 1600 enthält für Eingänge und Türen folgende Angaben (Österreichisches Normungsinstitut, 2005, S. 10-12):

• Zumindest ein Eingang, möglichst der Haupteingang, muss stufenlos erreichbar sein.

• Alle Türen müssen bei 90° geöffnetem Türflügel (bei zweiflügeligen Türen: geöffnetem Gehflügel) eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 80 cm aufweisen.

• Haus- und Wohnungseingangstüren müssen eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 90 cm aufweisen.

• Die zu öffnenden Türflügel sollten nicht breiter als 100 cm sein.

• Die lichte Durchgangshöhe muss mindestens 200 cm betragen.

• Ist die lichte Durchgangsbreite größer als 85 cm dann sollte an der Schließseite einer Tür ein horizontaler Handgriff angebracht sein.

• Die Türschwelle sollte nicht mehr als 2 cm, max. 3 cm hoch sein.

• Auf beiden Seiten der Tür muss der Anfahrbereich mindestens 150 cm breit und 120 cm tief sein.10

• Der seitliche Abstand des Anfahrbereiches muss an der Türdrückerseite, von der Stocklichte aus gemessen, mindestens 50 cm betragen.

• Bei Drehflügeltüren muss der Anfahrbereich auf der Aufgehseite eine Tiefe von mindestens 200 cm aufweisen.

• Windfänge müssen mindestens 150 cm breit und 200 cm tief sein. Berdel et al. (2005, S.

91) schlagen als Mindestmaß eine Breite von 150 cm und eine Tiefe von 180 cm vor.

• Die Türflügel müssen leicht zu öffnen sein.

10 Eine andere Regel findet sich in der ÖNORM B 1601: Spezielle Baulichkeiten für behinderte oder alte Menschen – Planungsgrundsätze (Ausgabe 2003-12-01): “Auf beiden Seiten der Türen muss eine Bewegungsfläche mit einem Durchmesser von 150 cm vorgesehen werden.“ (Österreichisches Normungsinstitut, 2003, S. 5). Diese Vorschrift ist auch in der Wiener Bauordnung zu finden (Bauordnung für Wien, § 106 a/Abs. 6).

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Gänge und Flure im Eingangsbereich/zur Bücherei

Gänge und Flure zählen zu den horizontalen Verbindungswegen und sind als solche stufenlos zu halten (Österreichisches Normungsinstitut, 2005, S. 12).

• Die lichte Breite muss mindestens 120 cm betragen.

• Horizontale Verbindungswege müssen am Ende und bei Richtungsänderungen eine Bewegungsfläche mit einem Durchmesser von mindestens 150 cm bereitstellen.

3.1.2 Anforderungen an für bewegungseingeschränkte Menschen barrierefreie Büchereiräumlichkeiten (SOLL-Werte)

Nicht nur im Eingangsbereich, auch in der Bücherei selbst gilt es horizontale und möglicherweise auch vertikale Verbindungswege zu überwinden. Türen, Aufzüge, Rampen sind unter Umständen nicht barrierefrei ausgeführt, einige Bereiche sind vielleicht nur – was ganz schlecht ist - über Stufen erreichbar usw. Es gilt das bereits unter 3.1.1 Gesagte. Daneben gibt es aber in den Büchereiräumlichkeiten noch eine Vielzahl anderer potentieller Barrieren. Zu niedrige Tische können mit dem Rollstuhl nicht unterfahren werden, dicht stehende Möblierung schränkt die Bewegungsfreiheit mit dem Rollstuhl empfindlich ein, die Buchablagefläche der Ausleihtheke ist zu hoch, usw.

Zusammengefasst lässt sich sagen:

„In Bibliotheken ist auch die barrierefreie Zugänglichkeit von Informationsschaltern, Katalogplätzen, Freihandregalen, Zeitschriftenregalen, Leseplätzen, Leseräumen, Studienzonen, Garderoben, Schließfächern u.a. sicherzustellen.“ (Österreichisches Normungsinstitut, 2001, S. 5)

Garderobe

Meist ist die Garderobe im Eingangsbereich angesiedelt. Oft sind in den Büchereien nur Kleiderständer vorhanden, Schließfächer und Garderobenschränke stellen eine Ausnahme dar.

