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Archiv "Labordiagnostik: Babylonisches Sprachgewirr" (30.10.1998)

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A-2730 (10) Deutsches Ärzteblatt 95, Heft 44, 30. Oktober 1998

S P E K T R U M LESERBRIEFE

mehr in ein begriffliches Fett- näpfchen zu treten. In der Er- kenntnis- und Wissenschafts- theorie ist längst bekannt, daß wissenschaftliche Er- kenntnis nicht auf Evidenz beruht. Der Philosoph Karl R. Popper und in seinem Ge- folge Hans Albert haben klar dargestellt, daß die Begrün- dung von Erkenntnis durch Evidenz nicht die Methode der Wissenschaft, sondern ein Sonderfall des sogenannten Münchhausen-Trilemmas der Letztbegründung ist. Wie we- nig und schließlich warum wir uns nicht auf Evidenz als Quelle der Erkenntnis verlas- sen können, wurde von Ger- hard Vollmer und Rupert Riedl in einer Evolutionären Erkenntnistheorie ausführ- lich dargestellt. Bei allem Konsens in der Sache sollten wir das Werkzeug Sprache sinnvoll einsetzen oder Witt- gensteins Ratschlag beherzi- gen: „Wovon man nicht spre- chen kann, darüber muß man schweigen.“

Dr. med. Achim Jäckel, Dun- kerstraße 6, 61231 Bad Nau- heim

Bundeswehr

Zu dem Beitrag „Der Sanitätsdienst auf neuen Wegen“ von Generalober- stabsarzt Dr. med. Karl W. Demmer in Heft 33/1998:

Ungenügend vorbereitet

. . . Truppenärztliche Pra- xis ist geprägt durch den Einsatz junger praxisunerfah- rener Kollegen, meist ohne Notfallausbildung geschwei- ge Notfallerfahrung. Häufige Aufgabe des Truppenarztes jedoch ist die ärztliche Sicher-

stellung besonders gefährli- cher Tätigkeitsbereiche, wie zum Beispiel: Schießübungen, Sprengungen, Einsatz von Großgeräten unter widrigen Umständen und vieles mehr.

Die dem Truppenarzt im Not- fall zur Verfügung stehenden Mittel halten keinen Ver- gleich mit denen im Zivilbe- reich aus! Beispielgebend sei- en hier die als Notfallkoffer genutzten Bundeswehrarzt- koffer zu nennen.

Die Vermittlung notwen- diger praktischer Erfahrung in der Notfallmedizin kann durch Standortsanitätszentren nicht bewerkstelligt werden, solange keine Anbindung an zivile Rettungsdienststruktu- ren besteht, unter Einhaltung ziviler Ausrüstungs- und Aus- bildungsnormen.

Basis der militärsanitäts- dienstlichen Versorgung des Soldaten im Frieden wie im Einsatzfall sind die Truppen- ärzte, verantwortlich für Aus- bildung und Versorgung der Soldaten. Gängige Personal- politik im Truppenarztbereich ist die Einstellung von Quer- einsteigern als Soldaten auf Zeit für wenige Jahre, die we- nig bis häufig keine militäri- schen Vorkenntnisse besitzen und in einem Vier-Wochen- Kurs nur ungenügend auf ihre Tätigkeit vorbereitet werden.

Gefordert wäre eine längerfri- stige Personalplanung mit fun- diertem Ausbildungskonzept.

Stabsarzt Dr. med. Stefan Hüttich, Winkelstraße 7, 17375 Liepgarten

Mängel

Auf dem Titel der Ausga- be 33 werden Einsatzkräfte mit nicht den Sicherheitsvor- schriften der Berufsgenossen-

schaften entsprechender Ein- satzkleidung dargestellt. Die Schuhe des dem Notarzt assi- stierenden Angehörigen der Bundeswehr sind sicherlich nicht geeignet, um im Ret- tungsdienst Verwendung zu finden.

