as Gesundheitskapitel im Re- gierungsprogramm der ÖVP/
FPÖ-Koalition berücksichtigt auch Forderungen der Ärzteschaft, al- lerdings in eher allgemeiner Form. Für Aufregung sorgen indes die Ankündi- gungen zur Finanzierung der Gesund- heitsleistungen, die sich im Sozialkapi- tel finden. Dies gilt vor allem für die Einführung eines allgemeinen Selbst- behalts (Zuzahlungen der Patienten) von bis zu 20 Prozent bei Inanspruch- nahme von niedergelassenen Ärzten, Ambulatorien und Krankenhaus-Am- bulanzen. Die Regierung will dies nicht selbst per Gesetz vorschreiben, sondern die Krankenkassen zu einer solchen Regelung ermächtigen.
Allgemeine Selbstbehalte gibt es bereits bei den Krankenkassen der Bundesbeamten, der Eisenbahner und des Gewerbes. Daneben bestehen wei- tere Selbstbehalte, zum Beispiel die Rezeptgebühr (etwas mehr als sechs DM) je Verschreibung. Der geplante Selbstbehalt soll die derzeitige Kran- kenscheingebühr (rund sieben DM) ersetzen, die die Versicherten der neun Gebietskrankenkassen pro Quartal für die Inanspruchnahme des Hausarz- tes (Allgemeinmediziner) und einiger Fachärzte zahlen müssen.
Ärztekammer fordert soziale Staffelung
Die Österreichische Ärztekam- mer (ÖÄK) fordert eine soziale Staf- felung des allgemeinen Selbstbehalts;
sozial Schwächere dürften nicht be- lastet werden. Auf jeden Fall müsse verhindert werden, dass durch einen Selbstbehalt Barrieren für die Inan-
spruchnahme ärztlicher Leistungen errichtet werden. Außerdem verlangt die Ärztekammer, dass die Regierung dieses heikle Thema nicht allein den Sozialversicherungen überlässt, son- dern genaue Vorgaben macht.
Allein die Intensität, mit der man sich in Österreich diesem Thema wid- met, zeigt, wie sehr auch hier die Fi- nanzierungskrise im Gesundheitswe- sen den Ton angibt (abgesehen von politischen und ideologischen Moti- ven). Nicht nur angesichts gewaltiger Milliardendefizite der Sozialversiche- rung stehen drastische Sparmaßnah- men ins Haus. Für erforderliche Spar- maßnahmen hat die ÖÄK grundsätz- lich Verständnis. Aber sie dürften nicht die Qualität der medizinischen Versorgung beeinträchtigen. ÖÄK- Präsident Dr. med. Otto Pjeta ver- langt „für die notwendigen Reformen im Gesundheitswesen neue Finanzie- rungsmodelle und -quellen“.
Die Ernennung eines Staatsse- kretärs für Gesundheit im Sozialmini- sterium beurteilt die ÖÄK als politi- sche Aufwertung der Gesundheitspo- litik – zuletzt fiel diese unmittelbar in den Zuständigkeitsbereich der Sozial- ministerin. Der neue Staatssekretär ist der Wiener Radiologe Prof. Dr.
med. Reinhart Waneck (FPÖ), ein früherer Abgeordneter der Ärzte- kammer Wien.
Das Regierungsprogramm der ÖVP/FPÖ-Koalition enthält zunächst einige grundsätzliche Anmerkungen zur Gesundheitspolitik. Es fordert für alle den gleichen Zugang zu allen medizinischen Versorgungsleistungen,
„Rationierungen der Leistungen nach den Kriterien von Alter, Geschlecht, Religion usw.“ werden abgelehnt.
Neben der so genannten „Repa- ratur-Medizin“ soll nun die Präven- tion stärker berücksichtigt werden.
Hier soll das Stufenprinzip „Vorsorge vor Behandlung“, „ambulant vor sta- tionär“, „Rehabilitation vor Pflege“
gelten. Die Position der niedergelas- senen Ärzte soll gestärkt werden. Die starke Inanspruchnahme der Kran- kenhäuser will man durch eine Stär- kung der ambulanten Strukturen (nie- dergelassene Ärzte, Gruppenpraxen, Tageskliniken, ambulante Rehabili- tation, Hauskrankenpflege) senken.
Dies sind zunächst alte Schlagworte, aber die Österreichische Ärztekam- mer erhofft hier bald konkrete Inhalte und Maßnahmen.
Die Eindämmung der Ausgaben- entwicklung bei den Arzneimitteln wird von der ÖÄK grundsätzlich als notwendig erachtet, doch dürfe diese Sparmaßnahme die Qualität der Arz- neimittelversorgung nicht beeinträch- tigen. Die in Aussicht gestellte Ver- stärkung der Vorsorgemedizin stellt für die Ärzteschaft einen positiven Ansatz dar. Das Regierungsprogramm sieht außerdem vor, die Rehabilitati- on inhaltlich zu erweitern und durch Zusammenfassung verschiedener Ein- richtungen in der Sozialversicherung neu zu strukturieren.
Stärkerer Praxisbezug
Auch in der Selbstverwaltungs- struktur der Sozialversicherungsträ- ger sind Änderungen geplant. So ist die Direktwahl von Versichertenver- tretern in die Gremien der Kranken- kassen vorgesehen. Zudem soll ge- prüft werden, ob verschiedene Sozial- versicherungsträger (derzeit 28) aus Rationalisierungsgründen zusammen- gelegt werden können. Hier äußerte ÖÄK-Präsident Pjeta Zweifel, ob die Zusammenlegung der Kranken- kassen ein probates Mittel für die Lösung der anstehenden Probleme darstelle. Bei der Reform der me- dizinischen Ausbildung will sich die Koalition für mehr Patientenbe- zug und Praxisbezug einsetzen. Die Krankenhausambulanzen sollen nach Erreichen der Vollversorgung im niedergelassenen Bereich auf Spe- zial- und Notfallambulanzen redu- ziert werden. Reinhard Hampel A-432 Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 8, 25. Februar 2000
P O L I T I K AKTUELL