Die ÖNORM macht zu Garderoben folgende Angaben (Österreichisches Normungsinstitut, 2005, S. 28):

• Die Türen von barrierefreien Garderobenschränken und Schließfächern müssen einen Öffnungswinkel von 180° zulassen. Die Höhe der unteren Ablagefläche soll nicht unter 40 cm liegen.

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• 2 %, jedoch mindestens zwei Stück der Schließfächer und Garderobenschränke müssen barrierefrei ausgeführt sein.

• Kleiderstangen oder Haken sollen in einer Höhe zwischen 100 cm und 120 cm montiert werden.

Regale

• Laut ÖNORM B 1602 muss zwischen den Regalen einer Freihandbücherei ein Abstand von mindestens 100 cm bestehen (Österreichisches Normungsinstitut, 2001, S. 5). Dies erscheint sehr wenig. Zu bedenken ist auch, dass am Ende von Regal(sack)gassen genügend Platz zum Reversieren vorhanden sein muss (150 cm Durchmesser). Leitner &

Pascher (2001, S. 78) schlagen einen Mindestabstand von 150 cm bis 200 cm vor. Für die vorliegende Arbeit wurde ein Mindestabstand von 120 cm gewählt. Diese Breite erlaubt bereits Ausweichmanöver für den Fall, dass sich neben der Person im Rollstuhl noch weitere Personen in einer Regalgasse aufhalten.

• Laut den Planungsgrundsätzen in der ÖNORM B 1600 ist die Greifhöhe vom Rollstuhl aus von Körpergröße und Art der Behinderung abhängig und liegt zwischen 40 und 120 cm (Österreichisches Normungsinstitut, 2005, S. 32). Die im Zuge dieser Arbeit durchgeführten Befahrungen einzelner Büchereien mit einer Rollstuhlfahrerin zeigten auf, dass auch noch Einstellhöhen von 130 cm tolerierbar sind. Berdel et al. (2005, S. 82) geben für Personen im Rollstuhl Greifhöhen zwischen 30 cm und 130 cm an.

Bewegungsflächen für den Rollstuhl

• Zum Reversieren ist eine Fläche mit 150 cm Durchmesser Minimalerfordernis, (Österreichisches Normungsinstitut, 2005, S. 32).

Tische, Pulte und sonstige Arbeitsflächen

Die ÖNORM gibt folgende Angaben (Österreichisches Normungsinstitut, 2001, S. 7):

• Die Höhe der Arbeitsfläche darf 75 cm nicht übersteigen.

• Der mit einem Rollstuhl unterfahrbare Freiraum muss mindestens 70 cm hoch, 55 cm tief und 80 cm breit sein.

• Die Bewegungsfläche von Rollstuhlfahrern (Durchmesser 150 cm) muss berücksichtigt werden.

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Ausleihtheke

Die ÖNORM B 1600 gibt keine Maße für Ausleihtheken an, allerdings für Schalter, wie Informations-, Kassen-, Fahrkarten- u. Bankschalter (Österreichisches Normungsinstitut, 2005, S. 28). Diese Angaben sind auf Ausleihtheken umlegbar.

• Die Pulthöhe darf max. 85 cm betragen.

• Der unterfahrbare Bereich muss mind. 80 cm breit und 70 cm hoch sein.

Selbstverbucher

In den für Barrierefreiheit relevanten ÖNORMEN werden Selbstverbucher nicht besprochen.

Allerdings ist in der ÖNORM B 1600 von „Automaten jeder Funktion“ die Rede (Österreichisches Normungsinstitut, 2005, S. 28).

• Die Bedienungselemente müssen in einer Höhe von 85 cm bis 100 cm angebracht sein (Automaten jeder Funktion).

• Der unterfahrbare Bereich muss mind. 80 cm breit und 70 cm hoch sein (analog zur Ausleihtheke).

• Die Buchablagefläche sollte 85 cm nicht überschreiten (analog zur Ausleihtheke).

• Die Augenhöhe von erwachsenen Personen im Rollstuhl liegt zwischen 100 cm und 120 cm (Österreichisches Normungsinstitut, 2005, S. 32). Die Höhe des Bildschirms sollte nicht wesentlich darüber oder darunter liegen.

Sanitäre Anlagen f. mobilitätseingeschränkte Menschen

Für barrierefreie sanitäre Anlagen finden sich in der ÖNORM B 1600 eine große Menge an Richtlinien. Die wichtigsten lauten wie folgt (Österreichisches Normungsinstitut, 2005, S. 15-17, S. 23-26):

• WC-Anlagen müssen stufenlos erreichbar sein.

• In jedem Geschoss muss mindestens ein barrierefreier WC-Raum vorhanden sein.

• Türen in WC-Anlagen müssen nach innen aufgehen, die lichte Durchgangsbreite darf nicht unter 80 cm liegen.

• Die Bewegungsfläche im WC-Raum muss mindestens 150 cm im Durchmesser betragen (Unterfahrbarkeit des Waschbeckens bis maximal 20 cm Tiefe kann miteinbezogen werden). Zusätzliche Elemente wie Wickeltische, große Müllkübel, Möblierungen dürfen die

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• Je nach Anfahrbarkeit des WC-Sitzes sind folgende Raumgrößen vorzusehen:

WC mit universell anfahrbarem Sitz: Raumbreite mind. 220 cm, Raumtiefe mind. 215 cm WC mit einseitig anfahrbarem Sitz: Raumbreite mind. 165 cm, Raumtiefe mind. 215 cm.

• Die ÖNORM B 1600 empfiehlt universell anfahrbare WCs.

• Die Höhe des WC-Sitzes darf 48 cm nicht überschreiten.

• Der Abstand zwischen der seitlichen Kante der Toilette und der Seitenwand muss an der Anfahrseite mind. 90 cm betragen (bei universell anfahrbaren WCs auf beiden Anfahrseiten).

• Zwischen Vorderkante des WCs und der Rückwand muss der Abstand mindestens 65 cm betragen.

• Waagrechte Haltegriffe sind auf beiden Seiten des WCs zu montieren (Abstand zwischen den Haltegriffen: 65 cm bis 70 cm, Höhe der Haltegriffe: 75 cm, bei zweireihiger Ausführung max. 85 cm, Griffe müssen WC-Vorderkante um 15 cm überragen).

• Auf den Anfahrseiten muß der waagrechte Haltegriff hochklappbar sein.

• Bei einseitig anfahrbaren WCs muss auf der nicht anfahrbaren Seite ein vertikaler Haltegriff bis in eine Höhe von 150 cm montiert sein.

Details zu Waschtisch, Armaturen, Ausstattungsgegenstände können dem Fragebogen im Anhang entnommen werden.

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3.2 Die Ergebnisse aus den Zweigstellen

In diesem Kapitel wird Zweigstelle für Zweigstelle hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit für bewegungseingeschränkte Personen vorgestellt und beurteilt. Grundlage dafür bildet der von fast jeder Zweigstelle ausgefüllte Fragebogen sowie, falls vorhanden, Pläne und Fotos. Diese Vorstellung und Beurteilung jeder Zweigstelle gliedert sich in eine allgemeine bauliche Beschreibung, gefolgt von einer Liste der Mängel und einer abschließenden Beurteilung. Jene erhobenen Parameter, die den SOLL-Vorgaben der ÖNORMEN entsprechen, werden nicht extra angeführt. Als Bezug wurden die jeweils neuesten Ausgaben der ÖNORMEN verwendet.

3.2.1 BW01 – Hauptbücherei, Urban-Loritz-Platz 2a, 1070 Wien

Allgemeine Beschreibung:

Die öffentlich zugänglichen Büchereiräumlichkeiten befinden sich im 2. und 3. Stock des 2003 fertig gestellten Gebäudes. Ein Aufzug führt in die Eingangshalle im 2. Stock, von dort gelangt man stufenlos und ohne Türen passieren zu müssen in die weiteren Büchereiräumlichkeiten.

