Die Information:
Bericht und Meinung NACHRICHTEN
Verharren auf diesem Niveau in den nachfolgenden Jahren festzu- stellen ist.
Eine Analyse der Zahlen in den letzten 25 Jahren zeigt, daß mit einer Erhöhung des Anteils von Ärztinnen an der Gesamtärzte- schaft nicht zu rechnen sei. Ein Anteil von 28,9 Prozent an den Ap- probationen hat zu einem Anteil von 24,9 Prozent an der Ärzte- schaft geführt. Solange das Fach Humanmedizin zu den harten Nu- merus-clausus-Fächern gezählt wird, dürfte dies negative Folgen für die Ausbildung von Ärztinnen haben und zu einer prozentualen Verringerung des Anteils der Ärz- tinnen führen. Langfristig wird sich dieser Prozentsatz voraus- sichtlich zwischen 20 und 22 Pro- zent bewegen. Klaus Gehb
Publikation über
„Sonderbataillone" und
„Schleusenlazarette"
Neben etwa 40 Bataillonen, die nur aus Magenkranken bestanden, und neben 11 Bataillonen aus Sol- daten mit chronischer Mittelohrei- terung gab es gegen Ende des Zweiten Weltkrieges an die 250
„Schleusenabteilungen" für Ma- gen-Darm-Kranke, Ohrenkranke, Nierenkranke, Herzkranke und Kriegsneurotiker, Sonderlazarette nämlich, die keine andere Aufgabe hatten als die einheitliche Festle- gung der Kriegstauglichkeit in die- sen Krankheitsgruppen.
Unter Bezugnahme auf die Veröf- fentlichung „Magenkranke in mili- tärischen Sonderformationen" in Heft 44/1977, Seiten 2648-2651, wiederholen wir den redaktionel- len Aufruf, gerichtet an Ärzte aus derartigen Spezialformationen und ebenso an Mediziner, die erst nach dem Krieg ihr Studium fort- führten und als Sanitätsdienstgra- de oder Kranke mit Sonderbatail- lonen beziehungsweise Schleu- senlazaretten Erfahrungen gesam- melt hatten, direkt mit dem Autor,
Dr. med. Rolf Valentin, Schloß Burgberg, 7770 Überfingen, Ver- bindung aufzunehmen. DÄ
Prophylaxe
in die Gebührenordnung?
Die Bundesregierung werde im Rahmen der Beratungen über die Neufassung der Gebührenordnun- gen für Ärzte und Zahnärzte prü- fen, ob und inwieweit die medizini- sche Prophylaxe — also auch die
Bundesärztekammer:
Auslage von Zeitschriften nicht gebührenpflichtig
Ärzte, die von der Verwer- tungsgesellschaft „Bild/
Kunst" aufgefordert werden, für das Auslegen von Zeit- schriften im Wartezimmer Gebühren zu zahlen, sollten einer solchen Forderung nach wie vor nicht nachkom- men. Nach Auffassung der Rechtsabteilung der Bun- desärztekammer ist nämlich das Auslegen von Zeitschrif- ten in Wartezimmern nicht gebührenpflichtig. Die Bun- desärztekammer-Rechtsab- teilung bleibt auch weiterhin bei dieser Auffassung, ob- wohl das Landgericht Mün- chen in einem Urteil vom 4.
Juli 1978 — die Verwertungs- gesellschaft hatte gegen ei- nen Friseur Klage erhoben — in einem Fall die Ansprüche der VG „Bild/Kunst" dem Grunde nach bestätigt hatte.
Die Rechtsabteilung der Bundesärztekammer weist darauf hin, daß das Gericht über die Höhe der Gebühren nicht entschieden hat, so daß die Entscheidung kei- nen vollstreckungsfähigen Inhalt hat. Der betroffene Fri- seur habe zudem gegen das Urteil Berufung eingelegt.EB
vorbeugende Zahnheilkunde — zu berücksichtigen ist. Die Bundesre- gierung werde dabei auch die ein- heitlichen Bewertungsmaßstäbe für ärztliche und zahnärztliche Leistungen (§ 368 Abs. 4 RVO), die von der Kassenärztlichen/Kassen- zahnärztlichen Bundesvereini- gung und den Bundesverbänden der Krankenkassen zu erstellen sind, mit in ihre Überlegungen ein- beziehen. Diese Hinweise gab der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Hermann Buschfort, auf Anfragen des Bundestagsabgeordneten Ru- dolf Kraus (CSU), Haar. Buschfort versicherte ferner, daß die Bun- desregierung bemüht sei, dauer- haft wirksame und wirtschaftlich tragbare Prophylaxeprogramme zu entwickeln. Hierzu werde die zahnmedizinische Forschung in- tensiviert. Solange die notwendi- gen wissenschaftlich abgesicher- ten Vorsorgeprogramme nicht vorlägen und nicht auf ihr Kosten- Nutzen-Verhältnis untersucht sei- en, könne zur Frage einer mögli- chen Kosteneinsparung, insbe- sondere zu der von zahnärztlichen Organisationen behaupteten Ein- sparung in Milliardenhöhe, keine verwertbare Aussage gemacht werden. FH
Deutscher Presserat:
über das Rauchen sachlich berichten
Der Deutsche Presserat billigte an- läßlich seiner jüngsten Sitzung in Bonn einstimmig eine Empfehlung zur Presseberichterstattung über das Rauchen. Darin heißt es, bei Berichten über medizinische The- men sei eine unangemessene sen- sationelle Darstellung zu vermei- den, die beim Leser unbegründete Befürchtungen oder Hoffnungen erwecken könnte. Der Presserat empfiehlt, bei Veröffentlichungen von Forschungserkenntnissen, die das Rauchen als ungefährlich hin- stellen, auch Vertreter der gegen- teiligen wissenschaftlichen Mei- nung zu Wort kommen zu las- sen. WZ
1880 Heft 34 vom 24. August 1978 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT