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Archiv "Psychotherapie: Änderung dringend erforderlich" (05.02.1999)

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A-246 (10) Deutsches Ärzteblatt 96, Heft 5, 5. Februar 1999

S P E K T R U M LESERBRIEFE

Psychotherapie

Zu dem Beitrag „Psychotherapeuten- gesetz: Wird endlich gut, was lange währte?“ von Dr. Sabine Glöser in Heft 1–2/1999:

Unbegreiflich

Die Behauptung, daß der psychologische Psychothera- peut den Konsiliarbericht ei- nes Vertragsarztes freier Wahl einholen müsse, ent- spricht nicht ganz den Tatsa- chen. So sind für Kinder- psychotherapie laut DÄ le- diglich für die Abgabe von Bescheinigungen berechtigt:

Kinderärzte, Kinder- und Ju- gendpsychiater, Allgemein- ärzte, Praktische Ärzte und Internisten. Unbegreiflicher- weise werden sowohl Fach- ärzte für psychotherapeuti- sche Medizin als auch Ner- venärzte und Psychiater nicht für qualifiziert erachtet, eine solche Bescheinigung auszu- stellen, die eine psychiatri- sche Untersuchung, bezie- hungsweise biographische Anamnese voraussetzt. Die bisher im Delegationsverfah- ren verlangte Qualifikation des Arztes in der gleichen Methode wurde völlig fallen- gelassen.

Dr. med. Hans Henning, Nürnberger Straße 15, 91052 Erlangen

Änderung dringend erforderlich

Das Psychotherapeuten- gesetz definiert die Ausbil- dung der neuen Heilberufe

„Psychologischer Psychothe- rapeut“ und „Kinder- und Jugenlichenpsychotherapeut“

und integriert sie in die vertragsärztliche Versorgung.

Alle Psychologen, die mit wissenschaftlich anerkannten Methoden Patienten behan- deln, fallen unter das Gesetz (§ 3 Abs. 3). Die Neufassung der Psychotherapierichtlini- en erkennt als Methoden nur psychoanalytisch be- gründete Verfahren, die Ver- haltenstherapie sowie im Rahmen der psychosomati- schen Grundversorgung die

verbale Intervention und hyp- notische und Entspannungs- techniken an.

Die Richtlinien betreffen somit Verfahren, die aus- schließlich der Behandlung von Störungen dienen, in de- nen eine Psychogenese zu- mindest eine erhebliche Rolle spielt. Völlig übersehen wur- de bei der Formulierung des Gesetzes, daß Psychologen auch in der Diagnostik und Therapie somatisch verur- sachter Störungen, insbeson- dere bei ZNS-Erkrankungen (Klinische Neuropsycholo- gie), heute eine wichtige Funktion zukommt. Neuro- psychologen behandeln auf der Grundlage einer qualifi- zierten Ausbildung, die von der Deutschen Gesellschaft für Neurologie unterstützt und neuerdings auch mitge- tragen wird, kognitive und emotional-affektive Störun- gen sowie daraus entstehende Anpassungsstörungen bei Pa- tienten mit neurologischen Krankheiten, zum Beispiel nach Schlaganfall und nach Schädel-Hirn-Trauma, um nur die häufigsten zu nennen.

Die Flexibilität des Kostener- stattungsverfahrens hat bis- her die ambulante neuro- psychologische Versorgung ermöglicht, sie ist nach Ein- führung des Psychotherapeu- tengesetzes hochgradig ge- fährdet.

Deutsche und internatio- nale wissenschaftliche Studi- en mit qualifiziertem De- sign (Verblindung des Un- tersuchers, Randomisierung, Überprüfung der ökologi- schen Validität) belegen die Wirksamkeit neuropsycholo- gischer Therapieverfahren bei Störungen des Gedächt- nisses, von Aufmerksam- keitsfunktionen, Wahrneh- mungsfunktionen sowie bei frontal-exekutiven Störungen bis hin zur sozialen und beruf- lichen Reintegration von Pa- tienten .. .

Die Ausbildung und Zer- tifizierung zum Klinischen Neuropsychologen wurde un- ter Mitwirkung der Deut- schen Gesellschaft für Neuro- logie geregelt, von der DGN benannte Vertreter sind an

der Prüfung und Zertifizie- rung beteiligt. In Deutsch- land arbeiten etwa 1 000 Neu- ropsychologen, meist in neu- rologischen Akut- und Re- habilitationskliniken. Es han- delt sich somit um eine deut- lich kleinere Berufsgruppe als die der „psychiatrischen“

psychologischen Psychothe- rapeuten, von denen über 10 000 Antrag auf Anerken- nung nach dem neuen Gesetz gestellt haben. Dennoch hät- ten der Gesetzgeber und die ihn beratenden Gremien die anderen an der medizinischen Versorgung außerhalb der Behandlung psychogener Krankheiten teilnehmenden Diplom-Psychologen nicht übersehen dürfen. Um die Versorgung hirnverletzter Pa- tienten durch klinische Neu- ropsychologen nicht zu ge- fährden und hier den interna- tionalen Standard herzustel- len, ist eine Änderung des Psychotherapeutengesetzes dringend erforderlich.

Prof. Dr. Claus-W. Wallesch, Neurologische Universitäts- Klinik, Leipziger Straße 44, 39120 Magdeburg

Einkommenseinbuße

. . . Nachdem nun bezüg- lich der konkreten Umset- zung offenbar erste Zahlen bekanntwerden, stelle ich (erstaunlicherweise immer noch) verwundert fest, daß es neuerlichen Grund zur Em- pörung gibt: Die KBV und die Kassen, so ist im Artikel zu lesen, haben als Grundlage für die bisherige Kostener- stattung einen Pauschbetrag von 1 400 Punkten pro Sit- zung vereinbart. Wenn man bedenkt, daß eine Sitzung ei- gentlich mit 1 450 Punkten abgerechnet wird, bedeutet dies klar und eindeutig eine vorsätzliche Einkommens- einbuße. Wenn man weiter- hin bedenkt, daß es einem Psychotherapeuten nicht möglich ist, bei schwindender Punktzahl oder schwinden- dem Punktzahlwert in Mehr- arbeit auszuweichen (da alle Leistungen persönlich zu er- bringen sind und die Zahl der behandelbaren Fälle auf-

grund der Art der Arbeit natürlicherweise begrenzt ist), wird die erwähnte Empö- rung vielleicht nachvollzieh- bar.

Angesichts der Tatsache, mit meiner Arbeit den Le- bensunterhalt und den der Familie bestreiten zu müssen, frage ich mich (wie wahr- scheinlich viele andere Ärzte auch), ob es nicht angemes- sen wäre, die (vor einem knappen Jahr eröffnete) Pra- xis wieder zu schließen – viel- leicht ein mancherorts er- wünschter Effekt?

Dr. med. Renate Kehr-Timo- teo, Hauptstraße 167, 50169 Kerpen-Horrem

Unipraxis

Zu dem Beitrag „Vernetzte Versor- gungsstrukturen: Nicht mehr der Ein- zelkämpfer“ von Dr. Sabine Glöser in Heft 50/1998:

Vorteile liegen auf der Hand

. . . Wie Sie bereits in Ihrem Artikel erwähnten, existiert seit dem 1. Oktober 1998 eine Bereitschaftspraxis niedergelassener Hausärzte in Räumen einer Univer- sitätsklinik, dem Klinikum Rechts der Isar. Die hochspe- zialisierte Klinik hatte selbst Interesse daran, ihre Nothil- fen zu entlasten und gegebe- nenfalls eine nicht unerhebli- che Unterdeckung einzuspa- ren. Andererseits können die niedergelassenen Kollegen Gelder von ambulant behan- delten Krankenhauspatien- ten in den vertragsärztlichen Topf überführen.

Fingierte Adressen

Die Redaktion veröf- fentlicht keine anony- men Zuschriften, auch keine Briefe mit fingier- ten Adressen. In beson- deren Fällen werden Briefe ohne Namensnen- nung publiziert – aber nur dann, wenn der Absen- der bekannt ist. DÄ

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Bereits seit dieser kurzen Existenz zeichnen sich einige entscheidende Vorteile der Unipraxis ab. Schätzungs- weise über ein Drittel der Pa- tienten in der Klinikambu- lanz nutzen zu den sogenann- ten „Unzeiten“ (abends und am Wochenende) die ein- getretenen Trampelpfade in das Krankenhaus der höch- sten Versorgungsstufe, wenn- gleich sie nur ein kleines und ambulant zu behandelndes Problem haben. Über 90 Pro- zent dieser Fälle werden zur Zufriedenheit der Klinik und Patienten durch die Allge- meinmediziner und Interni-

sten versorgt, nur in 10 Pro- zent erfolgt eine Einweisung oder Überweisung in die fachärztlichen Ambulanzen.