Zwischen 2. und 3. Stock verkehren mehrere Aufzüge, alle Aufzugstüren öffnen und schließen automatisch. Das im 4. Stock befindliche Cafe ist ebenfalls mittels Aufzügen stufenlos erreichbar. Pro Etage ist ein Behinderten-WC vorhanden. Der Zahlungsverkehr erfolgt ausschließlich über Kassenautomaten.

Festgestellte Mängel:

Im Eingangsbereich:

Aufzug: Bedienelemente hoch (103-132 cm).

In der Bücherei:

Garderobentheke hoch (93 cm); Einstellhöhen der Medien auch unter 40 cm und über 130 cm;

OPAC Plätze teilweise schmal (<80 cm); teilweise schmale Durchgänge (80 cm); Ausleihtheke nicht unterfahrbar, hoch (105 cm); Infotheken hoch (100 cm); barrierefreier Selbstverbucher:

unterfahrbarer Bereich nur 63 cm hoch.

Seit Dez. 2007: Kassenautomaten nicht unterfahrbar, Tastenfeld hoch (bis 126 cm), Touch- Screen hoch (unterer Begrenzung 130 cm, obere Begrenzung 155 cm).

Sanitäre Anlagen / Behinderten-WC:

Behinderten-WC 1 (2. Stock, Eingangshalle):

Bei der Ausfahrt aus WC: Anfahrbereich zur Tür klein, Anfahrbereich seitl. der Tür auf Türdrückerseite <50 cm, zweites Waschbecken in Türnähe schränkt Anfahrbereich zur Tür und

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Bewegungsfläche f. d. Rollstuhl ein; WC-Sitzhöhe hoch (54 cm); Höhe der Bedienelemente nicht normgerecht.

Behinderten-WC 2 (3. Stock, hinter Infotheke der Kinderbücherei):

Anfahrbereich etwas kleiner als in ÖNORM B 1600, derzeit Einbauten im Anfahrbereich, Anfahrbereich seitl. der Tür auf Türdrückerseite <50 cm; WC-Sitzhöhe hoch (54 cm);

Bewegungsfläche f. d. Rollstuhl etwas kleiner als 150 cm; Breite des WC-Raumes 160 cm (in ÖNORM B 1600: >165 cm); seitl. Abstand zw. Toilette und Wand <90 cm (wegen Heizkörper);

Höhe der Armaturen und weiterer Bedienelemente nicht normgerecht; Waschbecken sehr nahe am WC.

Behinderten-WC 3 (4. Stock, Cafe Canetti):

horiz. Abstand zw. den Griffen groß (77 cm); Breite des WC-Raumes nur 158 cm; Höhe der Armaturen und weiterer Bedienelemente nicht normgerecht.

Anmerkungen:

Behindertengerechter Parkplatz vorhanden.

Beurteilung:

• Situation vor Inbetriebnahme der beiden Kassenautomaten:

Die Hauptbücherei war für bewegungseingeschränkte Menschen weitgehend barrierefrei nutzbar. Manches kann allerdings verbessert werden, so sind beispielsweise einige Plätze zur OPAC-Recherche wegen der geringen Breite nicht oder nur schwer mit dem Rollstuhl unterfahrbar, Ausleihtheke und Infotheken präsentieren sich nicht barrierefrei, auch der

„barrierefreie“ Selbstverbucher ist es nicht ganz: die Höhe des unterfahrbaren Bereiches ist mit 63 cm niedriger als die in der ÖNORM postulierten 70 cm. Kleinere Mängel finden sich auch in den Behinderten-WCs.

• Situation nach Inbetriebnahme der beiden Kassenautomaten:

Die Inbetriebnahme von zwei baugleichen Kassenautomaten mit Dezember 2007 und die damit verbundene Verlagerung aller Zahlungsvorgänge weg von der Theke wirkt sich negativ auf die Barrierefreiheit für bewegungseingeschränkte Menschen aus, das zeigt auch ein durchgeführter Praxistest mit einer Rollstuhlfahrerin. Die beiden Kassenautomaten sind mit dem Rollstuhl nicht unterfahrbar, das Tastenfeld zur Eingabe ist relativ hoch angeordnet, der Touch Screen noch höher. Diese Faktoren erschweren Personen im Rollstuhl die Bedienung beträchtlich. Aufgrund dessen, dass beide Kassenautomaten nicht unterfahrbar sind, muss mit dem Rollstuhl seitlich oder schräg angefahren werden, um an die Bedienungselemente heranzukommen. Zur Bedienung ist danach eine Körperdrehung erforderlich. Der Touch-Screen liegt gänzlich außerhalb des Greifbereiches von Personen im Rollstuhl, das Tastenfeld ist, je nach Größe und Behinderung, für manche gerade noch erreichbar, für andere schon nicht mehr. Außerdem sind während der Bedienung des Kassenautomaten durch eine im Rollstuhl niedrig sitzende Person,

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Bildschirm und Tastenfeld ziemlich leicht für andere einsehbar. Personen im Rollstuhl sollten daher weiterhin ihre Zahlungen an der (nicht barrierefreien, aber zumindest mit Personal besetzten) Ausleihtheke erledigen können.

3.2.2 BW03 - Schüttaustraße 39, 1220 Wien

Allgemeine Beschreibung:

Diese Bücherei wurde bereits 1930 am jetzigen Standort (Goethehof) eingerichtet. Bislang wurden keine größeren Renovierungsarbeiten durchgeführt. Die Bücherei befindet sich im Erdgeschoß, der Eingang liegt aber deutlich über dem Straßenniveau und kann nur über Stufen erreicht werden. Um in die Ausleihräumlichkeiten zu gelangen, müssen danach zwei Türen (Eingangstür und Windfangtür) passiert werden.

Festgestellte Mängel:

Im Eingangsbereich:

Stufen, Handlauf nicht ausreichend; Eingangstür Bücherei schmal (70 cm), Anfahrbereiche zu klein, öffnet nicht automatisch, selbstschließend, Glockentaster hoch (150 cm), Anfahrbereich seitl. der Tür auf Türdrückerseite <50 cm; Windfangtür schmal (70 cm).

In der Bücherei:

Keine Daten.

Sanitäre Anlagen / Behinderten-WC:

Kein Behinderten-WC.

Anmerkungen:

Die vorhandenen Daten wurden nur aus Plänen und Fotos eruiert, für diese Zweigstelle sind keine Daten aus der Fragebogenerhebung verfügbar (Fragebogen wurde in der Zweigstelle nicht bearbeitet).

Beurteilung:

Die Bücherei ist für bewegungseingeschränkte Personen nicht barrierefrei.

3.2.3 BW04 - Zirkusgasse 3, 1020 Wien

Allgemeine Beschreibung:

Die Bücherei wurde 1974 eröffnet, die letzte Renovierung fand 1998 statt.

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Der Eingangsbereich der im Parterre befindlichen Bücherei liegt auf Straßenniveau und ist über eine kleine Stufe erreichbar. Um in die Ausleihräumlichkeiten zu gelangen, müssen zwei nicht automatische und selbstschließende Türen (Eingangstür und Windfangtür) passiert werden.

Fast alle Bereiche der Bücherei befinden sich auf einer Ebene, Teile der Kinderbücherei sind nur über zwei Stufen erreichbar.

Festgestellte Mängel:

Im Eingangsbereich:

Eingangstür Bücherei: kleine Stufe vor der Eingangstür (einige cm), auf Aufgehseite d. Tür Anfahrbereich <200 cm, öffnet nicht automatisch, selbstschließend, Höhe des Glockentasters (140 cm), Glockentaster nicht gut erkennbar; Windfang zu klein; Windfangtür öffnet nicht automatisch, selbstschließend.