Weiterhin fällt auf, daß an das Sauerstoffreservoir kein Sauerstoff angeschlossen ist, die Lagerung des rechten Arms zu einer Nervenschädi- gung führen würde und der

„bewußtlose“ Patient nicht mit den dafür vorgesehenen Gurten gesichert ist. Alle die- se Dinge würden in einer Prü- fungssituation im Rettungs- dienst dazu führen, daß die Prüflinge diese nicht beste- hen . . .

Torsten Harms, Arbeiter-Sa- mariter-Bund, Lupinenweg 12, 22549 Hamburg

Schmerztherapie

Zu dem Tagungsbericht „Lebensqua- lität durch Schmerzfreiheit“ in Heft 34–35/1998:

Für „Gotteslohn“

Seit Jahren betreue ich immer wieder zusammen mit Angehörigen, kompetenten Pflediensten und bei Bedarf Hospizmitarbeitern Krebspa- tienten in ihrer letzten Le- bensphase.

Kürzlich bat mich das Christopherus-Hospiz, eine mir bisher unbekannte Pati- entin mit Hirntumor zum Sterben zu Hause zu über- nehmen. Fast täglich war mei- ne Anwesenheit oder mein Rat gefragt, auch nachts und am Wochenende. Innerhalb der drei Wochen, die diese Patientin noch zu Hause leb- te, „verbrauchte“ ich 12 850 Punkte. Für Rentner sind ma- ximal 1 403 Punkte pro Quar- tal abrechenbar; für 89 Pro- zent meiner Arbeit erhielt ich

„Gotteslohn“. Hierbei sind ausführliche Gespräche mit den Angehörigen und meine psychische und physische Be- lastung nicht berücksichtigt.

Hätte die Frau noch län- ger gelebt, wären die „Got- teslohnprozente“ gestiegen.

Sterbebegleitung ist sehr attraktiv, nicht wahr?

Dr. med. Maria Hussain, Für- stenrieder Straße 95, 80686 München

Labordiagnostik

Zur unterschiedlichen Angabe der La- borwerte in Ost- und Westdeutsch- land:

Babylonisches Sprachgewirr

Das im Jahre neun nach der Wende immer noch vorhandene babylonische Sprachgewirr im Bereich der Labordiagnostik in Deutsch- land stellt meines Erachtens ein seitens des Gesetzgebers, der medizinischen Fachge- sellschaften und auch der me- dizinischen Publikationsme- dien zu wenig beachtetes Pro- blem dar. In den alten Bun- desländern werden für La- borwerte in der Regel nur konventionelle Einheiten, zum Beispiel mg/dl, angege- ben. In einem Großteil der neuen Bundesländer, dies re- sultiert aus der „Vorreiterrol- le“ der DDR, sind die SI-Ein- heiten eingeführt. Dies führt dazu, daß ein gegenseitiges Verstehen von Laborwerten zwischen Ost und West in vie- len Fällen äußerst problema- tisch ist. Nicht nur, daß die Kommunikation mit Ärzten im Rahmen des Austausches von Patienteninformationen (bei Arztbriefen) nur mit großem Aufwand zu der ge- wünschten Information führt, sondern auch Fachgesell- schaften mit Sitz in den alten Bundesländern erschwe- ren das Verstehen ihrer

„Botschaften, Empfehlungen, Leitlinien“ usw., indem sie fast ausschließlich konventio- nelle Einheiten verwenden.

In Publikationen deutscher Medizinzeitschriften, zum Bei- spiel auch DÄ, oder Medien- berichten für Laien werden ebenso die artifiziellen Kom- munikationshürden nicht be- achtet. Vieles, was publiziert wird, kann sicherlich nicht die gewünschte Beachtung fin- den, weil das Verständnis für

e-mail

Briefe, die die Redaktion per e-mail erreichen, werden aufmerksam gelesen. Sie können indessen nicht veröf- fentlicht werden, es sei denn, sie würden ausdrücklich als

„Leserbrief“ bezeichnet. Voraussetzung ist ferner die vollständige Anschrift des Verfassers (nicht die bloße e-mail-Adresse). Die Redaktion behält sich ohne weitere Mitteilung vor, e-mail-Nachrichten, die als Leserbrief erscheinen sollen, zu kürzen. DÄ

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A-2732 (12) Deutsches Ärzteblatt 95, Heft 44, 30. Oktober 1998

S P E K T R U M LESERBRIEFE

die richtige Bewertung des Inhaltes fehlt. Besonders pro- blematisch ist es, wenn aktu- elle Fachinformationstexte für die Berechnung der Krea- tininclearance nur „mg/dl“

angeben.