Die Krankenhausärzte kön- nen sich andererseits intensi- ver diesen Patienten widmen.

Oft ergibt sich ein interkolle- gialer Austausch, der das ge- genseitige Verständnis för- dert und somit gezieltere Einweisungen in die Klinik, aber auch eine vermehrte und frühzeitigere haus- oder fachärztliche Behandlung durch niedergelassene Kolle- gen bewirkt. Die Vorteile für die Patienten liegen auf der Hand: außer einer serviceori-

entierten und kompetenten Betreuung mit vergleichswei- se kurzen Wartezeiten stehen ihm bei Bedarf alle techni- schen Untersuchungen und fachärztlichen Ambulanzen zur Verfügung. . .

Dr. med. Lothar Schmittdiel, Bereitschaftspraxis Münch- ner Ärzte im Klinikum Rechts der Isar, Ismaninger Straße 22, 81675 München

Viele Möglichkeiten verschenkt

. . . Mein Schreiben be- zieht sich auf den letzten Absatz Ihres Artikels – die Einrichtung einer Projekt- gruppe bei der KBV. Diese Projektgruppe soll Beratungs- und Service-Angebote ent- wickeln. Ich befürchte, daß hier zwar guter Wille gezeigt wird, aber die nötige Konse- quenz und Chance vertan wird. Ich bin der Meinung, daß nur Initiativen aus der Ärzteschaft selbst das System nachhaltig ändern können und uns wieder in eine solide Medizin zurückführen. Mit den Praxisnetzen sehe ich diese Chance. Ich sehe hier auch die Chance für die KBV, ein Gesamtkonzept zu ent- wickeln, das zu einer einheit- lichen Struktur führt. Die jetzt angelaufene Entwick- lung öffnet den Einstieg in das Einkaufssystem. Ziel der KV muß es sein, qualitätsge- sicherte „Verkaufssysteme“

anzubieten. Ich denke daher, daß die angedachte Projekt- gruppe zu langsam und schwerfällig reagieren wird.

Die Möglichkeit, die Struktur jetzt zu ändern, ist so gut wie nie zuvor und sollte nicht ver- tan werden. Leider kenne ich die Berufspolitik zu lange und zu gut, um sehr optimi-

stisch zu sein. Durch unsere langen, meist nicht gerade von Sachverstand geprägten Diskussionen haben wir in den letzten Jahren viele Mög- lichkeiten verschenkt . . .

Dr. Friedrich Gerhard, Hauffweg 5, 72221 Haiter- bach

Behandlungskosten

Zu der Meldung „Gesundheit kostete die Deutschen 1996 fast 526 Milliar- den DM“ in Heft 50/1998:

Sachkosten richtig zuordnen

Hier werden die Ausga- ben für medizinische Be- handlung von 310,3 Mrd. DM – wie immer – unterteilt in 131,7 Mrd. DM für stationäre Versorgung, 90,0 Mrd. DM für ambulante Behandlung, 69,1 Mrd. DM für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sowie 18,7 Mrd. DM für Zahner- satz. Diese Aufstellung resul- tiert aus den verschiedenen Finanzierungswegen und suggeriert, daß die Kosten für stationäre Behandlung die für ambulante Behand- lung um etwa 45 Prozent übersteigen, dabei still- schweigend die ambulanten Arznei- und Heilmittelko- sten aus den ambulanten Behandlungskosten ausglie- dernd, während die sta- tionären Kosten selbstver- ständlich auch die Sachko- sten enthalten. Richtig ist:

131,7 Mrd. DM Kosten für stationäre Behandlung ste- hen 160 Mrd. DM für ambu- lante Behandlung gegenüber.

Priv.-Doz. Dr. med. Seifart, Städtisches Klinikum Bran- denburg GmbH, Hochstraße 29, 14770 Brandenburg an der Havel

A-248 (12) Deutsches Ärzteblatt 96, Heft 5, 5. Februar 1999

S P E K T R U M LESERBRIEFE

E-Mail

Briefe, die die Redaktion per E-Mail erreichen, werden aufmerksam gelesen. Sie können indessen nicht veröffentlicht werden, es sei denn, sie würden ausdrücklich als „Leserbrief“

bezeichnet. Voraussetzung ist ferner die vollständige Anschrift des Verfassers (nicht die bloße E-Mail-Adresse). Die Redakti- on behält sich ohne weitere Mitteilung vor, E-Mail-Nachrich- ten, die als Leserbrief erscheinen sollen, zu kürzen. DÄ

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