In der Bücherei:

2 Stufen ohne Handlauf im Bereich der Kinderbücherei; Einstellhöhen der Medien auch unter 40 cm und über 130 cm; Ausleihtheke nicht barrierefrei; Garderobenhaken zu hoch.

Sanitäre Anlagen / Behinderten-WC:

Kein Behinderten-WC.

Anmerkungen:

Windfangtür steht während der Ausleihzeiten immer offen.

Beurteilung:

Neben dem fehlenden Behinderten-WC und der kleinen Stufe vor der Eingangstür stellen in dieser Zweigstelle die beiden Türen im Eingangsbereich die größte Barriere für bewegungseingeschränkte Menschen dar, da diese nicht automatisch öffnen und - aufgrund der Selbstschließmechanik - nur mit entsprechend hohem Kraftaufwand geöffnet werden können.

Positiv zu bewerten ist, dass während der Ausleihzeiten die Windfangtür offen steht, dadurch wird das Problem des zu kleinen Windfangs entschärft, außerdem müssen dadurch nicht mehr zwei Türen (Eingangstür und Windfangtür) geöffnet werden, um in die Bücherei zu gelangen, sondern nur mehr eine.

3.2.4 BW05 - Fasangasse 35-37, 1030 Wien

Allgemeine Beschreibung:

Die Bücherei befindet sich seit 1957 an diesem Standort. Zum Zeitpunkt der Datenerhebung waren gerade größere Renovierungsarbeiten im Gange. Vor der Renovierung war die Bücherei nicht barrierefrei.

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Festgestellte Mängel:

Im Eingangsbereich:

In der Bücherei:

Sanitäre Anlagen / Behinderten-WC:

Beurteilung:

Die Bücherei wurde im Erhebungszeitraum renoviert, daher war eine Beurteilung nicht möglich.

3.2.5 BW06 - Favoritenstraße 8, 1040 Wien

Allgemeine Beschreibung:

Seit 1981 befindet sich die Bücherei am Standort in der Favoritenstraße. Renovierungen wurden bis dato nicht durchgeführt. Die Bücherei befindet sich im Parterre und ist über eine Türschwelle von der Straße aus zugänglich. Um in die Ausleihräumlichkeiten zu gelangen, müssen zwei nicht automatische und selbstschließende Türen (Eingangstür und Windfangtür) passiert werden. Alle Bereiche in der Bücherei befinden sich auf einer Etage und sind stufenlos erreichbar.

Festgestellte Mängel:

Im Eingangsbereich:

Eingangstür Bücherei: Türschwelle 4 cm, schmal (85 cm), öffnet nicht automatisch, selbstschließend; Windfangtür ebenfalls schmal (85 cm), öffnet nicht automatisch, selbstschließend.

In der Bücherei:

Einstellhöhen der Medien auch unter 40 cm und über 130 cm; Ausleihtheke nicht barrierefrei;

Garderobenhaken zu hoch.

Sanitäre Anlagen / Behinderten-WC:

kein Behinderten-WC, Behinderten-WC außerhalb stufenlos erreichbar.

Beurteilung:

Abgesehen von den nicht automatischen und selbstschließenden Türen im Eingangsbereich weist die Bücherei hinsichtlich Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Menschen keine gröberen Mängel auf. Eine Türschwelle von 4 cm ist laut ÖNORM zu hoch, für geübte Rollstuhlfahrerinnen oder mit dem Elektrorollstuhl ist die Schwelle aber durchaus überfahrbar.

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3.2.6 BW07 - Rabengasse 6, 1030 Wien

Allgemeine Beschreibung:

Die Bücherei befand sich bereits vor 1945 an diesem Standort. Die letzte Renovierung wurde in den Jahren 1992/1993 durchgeführt. Der Zugang zu dieser im Erdgeschoß befindlichen Bücherei ist stufenlos, es muss nur eine Tür passiert werden. Alle Bereiche in der Bücherei liegen auf gleichem Höhenniveau, allerdings sind die Platzverhältnisse sehr beengt.