Eine kleine Hilfe wäre, wenn einheitlich beide Ein- heiten nebeneinander ange- geben würden, jedoch ist dies sicherlich nicht der Königs- weg.

Seitens des Bundesmini- steriums für Gesundheit wird auf eine diesbezügliche An- frage von mir lediglich auf ei- ne in absehbarer Zeit in deut- sches Recht umzusetzende EG-Richtlinie über In-vitro- Diagnostik verwiesen. Mei- nes Erachtens sollte es be- reits, bevor diese Umsetzung irgendwann (?) geschieht, zu- mindest eine für alle akzepta- ble Kompromißlösung, zum Beispiel Angabe in SI- und konventionellen Einheiten, geben.

Priv.-Doz. Dr. med. H.-W. M.

Breuer, Innere Medizin des St. Carolus-Krankenhauses Görlitz, Carolusstraße 212, 02827 Görlitz

Kurzzeitchirurgie

Zu dem Leserbrief „Sachlich unrich- tig“ von Prof. Dr. med. J. O. Jost in Heft 39/1998:

Bessere Lobby

Der Leserbrief hätte durchaus ein Anlaß zu heite- rem Schmunzeln werden kön- nen, wäre der Anlaß nicht so traurig. Da schaffen es die Krankenhäuser wieder ein- mal, für gleiche Leistung we- sentlich mehr Entgelt zu er- halten als niedergelassene Ärz- te, und nun sucht man hände- ringend nach plausibel klingen- den Erklärungen dafür . . .

Die Vereinbarung über die Vergütung der sogenann- ten Kurzzeitchirurgie ist nichts anderes, als bei verbes- serten Bezügen das ambulan- te Operieren doch in die Krankenhäuser zu holen, weil alle Verantwortlichen wissen, daß mit den derzeit gültigen lächerlichen Vergü-

tungen ambulantes Operie- ren nicht durchzuführen ist.

Aber offensichtlich hat die Deutsche Krankenhausge- sellschaft eben die bessere Lobby.

Dr. med. Heribert Lindner, Schlüterstraße 5 A, 85057 In- golstadt

Patientenschutz

Zu dem „Seite eins“-Beitrag „Nicht gegen die Ärzte“ von Josef Maus in Heft 40/1998:

Die Trickkiste ist groß

Überall entstehen hierzu- lande Patientenschutzorgani- sationen, oder bestehende Organisationen nehmen den Patientenschutz in ihr Pro- gramm auf. Dort werden die Patienten von bis dato ar- beitslosen Lehrern, Sozial- pädagogen und Juristen, nie- mals aber von unsereinem, frei von medizinischen Vor- kenntnissen und selbstver- ständlich frei von Budgetie- rung, im Sinne der „armen“

Patienten gegen die „bösen“

Ärzte „beraten“. Dafür zah- len wir auch noch Steuern!

Wenn wir langfristig keine amerikanischen Verhältnisse wollen, müssen wir den oft voreingenommenen und me- dizinisch nicht haltbaren Ak- tivitäten dieser am „Robin- Hood-Syndrom“ krankenden Pseudomediziner dadurch begegnen, daß wir konse- quent die Weitergabe von Pa- tientenbeschwerden an die zuständigen Kammern oder Schlichtungsstellen verlan- gen. Oder aber wir eignen uns selbst juristisches Hinter- grundwissen an, denn die Trickkiste ist groß.

Mir selbst, da in Gutach- terfragen erfahren, ist es kürz- lich gelungen, den von der Verbraucherzentrale Ham- burg von mir verlangten Schadenersatz an einen Pati- enten wegen von diesem be- haupteter fehlerhafter Bril- lenbestimmung als versuch- ten Betrug zu entlarven.

Dr. med. Lutz Wichtmann, Försterweg 16, 22525 Ham- burg

Referenzen

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