Festgestellte Mängel:

Im Eingangsbereich:

Eingangstür Bücherei öffnet nicht automatisch, selbstschließend, Türschwelle 2 cm, keine Glocke.

In der Bücherei:

nicht genügend Wendeplätze; Abstand zwischen d. Regalen ist oft kleiner als 120 cm;

Einstellhöhen der Medien auch unter 40 cm und über 130 cm; Ausleihtheke nicht barrierefrei;

Garderobenhaken zu hoch.

Sanitäre Anlagen / Behinderten-WC:

kein Behinderten-WC.

Beurteilung:

Diese Zweigstelle ist für bewegungsbeeinträchtigte Personen nur sehr eingeschränkt nutzbar.

3.2.7 BW08 - Zweigstelle Pannaschgasse, 1050 Wien

Allgemeine Beschreibung:

Die 1996 errichtete Bücherei befindet sich im Erdgeschoss eines Gemeindebaues und ist direkt von der Straße aus stufenlos zugänglich. Um in die Ausleihräumlichkeiten zu gelangen müssen zwei nicht automatische und selbstschließende Türen (Eingangstür und Windfangtür) passiert werden. Abgesehen von der Terrasse befinden sich alle Bereiche der Bücherei auf einer Etage und können stufenlos erreicht werden.

Festgestellte Mängel:

Im Eingangsbereich:

Eingangstür Bücherei öffnet nicht automatisch, selbstschließend, Glockentaster zu hoch (110 cm) und nicht gut erkennbar; Windfangtür öffnet nicht automatisch, selbstschließend.

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In der Bücherei:

Einstellhöhen der Medien auch unter 40 cm und über 130 cm; Garderobenhaken zu hoch; Tür zu den WC-Anlagen: Anfahrbereiche klein, Anfahrbereich seitl. der Tür auf Türdrückerseite

<50 cm; Terrasse nur über Stufe erreichbar.

Sanitäre Anlagen / Behinderten-WC:

Anfahrbereiche zur WC-Tür klein, Einbauten im Anfahrbereich, Anfahrbereich seitl. der Tür auf Türdrückerseite <50 cm, Eingangstür auf falscher Seite angeschlagen; Raumtiefe nur 200 cm (in ÖNORM 215 cm); kein lotrechter Haltegriff; Waschtischarmaturen nicht normgerecht;

Montagehöhen der Ausstattungsgegenstände nicht normgerecht.

Anmerkungen:

Windfangtür steht während der Ausleihzeiten meistens offen.

Beurteilung:

Die größte Barriere stellen die beiden Türen im Eingangsbereich dar, da diese nicht automatisch öffnen und durch die Selbstschließmechanik nur mit entsprechend hohem Kraftaufwand geöffnet werden können. Das Offenhalten der Windfangtür während der Ausleihzeiten erleichtert daher den Zutritt bzw. die Anfahrt. Die Terrasse können Personen im Rollstuhl ohne Hilfe anderer Personen nicht erreichen. Ansonsten wurden keine gravierenden Mängel festgestellt.

3.2.8 BW10 - Bücherei Gumpendorferstraße, 1060 Wien

Allgemeine Beschreibung:

Die 1987 eröffnete Bücherei befindet sich im Erdgeschoss eines Gemeindebaues und wurde zuletzt in den Jahren 2000/2001 renoviert. Eine kurze Rampe führt vom Gehsteig ansteigend zum Büchereieingang. Um in die Ausleihräumlichkeiten zu gelangen, müssen drei Türen passiert werden. Alle Bereiche in der Bücherei befinden sich auf einer Etage und können stufenlos erreicht werden.

Festgestellte Mängel:

Im Eingangsbereich:

Eingangstür Bücherei schmal (Gehflügel, lichte Weite 70 cm), öffnet nicht automatisch, selbstschließend, Glockentaster hoch (115 cm) und nicht gut erkennbar; Windfangtür Bücherei schmal (Gehflügel, lichte Weite 65 cm); Tür in den Ausleihraum schmal (Gehflügel, lichte Weite 65 cm).

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